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DE102004036168A1 - Rollstuhlrahmen - Google Patents

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DE102004036168A1
DE102004036168A1 DE102004036168A DE102004036168A DE102004036168A1 DE 102004036168 A1 DE102004036168 A1 DE 102004036168A1 DE 102004036168 A DE102004036168 A DE 102004036168A DE 102004036168 A DE102004036168 A DE 102004036168A DE 102004036168 A1 DE102004036168 A1 DE 102004036168A1
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DE
Germany
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frame
seat
backrest
wheelchair
attached
Prior art date
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DE102004036168A
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English (en)
Inventor
Michael Markwald
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INTERCO GES fur DIE PLANUNG U
Interco Gesellschaft fur Die Planung und Den Vertrieb Von Reha Hilfen Mbh
Original Assignee
INTERCO GES fur DIE PLANUNG U
Interco Gesellschaft fur Die Planung und Den Vertrieb Von Reha Hilfen Mbh
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Priority to US11/660,378 priority patent/US20070296178A1/en
Priority to AT05777961T priority patent/ATE527915T1/de
Priority to DK05777961.3T priority patent/DK1771100T3/da
Priority to PCT/EP2005/053354 priority patent/WO2006010710A1/de
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Abstract

Rahmen (5) für einen Rollstuhl, an dem Räder (27, 29) und ein Sitz befestigbar sind und der einen Sitzflächenabschnitt (33) zur Aufnahme einer Sitzfläche (1) und einen Rückenlehnenabschnitt (34) zur Aufnahme einer Rückenlehne (2) aufweist, wobei die Rückenlehne (2) in eine im wesentlichen parallel zur Sitzfläche (1) verlaufende Position (2) klappbar ist. Die Erfindung betrifft ebenfalls einen Rollstuhl mit einem derartigen Rahmen (5), an dem Räder (27, 29) und ein Sitz mit Sitzfläche (1) und Rückenlehne (2) befestigt sind. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es, einen Rollstuhl zu schaffen, der auf neue Weise platzsparend angeordnet werden kann. DOLLAR A Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Rückenlehnenabschnitt (34) in eine Transportposition innerhalb des Rahmens (5) und unterhalb des Sitzflächenabschnitts (33) klappbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Rahmen für einen Rollstuhl, an dem Räder und ein Sitz befestigbar sind, mit einem Sitzflächenabschnitt zur Aufnahme einer Sitzfläche und einem Rückenlehnenabschnitt zur Aufnahme einer Rückenlehne, welche in eine im wesentlichen parallel zur Sitzfläche verlaufende Position klappbar ist.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls einen Rollstuhl mit einem derartigen Rahmen, an dem Räder und ein Sitz mit Sitzfläche und Rückenlehne befestigt sind.
  • Generell sind verschiedene Rollstuhlarten bekannt. Ein sogenannter Faltrollstuhl ist meist mit einem X-förmigen Gestell versehen, welches flach zusammenfaltbar ist. Im zusammengefalteten, flachen Zustand weist der Rollstuhl zwischen seinen beiden Antriebsrädern nur eine geringe Breite auf. Diese Rollstühle lassen sich in dieser Transportstellung leicht transportieren oder verstauen. Sie sind aufgrund des Faltgestells allerdings relativ schwer. Ferner sind sie in der Regel mit Bespannungen für die Sitzfläche und die Rückenlehne versehen, welche nur eine geringe Stabilität gewährleisten. Außerdem bieten Bespannungen nur einen begrenzten Halt für den aufgenommenen Patienten. In der Regel erstrecken sie sich in einer Ebene oder in einer gewölbten Fläche. Eine besondere Anpassung der Bespannung in Abhängigkeit von den physiognomischen Gegebenheiten der aufgenommenen Person ist nicht möglich.
  • Ferner sind sogenannte Aktiv-Rollstühle oder therapeutische Rollstühle bekannt, bei denen in der Regel der Rahmen starr ausgebildet ist. Der starre Rahmen gewährleistet eine hohe Stabilität des Rollstuhls. Rückenlehne und Sitzfläche können mit einer Polsterung versehen werden, die individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt wird. Bei Rollstühlen mit starren Rahmen ist allerdings die platzsparende Verstauung oder das Falten in eine Transportstellung nicht möglich.
  • Die Rollstühle werden sowohl als Komplettprodukt als auch in Modulen vertrieben. Bei einer individuellen Anpassung der Sitzschale an den aufzunehmenden Patienten wird z.B. das Fahrwerk mit dem Rahmen von der Sitzschale getrennt vertrieben.
