CH721129A1 - Verfahren zur Herstellung eines Innenrohrs für ein chirurgisches Schneidinstrument - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Innenrohrs für ein chirurgisches Schneidinstruments mit a. einem Aussenrohr mit einem Aussenrohrkopfstück an einem distalen Ende des Aussenrohrs; b. welches Aussenrohrkopfstück ein Aussenrohrfenster aufweist; wobei c. das Innenrohr im Aussenrohr drehbar angeordnet werden kann; d. an einem distalen Ende des Innenrohrs ein Innenrohrkopfstück (31) vorgesehen ist; wobei e. am Innenrohrkopfstück mindestens eine Schneidkante (311) ausgebildet ist, welche bei Drehung des Innenrohrs durch das Aussenrohrfenster aus einem Inneren des Aussenrohres heraus und bei weiterer Drehung durch das Aussenrohrfenster wieder in das Innere des Aussenrohres hineinbewegt wird; wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: f. Bereitstellen eines Innenrohrmittelstücks mit einem distalen Ende; g. Ausbilden des Innenrohrkopfstücks (31) am distalen Ende des Innenrohrmittelstücks (3111) mittels eines additiven Herstellungsverfahrens, um das Innenrohr zu erhalten; wobei h. an einem distalen Ende (3111) des Innenrohrkopfstücks ein Fräskopf (3111a) ausgebildet wird.
Description
[0001] Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet chirurgischer Schneidinstrumente. Sie betrifft insbesondere ein Innenrohr für ein chirurgisches Schneidinstrument sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung gemäss den unabhängigen Patentansprüchen.
[0002] In der geschlossenen oder endoskopischen Chirurgie kommen unter anderem chirurgische Schneidinstrumente zum Einsatz, die zwei mit zueinander parallelen Längsachsen ineinander geschobene Rohre umfassen, an denen sich an einem distalen Ende ein sogenannter „Schneidkopf“ und am anderen Ende eine Kupplung für die Verbindung beispielsweise mit einer Antriebsturbine befindet. Endstücke am distalen Ende können nach vorne offen oder abgeschlossen sein und ebenfalls nach vorne gerichtete seitliche Öffnungen aufweisen, durch welche eine Spülflüssigkeit zugeführt und während eines entsprechenden chirurgischen Eingriffs abgetrenntes Gewebe abgeführt, insbesondere abgesaugt, werden kann, insbesondere zusammen mit der Spülflüssigkeit. Die genannten Rohre weisen in der Regel einen geringen Durchmesser d im Bereich von einigen Millimetern, insbesondere mit 2,5mm < d < 10mm, und eine vergleichsweise grosse Länge I insbesondere in einem Bereich von 15cm < I < 30cm auf.
[0003] Beispielhafte chirurgische Schneidinstrumente der genannten Art sind in der EP 1773215 A1 beschrieben, deren Inhalt vollumfänglich mittels Verweisung eingeschlossen werden soll.
[0004] Die genannten Schneidinstrumente umfassen als zwei ineinander geschobene Rohre ein Innenrohr und ein Aussenrohr, wobei das Innenrohr um die Längsachse desselben und/oder relativ zum Aussenrohr drehbar ist, insbesondere mittels der Antriebsturbine.
[0005] An einem distalen Ende des Aussenrohres ist ein Aussenrohrkopfstück vorgesehen, welches (insbesondere in der in der EP 1773215 A1) auch als Aussenkopfstück bezeichnet wird. An einem distalen Ende des Innenrohres ist ein Innenrohrkopfstück vorgesehen, welches (insbesondere in der in der EP 1773215 A1) auch als Innenkopfstück bezeichnet wird. Aussenrohrkopfstück und/oder Innenrohrkopfstück können, insbesondere im Bereich Ihrer jeweiligen distalen Enden, je ein oder mehrere Schneidkanten aufweisen, welche bei Rotation des Innenrohrs um dessen Längsachse und/oder relativ zum Aussenrohr aneinander vorbeigleiten und/oder -scheren, und somit ähnlich einer Schere Gewebe, Knochen und/oder andere Körperbestandteile abtrennen können, insbesondere relativ weiches Gewebe wie Bindegewebe, Muskeln, Knorpel oder Sehnen. Zum Abtrennen von derartigem Gewebe ist somit in der Regel ein Zusammenwirken von zwei Schneidkanten erforderlich, von denen eine erste am Aussenrohr, insbesondere am Aussenrohrkopfstück, und eine zweite am Innenrohr, insbesondere am Innenrohrkopfstück, ausgebildet ist. Eine am Innenrohr ausgebildete Schneidkante wird auch als Innenschneidkante bezeichnet; eine am Aussenrohr ausgebildete Schneidkante als Aussenschneidkante.
[0006] Um eine hinreichende mechanische Stabilität des Innenrohrs zu gewährleisten, ist das Innenrohr, insbesondere das Innenrohrkopfstück, an seinem distalen Ende in der Regel zumindest teilweise verschlossen. Die Schneidkanten sind dabei in der Regel an einem oder mehreren sogenannten Innenöffnungen vorgesehen, die nachfolgend auch als Schneidfenster bezeichnet werden. Ein Schneidfenster kann dabei durch eine zumindest im Wesentlichen seitliche Öffnung im Innenrohr gebildet sein, wobei die Schneidkanten eines Schneidfensters insbesondere in einem Bereich des verbleibenden, das Schneidfenster umgebenden Materials des Innenrohrs, insbesondere des Innenrohrkopfstücks, gebildet sind, welche das Schneidfenster in einer Umfangsrichtung des Innenrohres begrenzen.
[0007] Durch eine in einem distalen Bereich, insbesondere am distalen Ende, des Aussenrohrs vorgesehene Öffnung, welche auch als Aussenrohrfenster bezeichnet wird, kann durch Drehung des Innenrohrs die Innenschneidkante durch das Aussenrohrfenster aus einem Inneren des Aussenrohres heraus und bei weiterer Drehung durch das Aussenrohrfenster wieder in das Innere des Aussenrohres hineinbewegt werden. Dabei kann die Innenschneidkante an der vorzugsweise am Rand des Aussenrohrfensters gebildeten Aussenschneidkante vorbeigleiten bzw. -scheren und dabei Gewebe abtrennen. Das Aussenrohrfenster kann dabei insbesondere seitlich nach vorne gerichtet sein.
[0008] Schneidfenster und/oder Aussenrohrfenster werden in der Regel mittels Materialabtrags, insbesondere mittels eines Erodierverfahrens, insbesondere mittels Drahterodierens, in oder aus einem Vorläufer des Innenrohrs, insbesondere des Innenrohrkopfstücks, gebildet, insbesondere gleichzeitig mit gegebenenfalls vorzusehenden Schneidkanten.
[0009] Solche Erodierverfahren bedingen jedoch Einschränkungen bezüglich der realisierbaren Geometrien. Dies betrifft insbesondere am Innenrohr vorgesehene oder vorzusehende Schneidfenster, bei denen zur Ausbildung optimaler Schneidkanten in der Regel eine Bearbeitung an einer Innenseite einer das Innenrohr bildenden Wand erforderlich ist. Bei Drahterodierverfahren resultieren solche Einschränkungen insbesondere daher, dass ein jeweiliger Arbeitsbereich des Erodierverfahrens von zwei gegenüberliegenden Seiten zugänglich sein muss, um eine geradlinig gespannten Erodierdraht zum Arbeitspunkt hin- und wieder von diesem wegführen zu können. Als Arbeitsbereich des Erodierverfahrens kann dabei die kürzeste Strecke zwischen Erodierdraht und Werkstück verstanden werden. Dadurch werden insbesondere minimal realisierbare Schnittwinkel der Innenschneidkanten eingeschränkt, welche in Analogie zur EP 1773215 A1 als Winkel β der Innenschneidkante zu einer Tangente nach Aussen definiert werden können. In der Praxis können dabei keine Schnittwinkel von weniger als 30° erzeugt werden, d.h. β > 30° muss gelten.
[0010] Zwar erlauben sogenannte Senk-, Bohr- oder Staberodierverfahren grössere Freiheitsgrade, da der Arbeitsbereich nur von einer Seite zugänglich sein muss; wegen eines zur Erzielung einer ausreichenden mechanischen Stabilität erforderlichen grösseren Querschnitts und/oder Durchmessers der Erodierelektroden im Vergleich zum Erodierdraht sind jedoch nur grössere Krümmungsradien realisierbar, was insbesondere bei einer Ausbildung der Schneidkanten hinderlich sein und andere Einschränkungen mit sich bringen kann.
[0011] Um die oben geschilderten Einschränkungen hinsichtlich möglicher Geometrien beim Drahterodieren abzumildern, wird das Innenrohrkopfstück häufig aus einem separaten Vorläufer oder Rohling in Form eines relativ kurzen Rohrstücks hergestellt, wobei der Erodierdraht durch ein offenes, insbesondere proximales, Ende des Rohrstücks geführt werden kann. Dies kann insbesondere für die Herstellung eines Innenrohrkopfstück mit einem einzigen Schneidfenster erforderlich sein; bringt jedoch massive Einschränkungen hinsichtlich möglicher Schneidfenstergeometrien mit sich. Zusätzlich und/oder alternativ können gleichzeitig mehrere bezüglich der Umfangsrichtung zueinander versetzte, insbesondere einander gegenüberliegende, Schneidfenster vorgesehen werden, wobei der Erodierdraht gleichzeitig durch jeweils zwei Schneidfenster geführt wird. Ein solches Vorgehen bringt jedoch wiederum erhebliche Einschränkungen hinsichtlich möglicher Schneidfenster- und -kantengeometrien mit sich, insbesondere bei ungeradzahliger Anzahl von Schneidfenstern.
