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Die
Erfindung betrifft einen Rahmen für einen Rollstuhl, an dem Räder und
ein Sitz befestigbar sind, mit einem Sitzflächenabschnitt zur Aufnahme einer
Sitzfläche
und einem Rückenlehnenabschnitt zur
Aufnahme einer Rückenlehne,
welche in eine im wesentlichen parallel zur Sitzfläche verlaufende
Position klappbar ist.
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Die
Erfindung betrifft ebenfalls einen Rollstuhl mit einem derartigen
Rahmen, an dem Räder und
ein Sitz mit Sitzfläche
und Rückenlehne
befestigt sind.
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Generell
sind verschiedene Rollstuhlarten bekannt. Ein sogenannter Faltrollstuhl
ist meist mit einem X-förmigen
Gestell versehen, welches flach zusammenfaltbar ist. Im zusammengefalteten,
flachen Zustand weist der Rollstuhl zwischen seinen beiden Antriebsrädern nur
eine geringe Breite auf. Diese Rollstühle lassen sich in dieser Transportstellung leicht
transportieren oder verstauen. Sie sind aufgrund des Faltgestells
allerdings relativ schwer. Ferner sind sie in der Regel mit Bespannungen
für die Sitzfläche und
die Rückenlehne
versehen, welche nur eine geringe Stabilität gewährleisten. Außerdem bieten
Bespannungen nur einen begrenzten Halt für den aufgenommenen Patienten.
In der Regel erstrecken sie sich in einer Ebene oder in einer gewölbten Fläche. Eine
besondere Anpassung der Bespannung in Abhängigkeit von den physiognomischen
Gegebenheiten der aufgenommenen Person ist nicht möglich.
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Ferner
sind sogenannte Aktiv-Rollstühle oder
therapeutische Rollstühle
bekannt, bei denen in der Regel der Rahmen starr ausgebildet ist.
Der starre Rahmen gewährleistet
eine hohe Stabilität
des Rollstuhls. Rückenlehne
und Sitzfläche
können
mit einer Polsterung versehen werden, die individuell auf die Bedürfnisse
des Patienten abgestimmt wird. Bei Rollstühlen mit starren Rahmen ist
allerdings die platzsparende Verstauung oder das Falten in eine Transportstellung
nicht möglich.
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Die
Rollstühle
werden sowohl als Komplettprodukt als auch in Modulen vertrieben.
Bei einer individuellen Anpassung der Sitzschale an den aufzunehmenden
Patienten wird z.B. das Fahrwerk mit dem Rahmen von der Sitzschale
getrennt vertrieben.
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Aus
der Druckschrift
DE 196 53 324 ist
ein individuell angepaßter
Rollstuhl bekannt, bei dem Sitzfläche und Rückenlehne mit Polsterung versehen sein
können
und bei dem die Rückenlehne
zum Transport in eine parallel zur Sitzfläche verlaufende Position klappbar
ist. Durch die Faltbarkeit ist die Stabilität des Rahmens des Rollstuhls
begrenzt. Ferner nimmt die Rückenlehne
zusätzliches
Volumen in Anspruch, was insbesondere dann störend ist, wenn an ihr Pelotten
befestigt sind.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Rahmen für einen Rollstuhl zu schaffen,
der auf neue Weise platzsparend angeordnet werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß der
Rückenlehnenabschnitt
in eine Transportposition innerhalb des Rahmens und unterhalb des
Sitzflächenabschnitts
klappbar ist.
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Durch
diese Maßnahme
ist es möglich,
den Rückenlehnenabschnitt
vollständig
innerhalb des Rahmens aufzunehmen. Der Rückenlehnenabschnitt und die
an ihm befestigten Bauteile nehmen dann beim Lagern oder beim Transport
keinen zusätzlichen
Platz ein. Insbesondere wenn an dem Rückenlehnenabschnitt eine Rückenlehne
und Pelotten befestigt sind, bringt das Verstauen des Rückenlehnenabschnittes
unterhalb der Sitzfläche
einen erheblichen Platzgewinn. Der Rahmen selbst kann sehr steif und
stabil ausgeführt
sein, so daß er
der darin aufgenommenen Person einen optimalen Halt bietet. Der Rahmen
kann mit einer separaten Sitzschale bestückt werden, die zum Transport
oder zur Lagerung abgenommen werden kann. Der Rahmen selbst kann
aber auch fest mit den Elementen des Sitzes verbunden werden, wobei
die Rückenlehne
und die daran befestigten Elemente beim Zusammenklappen des Rahmens
mit in den Raum unterhalb des Sitzflächenabschnittes des Rahmens
geklappt wird.