  • Aus der Druckschrift DE 196 53 324 ist ein individuell angepaßter Rollstuhl bekannt, bei dem Sitzfläche und Rückenlehne mit Polsterung versehen sein können und bei dem die Rückenlehne zum Transport in eine parallel zur Sitzfläche verlaufende Position klappbar ist. Durch die Faltbarkeit ist die Stabilität des Rahmens des Rollstuhls begrenzt. Ferner nimmt die Rückenlehne zusätzliches Volumen in Anspruch, was insbesondere dann störend ist, wenn an ihr Pelotten befestigt sind.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Rahmen für einen Rollstuhl zu schaffen, der auf neue Weise platzsparend angeordnet werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Rückenlehnenabschnitt in eine Transportposition innerhalb des Rahmens und unterhalb des Sitzflächenabschnitts klappbar ist.
  • Durch diese Maßnahme ist es möglich, den Rückenlehnenabschnitt vollständig innerhalb des Rahmens aufzunehmen. Der Rückenlehnenabschnitt und die an ihm befestigten Bauteile nehmen dann beim Lagern oder beim Transport keinen zusätzlichen Platz ein. Insbesondere wenn an dem Rückenlehnenabschnitt eine Rückenlehne und Pelotten befestigt sind, bringt das Verstauen des Rückenlehnenabschnittes unterhalb der Sitzfläche einen erheblichen Platzgewinn. Der Rahmen selbst kann sehr steif und stabil ausgeführt sein, so daß er der darin aufgenommenen Person einen optimalen Halt bietet. Der Rahmen kann mit einer separaten Sitzschale bestückt werden, die zum Transport oder zur Lagerung abgenommen werden kann. Der Rahmen selbst kann aber auch fest mit den Elementen des Sitzes verbunden werden, wobei die Rückenlehne und die daran befestigten Elemente beim Zusammenklappen des Rahmens mit in den Raum unterhalb des Sitzflächenabschnittes des Rahmens geklappt wird.
  • Pelotten sind gepolsterte Flächen, welche gegen den Körper der Patienten anliegen und ihn so in dem Sitz stabilisieren. Insbesondere sind an den Rückenlehnen von Rollstühlen derartige Stützelemente angebracht, die flach ausgebildet sind und seitlich gegen den Rumpf des Patienten im Bereich seines Brustkorbes anliegen. Patienten, welche keine stabile Sitzposition einnehmen können, werden durch solche Stützpelotten in dem Sitz stabilisiert. Ferner verbessern diese Stützpelotten bei Aktivrollstühlen den sicheren und festen Halt des in den Rollstuhl aufgenommenen Patienten.
  • Bei Rollstühlen mit Stützpelotten ist es nicht einfach möglich – wie in der DE 196 53 324 vorgeschlagen – die Rückenlehne über die Sitzfläche zu klappen, um das Transportvolumen zu reduzieren, da die Pelotten hierbei gegen die Sitzfläche stoßen und das Zusammenklappen behindern würden.
  • Aus diesem Grunde schlägt die Erfindung vor, wenn Pelotten an der Rückenlehne befestigt sind, diese für Transport und Lagerung innerhalb des Rahmens unterhalb der Sitzfläche anzuordnen.
  • In einer praktischen Ausführungsform der Erfindung wird dies auf praktische Weise dadurch erreicht, daß das vordere Ende des Sitzflächenabschnitts des Rahmens schwenkbar und das hintere Ende des Sitzflächenabschnitts lösbar an dem Rahmen befestigt ist. Auf diese Weise läßt sich der hintere Rand der Sitzfläche lösen und nach vorne und oben verschwenken. In dieser Stellung befindet sich der hintere Rand der Sitzfläche sich in einem großen Abstand zum Rahmen. Vorzugsweise ist zusätzlich das untere Ende des Rückenlehnenabschnitts des Rahmens schwenkbar und mindestens in einer Schwenkposition arretierbar am hinteren Ende des Sitzflächenabschnitts befestigt. Bei gelöstem hinteren Ende der Sitzfläche läßt sich so die Rückenlehne um das hintere Ende der Sitzfläche herum schwenken, bis die Rückenlehne im wesentlichen in einer zur Sitzfläche parallelen Ebene liegt. Anschließend kann die Sitzfläche mit der Rückenlehne zurück in ihre waagerechte Position verschwenkt werden. Wenn an dem Rückenlehnenabschnitt des Rahmens Stützpelotten befestigt sind, ragen diese in dieser Stellung in den Rahm innerhalb des Rahmens und unterhalb der Sitzfläche. In dieser Stellung kann das hintere Ende der Sitzfläche wieder an dem Rahmen befestigt werden.