[0012] Zudem muss das separat hergestellte Innenrohrkopfstück anschliessend mit einem Innenrohrmittelstück verbunden und/oder an diesem befestigt werden, beispielsweise mittels Schweissens, um ein vollständiges Innenrohr zu erhalten. Dies jedoch kann mehrere potentielle Probleme verursachen: Zum einen kann ein Innendurchmesser oder Innenquerschnitt eines derart hergestellt Innenrohres in einem Bereich einer resultierenden Schweissverbindung reduziert sein. Dies kann zu Einschränkungen und/oder Behinderungen bei einem Abtransport, insbesondere Absaugen, von Spülflüssigkeit führen, insbesondere, wenn diese in grösserem Umfang Gewebe mit sich führt.
[0013] Unebenheiten der Schweissverbindung an einer Aussenseite des Innenrohres können ferner die Rotation des Innenrohrs relativ zum Aussenrohr behindern.
[0014] Schliesslich macht das Schweissen einen weiteren Arbeitschritt erforderlich, der die Herstellung des Innenrohrs verkompliziert, verteuert, und/oder verlangsamt.
[0015] Zum Abtragen von härterem Gewebe wie insbesondere Knochen kann das Innenrohrkopfstück im Bereich des distalen Endes auch als Fräskopf ausgebildet sein. Ein Fräskopf kann insbesondere mindestens eine Schneidkante aufweisen, welche auch ohne Zusammenwirken mit einer weiteren Schneidkante Material, insbesondere härteres Material, abtragen kann. Ein entsprechend ausgestaltetes Innenrohr kann Anstelle des vorstehend beschriebenen Innenrohrs mit einem oder mehreren Schneidfenster in ein gleiches oder gleich gestaltetes Aussenrohr eingesetzt werden. Der rotierende Fräskopf ragt dann im Bereich des Aussenrohrfensters aus dem Aussenrohr heraus und kann in diesem Bereich kontrolliert hartes Gewebe abtragen.
[0016] Ein derartiger Fräskopf kann insbesondere bei Arthrose-Operationen und/oder Operationen am Kniegelenk zum Einsatz kommen. Bei derartigen Operationen kann unter gewissen Umständen ein Heilungsprozess beschleunigt werden, wenn neben einer im Mittelpunkt stehenden (Weich-)Gewebeentfernung auch in gewissem, in der Regel geringen, Umfang Knochengewebe abgetragen wird.
[0017] Der dazu erforderliche Wechsel des Instruments (von Schneid- zu Fräswerkzeug) führt jedoch zu einer Verlängerung einer für die entsprechende Operation benötigten Zeitdauer, was einerseits ein erhöhten Komplikationsrisiko für den jeweiligen Patienten mit sich bringen kann, sich andererseits aber auch nachteilig auf eine allgemeine medizinische Versorgungssicherheit auswirken kann, da begrenzte Ressourcen wie insbesondere medizinisches Personal als auch eine medizinische Infrastruktur länger als notwendig in Anspruch genommen werden.
[0018] Eine Aufgabe der Erfindung kann somit darin gesehen werden, ein chirurgisches Schneidinstrument anzugeben, welches es erlaubt, eine Eingriffsdauer insbesondere bei einer Behandlung von Arthrosen, insbesondere im Bereich des Kniegelenks zu verkürzen, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines entsprechenden chirurgischen Schneidinstruments..
Kurze Beschreibung der Erfindung
[0019] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch ein Verfahren zur Herstellung eines Innenrohres für ein chirurgisches Schneidinstrument sowie durch chirurgisches Schneidinstrument mit einem durch das Verfahren herstellbaren Innenrohr gemäss den unabhängigen Patentansprüchen gelöst.
[0020] Ein Verfahren zur Herstellung eines Innenrohrs für ein chirurgisches Schneidinstruments mit a. einem Aussenrohr mit einem Aussenrohrkopfstück an einem distalen Ende des Aussenrohrs; b. welches Aussenrohrkopfstück ein Aussenrohrfenster aufweist; wobei c. das Innenrohr im Aussenrohr drehbar angeordnet werden kann; d. an einem distalen Ende des Innenrohrs ein Innenrohrkopfstück vorgesehen ist; wobei e. in einem Bereich an einem proximalen Ende des Innenrohrkopfstücks mindestens eine Schneidkante ausgebildet ist, welche bei Drehung des Innenrohrs durch das Aussenrohrfenster aus einem Inneren des Aussenrohres heraus und bei weiterer Drehung durch das Aussenrohrfenster wieder in das Innere des Aussenrohres hineinbewegt wird; kann die folgenden Verfahrensschritte umfassen: f. Bereitstellen eines Innenrohrmittelstücks mit einem distalen Ende; g. Ausbilden des Innenrohrkopfstücks am distalen Ende des Innenrohrmittelstücks mittels eines additiven Herstellungsverfahrens, um das Innenrohr zu erhalten, wobei h. an einem distalen Ende des Innenrohrkopfstücks ein Fräskopf (311) ausgebildet wird.
[0021] Ein Verfahren zur Herstellung eines chirurgischen Schneidinstruments mit a. einem Aussenrohr mit einem Aussenrohrkopfstück an einem distalen Ende des Aussenrohrs; b. einem im Aussenrohr drehbar angeordneten Innenrohr mit einem Innenrohrkopfstück an einem distalen Ende des Innenrohrs; wobei c. das Aussenrohrkopfstück ein Aussenrohrfenster aufweist; d. in einem Bereich an einem proximalen Ende des Innenrohrkopfstücks mindestens eine Schneidkante ausgebildet ist, welche bei Drehung des Innenrohrs durch das Aussenrohrfenster aus einem Inneren des Aussenrohres heraus und bei weiterer Drehung durch das Aussenrohrfenster wieder in das Innere des Aussenrohres hineinbewegt wird; kann die folgenden Verfahrensschritte umfassen: e. Bereitstellen eines Innenrohrmittelstücks mit einem distalen Ende; i. Ausbilden des Innenrohrkopfstücks am distalen Ende des Innenrohrmittelstücks mittels eines additiven Herstellungsverfahrens, um das Innenrohr zu erhalten, wobei an einem distalen Ende des Innenrohrkopfstücks ein Fräskopf (311) ausgebildet wird; f. Einführen des Innenrohrs in das Aussenrohr.
[0022] Die vorstehend beschriebenen erfindungsgemässen Verfahren basieren auf der Idee, das Innenrohrkopfstück mittels eines additiven Herstellungsverfahrens, insbesondere eines pulverbettbasierten additiven Fertigungsverfahrens, in einem Arbeitsgang an einem distalen Ende eines Innenrohrmittelstücks auszubilden, insbesondere direkt und/oder unmittelbar an besagtem distalen Ende, gleichzeitig mit dem Innenrohrmittelstück zu verbinden und sämtliche geometrischen und/oder strukturellen Merkmale vorzusehen. Das Innenrohrmittelstück dient dabei gewissermassen als Rohling und/oder Vorläufer für das Innenrohr.
[0023] Als Innenrohrmittelstück kann ein gerades, insbesondere zylindrisches, Rohrstück, insbesondere mit einer Länge zwischen 10cm und 20cm, gewählt werden, vorzugsweise aus einem für chirurgische Anwendungen geeigneten und/oder zugelassenen Material, insbesondere Edelstahl. Das Innenrohrmittelstück kann einen als biegsame Welle ausgeführten Abschnitt umfassen. Ein innerer und/oder äusserer Querschnitt des Innenrohrmittelstücks kann dabei über die gesamte Länge homogen sein.
[0024] Das Innenrohrmittelstück kann derart im Inneren eines Arbeitsvolumens einer Vorrichtung zur Durchführung eines additiven Fertigungsverfahrens, insbesondere im Inneren einer 3D-Druckkammer, positioniert werden, dass eine Längsachse des Innenrohrmittelstück zumindest im Wesentlichen senkrecht, d.h. in einer vertikalen Richtung, ausgerichtet ist. Vorzugsweise kann eine Vielzahl von Innenrohrmittelstücken, insbesondere zwischen 50 und 500 Innenrohrmittelstücken, nebeneinander und/oder parallel zueinander positioniert werden. Die Innenrohrmittelstücke können dabei in zwei zur vertikalen Richtung senkrechten, horizontalen Richtungen so angeordnet werden, dass sie das Arbeitsvolumen so gut wie möglich ausnutzen.
[0025] Das Arbeitsvolumen kann anschliessend soweit mit einem für eine Durchführung des additiven Herstellungsverfahrens notwendigen und geeigneten Pulver befüllt werden, dass die ein oder mehreren Innenrohrmittelstücke vollständig von dem Pulver umgeben sind, so dass insbesondere das distale Ende der Innenrohrmittelstücke nicht aus dem Pulver herausragt.
