DE19820138A1 - Bauelement und Hausmodul aus mehreren Bauelementen - Google Patents
Bauelement und Hausmodul aus mehreren BauelementenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Bauelement, umfassend eine eine Fläche nach wenigstens drei Seiten begrenzenden Rahmenkonstruktion (2) und ein die Fläche wenigstens teilweise ausfüllende Lage (3) aus mineralischem Baumaterial, wobei die Rahmenkonstruktion (2) wenigstens entlang einer langen Seite (5a; 5b) der Fläche aus Stahl ausgebildet ist. Die sehr exakte Fertigung großformatiger massiver Teile wird kostengünstig erfindungsgemäß dadurch zugelassen, daß das mineralische Baumaterial in die Rahmenkonstruktion (2) in einem nicht ausgehärteten Zustand eingetragen wird, und daß das Baumaterial im ausgehärteten Zustand unmittelbar an dem Stahl ansetzt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Bauelement nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1, umfassend eine eine Fläche nach wenigstens drei Seiten
begrenzende Rahmenkonstruktion und ein die Fläche wenigstens teilweise
ausfüllende Lage aus mineralischem Baumaterial, wobei die Rahmenkonstruktion
wenigstens entlang einer langen Seite der Fläche aus Stahl ausgebildet ist. Die
Erfindung betrifft ferner ein Hausmodul nach dem Oberbegriff des Anspruchs 12,
vorzugsweise ein Hausmodul eines Fertiggebäudes.
Aus der Praxis sind als Wandteile ausgebildete rahmenlose
Betonfertigteile bekannt, die mit vertikalen seitlichen Ausnehmungen versehen
sind, und bei denen benachbarte derartige Fertigteile durch Ausgießen der
Ausnehmungen zu einer Wand verbindbar sind. Solche Fertigteile erfordern im
Falle des Hausbaus bei der Aufstellung des Hauses noch aufwendige
Zusammenbauvorgänge, die zusätzlich noch dadurch erschwert werden, daß
aufwendige Betriebsmittel für die Herstellung der Vergußmasse benötigt werden.
Darüber hinaus sind derartige Fertigteile maximal einige Quadratmeter groß ohne
Armierung einsetzbar, da sie sonst nicht mehr den Anforderungen der Hausstatik
genügen. Werden solche Fertigteile mit Armierung aus massiven Beton
hergestellt, werden sie deutlich schwerer als bekannte Hohlblockbausteine und
rechtfertigen nicht mehr die Kostenersparnis bei dem kompakten Transport. Eine
besondere Unzulänglichkeit der bekannten Fertigteile besteht darin, daß aus
diesen keine Hausmodule vorgefertigt werden können, außer vielleicht mit hohen
Beton- und Stahlmassen, wobei der dann notwendige hohe Armierungsgrad der
Wände zugleich die Gebrauchseigenschaften vermindert, da die
Wahrscheinlichkeit, daß eine Bohrung auf Armierungsstahl trifft, hoch ist.
Aus der Praxis sind ferner Stahlrahmenkonstruktionen bekannt, wie
sie bei Skelettbauweisen von Hochhäusern eingesetzt werden, die zunächst am
Baugrund errichtet werden und die dann mit Fertigbauteilen ausgefüllt werden.
Die Montage der Rahmenkonstruktionen aus Stahl ist aufwendig, da vor Ort
erheblicher Montageaufwand entsteht und insbesondere die gegenseitige Justage
im Falle von Schweißarbeiten aufgrund der Toleranzbelastung der
Schweißarbeiten erhebliche Schwierigkeiten bei der Herstellung lotrechter
Außenwände mit sich bringt. Daher werden solche Konstruktionen in der Regel
nur zum "Aufhängen" von verblendungsartigen Verkleidungsteilen benutzt.
Aus der Praxis und hier insbesondere aus der Fertighaustechnologie
sind Bauelemente bekannt, die einen rechteckigen Holzrahmen aufweisen,
dessen umschlossene Rechteckfläche in einer ersten Lage mit Gipsplatten
ausgelegt ist und in einer zweiten Lage mit einer Dämmstoffmatte aus gekleidet ist,
so daß ein preiswertes und leichtes Bauelement geschaffen ist. Diese
Bauelemente erlauben jedoch nicht, größere Flächen zusammenzustellen, da die
Belastbarkeit, insbesondere die Torsionsbelastbarkeit, von Holz, auch von
Massivholz, hierfür eng begrenzt ist. Außerdem ist Holz ein natürliches Material,
das lange nach Verarbeitung noch arbeiten kann und insbesondere dazu neigt,
sich zu verziehen. Schließlich besteht ein bedeutendes Problem auch in der
ungünstigen Verbindbarkeit von Holz und Gipsplatten, wodurch oftmals nur mittels
Formschluß die gewünschten Festigkeiten erzielt werden. Ferner erfüllen derartige
Bauelemente oft auch nicht die Brandschutzvorschriften, die beim Bau von
Wohnhäusern zu beachten sind. Außerdem erfordern mehrgeschossige
Wohnhäuser mit derartigen Bauelementen die Ausbildung von Geschoßdecken in
völlig anderer Technik und aus völlig anderem Material, um die statischen
Belastungen aufnehmen zu können. Hierdurch wird eine Vorfertigung mit einem
hohen Integrationsgrad bereits bei der Herstellung nachhaltig unterbunden.
Es sind auch Bauelemente bekannt, die einen rechteckigen
Stahlrahmen anstelle des oben bezeichneten Holzrahmens aufweisen, dessen
umschlossene Rechteckfläche in einer ersten Lage mit Gipsplatten ausgelegt ist
und in einer zweiten Lage mit einer Dämmstoffmatte ausgekleidet ist. Auch hier ist
keine günstige Verbindbarkeit zwischen rahmen und Gips gewährleistet, ferner
liefert die Beplankung für das gegen Feuer empfindliche Stahl nur einen geringen
Schutz ab. Die bekannten Bauelemente weisen nur schlechte Schallschutzwerte
auf und sind deshalb nicht für Mehrfamilienhäuser oder Reihenhäuser geeignet.
Auch ist der Einsatz derartiger Bauelemente nicht mit dem häufig geäußerten
Verbraucherwunsch nach massiver Bauweise der Wohnhäuser in Einklang zu
bringen.
Aus der Praxis sind Fertighäuser bekannt, die aus mehreren
vormontierten Platten zusammengefügt werden. In der Regel ist es erforderlich,
vor der Montage die einzelnen Bestandteile noch einmal auf ihre Maßhaltigkeit zu
überprüfen und zu korrigieren, da sie bei ihrer Herstellung mit großem Spiel
behaftet sind.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Bauelement nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. ein Hausmodul nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 12 zu schaffen, die eine sehr exakte Fertigung großformatiger
massiver Teile kostengünstig zulassen.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Bauelement mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 dadurch gelöst, daß das
mineralische Baumaterial in die Rahmenkonstruktion in einem nicht ausgehärteten
Zustand eingetragen wird, und daß das Baumaterial im ausgehärteten Zustand
unmittelbar an dem Stahl ansetzt. Diese Aufgabe wird bei dem eingangs
genannten Hausmodul mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 12
dadurch gelöst, daß es von mehreren ein räumliches Gebilde schaffenden
miteinander an den jeweiligen Rahmenkonstruktionen verbundenen
vorbezeichneten Bauelementen gebildet ist.
Das erfindungsgemäße Bauelement bildet eine sehr stabile
Rahmenkonstruktion, die bei verhältnismäßig geringem Volumen hohe Biege- und
Torsionsbeanspruchungen aufnehmen kann. Die Rahmenkonstruktion ist
insbesondere bei langen Erstreckungen dazu geeignet, auch die hierauf ruhenden
bzw. hier angreifenden Gewichtskräfte des Baumaterials aufzunehmen.
Zweckmäßigerweise wird bei rechteckiger Gestaltung des Bauelements ein
umlaufender, dann Rechteckgestalt aufweisender Rahmen vorgesehen, der in
den Eckbereichen durch Verschraubung, Verschweißung, Vernietung oder andere
geeignete Mittel starr verbunden ist. Diese Verbindung erlaubt es, die
Stahlkonstruktion mit relativ kleinen Abmessungen auszubilden, wodurch das
Gewicht der Rahmenkonstruktion gering bleibt. Es ist aber auch alternativ
möglich, eine Schmal- oder Längsseite des Rahmens mit einem anderen Teil als
einem Stahlteil auszubilden, beispielsweise dadurch, daß in diesem Bereich kein
Rahmen vorgesehen ist, oder daß ein Rahmenteil aus einem anderen Material
vorgesehen ist, beispielsweise aus Holz.