  • In der Praxis kann die Rückenlehne bzw. der Rückenlehnenabschnitt auch in verschiedenen Schwenkpositionen an dem hinteren Ende des Sitzflächenabschnitts arretierbar sein. So kann sich die Sitzposition des Rollstuhls variabel an die Bedürfnisse des Patienten anpassen lassen, indem der Neigungswinkel der Rückenlehne verändert wird.
  • Wie bei Rollstühlen gemäß dem Stand der Technik können Sitzfläche und/oder Rückenlehne und/oder Stützpelotten mit einer Polsterung versehen sein. Die Polsterung kann mit einem Schutzbezug versehen sein. Es gibt aber auch geschäumte Kunststoffpolster, die ohne Schutzbezug eingesetzt werden.
  • Ferner ist der Rahmen – wie ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannt – mit großen Antriebsrädern im hinteren Bereich sowie mit kleineren Lenkrädern im vorderen Bereich ausgestattet. Mit dem Begriff "Lenkrad" wird bei einem Rollstuhl das kleine vordere Rad bezeichnet, dessen Radachse um eine vertikale Achse drehbar an dem Rahmen befestigt ist und in bezug auf diese vertikale Achse einen Nachlauf aufweist. Ein Rollstuhl weist in der Regel zwei Lenkräder auf. Die Lenkräder stützen den Rollstuhl gegen Kippen nach vorne und zur Seite und ermöglichen durch die drehbare Befestigung um eine vertikale Achse ein Lenken des Rollstuhls.
  • Auch können an dem Rahmen Fußstützen befestigt werden. Entweder kann eine Fußstütze für beide Füße des Patienten oder zwei individuell zueinander verstellbare Fußstützen vorgesehen werden.
  • Für die Befestigung der Antriebsräder weist jede Seite des Rahmens vorzugsweise ein Achslager mit einer Schnellaufnahme für eine Achse des Antriebsrads auf. Auf diese Weise lassen sich die großen Antriebsräder schnell von dem Rahmen lösen, beispielsweise wenn der Rollstuhl transportiert oder verstaut werden soll.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Der Sitz mit Rahmen für einen Rollstuhl ist wie folgt dargestellt:
  • 1 in perspektivischer Seitenansicht;
  • 2 in Vorderansicht;
  • 3 in perspektivischer Seitenansicht mit gelöstem hinteren Ende der Sitzfläche;
  • 4 in perspektivischer Seitenansicht mit umgeschwenkter Rückenlehne;
  • 5 in perspektivischer Seitenansicht mit unter der Sitzfläche verstauter Rückenlehne;
  • 6 in Vorderansicht, in der in 5 gezeigten Stellung; und
  • 7 in Seitenansicht mit schematisch dargestelltem Fahrwerk und Fußstützen.
  • Die Zeichnungen zeigen einen Rahmen 5 mit einem Sitz für einen Rollstuhl. Der Sitz besteht aus einer Sitzfläche 1, einer Rückenlehne 2 sowie zwei an den seitlichen Rädern der Rückenlehne 2 im oberen Bereich angebrachten Rumpf-Führungspelotten 3, 4. Dementsprechend weist der Rahmen einen Sitzflächenabschnitt 33 und einen Rückenlehnenabschnitt 34 auf, an denen die Sitzfläche 1 bzw. die Rückenlehne 2 befestigt sind. Die Pelotten 3, 4 sind gepolsterte Vorsprünge, die sich eng gegen den Rumpf des in den Sitz aufgenommenen Patienten im Bereich des Brustkorbs anlegen und die Führung des Rumpfes sowie dessen festen Halt in der Sitzfläche sicherstellen. Die Pelotten 3, 4 sind daher starr mit der Rückenlehne 2 zu verbinden. Sowohl die Rückenlehne 2 mit den Rumpf-Führungspelotten 3, 4 als auch die Sitzfläche 1 sind mit einer Polsterung versehen. Die Form der Polsterung kann an den Körperbau des Patienten, für den der Rollstuhl bestimmt ist, angepaßt werden.