[0026] Mittels des additiven Fertigungsverfahrens kann dann auf den distalen Enden der ein oder mehreren Innenrohrmittelstücke, welche insbesondere zumindest annähernd kreisringförmig sein können, schichtweise jeweils ein Innenrohrkopfstück gebildet werden, wobei zur Erhöhung einer mechanischen Stabilität zunächst ein kurzer rohrförmiger Bereich ausgebildet werden kann, welcher vorzugsweise einen identischen inneren und/oder äusseren Querschnitt und/oder Durchmesser aufweist wie die ein oder mehreren Innenrohrmittelstücke, sowie vorzugsweise eine Länge von einigen Millimetern bis zu wenigen Zentimetern.
[0027] An den kurzen rohrförmigen Bereich, der ein proximales Ende des Innenrohrkopfstücks bilden kann, anschliessend kann ein (proximaler) Schneidfensterbereich ausgebildet werden, der ein oder mehrere (proximale) Schneidfenster umfassst. Mehrere Schneidfenster können dabei eine zumindest paarweise identische Form aufweisen, und/oder bezüglich einer Umfangsrichtung gleichmässig um den Schneidfensterbereich verteilt sein.
[0028] Mittels des additiven Fertigungsverfahrens können für jede Schneidkante beliebig kleine Schnittwinkel gebildet werden. Insbesondere kann ein Winkel β der Innenschneidkante zu einer Tangente nach Aussen von β < 10° realisiert werden, insbesondere von β < 8°, wie beispielsweise bei Rasierklingen üblich.
[0029] Durch das additive Fertigungsverfahren wird es ermöglicht, sowohl an einer Innenseite wie auch an einer Aussenseite eines Innenrohrkopfstücks zumindest näherungsweise beliebige Formen, insbesondere dreidimensionale Formen, vorzusehen, was eine unbegrenzte Formgebung erlaubt, insbesondere ein Vorsehen von Freiflächen und/oder Freiformen sowohl an der Innenseite als auch an der Aussenseite. Herkömmliche Fertigungsverfahren wie insbesondere Erodieren erlauben keine derart unbegrenzte Formgebung, so dass gewisse Formen mit letzteren Verfahren nicht hergestellt werden können. Aber auch grundsätzlich mittels Erodieren realisierbare Formen können von einer praktischen Nutzbarkeit ausgeschlossen sein, da eine Herstellung zu zeit- und/oder resourcenaufwändig sein kann - beispielsweise eine Verwendung von 5-Achsen-Bearbeitungsmaschinen, insbesondere 5-Achsen-Schleifmaschinen, erforderlich machen kann, auf denen zu jeder Zeit nur ein einzelnes Innenrohrmittelstück bearbeitet werden kann.
[0030] Das additive Fertigungsverfahren erlaubt es beispielsweise, den kurzen rohrförmigen Bereich derart auszugestalten, dass ein Innendurchmesser und/oder -querschnitt sich mehrfach verjüngt und wieder erweitert, und dabei insbesondere einen regelmässigen, vorzugsweise sinusförmigen Verlauf aufweist. Wie sich überraschend herausgestellt hat, kann ein solcher Verlauf Behinderungen bei einem Abtransport, insbesondere Absaugen, von Spülflüssigkeit vermeiden oder verhindern, insbesondere, wenn diese in grösserem Umfang Gewebe mit sich führt.
[0031] An den (proximalen) Schneidfensterbereich anschliessend kann eine Innenrohrkopfplatte ausgebildet werden, welche das Innenrohrkopfstück an seinem distalen Ende zumindest teilweise verschliesst und/oder einen distalen Abschluss des Innenrohrkopfstücks bildet.
[0032] Alternativ kann an den proximalen Schneidfensterbereich anschliessend kann eine Innenrohrkopfplatte ausgebildet werden, welche das Innenrohrkopfstück an seinem distalen Ende zumindest teil-weise verschliesst und/oder einen distalen Abschluss des Innenrohrkopfstücks bildet., am distalem Ende des Innenrohrkopfstücks ein Fräskopf ausgebildet werden bzw. sein.
[0033] Das Pulver kann so gewählt werden, dass die ein oder mehreren Innenrohrkopfstücke metallurgisch so weit wie möglich den ein oder mehreren Innenrohrmittelstücken entsprechen, insbesondere eine Legierung mit einer Zusammensetzung bilden, die möglichst weitgehend den ein oder mehreren Innenrohrmittelstücken entspricht.
[0034] Eine Rauigkeit und/oder Feinheit einer Oberfläche des Innenrohrkopfstücks insbesondere im Bereich der Schneidkanten kann zumindest annähernd durch Eigenschaften des Pulvers wie insbesondere eine Granularität oder einen mittleren Korndurchmesser gegeben sein. Im Vergleich zu mittels Erodieren und ggf. anschliessendem Schleifen hergestellten Innenrohrkopfstücken resultieren rauere Oberflächen, mit verbesserten Schneideigenschaften und einer erhöhten Standzeit der Schneidkanten und somit eines entsprechenden Innenrohrkopfstücks. Ferner hat sich überraschend herausgestellt, dass entsprechend beschaffene Schneidkanten Behinderungen bei einem Abtransport, insbesondere Absaugen, von Spülflüssigkeit vermeiden oder verhindern, insbesondere, wenn diese in grösserem Umfang Gewebe, insbesondere faseriges Gewebe, mit sich führt. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass durch die vergleichsweise raue Oberfläche der Schnittkante geschnittene Fasern in verstärktem Masse gebrochen und/oder gekürzt werden.
[0035] Bei einem erfindungsgemässen Innenrohr für ein chirurgisches Schneidinstrument, welches insbesondere gemäss dem vorstehend beschriebenen Verfahren erhältlich oder hergestellt sein kann, kann im Bereich eines distalen Endes des Innenrohrs ein Innenrohrkopfstück ausgebildet sein, wobei in einem Bereich eines, insbesondere an einem, proximalen Ende des Innenrohrkopfstücks ein (proximales) Schneidfenster vorgesehen ist, welches ein distales und ein proximales Ende aufweist, wobei a. zwischen dem distalen und dem proximalen Ende des Schneidfensters zwei gegenüberliegende Schneidkanten vorgesehen sind, welche insbesondere das Schneidfenster seitlich und/oder in Umfangsrichtung begrenzen, b. wobei eine Breite des Schneidfensters, vom proximalen Ende des Schneidfensters und/oder her zunächst abnimmt und zum distalen Ende hin wieder zunimmt; und ferner c. an einem distalen Ende des Innenrohrkopfstück ein Fräskopf vorgesehen ist.
[0036] Als Breite des Schneidfensters kann dabei ein Abstand, insbesondere in Umfangsrichtung, der beiden gegenüberliegenden Schneidkanten an einer Position bezüglich der Längsachse angesehen werden, insbesondere ein Abstand eines ersten Punktes auf einer ersten der beiden gegenüberliegenden Schneidkanten von einem zweiten Punkt auf einer zweiten der beiden gegenüberliegenden Schneidkanten an gleicher Position bezüglich einer parallel zur Längsrichtung des Innenrohres und/oder des Innenrohrkopfstücks verlaufenden Koordinatenachse.
[0037] Bei einem erfindungsgemässen Innenrohr für ein chirurgisches Schneidinstrument mit einem Innenrohrkopfstück an einem distalen Ende des Innenrohrs, welches insbesondere gemäss dem vorstehend beschriebenen Verfahren erhältlich oder hergestellt sein kann, kann im Bereich eines distalen Endes des Innenrohrs ein Innenrohrkopfstück ausgebildet sein, wobei am Innenrohrkopfstück ein oder mehrere Schneidfenster vorgesehen sind, von welchen jedes ein distales und ein proximales Ende aufweist, und a. zwischen dem distalen und dem proximalen Ende zwei gegenüberliegende Schneidkanten vorgesehen sind, insbesondere welche das Schneidfenster seitlich und/oder in Umfangsrichtung begrenzen, b. wobei die beiden Schneidkanten vom proximalen Ende her zunächst annähernd entlang jeweils einer Helix mit einer ersten Drehrichtung verlaufen, und anschliessend entlang jeweils einer Helix mit einer zweiten, der ersten entgegengesetzten Drehrichtung; und ferner c. an einem distalen Ende des Innenrohrkopfstück ein Fräskopf vorgesehen ist.
[0038] Bei einem erfindungsgemässen Innenrohr für ein chirurgisches Schneidinstrument mit einem Innenrohrkopfstück an einem distalen Ende des Innenrohrs, welches insbesondere gemäss dem vorstehend beschriebenen Verfahren erhältlich oder hergestellt sein kann, kann im Bereich eines distalen Endes des Innenrohrs ein Innenrohrkopfstück ausgebildet sein, wobei in einem Bereich eines, insbesondere an einem, proximalen Ende des Innenrohrkopfstücks ein, insbesondere genau ein, (proximales) Schneidfenster vorgesehen ist, welches ein distales und ein proximales Ende aufweist, und a. zwischen dem distalen und dem proximalen Ende zwei gegenüberliegende Schneidkanten (2112) vorgesehen sind, insbesondere welche das Schneidfenster seitlich und/oder in Umfangsrichtung begrenzen, b. wobei zumindest eine Schneidkante (4111, 4112), insbesondere jede der Schneidkanten in Richtung der Längsachse L zunächst einen konvexen Abschnitt 4111a aufweist und nachfolgend, insbesondere an besagten konvexen Abschnitt anschliessend, einen konkaven Abschnitt 4111b aufweist oder umgekehrt; und ferner c. an einem distalen Ende des Innenrohrkopfstück ein Fräskopf vorgesehen ist.
