CH664098A5 - Einrichtung zum passieren, insbesondere granulieren und/oder sieben eines gutes. - Google Patents
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Description
BESCHREIBUNG Die Erfindung betrifft eine Einrichtung gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekannte Granuliereinrichtungen weisen ein Gehäuse und ein in diesem angeordnetes, hohlzylinderförmiges Passiersieb mit vertikaler Mittelachse auf. Das hohlzylindrische Passiersieb bildet zusammen mit einem bei seinem unteren Ende vorhandenen Boden einen oben offenen, topfartigen Teil. In diesem ist ein Rühr- und Passierorgan mit einer vertikalen, den Boden durchdringenden Welle und Schaufeln angeordnet. Eine Antriebsvorrichtung weist einen seitlich ausserhalb des Gehäuses angeordneten Motor und ein mit Trägern unterhalb des Bodens des topfartigen Teils befestigtes Winkelgetriebe auf, das die vertikale Welle in Drehwirkverbindung mit dem Motor bringt. Beim Betrieb der Einrichtung wird das zu granulierende, pastose Gut durch einen oben im Gehäuse vorhandenen Einlass in das Innere des topfartigen Teils eingeleitet, mit den Schaufeln des rotierenden Rühr- und Passierorgans durch das Passiersieb hindurch gedrückt.
Diese bekannten Granuliereinrichtungen haben den Nachteil, dass das durch das hohlzylindrische Passiersieb hindurch gedrückte Gut, insbesondere wenn es verhältnismässig klebrig ist, dazu neigt, aussen am Passiersieb und an den Trägern haften zu bleiben. Dies reduziert die maximal mögliche Produktionsgeschwindigkeit und kann sogar eine vollständige Verstopfung verursachen. Zudem hat das erzeugte Granulat häufig stark variierende Granulatteilchen-grössen, weil von den durch die Löcher des Passiersiebs hindurch gedrückten Stränge unterschiedlich lange Teilchen abbrechen.
Derartige oder ähnliche Einrichtungen können auch verwendet werden, um ein klumpenförmiges Gut zu zerkleinern und zum Sieben durch das Passiersieb hindurch zu befördern. Dabei können sich ähnliche Probleme wie beim Granulieren ergeben.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Passieren eines Gutes durch ein Passiersieb zu schaffen, die Nachteile der bekannten Einrichtungen behebt. Dabei wird insbesondere angestrebt, ein Festhaften des durch das Passiersieb hindurch gelangenden Gutes möglichst zu vermeiden und bei der Verwendung der Einrichtung zum Granulieren ein möglichst homogenes Produkt zu erzeugen.
Diese Aufgabe wird durch eine Einrichtung der einleitend genannten Art gelöst, die gemäss der Erfindung durch die Merkmale des Anspruchs 1 gekennzeichnet ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Einrichtung gehen aus den abhängigen Ansprüchen hervor.
Der Erfindungsgegenstand soll nun anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert werden. In der Zeichnung zeigt die Figur 1 eine Seitenansicht einer Einrichtung zum passieren eines Gutes,
die Figur 2 einen schematisierten Vertikalschnitt durch einen Teil der Einrichtung, in grösserem Massstab,
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die Figur 3 einen schematisierten Horizontalschnitt durch das Passiersieb und das Rühr- und/oder Passierorgan der Einrichtung entlang der Linie III—III der Figur 2 und die Figur 4 einen Ausschnitt aus der Figur 2 in noch grösserem Massstab.
