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DE10116976A1 - Selbsttragendes Deckenelement und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Selbsttragendes Deckenelement und Verfahren zu dessen Herstellung

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DE10116976A1
DE10116976A1 DE10116976A DE10116976A DE10116976A1 DE 10116976 A1 DE10116976 A1 DE 10116976A1 DE 10116976 A DE10116976 A DE 10116976A DE 10116976 A DE10116976 A DE 10116976A DE 10116976 A1 DE10116976 A1 DE 10116976A1
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DE
Germany
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concrete
ceiling element
self
shell
element according
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DE10116976A
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English (en)
Inventor
Volker Hofmann
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Hofmann & Co GmbH
Original Assignee
Hofmann & Co GmbH
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Publication date
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Publication of DE10116976A1 publication Critical patent/DE10116976A1/de
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    • B28WORKING CEMENT, CLAY, OR STONE
    • B28BSHAPING CLAY OR OTHER CERAMIC COMPOSITIONS; SHAPING SLAG; SHAPING MIXTURES CONTAINING CEMENTITIOUS MATERIAL, e.g. PLASTER
    • B28B23/00Arrangements specially adapted for the production of shaped articles with elements wholly or partly embedded in the moulding material; Production of reinforced objects
    • B28B23/02Arrangements specially adapted for the production of shaped articles with elements wholly or partly embedded in the moulding material; Production of reinforced objects wherein the elements are reinforcing members
    • B28B23/028Arrangements specially adapted for the production of shaped articles with elements wholly or partly embedded in the moulding material; Production of reinforced objects wherein the elements are reinforcing members for double - wall articles
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B5/00Floors; Floor construction with regard to insulation; Connections specially adapted therefor
    • E04B5/02Load-carrying floor structures formed substantially of prefabricated units
    • E04B5/04Load-carrying floor structures formed substantially of prefabricated units with beams or slabs of concrete or other stone-like material, e.g. asbestos cement

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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Abstract

Bei einem zweischaligen Deckenelement wird vorgeschlagen, die Bewehrung aus Gitterträgern auszubilden und die oberen Gurte innerhalb der Oberschale, die unteren Gurte innerhalb der Unterschale einzubinden, während die zwischen den Gurten vorhandenen Stege teilweise in dem betonfreien Zwischenraum liegen.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein selbsttragendes Deckenelement mit einer Oberschale und einer Unterschale aus Stahlbeton, einem beton­ freien Zwischenraum zwischen den Schalen und einer Bewehrung so­ wie Verfahren zu dessen Herstellung.
Die Herstellung von Geschoßdecken für Gebäude hat bereits eine lan­ ge Entwicklungsgeschichte hinter sich. Dementsprechend zahlreich sind die nach dem Stand der Technik angewandten Deckenkonstruktio­ nen.
Häufig zur Anwendung kommen Stahlbetondecken aus Ortsbeton. Zur Herstellung dieser Decken ist es erforderlich, auf zahlreichen Stützen in Höhe der Raumoberkante eine der Form des Raumes angepaßte Schalung zu errichten, vor Ort das Stahlskelett zur Bewehrung der Decke zu fertigen und schließlich die Schalung mit Ortsbeton auszu­ gießen. Nach dem Aushärten des Betons wird die Decken von den um­ liegenden Wänden getragen, so daß die Schalung unter der Decke wieder entfernt werden kann. Decken dieser Art weisen eine hohe Tragfähigkeit auf, die zum Herstellen notwendigen Arbeiten sind jedoch sehr arbeitsintensiv und daher kostspielig.
