DE10043779A1 - Matte, mehrschichtige, funktionalisierte Folie aus einem bibenzolmodifizierten Thermoplasten, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung - Google Patents
Matte, mehrschichtige, funktionalisierte Folie aus einem bibenzolmodifizierten Thermoplasten, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre VerwendungInfo
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Abstract
Biaxial orientierte Folien, welche mindestens eine Basisschicht, die als Hauptbestandteil einen bibenzolmodifizierten Thermoplasten, bevorzugt einen bibenzolmodifizierten Polyester wie z. B. bibenzolmodifiziertes Polyethylenterephthalat, bibezonlmodifiziertes Polybutylenterephthalat oder bibenzolmodifiziertes Polethylennaphthalat, enthält, dessen Bibenzolsäuregehalt bevorzugt zwischen 1 und 50 Gew.-% liegt, und welche mindestens eine matte Deckschicht aufweisen, wobei diese Deckschicht eine Mischung bzw. einen Blend aus zwei Komponenten I und II enthält, und welche zusätzlich mit Flammschutzmitteln und/oder UV-Stabilisatoren ausgerüstet sein können und/oder siegelfähig und/oder coronabehandelt sein können, sind inhärent UV-stabil und weisen auf der matten Oberfläche einen Glanz von weniger als 70 und eine Trübung von kleiner als 40% auf. Komponente I ist bevorzugt ein Polyethylenterephthalat-Homo- oder Copolymer und Komponente II ist bevorzugt ein Kondensationsprodukt der folgenden Monomere bzw. deren zur Bildung von Polyestern befähigten Derivaten: Isophthalsäure, aliphatische Dicarbonsäure, Sulfomonomeres, das eine Metallsulfonatgruppe an dem aromatischen Teil einer aromatischen Dicarbonsäure aufweist, und aliphatisches oder cycloaliphatisches Glykol. Die Folien werden durch Koextrusion hergestellt und können ein- oder beidseitig funktional beschichtet sein.
Description
Die Erfindung betrifft eine biaxial orientierte Folie, welche eine Basisschicht, die
mindestens 50 Gew.-% eines bibenzolmodifizierten Thermoplasten enthält, und
mindestens eine matte Deckschicht aufweist, welche eine Mischung bzw. einen Blend
aus zwei Komponenten I und II enthält. Die Folie ist inhärent UV-stabil und weist
mindestens noch eine zusätzliche Funktionalität auf. Die Erfindung betrifft weiterhin ein
Verfahren zur Herstellung der Folie und ihre Verwendung.
Die Komponente I der Mischung bzw. des Blends ist bevorzugt ein
Polyethylenterephthalat-Homopolymer oder Polyethylenterephthalat-Copolymer oder
eine Mischung aus Polyethylenterephthalat Homo- und/oder Copolymeren.
Die Komponente II der Mischung bzw. des Blends ist bevorzugt ein
Polyethylenterephthalat-Copolymer, welches bevorzugt aus dem Kondensationsprodukt
der folgenden Monomeren bzw. deren zur Bildung von Polyestern befähigten Derivaten
besteht: Isophthalsäure, aliphatische Dicarbonsäure, Sulfomonomeres, das eine
Metallsulfonatgruppe an dem aromatischen Teil einer aromatischen Dicarbonsäure
aufweist und aliphatisches oder cycloaliphatisches Glykol.
Die erfindungsgemäße Deckschicht zeichnet sich durch eine charakteristische matte
Oberfläche bzw. Optik aus und ist insbesondere für die Verwendung als
Verpackungsfolie oder für Anwendungen im industriellen Sektor gut geeignet, bei denen
insbesondere ein UV-Schutz bzw. eine nicht Durchlässigkeit des UV-Lichtes gefordert
wird.
Folien aus kristallisierbaren Thermoplasten mit einer Dicke zwischen 1 und 500 µm sind
bekannt. Diese Folien sind nicht inhärent UV-stabil, so dass sich weder die Folien noch
die daraus hergestellten Artikel für Außenanwendungen eignen. Bei
Außenanwendungen zeigen diese Folien bereits nach kurzer Zeit eine Vergilbung und
eine Verschlechterung der mechanischen Eigenschaften infolge eines photooxidativen
Abbaus durch Sonnenlicht. Die Folien sind auch nicht flammhemmend ausgerüstet,
wodurch sie sich für Bereiche, für die ein hoher Flammschutz gefordert ist, nicht eignen.
Die Folien sind zudem nur unzureichend siegelbar.
Die Industrie hat einen hohen Bedarf an transparenten, hochglänzenden
Kunststoffolien, wie z. B. biaxial orientierten Polypropylen- oder biaxial orientierten
Polyesterfolien. Daneben besteht in zunehmendem Maße ein Bedarf an solchen Folien,
bei denen ein Schutz vor ultravioletter Strahlung gegeben ist und bei denen zumindest
eine Oberflächenschicht nicht hochglänzend ist, sondern sich durch ein
charakteristisches mattes Erscheinungsbild auszeichnet und dadurch z. B. der
Verpackung ein besonders attraktives und damit werbewirksames Aussehen und
gleichzeitig einen Schutz vor UV-Strahlung verleiht.
In der US 4,399,179 wird eine koextrudierte biaxial orientierte Polyesterfolie
beschrieben, die aus einer transparenten Basisschicht und mindestens einer matten
Schicht besteht, welche im wesentlichen aus einem bestimmten
Polyethylenterephthalat-Copolymer besteht und zudem inerte Partikel mit einem
Durchmesser von 0,3 bis 20 µm in einer Konzentration von 3 bis 40 Gew.-% enthält.
Das spezielle Copolymer ist eine Verarbeitungshilfe, durch die die Viskosität der die
inerten Partikel enthaltenen Schmelze herabgesetzt wird, so dass eine einwandfreie
Extrusion dieser Schicht möglich ist. Die Mattheit der Folie wird durch Zugabe der
inerten Partikel in die entsprechende Schicht erreicht.
In der EP 0 144 978 wird eine selbstragende orientierte Folie aus thermoplastischem
Kunststoff beschrieben, welche auf wenigstens einer ihrer beiden Oberflächen eine
durchgehende Polyesterbeschichtung trägt, die als wässrige Dispersion auf die Folie
vor dem letzten Streckschritt aufgebracht wird. Die Polyesterbeschichtung besteht aus
einem Kondensationsprodukt von verschiedenen Monomeren, die zur Bildung von
Polyestern befähigt sind, wie Isophthalsäure, aliphatische Dicarbonsäuren,
Sulfomonomere und aliphatische oder cycloaliphatische Glykole.
In der EP-A 0 620 245 sind Folien aus Polyethylenterephthalat beschrieben, die
hinsichtlich ihrer thermischen Stabilität verbessert sind. Diese Folien enthalten
Antioxidationsmittel, welche geeignet sind, in der Folie gebildete Radikale abzufangen
und gebildetes Peroxid abzubauen. Ein Vorschlag, wie die UV-Stabilität solcher Folien
zu verbessern sei, ist dieser Schrift jedoch nicht zu entnehmen.
In der DE 198 23 991 werden amorphe Platten beschrieben, die als Hauptbestandteil ein
bibenzolmodifiziertes Polyalkylenterephthalat und/oder ein bibenzolmodifiziertes
Polyalkylennaphthalat enthalten. Diese Platten sind 0,1 bis 20 mm dick, amorph, d. h.
nicht kristallin, unverstreckt und unorientiert. Die Platten zeichnen sich insbesondere
durch gute mechanische Eigenschaften in einem breiten Temperaturbereich aus. Unter
guten mechanischen Eigenschaften wird dabei verstanden, dass bei der Messung der
Schlagzähigkeit an nach Charpy (ISO 179/1D) kein Bruch auftritt und dass die Izod
Schlagzähigkeit nach ISO 180 bei -40°C vorzugsweise im Bereich von 10 bis 140 kJ/m2
liegt. Die beschriebenen amorphen Platten werden mittels
Glättkalandertechnologie und durch Einfrieren unterhalb der Glasübergangstemperatur
mittels Abkühlen und Glätten hergestellt.
In der DE OS 23 46 787 ist ein schwerentflammbarer Rohstoff beschrieben. Neben dem
Rohstoff ist auch seine Verwendung zur Herstellung von Folien und Fasern
beansprucht. Bei der Herstellung einer Folie aus diesem phospholanmodifizierten
Rohstoff zeigten sich folgende Defizite:
- - Der Rohstoff ist sehr hydrolyseempfindlich und muß sehr gut vorgetrocknet werden. Beim Trocknen des Rohstoffes mit Trocknern, die dem Stand der Technik entsprechen, verklebt der Rohstoff, so dass nur unter schwierigsten Bedingungen eine Folie herstellbar ist.
- - Die so hergestellten Folien verspröden bei Temperaturbelastungen, d. h. die mechanischen Eigenschaften verschlechtern sich aufgrund der Versprödung, so dass die Folie unbrauchbar wird. Bereits nach 48 h Temperaturbelastung tritt diese Versprödung auf.
In der GB-A 1 465 973 wird eine koextrudierte, zweischichtige Polyesterfolie
beschrieben, deren eine Schicht aus isophthalsäurehaltigen und
terephthalsäurehaltigen Copolyestern und deren andere Schicht aus
Polyethylenterephthalat besteht. Über das Siegelverhalten der Folie finden sich in der
Schrift keine verwertbaren Angaben. Wegen fehlender Pigmentierung ist die Folie nicht
prozesssicher herstellbar (Folie ist nicht wickelbar) und nur unter Einschränkung
weiterverarbeitbar.
In der EP 0 035 835 wird eine koextrudierte siegelfähige Polyesterfolie beschrieben, der
zur Verbesserung des Wickel- und des Verarbeitungsverhaltens in der Siegelschicht
Partikel zugesetzt werden, deren mittlere Teilchengröße die Schichtdicke der
Siegelschicht übersteigt. Durch die teilchenförmigen Zusatzstoffen werden
Oberflächenvorsprünge gebildet, die das unerwünschte Blocken und Kleben an Walzen
oder Führungen verhindern. Über die andere, nicht siegelfähige Schicht der Folie,
werden keine näheren Angaben zur Einarbeitung von Antiblockmitteln gemacht. Es
bleibt offen, ob diese Schicht Antiblockmittel enthält. Durch Wahl von Partikeln mit
größerem Durchmesser als die Dicke der Siegelschicht und bei den in den Beispielen
angegebenen Konzentrationen wird das Siegelverhalten der Folie verschlechtert.
Angaben zum Siegeltemperaturbereich der Folie werden in der Schrift nicht gemacht.
Die Siegelnahtfestigkeit wird bei 140°C gemessen und liegt in einem Bereich von 63
bis 120 N/m (0,97 N/15 mm bis 1,8 N/15 mm Folienbreite).
In der EP 0 432 886 wird eine koextrudierte mehrschichtige Polyesterfolie beschrieben,
die eine erste Oberfläche besitzt, auf der eine siegelfähige Schicht angeordnet ist und
die eine zweite Oberfläche besitzt, auf der eine Acrylatschicht angeordnet ist. Die
siegelfähige Deckschicht kann auch hier aus isophthalsäurehaltigen und
terephthalsäurehaltigen Copolyestern bestehen. Durch die rückseitige Beschichtung
erhält die Folie ein verbessertes Verarbeitungsverhalten. Angaben zum Siegelbereich
der Folie werden in der Schrift nicht gemacht. Die Siegelnahtfestigkeit wird bei 140°C
gemessen. Für eine 11 µm dicke Siegelschicht wird eine Siegelnahtfestigkeit von 761,5 N/m
(11,4 N/15 mm) angegeben. Nachteilig an der rückseitigen Acrylatbeschichtung
ist, dass diese Seite gegen die siegelfähige Deckschicht nicht mehr siegelt. Die Folie
ist damit nur eingeschränkt zu verwenden.
In der EP 0 515 096 wird eine koextrudierte, mehrschichtige siegelfähige Polyesterfolie
beschrieben, die in der siegelfähigen Schicht ein zusätzliches Additiv enthält. Das
Additiv kann z. B. anorganische Partikel enthalten und wird vorzugsweise in einer
wässrigen Schicht an die Folie bei deren Herstellung angetragen. Hierdurch soll die
Folie die guten Siegeleigenschaften beibehalten und gut zu verarbeiten sein. Die
Rückseite enthält nur sehr wenige Partikel, die hauptsächlich über das Regranulat in
diese Schicht gelangen. Angaben zum Siegeltemperaturbereich der Folie werden auch
in dieser Schrift nicht gemacht. Die Siegelnahtfestigkeit wird bei 140°C gemessen und
beträgt mehr als 200 N/m (3 N/15 mm). Für eine 3 µm dicke Siegelschicht wird eine
Siegelnahtfestigkeit von 275 N/m (4,125 N/15 mm) angegeben.
In der WO 98/06575 wird eine koextrudierte mehrschichtige Polyesterfolie beschrieben,
die eine siegelfähige Deckschicht und eine nicht siegelfähige Basisschicht aufweist. Die
Basisschicht kann dabei aus einer oder mehreren Schichten aufgebaut sein, wobei die
innere der Schichten mit der siegelfähigen Schicht in Kontakt ist. Die andere (äußere)
Schicht bildet dann die zweite nicht siegelfähige Deckschicht. Die siegelfähige
Deckschicht kann auch hier aus isophthalsäurehaltigen und terephthalsäurehaltigen
Copolyestern bestehen, die jedoch keine Antiblockteilchen enthalten. Die Folie enthält
außerdem noch mindestens einen UV-Absorber, der der Basisschicht in einem
Gewichtsverhältnis von 0,1 bis 10% zugegeben wird. Als UV-Absorber werden dabei
vorzugsweise Triazine, z. B. Tinuvin® 1577 der Fa. Ciba verwendet. Die Basisschicht
ist mit üblichen Antiblockmitteln ausgestattet. Die Folie zeichnet sich durch eine gute
Siegelfähigkeit aus, hat jedoch nicht das gewünschte Verarbeitungsverhalten und weist
zudem Defizite in den optischen Eigenschaften (Glanz und Trübung) auf.