Die in der Figur 1 dargestellte Einrichtung zum Passieren eines Gutes weist ein Gestell 1 auf, das beispielsweise mit einem Fussteil mit Laufrädern versehen sein kann. Eine Antriebsvorrichtung 3 weist einen Elektromotor 5, ein Untersetzungsgetriebe 7 und eine Verschalung 9 auf, die am Gestell 1 befestigte, als Support für die Antriebsvorrichtung 3 dienende Teile hat. Das Untersetzungsgetriebe 7 ist beispielsweise als Schaltgetriebe für die stufenweise Änderung der Drehzahl der Abtriebswelle der Antriebsvorrichtung ausgebildet, wobei statt dessen oder zusätzlich auch der Elektromotor 5 Mittel zum Einstellen der Drehzahl aufweisen könnte. Ein Gehäuse 11 ist im allgemeinen rotationssymmetrisch zu einer vertikalen Achse 13 und hat drei lösbar miteinander verbundene, übereinander angeordnete Gehäuseteile 15,17, 19, von denen der mittlere Gehäuseteil 15 hohlzylindrisch und starr am Support der Antriebsvorrichtung 3 und damit am Gestell 1 befestigt ist. Der oberste Gehäuseteil 17 hat einen sich vom Gehäuseteil 15 weg nach oben verjüngenden, konischen Abschnitt 17a und oberhalb von diesem einen sich nach oben trichterartig erweiternden, konischen Abschnitt 17b, so dass sich bei der Verbindung der beiden Abschnitte 17a, 17b eine Verengung 17c ergibt. Der unterste Gehäuseteil 19 ist zylindrisch, wobei seine Innen- und Aussendurch-messer ein wenig grösser sind als diejenigen des mittleren Gehäuseteils 15. Der Innenraum des Gehäuses 11 bildet einen in der Figur 2 mit 21 bezeichneten Durchgang für das zu behandelnde, nämlich zu passierende Gut, wobei das obere, offene Ende des obersten Gehäuseteils 17 als Einlass 23 und das untere, offene Ende des untersten Gehäuseteils 19 als Auslass 25 dient. Der mittlere und der oberste Gehäuseteil 15 bzw. 17 sind bei ihren einander zugewandten Enden mit Ringflanschen versehen, die mit in der Figur 2 ersichtlichen Schraubverbindungsmitteln verbunden sind. Der mittlere und der unterste Gehäuseteil 15 bzw. 19 sind mit Schnappspannern 27 verbunden.
Wie es besonders deutlich in der Figur 2 ersehen werden kann, besitzt der mittlere Gehäuseteil 15 auf einer Seite eine Öffnung, die durch einen angeschweissten Ringflansch 31 begrenzt ist. An diesem ist ein vom Gehäuseteil 15 wegragender Stutzen 33 starr befestigt, nämlich angeschweisst, der seinerseits an dem die Antriebsvorrichtung 3 tragenden Gestellteil befestigt ist. Ein sich mindestens zur Hauptsache im Innenraum des mittleren Gehäuseteils 15 befindender Träger 35 weist einen lösbar am Ringflansch 31 befestigten Ringflansch 37, eine starr mit diesem verbundene, beidenends offene, horizontale Hülse 39 und eine starr an dieser befestigte, vertikale Hülse 41 auf. In der Hülse 39 ist eine Welle 43 mit beispielsweise zwei Lagern radial und axial um eine zur Achse 13 rechtwinklige Achse 45 drehbar gelagert. Das aus dem Innenraum des Gehäuseteils 15 heraus in den Innenraum des Stutzens 33 hineinragende Ende der Welle 43 ist über eine lösbare Verbindung 47 mit der Welle 49 der Antriebsvorrichtung 3 verbunden. In der Hülse 41 ist eine beidenends aus dieser herausragende Welle 51 mit beispielsweise zwei Lagern radial und axial um die Achse 13 drehbar gelagert. Die zum Lagern der beiden Wellen 43, 51 dienenden Lager sind als Wälzlager, nämlich beispielsweise als Kugellager ausgebildet. Das der vertikalen Achse 13 zugewandte Ende der Welle 43 ist mit einem Kegelrad 53 versehen, das mit einem auf der Welle 51 befestigten Kegelrad 55 kämmt. Die beiden Kegelräder 53, 55 bilden zusammen mit den sie tragenden Wellen 43, 53 und den die letzteren lagernden Lagermitteln ein Winkel- und/oder Umlenkgetriebe 57. Am oberen und unteren Ende der Hülse 41 ist je ein Abschlussteil 59 lösbar befestigt, der eine Dürchführungsöffnung für die Welle 51 besitzt und das zu behandelnde Gut vom die beweglichen Teile des Winkel- und/oder Umlenkgetriebes 57 enthaltenden Innenraum des Träger 35 abhält.