Einfacher gestaltet sich der Arbeitsablauf bei Verwendung von vorge­ fertigten dünnwandigen Plattenelementen aus Beton als verlorene Schalung. Diese Elemente weisen auf ihrer Unterseite eine durchge­ hende Betonplatte und in Spannrichtung der Decke Gitterträger auf, deren untere Gurte in der Betonschicht liegen, während die Stege des Gitters und der obere Gurt des Gitterträgers aus der Betonplatte her­ ausragen. Zur Herstellung von Geschoßdecken werden die Elemente auf wenigen Stützen von der Höhe der Raumhöhe nebeneinander an­ geordnet. Nach dem Auslegen der Stahlmatten auf den Gitterträgern wird schließlich eine Schicht Ortbeton auf die Betonplatten ausge­ bracht. Nach dem Aushärten werden die Stützen unter der Decke ent­ fernt. Der Kraftschluß von der belasteten Decke auf die Bewehrung er­ folgt über die in den Ortbeton einbetonierten Teile des Gitterträgers zu den in den vorgefertigten Platten liegenden unteren Gurten der Gitter­ träger.
Vorteil bei dieser Deckenherstellung gegenüber der zuvor genannten ist die einfache, auf wenige Stützen beschränkte Schalung und die glatte Unterseite der Geschoßdecke, die ohne zusätzliche Maßnahmen un­ mittelbar dekoriert werden kann. Trotz des geringeren Arbeitsaufwan­ des ist der Aufwand bei der Herstellung dieser Decken dennoch eben­ falls als hoch einzustufen.
Aus der DE 197 06 666 ist eine zweischalige Decke bekannt, deren Oberschale und Unterschale aus von einander unabhängigen Beton­ platten der vorgenannten Art gebildet werden.
Die Elemente sind so verlegt, daß die aus den Schalen herausragen­ den Teile der Gitterträger in Richtung des Zwischenraums zwischen beiden Schalen weisen. Wesentlich bei dieser Anordnung ist auch, daß die Gitterträger der oberen und der unteren Schale versetzt zueinander verlaufen, ohne sich gegenseitig oder die Oberfläche der gegenüberlie­ genden Schale zu berühren.
Zur Lagerung der Schalen auf den Gebäudewänden sind bei einer an­ gegebenen Ausführungsform die obere und die untere Schale an den aufliegenden Rändern mit einer Rechteck-Zahnung versehen, wobei die Zahnung von oberer und unterer Platte auf Lücke angeordnet sind. Im Bereich der Lagerung weist auch die aufnehmende Wand Vor- und Rücksprünge auf. Die Lagerung erfolgt so, daß jeweils die vorspringen­ den Zähne der Decken auf Schultern in der Wand zu liegend kommen. Die Lagerung der genannten Art erfordert eine aufwendige Herstellung.
Zum Stand der Technik gehören auch Hohldecken, die etwa mittig zwi­ schen oberer und unterer Oberfläche meist röhrenförmige Hohlräume aufweisen. Durch diese Ausbildung wird eine Reduzierung des Dec­ kengewichts und damit eine entsprechende Materialersparnis erreicht.
Bekannt sind auch Wände in zweischaliger Ausführung. Sie bestehen aus zwei beabstandeten, dünnwandigen Betonschalen, die über Stege miteinander verbunden sind. Bei diesen Wänden wird der Zwischen­ raum zwischen beiden Schalen nach dem Aufstellen der Wände in der Regel zur Erhöhung der Druckfestigkeit der Wand mit Beton ausgegos­ sen.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Erfindung die Aufgabe gesetzt, ein Geschoßdecke für Gebäude zu schaffen, die industriell vorgefertigt werden kann, eine Verringerung des Materialbedarfs und des Herstel­ lungsaufwandes erbringt und bei geringem Deckengewicht eine hohe statische Belastbarkeit aufweist.
Ausgehend von einem selbsttragendes Deckenelement mit einer Ober­ schale und einer Unterschale aus Stahlbeton, einem betonfreien Zwischenraum zwischen den Schalen und einer Bewehrung, wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
  • - die Bewehrung aus Gitterträgern besteht,
  • - und die oberen Gurte der Gitterträger innerhalb der Oberschale,
  • - die unteren Gurte innerhalb der Unterschale eingebunden sind,
  • - während die zwischen den Gurten vorhandenen Stege teilweise in dem betonfreien Zwischenraum liegen
  • - und die Gitterträger parallel zueinander von einer Stirnseite zur ge­ genüberliegenden Stirnseite des Deckenelementes verlaufen.