Die Fläche eines Bauelements beträgt ca. 30 m2, wobei
vorzugsweise die Länge ca. 10 m beträgt und die Breite ca. 3 m beträgt. Die
Breite von 3 m erlaubt vorteilhaft, daß der eine Etagenhöhe bildende Teil eines
Hauses als ein auf einer seiner Längskanten vertikal stehendes Bauelement
ausgebildet ist. Zugleich handelt es sich hierbei um Abmessungen, die mit LKW
z. B. gestapelt, günstig transportierbar sind. Andere Bauelemente weisen
ergänzend z. B. eine Fläche von 3×3=9 m2 auf.
Die von der Rahmenkonstruktion begrenzte Fläche ist mit einem
mineralischem Baumaterial gefüllt, das sich vorteilhafterweise durch Vergießen
eintragen läßt, um eine die Fläche vollständig ausfüllende harte Schicht zu bilden.
Es ist möglich, darüber hinaus weitere Schichten innerhalb der
Rahmenkonstruktion vorzusehen, beispielsweise Auskleidungsmaterialien mit
wärme- oder schalldämmenden Eigenschaften, die zuvor in der Gießform
eingelegt wurden oder anschließend auf eine zwischen Rahmenkonstruktion und
Baumaterial verbliebene Aussparung aufgetragen bzw. aufgebracht werden.
Hierbei ist es in besonders zweckmäßiger Weise vorteilhaft möglich, die Dichte
des Baumaterials in Abstimmung mit dem Verwendungszweck des Bauelements
vorzusehen und ebenso die Art bzw. den Umfang an Armierungen, die vor Eintrag
des Baumaterials in der Rahmenkonstruktion ausgelegt wurden, vorzusehen.
Zweckmäßigerweise handelt es sich bei dem Baumaterial um Beton, wobei
sowohl Schaum- oder Leichtbeton in Betracht kommen als auch flüssiger Beton,
vorzugsweise fließender oder weicher Konsistenz nach DIN 1048.
Durch Anordnen der Rahmenkonstruktion vor dem Vergießen bzw.
Schütten auf einem horizontalen Rütteltisch oder einer horizontalen Stahlpalette in
einer Rüttel- oder Schüttelvorrichtung und Rütteln bzw. Schütteln im Anschluß an
das Einbringen des Baumaterials läßt sich eine günstige Verteilung, insbesondere
eine möglichst porenfreie und ebene Oberfläche des Bauelements, vorteilhaft
erzielen. Hierdurch wird die Fläche des ausgehärteten Baumaterials so glatt, daß
sie für eine Weiterverarbeitung ohne Notwendigkeit für das vorherige Verputzen
einsetzbar ist. Auch der Übergang am Ansatz Beton-Stahl ist glatt und erfordert in
der Regel keine Beiputzarbeiten mehr.
Zweckmäßigerweise ist es möglich, mit dem Baumaterial,
insbesondere mit Beton, die Rahmenkonstruktion bzw. ihre Bestandteile, z. B. die
vier ein Rechteck definierenden Profilelemente, nicht nur an den einander
paarweise zugewandten Begrenzungen (also die Seiten, die zur Fläche hin
weisen) zu umgeben, sondern auch in wenigstens einer und möglicherweise auch
zwei weiteren Flächen. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert sein, daß die
Rahmenkonstruktion einen trapezförmigen (hohlen) Querschnitt hat, bei dem die
kürzere der parallelen Flächen die nach innen gerichtete Begrenzung darstellt.
Hierdurch wird die Rahmenkonstruktion von drei Seiten mit den mineralischen und
somit unbrennbaren Baumaterial umgeben, so daß zugleich ein guter Schutz
gegen Beschädigungen infolge von Brand- oder Temperatureinflüssen gegeben
ist, und zugleich der Verbund zwischen mineralischem Baumaterial und Stahl
durch eine größere Grenzfläche verbessert ist. Es ist alternativ möglich, das
Rahmengestell mit T-Profilen mit nach innen weisendem Schenkel, mit teilweise
gelochten Profilen, mit teilweise offenen oder geschlossenen Hohlprofilen sowie
aus Kombinationen hieraus auszubilden.
Es ist zweckmäßigerweise möglich, insbesondere bei größeren
Bauelementen, neben der Rahmenkonstruktion, die den Umfang des
Bauelements bildet und begrenzt, weitere Teile, insbesondere aus Stahl, im
Bauelement auszubilden, die beispielsweise als diagonal verlaufende
Querstreben eine zusätzliche Versteifung des Bauelements bewirken und zugleich
eine Vergrößerung der Haftfläche zwischen mineralischem Baumaterial und Stahl
schaffen. Zweckmäßigerweise werden diese Teile vollständig durch das
Baumaterial umgeben.
Vorzugsweise ist die Rahmenkonstruktion wenigstens teilweise hohl
ausgebildet, so daß mit geringem Aufwand an vorbestimmten Stellen Lochungen
ausgebildet sein können, die z. B. für die Aufnahme von Verbindemitteln wie
Schrauben, Bolzen, Stiften oder dgl. geeignet sind, um insbesondere eine
Verbindung mit Rahmenkonstruktionen anderer Bauelemente zuzulassen. Hierbei
ermöglicht die Stahlkonstruktion in besonders vorteilhafter Weise das Anbringen
dieser Verbindemittel bzw. der Bohrungen an örtlich definierten Stellen vor oder
nach dem Verbinden mit dem mineralischen Baumaterial und nach dem
Zusammenfügen der Rahmenkonstruktion, so daß kleine Toleranzfehler beim
Zusammensetzen der Konstruktion zweckmäßig durch Korrigieren der Lage der
Bohrungen ausgleichbar sind. Gegenüber bekannten Holzkonstruktionen weist die
Stahlrahmenkonstruktion ferner den Vorteil auf, daß auch nachträglich an sonst
ungünstigen Stellen, beispielsweise durch Schweißen, zusätzliche Vorsprünge,
z. B. zum Eingriff in Ausnehmungen oder Bohrungen anderer Stahlrahmen
konstruktionen vorgesehene Vorsprünge, herstellbar sind.
Das erfindungsgemäße Bauelement läßt sich demnach mit
Stahlrahmenkonstruktionen unterschiedlicher Stärke je nach Bedarf ausbilden,
und es ist insbesondere zweckmäßig möglich, daß in Abhängigkeit von dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch des erfindungsgemäßen Bauelements dieses
als bewehrtes oder unbewehrtes bzw. tragendes oder nichttragendes Bauelement
ausgebildet wird. Auch das Baumaterial, das vorzugsweise flüssig und somit naß
eingetragen wird, kann sowohl als Leichtbeton als auch normaler Ausbildung
eingesetzt werden. Das Verfahren zur Herstellung eines solchen Bauelements
ermöglicht somit eine schnelle und exakte Fertigung des Bauelements, indem die
Rahmenkonstruktion horizontal auf einer Unterlage angeordnet wird und
zumindest mit einer Lage noch nicht ausgehärtetem Beton ausgefüllt werden, so
daß nach dem Aushärten des Betons ein einstückiges Bauelement entsteht, das
eine ebene Stirnseite aufweist.
Es ist zu verstehen, daß ein besonderer Vorteil des
erfindungsgemäßen Bauelements auch darinn besteht, daß der Aufwand bei
dessen Herstellung, von Hand oder maschinell zusätzliche Schalungen für die
seitliche Begrenzung des eingetragene bzw. eingelassenen Baumaterials
aufzustellen, ganz oder zumindest teilweise entfällt, da die Schalung in Form des
Stahlrahmens bzw. der den Stahlrahmen bildenden Profilelemente ganz oder
teilweise in das Bauelement integriert wird.
Es versteht sich, daß es möglich ist, sowohl das Baumaterial durch
eine Beschichtung als auch die Rahmenkonstruktion durch ein Überzug,
beispielsweise durch eine schützende Verzinkung oder einen geeigneten Anstrich,
vor Witterungs- und Umgebungseinflüssen geschützt werden können,
insbesondere gegen Korrosionsangriffe. Dasselbe gilt für die an den
Stahlrahmenteilen angreifenden Verbindemittel, also beispielsweise die Bolzen
oder Schrauben oder Muttern. Das erfindungsgemäß geschaffene Bauelement
ermöglicht es, große Oberflächen, insbesondere die nichttragenden, mit einem
günstigen Verhältnis Gewicht des Rahmens zu Gewicht des ausgehärteten
Baumaterials herzustellen. So ist es vorteilhaft möglich, bei Einsatz von Stahl und
Beton das Gewichtsverhältnis Stahl zu Beton etwa wie 1 : 5 im Falle von armiertem
Beton und sogar von 1 : 10 bis in speziellen Ausnahmefällen sogar 1 : 20 im Falle
von nichttragenden Teilen vorzusehen. Dieser Vorzug kommt insbesondere bei
großflächigen Bauelementen zum Tragen, insbesondere bei solchen, bei denen
Spannweiten von 7 oder mehr Metern und insbesondere von 10 oder mehr Metern
von der Rahmenkonstruktion überspannt werden müssen, wobei hohe
Anforderungen an die Maßhaltigkeit für die Durchbiegung der den Rahmen
bildenden Profilelemente nur kleinste Toleranzen zulassen. So ist es
insbesondere möglich, einen hohen industriellen Vorfertigungsgrad für besonders
große Teile zu ermöglichen, bei denen das Verhältnis Umfang:Fläche
gewichtsmäßig ohnehin gegenüber kleinen Teilen abnimmt.