Am unteren Ende des mittleren Gehäuseteils 15 ist ein Ring 61 starr und unlösbar befestigt und mit entlang seinem Umfang verteilten Gewindebohrungen versehen, von denen eine in der Figur 4 dargestellt und mit 61a bezeichnet ist. Ein den Ring 61 umschliessender, an diesem und/oder direkt am Gehäuseteil 15 befestigter, im Vertikalschnitt abgewinkelter Kragen 63 ist mit Teilen von Schnappspannern versehen. Am Ring 61 ist an dessen Aussenseite ein Ring 65 starr und lösbar befestigt, nämlich mit Schraubenlöchern 65a von ihn durchdringenden und in die Gewindebohrungen 61a des Rings 61 eingeschraubten Schrauben 67 festgeschraubt.
Am Ring 65 ist ein zumindest zur Hauptsache aus einem perforierten Mantel bestehendes Passiersieb 71 starr und unlösbar befestigt, etwa angeschweisst. Das Passiersieb 71 ist zumindest im allgemeinen zu Achse 13 rotationssymmetrisch und verjüngt sich entlang von dieser nach unten zumindest im allgemeinen konisch, wobei der Durchmesser seines dünneren Endes vorzugsweise höchsten 25% und beispielsweise höchstens oder ungefähr 15% des Durchmessers seines dik-keren Endes beträgt. Der Winkel zwischen dem Passiersieb 67 und der Achse 13 beträgt zweckmässigerweise höchstens 60°, vorzugsweise höchstens 45°, vorzugsweise mindestens 15° und beispielsweise 20° bis 40°. Die im Passiersieb vorhandenen Löcher zum Durchlassen des zu passierenden Gutes sind auf der inneren und äusseren Seite des Passiersiebs durch Begrenzungsränder begrenzt, die in glatten Konusflächen liegen können. Es wäre aber auch möglich, das Passiersieb raffelartig auszubilden. In diesem Fall würden dann die die Löcher begrenzenden Siebabschnitte nicht mehr Bereiche eines vollständig glatten, konischen Mantels bilden, sondern teilweise ein wenig auf die innere Seite eines solchen vorstehen. Im übrigen können die Löcher des Passiersiebes 71 eine kreisrunde oder auch irgend eine andere Umrissform haben. Am unteren Ende des Passiersiebs 71 ist ein Abschlusselement 73 angeordnet, das einen starr am Passiersieb 71 befestigten Ring und sich in diesem befindende Teile aufweist.
Ein Passier- und/oder Rührorgan 81 weist eine lösbar und starr an der Welle 51 befestigte Nabe 83 und mindestens eine an dieser befestigte Schaufel und vorzugsweise mehrere gleichmässig um die Nabe 83 herum verteilt, nämlich drei in der Figur 3 sichtbare Schaufeln 85 auf. Das Passier- und/ oder Rührorgan 81 wird beim Betrieb in der durch den Pfeil 87 bezeichneten Richtung gedreht und die Schaufeln 85 sind in einem zur Achse 13 rechtwinkligen Schnitt von der Nabe 83 weg entgegen der Drehrichtung gekrümmt. Ferner sind die Schaufeln 85 beispielsweise ähnlich wie Turbinenschaufeln auch entlang der Achse 13 verwunden, so dass ihr unteres Ende gegenüber ihrem oberen Rand entgegen der Drehrichtung versetzt ist. Die Schaufeln können beispielsweise entlang je einer Schraubenlinie verlaufen. In den Figuren 2 und 4 wurde jeweils nur eine der Schaufeln 85 gezeichnet, und zwar zur Vereinfachung ohne die axiale Verwindung. Der obere Rand jeder Schaufel 85 ist von der Nabe 83 weg nach unten geneigt, so dass die oberen Ränder der Schaufeln 85 beispielsweise zusammen eine Konusfläche aufspannen. Die äusseren Ränder der Schaufeln 85 liegen in einer Konusfläche, deren Winkel mit der Achse 13 gleich dem Winkel ist, den das Passiersieb 71 mit der Achse 13 bildet. Die von den äussern Rändern der Schaufeln 85 aufgespannte Konusflä-che verläuft also parallel zum Passiersieb 71. Zwischen dem äussern Rand jeder Schaufel 85 und der Innenfläche des Passiersiebes ist ein freier Spalt 89 vorhanden.