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Pelotten
sind gepolsterte Flächen,
welche gegen den Körper
der Patienten anliegen und ihn so in dem Sitz stabilisieren. Insbesondere
sind an den Rückenlehnen
von Rollstühlen
derartige Stützelemente
angebracht, die flach ausgebildet sind und seitlich gegen den Rumpf
des Patienten im Bereich seines Brustkorbes anliegen. Patienten,
welche keine stabile Sitzposition einnehmen können, werden durch solche Stützpelotten
in dem Sitz stabilisiert. Ferner verbessern diese Stützpelotten
bei Aktivrollstühlen
den sicheren und festen Halt des in den Rollstuhl aufgenommenen
Patienten.
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Bei
Rollstühlen
mit Stützpelotten
ist es nicht einfach möglich – wie in
der
DE 196 53 324 vorgeschlagen – die Rückenlehne über die
Sitzfläche
zu klappen, um das Transportvolumen zu reduzieren, da die Pelotten
hierbei gegen die Sitzfläche
stoßen
und das Zusammenklappen behindern würden.
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Aus
diesem Grunde schlägt
die Erfindung vor, wenn Pelotten an der Rückenlehne befestigt sind, diese
für Transport
und Lagerung innerhalb des Rahmens unterhalb der Sitzfläche anzuordnen.
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In
einer praktischen Ausführungsform
der Erfindung wird dies auf praktische Weise dadurch erreicht, daß das vordere
Ende des Sitzflächenabschnitts
des Rahmens schwenkbar und das hintere Ende des Sitzflächenabschnitts
lösbar
an dem Rahmen befestigt ist. Auf diese Weise läßt sich der hintere Rand der
Sitzfläche
lösen und
nach vorne und oben verschwenken. In dieser Stellung befindet sich der
hintere Rand der Sitzfläche
sich in einem großen Abstand
zum Rahmen. Vorzugsweise ist zusätzlich das
untere Ende des Rückenlehnenabschnitts
des Rahmens schwenkbar und mindestens in einer Schwenkposition arretierbar
am hinteren Ende des Sitzflächenabschnitts
befestigt. Bei gelöstem
hinteren Ende der Sitzfläche
läßt sich
so die Rückenlehne um
das hintere Ende der Sitzfläche
herum schwenken, bis die Rückenlehne
im wesentlichen in einer zur Sitzfläche parallelen Ebene liegt.
Anschließend
kann die Sitzfläche
mit der Rückenlehne
zurück
in ihre waagerechte Position verschwenkt werden. Wenn an dem Rückenlehnenabschnitt
des Rahmens Stützpelotten
befestigt sind, ragen diese in dieser Stellung in den Rahm innerhalb
des Rahmens und unterhalb der Sitzfläche. In dieser Stellung kann
das hintere Ende der Sitzfläche
wieder an dem Rahmen befestigt werden.
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In
der Praxis kann die Rückenlehne
bzw. der Rückenlehnenabschnitt
auch in verschiedenen Schwenkpositionen an dem hinteren Ende des
Sitzflächenabschnitts
arretierbar sein. So kann sich die Sitzposition des Rollstuhls variabel
an die Bedürfnisse
des Patienten anpassen lassen, indem der Neigungswinkel der Rückenlehne
verändert
wird.
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Wie
bei Rollstühlen
gemäß dem Stand
der Technik können
Sitzfläche
und/oder Rückenlehne und/oder
Stützpelotten
mit einer Polsterung versehen sein. Die Polsterung kann mit einem
Schutzbezug versehen sein. Es gibt aber auch geschäumte Kunststoffpolster,
die ohne Schutzbezug eingesetzt werden.
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Ferner
ist der Rahmen – wie
ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannt – mit großen Antriebsrädern im
hinteren Bereich sowie mit kleineren Lenkrädern im vorderen Bereich ausgestattet.
Mit dem Begriff "Lenkrad" wird bei einem Rollstuhl
das kleine vordere Rad bezeichnet, dessen Radachse um eine vertikale
Achse drehbar an dem Rahmen befestigt ist und in bezug auf diese
vertikale Achse einen Nachlauf aufweist. Ein Rollstuhl weist in
der Regel zwei Lenkräder
auf. Die Lenkräder
stützen
den Rollstuhl gegen Kippen nach vorne und zur Seite und ermöglichen
durch die drehbare Befestigung um eine vertikale Achse ein Lenken
des Rollstuhls.