In den beschriebenen Fällen finden sich keine Hinweise darauf, wie einer Folie
zumindest auf einer Folienoberfläche ein niedriger Glanz bei einer weiterhin hoher
Transparenz der Folie verliehen und wie die Folie gleichzeitig ausreichend UV-
stabilisiert werden kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es deshalb, eine Folie mit mindestens einer
matten Oberfläche und mit mindestens einer zusätzlichen Funktionalität zur Verfügung
zu stellen, die sich einfach und wirtschaftlich herstellen läßt, die die guten
physikalischen Eigenschaften der bekannten Folien besitzt, keine
Entsorgungsprobleme verursacht und sich insbesondere durch die Absorption des UV-
Lichtes und durch eine hohe inhärente UV-Stabilität auszeichnet.
Zusätzliche Funktionalität bedeutet, dass die erfindungsgemäße Folie flammhemmend
und/oder mit zusätzlichen UV-Stabilisatoren ausgerüstet ist und/oder siegelfähig ist
und/oder auf einer oder beiden Oberflächen beschichtet ist und/oder auf einer oder
beiden Seiten coronabehandelt ist.
Eine hohe inhärente UV-Stabilität bedeutet, dass die Folien durch Sonnenlicht oder
andere UV-Strahlung nicht oder nur extrem wenig geschädigt werden, so dass sich die
Folien für Außenanwendungen und/oder kritische Innenanwendungen eignen.
Insbesondere sollten die Folien bei mehrjähriger Außenanwendung nicht vergilben,
keine Versprödung oder Rißbildung an der Oberfläche zeigen und auch keine
Verschlechterung der mechanischen Eigenschaften aufweisen. Hohe UV-Stabilität
bedeutet demnach, dass die Folie das UV-Licht absorbiert und Licht erst im sichtbaren
Bereich durchlässt.
Zu den guten mechanischen Eigenschaften zählen bevorzugt ein hoher E-Modul (EMD
< 3200 N/mm2; ETD < 3500 N/mm2) sowie gute Reißfestigkeitswerte (in MD < 100 N/mm2;
in TD < 130 N/mm2).
Zu einer guten Verstreckbarkeit zählt z. B., dass sich die Folie bei ihrer Herstellung
sowohl in Längs- (MD) als auch in Querrichtung (TD) hervorragend und ohne Abrisse
orientieren läßt.
Gelöst wird die Aufgabe durch eine koextrudierte und biaxial orientierte Folie der
eingangs genannten Art. Die erfindungsgemäße Folie ist inhärent UV-stabil und kann
zusätzlich flammhemmend und/oder mit zusätzlichen UV-Stabilisatoren ausgerüstet
sein und/oder ist siegelfähig und/oder ist auf einer oder beiden Oberflächen beschichtet
und/oder ist auf einer oder beiden Seiten coronabehandelt.
Die Komponente I der Mischung bzw. des Blends ist bevorzugt ein
Polyethylenterephthalat-Homopolymer oder Polyethylenterephthalat-Copolymer oder
eine Mischung aus Polyethylenterephthalat Homo- und/oder Copolymeren.
Die Komponente II des Copolymers oder der Mischung bzw. des Blends ist bevorzugt
ein Polymer, enthaltend mindestens eine Sulfonatgruppe, insbesondere ein
Kondensationsprodukt der folgenden Monomeren bzw. deren zur Bildung von
Polyestern befähigten Derivaten:
- A) 65 bis 95 Mol-% Isophthalsäure;
- B) 0 bis 30 Mol-% wenigstens einer aliphatischen Dicarbonsäure mit der Formel
HOOC(CH2)nCOOH,
wobei n im Bereich von 1 bis 11 liegt; - C) 5 bis 15 Mol-% wenigstens eines Sulfomonomeren enthaltend eine Alkalimetall sulfonatgruppe an dem aromatischen Teil einer Dicarbonsäure;
- D) die zur Bildung von 100 Mol-% Kondensat notwendige stöchiometrische Menge eines copolymerisierbaren aliphatischen oder cycloaliphatischen Glykols mit 2 bis 11 Kohlenstoffatomen;
wobei die Prozentangaben jeweils bezogen sind auf die Gesamtmenge der die
Komponente II bildenden Monomeren.
Unter Mischungen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind mechanische Mischungen
zu verstehen, welche aus den Einzelkomponenten hergestellt werden. Im allgemeinen
werden hierzu die einzelnen Bestandteile als gepresste Formkörper kleiner Größe, z. B.
linsen- oder kugelförmiges Granulat, zusammengeschüttet und mit einer geeigneten
Rüttelvorrichtung mechanisch miteinander gemischt. Eine andere Möglichkeit für die
Erstellung der Mischung besteht darin, dass die jeweiligen Komponenten I und II in
Granulatform jeweils für sich getrennt dem Extruder für die erfindungsgemäße
Deckschicht zugeführt werden und die Mischung im Extruder, bzw. in den
nachfolgenden schmelzeführenden Systemen durchgeführt wird.
Ein Blend im Sinne der vorliegenden Erfindung ist ein legierungsartiger Verbund der
einzelnen Komponenten I und II, welcher nicht mehr in die ursprünglichen Bestandteilen
zerlegt werden kann. Ein Blend weist Eigenschaften wie ein homogener Stoff auf und
kann entsprechend durch geeignete Parameter charakterisiert werden.
Erfindungsgemäß ist die Folie zumindest zweischichtig. Sie umfaßt dann als Schichten
eine Schicht B (= Basisschicht) und die erfindungsgemäße matte Deckschicht A. In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Folie dreischichtig
aufgebaut und weist auf der einen Seite der Schicht B die Deckschicht A und auf der
anderen Seite der Schicht B eine weitere Schicht C auf. In diesem Fall bilden die
beiden Schichten A und C die Deckschichten, die gleich oder verschieden sein können.
Die erfindungsgemäße Folie enthält als Hauptbestandteil, zumindest in der
Basisschicht, einen kristallisierbaren, bibenzolmodifizierten Thermoplasten. Geeignete
kristallisierbare bzw. teilkristalline bibenzolmodifizierte Thermoplaste sind
beispielsweise Polyester wie bibenzolmodifiziertes Polyethylenterephthalat (PETBB),
bibenzolmodifiziertes Polybutylenterephthalat (PBTBB), bibenzolmodifiziertes
Polyethylennaphthalat (PENBB), wobei bibenzolmodifiziertes Polyethylenterephthalat
(PETBB) bevorzugt ist.
Erfindungsgemäß versteht man unter bibenzolmodifizierten kristallisierbaren
Thermoplasten
- - kristallisierbare bibenzolmodifizierte Copolymere,
- - kristallisierbare bibenzolmodifizierte Compounds,
- - kristallisierbares bibenzolmodifiziertes Recyklat und
- - andere Variationen von kristallisierbaren bibenzolmodifizierten Thermoplasten.
Zur Herstellung der Copolymere Polyalkylentherephthalat oder Polyalkylennaphthalat
können neben den Hauptmonomeren wie z. B. Dimethyltherephthalat (DMT),
Bisbenzolsäure (BB), Ethylenglycol (EG), Propylenglycol (PG), 1,4-Butandiol,
Therephthalsäure (TA), und/oder 2,6-Naphtalindicarboxylsäure (NDA), auch
Isophthalsäure (IPA), trans und/oder cis-1,4-Cyclohexandimethanol (c-CHDM, t-CHDM
oder c/t-CHDM) verwendet werden.
Hauptbestandteil heißt, dass die Menge an bibenzolmodifiziertem Thermoplast
bevorzugt zwischen 50 und 99,9 Gew.-%, besonders bevorzugt zwischen 75 und 99 Gew.-%
liegt, bezogen auf das Gewicht der damit ausgerüsteten Schichten. Die
restliche Menge zu 100% können für biaxial orientierte Folien übliche Additive sein.
Bibenzolmodifizierte Polyethylenterephthalat-Polymere mit einem Kristallitschmelzpunkt
Tm, gemessen mit DSC (Differential Scanning Calorimetry) mit einer
Aufheizgeschwindigkeit von 20°C/min. von 180°C bis über 365°C, vorzugsweise von
180°C bis 310°C, abhängig von dem Bibenzolsäuregehalt, mit einem
Kristallisationstemperaturbereich Tc zwischen 75°C und 280°C, einer
Glasübergangstemperatur Tg zwischen 65°C und 130°C und mit einer Dichte,
gemessen nach DIN 53479, von 1,15 bis 1,40 g/cm3 und einer Kristallinität zwischen
5% und 65%, vorzugsweise 20% und 65%, stellen bevorzugte Ausgangsmaterialien
zur Herstellung der erfindungsgemäßen Folie dar.
Bibenzolmodifizierte Polyethylennaphthalat-Polymere mit einem Kristallitschmelzpunkt
Tm, gemessen mit DSC (Differential Scanning Calorimetry) mit einer
Aufheizgeschwindigkeit von 10°C/min. von 120°C bis 310°C, vorzugsweise von 140°C
bis 280°C, abhängig von dem Bibenzolsäuregehalt, mit einem
Kristallisationstemperaturbereich Tc zwischen 75°C und 280°C, einer
Glasübergangstemperatur Tg zwischen 65°C und 120°C und mit einer Dichte,
gemessen nach DIN 53479, von 1,20 bis 1,45 g/cm3 und einer Kristallinität zwischen
5% und 65%, vorzugsweise 20% und 65%, stellen bevorzugte Ausgangsmaterialien
zur Herstellung der erfindungsgemäßen Folie dar.
Erfindungswesentlich ist, dass der eingesetzte bibenzolmodifizierte Thermoplast
kristallisierbar ist. Erfindungsgemäß liegt der Bibenzolsäure-Gehalt bevorzugt zwischen
1 und 50 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 5 und 45 Gew.-%, insbesondere zwischen
10 und 40 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des bibenzolmodifizierten Thermoplasten.
Liegt der Bibenzolsäure-Gehalt bei <50 Gew.-%, ist die erfindungsgemäße Folie u. U.
nach Orientierung nur unzureichend kristallisierbar. In diesem Fall würden sich die
mechanischen Eigenschaften erheblich verschlechtern.
Die Standardviskosität SV (DCE) des bibenzolmodifizierten Polyethylenterephthalats,
gemessen in Dichloressigsäure nach DIN 53728, liegt zwischen 600 und 1000,
vorzugsweise zwischen 700 und 900.
Das Schüttgewicht, gemessen nach DIN 53466, liegt vorzugsweise zwischen
0,70 kg/dm3 und 1,0 kg/dm3, und besonders bevorzugt zwischen 0,75 kg/dm3 und
0,90 kg/dm3.
Mindestens eine Deckschicht der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie enthält eine im
folgenden näher beschriebene Mischung bzw. einen Blend aus zwei Komponenten I
und II und gegebenenfalls zusätzliche Additive.
Die Komponente I der Deckschichtmischung bzw. des Blends enthält bevorzugt wie
beschrieben einen thermoplastischen Polyester. Dies kann ein Polyester sein wie er für
die Basisschicht näher beschrieben wurde. Für die Erzeugung hoher Mattgrade hat es
sich dabei als günstig erwiesen, wenn das Polyesterpolymere für die Komponente I der
erfindungsgemäßen Deckschicht eine an sich vergleichsweise geringe Viskosität
aufweist. Für die Beschreibung der Viskositäten der Schmelzen wird eine modifizierte
Lösungsmittelviskosität (SV-Wert) verwendet. Für handelsübliche Polyethylenterephtha
late, die sich zur Herstellung von biaxial orientierten Folien eignen, liegen die SV-Werte
im Bereich von 500 bis 1200. Um eine hohe Mattheit der Folie im Sinne der
vorliegenden Erfindung zu bekommen, hat es sich als günstig erwiesen, wenn der SV-
Wert der Polymeren für die Komponente I der erfindungsgemäßen Deckschicht im
Bereich von 500 bis 800, bevorzugt im Bereich von 500 bis 750, insbesondere
bevorzugt im Bereich von 500 bis 700 liegen.
Die Komponente II der Deckschichtmischung wird wie bereits angegeben durch
Kondensation der folgenden Monomeren bzw. deren zur Bildung von Polymeren
befähigten Derivaten erhalten:
- A) Isophthalsäure,
- B) ggf. einer aliphatischen Dicarbonsäure,
- C) einem Sulfomonomeren, und
- D) der zur Bildung von 100 Mol-% Kondensat notwendigen Menge eines aliphatischen oder cycloaliphatischen Glykols.
Die insgesamt anwesenden Säureäquivalente sollen auf molarer Basis im wesentlichen
den insgesamt anwesenden Glykoläquivalenten entsprechen.
Als Komponente B) der Copolyester geeignete Dicarbonsäuren sind z. B. Malon-,
Adipin-, Azelain-, Glutar-, Sebacin-, Kork-, Bernstein- und Brassylsäure sowie
Mischungen dieser Säuren oder deren zur Bildung von Polyestern befähigten Derivate.
Von den genannten Säuren wird Sebacinsäure bevorzugt.
Beispiele für Sulfomonomere, die eine Metallsulfonatgruppe an dem aromatischen Teil
einer aromatischen Dicarbonsäure (Komponente C) aufweist, sind solche Monomere,
die der folgenden allgemeinen Formel entsprechen:
In dieser Formel ist
M ein einwertiges Kation eines Alkalimetalls,
Z ein dreiwertiger aromatischer Rest, und
X und Y sind Carboxylgruppen oder Polyester bildende Äquivalente.
M ein einwertiges Kation eines Alkalimetalls,
Z ein dreiwertiger aromatischer Rest, und
X und Y sind Carboxylgruppen oder Polyester bildende Äquivalente.