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Die Welle 51 hat an ihrem unteren, aus der Hülse 41 herausragenden Ende einen etwas dünneren zylindrischen Endabschnitt, der etwas unterhalb des die Hülse 41 unten abschliessenden Abschlussteils 59 mit dem an ihm anschliessenden Abschnitt der Welle 51 eine Schlulter bildet. Die Nabe 81 besitzt eine durchgehende, zur Achse 13 koaxiale Längsöffnung, die am oberen Ende eine Erweiterung hat, in die der untere Endabschnitt der Welle 51 annähernd radial spielfrei hinein passt. Zwischen der radialen, unteren Endfläche der Welle 51 und einer ihr zugewandten Schulterfläche der Längsöffnung der Nabe 83 ist ein auswechselbares, ringförmiges Distanzelement 91 eingesetzt. Am unteren Ende der Nabe 83 ist ein Messerhalter 93 vorhanden, der einen sich unter dem das Passiersieb 71 unten abschliessenden Abschlusselement 73 befindenden, scheibenförmigen Teil aufweist und durch eine vom Abschlusselement 73 gebildete, mindestens einigermassen dicht abschliessende Durchführung hindurch mit der Nabe 83 verbunden ist. Ein Befestigungselement 95 hat als Hauptbestandteil eine Schraube oder einen Gewindebolzen, der durch die in der Nabe 83 vorhandene Längsöffnung hindurch in eine im unteren Endabschnitt der Welle 51 vorhandene Gewindebohrung eingeschraubt ist. Das Befestigungselement 95 verbindet den Messerhalter 93 lösbar mit der Nabe 83 und die letztere lösbar mit der Welle 51.
Das Befestigungselement 95 ist derart ausgebildet, dass es die Nabe 83 axial unverschiebbar mit der Welle 51 verbindet. Die Einrichtung weist jedoch vorzugsweise als Zubehörteile ringförmige Distanzelemente aus, die gleiche Innen-und Aussendurchmesser wie das Distanzelement 91, aber andere axiale Abmessungen haben. Durch vorübergehendes Entfernen des Passier- und/oder Rührorgans 81 von der Welle 51 und durch Ersetzen des Distanzelements 91 durch ein Distanzelement mit anderer axialer Abmessung kann das Passier- und/oder Rührorgan 81 bezüglich des Passiersiebs 71 nach oben oder unten versetzt werden. Dabei bestehen natürlich auch die Möglichkeiten überhaupt kein Distanzelement oder aber gleichzeitig mehrere Distanzelemente einzusetzen. Es kann beispielsweise vorgesehen werden, dass das Passier- und'oder Rührorgan 81 etwa bis mindestens 10 mm oder sogar bis mindestens 20 mm entlang der Achse 13 versetzbar ist. Das Befestigungselement 95 hält dabei den Messerhalter 93 derart, dass sich dieser unabhängig von der gewählten Höheneinstellung des Passier- und/oder Rührorgans 81 immer in der gleichen Höhe bezüglich des Passiersiebes 71 befindet. Wenn das Passier- und/oder Rührorgan 81 ausgehend von der in den Figuren 2 und 4 gezeichneten Stellung nach oben oder unten versetzt wird, ändert natürlich auch die Breite des Spalts 89 zwischen den Aussenrändern der Schaufeln 85 und der Innenfläche des Passiersiebs 71. Diese Breite ist also durch Entfernen des Distanzelements 91 und/ oder durch Einsetzen mindestens eines andern Distanzelements verstellbar und an die Eigenschaften des zu behandelnden. durch das Passiersieb 71 zu drückenden Gutes anpassbar.