[0039] Bei einem erfindungsgemässen Innenrohr für ein chirurgisches Schneidinstrument mit einem Innenrohrkopfstück an einem distalen Ende des Innenrohrs, welches insbesondere gemäss dem vorstehend beschriebenen Verfahren erhältlich oder hergestellt sein kann, kann das Innenrohrkopfstück a. in einem Bereich eines, insbesondere an einem, proximalen Ende des am Innenrohrkopfstücks ein oder mehrere (proximale) Schneidfenster; b. einen an einem distalen Ende vorgesehenen Fräskopf, c. ein vom distalen Ende entferntes Verjüngungsstück; sowie d. ein zwischen Fräskopf und Verjüngungsstück vorgesehenes Verbindungsstück aufweisen; wobei e. am Verjüngungsstück mindestens ein Absaugfenster vorgesehen sein kann, durch welches Flüssigkeit in das Innenrohr gesaugt werden kann.
[0040] In einem Inneren des Innenrohres, insbesondere in einem im Innenrohr gebildeten Kanal, können ein oder mehrere Stege, Streben oder Verstrebungen vorgesehen sein, von denen sich jeder bzw. jede zwischen zwei zumindest bezüglich einer Umfangsrichtung zueinander versetzten Bereichen an einer Innenseite des Innenrohrs und/oder einer Innenseite einer das Innenrohr bildenden Wand erstreckt. Die beiden besagten Bereiche können zusätzlich auch bezüglich der Längsachse und/oder einer Richtung parallel zur Längsachse zueinander versetzt sein. Zumindest einer der Bereiche kann dabei bezüglich der Längsachse und/oder einer Richtung parallel zur Längsachse zwischen dem distalen und dem proximalen Ende eines oder mehrerer (proximaler) Schneidfenster vorgesehen sein. Zumindest einer der Bereiche kann dabei bezüglich der Längsachse und/oder einer Richtung parallel zur Längsachse zwischen dem proximalen Ende eines oder mehrerer (proximaler) Schneidfenster und dem proximalen Ende des Innenrohres vorgesehen sein. Insbesondere kann ein erster Bereich zwischen dem distalen und dem proximalen Ende eines oder mehrerer (proximaler) Schneidfenster vorgesehen sein und ein zweiter Bereich Längsachse zwischen dem proximalen Ende eines oder mehrerer (proximaler) Schneidfenster und dem proximalen Ende des Innenrohres.
[0041] Derartige Stege, Streben oder Verstrebungen erhöhen eine mechanische Stabilität des Innenrohres, insbesondere in einem Bereich des Innenrohrkopfstücks, und wirken effektiv einem unerwünschten Verbiegen oder Verwinden sowie sonstigen unerwünschten Verformungen des Innenrohrs insbesondere im Bereich des Innenrohrkopfstücks entgegen. Dies kann besonders wichtig sein, wenn das Innenrohr bzw. das Innenrohrkopfstück relativ viele und oder relativ lange Schneidfenster aufweist, insbesondere mehr als zwei oder gar mehr als drei Schneidfenster und/oder Schneidfensterlängen bezüglich der Längsachse und/oder einer Richtung parallel zur Längsachse von mehr als 1cm, 2cm oder gar mehr als 3 cm.
[0042] Die Stege, Streben oder Verstrebungen können insbesondere einstückig mit dem Innenrohr und/oder dem Innenrohrkopfstück ausgebildet sein, und können vorzugsweise mittels oder im Rahmen eines additiven Herstellungsverfahrens wie vorstehend beschrieben erstellt bzw. ausgebildet werden. Eine Herstellung mittels Materialabtrags, insbesondere mittels eines Erodierverfahrens, ist hingegen praktisch unmöglich, oder zumindest mit einem prohibitiv hohen Aufwand verbunden.
[0043] Innenrohr und/oder Aussenrohr wie vorstehend beschrieben können insbesondere aus Edelstahl 1.4443 gebildet sein bzw. werden.
[0044] Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche, und/oder ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen.
[0045] Im Folgenden wird anhand der beiliegenden Zeichnungen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben.
[0046] Es zeigen Fig. 1 eine erste Variante eines Innenrohres für ein chirurgisches Schneidinstrument; Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer zweiten Variante eines Innenrohres für ein chirurgisches Schneidinstrument; Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer dritten Variante eines Innenrohres für ein chirurgisches Schneidinstrument; Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines Innenrohrkopfstücks gemäss einer vierten Variante eines Innenrohres für ein chirurgisches Schneidinstrument; Fig. 5 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemässen Innenrohres für ein chirurgisches Schneidinstrument.
Wege zur Ausführung der Erfindung
[0047] Die Figuren 1a-d zeigen eine erste Variante eines nicht wortsinngemäss beanspruchten Innenrohres für ein chirurgisches Schneidinstrument.
[0048] Fig. 1a zeigt eine perspektivische Darstellung des Innenrohres gemäss der ersten Variante; Fig. 1b einen Schnitt entlang einer eine Längsachse L des Innenrohres enthaltenden Ebene; Fig 1c ein Detail aus Fig. 1b; Fig 1d eine Aufsicht auf das distale Ende in Richtung des proximalen Endes.
[0049] An einem Innenrohrkopfstück 11 sind drei Schneidfenster 111 ausgebildet, von welchen jedes ein proximales Ende 111a und ein distales Ende 111b aufweist. Zwischen dem distalen Ende 111b und dem proximalen Ende 111a eines jeden Schneidfensters 111 sind zwei gegenüberliegende Schneidkanten 1111, 1112 vorgesehen, welche beide glatt bzw. ohne Zähne ausgeführt sind. Die Schneidkanten begrenzen das Schneidfenster 111 seitlich und/oder in Umfangsrichtung U.
[0050] Die beiden Schneidkanten verlaufen vom proximalen Ende 111a des, insbesondere jeden, Schneidfensters 111 her zunächst aufeinander zu und anschliessend voneinander weg. Entsprechend verringert sich zunächst ein Abstand der beiden Schneidkanten zueinander, um anschliessend wieder zuzunehmen. Dadurch erhält das Schneidfenster 111 eine charakteristische Kissenform.
[0051] Ein distales Ende des Innenrohrkopfstücks 11 wird von einer Innenrohrkopfplatte 112 gebildet, welche senkrecht zur Längsachse L des Innenrohrkopfstücks und/oder des Innenrohrs orientiert ist. Die Innenrohrkopfplatte 112 ist als Schneidkopfplatte ausgeführt, wobei an einem radialen Rand 1121 der Schneidkopfplatte drei Ausnehmungen 1122 vorgesehen sind. Jede Ausnehmung weist mindestens eine Schneidkante 1123 auf, welche insbesondere zumindest annähernd senkrecht zur Längsachse L und/oder in einer radialen Richtung des Innenrohrkopfstücks 11 orientiert ist. Bezüglich der Umfangsrichtung U ist jeweils eine der Ausnehmungen 1122 an einer zumindest im Wesentlichen identischen Position vorgesehen wie eines der Schneidfenster 111, insbesondere ein distales Ende 111b des jeweiligen Schneidfensters 111. Die Ausnehmung 1122 und das jeweilige Schneidfenster gehen somit im Bereich des distalen Endes des Innenrohrkopfstücks 11 bzw. des Innenrohres ineinander über.
[0052] Die Figuren 2a-d zeigen eine zweite Variante eines nicht wortsinngemäss beanspruchten Innenrohres für ein chirurgisches Schneidinstrument.
[0053] Fig. 2a zeigt eine perspektivische Darstellung des Innenrohres gemäss der zweiten Variante; Fig. 2b einen Schnitt entlang einer eine Längsachse L des Innenrohres enthaltenden Ebene; Fig 2c ein Detail aus Fig. 2b; Fig 2d eine Aufsicht auf das distale Ende in Richtung des proximalen Endes.
[0054] An einem Innenrohrkopfstück 21 sind drei Schneidfenster 211 ausgebildet, von welchen jedes ein proximales Ende 211a und ein distales Ende 211b aufweist. Zwischen dem distalen Ende 211b und dem proximalen Ende 211a eines jeden Schneidfensters 211 sind zwei gegenüberliegende Schneidkanten vorgesehen, von denen eine erste Schneidkante 2111 ohne Zähne ausgeführt ist; bei einer zweiten Schneidkante 2112 sind geradlinig abgeflachte Zähne mit abgerundeten Zwischenräumen bzw. Zahnlücken vorgesehen. Die Schneidkanten begrenzen das Schneidfenster 211 seitlich und/oder in Umfangsrichtung U.
[0055] Die beiden Schneidkanten verlaufen vom proximalen Ende 211a des, insbesondere jeden, Schneidfensters 211 her zunächst annähernd entlang jeweils einer, insbesondere ersten, Helix mit einer ersten Drehrichtung, und anschliessend entlang jeweils einer, insbesondere zweiten, Helix mit einer zweiten, der ersten entgegengesetzten Drehrichtung. Dadurch erhält das Schneidfenster 211 eine charakteristische Bummerang-, Nieren- und/oder Bananenform.