Nach einem Grundgedanken der Erfindung ist der Beitrag des Dec­ kenmaterials zur Tragfähigkeit einer Decke im mittleren Bereich deiner Massivdecke nur relativ gering. Ohne größere Verluste an Stabilität läßt sich daher der mittlere Bereich der Decke durch einen Hohlraum erset­ zen. Eine konsequente Umsetzung dieses Gedankens führt zu einer Decke, deren Material im Bereich der beiden Oberflächen jeweils in Form einer Schale konzentriert ist, während der mittlere Bereich nur zur Beanstandung der beiden Schalen mit Hilfe der Stange der Gitterträger dient.
Wesentlich dabei ist die Verwendung von Gitterträgern. Sie sind in das Deckenelement so eingebunden, daß die oberen Gurte der Gitterträger innerhalb der oberen Schale und die unteren Gurte der Gitterträger in­ nerhalb der Unterschale eingebunden sind, während die zwischen den Gurten vorhandenen Stege im wesentlichen in dem betonfreien Zwi­ schenraum zwischen den Schalen liegen. Bei dieser Ausbildung des Deckenelementes treten in der Oberschale nur Druckkräfte, in der Un­ terschale nur Zugkräfte auf. Die Schalen selbst sind aus Stahlbeton gefertigt, wobei der Beton der Oberschale für die Aufnahme hoher Drücke geeignet sein muß, und dementsprechend eine hohe Dichte aufweist. Die Zugkräfte in der unteren Schale werden im wesentlichen durch die unteren Gurte der Gitterträger aufgenommen. Aufgrund der vorgeschlagenen Konstruktion weist das erfindungsgemäße Dec­ kenelement insgesamt eine hohe Tragfähigkeit auf, die nahezu dem einer Massivdecke entspricht. Gegenüber einer Massivdecke zeichnet sich das vorgeschlagene Deckenelement jedoch durch ein erheblich geringeres Gewicht und damit eine große Ersparnis an Material aus.
Die Einbindung der Gitterträger sowohl in die Oberschale als auch in die Unterschale bringt auch gegenüber bekannten zweischaligen Dec­ ken eine Materialersparnis bei den Gitterträgern mit sich. Die Ausbil­ dung der Schalen aus Stahlbeton mit Stahlmatten als Bewehrung sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der Kräfte innerhalb der Schalen.
Die Gitterträger sind parallel zueinander ausgerichtet und verlaufen von einer Stirnseite zur gegenüberliegenden Stirnseite des Deckenele­ ments. In dieser Richtung weist das Deckenelement eine hohe Biegefe­ stigkeit auf, an den Stirnseiten liegen daher auch die Auflager des Dec­ kenelementes.
Das Deckenelement gemäß vorliegender Erfindung hat den Vorteil, daß es industriell vorgefertigt werden kann. Hierdurch werden wesentliche Zeit- und Kosteneinsparungen bei der Herstellung erreicht. Bei der in­ dustriellen Vorfertigung kann darüber hinaus die Oberseite der Ober­ schale in hoher Qualität hergestellt werden, so daß eine Ausbringung von Estrich entfällt und ohne weitere Maßnahmen der Fußboden auf der Oberschafe angebracht werden kann. Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist es auch möglich, daß bereits bei der Vorfertigung die Fußbodenbeläge aufgebracht werden. In gleicher Qualität wie die Oberschale läßt sich auch die Unterseite der Unterschale herstellen. Hierdurch entfallen die Verputzarbeiten an der Decke, Farbanstriche oder Tapeten können daher unmittelbar auf die Unterschale angebracht werden. Diese Vergütung der Oberfläche, ebenso Befestigungsmög­ lichkeiten für abgehängte Decken, sind gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung auch werkseitig anbringbar.