Die Nabe 83 ist durch einen Mitnehmer 97, nämlich einen Keil, drehfest mit der Welle 51 verbunden und der Messerhalter 93 ist seinerseits durch Mitnehmermittel drehfest mit der Nabe 83 verbunden. Diese Mitnehmermittel sind vorzugsweise derart ausgebildet, dass die Drehstellung des Messerhalters 93 bezüglich der Nabe 83 veränderbar ist. Der Messerhalter kann zur Bildung derartiger Mitnehmermittel beispielsweise einen hohlzylindrischen, nach oben ragenden Hals aufweisen, der den unteren Endabschnitt der Nabe 83 umgreift. Dieser Hals kann durch einen Keil, der entlang dem Umfang seiner Innenfläche oder der Aussenfläche des Naben-Endabschnitts versetzbar ist, mit der Nabe verkeilt sein. Es wäre aber auch möglich, den Nabenendabschnitt und den Hals mit je einem Kranz von ineinander eingreifenden Zähnen zu versehen.
Am Messerhalter 93 ist für jede Schaufel 85 ein Messer 101 starr befestigt, das entlang der Aussenseite des Passiersiebs 71 vom unteren zum oberen Rand von diesem verläuft. Die also drehfest mit dem Passier- und/oder Rührorgan 81 verbundenen Messer 101 besitzen auf ihrer bezüglich ihrer Drehrichtung vorderen Seite eine Schneide. Diese verläuft entlang dem äusseren Rand der zugeordneten Schaufel 85, kann jedoch gegen diese um einen Winkel a entgegen der Drehrichtung des Passier- und/oder Rührorgans 81 und der Messer 101 versetzt sein. Wenn die Schaufeln 85 entlang der Achse 13 verwunden sind, wie es vorzugsweise der Fall ist, sollen auch die Schneiden der Messer entlang einer verwundenen Linie verlaufen. Dadurch kann beispielsweise erreicht werden, dass die Schneiden der Messer 101 gegen die Aus-senränder der Schaufeln entlang der ganzen Höhe des Passiersiebs 71 um den gleichen Winkel a versetzt sind.
Die Welle 51 hat an ihrem oberen Ende ebenfalls einen dünneren Endabschnitt, der zusammen mit ihrem sich darunter befindenden Abschnitt knapp über dem die Hülse 41 oben abschliessenden Abschlussteil 59 eine Schulterfläche bildet und an dem ein Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgan 111 starr, aber lösbar befestigt ist. Dieses weist eine Nabe 113 und starr mit dieser verbundene und um diese herum verteilte Schaufeln 115 auf. Die Nabe 113 hat eine durchgehende, koaxiale Längsöffnung, die sich nach unten in mehreren Stufen erweitert. Der obere Endabschnitt der Welle 51 ragt in den zweitobersten und zweitdicksten Abschnitt der Längsöffnung der Nabe 113 hinein, hält die Nabe 113 annähernd radial spielfrei und ist durch einen Keil aufweisende Mitnehmermittel drehfest mit der Nabe 113 verbunden. Eine Schraube 117 ist durch den obersten Abschnitt der Längsöffnung der Nabe 113 hindurch in eine im oberen Endabschnitt der Welle 81 vorhandene Gewindebohrung eingeschraubt, hat einen auf der oberen, radialen Endfläche der Nabe 113 aufliegenden Kopf und verbindet die Nabe 113 im in der Figur 2 gezeichneten Zustand axial unverschiebbar mit der Welle 51.