[0056] Ein distales Ende des Innenrohrkopfstücks 21 wird von einer Innenrohrkopfplatte 212 gebildet wird, welche senkrecht zur Längsachse L des Innenrohrkopfstücks und/oder des Innenrohrs orientiert ist. Die Innenrohrkopfplatte 212 ist als Schneidkopfplatte ausgeführt, wobei an einem radialen Rand 2121 der Schneidkopfplatte drei Ausnehmungen 2122 vorgesehen sind. Jede Ausnehmung weist eine Schneidkante 2123 auf, welche insbesondere zumindest annähernd senkrecht zur Längsachse L orientiert ist. Bezüglich der Umfangsrichtung U ist jeweils eine der Ausnehmungen 2122 an einer zumindest im Wesentlichen identischen Position vorgesehen wie eines der Schneidfenster 211, insbesondere ein distales Ende 211b des jeweiligen Schneidfensters 211. Die Ausnehmung 2122 und das jeweilige Schneidfenster gehen somit im Bereich des distalen Endes des Innenrohrkopfstücks 21 bzw. des Innenrohres ineinander über.
[0057] Die Figuren 3a-e zeigen eine dritte Variante eines nicht wortsinngemäss beanspruchten Innenrohres für ein chirurgischen Schneidinstrument.
[0058] Fig. 3a zeigt eine perspektivische Darstellung des Innenrohres gemäss der dritten Variante mit einem Innenrohrkopfstück 31 an einem distalen Ende des Innenrohrs, welches Innenrohrkopfstück einen an einem distalen Ende 31a vorgesehenen Fräskopf 311, ein vom distalen Ende entferntes Verjüngungsstück 313; sowie ein zwischen Fräskopf 311 und Verjüngungsstück 313 vorgesehenes Verbindungsstück 312 aufweist. Am Verjüngungsstück 313 sind zwei einander gegenüberliegende Absaugfenster 3131 vorgesehen, durch welche Flüssigkeit, insbesondere Spülflüssigkeit, in das Innenrohr gesaugt werden kann.
[0059] Der Fräskopf weist 8 Schneidlamellen 3111 auf. Entlang eines radial äusseren Randes jeder Schneidlamelle ist eine Schneidkante 3112 ausgebildet. Ein distales Ende 3111a einer jeden Schneidlamelle 3111 erstreckt sich in einer ersten Ebene, innerhalb welcher die Längsachse L verläuft. Ein proximales Ende 3111b einer jeden Schneidlamelle 3111 erstreckt sich in einer zweiten Ebene, welche einen spitzen Winkel mit der Längsachse L bildet, welcher vorzugsweise weniger als 30° beträgt, insbesondere zumindest näherungsweise 20°.
[0060] Im Verjüngungsbereich reduzieren sich Innen- und Aussendurchmesser des Innenrohrs, insbesondere auf 30% bis 75% entsprechender Werte des Innenrohrmittelstücks, insbesondere auf zumindest näherungsweise 50%. Die Absaugfenster 3131 werden von Öffnungen in diesem Bereich gebildet, und sind somit schräg nach vorne geneigt. Somit wird ein besonders effizientes Absaugen von durch den Fräskopf 311 abgetragenem Material ermöglicht.
[0061] Die Figuren 4a) und b) zeigen ein Innenrohrkopfstück 41, wie es in Verbindung mit einer vierten Variante eines nicht wortsinngemäss beanspruchten Innenrohres für ein chirurgischen Schneidinstrument vorgesehen sein kann, . An dem Innenrohrkopfstück 41 sind drei Schneidfenster 411 ausgebildet, von welchen jedes ein proximales Ende 411a und ein distales Ende 411b aufweist. Zwischen dem distalen Ende 411b und dem proximalen Ende 411a eines jeden Schneidfensters 411 sind zwei gegenüberliegende Schneidkanten 4111, 4112 vorgesehen, welche beide glatt bzw. ohne Zähne ausgeführt sind. Die Schneidkanten begrenzen das Schneidfenster 411 seitlich und/oder in Umfangsrichtung U. Zwischen zwei benachbarten Schneidfenstern 411 ist jeweils ein Wandstück 4113, 4113' bzw. 4113" ausgebildet, wobei insbesondere zwischen je zwei der Wandstücke 4113, 4113', 4113" ein Schneidfenster 411 ausgebildet ist, und ferner insbesondere je eine Schneidkante 4111 und 4112 an seitlichen Rändern eines jeden Wandstücks 4113, 4113', 4113" ausgebildet ist.
[0062] Jede Schneidkante 4111 und 4112 weist dabei in Richtung der Längsachse L zunächst einen konvexen Abschnitt 4111a und nachfolgend, insbesondere an besagten konvexen Abschnitt anschliessend, einen konkaven Abschnitt 4111b auf oder umgekehrt. Durch eine derartige Ausgestaltung der Schneidkanten 4111, 4112 wird bewirkt, dass unabhängig von einer Drehrichtung des Innenrohrs jeweils der konkave und der konvexe Abschnitt der Schneidkante zumindest annähernd gleichzeitig Gewebe, Knochen und/oder andere Körperbestandteile abtrennen, wodurch ein gleichmässigeres und geradlinigeres Schneiden ermöglicht und/oder eine Verkantungs- oder Blockierungsgefahr reduziert wird.
[0063] Wie aus Fig. 4b) ersichtlich, ist zwischen je zwei der Wandstücke 4113, 4113', 4113" eine Strebe 4114 ausgebildet. Derartige Streben erhöhen eine mechanische Stabilität des Innenrohres, insbesondere des Innenrohrkopfstücks.
[0064] Die Figuren 5a-c illustrieren eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemässen Innenrohres für ein chirurgisches Schneidinstrument, welches insbesondere mittels des vorstehend beschriebenen Verfahrens erhältlich ist. An einem proximalen Ende 51b eines Innenrohrkopfstücks 51 des Innenrohres sind drei proximale Schneidfenster 511b ausgebildet, welche in einer Umfangsrichtung U gleichmässig zueinander beabstandet sein können. Bedingt durch die Perspektive sind dabei in Fig. 5a) lediglich zwei Schneidfenster 511b) ersichtlich. Zwischen zwei benachbarten proximalen Schneidfenstern 511b ist jeweils ein Wandstück 5113b ausgebildet, wobei insbesondere umgekehrt zwischen je zwei der Wandstücke 5113b ein proximales Schneidfenster 511b ausgebildet ist, und ferner insbesondere je eine Schneidkante 5111b und 5112b an seitlichen Rändern eines jeden Wandstücks 5113b ausgebildet ist.
[0065] An einer Innenseite zumindest eines, insbesondere aller Wandstücke 5113b kann eine Vielzahl bezüglich einer Längsrichtung L voneinander beabstandeter Rinnen 5113b1 vorgesehen sein, wobei sich jede Rinne bezüglich der Umfangsrichtung U über die gesamte Innenseite des jeweiligen Wandstückes erstrecken kann, an dem diese ausgebildet ist. Die Rinnen 5113b1 können ausschliesslich entlang und/oder parallel zur Umfangsrichtung U verlaufen. Alternativ können die Rinnen 5113b1 von ihren jeweiligen beiden Enden ausgehend zumindest teilweise schräg und/oder abgewinkelt in proximaler Richtung verlaufen, und so insbesondere zumindest annähernd v-förmig ausgebildet sein (entsprechend einem in distaler Richtung d geöffneten v).
[0066] Die Rinnen können insbesondere eine Lamellenstruktur bilden.
[0067] Es hat sich gezeigt, dass Rinnen 5113b1 wie vorstehend beschrieben einen Abtransport, insbesondere ein Absaugen, von Spülflüssigkeit deutlich erleichtern und verbessern können, insbesondere, wenn die Spülflüssigkeit in grösserem Umfang Gewebe mit sich führt, insbesondere wenn besagte Rinnen zumindest teilweise schräg und/oder abgewinkelt in proximaler Richtung verlaufen, und dadurch einen Abtransport in proximaler Richtung begünstigen. Durch den zumindest annähernd v-förmigen Verlauf kann dies unabhängig von einer Rotationsrichtung des Innenrohres gewährleistet sein.
[0068] Der Fräskopf 511 umfasst ferner sechs an einem distalen Ende 51a des Innenrohrkopfstücks 51 vorgesehene distale Schneidfenster 511a, welche in einer Umfangsrichtung U gleichmässig zueinander beabstandet sein können.
[0069] Zwischen zwei benachbarten distalen Schneidfenstern 511a ist jeweils ein Wandstück 5113a ausgebildet, wobei insbesondere umgekehrt zwischen je zwei der Wandstücke 5113a ein distales Schneidfenster 511a ausgebildet ist. Sowohl die Aussenfläche als auch die Innenflächen der Wandstücke 5113a können konkav ausgebildet sein, um eine Fräsperformance zu verbessern bzw. zu optimieren.
[0070] Fig. 5c) zeigt das erfindungsgemässen Innenrohrkopfstück 51 eingesetzt in ein entsprechendes und/oder geeignetes Aussenrohr bzw. Aussenrohrkopfstück 52. Zwischen einer inneren Wand im Bereich eines distalen Endes 521 des Aussenrohres und den Wandstücken 5113a kann ein Zwischenraum und/oder Abstand gebildet oder vorgesehen sein, um zu verhindern, das die entsprechenden Teile miteinander in Berührung komen und oder aneinander reiben.