Die Montage der Deckenelemente gemäß vorliegender Erfindung ver­ ursacht ebenfalls nur einen geringen Aufwand. Die Elemente werden, ein Element nach dem anderen, einfach mit der Unterschale auf den stirnseitigen Gebäudewänden abgesetzt. Gemäß einem Merkmal der Erfindung bildet die Unterschale mit ihren stirnseitigen Randbereichen das deckenseitige Lager. Von Vorteil erweist sich hierbei die Einbin­ dung ein- und desselben Gitterträgers sowohl in die Unterschale als auch die Oberschale. Denn durch die vom Lager der Unterschale zur Oberschale führenden Stege der Gitterträger werden die Auflagerkräfte bestmöglich von der Unterschale an die Oberschale übertragen. Die Oberschale erfährt ihrerseits hierdurch eine optimale Lagerung, ihre Tragfähigkeit kann sich daher voll entfalten.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung liegend die stirnseitigen Randbereiche der Unterschale flächig auf dem wandseitigen Lager auf. Hierdurch wird der Kraftfluß zwischen Decke und Wand in vorteilhafter Weise gleichmäßig auf die ganze Breite des Deckenelementes verteilt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Deckenelementes ist zwi­ schen wandseitigem und deckenseitigem Lager ein Lastverteilungs­ streifen angebracht.
Für die Montage ist es von Vorteil, wenn die Stirnseiten von Ober- und Unterschale glatte Ränder aufweisen und in der vertikalen Richtung zu einander fluchten. Diese Ausgestaltung läßt beim Auflegen der, Ele­ mente auf das wandseitige Lager eine Beweglichkeit der Elemente in allen Richtungen zu und erleichtert daher das Ausrichten.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dec­ kenelementes weist der Beton der Unterschale eine niedrigere Dichte auf als der der Oberschale. Dieser Ausbildung liegt die Erkenntnis zu­ grunde, daß in der Unterschale nur Zugkräfte auftreten, die von den unteren Gurten der Gitterträger aufgenommen werden. Die Unterschale selbst hat für die Tragfähigkeit des Deckenelementes daher nur einge­ schränkte Bedeutung. Die Herstellung dieser Schale aus einem leichte­ ren Beton als dem der Oberschale beeinträchtigt daher die -Tragfähig­ keit des Deckenelementes nicht nennenswert. Im Gegenzug bringt sie jedoch den Vorteil einer Gewichtsreduzierung mit sich.
Erfahrungsgemäß ist in Hohl- und Zwischenräumen von Wänden und Decken stets eine gewisse Feuchtigkeit vorhanden. Diese führt dazu, daß in den Hohlräume eingeschlossene, nicht korrosionsgeschützte Metalle langsam zerstört werden. Aus diesem Grund sind gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung die im Zwischenraum zwischen beiden Schalen liegenden Stege der Gitterträger korrosionsgeschützt ausge­ führt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Stege aus Edel­ stahl gefertigt.
Nach dem Setzen der Deckenelemente werden auf den Decken mitun­ ter weitere Wände und Decken errichtet. Dabei werden, insbesondere bei industriellen Bauwerken, die Wände oftmals aus Ortbeton gegos­ sen. Um bei diesem Vorgang sicherzustellen, daß kein Beton von der Wand her in den Zwischenraum zwischen beiden Schalen eindringt, ist bei einer Weiterbildung der Erfindung an den Stirnseiten des Dec­ kenelementes der Zwischenraum mit Streckmetall oder einem ähnli­ chen Material abgedeckt.
Im Bereich der Ränder eines Deckenelementes, an denen weitere Dec­ kenelemente anschließen, ist es i. d. R. erwünscht, eine intensive Ver­ bindung zwischen den jeweils benachbarten Deckenelementen herzu­ stellen. Dieser Verbindung kann dadurch erreicht werden, daß im Randbereich beider Elemente Beton in den Zwischenraum eingebracht wird. Um diesen Beton jedoch auf einen schmalen Randbereich zu be­ grenzen, ist gemäß einem Merkmal der Erfindung der Zwischenraum zwischen beiden Schalen im Randbereich mit Käfigen, vorzugsweise aus Streckmetall, zur Aufnahme von Beton ausgestattet.