Die Nabe 113 hat einen sich von ihrem oberen Ende weg konisch nach unten erweiternden Hauptabschnitt, an den unten noch ein kurzer, zylindrischen Endabschnitt an-schliesst. Der Aussendurchmesser des untern Endes der Nabe 113 ist ein wenig grösser als der Aussendurchmesser der Hülse 41 und der diese abschliessenden Abschlussteile 59. Im gezeichneten Zustand übergreift der kragenartige Rand des unteren Endabschnitts der Nabe 113 den das obere Ende der Hülse 41 abschliessenden Abschlussteil 59. Das Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgan 111 hat beispielsweise gleich viele Schaufeln wie das Passier- und/oder Rühror-gan 81, d.h. drei Schaufeln 115, von denen in der Figur 2 nur eine gezeichnet ist. Die Hauptabschnitte der Schaufeln 115 werden durch Aussenränder begrenzt, die nach unten von der Achse 13 wegverlaufen und eine sich nach unten erweiternde Konusfläche aufspannen, deren Winkel mit der Achse 13 beispielsweise mindestens ungefähr gleich demjenigen der Wand des konischen Abschnitts 17a des obersten Gehäuseteils 17 ist. Am unteren Ende der Schaufeln 115 können deren Aussenränder beispielsweise über einen verrundeten Übergangsabschnitt in horizontale, untere Ränder übergehen. Die Schaufeln 115 können in einem zur Achse 13 rechtwinkligen Schnitt beispielsweise ähnlich gekrümmt sein wie die Schaufeln 81. Des weiteren können die Schaufeln 115 beispielsweise auch noch ähnlich wie die Schaufeln 85 entlang der Achse 13 verwunden sein.
Die Einrichtung weist vorzugsweise noch Zubehörteile auf, um das Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgan 111 entlang der Achse 13 bezüglich des Gehäuses 11 zu versetzen.
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Diese Zubehörteile können ring- oder hülsenförmige Distanzelemente mit unterschiedlichen axialen Abmessungen aufweisen, die wahlweise zwischen die obere Endfläche der Welle 51 und die ihr zugewandte Auflagefläche der Nabe 113 eingesetzt werden können. Zur Erzielung grosser Versetzungen können auch noch starr mit der Welle verbindbare Verlängerungswellen und/oder mit der Schraube 117 auswechselbare, längere Schrauben vorhanden sein. Solche Zubehörteile ermöglichen, das Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgan 11 ausgehend von seiner in der Figur 2 gezeichneten, tiefstmöglichen Stellung stufenweise nach oben zu versetzen. Dabei ist das Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgan 111 bis in eine Höhe versetzbar, in der seine Schaufeln 115 die Verengung 17c des obersten Gehäuseteils 17 durchdringen und sich die am weitesten von der Achse 13 entfernten Abschnitte der Schaufel-Aussenrändern mindestens annähernd in der Höhe der Verengung 17c befinden.
Im oberen, konischen Abschnitt 17b des obersten Gehäuseteils 17 kann noch ein Rost 121 starr befestigt sein, der eine Gruppe zueinander parallele Stäbe und eventuell eine Gruppe diese kreuzende Stäbe aufweist. Die Weiten der Öffnungen des Rostes 121 sollen dabei wesentlich grösser sein als die Weiten der Löcher des Passiersiebs 71.
Die in den Figuren 1 bis 4 dargestellte Einrichtung kann insbesondere zum sogenannten Nassgranulieren eines Gutes verwendet werden. Dieses kann etwa aus einem pastösen Gemisch bestehen, das mindestens eine eigentliche Nutzsubstanz, wie eine pharmazeutische Wirksubstanz oder ein Nahrungsmittel, ein Bindemittel und Wasser oder eine andere Flüssigkeit enthält. Das zu granulierende Gut wird kontinuierlich oder chargenweise durch den Einlass 23 in den vom Gehäuse 11 begrenzten Durchgang 21 gebracht, wobei das Gut beim einbringen beispielsweise die Form pastöser Klumpen haben kann. Falls das Gut extrem grosse Klumpen enthält, die den Betrieb der Einrichtung stören könnten, werden diese Klumpen vom Rost 121 zurückgehalten, so dass sie sparat zerkleinert werden können. Der Rost 121 dient zudem als Schutz gegen Unfälle und ist derart bemessen, dass beim Betrieb niemand die Hand durch den Einlass 23 hindurch in den Bereich des Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgans 111 strecken kann.