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Auch
können
an dem Rahmen Fußstützen befestigt
werden. Entweder kann eine Fußstütze für beide
Füße des Patienten
oder zwei individuell zueinander verstellbare Fußstützen vorgesehen werden.
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Für die Befestigung
der Antriebsräder
weist jede Seite des Rahmens vorzugsweise ein Achslager mit einer
Schnellaufnahme für
eine Achse des Antriebsrads auf. Auf diese Weise lassen sich die
großen
Antriebsräder
schnell von dem Rahmen lösen, beispielsweise
wenn der Rollstuhl transportiert oder verstaut werden soll.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben.
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Der
Sitz mit Rahmen für
einen Rollstuhl ist wie folgt dargestellt:
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1 in
perspektivischer Seitenansicht;
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2 in
Vorderansicht;
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3 in
perspektivischer Seitenansicht mit gelöstem hinteren Ende der Sitzfläche;
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4 in
perspektivischer Seitenansicht mit umgeschwenkter Rückenlehne;
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5 in
perspektivischer Seitenansicht mit unter der Sitzfläche verstauter
Rückenlehne;
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6 in
Vorderansicht, in der in 5 gezeigten Stellung; und
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7 in
Seitenansicht mit schematisch dargestelltem Fahrwerk und Fußstützen.
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Die
Zeichnungen zeigen einen Rahmen 5 mit einem Sitz für einen
Rollstuhl. Der Sitz besteht aus einer Sitzfläche 1, einer Rückenlehne 2 sowie
zwei an den seitlichen Rädern
der Rückenlehne 2 im
oberen Bereich angebrachten Rumpf-Führungspelotten 3, 4.
Dementsprechend weist der Rahmen einen Sitzflächenabschnitt 33 und
einen Rückenlehnenabschnitt 34 auf,
an denen die Sitzfläche 1 bzw.
die Rückenlehne 2 befestigt
sind. Die Pelotten 3, 4 sind gepolsterte Vorsprünge, die
sich eng gegen den Rumpf des in den Sitz aufgenommenen Patienten
im Bereich des Brustkorbs anlegen und die Führung des Rumpfes sowie dessen
festen Halt in der Sitzfläche sicherstellen.
Die Pelotten 3, 4 sind daher starr mit der Rückenlehne 2 zu
verbinden. Sowohl die Rückenlehne 2 mit
den Rumpf-Führungspelotten 3, 4 als
auch die Sitzfläche 1 sind
mit einer Polsterung versehen. Die Form der Polsterung kann an den
Körperbau
des Patienten, für
den der Rollstuhl bestimmt ist, angepaßt werden.
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Der
Sitz 1 aus den beigefügten
Zeichnungen wird von einem Rahmen 5 getragen. Der Rahmen 5 besteht
aus zwei Seitenteilen 6, 7, die durch Querstreben 8, 9 miteinander
verbunden sind. Jedes Seitenteil 6, 7 wird aus
einer im wesentlichen geschlossenen Rohrkonstruktion gebildet. Die
Rohrkonstruktion umfaßt
ein unteres Rohr 10, welches über einen gebogenen Rohrabschnitt
in ein vorderes, schräg verlaufendes
Rohr 11 übergeht.
An das vordere, schräg
verlaufende Rohr 11 schließt sich oben ein kurzer Rohrabschnitt 12 an,
an dem ein unter der Sitzfläche 1 angeordnetes
oberes Rohr 13 über
ein Gelenk 14 schwenkbar befestigt ist. Am hinteren Ende
des oberen Rohrs 13 befindet sich ein Gelenk- und Verbindungselement 24.
Dabei weist der untere Teil des Gelenk- und Verbindungselements 24 eine Bohrung 16 (siehe 3)
zur Aufnahme eines Arretierungsstiftes, beispielsweise eines federnd
gelagerten Stiftes, auf. Die Bohrung 16 fluchtet in der 1 dargestellten
Position mit einer Bohrung 16', welche am oberen Ende eines hinteren
Rohrabschnitts 15 des Seitenteils 6, 7 angeordnet
ist und zum Verschließen
des Rahmens ebenfalls von dem Stift durchgriffen wird.
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Ferner
weist das Gelenk- und Verbindungselement 24 eine in mehreren
Schwenkpositionen arretierbare Befestigungsanordnung für eine Seitenstrebe 17 der
Rückenlehne 2 auf,
die weiter unten im Detail beschrieben wird.