Monomere dieser Art sind in den US-A 3,563,942 und 3,779,993 beschrieben. Beispiele
solcher Monomeren sind Natrium-sulfoterephthalsäure, Natrium-5-sulfoisophthalsäure,
Natrium-sulfophthalsäure, 5-(p-Natriumsulfphenoxy)-isophthalsäure, 5-(Natrium
sulfopropoxy)-isophthalsäure und dergleichen Monomere sowie deren zur Bildung von
Polyestern befähigten Derivate, wie z. B. die Dimethylester. M ist vorzugsweise Na+, Li+
oder K+.
Unter dem Begriff "zur Bildung von Polyestern befähigte Derivate" sind hier bevorzugt
Reaktionsteilnehmer mit solchen Gruppen zu verstehen, die zu
Kondensationsreaktionen, insbesondere Umesterungsreaktionen, zur Bildung von
Polyesterbindungen befähigt sind. Zu solchen Gruppen zählen Carboxylgruppen sowie
deren niedere Alkylester, z. B. Dimethylterephthalat, Diethylterephthalat und zahlreiche
andere Ester, Halogenide oder Salze. Bevorzugt werden die Säuremonomeren als
Dimethylester verwendet, da auf diese Weise die Kondensationsreaktion besser
gesteuert werden kann.
Als Komponente D) geeignete Glykole sind z. B. Ethylenglykol, 1,5-Pentadiol, 1,6-
Hexandiol, Neopentylglykol, 1,10-Decandiol, Cyclohexan-dimethanol und ähnliche
Substanzen. Bevorzugt wird Ethylenglykol verwendet.
Die Copolyester können durch bekannte Polymerisationstechniken hergestellt werden.
Im allgemeinen wird so verfahren, dass die Säurekomponenten mit Glykol
zusammengebracht und in Anwesenheit eines Veresterungskatalysators erhitzt werden,
mit anschließender Zugabe eines Polykondensationskatalysators.
Es hat sich gezeigt, dass die verhältnismäßigen Anteile der Komponenten A, B, C und
D, die zur Herstellung der erfindungsmäßigen Mischungen eingesetzt werden,
entscheidend für das Erzielen der matten Deckschicht sind. So muß z. B. Isophthalsäure
(Komponente A) zu mindestens etwa 65 Mol-% als Säurekomponente anwesend sein.
Bevorzugt ist die Komponente A reine Isophthalsäure, die in einer Menge von etwa 70
bis 95 Mol-% anwesend ist.
Für die Komponente B gilt, dass jede Säure mit der genannten Formel
zufriedenstellende Ergebnisse bringt, wobei Adipinsäure, Azelainsäure, Sebacinsäure,
Malonsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure und Mischungen dieser Säuren bevorzugt
werden. Die Menge beträgt bevorzugt 1 bis 20 Mol-%, wenn die Komponente B in der
Zusammensetzung enthalten ist.
Die Glykolkomponente ist in stöchiometrischer Menge anwesend.
Die für die Zwecke der Erfindung geeigneten Copolyester zeichnen sich weiterhin
bevorzugt dadurch aus, dass sie eine Säurezahl unter 10, vorzugsweise von 0 bis 3,
ein mittleres Mol-Gewicht unter etwa 50.000 und einen SV-Wert im Bereich von etwa
300 bis 700, vorzugsweise etwa 350 bis 650, aufweisen.
Das Verhältnis (Gewichtsverhältnis) der beiden Komponenten I und II der
Deckschichtmischung bzw. des Blends kann innerhalb weiter Grenzen variieren und
richtet sich nach dem beabsichtigten Einsatzzweck der Mehrschichtfolie. Bevorzugt liegt
das Verhältnis der Komponenten I und II in einem Bereich von I : II = 10 : 90 bis I : II = 95 : 5,
vorzugsweise zwischen I : II = 20 : 80 bis I : II = 95 : 5 und insbesondere zwischen I : II = 30 : 70
bis I : II = 95 : 5.
Licht, insbesondere der ultraviolette Anteil der Sonnenstrahlung, d. h. der
Wellenlängenbereich von 280 bis 400 nm, leitet bei Thermoplasten Abbauvorgänge ein,
als deren Folge sich nicht nur das visuelle Erscheinungsbild infolge von Farbänderung
bzw. Vergilbung ändert, sondern auch die mechanisch-physikalischen Eigenschaften
negativ beeinflusst werden.
Die Inhibierung dieser photooxidativen Abbauvorgänge ist von erheblicher technischer
und wirtschaftlicher Bedeutung, da andernfalls die Anwendungsmöglichkeiten von
zahlreichen Thermoplasten drastisch eingeschränkt sind.
Unmodifizierte Polyethylenterephthalate beginnen beispielsweise erst unterhalb von
360 nm UV-Licht zu absorbieren, ihre Absorption nimmt unterhalb von 320 nm
beträchtlich zu und ist unterhalb von 300 nm sehr ausgeprägt. Die maximale Absorption
liegt zwischen 280 und 300 nm.
In Gegenwart von Sauerstoff werden hauptsächlich Kettenspaltungen, jedoch keine
Vernetzungen beobachtet. Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Carbonsäuren stellen die
mengenmäßig überwiegenden Photooxidationsprodukte dar. Neben der direkten
Photolyse der Estergruppen müssen noch Oxidationsreaktionen in Erwägung gezogen
werden, die über Peroxidradikale ebenfalls die Bildung von Kohlendioxid zur Folge
haben.
Die Photooxidation von z. B. Polyethylenterephthalaten kann auch über
Wasserstoffabspaltung in α-Stellung der Estergruppen zu Hydroperoxiden und deren
Zersetzungsprodukten sowie zu damit verbundenen Kettenspaltungen führen (H. Day,
D.M. Wiles: J. Appl. Polym. Sci 16, 1972, Seite 203).
Eine UV-Stabilität kann grundsätzlich durch Zusatz von UV-Stabilisatoren erzielt
werden. UV-Stabilisatoren, d. h. UV-Absorber als Lichtschutzmittel, sind chemische
Verbindungen, die in die physikalischen und chemischen Prozesse des Lichtinduzierten
Abbaus eingreifen können. Ruß und andere Pigmente können teilweise einen
Lichtschutz bewirken. Diese Substanzen sind jedoch für transparente Folien
ungeeignet, da sie zur Verfärbung oder Farbänderung führen. Für transparente Folien
sind nur organische und metallorganische Verbindungen geeignet, die dem zu
stabilisierenden Thermoplasten keine oder nur eine extrem geringe Farbe oder
Farbänderung verleihen.
UV-Stabilisatoren sind sehrteuer, dampfen teilweise bei der Folienherstellung aus oder
migrieren im Laufe der Zeit, so dass die Folie z. B. nach 1 bis 2 Jahren einen
unerwünschten Belag zeigt. Dadurch werden der Glanz und die Transparenz der Folie
nachteilig beeinflusst.
Vor dem Hintergrund, dass UV-Stabilisatoren Schutz bieten können, hätte der
Fachmann wohl handelsübliche UV-Stabilisatoren eingesetzt. Dabei hätte er
festgestellt, dass
- - der UV-Stabilisator eine mangelnde thermische Stabilität hat und sich bei Temperaturen zwischen 200°C und 240°C zersetzt oder ausgast,
- - große Mengen (ca. 10 bis 15 Gew.-%) UV-Stabilisator eingearbeitet werden müssen, damit das UV-Licht absorbiert und die Folie nicht geschädigt wird.
Bei diesen hohen Konzentrationen ist die Folie schon nach der Herstellung gelbstichig
bzw. die Farbe hat sich verändert. Weiterhin werden die mechanischen Eigenschaften
einer solchen Folie negativ beeinflusst. Beim Verstrecken treten Probleme auf wie z. B.
- - Abrisse wegen mangelnder Festigkeit, d. h. E-Modul,
- - Düsenablagerungen, was zu Profilschwankungen führt,
- - Walzenablagerungen vom UV-Stabilisator, was zur Beeinträchtigung der optischen Eigenschaften (Trübung, Klebedefekt, inhomogene Oberfläche) führt,
- - Ablagerungen in Streck-, Fixierrahmen, die auf die Folie tropfen.
Daher war es überraschend, dass durch den Einsatz der erfindungsgemäßen
bibenzolmodifizierten Thermoplasten ohne Zusatz von UV-Stabilisatoren bereits ein
hervorragender UV-Schutz erzielt werden konnte. Überraschend war weiterhin, dass
sich bei diesem hohen UV-Schutz
- - die Farbe der Folie im Vergleich zu einer nicht-stabilisierten Folie im Rahmen der Meßgenauigkeit nicht ändert;
- - keine Ausgasungen, keine Düsenablagerungen, keine Rahmenausdampfungen einstellten, wodurch die Folie eine exzellente Optik aufweist und ein ausgezeichnetes Profil und eine ausgezeichnete Planlage hat;
- - die inhärent UV-stabilisierte Folie durch eine hervorragende Streckbarkeit in Längs- und Querrichtung auszeichnet, so dass sie verfahrenssicher und stabil auf sogenannten high speed film lines mit Geschwindigkeiten von 420 m/min produktionssicher hergestellt werden kann. Damit ist die erfindungsgemäße Folie auch wirtschaftlich rentabel.
Weiterhin ist anzuführen, dass auch das Regenerat bei der Folienherstellung wieder
einsetzbar ist, ohne die Farbe der Folie negativ zu beeinflussen.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Folie gemäß der Erfindung noch
zusätzliche UV-Stabilisatoren enthalten.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung geeignete UV-Stabilisatoren als Lichtschutzmittel
sind UV-Stabilisatoren, die im bibenzolmodifizierten Thermoplasten löslich sind, die
bevorzugt mindestens 70%, vorzugsweise 80%, besonders bevorzugt 90%, des UV-
Lichtes im Wellenlängenbereich von 180 nm bis 380 nm, vorzugsweise 280 bis 350 nm
absorbieren. Diese sind insbesondere dann geeignet, wenn sie im Temperaturbereich
von 260 bis 300°C thermisch stabil sind, d. h. sich nicht zersetzen und nicht zur
Ausgasung führen. Geeignete UV-Stabilisatoren sind beispielsweise 2-
Hydroxybenzophenone, 2-Hydroxybenzotriazole, nickelorganische Verbindungen,
Salicylsäureester, Zimtsäureester-Derivate, Resorcinmonobenzoate, Oxalsäureanilide,
Hydroxybenzoesäureester, sterisch gehinderte Amine, Benzoxazinone und Triazine,
wobei die 2-Hydroxybenzotriazole und die Triazine bevorzugt sind. Es können auch
Mischungen von UV-Stabilisatoren verwendet werden.
Der oder die UV-Stabilisatoren sind vorzugsweise in den Deckschichten enthalten. Bei
Bedarf können auch die Basisschicht und ggf. vorhandene Zwischenschichten mit UV-
Stabilisator ausgerüstet sein.
Es war überraschend, dass der Einsatz der oben genannten UV-Stabilisatoren in
Kombination mit dem inhärent UV-stabilen Thermoplasten in Folien zu einem noch
besseren UV-Schutz führte.
In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform enthält die erfindungsgemäße
Folie 0,01 Gew.-% bis 5,0 Gew.-% 2-(4,6-Diphenyl-1,3,5-triazin-2-yl)-5-(hexyl)oxy
phenol der Formel
oder 0,01 Gew.-% bis 5,0 Gew.-% 2,2-Methylen-bis(6-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-
tetramethylbutyl)-phenol der Formel
oder 0,01 Gew.-% bis 5,0 Gew.-% 2,2'-(1,4-Phenylen)bis[4H-3,1-benzoxazin-4-on]
In einer bevorzugten Ausführungsform können auch Mischungen dieser UV-
Stabilisatoren oder Mischungen von mindestens einem dieser UV-Stabilisatoren mit
anderen UV-Stabilisatoren eingesetzt werden. Die Gesamtkonzentration an
Lichtschutzmittel beträgt vorzugsweise zwischen 0,01 Gew.-% und 5,0 Gew.-%,
bezogen auf das Gewicht der damit ausgerüsteten Schichten.
Die erfindungsgemäßen Folien können zusätzlich flammhemmend ausgerüstet sein,
d. h. sie enthalten dann mindestens ein Flammschutzmittel oder Mischungen
verschiedener Flammschutzmittel. Das Flammschutzmittel ist bevorzugt in der
Basisschicht enthalten, kann aber auch in allen oder nur in einzelnen Folienschichten
(z. B. in den Deck- und/oder Zwischenschichten) enthalten sein.
Eine flammhemmende Wirkung bedeutet, dass die erfindungsgemäße Folie in einer
sogenannten Brandschutzprüfung die Anforderungen nach DIN 4102 Teil 2 und
insbesondere die Anforderungen nach DIN 4102 Teil 1 erfüllt und in die Baustoffklasse
B2 und insbesondere B1 der schwer entflammbaren Stoffe eingeordnet werden kann.
Des Weiteren sollte die flammhemmend ausgerüstete Folie den UL-Test 94 "Horizontal
Burning Test for Flammability of Plastic Material" bestehen, so dass sie in die Klasse
94 VTM-0 eingestuft werden kann.
Die Folie gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung enthält mindestens ein
Flammschutzmittel, das bevorzugt über die sogenannte Masterbatch-Technologie direkt
bei der Folienherstellung zudosiert wird. Die Konzentration des Flammschutzmittels
liegt bevorzugt im Bereich von 0,5 bis 30,0 Gew.-%, vorzugsweise bei 1,0 bis 20,0 Gew.-%,
bezogen auf das Gewicht der damit ausgerüsteten Schichten. Bei der
Herstellung des Masterbatchs wird im allgemeinen ein Verhältnis von
Flammschutzmittel zu Thermoplast im Bereich von 60 zu 40 Gew.-% bis 10 zu 90 Gew.-%
eingehalten.