Gemäß vorliegender Erfindung wird vorgeschlagen, beim Ausgießen des Randbereichs mit Beton, selbstverdichtenden Beton einzusetzen. Wie die Namensgebung erkennen läßt, entfällt hierbei das Verdichten des Betons mit Rüttlern und damit ein im vorliegenden Anwendungsfall nur mit Aufwand durchführbarer Arbeitsschritt.
Bei einer anderen Ausführungsform des Deckenelementes wird eine intensive Verbindung zwischen benachbarten Deckenelementen, eben­ so aber auch eine Verbindung von Decken- mit Wandelementen durch Koppelelemente hergestellt, die an den Rändern des Deckenelementes vorgesehen sind.
Ein speziell ausgestaltetes Koppelelement sieht herausklappbare An­ schlußbewehrungen vor, die in Richtung des Deckenelementes senk­ recht hierzu ausrichtbar sind. Diese Koppelelemente ermöglichen, so­ wohl Verbindungen von Deckenelement zu Deckenelement als auch von Decken- zu Wandelement in Stahlbeton auszuführen.
Die aus Deckenelementen gemäß der Erfindung hergestellten Decken weisen einen über die gesamte Ausdehnung der Decke reichenden Hohlraum zwischen den Schalen auf. Dieser Hohlraum kann in vielfälti­ ger Weise dazu genutzt werden, durch Einbringen von speziellen Mate­ rialien die bauphysikalischen Eigenschaften der Decke zu verbessern und/oder durch Ausstatten mit Leitungen die Versorgung der einzelnen Gebäuderäume vorzunehmen.
Etliche Varianten der erfindungsgemäßen Deckenelemente beruhen auf diesen Möglichkeiten. Dementsprechend schließt die Erfindung Dec­ kenelemente ein, deren Zwischenraum mit einem Material zur Wärme­ dämmung, Schalldämmung, Feuerhemmung, einer Feuchtigkeitssperre oder dergleichen ausgestattet ist.
Einer bevorzugten Variante dieser Art weist einen Zwischenraum auf, der ausgeschäumt oder mit Leichtbeton ausgegossen ist.
Der Zwischenraum eignet sich insbesondere auch zum Verlegen von Leitungen. Bei bevorzugten Ausführungsformen sind daher werksseitig Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Heizung und Lüftung, Telefon- und Computeranbindungen und/oder Leerrohre für die nachträgliche Verlegung von Leitungen vorgesehen. Für den Zugang zum Zwischenraum, den Leitungen, oder den Leerrohren sind die Schalen dieser Deckenelemente mit entsprechenden Öffnungen ausgestattet.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung weisen die Deckenelemente auch Elemente zur Aufnahme oder Übertragung von Kräften auf. Insbe­ sondere sind Ösen zum Transport der Deckenelemente und je nach Bedarf auch Befestigungselemente vorgesehen. Alternativ können Ab­ hebeanker verwendet werden. Die Befestigungselemente dienen bei­ spielsweise zur Montage von aufwendigen Fußbodenkonstruktionen auf der Oberseite der Oberschale von abgehängten Decken an der Unter­ schale, wie Holz- oder Leichtbaudecken.
Sämtliche Öffnungen in den Schalen und in die Schalen integrierten zusätzlichen Elemente sind zur Raumseite hin mit einer Abdeckung, vorzugsweise aus Styropor, versehen.
Im Rahmen der Erfindung hat sich ein Verfahren zur Herstellung des Deckenelementes bewährt, das unter Verwendung einer Gießform fol­ gende Verfahrensschritte aufweist:
  • - Herstellen einer Bewehrung aus Gitterträgern, die parallel zueinan­ der und von einer Stirnseite zur gegenüberliegenden Stirnseite des Deckenelements verlaufen
  • - Einbringen der Bewehrung in die Gießform so, daß die ersten Gurte der Gitterträger beim anschließenden Herstellen der ersten Schale innerhalb der Betonschicht zu liegen kommen, während die Stege zwischen den ersten und zweiten Gurten teilweise aus der Beton­ schicht herausragen
  • - Herstellen der ersten Schale aus Beton
  • - Herausnehmen der ersten Schale aus der Gießform nach dem Aus­ härten des Betons
  • - Wenden des Elementes so, daß dessen Oberseite nach unten zu liegen kommt
  • - Einbringen des Elementes in die Gießform so, daß die zweiten Gurte der Gitterträger beim anschließenden Herstellen der zweiten Schale innerhalb der Betonschicht zu liegen kommen
  • - Herstellen der zweiten Schale aus Beton
  • - Herausnehmen der zweiten Schale aus der Gießform nach dem Aushärten des Betons.