  • Der Sitz 1 aus den beigefügten Zeichnungen wird von einem Rahmen 5 getragen. Der Rahmen 5 besteht aus zwei Seitenteilen 6, 7, die durch Querstreben 8, 9 miteinander verbunden sind. Jedes Seitenteil 6, 7 wird aus einer im wesentlichen geschlossenen Rohrkonstruktion gebildet. Die Rohrkonstruktion umfaßt ein unteres Rohr 10, welches über einen gebogenen Rohrabschnitt in ein vorderes, schräg verlaufendes Rohr 11 übergeht. An das vordere, schräg verlaufende Rohr 11 schließt sich oben ein kurzer Rohrabschnitt 12 an, an dem ein unter der Sitzfläche 1 angeordnetes oberes Rohr 13 über ein Gelenk 14 schwenkbar befestigt ist. Am hinteren Ende des oberen Rohrs 13 befindet sich ein Gelenk- und Verbindungselement 24. Dabei weist der untere Teil des Gelenk- und Verbindungselements 24 eine Bohrung 16 (siehe 3) zur Aufnahme eines Arretierungsstiftes, beispielsweise eines federnd gelagerten Stiftes, auf. Die Bohrung 16 fluchtet in der 1 dargestellten Position mit einer Bohrung 16', welche am oberen Ende eines hinteren Rohrabschnitts 15 des Seitenteils 6, 7 angeordnet ist und zum Verschließen des Rahmens ebenfalls von dem Stift durchgriffen wird.
  • Ferner weist das Gelenk- und Verbindungselement 24 eine in mehreren Schwenkpositionen arretierbare Befestigungsanordnung für eine Seitenstrebe 17 der Rückenlehne 2 auf, die weiter unten im Detail beschrieben wird.
  • Zur Aussteifung des Rahmens sind Aussteifungsrohre 18 und Aussteifungsbleche 19 in den unteren Eckbereichen jedes Seitenteils 6, 7 des Rahmens 5 eingeschweißt. Weitere Stabilität erhält der Rahmen 5 durch eine Tragplatte 20 unterhalb der Sitzfläche 1 sowie eine Rückenplatte 21 und Querbleche 22 im Bereich der Rückenlehne 2. Die beiden zueinander parallelen oberen Rohre 13 bilden zusammen mit der Tragplatte 20 den Sitzflächenabschnitt 33 des Rahmens 5. Die beiden zueinander parallelen Seitenstreben 17 bilden zusammen mit den Querblechen 22 den Rückenlehnenabschnitt 34 des Rahmens 5.
  • Der Rahmen 5 kann aus Metall, Leichtmetall oder faserverstärktem Kunststoff gefertigt sein. Die exakte Anordnung seiner Streben und Aussteifungelemente kann von der dargestellten Ausführungsform stark abweichen. Zur Umsetzung der erfindungsgemäßen Idee ist bei der dargestellten Ausführungsform das vordere Gelenk 14 und das hintere Gelenk- und Verbindungselement 24 bedeutsam. Die Funktionsweise dieser beiden Gelenkelemente 14, 24 geht insbesondere aus den 1, 3, 4 und 5 hervor.
  • In der in 1 erkennbaren Gebrauchsstellung des Sitzes sind beide Seitenteile 6, 7 des Rahmens 5 geschlossen. Das Gelenk 14 wird permanent von einer Achse durchragt. Durch die Bohrung 16 am Gelenk- und Verbindungsteil 24 (3) sowie die komplementäre Bohrung 16' am hinteren Rohrabschnitt 15 (1) ist ein Haltestift mit geringem Spiel gesteckt, der für eine starre Verbindung sorgt.
  • Das Gelenk- und Verbindungselement 24 weist ferner eine Lochplatte 23 auf, in der eine Lochreihe entlang eines Kreisbogens angeordnet ist, der sich um eine Aufnahmebohrung für eine Schwenkachse 25 erstreckt. An der Schwenkachse 25 ist die Seitenstrebe 17 der Rückenlehne schwenkbar angelenkt. Die Seitenstrebe 17 weist eine Arretierungsbohrung 26 auf, deren Abstand zur Schwenkachse 25 dem Abstand der Löcher auf der Lochplatte zur Schwenkachse 25 entspricht. Durch Einfügen eines Paßstiftes, welcher die Arretierungsbohrung 26 und ein Loch auf der Lochplatte 23 durchragt, kann der Rückenlehnenabschnitt 34 und damit die Rückenlehne 2 in verschiedenen Winkeln in bezug auf die Seitenteile 6, 7 des Rahmens 5 arretiert werden.