Zu den typischen Flammschutzmitteln gehören Bromverbindungen, Chlorparaffine und
andere Chlorverbindungen, Antimontrioxid, Aluminiumtrihydrate, wobei die
Halogenverbindungen aufgrund der u. U. entstehenden halogenhaltigen Nebenprodukte
nachteilig sein können. Des Weiteren ist die geringe Lichtbeständigkeit einer damit
ausgerüsteten Folie neben der Entwicklung von Halogenwasserstoffen im Brandfall
nachteilig.
Geeignete Flammschutzmitteln, die bevorzugt gemäß der Erfindung eingesetzt werden,
sind beispielsweise organische Phosphorverbindungen wie Carboxyphosphinsäuren,
deren Anhydride und Dimethyl-methylphosphonat. Vorteilhaft ist, wenn die organische
Phosphorverbindung im Thermoplast löslich ist, da andernfalls die geforderten
optischen Eigenschaften u. U. nicht erfüllt werden.
Da die Flammschutzmittel im allgemeinen eine gewisse Hydrolyseempfindlichkeit
aufweisen, kann der zusätzliche Einsatz eines Hydrolysestabilisators sinnvoll sein.
Als Hydrolysestabilisatoren werden im allgemeinen phenolische Stabilisatoren, Alkali-
/Erdalkalistearate und/oder Alkali-/Erdalkalicarbonate in Mengen von bevorzugt 0,01
bis 1,0 Gew.-% eingesetzt, bezogen auf das Gewicht der damit ausgerüsteten
Schichten. Phenolische Stabilisatoren werden in einer Menge von 0,05 bis 0,6 Gew.-%,
insbesondere 0,15 bis 0,3 Gew.-% und mit einer Molmasse von mehr als 500 g/mol
bevorzugt. Pentaerythrityl-Tetrakis-3-(3,5-di-Tertiärbutyl-4-Hydroxyphenyl)-Propionat
oder 1,3,5-Trimethyl-2,4,6-tris(3,5-di-Tertiärbutyl-4-Hydroxybenzyl)benzol sind
besonders vorteilhaft. Es können auch Mischungen verschiedener
Hydrolysestabilisatoren eingesetzt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform enthält die erfindungsgemäße, schwer
entflammbare Folie ein kristallisierbares, bibenzolmodifiziertes Polyethylenterephthalat,
1 Gew.-% bis 20 Gew.-% einer im PETBB löslichen organischen Phosphorverbindung
als Flammschutzmittel und 0,1 Gew.-% bis 1,0 Gew.-% eines Hydrolysestabilisators.
Als Flammschutzmittel ist Dimethyl-Methylphosphonat bevorzugt.
Diese Angabe bzgl. Flammschutzmittel und Hydrolysestabilisator gilt auch in Hinblick
auf andere erfindungsgemäß zu verwendende Thermoplasten.
Ganz überraschend haben Brandschutzversuche nach DIN 4102 und dem UL-Test
gezeigt, dass es im Falle einer dreischichtigen Folie durchaus ausreichend ist, die 0,5
bis 2 mm dicken Deckschichten mit Flammschutzmittel auszurüsten, um eine
verbesserte Flammhemmung zu erreichen. Bei Bedarf und bei hohen
Brandschutzanforderungen kann auch die Basisschicht mit Flammschutzmittel
ausgerüstet sein, d. h. eine sogenannte Grundausrüstung beinhalten.
Darüber hinaus ergaben Messungen, dass die erfindungsgemäße Folie bei
Temperaturbelastungen von 100°C über einen längeren Zeitraum nicht versprödet.
Keine Versprödungen nach Temperaturbelastung bedeutet, dass die Folie nach 100
Stunden Tempervorgang bei 100°C in einem Umluftofen keine Versprödung und keine
nachteiligen mechanischen Eigenschaften aufweist.
Zu einer wirtschaftlichen Herstellung zählt z. B., dass die Rohstoffe bzw. die
Rohstoffkomponenten, die zur Herstellung der ggf. schwer entflammbaren Folie
benötigt werden, mit handelsüblichen Industrietrocknern, wie Vakuumtrockner,
Wirbelschichttrockner, Fließbetttrockner oder Festbetttrockner (Schachttrockner),
getrocknet werden können. Wesentlich ist, dass die Rohstoffe nicht verkleben und nicht
thermisch abgebaut werden. Die genannten Trockner arbeiten bei Temperaturen
zwischen ca. 100 und 170°C, bei denen die im Stand der Technik erwähnten
flammhemmend ausgerüsteten Rohstoffe verkleben und die Trockner bzw. Extruder so
verstopfen können, dass keine Folienherstellung möglich ist.
Bei dem am schonensten trocknenden Vakuumtrockner durchläuft der Rohstoff einen
Temperaturbereich von ca. 30°C bis 130°C bei einem Vakuum von 50 mbar. Danach
ist ein sog. Nachtrocknen in einem Hopper bei Temperaturen von 100 bis 130°C und
einer Verweilzeit von ca. 3 bis 6 Stunden erforderlich. Selbst hier verklebt der im Stand
der Technik beschriebene Rohstoffe.
Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Folie wurde weiterhin festgestellt, dass sich
bevorzugt mittels Masterbatch-Technologie, einer geeigneten Vortrocknung bzw.
Vorkristallisation des Masterbatches und gegebenenfalls durch Einsatz von geringen
Konzentrationen an Hydrolysestabilisator die schwerentflammbare Folie ohne
Verklebung im Trockner herstellen läßt. Des Weiteren wurden keine Ausgasungen und
Ablagerungen im Produktionsprozess gefunden.
Überraschenderweise erfüllen erfindungsgemäße Folien im Dickenbereich 10-350 µm
die Anforderungen der Baustoffklassen B2 und B1 nach DIN 4102 und des UL-Tests 94.
Wo eine sehr gute Siegelfähigkeit gefordert wird und wo diese Eigenschaft nicht über
eine Online-Beschichtung erreicht werden kann, ist die erfindungsgemäße Folie
zumindest dreischichtig aufgebaut und umfaßt dann als Schichten die Basisschicht B,
die siegelfähige Deckschicht C und die matte Deckschicht A.
Die durch Koextrusion auf die Basisschicht B aufgebrachte siegelfähige Deckschicht
C ist bevorzugt auf Basis von Polyestercopolymeren aufgebaut und besteht dann im
wesentlichen aus Copolyestern, die überwiegend aus Isophthalsäure-,
Bibenzolcarbonsäure- und Terephthalsäure-Einheiten und aus Ethylenglykol-Einheiten
zusammengesetzt sind. Die restlichen Monomereinheiten stammen aus anderen
aliphatischen, cycloaliphatischen oder aromatischen Diolen bzw. Dicarbonsäuren, wie
sie auch in der Basisschicht vorkommen können. Die bevorzugten Copolyester, die die
gewünschten Siegeleigenschaften bereitstellen, sind solche, die aus Ethylenterephthalat-
und Ethylenisophthalat-Einheiten aufgebaut sind. Der Anteil an Ethylenterephthalat
beträgt bevorzugt 40 bis 95 Mol-% und der entsprechende Anteil an Ethylenisophthalat
60 bis 5 Mol-%. Bevorzugt sind Copolyester, bei denen der Anteil an
Ethylenterephthalat 50 bis 90 Mol-% und der entsprechende Anteil an
Ethylenisophthalat 50 bis 10 Mol-% beträgt und ganz bevorzugt sind Copolyester, bei
denen der Anteil an Ethylenterephthalat 60 bis 85 Mol-% und der entsprechende Anteil
an Ethylenisophthalat 40 bis 15 Mol-% beträgt.
Die gewünschten Siegel- und die gewünschten Verarbeitungseigenschaften der
erfindungsgemäßen Folie werden aus der Kombination der Eigenschaften des für die
siegelfähige Deckschicht verwendeten Copolyesters und den Topographien der
siegelfähigen Deckschicht C und der matten Deckschicht A erhalten.
Eine Siegelanspringtemperatur von bevorzugt kleiner 110°C und einer
Siegelnahtfestigkeit von mindestens 1,3 N/15 mm werden erreicht, wenn für die
siegelfähige Deckschicht C die oben näher beschriebenen Copolymere verwendet
werden. Die besten Siegeleigenschaften der Folie erhält man, wenn dem Copolymeren
keine weiteren Additive, insbesondere keine anorganischen oder organischen Filler
zugegeben werden. Für diesen Fall erhält man bei vorgegebenem Copolyester die
niedrigste Siegelanspringtemperatur und die höchsten Siegelnahtfestigkeiten.
Allerdings ist in diesem Fall das Handling der Folie verschlechtert, da die Oberfläche
der siegelfähigen Deckschicht A zum Verblocken neigt. Die Folie läßt sich schlecht
wickeln und ist für eine Weiterverarbeitung auf schnell laufenden
Verpackungsmaschinen nicht geeignet. Zur Verbesserung des Handlings der Folie und
der Verarbeitbarkeit ist es notwendig, die siegelfähige Deckschicht C zu modifizieren.
Dies geschieht am besten mit Hilfe von geeigneten Antiblockmitteln einer ausgewählten
Größe, die in einer bestimmten Konzentration der Siegelschicht zugegeben werden und
zwar derart, dass einerseits das Verblocken minimiert und andererseits die
Siegeleigenschaften nur unwesentlich verschlechtert werden.
Erfindungsgemäß kann die Folie auf mindestens einer ihrer Oberflächen beschichtet
sein, so dass die Beschichtung auf der fertigen Folie eine Dicke von bevorzugt 5 bis
100 nm, vorzugsweise 20 bis 700 nm, insbesondere 30 bis 50 nm, aufweist. Die
Beschichtung wird bevorzugt In-line aufgebracht, d. h. während des
Folienherstellprozesses, zweckmäßigerweise vor der Querstreckung. Besonders
bevorzugt ist die Aufbringung mittels des sogenannten "Reverse gravure-roll coating"-
Verfahrens, bei dem sich die Beschichtungen äußerst homogen in den genannten
Schichtdicken auftragen lassen. Die Beschichtungen werden bevorzugt als Lösungen,
Suspensionen oder Dispersionen aufgetragen, besonders bevorzugt als wässrige
Lösung, Suspension oder Dispersion. Die genannten Beschichtungen verleihen der
Folienoberfläche eine zusätzliche Funktion z. B. wird die Folie dadurch siegelfähig,
bedruckbar, metallisierbar, sterilisierbar, antistatisch, oder sie verbessern z. B. die
Aromabarriere oder ermöglichen die Haftung zu Materialien, die ansonsten nicht auf der
Folienoberfläche haften würden (z. B. fotografische Emulsionen). Beispiele für
Stoffe/Zusammensetzungen, die zusätzliche Funktionalität verleihen, sind:
Acrylate, wie sie z. B. beschrieben sind in der WO 94/13476, Ethylvinylalkohole, PVDC, Wasserglas (Na2SiO4), hydrophilische Polyester (5-Na-sulfoisophthalsäurehaltige PET/IPA Polyester wie sie z. B. beschrieben sind in der EP-A-0 144 878, US-A- 4,252,885 oder EP-A-0 296 620, Vinylacetate wie sie z. B. beschrieben sind in der WO 94/13481, Polyvinylacetate, Polyurethane, Alkali- oder Erdalkalisalze von C10-C18- Fettsäuren, Butadiencopolymere mit Acrylnitril oder Methylmethacrylat, Methacrylsäure, Acrylsäure oder deren Ester. Die Stoffe/Zusammensetzungen, die die zusätzliche Funktionalität verleihen, können die üblichen Additive, wie z. B. Antiblockmittel, pH- Stabilisatoren in Mengen von bevorzugt 0,05 Gew.-% bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 Gew.-% bis 3 Gew.-%, enthalten. Gew.-% sind jeweils bezogen auf das Gewicht des Beschichtungsmittel (z. B. Lösung, Emulsion, Dispersion).
Acrylate, wie sie z. B. beschrieben sind in der WO 94/13476, Ethylvinylalkohole, PVDC, Wasserglas (Na2SiO4), hydrophilische Polyester (5-Na-sulfoisophthalsäurehaltige PET/IPA Polyester wie sie z. B. beschrieben sind in der EP-A-0 144 878, US-A- 4,252,885 oder EP-A-0 296 620, Vinylacetate wie sie z. B. beschrieben sind in der WO 94/13481, Polyvinylacetate, Polyurethane, Alkali- oder Erdalkalisalze von C10-C18- Fettsäuren, Butadiencopolymere mit Acrylnitril oder Methylmethacrylat, Methacrylsäure, Acrylsäure oder deren Ester. Die Stoffe/Zusammensetzungen, die die zusätzliche Funktionalität verleihen, können die üblichen Additive, wie z. B. Antiblockmittel, pH- Stabilisatoren in Mengen von bevorzugt 0,05 Gew.-% bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 Gew.-% bis 3 Gew.-%, enthalten. Gew.-% sind jeweils bezogen auf das Gewicht des Beschichtungsmittel (z. B. Lösung, Emulsion, Dispersion).
Die genannten Stoffe/Zusammensetzungen werden als verdünnte Lösung, Emulsion
oder Dispersion vorzugsweise als wässrige Lösung, Emulsion oder Dispersion auf eine
oder beide Folienoberflächen aufgebracht, und anschließend wird das Lösungsmittel
verflüchtigt. Werden die Beschichtungen In-line vor der Querstreckung aufgebracht,
reicht gewöhnlich die Temperaturbehandlung in der Querstreckung und anschließenden
Hitzefixierung aus, um das Lösungsmittel zu verflüchtigen und die Beschichtung zu
trocknen. Die getrockneten Beschichtungen haben dann Schichtdicken von bevorzugt
5 bis 100 nm, vorzugsweise 20 bis 70 nm, insbesondere 30 bis 50 nm.