Die einzelnen Verfahrensschritte sind selbst erklärend, auf eine nähere Erläuterung dieser Schritte kann daher verzichtet werden.
Ein Augenmerk bei der Herstellung ist darauf zu richten, daß die Gurte der Gitterträger vor dem Eingießen des Betons die richtige, d. h. die von der Statik vorgeschriebene Position innerhalb der zu gießenden Beton­ schale einnehmen. Nur dann erreicht das Deckenelement die vorgege­ bene Tragfähigkeit.
Gemäß einem Merkmal der Erfindung ist nach dem Wenden des Ele­ mentes nach erfolgter Aushärtung der ersten Schale das Element so in die Gießform einzubringen, daß die Stirnseiten der ersten Schale mit den Stirnseiten der zweiten Schale in vertikaler Richtung zu einander fluchten. Durch diese Ausrichtung bei der Herstellung ist ein späteres einfaches Verlegen der Deckenelemente gewährleistet.
Bei der Auswahl des Betons für die untere und obere Schale sieht die Erfindung eine Variante vor, bei welcher für die obere und untere Schale Betonarten unterschiedlicher Dichte Verwendung finden. Ge­ mäß dieser Variante ist der für die Herstellung der unteren Schale ver­ wendete Beton von niederer Dichte, als der bei der Herstellung der obe­ ren Schale verwendete. Diese Verschiedenheit des Betons beeinträch­ tigt die Tragfähigkeit des Elementes nicht wesentlich, ermöglicht jedoch eine Reduzierung des Gewichtes.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung lassen sich dem nachfolgenden Teil der Beschreibung entnehmen. In diesem Teil wird ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Deckenelemen­ tes anhand von Zeichnungen näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen in schematischer Darstellung:
Fig. 1 einen Schnitt durch das erfindungsgemäße Deckenelement im Bereich eines Gitterträgers
Fig. 2 Detailansicht des Schnittes aus Fig. 1 im Bereich des Auflagers
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Schnitt des Deckenelementes sind ein Gitterträger (1) und die beiden Schalen - Oberschale (2) und Unter­ schale (3) - zu erkennen. Beide Schalen sind aus Stahlbeton gefertigt. Der Gitterträger liegt in der Zeichenebene und verläuft von einer Stirn­ seite (4) des Deckenelementes zu dessen gegenüberliegender Stirn­ seite (5). An beiden Stirnseiten sind Ober- und Unterschale in der verti­ kalen Richtung miteinander fluchtend ausgebildet. Aufgrund dieser Ausgestaltung lassen sich die Deckenelemente bei der Verlegung ein­ fach ausrichten.
Der obere Gurt des Gitterträgers ist mit dem Bezugszeichen (6) ge­ kennzeichnet, während der Untergurt das Bezugszeichen (7) trägt. Bei­ de Gurte sind in die Ober- bzw. Unterschale eingebunden. Dem unteren Gurt kommt dabei die Aufgabe zu, die im Deckenelement aufgrund des Deckengewichtes und der Belastung der Decke entstehenden Zug­ kräfte aufzunehmen. Die in der Decke vorhandenen Druckkräfte werden von der Oberschale aufgenommen, sie ist daher aus Beton hoher Druckfestigkeit ausgebildet. Die zwischen den Gurten vorhandenen Stege (8) liegen im wesentlichen in dem betonfreien Zwischenraum (9) zwischen den Schalen. Ihre Aufgabe ist es, Kräfte zwischen Obergurt und Untergurt zu vermitteln.