Das erfindungsgemäße Hausmodul eignet sich insbesondere als
Modul eines Fertighauses, wobei es vorzugsweise einen Teil eines Geschosses
eines Fertighauses bildet. Es ist zu verstehen, daß das Hausmodul in mehrere
Räume aufteilbar ist und auch bereits aufgeteilt herstellbar ist.
Das erfindungsgemäße Hausmodul weist zweckmäßigerweise ein
horizontal angeordnetes Bodenelement auf, das beispielsweise ein vorstehend
beschriebenes Bauelement ist, auf dessen Rahmen an wenigstens zwei Seiten
vertikale als Wandelemente ausgebildete vorstehend beschriebene Bauelemente
angeordnet sind. Die Verbindung zwischen dem Bodenelement und den
Wandelementen erfolgt an den jeweiligen einander zugewandten Flächen der
Rahmenkonstruktion, beispielsweise durch Verschrauben entsprechender
Schenkel von Winkelabschnitten. Es ist aber auch möglich, die Teile durch
Verschweißen, Fügen oder auch durch Nieten oder andere Verfahren miteinander
zu verbinden.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn diese Verbindung am Aufstellort
des Fertighauses, das aus den erfindungsgemäßen Hausmodulen gebildet
werden soll, schnell erfolgen kann, um dadurch Montage und
Bedienpersonalkosten gering zu halten. Es ist so möglich, einen Kran, der auf
dem das Hausmodul transportierenden LKW mitgeführt wird, zum Abladen und
gleichzeitigen Montieren einzusetzen, ohne daß zusätzliche Hebezeuge benötigt
werden. Hierzu ist die Rahmenkonstruktion zweckmäßig mit in gegenseitiger
Anpassung ausgebildeten Vorsprüngen und Ausnehmungen versehen, die ein
formschlüssiges und ggf. schwerkraftschlüssiges Verrasten zulassen, so daß
sowohl das Hausmodul rasch gefertigt werden kann als auch das Fertighaus aus
mehreren Hausmodulen rasch zusammengestellt werden kann.
Als Bodenelement wird ein Bauelement eingesetzt werden, das
tragend aus vorzugsweise armierten Beton oder Leichtbeton (ab Festigkeitsklasse
LB 15) üblicher Stärke, Dichte und Festigkeit ausgebildet ist, so daß die
physikalischen Eigenschaften und Anforderungen an den Boden eines
Wohngebäudes erfüllt sind. Die Wandelemente dagegen können aus nicht
armierten oder nur von wenigen Streben durchsetzten und mit Leichtbeton
(vorzugsweise Festigkeitsklasse LB 15 oder geringer) ausgefüllten
Rahmengestellen zusammengesetzt werden, da diese in ihrer Fläche keine
tragenden Funktionen wahrnehmen oder zumindest einen Teil der
aufzunehmenden Lasten über ihre Fläche abtragen und die Kräfte und Momente
des Hauses vorteilhafterweise über das Rahmengestell aufnehmen. Da auch die
Wandelemente mit ihrem Eigengewicht im wesentlichen auf der
Rahmenkonstruktion aufliegen, wird eine überflüssige Belastung des Betons
sowie ungünstige Verbindungsverhältnisse des ausgehärteten Baumaterials mit
der Stahlkonstruktion verhindert. Zweckmäßigerweise sind die Wandelemente der
gebildeten Hausmodule mit Öffnungen für Fenster bzw. Türen oder dgl.
ausgebildet bzw. haben gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung diese bereits
beim Herstellen des Bauelements integriert. Hierdurch entfallen zahlreiche zeit- und
kostenaufwendige Arbeitsgänge bei der Herstellung eines Wohnhauses.
Zweckmäßigerweise weist das Bodenelement und die darauf
angeordneten Wandelemente jeweils eine rechteckige Grundfläche auf. Es ist
allerdings auch möglich, daß andere Viereckformen, z. B. eine Trapezgestalt oder
eine Vieleckgestalt für das Bodenelement vorgesehen werden, während die
vertikalen Wandelemente auf einem oder auf mehreren der jeweils die Kanten der
Vielecke bildenden Rahmenkonstruktionsabschnitte angeordnet sind. Es ist zu
verstehen, daß aneinander stoßende vertikale Kanten von benachbarten
Wandelementen ebenfalls beispielsweise durch oben genannte Verbindungen
miteinander zusammengefügt sind, wodurch das Hausmodul eine hohe
Eigensteifigkeit vermittelt bekommt. Zur exakten Positionierung sind
zweckmäßigerweise auch in den seitlichen Rahmengestellabschnitten der
Bauelemente die oben bezeichneten Vorsprünge und Ausnehmungen oder dgl.
ausgebildet. Es ist somit möglich, die Hausmodule, die ein Fertighaus bilden
sollen, bereits ab Produktionswerk der Bauelemente zusammenzufügen.
Da die erfindungsgemäßen Hausmodule in Kombination mit weiteren
Hausmodulen ein Fertighaus oder ein Fertiggebäude bilden, wird
zweckmäßigerweise wenigstens eine Wandfläche des Hausmoduls offen
verbleiben.
Es ist möglich, eine in dem Fertiggebäude als Innenwand zur
Abtrennung zweier benachbarter Zimmer vorgesehenes Bauelement ganz oder
teilweise in einem erfindungsgemäßen Hausmodul anzuordnen.
Zweckmäßigerweise ist an den möglichen Aufstellorten eines solchen
Innenwandelements in dem Bodenelement eine Querstrebe aus Stahl, die
vorzugsweise mit dem Rahmengestell des Bodenelements zur Kräfteübertragung
verbunden ist, horizontal eingelassen, so daß die Innenwand beim Einbau bzw.
beim Aufbau des Hausmoduls einfach aufstellbar ist. Es ist möglich, die
Rahmenkonstruktion des die Innenwand bildenden erfindungsgemäßen
Bauelements mit entsprechenden Freiräumen auch im Rahmengestell zum
Einlassen von Zimmertüren oder dgl. auszubilden, so daß dessen Steifigkeit
gegenüber der Steifigkeit der vorbezeichneten (Außen-)Wandelemente
zurückbleibt.
Es ist somit möglich, eine Vielzahl von verschiedenen Varianten von
Fertighäusern mit wenigen standardisierten Hausmodulen herzustellen. Gemäß
einer bevorzugten Variante ist es beispielsweise möglich, ein zweigeschossiges
Fertiggebäude, das ein Erdgeschoß und ein Obergeschoß umfaßt, mit vier
erfindungsgemäßen Hausmodulen derart auszubilden, daß die beiden Haus
module des Erdgeschosses und die beiden Hausmodule des Obergeschosses
hinsichtlich ihrer Bauelemente, also der Bodenelemente und der Wandelemente,
prinzipiell spiegelbildlich ausgebildet sind und die einander zugekehrten Flächen
offen verbleiben. Hinsichtlich der Decken ist zu verstehen, daß es gewichts- und
kostenverschwendend wäre, die Hausmodule des Erdgeschosses mit einer
massiven Decke auszubilden, da ja bereits das Bodenelement des
Obergeschosses massiv ist. Es ist daher zweckmäßig möglich, das Hausmodul für
ein Erdgeschoß mit einer "abgehängten" Verkleidungsdecke auszubilden, die
anstelle eines umlaufenden Rahmengestells in entsprechend vorgesehene Teile
das Hausmodul eingehängt wird und die bei Montage zweckmäßigerweise auch
mit dem darüber angeordneten Bodenelement des Obergeschosses verbindbar
ist.
Für den Transport werden die erfindungsgemäßen Hausmodule an
der offenen Seite mit Spannmitteln zusätzlich verspannt, um dynamischen
Belastungen wie Vibrationen, Schwingungen oder Schockbeanspruchungen ohne
Beschädigungsgefahr vorbeugen zu können. Ferner dienen die Verspannungen
vorteilhaft für Montage und Umladen der Hausmodule mit Kran oder eventuell mit
Gabelstapler. Es versteht sich, daß die für ein Fertiggebäude notwendigen
Treppen, Türen, Armaturen, Leitungen, Kabel, Steckdosen, Lampenanschlüsse,
Lampen, Bodenbeläge, Fliesen, Tapeten, Sanitärobjekte, Küchenmöbel,
Einbaumöbel, Elektroschalter, Alarmanlagen, zentrale Steuersysteme,
Kommunikations- und Netzwerkkabel und -dosen, Gasthermen, Lüftung sowie
weitere Teile des Fertighauses bereits in die Hausmodule und insoweit in das
Fertighaus vor Anlieferung integriert sein können.