Des Weiteren können die Folien vorzugsweise in einem Off-Line-Verfahren mit
Metallen wie Aluminium oder keramischen Materialien wie SiOx oder AlxOy beschichtet
werden. Dies verbessert insbesondere ihre Gasbarriereeigenschaften.
In einer anderen Ausführungsform kann die Folie auch zusätzlich transparent eingefärbt
sein. Dazu kann die erfindungsgemäße Folie einen im Thermoplasten löslichen
Farbstoff enthalten, wobei die Konzentration des löslichen Farbstoffs vorzugsweise im
Bereich von 0,01 Gew.-% bis 20,0 Gew.-%, insbesondere im Bereich von 0,05 bis 10,0 Gew.-%,
bezogen auf das Gewicht der damit ausgerüsteten Schichten, liegt.
Unter löslichen Farbstoffen versteht man Substanzen, die im Polymeren molekular
gelöst sind (DIN 55949).
Die farbliche Veränderung der Folie beruht auf der Wellenlängen abhängigen Absorption
und/oder Streuung des Lichtes. Farbstoffe können Licht nur absorbieren, aber nicht
streuen, da eine bestimmte Teilchengröße die physikalische Voraussetzung für eine
Streuung ist.
Bei der Einfärbung mit Farbstoff handelt es sich um einen Lösungsprozess. Als
Ergebnis dieses Lösungsprozesses ist der Farbstoff molekular beispielsweise in dem
kristallisierbaren Thermoplasten gelöst. Derartige Einfärbungen werden als transparent,
durchscheinend, transluzent oder opal bezeichnet.
Von den verschiedenen Klassen der löslichen Farbstoffe werden besonders die fett-
und aromatenlöslichen Farbstoffe bevorzugt. Dabei handelt es sich beispielsweise um
Azo- und Anthrachinonfarbstoffe. Sie eignen sich insbesondere z. B. zur Einfärbung von
PET bzw. PETBB, da aufgrund der hohen Glasübergangstemperaturen von PET die
Migration des Farbstoffes eingeschränkt ist. (Literatur J. Koerner: Lösliche Farbstoffe
in der Kunststoffindustrie in "VDI-Gesellschaft Kunststofftechnik: "Einfärben von
Kunststoffen, VDI-Verlag, Düsseldorf 1975).
Geeignete lösliche Farbstoffe sind beispielsweise: C.I.Solventgelb 93 (ein
Pyrazolonderivat), C.I.Solventgelb 16 (ein fettlöslicher Azofarbstoff), Fluorolgrüngold
(ein fluoreszierender polycyclischer Farbstoff), C.I.Solventrot 1 (ein Azofarbstoff),
Azofarbstoffe wie Thermoplastrot BS, Sudanrot BB, C.I.Solventrot 138 (ein
Anthrachinonderivat), fluoreszierende Benzopyranfarbstoffe wie Fluorolrot GK und
Fluorolorange GK, C.I.Solventblau 35 (ein Anthrachinonfarbstoff), C.I.Solventblau 15 : 1
(ein Phthalocyaninfarbstoff) und viele andere.
Geeignet sind auch Mischungen von zwei oder mehreren dieser löslichen Farbstoffe.
Der lösliche Farbstoff wird bevorzugt über Masterbatch-Technologie zudosiert, kann
aber auch direkt beim Rohstoffhersteller eingearbeitet werden. Die Konzentration der
Farbadditive in den Masterbatches liegt bevorzugt zwischen 0,01 Gew.-% und 40 Gew.-%,
vorzugsweise zwischen 0,05 Gew.-% und 25 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des
kristallisierbaren Thermoplasten.
Zur Einstellung weiterer gewünschter Eigenschaften kann die Folie auch corona- bzw.
flammbehandelt sein. Die Behandlungsintensität ist so gewählt, dass die
Oberflächenspannung der Folie im allgemeinen über 45 mN/m liegt.
Die Basisschicht und die Deckschichten und ggf. vorhandene Zwischenschichten
können zusätzlich übliche Additive, wie Stabilisatoren und Antiblockmittel, enthalten.
Sie werden zweckmäßig dem Polymer bzw. der Polymermischung bereits vor dem
Aufschmelzen zugesetzt. Als Stabilisatoren werden beispielsweise
Phosphorverbindungen, wie Phosphorsäure oder Phosphorsäureester, eingesetzt.
Typische Antiblockmittel (in diesem Zusammenhang auch als Pigmente bezeichnet)
sind anorganische und/oder organische Partikel, beispielsweise Calciumcarbonat,
amorphe Kieselsäure, Talk, Magnesiumcarbonat, Bariumcarbonat, Calciumsulfat,
Bariumsulfat, Lithiumphosphat, Calciumphosphat, Magnesiumphosphat,
Aluminiumoxid, Lithiumfluorid, Calcium-, Barium-, Zink- oder Mangan-Salze der einge
setzten Dicarbonsäuren, Ruß, Titandioxid, Kaolin oder vernetzte Polystyrol- oder
Acrylat-Partikel.
Als Additive können auch Mischungen von zwei und mehr verschiedenen
Antiblockmitteln oder Mischungen von Antiblockmitteln gleicher Zusammensetzung,
aber, unterschiedlicher Partikelgröße gewählt werden. Die Partikel können den
einzelnen Schichten in den üblichen Konzentrationen, z. B. als glykolische Dispersion
während der Polykondensation oder über Masterbatche bei der Extrusion zugegeben
werden. Als besonders geeignet haben sich Pigmentkonzentrationen von 0,0001 bis
10 Gew.-% erwiesen, bezogen auf das Gewicht der damit ausgerüsteten Schichten.
Durch die Zugabe von diesen Partikeln z. B. in die erfindungsgemäße Deckschicht A hat
man eine weitere vorteilhafte Möglichkeit, den Mattgrad der Folie zu variieren. Mit der
Zunahme der Pigmentkonzentration ist in der Regel auch eine Zunahme des
Mattgrades der Folie verbunden. Eine detaillierte Beschreibung der Antiblockmittel
findet sich beispielsweise in der EP-A 0 602 964.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung der
erfindungsgemäßen Folie. Es umfaßt das
- a) Herstellen einer Folie aus Basis- und Deckschichten und ggf. vorhandenen Zwischenschichten durch Koextrusion,
- b) biaxiales Verstrecken der Folie und
- c) Thermofixieren der verstreckten Folie.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen matten Deckschicht werden zweckmäßig
Granulate aus der Mischungskomponente I und Granulate aus der
Mischungskomponente II im gewünschten Mischungsverhältnis direkt dem Extruder
zugeführt. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, für die Extrusion der
erfindungsgemäßen matten Deckschicht einen Zweischneckenextruder zu verwenden,
wie er z. B. in der EP-A 0 826 478 beschrieben ist. Die beiden Materialien lassen sich
bei etwa 300°C und bei einer Verweilzeit von etwa 5 min aufschmelzen und
extrudieren. Unter diesen Bedingungen können im Extruder Umesterungsreaktionen
ablaufen, bei denen sich weitere Copolymere aus den Homopolymeren und den
Copolymeren bilden können.
Die Polymere für die Basisschicht werden über einen weiteren Extruder zugeführt. Etwa
vorhandene Fremdkörper oder Verunreinigungen lassen sich aus der Polymerschmelze
vor der Extrusion abfiltrieren. Die Schmelzen werden dann in einer Mehrschichtdüse
zu flachen Schmelzefilmen ausgeformt und übereinander geschichtet. Anschließend
wird der Mehrschichtfilm mit Hilfe einer Kühlwalze und gegebenenfalls weiteren Walzen
abgezogen und verfestigt.
Bevorzugt wird das Flammschutzmittel über die Masterbatch-Technologie zugegeben.
Das Flammschutzmittel wird in einem Trägermaterial dispergiert. Als Trägermaterial
kommen der bibenzolmodifizierte Thermoplast selbst oder auch andere Polymere, die
mit dem Thermoplasten verträglich sind, in Frage.
Das Farbmittel wird ebenfalls bevorzugt über Masterbatch-Technologie zudosiert, kann
aber auch direkt beim Rohstoffhersteller eingearbeitet werden.
Das eventuell additiv zugesetzte Lichtschutzmittel kann bereits beim Thermoplast-
Rohstoffhersteller zudosiert werden oder bei der Folienherstellung in den Extruder
dosiert werden. Besonders bevorzugt ist die Zugabe des Lichtschutzmittels über die
Masterbatch-Technologie. Das Lichtschutzmittel wird in einem festen Trägermaterial
dispergiert. Als Trägermaterialien kommen der bibenzolmodifizierte Thermoplast selbst
oder auch andere Polymere, die mit dem Thermoplasten ausreichend verträglich sind,
in Frage.
Vorteilhaft bei der Masterbatch-Technologie ist, wenn die Korngröße und das
Schüttgewicht des Masterbatches ähnlich der Korngröße und dem Schüttgewicht des
Thermoplasten sind, so dass eine homogene Verteilung und damit z. B. eine homogene
Schwerentflammbarkeit gewährleistet ist.
Vorteilhaft ist weiterhin, wenn das Masterbatch, welches das Flammschutzmittel und
gegebenenfalls den Hydrolysestabilisator enthält, vorkristallisiert bzw. vorgetrocknet
wird. Diese Vortrocknung beinhaltet ein gradielles Erhitzen des Masterbatches unter
reduziertem Druck (20 bis 80 mbar, vorzugsweise 30 bis 60 mbar, insbesondere 40 bis
50 mbar) und unter Rühren und gegebenenfalls ein Nachtrocknen bei konstanter,
erhöhter Temperatur ebenfalls unter reduziertem Druck. Das Masterbatch wird
vorzugsweise bei Raumtemperatur aus einem Dosierbehälter in der gewünschten
Abmischung zusammen mit den Polymeren der Basis- und/oder Deckschichten
und/oder Zwischenschichten und ggf. weiteren Rohstoffkomponenten chargenweise in
einen Vakuumtrockner, der im Laufe der Trocken- bzw. Verweilzeit ein
Temperaturspektrum von ca. 10°C bis 160°C, vorzugsweise 20°C bis 150°C,
insbesondere 30°C bis 130°C durchläuft, gefüllt. Während der ca. 6-stündigen,
vorzugsweise 5-stündigen, insbesondere 4-stündigen Verweilzeit wird die
Rohstoffmischung mit 10 bis 70 Upm, vorzugsweise 15 bis 65 Upm, insbesondere 20
bis 60 Upm gerührt. Das so vorkristallisierte bzw. vorgetrocknete Rohstoffgemisch wird
in einem nachgeschalteten ebenfalls evakuierten Behälter bei 90° bis 180°C,
vorzugsweise 100°C bis 170°C, insbesondere 110°C bis 160°C für 2 bis 8 Stunden,
vorzugsweise 3 bis 7 Stunden, insbesondere 4 bis 6 Stunden nachgetrocknet.
Die erfindungsgemäße Folie ist mehrschichtig. Die Folie ist aus mindestens einer
Basisschicht und mindestens einer matten Deckschicht A aufgebaut, weist aber
vorzugsweise noch eine zweite Deckschicht C auf. Aufbau, Dicke und
Zusammensetzung dieser zweiten Deckschicht können unabhängig von der bereits
vorhandenen Deckschicht gewählt werden, wobei die zweite Deckschicht ebenfalls die
bereits genannten Polymere oder Polymermischungen für die Basis- oder die
erfindungsgemäße erste Deckschicht enthalten kann, welche aber nicht mit denen der
ersten Deckschicht identisch sein müssen. Die zweite Deckschicht kann auch andere
gängige Deckschichtpolymere enthalten.
Zwischen der Basisschicht und den Deckschichten können sich gegebenenfalls noch
eine oder mehrere Zwischenschichten befinden. Sie können z. B. aus den für die
Basisschichten beschriebenen Polymeren bestehen. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform bestehen sie aus dem für die Basisschicht verwendeten Polymeren.
Sie können auch die beschriebenen üblichen Additive enthalten. Die Dicke der
Zwischenschicht ist im allgemeinen größer als 0,3 µm und liegt vorzugsweise im
Bereich von 0,5 bis 15 µm, insbesondere 1,0 bis 10 µm.
Die Dicke der Deckschichten ist im allgemeinen größer als 0,1 µm und liegt
vorzugsweise im Bereich von 0,2 bis 5 µm, insbesondere 0,2 bis 4 µm, wobei die
Deckschichten gleich oder verschieden dick sein können.
Die Gesamtdicke der erfindungsgemäßen Folie kann innerhalb weiter Grenzen variieren
und richtet sich nach dem beabsichtigten Verwendungszweck. Sie beträgt
vorzugsweise 4 bis 500 µm, insbesondere 5 bis 450 µm, vorzugsweise 6 bis 300 µm,
wobei die Basisschicht einen Anteil von vorzugsweise etwa 40 bis 90% an der
Gesamtdicke hat.
In einer besonderen Ausführungsform kann eine Deckschicht auch aus einem
unmodifizierten Polyalkylenterephthalat - Homopolymeren, aus einem
isophthalsäuremodifizierten Polyalkylenterephthalat, aus einem bibenzolmodifizierten
und/oder unmodifizierten Polyalkylennaphthalat - Polymeren oder aus einem
bibenzolmodifizierten und/oder unmodifizierten Polyalkylentheraphtalat-
Polyalkylennaphthalat Copolymeren oder Compound bestehen. Auch hier sind PET und
PEN bevorzugte Polymere.
In dieser Ausführungsform haben die Thermoplaste der Deckschichten bevorzugt eine
ähnliche Standardviskosität wie der bibenzolmodifizierte Thermoplast der Basisschicht.