Aufgrund der vorgeschlagenen Konstruktion weist das erfindungsge­ mäße Deckenelement ein sehr geringes mittleres Raumgewicht auf, seine Tragfähigkeit entspricht jedoch nahezu der einer Massivdecke.
Fig. 2 zeigt das erfindungsgemäße Deckenelement im Bereich des Auflagers. Von der Gebäudewand ist ein Ausschnitt (10) wiedergege­ ben. Das wandseitige Lager ist mit dem Bezugszeichen (11), das dec­ kenseitige mit dem Zeichen (12) gekennzeichnet. Das deckenseitige Lager wird durch einen schmalen Bereich (13) der Unterschale (3) ent­ lang deren Stirnseite (4) gebildet. Durch die vom Auflager der Unter­ schale zur Oberschale führenden Stege (8') der Gitterträger (1) werden in Zusammenwirken mit den Gurten (6) und (7) die Auflagerkräfte bestmöglich von der Unterschale (3) an die Oberschale (2) übertragen. Die Oberschale erfährt ihrerseits hierdurch eine optimal Lagerung.
Das durch die Unterschale gebildete deckenseitige Lager (12) liegt flä­ chig auf dem wandseitigen Lager (11) auf. Hierdurch wird der Kraftfluß zwischen Decke und Wand in vorteilhafter Weise gleichmäßig auf die ganze Breite des Deckenelementes verteilt. In der dargestellten Ausfüh­ rungsform ist zwischen wandseitigem und deckenseitigem Auflager ein Lastverteilungsstreifen (14) angebracht, welche die Ausbreitung von Schall aus der Decke in die Wände verhindert.

Claims (23)

1. Selbsttragendes Deckenelement mit einer Oberschale (2) und einer Unterschale (3) aus Stahlbeton, einem betonfreien Zwischenraum (9) zwischen den Schalen und einer Bewehrung, dadurch gekennzeich­ net, dass
die Bewehrung aus Gitterträgern (1) besteht,
und die oberen Gurte (6) der Gitterträger innerhalb der Oberschale (2),
die unteren Gurte (7) innerhalb der Unterschale (3) eingebunden sind,
während die zwischen den Gurten vorhandenen Stege (8, 8') teilweise in dem betonfreien Zwischenraum (9) liegen
und die Gitterträger parallel zueinander von einer Stirnseite (4) zur gegenüberliegenden Stirnseite (5) des Deckenelements verlaufen.
2. Selbsttragendes Deckenelement nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Unterschale (3) mit ihren stirnseitigen Randbe­ reichen (13) das deckenseitige Lager (12) bildet.
3. Selbsttragendes Deckenelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass deckenseitigen Lager (12) flächig auf dem wandseitigen Lager (11) aufliegt.
4. Selbsttragendes Deckenelement nach Anspruch 1-3, dadurch ge­ kennzeichnet, dass zwischen wandseitigen Lager (11) und deckensei­ tigem Lager (12) ein Lastverteilungsstreifen (14) angebracht ist.
5. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseiten (4) und 85) von Ober- und Unterschale glatte Ränder aufweisen und in der vertikalen Richtung zu einander fluchten.
6. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass der Beton der Unterschale niedrigere Dichte als der der Oberschale aufweist.
7. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (8, 8') als Gitterträger (1) ausgebildet und vor Korrosion geschützt sind.
8. Selbsttragendes Deckenelement nach Anspruch 7, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Stege (8, 8') aus Edelstahl gefertigt sind.
9. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass an den Stirnseiten (4), (5) des Dec­ kenelementes der Zwischenraum (9) zwischen beiden Schalen mit ei­ nem Material, welches das Eindringen von Beton verhindert, vorzugs­ weise Streckmetall, abgedeckt ist.
10. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Ränder des Dec­ kenelementes, an denen weitere Deckenelemente zu liegend kommen, der Zwischenraum mit Käfigen, vorzugsweise aus Streckmetall, zur Aufnahme von Beton ausgestattet ist.
11. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der in den Zwischenraum (9) eingegossener Beton selbstverdichtend ist.
12. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, dass an den Rändern des Deckenelemen­ tes Koppelelemente zum Verbinden des Deckenelementes mit weiteren Deckenelementen oder Wandelementen vorgesehen sind.
13. Selbsttragendes Deckenelement nach Anspruch 12, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Koppelelemente herausklappbare Anschluß­ bewehrungen sind, die in Richtung des Deckenelementes oder senk­ recht zum Deckenelement ausrichtbar sind.
14. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenraum (9) mit einem Mate­ rial zur Wärmedämmung, Schalldämmung, Feuerhemmung, einer Feuchtigkeitssperre oder dergleichen ausgestattet ist.
15. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenraum (9) ausgeschäumt oder mit Leichtbeton ausgegossen ist.
16. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenraum (9) mit Leitungen, vorzugsweise für Strom, Wasser, Abwasser, Heizung und Lüftung, Te­ lefon- und Computeranbindungen und/oder mit Hohlrohren zur nach­ träglichen Verlegung von Leitungen ausgestattet ist.
17. Selbsttragendes Deckenelement nach einem Ansprüche 1-16, da­ durch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Schalen (2), (3) eine oder mehrere Öffnungen aufweist.
18. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der Ansprüche 1-17, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Schafen Ele­ mente zur Aufnahme oder Übertragung von Kräften, wie Befestigungs­ elemente, Ösen zum Transport der Deckelemente oder dergleichen, aufweist.
19. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Öffnungen in den Schalen und an den Schalen angebrachte zusätzliche Elemente zur Raumseite hin durch eine Abdeckung, vorzugsweise aus Styropor, abgedeckt sind.
20. Selbsttragendes Deckenelement nach einem der Ansprüche 1-19, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Raumseite hin gewandten Oberflächen der Ober- und Unterschale mit Materialien, wie Farban­ strich, Bodenbelag, Tapete, Holzschicht oder dergleichen unmittelbar vergütet sind.
21. Verfahren zur Herstellung eines Deckenelementes mit einer ersten (2) und zweiten (3) Schale aus Stahlbeton, einem betonfreien Zwi­ schenraum (9) zwischen den Schalen und einer Bewehrung, unter Ver­ wendung einer Gießform, gekennzeichnet durch die folgenden Ver­ fahrensschritte:
  • a) Herstellen einer Bewehrung aus Gitterträgern, die parallel zueinan­ der und von einer Stirnseite (4) zur gegenüberliegenden Stirnseite (5) des Deckenelements verlaufen.
  • b) Einbringen der Bewehrung in die Gießform so, dass die ersten Gurte (6) der Gitterträger (1) beim anschließenden Herstellen der ersten Schale (2) innerhalb der Betonschicht zu liegen kommen, während die Stege (8, 8') zwischen den ersten (6) und zweiten (7) Gurten teilweise aus der Betonschicht herausragen
  • c) Herstellen der ersten Schale (2) aus Beton
  • d) Herausnehmen der ersten Schale (2) aus der Gießform nach dem Aushärten des Betons
  • e) Wenden des Elementes so, dass dessen Oberseite nach unten zu liegen kommt
  • f) Einbringen des Elementes in die Gießform so, dass die zweiten Gurte (7) der Gitterträger (1) beim anschließenden Herstellen der zweiten Schale (3) innerhalb der Betonschicht zu liegen kommen
  • g) Herstellen der zweiten Schale (3) aus Beton
  • h) Herausnehmen der zweiten Schale (3) aus der Gießform nach dem Aushärten des Betons
22. Verfahren zur Herstellung eines Deckenelementes nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Verfahrensschritt f) so erfolgt, dass die Stirnseiten (4), (5) der ersten Schale mit den Stirnseiten der zweiten Schale (3) in vertikaler Richtung zu einander fluchten.
23. Verfahren zur Herstellung eines Deckenelementes nach Anspruch 21 oder 22, gekennzeichnet durch die Verwendung von Beton niede­ rer Dichte bei der Herstellung der unteren Schale als bei der Herstel­ lung der oberen Schale.
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