Es ist insbesondere möglich, die oben erwähnten Führungs- und/oder
Verbindemittel zwischen den Rahmengestellen der Bauelemente für ein
Hausmodul auch an den Kontaktflächen zweier benachbarter Hausmodule
auszubilden, so daß ein rasches Schnäbeln beim Zusammenstecken der
Hausmodule den Aufbau unter gegenseitiger Justierung der Teile begünstigt. Bei
Abmessungen eines Hausmoduls von ca. 10 × 3 × 3 m3, die an einer ihrer beiden
vertikalen Längsflächen miteinander verbunden werden, ergibt sich ein
zweigeschossiges Haus mit einer Geschoßfläche von (brutto) ca. 120 m2, die
aufgrund der dünnen Ausbildung insbesondere der nichttragenden
Wandelemente eine sehr hohe Nettowohnfläche und somit eine sehr günstiges
Verhältnis Gewicht zu Nettofläche bzw. Bruttofläche zu Nettofläche ermöglichen.
Zugleich handelt es sich bei den vorbezeichneten Abmessungen um Maße, die
günstig beispielsweise mit vier LKW mit Anhänger transportierbar sind, wobei z. B.
die Hausmodule auf den Anhängern transportiert werden und sonstige
notwendige Teile hinter den Zugmaschinen Platz finden; die Giebelwände werden
eventuell auf die Hausmodule aufgelegt und so transportiert.
Aufgrund des hohen Fertigstellungsgrades der Hausmodule ist es
somit möglich, ein fertiges Wohnhaus, insbesondere ein Einfamilienhaus mit mehr
als 100 m2 Wohnfläche inklusive mitgelieferter Bodenplatte auf vorbereiteten
Streifen- oder Einzelfundamenten, in zwei bis acht Stunden oder sogar noch
weniger zu errichten, das nach Errichtung stabil und sicher steht und bezugsfertig
ist. Für den Aufbau des Fertighauses aus den erfindungsgemäßen Hausmodulen
werden zunächst die beiden das Erdgeschoß bildenden Hausmodule
nebeneinander aufgestellt und beispielsweise durch maschinell betätigbare, im
inneren oder im Bereich der Bodenelemente angeordnete Spannschlösser
gegenseitig in Anlage gebracht und zunächst gehalten, bis andere Verbindemittel
den kraftschlüssigen Halt übernehmen. Die Spannschlösser können dann entfernt
werden oder vorzugsweise nach einem geringen Zurückschrauben im Gebäude
belassen werden. Anschließend werden die beiden Hausmodule für das
Obergeschoß auf das bereits fertiggestellte Doppelhausmodul des Erdgeschosses
abgelegt. Durch die exakte Ausrichtung der Hausmodule des Erdgeschosses ist
hier praktisch keine Nachbesserung mehr erforderlich. Anschließend werden
giebelbildende vorzugsweise erfindungsgemäße Bauelemente auf den
Schmalseiten der oberen horizontalen Deckenplatte der Hausmodule des
Obergeschosses angeordnet und mit Pfetten gegenseitig verspannt.
Anschließend kann ein vorgefertigtes Dach hinzugefügt werden, so daß das
Fertighaus vollendet ist.
In jedem Geschoß ist ein Versorgungsschacht vorgesehen. In jedem
Hausmodul werden die Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Abwasser, Lüftung,
Elektro, Telekommunikation, Antenne bzw. Kabel) bis in den Schachtbereich
geführt. Bei Montage werden sie durch Schnellverbindungen (Steck-, Schnapp-,
Schraub-, Klemm-, und ähnliche Verbindungen) an definierten Übergabepunkten
im Schachtbereich miteinander verbunden.
Es versteht sich, daß zwischen die beiden vorerwähnten
Hausmodule des Erdgeschosses ein weiteres, intermediäres Hausmodul
anordnenbar ist, das lediglich an den Schmalseiten mit vertikalen Bauelementen
ausgebildet ist, so daß beiderseits die Längsseiten den Durchtritt zum
benachbarten Hausmodul ermöglichen. Es ist ebenfalls möglich, vier Hausmodule
mit identischem rechteckigen Grundriß mit jeweils winklig angeordneten
Wandelementen auszubilden und diese dann unter Bildung eines großen
Rechtecks miteinander zu einem Erdgeschoß zu verbinden. In diesem Fall wird
zweckmäßigerweise ebenso wie bei anderen Konstellationen, bei denen fehlende
Wandelemente die Steifigkeit des Hausmoduls beeinträchtigen könnten, ein
steifes Stützelement vorgesehen, das beispielsweise durch Verschraubung auf
dem Rahmen des Bodenelements vorübergehend fixierbar ist und nach
Zusammenbau leicht abgelöst werden kann. Alternativ den Verschraubungen
kann dies auch durch Schnellverschlüsse erfolgen, die form- und kraftschlüssig
zwei Rahmengestelle oder ein Rahmengestell und ein solches Stützteil
miteinander verbinden.
Zweckmäßigerweise werden beim Zusammenbau der
erfindungsgemäßen Hausmodule zu größeren Einheiten, insbesondere zu
Fertighäusern, die aneinander stoßenden Kanten der Rahmengestelle
benachbarter Hausmodule mit Dichtungen, insbesondere Silikon- oder
Moosgummidichtungsstreifen, gegen Eindringen von Feuchtigkeit gesichert. Durch
die hohe Maßhaltigkeit und quasi nicht mehr auftretende nachträgliche plastische
Verformung (eine Verformung tritt zwar auf, bleibt aber aufgrund der
Materialeigenschaften günstigerweise im elastischen Bereich und ist somit
reversibel) der Rahmenkonstruktion aus Stahl stellt dies mit einfachen Mitteln eine
dauerhafte Abdichtung sicher, so daß dieses im Stand der Technik bedeutende
Problem durch die erfindungsgemäße Auswahl des Materials der
Rahmenkonstruktion, das noch zusammengefügt wird, überraschend einfach
gelöst wird. Die hohe Präzision und mögliche Technisierung der Herstellung der
erfindungsgemäßen Bauelemente und somit der erfindungsgemäßen
Hausmodule ermöglichen es, die einzelnen Bauelemente bzw. die einzelnen
Hausmodule derart zu standardisieren, daß diese ohne vorheriges Vermessen
oder Nachbearbeiten austauschbare Teile sind, so daß die Fertigung der Teile
unabhängig von der Anzahl der Bestellungen auf Lager erfolgen kann und in
Abhängigkeit von den auszuliefernden Fertighäusern die Hausmodule aus
bestehenden Bauelementen vormontierbar sind.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung sowie aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in teilweise freigeschnittener Draufsicht ein
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauelements.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie II-II durch das
Bauelement aus Fig. 1.
Fig. 3 zeigt in perspektivischer Ansicht ein Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Hausmoduls mit einer Transportsicherung.
Fig. 4 zeigt eine perspektivische Ansicht eines weiteren
Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Hausmoduls.
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt durch vier Hausmodule, von denen
das untere dem aus Fig. 3 und das obere dem aus Fig. 4 entspricht.
Fig. 6 zeigt in vergrößerter Darstellung den Ausschnitt VI aus Fig. 5.
Fig. 7 zeigt eine alternative Variante zu Fig. 6.
Fig. 1 zeigt in Draufsicht ein horizontal liegendes Bauelement 1, das
eine das Bauelement 1 seitlich begrenzende Rahmenkonstruktion 2 aus Stahl
sowie eine in der Rahmenkonstruktion gefaßte feste Wand 3 aus einer Lage
Beton aufweist. In Fig. 2 ist ein Querschnitt durch das Bauelement 1 entlang der
Linie II-II gezeigt, und man erkennt, daß unterhalb der Betonwand oder -schicht 3
eine Dämmstofflage 4 ausgebildet ist.
Die Rahmenkonstruktion 2 hat Rechteckgestalt und besteht aus vier
Stahlprofilelementen 5a, 5b und 6a, 6b, wobei die Profile 5a, 5b die Längsseiten und
die Profile 6a, 6b die Schmalseiten definieren. Als Profilquerschnitte kommen
grundsätzlich die verschiedensten Profile in Betracht, die vorzugsweise nach
wenigstens einer Richtung eine Flachseite aufweisen, so z. B. sog. "Flacheisen",
aber auch Voll- oder Hohlprofile mit quadratischem, rechteckigem,
trapezförmigem oder dreieckigem und mit einer Spitze nach innen weisenden
Querschnitt. Ebenso kommen U-Profile bzw. T-Profile in Betracht.