  • Wie in den Zeichnungen erkennbar, weist der Rahmen 5 zwei Seitenteile 6, 7 auf, die über quer verlaufende Elemente derart verbunden sind, daß die Rohre die Seitenteile 6, 7 in der Richtung quer zu ihren Rohrachsen zueinander parallel verschoben sind. Jedes Seitenteil 6, 7 weist ein identisches Gelenk- und Verbindungselement 24 auf, so daß beide Seitenstreben 17 der Rückenlehne 2 auf identische Weise gegenüber den entsprechenden Gelenk- und Verbindungselementen 24 verschwenkt werden können. Bei der in 1 gezeigten Gebrauchsstellung verbindet der Paßstift in der Arretierungsbohrung 26 die Rückenlehne 2 starr mit dem Rahmen 5.
  • Zum Transport kann der Arretierungsstift aus der Arretierungsbohrung 26 an beiden Gelenk- und Verbindungselementen 24 herausgezogen werden. Die Sitzfläche 1 kann dann – wie in 3 erkennbar – nach oben verschwenkt werden. Anschließend kann die Rückenlehne 2 zur Sitzfläche 1 nach hinten geschwenkt werden (siehe 4). Wenn Sitzfläche 1 und Rückenlehne 2 eine im wesentlichen zueinander parallel verlaufende Stellung erreicht haben, kann die Sitzfläche 1 wieder nach unten geklappt werden. Anschließend kann an beiden Seiten des Rahmens 5 der Stift wieder durch die Bohrungen 16 an den Gelenk- und Verbindungselementen 24 und durch die Bohrungen 16' an den hinteren Rohrabschnitten 15 gesteckt werden, so daß die Sitzanordnung die in den 5 und 6 erkennbare Position erhält.
  • Es ist zu beachten, daß das Verschwenken des Sitzes 1 zum Rahmen 5 und der Rückenlehne 2 zum Sitz 1 auch auf andere Weise erfolgen kann, so lange in der Transport- und Lagerungsposition des Sitzes die Stützpelotten 3, 4 in den Raum innerhalb des Rahmens 5 und unterhalb der Sitzfläche 1 ragen. Auf diese Weise läßt sich das Transportvolumen der Sitzanordnung erheblich reduzieren.
  • In dem Fall, in dem der Rahmen 5 eine abnehmbare Sitzschale aufnimmt oder einzelne Polsterelemente abnehmbar an dem Sitzflächenabschnitt 33 und an dem Rückenlehnenabschnitt 34 an dem Rahmen befestigt sind, können zuerst die lösbaren Elemente vom Rahmen entfernt werden und dann der Sitzflächenabschnitt 33 und Rückenlehnenabschnitt 34 in der zuvor beschriebenen Weise verschwenkt werden, so daß der Rahmen 5 die kompakte Form erhält.
  • Wie erwähnt, sind die Gelenke 14, die Gelenk- und Verbindungselemente 24 sowie die komplementären Bohrungen an Rückenlehne 2 und am Rahmen 5 im Bereich beider Seitenteile 6, 7 des Rahmens 5 angeordnet. Die Sitzanordnung erhält somit in der in 1 erkennbaren Gebrauchsstellung eine sehr hohe Steifigkeit.
  • Die 7 zeigt die erfindungsgemäße Sitzanordnung schematisch in Verbindung mit einem Fahrwerk. Im Bereich jedes Seitenteils 6, 7 ist über Klemmverbindungen am vorderen Ende des unteren Rohrs 10 ein Lenkrad 27 befestigt. Die Radachse des Lenkrades ist mit einem Nachlauf um eine vertikale Achse drehbar gehalten. Am unteren Ende des vorderen Rohrs 11 ist ebenfalls über eine Klemmverbindung eine Fußstütze 28 befestigt.
  • Ein Antriebsrad 29 ist auf jeder Seite des Rahmens 5 über ein Achslager 30 befestigt, welches an einer Befestigungsstrebe 21 zwischen dem oberen Schenkel des Aussteifungsrohrs 8 und dem unteren Rohr 10 festgeschweißt ist. Das Achslager 30 kann mit einer Schnellaufnahme für die Achse des Antriebsrads 29 versehen sein, so daß für den Transport oder die Lagerung des Rollstuhls das Antriebsrad 29 schnell von dem Achslager 30 entfernt werden kann. Alle dargestellten Elemente, nämlich Lenkräder 27, Fußstützen 28 und Antriebsräder 29 sind an beiden Seitenteilen 6, 7 des Rahmens 5 angeordnet.