[0071] Weitere Ausführungsformen eines erfindungsgemässen Innenrohres können durch beliebige Kombinationen von Schneidfenstern 111, 211, 411, 511b wie in den Figuren 1, 2, 4 bzw. 5 gezeigt mit einem Fräskopf 311, 511 wie in den Figuren 3 bzw. 5 gebildet werden, wobei die jeweiligen Schneidfenster am proximalen Ende eines Innenrohrkopfstücks des Innenrohres als proximale Schneidfenster vorgesehen werden, und der Fräskopf am distalen Ende des Innenrohrkopfstücks.
[0072] Insbesondere können in einem Bereich eines, insbesondere an einem, proximalen Ende 31b des Innenrohrkopfstücks 31 aus Fig. 3 ein oder mehrere Schneidfenster 111, 211, 411, 511b wie in den Figuren 1, 2, 4 bzw. 5 gezeigt vorgesehen und/oder angeordnet werden. Verjüngungsstück 313 und/oder Verbindungsstück 312 können dabei wie in Fig. 3 gezeigt zwischen einem distalen Ende 31a und dem proximalen Ende 31b des Innenrohrkopfstücks 31 vorgesehen werden, können aber alternativ auch weggelassen werden, wobei in letzterem Fall eines der Schneidfenster 111, 211, 411 oder 511b eine Funktion des oder der Absaugfenster 3131 zumindest teilweise übernehmen kann.
[0073] Obwohl die Erfindung mittels der Figuren und der zugehörigen Beschreibung dargestellt und detailliert beschrieben ist, sind diese Darstellung und diese detaillierte Beschreibung illustrativ und beispielhaft zu verstehen und nicht notwendigerweise als die Erfindung einschränkend. Um das Verständnis der Erfindung nicht unnötig zu erschweren, können in gewissen Fällen wohlbekannte Merkmale, Strukturen und/oder Techniken nicht im Detail gezeigt oder beschrieben sein. Es versteht sich, dass Fachleute Änderungen und Abwandlungen machen können, ohne den Umfang der folgenden Ansprüche zu verlassen. Insbesondere deckt die vorliegende Erfindung weitere Ausführungsbeispiele mit irgendwelchen Kombinationen von Merkmalen ab, die von den explizit beschriebenen Merkmalskombinationen abweichen können.
[0074] Die vorliegende Offenbarung umfasst auch Ausführungsformen mit jeglicher Kombination von Merkmalen, die vorstehend oder nachfolgend zu verschiedenen Varianten und/oder Ausführungsformen genannt oder gezeigt sind. Sie umfasst ebenfalls einzelne Merkmale in den Figuren, auch wenn sie dort im Zusammenhang mit anderen Merkmalen gezeigt sind und/oder vorstehend oder nachfolgend nicht genannt sind. Auch können die in den Figuren und der Beschreibung beschriebenen Alternativen von Ausführungsformen und einzelne Alternativen deren Merkmale vom Erfindungsgegenstand beziehungsweise von den offenbarten Gegenständen ausgeschlossen sein. Die Offenbarung umfasst Ausführungsformen, die ausschliesslich die in den Ansprüchen beziehungsweise in den Ausführungsbeispielen beschriebenen Merkmale umfasst sowie auch solche, die zusätzliche andere Merkmale umfassen.
[0075] Im Weiteren schliesst der Ausdruck „umfassen“ und oder Ableitungen davon andere Elemente oder Schritte nicht aus. Ebenfalls schliesst der unbestimmte Artikel „ein“ bzw. „eine“ und Ableitungen davon eine Vielzahl nicht aus. Die Funktionen mehrerer in den Ansprüchen aufgeführter Merkmale können durch eine Einheit beziehungsweise einen Schritt erfüllt sein. Die Begriffe „im Wesentlichen“, „etwa“, „annähernd“, „ungefähr“ und dergleichen in Verbindung mit einer Eigenschaft beziehungsweise einem Wert definieren insbesondere auch genau die Eigenschaft beziehungsweise genau den Wert. Die Begriffe „etwa“, „näherungsweise“, „annähernd“, „ungefähr“ usw. im Zusammenhang mit einem gegebenen Zahlenwert oder -bereich können sich auf einen Wert beziehungsweise Bereich beziehen, der innerhalb 20%, innerhalb 10%, innerhalb 5% oder innerhalb 2% des gegebenen Werts beziehungsweise Bereichs liegt. Alle Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als den Umfang der Ansprüche einschränkend zu verstehen. Eine Angabe, wonach a ≈ b gilt, kann dahingehend zu verstehen sein, dass |a-b|/(|a|+|b|) < 0,2, vorzugsweise |a-b|/(|a|+|b|) < 0,05, höchst vorzugsweise |a-b|/(|a|+|b|) < 0,01 gilt, wobei a und b beliebige, an irgendeiner Stelle in diesem Dokument definierte und/oder beschriebene oder anderweitig dem Fachmann bekannte Variablen oder Grössen repräsentieren kann. Eine Angabe „wenige“ kann insbesondere mindestens zwei, vorzugsweise mindestens drei und/oder maximal fünf bedeuten. Eine Angabe „einige“ kann insbesondere mindestens drei, vorzugsweise mindestens fünf und/oder maximal neun bedeuten.
[0076] Dass ein Merkmal oder eine Eigenschaft, beispielsweise eine spezifische, insbesondere geometrische, Form, zumindest näherungsweise ausgebildet, vorgesehen oder vorhanden ist, kann insbesondere bedeuten, dass Fertigungsvorgaben existieren, welche eine Vorgabe vorsehen, gemäss welcher das Merkmal entsprechend ausgebildet wird, wobei im Rahmen üblicher, dem Fachmann bekannter Fertigungstoleranzen eine Abweichung von der Vorgabe resultieren kann.
[0077] In der Beschreibung in Klammern gesetzte Merkmale, Eigenschaften, etc. können vorhanden und/oder erforderlich sein, müssen dies aber nicht, und sind grundsätzlich als optional zu betrachten. Solche Merkmale können dem besseren Verständnis der Erfindung durch Ausblenden von impliziten, aber erfindungsunwesentlichen Aspekten dienen. Derartige Merkmale, Eigenschaften, etc. können vorteilhaft sein.
[0078] Dass ein Element oder Merkmal in einer Richtung ausgedehnt ist oder sich in einer Richtung erstreckt kann insbesondere bedeuten, dass Abmessungen des Elements oder Merkmals in dieser Richtung grösser sind als in anderen, insbesondere allen anderen Richtungen, insbesondere orthogonalen Richtungen.
[0079] Die Begriffe „oben“, „unten“, „Oberseite“, „Unterseite“ können dahingehend zu verstehen sein, dass eine in den Figuren gezeigte Vertikalrichtung V des Küchenhilfsmittels von oben nach unten verläuft.
Claims (37)
1. Verfahren zur Herstellung eines Innenrohrs für ein chirurgisches Schneidinstrument mit
a. einem Aussenrohr mit einem Aussenrohrkopfstück an einem distalen Ende des Aussenrohrs;
b. welches Aussenrohrkopfstück ein Aussenrohrfenster aufweist; wobei
c. das Innenrohr im Aussenrohr drehbar angeordnet werden kann;
d. an einem distalen Ende des Innenrohrs ein Innenrohrkopfstück (11, 21, 31, 41, 51) vorgesehen ist; wobei
e. in einem Bereich eines, insbesondere an einem, proximalen Ende des Innenrohrkopfstücks mindestens eine Schneidkante (1112, 2112, 3112) ausgebildet ist, welche bei Drehung des Innenrohrs durch das Aussenrohrfenster aus einem Inneren des Aussenrohres heraus und bei weiterer Drehung durch das Aussenrohrfenster wieder in das Innere des Aussenrohres hineinbewegt wird; wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst:
f. Bereitstellen eines Innenrohrmittelstücks mit einem distalen Ende;
g. Ausbilden des Innenrohrkopfstücks am distalen Ende des Innenrohrmittelstücks mittels eines additiven Herstellungsverfahrens, um das Innenrohr zu erhalten, wobei
h. an einem distalen Ende (31,a 51a) des Innenrohrkopfstücks ein Fräskopf (311, 511) ausgebildet wird.