Die erfindungsgemäßen Folien können nach bekannten Verfahren durch Koextrusion
aus einem bibenzolmodifizierten Thermoplasten mit ggf. weiteren Masterbatchen
und/oder Rohstoffen/Polymeren und/oder weiteren üblichen Additiven in üblicher
Menge von ca. 0,1 bis maximal 10 Gew.-% als mehrschichtige Folien hergestellt
werden, wobei die mehrschichtigen, koextrudierten Folien mit gleichen oder
unterschiedlich ausgebildeten Oberflächen hergestellt werden können, wobei eine
Oberfläche beispielsweise pigmentiert ist und die andere Oberfläche kein Pigment
enthält. Ebenso können eine oder beide Oberflächen der Folie nach bekannten
Verfahren mit den beschriebenen funktionalen Beschichtungen versehen werden.
Die biaxiale Verstreckung wird im allgemeinen sequentiell oder simultan durchgeführt.
Bei der sequentiellen Streckung wird vorzugsweise erst in Längsrichtung (d. h. in
Maschinenrichtung) und anschließend in Querrichtung (d. h. senkrecht zur
Maschinenrichtung) verstreckt. Dies führt zu einer Orientierung der Molekülketten. Das
Verstrecken in Längsrichtung läßt sich mit Hilfe zweier entsprechend dem angestrebten
Streckverhältnis verschieden schnell laufender Walzen durchführen. Zum Quer
verstrecken benutzt man allgemein einen entsprechenden Kluppenrahmen. Bei der
Simultanstreckung wird die Folie gleichzeitig in Längs- und in Querrichtung in einem
Kluppenrahmen gestreckt.
Die Temperatur, bei der die Verstreckung durchgeführt wird, kann in einem relativ
großen Bereich variieren und richtet sich nach den gewünschten Eigenschaften der
Folie. Im allgemeinen wird die Längsstreckung bei ca. 80 bis 135°C und die
Querstreckung bei ca. 90 bis 150°C durchgeführt. Das Längsstreckverhältnis liegt
allgemein im Bereich von 2,5 : 1 bis 6 : 1, bevorzugt von 3 : 1 bis 5,5 : 1. Das
Querstreckverhältnis liegt allgemein im Bereich von 3,0 : 1 bis 5,0 : 1, bevorzugt von 3,5 : 1
bis 4,5 : 1. Sofern gewünscht, kann sich an die Querstreckung nochmals eine
Längsverstreckung und sogar eine weitere Querverstreckung anschließen.
Bei der nachfolgenden Thermofixierung wird die Folie etwa 0,1 bis 10 s lang bei einer
Temperatur von ca. 150 bis 250°C gehalten. Anschließend wird die Folie in üblicher
Weise aufgewickelt.
Bewitterungstests haben ergeben, dass die erfindungsgemäßen matten Folien selbst
nach 5 bis 7 Jahren (aus den Bewitterungstests hochgerechnet) Außenanwendung im
allgemeinen keine erhöhte Vergilbung, keine Versprödung, keine Rißbildung an der
Oberfläche und keine Verschlechterung der mechanischen Eigenschaften aufweisen.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Herstellungskosten der erfindungsgemäßen
Folie nur unwesentlich über denen einer Folie aus Standardpolyesterrohstoffen liegen.
Die sonstigen verarbeitungs- und gebrauchsrelevanten Eigenschaften der
erfindungsgemäßen Folie bleiben im Vergleich im wesentlichen unverändert oder sind
sogar verbessert. Daneben ist bei der Herstellung der Folie gewährleistet, dass das
Regenerat in einem Anteil von bis zu 50 Gew.-%, bevorzugt 10 bis 50 Gew.-%, jeweils
bezogen auf das Gesamtgewicht der Folie, wiederverwendet werden kann, ohne dass
dabei die physikalischen Eigenschaften der Folie nennenswert negativ beeinflusst
werden.
Die Folie eignet sich daher hervorragend zur Verpackung von licht- und/oder luft
empfindlichen Nahrungs- und Genussmitteln.
Aufgrund der guten UV-Stabilität und Flammstabilität eignet sich die erfindungsgemäße
Folie ebenfalls für Außenanwendungen, wie z. B. für Gewächshäuser, Überdachungen,
Außenverkleidungen, Abdeckungen, Anwendungen im Bausektor und in der
Elektroindustrie, für Anwendungen im Kühl- und Tiefkühlbereich und für
Lichtwerbeprofile.
Zusammengefasst zeichnet sich die erfindungsgemäße Folie durch eine UV-Licht-
Undurchlässigkeit, eine hohe inhärente UV-Stabilität, einen niedrigen Glanz,
insbesondere einen niedrigen Glanz der Folienoberfläche A, und durch eine
vergleichsweise niedrige Trübung aus. Außerdem besitzt sie ein gutes Wickel- und
Verarbeitungsverhalten. Die Folie kann zusätzlich flammhemmend ausgerüstet sein
und/oder transparent eingefärbt und/oder mit einer Siegelschicht versehen und/oder on-
line beschichtet und/oder coronabehandelt sein. Die hohe inhärente UV-Stabilität kann
durch additive Zugabe eines UV-Stabilisators noch weiter verbessert sein. Weiterhin
ist erwähnenswert, dass die erfindungsgemäße Deckschicht A gut mit Kugelschreiber,
Filzstift oder Füllfeder beschriftbar ist.
Der Glanz der Folienoberfläche A ist bevorzugt niedriger als 70. In einer bevorzugten
Ausführungsform beträgt der Glanz dieser Seite weniger als 60 und in einer besonders
bevorzugten Ausführungsform weniger als 50. Diese Folienoberfläche hat damit einen
besonders hohen werbewirksamen Charakter und eignet sich daher insbesondere als
außenliegende Oberfläche bei einer Verpackung.
Die Trübung der Folie ist bevorzugt kleiner als 40%. In einer bevorzugten
Ausführungsform beträgt die Trübung der Folie weniger als 35% und in einer
besonders bevorzugten Ausführungsform weniger als 30%. Durch die vergleichsweise
geringe Trübung der Folie kann die Folie z. B. im Konterdruck bedruckt werden oder es
können Sichtfenster eingebaut werden, durch die z. B. das Füllgut sehr gut zu erkennen
ist.
Durch die überraschende Kombination ausgezeichneter Eigenschaften eignet sich die
erfindungsgemäße Folie hervorragend für eine Vielzahl verschiedener Anwendungen,
beispielsweise für Innenraumverkleidungen, für Messebau und Messeartikel, als
Displays, für Schilder, für Schutzverglasungen von Maschinen und Fahrzeugen, im
Beleuchtungssektor, im Laden- und Regalbau, für Werbeartikel, als Kaschiermedium,
für Gewächshäuser, Überdachungen, Außenverkleidungen, Abdeckungen,
Anwendungen im Bausektor und Lichtwerbeprofile, Schattenmatten,
Elektroanwendungen und für eine Vielzahl weiterer Formkörper.
Weitere Anwendungsgebiete sind die Verwendung zur Herstellung von Etiketten
(Labels), als Trennfolie zur Herstellung von GFK-Halbzeugen, als Prägefolie oder In-
Mold-Labelling.
Die nachstehende Tabelle (Tabelle 1) fasst die wichtigsten erfindungsgemäßen
Folieneigenschaften noch einmal zusammen.
Zur Charakterisierung der Rohstoffe und der Folien wurden die folgenden Methoden
benutzt:
Meßmethoden:
DIN = Deutsches Institut für Normung
ISO = International Organization for Standardisation
ASTM = American Society for Testing and Materials.
Meßmethoden:
DIN = Deutsches Institut für Normung
ISO = International Organization for Standardisation
ASTM = American Society for Testing and Materials.
Der Oberflächenglanz wird bei einem Messwinkel von 60° nach DIN 67530 gemessen.
Unter der Lichttransmission ist das Verhältnis des insgesamt durchgelassenen Lichtes
zur einfallenden Lichtmenge zu verstehen.
Die Lichttransmission wird mit dem Messgerät "Hazegard plus" nach ASTM D 1003
gemessen.
Die Oberflächendefekte werden visuell bestimmt.
Der E-Modul, die Reißfestigkeit und die Reißdehnung werden in Längs- und
Querrichtung nach ISO 527-1-2 gemessen.
Die Standardviskosität SV (DCE) wird angelehnt an DIN 53726 in Dichloressigsäure
gemessen.
Die intrinsische Viskosität (IV) berechnet sich wie folgt aus der Standardviskosität (SV):
IV (DCE) = 6,67.10-4.SV (DCE) + 0,118
IV (DCE) = 6,67.10-4.SV (DCE) + 0,118
Die UV-Stabilität wird nach der Testspezifikation ISO 4892 wie folgt geprüft:
Testgerät: Atlas Ci 65 Weather Ometer
Testbedingungen: ISO 4892, d. h. künstliche Bewitterung
Bestrahlungszeit: 1000 Stunden (pro Seite)
Bestrahlung: 0,5 W/m2, 340 nm
Temperatur: 63°C
Relative Luftfeuchte: 50%
Xenonlampe: innerer und äußerer Filter aus Borosilikat
Bestrahlungszyklen: 102 Minuten UV-Licht, dann 18 Minuten UV-Licht mit Wasserbesprühung der Proben, dann wieder 102 Minuten UV-Licht usw.
Testgerät: Atlas Ci 65 Weather Ometer
Testbedingungen: ISO 4892, d. h. künstliche Bewitterung
Bestrahlungszeit: 1000 Stunden (pro Seite)
Bestrahlung: 0,5 W/m2, 340 nm
Temperatur: 63°C
Relative Luftfeuchte: 50%
Xenonlampe: innerer und äußerer Filter aus Borosilikat
Bestrahlungszyklen: 102 Minuten UV-Licht, dann 18 Minuten UV-Licht mit Wasserbesprühung der Proben, dann wieder 102 Minuten UV-Licht usw.
Der Gelbwert YID ist die Abweichung von der Farblosigkeit in Richtung "Gelb" und wird
gemäß DIN 6167 gemessen.
Das Brandverhalten wird nach DIN 4102 Teil 2, Baustoffklasse B2 und nach DIN 4102
Teil 1, Baustoffklasse B1 sowie nach dem UL-Test 94 ermittelt.
Mit dem Siegelgerät HSG/ET der Firma Brugger werden heißgesiegelte Proben
(Siegelnaht 20 mm × 100 mm) hergestellt, wobei die Folie bei unterschiedlichen
Temperaturen mit Hilfe zweier beheizter Siegelbacken bei einem Siegeldruck von 2 bar
und einer Siegeldauer von 0,5 s gesiegelt wird. Aus den gesiegelten Proben wurden
Prüfstreifen von 15 mm Breite geschnitten. Die T-Siegelnahtfestigkeit wurde wie bei der
Bestimmung der Siegelnahtfestigkeit gemessen. Die Siegelanspringtemperatur ist die
Temperatur, bei der eine Siegelnahtfestigkeit von mindestens 0,5 N/15 mm erreicht
wird.
Zur Bestimmung der Siegelnahtfestigkeit wurden zwei 15 mm breite Folienstreifen
übereinandergelegt und bei 130°C, einer Siegelzeit von 0,5 s und einem Siegeldruck
von 2 bar (Gerät: Brugger Typ NDS, einseitig beheizte Siegelbacke) versiegelt. Die
Siegelnahtfestigkeit wurde nach der T-Peel-Methode bestimmt.
Alle Folien wurden nach der Testspezifikation ISO 4892 beidseitig je 1000 Stunden pro
Seite mit dem Atlas Ci 65 Weather Ometer der Fa. Atlas bewittert und anschließend
bezüglich der mechanischen Eigenschaften, der Verfärbung, der Oberflächendefekte,
der Trübung und des Glanzes geprüft.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Ein Copolyester mit 90 Mol-% Isophthalsäure und 10 Mol-% des Natriumsalzes der 5-
Sulfoisophthalsäure als Säurekomponente und 100 Mol-% Ethylenglykol als
Glykolkomponente wurde nach dem folgenden Verfahren hergestellt:
Ein 2 l fassender Reaktionsbehälter aus Edelstahl, der mit einem Ankerrührer, einem Thermoelement zur Messung der Temperatur des Gefäßinhalts, einer 18 Zoll- Claisen/Vigreux-Destillationskolonne mit Kühler und Vorlage, einer Einlassöffnung und einem Heizmantel ausgerüstet war, wurde auf 190°C vorgeheizt, mit Stickstoff gespült und mit 1065,6 g Dimethylisophthalat, 180,6 g Dimethyl-5-sulfoisophthalat-natriumsalz und 756,9 g Ethylenglykol befüllt. Außerdem wurden noch ein Puffer (Na2CO3.10 H2O - 0,439 g) und ein Umesterungskatalysator (Mn(OAc)2.4 H2O - 0,563 g) in das Gefäß gegeben. Das Gemisch wurde unter Rühren erhitzt, wobei Methanol abdestillierte. Während der Destillation wurde die Gefäßtemperatur allmählich auf 250°C erhöht. Als das Gewicht des Destillates der theoreischen Methanolausbeute entsprach, wurde eine Ethylenglykollösung mit einem Gehalt von 0,188 g phosphoriger Säure zugesetzt. Die Destillationskolonne wurde durch einen gekrümmten Dampfabzug mit Vorlage ersetzt. Dem Reaktionsgemisch wurden 20 g reines Ethylencarbonat zugegeben, und sofort setzte eine heftige Gasentwicklung (CO2) ein. Die CO2 Entwicklung ließ nach etwa 10 min nach. Es wurde dann ein Unterdruck von 240 mm Hg gezogen und der Polykondensationskatalysator (0,563 g Sb2O3) in einer Ethylenglykolaufschlämmung hinzugefügt. Das Reaktionsgemisch wurde unter Beibehaltung des Unterdruckes von 240 mm Hg 10 min gerührt, wonach der Druck in Stufen von jeweils 10 mm Hg/min von 240 mm Hg auf 20 mm Hg weiter reduziert wurde. Sobald das Vakuum im System auf 20 mm Hg reduziert war, wurde die Gefäßtemperatur mit einer Geschwindigkeit von 2°C/min von 250°C auf 290°C angehoben. Bei einer Temperatur von 290°C im Gefäß wurde die Rührergeschwindigkeit gedrosselt und der Druck auf höchstens 0,1 mm Hg gesenkt. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Amperemeterablesung des Rührermotors vorgenommen. Die Viskosität des Polymeren wurde gesteuert, indem man die Polykondensation nach festen Werten für die Veränderung der Amperezahl des Rührermotors von (jeweils) 2,3 A ablaufen ließ. Als das gewünschte Molgewicht erreicht war, wurde das Gefäß mit Stickstoff unter Druck gesetzt, um das flüssige Polymere aus dem Bodenstopfen des Gefäßes in ein Abschreckbad aus Eiswasser zu pressen.