Vorzugsweise weisen die Profilelemente 5, 6 nach innen
vorstehende Zapfen, Leisten, Kämme, Vorsprünge oder Lochleisten auf, die
relativ dünn und somit gewichtsarm ausgebildet sind. Diese nach innen
vorspringenden Stahlteile sind dazu bestimmt, in die Betonwand 3 einzugreifen
und einen verbesserten Materialschluß zwischen der Rahmenkonstruktion 2 und
der Betonwand 3 zu schaffen. Wie weiter unten noch im einzelnen erläutert, ist die
Betonwand 3 z. B. durch Vergießen und anschließendes Aushärten hergestellt, so
daß bei Einfassung der vorspringenden Teile in die meisten Belastungs- und
Ausdehnungsrichtungen ein für die Kraftübertragung günstiger Formschluß
entsteht.
Wie in Fig. 2 im Querschnitt besser zu sehen, weisen die beiden
Profile 5a, 5b spezifische und besonders vorteilhafte Profile auf. Das Profilelement
5a weist eine Hohlstange mit quadratischem Querschnitt auf, die an ihrer nach
innen weisenden Seite mittig eine sich im wesentlichen rechtwinklig von dieser in
die Wand 3 fortsetzende Lochleiste 7 aufweist. Diese Lochleiste 7 wird in ihren
Löchern 7a von Beton durchsetzt, so daß ein guter Formschluß entsteht. Ferner
kann die Lochleiste 7 zugleich als Auflagefläche für Armierungsstangen oder
Matten, vorzugsweise aus Stahl, zur Bewehrung des Betons, dienen. Die
Lochleiste 7 ist an dem Profilelement 5a über ihre ganze Länge angeschweißt. Es
reicht aber ggfs. aus, nur einige Schweißverbindungen vorzusehen.
Das Profilelement 5b ist als einseitig offenes Stahlprofil ausgebildet,
bei dem ein flacheisenartiger zentraler Schenkel 8 eine seitliche Begrenzung des
Bauelements 1 bildet. Rechtwinklig von dem Schenkel 8 geht ein ebenfalls flacher
äußerer Schenkel 9 ab, dessen Breite und Dicke mit denen des zentralen
Schenkels 8 im wesentlichen übereinstimmen. Auf der anderen Seite des
zentralen Schenkels 8 geht ein oberer Schenkel 10 ab, unter Bildung eines
Winkels von ca. 60° mit dem zentralen Schenkel 8. Der obere Schenkel 10 ist
länger als der äußere Schenkel 9 und bildet mit diesem ein Klemmglied, in dem
eine Kante der Dämmstoffmatte 4 eingelassen und klemmend gehalten ist. Die
Oberseite des oberen Schenkels 10 ist mit Beton bedeckt, und durch die
Ausbildung von Löchern 11 in diesem Schenkel 10 findet auch hier ein günstiger
Formschluß statt. Je nach Anwendung ist es wünschenswert, wenn der von den
Schenkeln umfaßte Hohlraum 12 mit Beton oder einer anderen Füllmasse
ausgefüllt ist, z. B. um Kondensatbildungen, die Korrosionsangriffe bedeuten
können, zu vermeiden, oder nicht. Im ersten Fall dienen die Löcher 11 dazu,
Beton im flüssigen oder schaumigen Zustand hindurchtreten zu lassen, wodurch
zusätzlich vorteilhaft die Matte 4 im Hohlraum 12 durch den Beton der Wand 3
beidseitig umgeben und fixiert wird. Alternativ ist es zweckmäßig, den Hohlraum
12 zunächst leer zu lassen, und ihn ggfs. später mit einer Füllmasse zu füllen, z. B.
auch mit Beton. Somit ist es günstiger möglich, das - noch ungefüllte - Profil
element 5b zu schweißen, zu transportieren oder zu bearbeiten. In diesem
Fall kann man - gezielt an einigen Stellen oder über den gesamten Umlauf - Luft
blasen z. B. in zerstörbaren Schläuchen aus Kunststoff vorsehen, so daß nach
Abbinden des Betons dieser im wesentlichen in der Ebene der Löcher 11 endet.
Es versteht sich, daß auf dem schrägen oberen Schenkel 10 auch Bewehrungs- bzw.
Armierungsmaterialien ablegbar sind. Es versteht sich, daß die
Armierungsmaterialien jeweils durch Punktschweißung auf dem Profilelement fest
positionierbar sind. Besonders vorteilhaft an dem vorstehend erläuterten
Profilelement ist, daß es sich durch zweimaliges Falzen eines dicken Stahlblechs
preiswert und einfach herstellen läßt, und darüber hinaus keine Schweißarbeiten
erfordert. Durch das offene Profil des Stahlprofilelements 5b kann der obere
Schenkel 10 Belastungen der Wand 3 auch federnd aufnehmen, wodurch die
Gefahr des Abreißens der Verbindung Rahmenkonstruktion aus Stahl - Beton
wand herabgesetzt ist.
In Fig. 2 ist ferner mittig ein intermediäres Profilelement 5c
dargestellt, das als T-Profil ausgebildet ist und das an seinen Enden mit den
Profilelementen 6a, 6b verbunden ist. Derartige intermediäre Profilelemente
werden vorteilhafterweise parallel zu den Schmalseiten vorgesehen, ist aber hier
zur Verdeutlichung seiner Anordnung in dem Beton als parallel zu den
Längsseiten dargestellt. Das T-Profil 5c ist dadurch gekennzeichnet, daß sein
langer Schenkel, der mittig auf den kurzen Schenkel stößt, vollständig von Beton
umgeben ist, und zwar in ausreichender Dicke, um den Brandschutzvorschriften
für einen Angriff von außen zu genügen. Zugleich bildet die obere Seite des
kurzen Schenkels des T auf der Innenseite, also der Seite der Wand 3, eine
günstigerweise feste und stabile Anlagefläche für eine anzulegende Wand,
beispielsweise eine Innenwand.
Die Profilelemente 6a, 6b sind als Hohlprofile mit quadratischem
Querschnitt ausgebildet, und in den Eckenbereichen mit den Profilelementen 5a,
5b jeweils verschweißt. Alternativ kommen U-Profile oder T-Profile in Betracht. Es
versteht sich, daß vorzugsweise für alle vier Profilelemente dasselbe Profil
Verwendung findet.
Die Herstellung des Bauelements 1 erfolgt nun wie folgt: Zunächst
wird die Rahmenkonstruktion 2 z. B. durch Verschweißen der Profilelemente 5a,
5b, 6a und 6b hergestellt. Anschließend wird vorzugsweise die gesamte
Rahmenkonstruktion mit einer Korrosionsschutzschicht versehen, z. B. durch
Verzinken des Stahls oder durch Versehen mit einem Schutzanstrich. Es ist
möglich, Teile der Rahmenkonstruktion schon vor der Verbindung mit dem
Schutzüberzug zu versehen.
Es ist besonders bevorzugt, die Verbindung zwischen zwei eine Ecke
bildenden Profilelementen mittels Fügen, insbesondere Durchsetzfügen,
herzustellen. Bei Verwendung dieser "kalten" Technik statt des Schweißens
werden Verbindungen geschaffen, die denen von Schweißverbindungen in ihren
Beanspruchungseigenschaften, insbesondere der Scherfestigkeit, gleichwertig
sind, wobei aber ein Verziehen der Stahlteile unterbleibt. Derartige Fügepunkte
lassen sich auch gut, beispielsweise durch Robotereinsatz, automatisieren.
Die Rahmenkonstruktion wird anschließend auf einem horizontalen
Arbeitstisch, vorzugsweise einem beheizbaren Rütteltisch (bei kleinen Mengen)
oder einer Palette einer Palettenumlaufanlage (bei großen Produktionsmengen),
angeordnet, und bildet zusammen mit diesem eine Art Wanne, in der eine Menge
flüssigen oder schaumigen, also noch nicht abgebundenes Material für die Wand,
insbesondere ein mineralisches Baumaterial wie Beton, eingetragen werden kann
und das Material dann auch aushärtet.
Es ist zweckmäßigerweise möglich, vor dem Eintrag des
Vergußmaterials in der Wanne, ggfs. unter Zuhilfenahme von Abstandshaltern zur
exakten Positionierung, Armierungsstangen oder -matten anzuordnen, ferner
Leerrohre und Leitungen für Wasser sowie Kabel, Ausnehmungen für Dosen,
Schalter und Anschlüsse. Es ist ferner möglich, mehrere Schichten innerhalb der
gebildeten Wanne auszubilden. So kann zunächst ein Filz oder dergl. eingelegt
werden, der insbesondere Wärme- und Schalldämmeigenschaften mitbringt und
im wesentlichen die Außenseite einer Gebäudewand bilden soll. Anschließend
wird eine Schicht Schaumbeton eingetragen, die mit dem Abbinden zugleich den
Filz hält - soweit erforderlich, können Ankerglieder, die durch den Filz ragen, in
dem Baumaterial vor oder nach Aushärten der Masse eingelassen werden.