2. Verfahren zur Herstellung eines chirurgischen Schneidinstruments mit
a. einem Aussenrohr mit einem Aussenrohrkopfstück an einem distalen Ende des Aussenrohrs;
b. einem im Aussenrohr drehbar angeordneten Innenrohr mit einem Innenrohrkopfstück (11, 21, 31) an einem distalen Ende des Innenrohrs; wobei
c. das Aussenrohrkopfstück ein Aussenrohrfenster aufweist;
d. in einem Bereich eines, insbesondere an einem, proximalen Ende des Innenrohrkopfstücks mindestens eine Schneidkante (1112, 2112, 3112) ausgebildet ist, welche bei Drehung des Innenrohrs durch das Aussenrohrfenster aus einem Inneren des Aussenrohres heraus und bei weiterer Drehung durch das Aussenrohrfenster wieder in das Innere des Aussenrohres hineinbewegt wird; wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst:
e. Bereitstellen eines Innenrohrmittelstücks mit einem distalen Ende;
f. Ausbilden des Innenrohrkopfstücks am distalen Ende des Innenrohrmittelstücks mittels eines additiven Herstellungsverfahrens, um das Innenrohr zu erhalten; wobei
g. an einem distalen Ende des Innenrohrkopfstücks ein Fräskopf (311, 511) ausgebildet wird;
h. Einführen des Innenrohrs in das Aussenrohr.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, ferner umfassend:
a. Bereitstellen eines Aussenrohrmittelstücks mit einem distalen Ende;
b. Ausbilden des Aussenrohrkopfstücks am distalen Ende des Aussenrohrmittelstücks mittels eines additiven Herstellungsverfahrens, um das Aussenrohr zu erhalten.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei
a. das Innenrohrmittelstück und/oder das Aussenrohrmittelstück aus Edelstahl, insbesondere aus Edelstahl 1.4443, gebildet ist,
b. das Innenrohrkopfstück und/oder das Aussenrohrkopfstück aus Edelstahl, insbesondere aus Edelstahl 1.4443, gebildet werden, insbesondere mittels Selective Laser Melting, SLM, Laser Cusing oder Direct Metal Laser Sintering, DMLS.
5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Frässkopf (511) dadurch ausgebildet wird, dass am distalen Ende des Innenrohrkopfstück eine Vielzahl N1an Schneidfenstern vorgesehen wird, welche insbesondere jeweils ein oder mehrere Schneidkanten aufweisen, wobei insbesondere N1≥ 6 gilt.
6. Innenrohr für ein chirurgisches Schneidinstrument mit einem Innenrohrkopfstück (51) an einem distalen Ende des Innenrohrs, wobei
a. an einem distalen Ende (51a) des Innenrohrkopfstück ein Fräskopf (311, 511) vorgesehen ist;
b. an einem proximalen Ende (51b) des Innenrohrkopfstücks eine Anzahl N2an proximalen Schneidfenstern (111, 211, 411, 511b) vorgesehen ist, welche jeweils ein distales und ein proximales Ende aufweisen,
c. wobei insbesondere N2= 1 gilt.
7. Innenrohr nach Anspruch 6, bei welchem zwischen dem distalen und dem proximalen Ende mindestens eines, insbesondere eines jeden, proximalen Schneidfensters (111, 211, 411, 511b) zwei gegenüberliegende Schneidkanten (1111, 1112; 2111, 2112; 4111, 4112; 5111b, 5112b) vorgesehen sind, welche insbesondere das Schneidfenster seitlich und/oder in Umfangsrichtung begrenzen.
8. Innenrohr nach Anspruch 6 oder 7, wobei eine Breite mindestens eines, insbesondere eines jeden, proximalen Schneidfensters (111), insbesondere ein Abstand der Schneidkanten in Umfangsrichtung, vom proximalen Ende des Schneidfensters her zunächst abnimmt und zum distalen Ende hin wieder zunimmt.
9. Innenrohr nach Anspruch 6, 7, oder 8, wobei die beiden Schneidkanten mindestens eines, insbesondere eines jeden, proximalen Schneidfensters (211) vom proximalen Ende des Schneidfensters her zunächst zumindest annähernd entlang jeweils einer ersten Helix mit einer ersten Drehrichtung verlaufen, und anschliessend zumindest entlang jeweils einer zweiten Helix mit einer zweiten, der ersten Drehrichtung entgegengesetzten Drehrichtung.
10. Innenrohr nach einem der Ansprüche 6 bis 9, wobei zumindest eine, insbesondere jede, Schneidkante (4111, 4112) mindestens eines, insbesondere eines jeden, proximalen Schneidfensters (411) in Richtung der Längsachse L zunächst einen konvexen Abschnitt (4111a) aufweist und nachfolgend, insbesondere an besagten konvexen Abschnitt anschliessend, einen konkaven Abschnitt (4111b) aufweist oder umgekehrt.
11. Innenrohr nach einem der Ansprüche 6 bis 10, wobei insgesamt genau drei, insbesondere identisch geformte, proximale Schneidfenster (111, 211, 411, 511b) vorgesehen sind, welche insbesondere um jeweils 120° in einer Umfangsrichtung zueinander versetzt sind.
12. Innenrohr nach einem der Ansprüche 6 bis 11, wobei jeweils eine erste Schneidkante der zwei gegenüberliegenden Schneidkanten eines Schneidfensters (111, 211, 411) Zähne aufweist und eine zweite Schneidkante der zwei gegenüberliegenden Schneidkanten des entsprechenden Schneidfensters ohne Zähne, insbesondere glatt, ausgeführt ist.
13. Innenrohr für ein chirurgisches Schneidinstrument mit einem Innenrohrkopfstück (31) an einem distalen Ende des Innenrohrs, wobei das Innenrohrkopfstück
a. in einem Bereich eines, insbesondere an einem, proximalen Ende (31b) des Innenrohrkopfstücks ein oder mehrere Schneidfenster;
b. einen an einem distalen Ende vorgesehenen Fräskopf (311, 511),
c. ein vom distalen Ende entferntes Verjüngungsstück (313); sowie
d. ein zwischen Fräskopf und Verjüngungsstück vorgesehenes Verbindungsstück (312) aufweist; und wobei
e. am Verjüngungsstück mindestens ein Absaugfenster (3131) vorgesehen ist, durch welches Flüssigkeit in das Innenrohr gesaugt werden kann.
14. Innenrohr nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Fräskopf (311) eine Vielzahl von Schneidlamellen (3111), insbesondere 8 Schneidlamellen, umfasst, wobei entlang eines radial äusseren Randes jeder Schneidlamelle eine Schneidkante (3112) ausgebildet ist.
15. Innenrohr nach einem der Ansprüche 6 bis 13, wobei am distalen Ende (51a) des Innenrohrkopfstücks (51) eine Anzahl N1an distalen Schneidfenstern (511a) vorgesehen ist, welche insbesondere jeweils ein distales und ein proximales Ende aufweisen, wobei insbesondere N1> N2gilt, insbesondere mit N1 2N2.
16. Innenrohr (11, 21, 31, 41, 51) nach einem der Ansprüche 6 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Inneren des Innenrohres, insbesondere in einem im Innenrohr gebildeten Kanal, ein oder mehrere Stege, Streben oder Verstrebungen (4114) vorgesehen sind, von denen sich jeder bzw. jede zwischen zwei zumindest bezüglich einer Umfangsrichtung zueinander versetzten Bereichen an einer Innenseite des Innenrohrs und/oder einer Innenseite einer das Innenrohr bildenden Wand erstreckt.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei mittels des additiven Herstellungsverfahrens ein Innenrohr nach einem der Ansprüche 6 bis 16 erhalten wird.
18. Verfahren oder Innenrohr nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Innenrohr und/oder das Aussenrohr einen Durchmesser d im Bereich von einigen Millimetern, insbesondere mit 2,5mm < d < 10mm, und/oder eine Länge l in einem Bereich von 15cm < l < 30cm aufweisen.
19. Innenrohr für ein chirurgisches Schneidinstrument mit einem Innenrohrkopfstück (11) an einem distalen Ende des Innenrohrs, wobei am Innenrohrkopfstück ein, insbesondere genau ein, Schneidfenster (111) vorgesehen ist, welches ein distales und ein proximales Ende aufweist, und
a. zwischen dem distalen und dem proximalen Ende zwei gegenüberliegende Schneidkanten (1111, 1112) vorgesehen sind, welche insbesondere das Schneidfenster seitlich und/oder in Umfangsrichtung begrenzen,
b. wobei eine Breite des Schneidfensters, insbesondere ein Abstand der Schneidkanten in Umfangsrichtung, vom proximalen Ende her zunächst abnimmt und zum distalen Ende hin wieder zunimmt.
20. Innenrohr nach Anspruch 19, wobei am Innenrohrkopfstück mindestens ein oder mehrere weitere Schneidfenster (111) vorgesehen sind, welche jeweils ein distales und ein proximales Ende aufweisen, wobei
a. zwischen den distalen und den proximalen Ende jeweils zwei gegenüberliegende Schneidkanten (1112) vorgesehen sind, welche insbesondere das oder die weiteren Schneidfenster seitlich und/oder in Umfangsrichtung begrenzen,
b. wobei eine Breite des oder der weiteren Schneidfenster, insbesondere ein Abstand der Schneidkanten in Umfangsrichtung, vom proximalen Ende her zunächst abnimmt und zum distalen Ende hin wieder zunimmt.
21. Innenrohr für ein chirurgisches Schneidinstrument mit einem Innenrohrkopfstück (21) an einem distalen Ende des Innenrohrs, wobei am Innenrohrkopfstück ein, insbesondere genau ein, Schneidfenster (211) vorgesehen ist, welches ein distales und ein proximales Ende aufweist, und
a. zwischen dem distalen und dem proximalen Ende zwei gegenüberliegende Schneidkanten (2111, 2112) vorgesehen sind, insbesondere welche das Schneidfenster seitlich und/oder in Umfangsrichtung begrenzen,
b. wobei die beiden Schneidkanten vom proximalen Ende her zunächst zumindest annähernd entlang jeweils einer ersten Helix mit einer ersten Drehrichtung verlaufen, und anschliessend zumindest entlang jeweils einer zweiten Helix mit einer zweiten, der ersten Drehrichtung entgegengesetzten Drehrichtung.