  • 1
    Sitzfläche
    2
    Rückenlehne
    3
    Pelotte
    4
    Pelotte
    5
    Rahmen
    6
    Seitenteil
    7
    Seitenteil
    8
    Querstrebe
    9
    Querstrebe
    10
    unteres Rohr
    11
    vorderes Rohr
    12
    Rohrabschnitt
    13
    oberes Rohr
    14
    Gelenk
    15
    hinterer Rohrabschnitt
    16
    Bohrung am Gelenk- und Verbindungselement
    16'
    Bohrung am hinteren Rohrabschnitt
    17
    Seitenstrebe
    18
    Aussteifungsrohr
    19
    Aussteifungsblech
    20
    Tragplatte
    21
    Rückenplatte
    22
    Querblech
    23
    Lochplatte
    24
    Gelenk- und Verbindungselement
    25
    Schwenkachse
    26
    Arrentierungsbohrung
    27
    Lenkrad
    28
    Fußstütze
    29
    Antriebsrad
    30
    Achslager
    31
    Befestigungsstrebe
    32
    Achse des Antriebsrades
    33
    Sitzflächenabschnitt des Rahmens
    34
    Rückenlehnenabschnitt des Rahmens

Claims (10)

  1. Rahmen (5) für einen Rollstuhl, an dem Räder (27, 29) und ein Sitz befestigbar sind, mit einem Sitzflächenabschnitt (33) zur Aufnahme einer Sitzfläche (1) und einem Rückenlehnenabschnitt (34) zur Aufnahme einer Rückenlehne (2), welche in eine im wesentlichen parallel zur Sitzfläche (1) verlaufende Position (2) klappbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenlehnenabschnitt (34) in eine Transportposition innerhalb des Rahmens (5) und unterhalb des Sitzflächenabschnitts (33) klappbar ist.
  2. Rahmen (5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rückenlehnenabschnitt (34) oder an der Rückenlehne (2) Pelotten (3, 4) angeordnet sind, die beim Gebrauch nach vorne ragen, und daß die Pelotten (3, 4) in der Transportposition innerhalb des Rahmens (5) und unterhalb der Sitzfläche (1) liegen.
  3. Rahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Ende des Sitzflächenabschnitts (33) schwenkbar und das hintere Ende des Sitzflächenabschnitts (33) lösbar an dem Rahmen (5) befestigt ist.
  4. Rahmen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende des Rückenlehnenabschnitts (34) schwenkbar und in mindestens einer Schwenkposition arretierbar am hinteren Ende des Sitzflächenabschnitts (33) befestigt ist.
  5. Rahmen nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eins der folgenden Elemente: Sitzfläche (1), Rückenlehne (2), Pelotten (3, 4) mit einer Polsterung versehen ist.
  6. Rahmen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung mit einem Schutzbezug versehen ist.
  7. Rollstuhl mit einem Rahmen (5) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Sitzflächenabschnitt (33) eine Sitzfläche (1) und an dem Rückenlehnenabschnitt (34) eine Rückenlehne (2) befestigt ist.
  8. Rollstuhl nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Seite des Rahmens (5) ein Achslager (30) mit einer Schnellaufnahme für eine Achse (32) eines Antriebsrades (29) angeordnet ist.
  9. Rollstuhl nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Seite des Rahmens (5) ein Lenkrad (27) befestigt ist.
  10. Rollstuhl nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rahmen (5) mindestens eine Fußstütze (28) befestigt ist.
DE102004036168A 2004-07-26 2004-07-26 Rollstuhlrahmen Withdrawn DE102004036168A1 (de)

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EP05777961A EP1771100B1 (de) 2004-07-26 2005-07-13 Rollstuhlrahmen
US11/660,378 US20070296178A1 (en) 2004-07-26 2005-07-13 Wheelchair Frame
AT05777961T ATE527915T1 (de) 2004-07-26 2005-07-13 Rollstuhlrahmen
DK05777961.3T DK1771100T3 (da) 2004-07-26 2005-07-13 Kørestolsstel
PCT/EP2005/053354 WO2006010710A1 (de) 2004-07-26 2005-07-13 Rollstuhlrahmen

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