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Zur
Aussteifung des Rahmens sind Aussteifungsrohre 18 und Aussteifungsbleche 19 in
den unteren Eckbereichen jedes Seitenteils 6, 7 des
Rahmens 5 eingeschweißt.
Weitere Stabilität
erhält
der Rahmen 5 durch eine Tragplatte 20 unterhalb
der Sitzfläche 1 sowie
eine Rückenplatte 21 und
Querbleche 22 im Bereich der Rückenlehne 2. Die beiden zueinander
parallelen oberen Rohre 13 bilden zusammen mit der Tragplatte 20 den
Sitzflächenabschnitt 33 des
Rahmens 5. Die beiden zueinander parallelen Seitenstreben 17 bilden
zusammen mit den Querblechen 22 den Rückenlehnenabschnitt 34 des
Rahmens 5.
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Der
Rahmen 5 kann aus Metall, Leichtmetall oder faserverstärktem Kunststoff
gefertigt sein. Die exakte Anordnung seiner Streben und Aussteifungelemente
kann von der dargestellten Ausführungsform stark
abweichen. Zur Umsetzung der erfindungsgemäßen Idee ist bei der dargestellten
Ausführungsform
das vordere Gelenk 14 und das hintere Gelenk- und Verbindungselement 24 bedeutsam.
Die Funktionsweise dieser beiden Gelenkelemente 14, 24 geht insbesondere
aus den 1, 3, 4 und 5 hervor.
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In
der in 1 erkennbaren Gebrauchsstellung des Sitzes sind
beide Seitenteile 6, 7 des Rahmens 5 geschlossen.
Das Gelenk 14 wird permanent von einer Achse durchragt.
Durch die Bohrung 16 am Gelenk- und Verbindungsteil 24 (3)
sowie die komplementäre
Bohrung 16' am
hinteren Rohrabschnitt 15 (1) ist ein
Haltestift mit geringem Spiel gesteckt, der für eine starre Verbindung sorgt.
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Das
Gelenk- und Verbindungselement 24 weist ferner eine Lochplatte 23 auf,
in der eine Lochreihe entlang eines Kreisbogens angeordnet ist,
der sich um eine Aufnahmebohrung für eine Schwenkachse 25 erstreckt.
An der Schwenkachse 25 ist die Seitenstrebe 17 der
Rückenlehne
schwenkbar angelenkt. Die Seitenstrebe 17 weist eine Arretierungsbohrung 26 auf,
deren Abstand zur Schwenkachse 25 dem Abstand der Löcher auf
der Lochplatte zur Schwenkachse 25 entspricht. Durch Einfügen eines Paßstiftes,
welcher die Arretierungsbohrung 26 und ein Loch auf der
Lochplatte 23 durchragt, kann der Rückenlehnenabschnitt 34 und
damit die Rückenlehne 2 in
verschiedenen Winkeln in bezug auf die Seitenteile 6, 7 des
Rahmens 5 arretiert werden.
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Wie
in den Zeichnungen erkennbar, weist der Rahmen 5 zwei Seitenteile 6, 7 auf,
die über
quer verlaufende Elemente derart verbunden sind, daß die Rohre
die Seitenteile 6, 7 in der Richtung quer zu ihren
Rohrachsen zueinander parallel verschoben sind. Jedes Seitenteil 6, 7 weist
ein identisches Gelenk- und Verbindungselement 24 auf,
so daß beide Seitenstreben 17 der
Rückenlehne 2 auf
identische Weise gegenüber
den entsprechenden Gelenk- und Verbindungselementen 24 verschwenkt
werden können.
Bei der in 1 gezeigten Gebrauchsstellung verbindet
der Paßstift
in der Arretierungsbohrung 26 die Rückenlehne 2 starr
mit dem Rahmen 5.
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Zum
Transport kann der Arretierungsstift aus der Arretierungsbohrung 26 an
beiden Gelenk- und Verbindungselementen 24 herausgezogen
werden. Die Sitzfläche 1 kann
dann – wie
in 3 erkennbar – nach
oben verschwenkt werden. Anschließend kann die Rückenlehne 2 zur
Sitzfläche 1 nach
hinten geschwenkt werden (siehe 4). Wenn
Sitzfläche 1 und
Rückenlehne 2 eine
im wesentlichen zueinander parallel verlaufende Stellung erreicht
haben, kann die Sitzfläche 1 wieder
nach unten geklappt werden. Anschließend kann an beiden Seiten
des Rahmens 5 der Stift wieder durch die Bohrungen 16 an
den Gelenk- und Verbindungselementen 24 und durch die Bohrungen 16' an den hinteren
Rohrabschnitten 15 gesteckt werden, so daß die Sitzanordnung
die in den 5 und 6 erkennbare
Position erhält.