Schließlich kann wahlweise noch eine dritte Ausgleichslage auf Gips-Basis
aufgestrichen werden, die beim Aushärten (z. B. wenn kein Rüttelbetrieb erfolgte)
entstandene Mulden sowie den Höhenabstand zu der Profilstärke ausgleicht, so
daß eine plane ober Fläche der Wand entsteht. Es ist zu verstehen, daß der
Zeitraum bis zum Abbinden dieser obersten Schicht ferner dazu genutzt werden
kann, Wandverkleidungen einzubinden, wie sie üblicherweise im Wohnbereich
verwendet werden, z. B. Fliesen für die Naßbereiche, Makulaturen oder Tapeten,
sogar Klinkerfassaden oder Paneele für Regal- oder Schrankelemente aus Holz.
Es versteht sich, daß es auch möglich ist, auf einem Tisch
gleichzeitig mehr als ein Bauelement herzustellen. So können auf Tischen, die
dazu abgemessen sind, Bauelemente von 3 × 10 m2 herzustellen, auch z. B.
gleichzeitig drei Bauelemente à 3 × 3 m2 hergestellt werden.
Nach Fertigstellung des Bauelements wird dieses mit Kran oder
dergl. zu einem Vormontageplatz gebracht, um mit weiteren Bauelementen zu
einem Hausmodul für ein Fertighaus vormontiert zu werden. Hierzu können
vorteilhafterweise die Hebezeuge an in ein oder mehrere Profilelemente
einschraubbare Ösen oder Schrauben angreifen, so daß das Eigengewicht des
Bauelements an den besonders stabilen Stahlteilen lastet.
Besonders vorteilhaft an dem vorstehend dargestellten Verfahren ist
die Schnelligkeit, mit der ein Bauelement fertiggestellt wird.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 3 bis 5 wird nachstehend ein
Hausmodul aus solchen Bauelementen beschrieben.
Fig. 3 zeigt ein Hausmodul 14 für das Erdgeschoß eines
Wohnhauses. Das Hausmodul 15 aus Fig. 4 ist für das 1. OG oberhalb des
Hausmoduls 14 bestimmt. Zur besseren Verdeutlichung sind Innenwände zur
Abtrennung von Räumen und dergl. nicht mit dargestellt. Es versteht sich, daß es
im Prinzip möglich ist, ein weiteres Hausmodul 14 als erstes Obergeschoß
vorzusehen, und das Hausmodul 15 dann für das darüberliegende zweite
Obergeschoß. Die Hausmodule 14, 15 sind also insbesondere modulartig
zusammenstellbar. In dem Querschnitt durch das in Fig. 5 dargestellte Fertighaus
16 kann man sehen, daß zwei spiegelbildlich angeordnete Hausmodule 14, 14'
und 15, 15' den Korpus des Gebäudes bilden.
Das Hausmodul 14 aus Fig. 3 besteht aus vier Bauelementen der
vorstehend beschriebenen Art: Einem als rechteckiges Bodenelement 17
ausgebildetem Bauelement, einem als langes rechteckiges Wandelement 18
ausgebildeten Bauelement und zwei als im wesentlichen quadratische stirnseitige
Wandelemente 19, 20 ausgebildete Bauelemente. Ferner schließt eine
abgehängte Decke 21 aus Beton das Hausmodul nach oben ab, während die
Fläche 22 der ein Parallelepiped bildende Hausmodul 14 offen ist.
Das Bodenelement 17 ist ein Bauelement wie vorstehend
beschrieben, also mit Rahmenkonstruktion aus Stahl, wobei die Stahlprofile eine
Höhe von ca. 18 cm aufweisen. Das in dem Rahmen gehaltene Betonbett ist als
tragende Decke ausgebildet und besteht aus armiertem Beton von ca. 12 cm
Dicke. Das Bodenelement 17 ist ca. 10 m lang und ca. 3 m breit. Es versteht sich,
daß ein Fußbodenbelag usw. bereits ab Werk oder sogar ab Herstellung auf der
Oberseite des Bodenelements 17 befestigt sein kann.
Die vertikal angeordneten Wandelemente 18, 19 und 20 ruhen mit
ihren unteren Stahlrahmenprofilen jeweils auf einem seitlich begrenzenden
Rahmenprofil des Bodenelements 17. Das Wandelement 18 ist ca. 10 m lang und
ca. 3 m hoch. Die Wandelemente 19, 20 sind jeweils ca. 3 m lang und ca. 3 m
hoch. Aufgrund der etwas kleineren Profilquerschnitte der Rahmenkonstruktion
der Wandelemente 18, 19, 20 schließen die dem Wandelement 18 abgewandten
vertikalen Profilelemente der Wandelemente 19, 20 mit dem horizontal
verlaufenden Längsprofil des Bodenelementes 17 bündig ab.
Der Beton der Wandelemente 18, 19, 20 ist nichttragend ausgebildet
und weist auch nicht notwendigerweise eine Armierung auf. Es versteht sich, daß - z. B.
für den Fall der Ausbildung des Hauses 16 als Reihenhaus - in den
Wandelementen 19, 20 insbesondere Türen und Fenster eingelassen sind. Diese - hier
nicht dargestellten - Fensterrahmen bzw. Türrahmen werden zweckmäßiger
weise bei der Herstellung des jeweiligen Bauelements mit in die Fläche aus Beton
eingebettet, so daß nur noch die entsprechenden verschwenkbaren Teile
eingehängt werden brauchen. Dasselbe gilt für Lüftungsschlitze, etc.
Aus der vorstehenden Anordnung ist bereits erkennbar, daß die
mineralischen Bestandteile der Wandelemente 17, 18, 19 keine hohen
Gewichtskräfte auf die darunterliegende Ebene übertragen, sondern daß dies
über die Rahmenkonstruktion 2 erfolgt. Hierdurch ist es in besonders günstiger
Weise möglich, deren Wand 3 sehr leichtgewichtig und nichttragend auszubilden,
wodurch wiederum das benötigte Stahlprofil hinsichtlich seiner statischen nur für
geringere Belastungen ausgelegt sein muß, wodurch die Wandelemente 17, 18,
19 leicht und preiswert herstellbar sind.
Die abgehängte Decke 21 ist als dünne Betondecke ausgebildet, die,
wie in Fig. 6 genauer zu sehen, auf einer Auflagekante 23 des oberen
Profilelements des Wandelements 18 eingehängt ist. Weitere Auflagekanten sind
an den oberen Profilelementen der Wandelemente 19, 20 vorgesehen. An der
offenen Fläche 22 des Hausmoduls 14, an der die angehängte Decke 21 frei
spannt, da dort kein Auflager vorgesehen ist, ist ein Stahlprofil vorgesehen, an
das der Beton der Decke 21 wie bei den anderen Bauelementen 17, 18, 19, 20
angegossen wurde. Die anderen Ränder wurden durch Schalungen gebildet,
wobei diese den einzuhängenden umlaufenden Kragen der Decke 21 ausformen.
Alternativ ist es möglich, die abgehängte Decke in konventioneller Bauweise mit
beplankten Holzelementen auszubilden, die dann auf an den Wandelementen
montierten Winkelstücken aufliegt. Auch dann ist es aber erforderlich, den frei
spannenden Abschnitt der Decke 21 mit einem Stahlprofil gegen Durchbiegung
auszurüsten.
Für den Transport des Hausmoduls sind Aussteifungen 24 lösbar an
dem Hausmodul 14 vorgesehen, die in einer oder mehreren Diagonalen
insbesondere die offene Fläche 22 durchsetzen. Die Aussteifungen 24 sind dicke
Stahlstangen, die mit verschiedenen Bauelementen des Hausmoduls 14 sowie mit
der abgehängten Decke verbunden werden. Dadurch wird zweckmäßigerweise
auch der offene Bereich so ausgesteift, daß das gesamte Hausmodul 14, dessen
Gewicht zwischen ca. 10 und 20 Tonnen ausmacht, angehoben werden kann,
ohne daß das Hausmodul sich unter ihrem eigenen Gewicht verwindet. Es ist
insbesondere möglich, die Hebezeuge gerade auch an den Aussteifungen
angreifen zu lassen.