Ein 2 l fassender Reaktionsbehälter aus Edelstahl, der mit einem Ankerrührer, einem Thermoelement zur Messung der Temperatur des Gefäßinhalts, einer 18 Zoll- Claisen/Vigreux-Destillationskolonne mit Kühler und Vorlage, einer Einlassöffnung und einem Heizmantel ausgerüstet war, wurde auf 190°C vorgeheizt, mit Stickstoff gespült und mit 1065,6 g Dimethylisophthalat, 180,6 g Dimethyl-5-sulfoisophthalat-natriumsalz und 756,9 g Ethylenglykol befüllt. Außerdem wurden noch ein Puffer (Na2CO3.10 H2O - 0,439 g) und ein Umesterungskatalysator (Mn(OAc)2.4 H2O - 0,563 g) in das Gefäß gegeben. Das Gemisch wurde unter Rühren erhitzt, wobei Methanol abdestillierte. Während der Destillation wurde die Gefäßtemperatur allmählich auf 250°C erhöht. Als das Gewicht des Destillates der theoreischen Methanolausbeute entsprach, wurde eine Ethylenglykollösung mit einem Gehalt von 0,188 g phosphoriger Säure zugesetzt. Die Destillationskolonne wurde durch einen gekrümmten Dampfabzug mit Vorlage ersetzt. Dem Reaktionsgemisch wurden 20 g reines Ethylencarbonat zugegeben, und sofort setzte eine heftige Gasentwicklung (CO2) ein. Die CO2 Entwicklung ließ nach etwa 10 min nach. Es wurde dann ein Unterdruck von 240 mm Hg gezogen und der Polykondensationskatalysator (0,563 g Sb2O3) in einer Ethylenglykolaufschlämmung hinzugefügt. Das Reaktionsgemisch wurde unter Beibehaltung des Unterdruckes von 240 mm Hg 10 min gerührt, wonach der Druck in Stufen von jeweils 10 mm Hg/min von 240 mm Hg auf 20 mm Hg weiter reduziert wurde. Sobald das Vakuum im System auf 20 mm Hg reduziert war, wurde die Gefäßtemperatur mit einer Geschwindigkeit von 2°C/min von 250°C auf 290°C angehoben. Bei einer Temperatur von 290°C im Gefäß wurde die Rührergeschwindigkeit gedrosselt und der Druck auf höchstens 0,1 mm Hg gesenkt. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Amperemeterablesung des Rührermotors vorgenommen. Die Viskosität des Polymeren wurde gesteuert, indem man die Polykondensation nach festen Werten für die Veränderung der Amperezahl des Rührermotors von (jeweils) 2,3 A ablaufen ließ. Als das gewünschte Molgewicht erreicht war, wurde das Gefäß mit Stickstoff unter Druck gesetzt, um das flüssige Polymere aus dem Bodenstopfen des Gefäßes in ein Abschreckbad aus Eiswasser zu pressen.
Es wurden 85 Gew.-% der Komponente I (Polyethylenterephthalat mit einem SV-Wert
von 680) mit 15 Gew.-% der Komponente II dem Einfülltrichter eines
Zweischneckenextruders zugeführt und beide Komponenten zusammen bei ca. 300°C
extrudiert und dem Deckschichtkanal A einer Mehrschichtdüse zugeführt.
Durch Koextrusion und anschließende stufenweise Orientierung in Längs- und
Querrichtung wurde dann eine matte dreischichtige Folie mit ABC-Aufbau und einer
Gesamtdicke von 12 µm hergestellt. Die Deckschichten hatten eine Dicke von jeweils
1,5 µm.
Basisschicht B:
95 Gew.-% Bibenzolmodifiziertes Polyethylenterephthalat (PETBB). Das PETBB hat eine Standardviskosität SV (DCE) von 810, was einer intrinsischen Viskosität IV (DCE) von 0,658 dl/g entspricht. Der Bisbenzol-Säure Gehalt liegt bei 15 Gew.-%, die Glasübergangstemperatur beträgt 86°C.
5 Gew.-% Masterbatch aus 99 Gew.-% PETBB und 1,0 Gew.-% Kieselsäurepartikel (Sylobloc® 44 H der Firma Grace, Deutschland) mit einer mittleren Teilchengröße von 4,5 µm.
95 Gew.-% Bibenzolmodifiziertes Polyethylenterephthalat (PETBB). Das PETBB hat eine Standardviskosität SV (DCE) von 810, was einer intrinsischen Viskosität IV (DCE) von 0,658 dl/g entspricht. Der Bisbenzol-Säure Gehalt liegt bei 15 Gew.-%, die Glasübergangstemperatur beträgt 86°C.
5 Gew.-% Masterbatch aus 99 Gew.-% PETBB und 1,0 Gew.-% Kieselsäurepartikel (Sylobloc® 44 H der Firma Grace, Deutschland) mit einer mittleren Teilchengröße von 4,5 µm.
Deckschicht A:
85 Gew.-% Komponente I und
15 Gew.-% Komponente II
85 Gew.-% Komponente I und
15 Gew.-% Komponente II
Deckschicht C:
90 Gew.-% PETBB und
10 Gew.-% Masterbatch aus 99 Gew.-% PETBB und 1,0 Gew.-% Kieselsäurepartikel (Sylobloc® 44 H der Firma Grace) mit einer mittleren Teilchengröße von 4,5 µm.
90 Gew.-% PETBB und
10 Gew.-% Masterbatch aus 99 Gew.-% PETBB und 1,0 Gew.-% Kieselsäurepartikel (Sylobloc® 44 H der Firma Grace) mit einer mittleren Teilchengröße von 4,5 µm.
Die einzelnen Verfahrensschritte waren:
Längsstreckung
Temperatur: 85-135°C
Längsstreckverhältnis: 4,0 : 1
Querstreckung
Temperatur: 85-135°C
Querstreckverhältnis: 4,0 : 1
Fixierung
Temperatur: 230°C
Längsstreckung
Temperatur: 85-135°C
Längsstreckverhältnis: 4,0 : 1
Querstreckung
Temperatur: 85-135°C
Querstreckverhältnis: 4,0 : 1
Fixierung
Temperatur: 230°C
Nach der Längsstreckung wird die Folie mittels "Reverse gravure-roll coating"-Verfahren
mit einer wässrigen Dispersion beidseitig beschichtet. Die Dispersion enthält neben
Wasser 4,2 Gew.-% hydrophilischen Polyester (5-Na-sulfoisophthalsäurehaltiges
PET/IPA-Polyester, SP41®, Fa. Ticona, USA), 0,15 Gew.-% kolloidales Siliziumdioxid
(Nalco 1060®, Deutsche Nalco Chemie, Deutschland) als Antiblockmittel sowie 0,15
Gew.-% Ammoniumcarbonat (Fa. Merck, Deutschland) als pH-Puffer. Das
Naßantragsgewicht beträgt 2 g/m2 pro beschichtete Seite. Nach der Querstreckung liegt
die berechnete Dicke der Beschichtung bei 40 nm.
Analog Beispiel 1 wird eine 50 µm dicke A-B-C-Folie hergestellt. Im Unterschied zu
Beispiel 1 enthält die Folie zur Verbesserung der UV-Stabilität zusätzlich 0,6 Gew.-%
des UV-Stabilisators 2-(4,6-Diphenyl-1,3,5-triazin-2-yl)-5-(hexyl)oxyphenol (®Tinuvin
1577 der Firma Ciba-Geigy) in der Basisschicht B und der Deckschicht C. Der UV-
Stabilisator wird in Form eines Masterbatches (20 Gew.-% Tinuvin, 80 Gew.-% PETBB)
zugegeben.
Tinuvin® 1577 hat einen Schmelzpunkt von 149°C und ist bis ca. 330°C thermisch
stabil.
Es wird eine 19 µm dicke koextrudierte A-B-C-Folie hergestellt.
Die 16 µm dicke Basisschicht B enthält als Hauptbestandteil PETBB, 0,2 Gew.-%
Hydrolysestabilisator und 4 Gew.-% Flammschutzmittel. Die Schicht enthält weiterhin
30 Gew.-% des immanent bei der Folienproduktion anfallenden Eigenregenerates.
Die Deckschichten A und C sind identisch mit den Deckschichten aus Beispiel 1.
Das PETBB, aus dem die transparente Folie hergestellt wird, hat eine
Standardviskosität SV (DCE) von 810, was einer intrinsischen Viskosität IV (DCE)
von 0,658 dl/g entspricht.
Der Hydrolysestabilisator und das Flammschutzmittel werden in Form eines
Masterbatches zudosiert. Das Masterbatch setzt sich aus 20 Gew.-%
Flammschutzmittel, 1 Gew.-% Hydrolysestabilisator und 79 Gew.-% PETBB zusammen.
Bei dem Hydrolysestabilisator handelt es sich um Pentaerylthrityl-Tetrakis-3-(3,5-di-
Tertiärbutyl-4-Hydroxylphenyl)-Propionat. Bei dem Flammschutzmittel handelt es sich
um die organische Phosphorverbindung Dimethyl-methylphosphonat.
Analog Beispiel 3 wird eine 19 µm dicke A-B-C-Folie hergestellt. Im Unterschied zu
Beispiel 3 wird die Folie nach der Längsstreckung mittels "Reverse gravure-roll coating"-
Verfahren mit einer wässrigen Dispersion einseitig auf der Deckschicht C beschichtet.
Die Dispersion enthält neben Wasser 4,2 Gew.-% hydrophilischen Polyester (5-Na-
sulfoisophthalsäurehaltiges PET/IPA-Polyester, SP41®, Ticona, USA), 0,15 Gew.-%
kolloidales Siliziumdioxid (Nalco 1060®, Deutsche Nalco Chemie, Deutschland) als
Antiblockmittel sowie 0,15 Gew.-% Ammoniumcarbonat (Merck, Deutschland) als pH-
Puffer. Das Naßantragsgewicht beträgt 2 g/m2 pro beschichtete Seite. Nach der
Querstreckung liegt die berechnete Dicke der Beschichtung bei 40 nm.
Es wird eine 12 µm dicke, koextrudierte, siegelfähige A-B-C-Folie hergestellt.
Die 10 µm dicke Basisschicht B enthält als Hauptbestandteil PETBB sowie 30 Gew.-%
des immanent bei der Folienproduktion anfallenden Eigenregenerates.
Für die 1 µm dicke siegelfähige Deckschicht C wird als Thermoplast ein Copolyester
aus 78 Mol.-% Ethylenterephthalat und 22 Mol-% Ethylenisophthalat verwendet
(hergestellt über das Umesterungsverfahren mit Mn als Umesterungskatalysator, Mn-
Konzentration: 100 ppm).
Sie enthält weiterhin 3,0 Gew.-% eines Masterbatches aus 97,75 Gew.-% Copolyester
und 1,0 Gew.-% ®Sylobloc 44 H (synthetisches SiO2 der Fa. Grace) und 1,25 Gew.-%
®Aerosil TT 600 (pyrogenes SiO2 der Fa. Degussa, Deutschland).
Die Deckschicht A ist identisch mit der Deckschicht A aus Beispiel 1.
Das PETBB, aus dem die transparente Folie hergestellt wird, hat eine
Standardviskosität SV (DCE) von 810, was einer intrinsischen Viskosität IV (DCE)
von 0,658 dl/g entspricht.
Es wird analog zu Beispiel 5 eine 12 µm dicke, transparente, koextrudierte, siegelfähige
A-B-C-Folie hergestellt. Im Unterschied zu Beispiel 5 wird die nicht siegelfähige
Deckschicht A nach der Längsstreckung mittels "Reverse gravure-roll coating"-
Verfahren mit einer wässrigen Dispersion beschichtet. Die Dispersion enthält neben
Wasser 4,2 Gew.-% hydrophilischen Polyester (5-Na-sulfoisophthalsäurehaltiges
PET/IPA-Polyester, SP41®, Ticona, USA), 0,15 Gew.-% kolloidales Siliziumdioxid
(Nalco 1060®, Deutsche Nalco Chemie, Deutschland) als Antiblockmittel sowie 0,15 Gew.-%
Ammoniumcarbonat (Merck, Deutschland) als pH-Puffer. Das
Naßantragsgewicht beträgt 2 g/m2 pro beschichtete Seite. Nach der Querstreckung liegt
die berechnete Dicke der Beschichtung bei 40 nm.
Analog Beispiel 6 wird eine 12 µm dicke, transparente, koextrudierte, siegelfähige A-B-
C-Folie hergestellt, die auf der Deckschicht C zusätzlich mit dem Haftvermittler SP41
beschichtet ist.
Im Unterschied zur Folie aus Beispiel 6 enthält die Basisschicht B 1,5 Gew.-%
Solventblau 35 (fettlöslicher Anthrachinon-Farbstoff, ®Sudanblau 2, BASF,
Deutschland). Das Farbmittel wird in Form eines Masterbatches zudosiert, das neben
PETBB 20 Gew.-% blaues Farbmittel enthält.
Analog Beispiel 7 wird eine 12 µm dicke, transparente, koextrudierte, eingefärbte,
siegelfähige A-B-C-Folie hergestellt. Im Gegensatz zu Beispiel 7 ist die Folie
unbeschichtet.