22. Innenrohr nach Anspruch 21, wobei am Innenrohrkopfstück (21) mindestens ein oder mehrere weitere Schneidfenster (211) vorgesehen sind, welche jeweils ein distales und ein proximales Ende aufweisen, wobei
a. zwischen dem distalen und dem proximalen Ende jeweils zwei gegenüberliegende Schneidkanten (2111, 2112) vorgesehen sind, insbesondere welche das Schneidfenster seitlich und/oder in Umfangsrichtung begrenzen,
b. wobei die beiden jeweiligen Schneidkanten vom proximalen Ende her zunächst annähernd entlang jeweils einer Helix mit einer ersten Drehrichtung verlaufen, und anschliessend entlang jeweils einer Helix mit einer zweiten, der ersten entgegengesetzten Drehrichtung.
23. Innenrohr für ein chirurgisches Schneidinstrument mit einem Innenrohrkopfstück (41) an einem distalen Ende des Innenrohrs, wobei am Innenrohrkopfstück ein oder mehrere Schneidfenster (411) vorgesehen sind, von welchen jedes ein distales und ein proximales Ende aufweist, und
a. zwischen dem distalen und dem proximalen Ende zwei gegenüberliegende Schneidkanten (2112) vorgesehen sind, insbesondere welche das Schneidfenster seitlich und/oder in Umfangsrichtung begrenzen,
b. wobei zumindest eine Schneidkante (4111, 4112), insbesondere jede der Schneidkanten in Richtung der Längsachse L zunächst einen konvexen Abschnitt (4111a) aufweist und nachfolgend, insbesondere an besagten konvexen Abschnitt anschliessend, einen konkaven Abschnitt (4111b) aufweist oder umgekehrt.
24. Innenrohr nach Anspruch 19, 21 oder 22, wobei insgesamt genau drei Schneidfenster (111, 211, 411) vorgesehen sind, welche insbesondere um jeweils 120° in einer Umfangsrichtung zueinander versetzt sind.
25. Innenrohr nach einem der Ansprüche 19 bis 24, wobei jeweils eine erste Schneidkante der zwei gegenüberliegenden Schneidkanten eines Schneidfensters (111, 211, 411) Zähne aufweist und eine zweite Schneidkante der zwei gegenüberliegenden Schneidkanten des entsprechenden Schneidfensters ohne Zähne, insbesondere glatt, ausgeführt ist.
26. Innenrohr nach einem der Ansprüche 19 bis 25, wobei ein distales Ende des Innenrohrkopfstücks (11, 21, 41) von einer Innenrohrkopfplatte (112, 212) gebildet wird, welche vorzugsweise senkrecht zu einer Längsachse des Innenrohrkopfstücks orientiert ist.
27. Innenrohr nach Anspruch 26, wobei die Innenrohrkopfplatte (112, 212) als Schneidkopfplatte ausgeführt ist, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass
a. an einem radialem Rand (1121, 2121) der Schneidkopfplatte eine Ausnehmung (1122, 2122) vorgesehen ist,
b. die Ausnehmung mindestens eine Schneidkante (1123, 2113) aufweist, welche insbesondere zumindest annähernd senkrecht zur Längsachse orientiert ist, und wobei
c. die Ausnehmung und eines der Schneidfenster (111, 211) ineinander übergehen.
28. Innenrohr nach Anspruch 27, wobei die Innenrohrkopfplatte (112, 212) als Schneidkopfplatte ausgeführt ist, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass
a. an einem radialem Rand (1121, 2121) der Schneidkopfplatte pro Schneidfenster je eine Ausnehmung vorgesehen ist,
b. jede Ausnehmung mindestens eine Schneidkante aufweist, welche insbesondere zumindest annähernd senkrecht zur Längsachse orientiert ist, und wobei
c. jeweils eine Ausnehmung und eines der Schneidfenster ineinander übergehen.
29. Innenrohr nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei an einer Innenseite eines zwischen zwei benachbarten Schneidkanten (1111, 1112; 2111, 2112; 4111, 4112; 5111b, 5112b), insbesondere proximalen Schneidkanten, vorgesehenen Wandstücks (4113, 4113', 4113''; 5113b) eine Vielzahl bezüglich einer Längsrichtung L voneinander beabstandeter Rinnen (5113b1) vorgesehen ist, wobei sich insbesondere jede Rinne bezüglich einer Umfangsrichtung U über die gesamte Innenseite des jeweiligen Wandstückes erstreckt.
30. Innenrohr nach Anspruch 29, wobei die Rinnen (5113b1) Zähne in den benachbarten Schneidkanten (1111, 1112; 2111, 2112; 4111, 4112; 5111b, 5112b), insbesondere proximalen Schneidkanten, ausbilden, wobei insbesondere durch Enden der Rinnen (5113b1), insbesondere Enden der Rinnen in Umfangsrichtung, abgerundete Zwischenräume und/oder Zahnlücken zwischen geradlinig abgeflachten Zähne gebildet werden.
31. Innenrohr nach Anspruch 29, wobei die Rinnen (5113b1) von ihren jeweiligen beiden Enden ausgehend zumindest teilweise schräg und/oder abgewinkelt in proximaler Richtung verlaufen, und so insbesondere zumindest annähernd v-förmig ausgebildet sein.
32. Verfahren zur Herstellung eines Innenrohrs nach einem der Ansprüche 6 bis 32 für ein chirurgisches Schneidinstruments mit
a. einem Aussenrohr mit einem Aussenrohrkopfstück an einem distalen Ende des Aussenrohrs;
b. welches Aussenrohrkopfstück ein Aussenrohrfenster aufweist; wobei
c. das Innenrohr im Aussenrohr drehbar angeordnet werden kann;
d. an einem distalen Ende des Innenrohrs ein Innenrohrkopfstück (11, 21, 31) vorgesehen ist; wobei
e. am Innenrohrkopfstück mindestens eine Schneidkante (1112, 2112, 3112) ausgebildet ist, welche bei Drehung des Innenrohrs durch das Aussenrohrfenster aus einem Inneren des Aussenrohres heraus und bei weiterer Drehung durch das Aussenrohrfenster wieder in das Innere des Aussenrohres hineinbewegt wird; wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst:
f. Bereitstellen eines Innenrohrmittelstücks mit einem distalen Ende;
g. Ausbilden des Innenrohrkopfstücks am distalen Ende des Innenrohrmittelstücks mittels eines additiven Herstellungsverfahrens, um das Innenrohr zu erhalten.
33. Verfahren zur Herstellung eines chirurgischen Schneidinstruments nach einem der Ansprüche 6 bis 32 mit
a. einem Aussenrohr mit einem Aussenrohrkopfstück an einem distalen Ende des Aussenrohrs;
b. einem im Aussenrohr drehbar angeordneten Innenrohr mit einem Innenrohrkopfstück (11, 21, 31) an einem distalen Ende des Innenrohrs; wobei
c. das Aussenrohrkopfstück ein Aussenrohrfenster aufweist;
d. am Innenrohrkopfstück mindestens eine Schneidkante (1112, 2112, 3112) ausgebildet ist, welche bei Drehung des Innenrohrs durch das Aussenrohrfenster aus einem Inneren des Aussenrohres heraus und bei weiterer Drehung durch das Aussenrohrfenster wieder in das Innere des Aussenrohres hineinbewegt wird; wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst:
e. Bereitstellen eines Innenrohrmittelstücks mit einem distalen Ende;
f. Ausbilden des Innenrohrkopfstücks am distalen Ende des Innenrohrmittelstücks mittels eines additiven Herstellungsverfahrens, um das Innenrohr zu erhalten;
g. Einführen des Innenrohrs in das Aussenrohr.
34. Verfahren nach Anspruch 32 oder 33, ferner umfassend:
a. Bereitstellen eines Aussenrohrmittelstücks mit einem distalen Ende;
b. Ausbilden des Aussenrohrkopfstücks am distalen Ende des Aussenrohrmittelstücks mittels eines additiven Herstellungsverfahrens, um das Aussenrohr zu erhalten.
35. Verfahren nach Anspruch 32, 33 oder 34, wobei
a. das Innenrohrmittelstück und/oder das Aussenrohrmittelstück aus Edelstahl gebildet ist,
b. das Innenrohrkopfstück und/oder das Aussenrohrkopfstück aus Edelstahl gebildet werden, insbesondere mittels Selective Laser Melting, SLM, Laser Cusing oder Direct Metal Laser Sintering, DMLS.
36. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass Innenrohr und/oder Aussenrohr aus Edelstahl 1.4443 gebildet sind.
37. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass am Innenrohrkopfstück ein oder mehrere Schneidfenster mit jeweils ein oder mehreren Schneidkanten ausgebildet werden.
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|---|---|---|---|
| PCT/IB2024/058973 WO2025057140A1 (de) | 2023-09-14 | 2024-09-15 | Innenrohr für ein chirurgisches schneidinstrument und verfahren zu dessen herstellung |
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| CH10172023 | 2023-09-14 |
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| CH000146/2024A CH721129A1 (de) | 2023-09-14 | 2024-02-12 | Verfahren zur Herstellung eines Innenrohrs für ein chirurgisches Schneidinstrument |
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- 2024-02-12 CH CH000146/2024A patent/CH721129A1/de unknown
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