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Es
ist zu beachten, daß das
Verschwenken des Sitzes 1 zum Rahmen 5 und der
Rückenlehne 2 zum
Sitz 1 auch auf andere Weise erfolgen kann, so lange in
der Transport- und Lagerungsposition des Sitzes die Stützpelotten 3, 4 in
den Raum innerhalb des Rahmens 5 und unterhalb der Sitzfläche 1 ragen. Auf
diese Weise läßt sich
das Transportvolumen der Sitzanordnung erheblich reduzieren.
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In
dem Fall, in dem der Rahmen 5 eine abnehmbare Sitzschale
aufnimmt oder einzelne Polsterelemente abnehmbar an dem Sitzflächenabschnitt 33 und
an dem Rückenlehnenabschnitt 34 an
dem Rahmen befestigt sind, können
zuerst die lösbaren Elemente
vom Rahmen entfernt werden und dann der Sitzflächenabschnitt 33 und
Rückenlehnenabschnitt 34 in
der zuvor beschriebenen Weise verschwenkt werden, so daß der Rahmen 5 die
kompakte Form erhält.
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Wie
erwähnt,
sind die Gelenke 14, die Gelenk- und Verbindungselemente 24 sowie
die komplementären
Bohrungen an Rückenlehne 2 und
am Rahmen 5 im Bereich beider Seitenteile 6, 7 des Rahmens 5 angeordnet.
Die Sitzanordnung erhält somit
in der in 1 erkennbaren Gebrauchsstellung eine
sehr hohe Steifigkeit.
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Die 7 zeigt
die erfindungsgemäße Sitzanordnung
schematisch in Verbindung mit einem Fahrwerk. Im Bereich jedes Seitenteils 6, 7 ist über Klemmverbindungen
am vorderen Ende des unteren Rohrs 10 ein Lenkrad 27 befestigt.
Die Radachse des Lenkrades ist mit einem Nachlauf um eine vertikale Achse
drehbar gehalten. Am unteren Ende des vorderen Rohrs 11 ist
ebenfalls über
eine Klemmverbindung eine Fußstütze 28 befestigt.
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Ein
Antriebsrad 29 ist auf jeder Seite des Rahmens 5 über ein
Achslager 30 befestigt, welches an einer Befestigungsstrebe 21 zwischen
dem oberen Schenkel des Aussteifungsrohrs 8 und dem unteren
Rohr 10 festgeschweißt
ist. Das Achslager 30 kann mit einer Schnellaufnahme für die Achse
des Antriebsrads 29 versehen sein, so daß für den Transport
oder die Lagerung des Rollstuhls das Antriebsrad 29 schnell
von dem Achslager 30 entfernt werden kann. Alle dargestellten
Elemente, nämlich
Lenkräder 27,
Fußstützen 28 und
Antriebsräder 29 sind
an beiden Seitenteilen 6, 7 des Rahmens 5 angeordnet.
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- 1
- Sitzfläche
- 2
- Rückenlehne
- 3
- Pelotte
- 4
- Pelotte
- 5
- Rahmen
- 6
- Seitenteil
- 7
- Seitenteil
- 8
- Querstrebe
- 9
- Querstrebe
- 10
- unteres
Rohr
- 11
- vorderes
Rohr
- 12
- Rohrabschnitt
- 13
- oberes
Rohr
- 14
- Gelenk
- 15
- hinterer
Rohrabschnitt
- 16
- Bohrung
am Gelenk- und Verbindungselement
- 16'
- Bohrung
am hinteren Rohrabschnitt
- 17
- Seitenstrebe
- 18
- Aussteifungsrohr
- 19
- Aussteifungsblech
- 20
- Tragplatte
- 21
- Rückenplatte
- 22
- Querblech
- 23
- Lochplatte
- 24
- Gelenk-
und Verbindungselement
- 25
- Schwenkachse
- 26
- Arrentierungsbohrung
- 27
- Lenkrad
- 28
- Fußstütze
- 29
- Antriebsrad
- 30
- Achslager
- 31
- Befestigungsstrebe
- 32
- Achse
des Antriebsrades
- 33
- Sitzflächenabschnitt
des Rahmens
- 34
- Rückenlehnenabschnitt
des Rahmens