Die Folie wird auf der Deckschicht C coronabehandelt. Die Intensität wird so gewählt,
dass die Oberflächenspannung bei <45 mN/m liegt.
Analog Beispiel 2 wird eine 50 µm dicke A-B-C-Folie hergestellt.
Analog Beispiel 2 enthält die Folie zur weiteren Verbesserung der bereits inhärent
vorhandenen UV-Stabilität zusätzlich 0,6 Gew.-% des UV-Stabilisators 2-(4,6-Diphenyl-
1,3,5-triazin-2-yl)-5-(hexyl)oxyphenol (®Tinuvin 1577 der Firma Ciba-Geigy). Der UV-
Stabilisator wird in alle Schichten ABC in Form eines 20 gew.-%igen Masterbatches
zugegeben.
Weiterhin enthält die Folie 0,2 Gew.-% Hydrolysestabilisator und 4 Gew.-%
Flammschutzmittel. Der Hydrolysestabilisator und das Flammschutzmittel werden in
Form eines Masterbatches in alle Schichten ABC zudosiert. Das Masterbatch setzt sich
aus 20 Gew.-% Flammschutzmittel, 1 Gew.-% Hydrolysestabilisator und 79 Gew.-%
PETBB zusammen. Bei dem Hydrolysestabilisator handelt es sich um Pentaerylthrityl-
Tetrakis-3-(3,5-di-Tertiärbutyl-4-Hydroxylphenyl)-Propionat. Bei dem Flammschutzmittel
handelt es sich um die organische Phosphorverbindung Dimethyl-methylphosphonat.
Weiterhin enthält die Folien 1,5 Gew.-% Solventblau 35 (fettlöslicher Anthrachinon-
Farbstoff, ®Sudanblau 2, BASF, Deutschland). Das Farbmittel wird in Form eines
Masterbatches in alle Schichten ABC zudosiert, das neben PETBB 20 Gew.-% blaues
Farbmittel enthält.
Nach der Längsstreckung wird die Folie mittels "Reverse gravure-roll coating"-Verfahren
mit einer wässrigen Dispersion beidseitig beschichtet. Die Dispersion enthält neben
Wasser 4,2 Gew.-% hydrophilischen Polyester (5-Na-sulfoisophthalsäurehaltiges
PET/IPA-Polyester, SP41®, Ticona, USA), 0,15 Gew.-% kolloidales Siliziumdioxid
(Nalco 1060®, Deutsche Nalco Chemie, Deutschland) als Antiblockmittel sowie 0,15
Gew.-% Ammoniumcarbonat (Merck, Deutschland) als pH-Puffer. Das
Naßantragsgewicht beträgt 2 g/m2 pro beschichtete Seite. Nach der Querstreckung liegt
die berechnete Dicke der Beschichtung bei 40 nm.
Analog zu Beispiel 1 wird eine 12 µm dicke A-B-C-Folie hergestellt. Anstelle von
PETBB wird als Thermoplast ein unmodifiziertes PET-Homopolymer mit gleicher
Viskosität verwendet.
Die Eigenschaften der hergestellten Folien sind aus der nachstehenden Tabelle 2 zu
entnehmen.
Nach je 1000 Stunden Bewitterung pro Seite mit Atlas Ci 65 Weather Ometer zeigen
die bibenzolmodifizierten PET-Folien aus den Beispielen 1 bis 9 kaum veränderte
Eigenschaften.
Nach 1000 Stunden Bewitterung pro Seite mit Atlas Ci 65 Weather Ometer weist die
Folie aus Vergleichsbeispiel 1 an den Oberflächen Risse und
Versprödungserscheinungen auf. Ein präzises Eigenschaftsprofil - insbesondere
bezüglich der mechanischen Eigenschaften - kann daher nicht mehr gemessen werden.
Außerdem zeigt diese Folie eine visuell sichtbare Gelbfärbung.
Claims (36)
1. Mehrschichtige Folie, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Basisschicht,
welche als Hauptbestandteil einen kristallisierbaren, bibenzolmodifizierten
Thermoplasten enthält, und mindestens eine matte Deckschicht, die eine
Mischung oder einen Blend aus zwei Komponenten I und II enthält, und
mindestens eine zusätzliche Funktionalität aufweist.
2. Folie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Menge an dem
bibenzolmodifizierten Thermoplasten, bezogen auf das Gewicht der damit
ausgerüsteten Schichten, 50 bis 99,9 Gew.-%, bevorzugt 75 bis 99 Gew.-%,
beträgt.
3. Folie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einer
Basisschicht B und zwei Deckschichten A und C mit der Schichtabfolge A-B-C
aufgebaut ist, wobei die Deckschichten gleich oder verschieden sein können.
4. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass sie zusätzliche Zwischenschichten, bevorzugt 2
zusätzliche Zwischenschichten, aufweist.
5. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass als Thermoplast ein bibenzolmodifizierter Polyester
verwendet wird.
6. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass als bibenzolmodifizierter Polyester bibenzolmodifiziertes
Polyethylenterephthalat, bibenzolmodifiziertes Polybutylenterephthalat oder
bibenzolmodifiziertes Polyethylennaphthalat verwendet wird.
7. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass als bibenzolmodifizierter Thermoplast
bibenzolmodifiziertes Polyethylenterephthalat verwendet wird.
8. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Standardviskosität SV (DCE) des
bibenzolmodifizierten Polyethylenterephthalats zwischen 600 und 1000,
vorzugsweise zwischen 700 und 900, liegt.
9. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der Bibenzolsäuregehalt, bezogen auf das Gewicht des
bibenzolmodifizierten Thermoplasten, 1 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 45 Gew.-%,
insbesondere 10 bis 40 Gew.-%, beträgt.
10. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Deckschicht und gegebenenfalls vorhandene
Zwischenschichten einen bibenzolmodifizierten Thermoplasten, bevorzugt
denjenigen der Basisschicht, enthalten.
11. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Deckschicht und gegebenenfalls vorhandene
Zwischenschichten unmodifiziertes Polyalkylenterephthalat,
bibenzolmodifiziertes und/oder unmodifiziertes Polyalkylennaphthalat oder
bibenzolmodifiziertes und/oder unmodifiziertes Polyalkylenterephthalat
Polyalkylennaphthalat Copolymer enthalten.
12. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass als Komponente I ein thermoplastischer Polyester,
bevorzugt Polyethylenterephthalat-Homopolymer, Polyethylenterephthalat-
Copolymer oder eine Mischung aus Polyethylenterephthalat-Homo- und/oder
-Copolymeren, verwendet wird.
13. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass als Komponente II ein Polymer verwendet wird, das eine
Sulfonatgruppe aufweist.
14. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass als Komponente II das Kondensationsprodukt der
folgenden Monomeren oder deren zur Bildung von Polyestern befähigten
Derivaten verwendet wird:
- a) 65 bis 95 Mol-% Isophthalsäure,
- b) 0 bis 30 Mol-% mindestens einer aliphatischen Dicarbonsäure der Formel HOOC(CH2)nCOOH, wobei n eine Zahl von 1 bis 11 bedeutet,
- c) 5 bis 15 Mol-% wenigstens eines Sulfomonomeren, das eine Alkalimetallsulfonatgruppe an dem aromatischen Teil einer aromatischen Dicarbonsäure aufweist, und
- d) die zur Bildung von 100 Mol-% Kondensationsprodukt notwendige Menge eines copolymerisierbaren aliphatischen oder cycloaliphatischen Glykols mit 2 bis 11 C-Atomen.
15. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass als Komponente II b) Malon-, Adipin-, Azelain-, Glutar-,
Sebacin-, Kork-, Bernstein- oder Brassylsäure oder deren zur Bildung von
Polyestern befähigten Derivate oder Mischungen dieser Substanzen verwendet
werden.
16. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass als Komponente II c) Monomere der Formel
verwendet werden, wobei M für Alkalimetall, bevorzugt für Na, Li oder K, steht, Z ein dreiwertiger aromatischer Rest ist und X und Y Carboxylgruppen oder Polyester bildende Äquivalente sind.
verwendet werden, wobei M für Alkalimetall, bevorzugt für Na, Li oder K, steht, Z ein dreiwertiger aromatischer Rest ist und X und Y Carboxylgruppen oder Polyester bildende Äquivalente sind.
17. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass als Komponente II d) Ethylenglykol, 1,5-Pentandiol, 1,6-
Hexandiol, Neopentylglykol, 1,10-Decandiol oder Cyclohexan-dimethanol,
bevorzugt Ethylenglykol, verwendet wird.
18. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass das Gewichtsverhältnis der Komponente I : Komponente
II 10 : 90 bis 95 : 5 beträgt.
19. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass die Standardviskosität SV (DCE) der Komponente I 500
bis 800, bevorzugt 500 bis 700, beträgt.
20. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, dass die Standardviskosität SV (DCE) der Komponente II 300
bis 700, bevorzugt 350 bis 650, beträgt.
21. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, dass die Folie mindestens ein Flammschutzmittel und/oder
mindestens einen UV-Stabilisator enthält und/oder siegelfähig ist und/oder auf
einer oder beiden Oberflächen beschichtet ist und/oder coronabehandelt ist.
22. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, dass die Folie als UV-Stabilisator 2-Hydroxybenzotriazole oder
Triazine oder Mischungen verschiedener UV-Stabilisatoren enthält.
23. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, dass die Folie den UV-Stabilisator in einer Konzentration von
0,01 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der damit ausgerüsteten
Schichten, enthält.
24. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, dass die Folie als Flammschutzmittel organische
Phosphorverbindungen, bevorzugt Carboxyphosphinsäuren oder deren
Anhydride, insbesondere Dimethyl-methylphosphonat, oder Mischungen
verschiedener Flammschutzmittel enthält.
25. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, dass die Folie das Flammschutzmittel in einer Konzentration
von 0,5 bis 30 Gew.-%, bevorzugt von 1 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das
Gewicht der damit ausgerüsteten Schichten, enthält.
26. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, dass die Folie einen Hydrolysestabilisator, bevorzugt in einer
Konzentration von 0,01 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der damit
ausgerüsteten Schichten, enthält.
27. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, dass die siegelfähige Folie eine Siegelanspringtemperatur von
kleiner 110°C und eine Siegelnahtfestigkeit von mindestens 1,3 N/15 mm
aufweist.
28. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, dass die Folie transparent eingefärbt ist.
29. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, dass die Folie auf einer oder beiden Oberflächen funktional
beschichtet ist.
30. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, dass die matte Folienoberfläche einen Glanz von kleiner als 70,
bevorzugt kleiner als 50, aufweist.
31. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, dass sie eine Trübung von weniger als 40%, bevorzugt weniger
als 30%, aufweist.
32. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 31, dadurch
gekennzeichnet, dass die Folie übliche Additive wie Antiblockmittel,
Stabilisatoren oder Gleitmittel enthält.
33. Inhärent UV-stabilisierte Folie, dadurch gekennzeichnet, dass sie einer Folie
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 32 entspricht.
34. Verfahren zur Herstellung einer Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass man die für die Herstellung der Folie
erforderlichen Ausgangsstoffe durch eine Schlitzdüse koextrudiert, die erhaltene
Folie biaxial verstreckt und thermofixiert und gegebenenfalls ein- oder beidseitig
beschichtet.
35. Verwendung einer Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 33 zur
Herstellung von Formkörpern.
36. Formkörper hergestellt unter Verwendung einer Folie nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 33.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10043779A DE10043779A1 (de) | 2000-09-06 | 2000-09-06 | Matte, mehrschichtige, funktionalisierte Folie aus einem bibenzolmodifizierten Thermoplasten, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10043779A DE10043779A1 (de) | 2000-09-06 | 2000-09-06 | Matte, mehrschichtige, funktionalisierte Folie aus einem bibenzolmodifizierten Thermoplasten, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung |
Publications (1)
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|---|---|
| DE10043779A1 true DE10043779A1 (de) | 2002-03-14 |
Family
ID=7655093
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE10043779A Withdrawn DE10043779A1 (de) | 2000-09-06 | 2000-09-06 | Matte, mehrschichtige, funktionalisierte Folie aus einem bibenzolmodifizierten Thermoplasten, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10043779A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2019207314A1 (en) | 2018-04-27 | 2019-10-31 | Dupont Teijin Films U.S. Limited Partnership | Polyester film comprising a polymeric phosphonate flame retardant |
| EP3683257A1 (de) * | 2019-01-18 | 2020-07-22 | Mitsubishi Polyester Film GmbH | Biaxial orientierte, uv-stabilisierte, ein- oder mehrschichtige polyesterfolie mit mindestens einseitiger antireflex und flammgeschützter-beschichtung (antiglare) und einer transparenz von mindestens 93,5% |
-
2000
- 2000-09-06 DE DE10043779A patent/DE10043779A1/de not_active Withdrawn
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2019207314A1 (en) | 2018-04-27 | 2019-10-31 | Dupont Teijin Films U.S. Limited Partnership | Polyester film comprising a polymeric phosphonate flame retardant |
| US11634548B2 (en) | 2018-04-27 | 2023-04-25 | Dupont Teijin Films U.S. Limited Partnership | Polyester film comprising a polymeric phosphonate flame retardant |
| EP4201996A1 (de) | 2018-04-27 | 2023-06-28 | Dupont Teijin Films U.S. Limited Partnership | Polyesterfolie mit einem polymerphosphonatflammschutzmittel |
| US11965073B2 (en) | 2018-04-27 | 2024-04-23 | Dupont Teijin Films U.S. Limited Partnership | Polyester film comprising a polymeric phosphonate flame retardant |
| EP3683257A1 (de) * | 2019-01-18 | 2020-07-22 | Mitsubishi Polyester Film GmbH | Biaxial orientierte, uv-stabilisierte, ein- oder mehrschichtige polyesterfolie mit mindestens einseitiger antireflex und flammgeschützter-beschichtung (antiglare) und einer transparenz von mindestens 93,5% |
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