Das Hausmodul 15 für das 1. OG ist prinzipiell genauso aufgebaut
wie das Hausmodul 14, so daß dieselben Teile mit denselben Bezugszeichen,
ergänzt um einen Strich, bezeichnet sind. Im Unterschied zum Hausmodul 14 ist
das Hausmodul 15 aber mit einer vollwertigen Geschoßdecke 25, die auf den
Wandelementen 18', 19', 20' aufliegt, abgeschlossen. Diese Geschoßdecke 25 ist
ebenso wie das Bodenelement 17' aus armiertem Beton ausgefüllt, und dient
zugleich als Fußboden für ein Dachgeschoß. Das Hausmodul 15 wiegt zwischen
ca. 18 und 28 Tonnen.
Für den Transport des Hausmoduls 15 kann aufgrund der massiven
Ausführung der Decke 25 ggfs. auf eine Transportaussteifung verzichtet werden,
es ist jedoch bevorzugt, diese vorzusehen, so daß die Manipulation der
Hebezeuge für beide Hausmodule 14, 15 einheitlich möglich ist.
Die Herstellung der Hausmodule ist schnell und einfach möglich und
wird nachstehend kurz beschrieben.
Zunächst werden in der oben beschriebenen Weise die
Bauelemente 1 hergestellt, die entsprechend ihrem Einsatz als Bodenelement 17
bzw. 25 bzw. als Wandelemente 18, 19, 20 dimensioniert und ausgefüllt sind. An
einem Montageplatz wird dann ein Bodenelement horizontal angeordnet, und
unter Einsatz von Abstützmitteln, solange die Montage andauert, die Wand
elemente auf der Rahmenkonstruktion 2 des Bodenelements 18 aufgestellt.
Hierbei wird eine dichte Verbindung zwischen den beiderseitigen Rahmen
konstruktionen bzw. den einander zugewandten Profilelementen derselben
hergestellt. Hierzu ist es möglich, Dichtstreifen einzufügen, so daß das Eindringen
von Feuchtigkeit unterbunden ist.
Es ist möglich, für die bessere Positionierung Führungsglieder in den
zusammenzustellenden Bauelementen vorzusehen, so daß z. B. ein Wandelement
mit in der Rahmenkonstruktion vorgesehenen Bohrungen selbstzentrierend auf
vertikal hochstehende, sich konisch verjüngende Stifte aufsteckbar ist. Hierdurch
ist ein stark automatisierter Zusammenbau erleichtert. Anschließend können die
beiderseitigen Rahmenkonstruktionen verschweißt werden, oder z. B. mit dem
oben bereits angeführten Fügeverfahren verbunden werden. Aufgrund ihrer
flexiblen, wieder lösbaren und einfachen Handhabung, z. B. auch durch das
Vorsehen von Langlöchern, ist als Verbindungsmethode zwischen den einzelnen
Bauteilen das Verschrauben besonders bevorzugt. Hierzu ist es z. B. möglich, eine
Flanke oder Laschen des unteren Profilelements des Wandelements das
Profilelement des Bodenelements überlappend nach unten vorstehen zu lassen,
so daß zwei parallele, von außen zugängliche Lagen für die Verbindung
bereitstehen. Gemäß einer besonders bevorzugten Variante sind in dem
Profilelement des Bodenelements dann z. B. in der oben beschriebenen Weise
Hohlräume 12 geschaffen worden, die z. B. von Beton oder einem anderen
geeigneten Teil unter Bildung einer Einmalmatrize für das Durchsetzfügen
umgeben sind, so daß in wenigen Sekunden die Bauelemente verbunden sind.
Vorteilhaft würde ein Dichtstreifen hierdurch wegen der Kaltverformung nicht
beeinträchtigt werden.
Entsprechend werden im Falle von Ecken auch die
aneinanderstoßenden vertikalen Profilelemente benachbarter Wandelemente
miteinander verbunden. Auch hier kommen zur leichteren Positionierung
Führungsmittel in Betracht, z. B. Stifte, Schienen, Winkel, Rastnasen,
Fangtaschen etc.
Anschließend wird die abgehängte Decke 21 bzw. die Geschoß
decke 25 angebracht. Die Geschoßdecke 25 wird in derselben Weise mit den
Wandelementen 18', 19', 20' verbunden wie das Bodenelement 17; die
abgehängte Decke 21 wird nur in der oben beschriebenen Weise eingehängt.
Sollen nun mehrere Hausmodule bzw. Hauselemente 14, 14', 15, 15'
ein Fertighaus 16 bilden, wie es z. B. in Schnitt in Fig. 5 abgebildet ist, so werden
die als halbe Geschosse ausgebildeten und im wesentlichen spiegelbildlich
aufgebauten Hausmodule 14, 14' zunächst mit den einander zugekehrten offenen
Flächen 22 an den in der Begrenzungsebene liegenden Profilelemente der
Wandelemente 19, 20 und des Bodenelements 17 miteinander verbunden.
Zweckmäßigerweise greifen dafür die Enden eines Spannschlosses 26a oder
dergleichen beiderseitig im Bodenelement an, und durch Verspannen des
Spannschlosses 26a, z. B. mittels eines hydraulischen Werkzeugs, können die
beiden Hausmodule in enge Anlage gebracht werden, wiederum ggfs. unter
Zuhilfenahme von Führungsmitteln, bevor sie verbunden werden. Es versteht sich,
daß zur Herabsetzung der Reibung während des Heranziehens des zweiten
Hausmoduls 14' in Richtung auf das erste Hausmodul 14 jene von dem Hebezeug
ggf. noch leicht über dem Boden angehoben bleibt.
Auch hier wird zweckmäßigerweise zwischen den
gegeneinanderstoßenden Profilelementen umlaufend wenigstens ein Dichtstreifen
26b vorgesehen. Ferner können noch die von außen sichtbaren Fugen verkleidet
werden, z. B. durch Aufvulkanisieren von fluiddichtem Elastomermaterial oder
mittels Silikonabdichtung.
Nachdem das Erdgeschoß zumindest in soweit fertiggestellt ist, daß
die beiden Hausmodule 14, 14' ihre endgültige Lage eingenommen haben, wird
erst die erste und dann auch das zweite Hausmodul 15, 15' auf das Erdgeschoß,
genauer auf die oberen Profilelemente der Wandelemente 18, 19, 20, aufgestellt.
Auch zwischen den beiden Geschossen werden wieder Dichtmittel vorgesehen,
z. B. eine Silikon oder eine Moosgummidichtung. Die jeweils übereinander
liegenden Hausmodule können wiederum für ihre Verbindung Führungen
aufweisen, und werden, nachdem sie ihre Position eingenommen haben,
miteinander, z. B. durch Schweißen, verbunden. Die abgehängte Decke 21 kann
dann an der Geschoßdecke 17' des Obergeschosses befestigt werden, was aber
nicht erforderlich ist. Ein Spalt von mehreren Zentimetern, der verbleibt,
ermöglicht es vorteilhaft, Versorgungsleitungen 26c hinter der abgehängten Decke
21 zu führen.
Es versteht sich, daß in der abgehängten Decke 21 bzw. in der
Geschoßdecke 18' ein Durchbruch vorgesehen ist, um eine Treppe zur
Verbindung der beiden Etagen vorzusehen. Ebenso wird, vorzugsweise im
Bereich der offenen Fläche 22, auch ein Versorgungsschacht vorgehen sein, der
ebenfalls einen offenen Durchtrittsquerschnitt erfordert.
Auf das Obergeschoß werden dann noch Bauelemente, die
vorteilhafterweise in der oben bezeichneten Weise hergestellt wurden, als
Giebelwände 27, 27', 28 bzw. Teile davon aufgerichtet, und die
gegenüberliegenden Giebel mittels Pfetten 29 gegenseitig abgestützt. Auf die
Pfetten 29 kann dann eine nicht dargestellte vorgefertigte Dachhälfte abgelegt
werden.
In Fig. 7 ist eine alternative Befestigungsmöglichkeit für die
abgehängte Decke 21 dargestellt. Es ist zu sehen, daß die Rahmenprofile der
Wand- und Bodenelemente 18 bzw. 17 als einwärts in Richtung auf den Beton
offene U-Profile aus Stahl ausgebildet sind. An dem Profilelement des
Wandelements ist ein L-Profil 23' befestigt, beispielsweise durch Schweißen, auf
dem eine abgehängte Decke 21' ruht. Die Decke 21 besteht auf ihrer oberen Seite
aus Holz und auf ihrer unteren Seite aus Gipskarton, ist also in konventioneller
Bauweise gefertigt.
Die erfindungsgemäßen Bauelemente bzw. Hausmodule sind
vorstehend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert worden. Es versteht sich,
daß die erfindungsgemäßen Bauelemente auch andere Stahlprofile der
Rahmenkonstruktion aufweisen können, oder daß sogar einzelne Profilelemente
der Rahmenkonstruktion durch andere Werkstoffe ersetzbar sind, z. B. diejenigen,
die keine hohen Kräfte aufnehmen müssen, oder die aufgrund ihrer kurzen
Erstreckung keinen größeren Momenten ausgesetzt sind. Auch die Anordnung
des Hausmoduls ist lediglich als beispielhaft anzusehen. So ist es möglich,
lediglich eingeschossige Fertighäuser zu bauen, oder Fertighäuser mit
quadratischem Grundriß bei denen die Hausmodule des Obergeschosses in ihrer
Orientierung um 90° verdreht auf das Untergeschoß aufgesetzt werden.
Claims (34)
1. Bauelement, umfassend eine eine Fläche nach wenigstens drei Seiten
begrenzende Rahmenkonstruktion (2) und ein die Fläche wenigstens
teilweise ausfüllende Lage (3) aus mineralischem Baumaterial, wobei die
Rahmenkonstruktion (2) wenigstens entlang einer langen Seite (5a; 5b) der
Fläche aus Stahl ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das mineralische Baumaterial in die Rahmenkonstruktion (2) in einem nicht ausgehärteten Zustand eingetragen wird, und
daß das Baumaterial im ausgehärteten Zustand unmittelbar an dem Stahl ansetzt.
dadurch gekennzeichnet,
daß das mineralische Baumaterial in die Rahmenkonstruktion (2) in einem nicht ausgehärteten Zustand eingetragen wird, und
daß das Baumaterial im ausgehärteten Zustand unmittelbar an dem Stahl ansetzt.
2. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rahmenkonstruktion (2) Profilelemente (5a; 5b; 6a; 6b) aus Stahl umfaßt.
3. Bauelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fläche ca. 30 m2 beträgt.
4. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fläche im wesentlichen rechteckig ist.
5. Bauelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmen
konstruktion (2) eine Länge von ca. 10 m und eine Breite von ca. 3 m
aufweist.
6. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Baumaterial Beton ist.
7. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Baumaterial die Rahmenkonstruktion (2) an wenigstens einer zur
Fläche normalen Seite umgibt.
8. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rahmenkonstruktion (2) zur Verbindung mit einer anderen
Rahmenkonstruktion ausgebildete Führungs- und Verbindungsmittel
aufweist.
9. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das mineralische Baumaterial von Armierungselementen aus Stahl
durchsetzt ist.
10. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rahmenkonstruktion (2) und das Baumaterial (3) dieselbe Dicke
aufweisen.
11. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberflächen des ausgehärteten Baumaterials eben ausgebildet
sind.
12. Hausmodul, vorzugsweise eines Fertighauses, dadurch gekennzeichnet,
daß es von mehreren ein räumliches Gebilde schaffenden miteinander an
den jeweiligen Rahmenkonstruktionen (5, 6) verbundenen Bauelementen
(17, 18, 19, 20, 25) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 gebildet ist.
13. Hausmodul nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
benachbarten Bauelemente durch Verschraubung ihrer Rahmen
konstruktionen versteift werden.
14. Hausmodul nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das
untere horizontale Bauelement als tragendes Bodenelement (17; 25) mit
einer Lage (3) aus armiertem Beton oder Leichtbeton ausgebildet ist, und
daß die vertikalen Bauelemente als Wandelemente (18, 19, 20) mit einer
Lage (3) aus Leichtbeton ausgebildet sind.
15. Hausmodul nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die vertikalen Wandelemente (18, 19, 20) mit Öffnungen für Fenster
bzw. Türen etc. ausgebildet sind.
16. Hausmodul nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß Leerrohre, Elektrodosen, Wärmedämmung etc. ein- bzw. aufgebracht
sind.
17. Hausmodul nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bodenelement (17; 17') eine Rechteckgestalt aufweist, und daß an
den beiden Schmalseiten sowie an einer Längsseite des Bodenelements
(17; 17') auf dessen Rahmenkonstruktion vertikale Wandelemente (18, 19,
20) identischer Höhe angeordnet sind.
18. Hausmodul nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die freie
vertikale Fläche (21) die Verbindungsebene mit einem weiteren Hausmodul
(14'; 15') bildet.
19. Hausmodul nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß eine
zum Bodenelement (17) paralleles oberes horizontales Deckenteil
vorgesehen ist, das als abgehängte Decke (22) zur Verkleidung einer
Geschoßdecke (18') ausgebildet ist.
20. Hausmodul nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Hausmodule (14, 15) stapelbar ausgebildet sind.
21. Hausmodul nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel zum gegenseitigen Sichern (24) der Bauelemente (17, 18, 19,
20, 25) während deren Transport vorgesehen sind.
22. Hausmodul nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bodenelement (17) Spannmittel (26a) vorgesehen sind.
23. Hausmodul nach einem der Ansprüche 12 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß offene Flächen (21) mit einer Transportsicherung (24) gegenseitig
verriegelt sind.
24. Fertighaus, umfassend wenigstens zwei Hausmodule nach einem der
Ansprüche 12 bis 23.
25. Verfahren zum Herstellen eines Bauelements (1; 17; 18; 19; 20; 25; 27;
28), umfassend eine eine Fläche nach wenigstens drei Seiten begrenzende
Rahmenkonstruktion und eine die Fläche wenigstens teilweise ausfüllende
Lage (3) aus mineralischem Baumaterial,
gekennzeichnet durch die Schritte
gekennzeichnet durch die Schritte
- (a) Horizontales Anordnen von Stahlträgern (5a, 5b, 6a, 6b) zur Bildung der Rahmenkonstruktion (2);
- (b) Ausfüllen der von den Stahlträgern (5a, 5b, 6a, 6b) begrenzten Fläche mit Beton; und
- (c) Aushärten lassen des Beton.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Stahlträger
(5a, 5b, 6a, 6b) zur Bildung einer rechteckigen Rahmenkonstruktion (2)
zunächst miteinander verbunden werden.
27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß das
Baumaterial seitlich von der Rahmenkonstruktion (2) eingegrenzter,
eingetragener Leichtbeton ist.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet,
daß vor dem Eintragen des Leichtbetons Armierungsteile in dem
umrahmten Bereich angeordnet werden.
29. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
daß bestimmte Bereiche der Rahmenkonstruktion (2) mittels
eingeschlossenem Fluid zur Bildung von Hohlräumen (12) frei von
Baumaterial gehalten werden.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 29, dadurch gekennzeichnet,
daß das Baumaterial eine Dichte zwischen 200 und 1500 kg/m3 aufweist.
31. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 30, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rahmenkonstruktion Profilelemente aus Stahl umfaßt, die ein
U-Profil oder ein T-Profil aufweisen, deren Winkel mit Baumaterial ausgefüllt
werden.
32. Verfahren zur Herstellung eines Hausmoduls, bei dem das Hausmodul aus
vorgefertigten Bauelementen (1; 17, 18, 19, 20, 25) zusammengesetzt wird,
gekennzeichnet durch die Schritte
gekennzeichnet durch die Schritte
- (a) Herstellen von Bauelementen für eine horizontales Bodenelement (17) sowie wenigstens zwei vertikale Wandelemente (18; 19; 20);
- (b) Anordnen der vertikalen Wandelemente (18; 19; 20) auf die Rahmenkonstruktion des Bodenelements (17);
- (c) Verbinden der Bauelemente (1).
33. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß eine Dichtung
(26b) zwischen die aneinandergrenzenden Rahmenkonstruktionen (2)
gegeneinanderstoßender Bauelemente (1) vorgesehen wird.
34. Verfahren nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verbinden der Bauelemente (1) durch Fügen der nebeneinander
angeordneten Profilelemente (5a, 5b, 6a, 6b) der Rahmenkonstruktionen
(2) erfolgt.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998120138 DE19820138A1 (de) | 1998-05-06 | 1998-05-06 | Bauelement und Hausmodul aus mehreren Bauelementen |
| EP99923551A EP1092067A1 (de) | 1998-05-06 | 1999-05-06 | Hausmodul und gebäudeteil aus mehreren hausmodulen und verfahren zur herstellung eines hausmoduls bzw. eines gebäudeteils |
| AU40387/99A AU4038799A (en) | 1998-05-06 | 1999-05-06 | Housing module, building part comprising several housing modules and method for producing a housing module or building part |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998120138 DE19820138A1 (de) | 1998-05-06 | 1998-05-06 | Bauelement und Hausmodul aus mehreren Bauelementen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19820138A1 true DE19820138A1 (de) | 1999-11-11 |
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ID=7866794
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998120138 Withdrawn DE19820138A1 (de) | 1998-05-06 | 1998-05-06 | Bauelement und Hausmodul aus mehreren Bauelementen |
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| EP (1) | EP1092067A1 (de) |
| AU (1) | AU4038799A (de) |
| DE (1) | DE19820138A1 (de) |
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