Beim Betrieb treibt die Antriebsvorrichtung 3 die Welle 51 und damit das Passier- und/oder Rührorgan 81 sowie das Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgan 111 an. Die durch Öffnungen des Rostes 121 hindurch nach unten gelangenden Klumpen des zu granulierenden Gutes werden vom Dosier-und/oder Zerkleinerungsorgan 111 dosiert nach unten gefördert und zerkleinert. Das derart behandelte Gut gelangt nun in den vom Passiersieb 71 begrenzten Bereich des Durchgangs 21 und wird durch das Passier- und/oder Rührorgan 81 durch die Löcher des Passiersiebes 71 hindurch gedrückt, so dass auf der Aussenseite des Passiersiebs 71 aus dessen Löcher Stränge des Gutes austreten. Diese werden durch die Messer 101 in Granulat-Teilchen zerschnitten, die nach unten fallen und durch den Auslass 25 hindurch aus dem Durchgang 21 heraus gelangen. Die aus dem Auslass 25 kommenden Teilchen können beispielsweise in einen sich unter diesem befindenden Behälter oder direkt auf eine Fördervorrichtung gelangen und danach in einem separaten Trockner getrocknet werden.
Da das Winkel- und/oder Umlenkgetriebe 57 oberhalb des Passiersiebs 71 angeordnet ist und da das letztere ausschliesslich bei seinem oberen Rand mit dem Gehäuse 11 verbunden ist, sind keine von der Wandung des Gehäuses unter die untere, äussere Seite des Passiersiebs ragende Befestigungsteile vorhanden. Die von der unteren Seite des Passiersiebs kommenden Granulat-Teilchen können daher alle unbehindert nach unten fallen.
Wenn sich das Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgan 111 in seiner in der Figur 2 gezeichneten, tiefstmöglichen Stellung befindet, ragen nur die obersten Abschnitte seiner Schaufeln 115 in den Innenraum des konischen Gehäuseteilabschnitts 17 hinein. In dieser Stellung des Organs 111 kann pro Zeiteinheit eine verhältnismässig grosse Menge des zu granulierenden Gutes zum Passiersieb 71 gelangen. Wenn man das Organ 111 höher hinauf versetzt, werden die freien Querschnittsflächen des Durchgangs 21 im Bereich des konischen Abschnitts 17a und/oder der Verengung 17c des Gehäuseteils 17 und damit auch die pro Zeiteinheit nach unten gelangende Gutmènge verkleinert. Durch Verändern der Höhe des Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgans 111 kann also die pro Zeiteinheit und/oder pro Drehung der Welle 51 in den vom Passiersieb 71 begrenzten Durchgangbereich gelangende und geförderte Gutmenge an die Eigenschaften, insbesondere die Viskosität des Gutes angepasst werden.
Die Breite der zwischen den Aussenrändern der Schaufeln 85 des Passier- und/oder Rührorgans 81 und dem Passiersieb 71 vorhandenen Spaltes 89 kann durch Versetzen des Passier- und/oder Rührorgans 81 ebenfalls an die Eigenschaften des zu granulierenden Gutes angepasst werden. Die Drehzahl der Welle 51 und der beiden damit verbundenen Organe 81 und 111 kann beispielsweise in einem Bereich von 50 bis 250 Umdrehungen pro Minute einstellbar sein.
Die in der Längsrichtung der aus den Löchern des Passiersiebes 71 austretenden Gut-Stränge gemessene Abmessung der hergestellten Granulat-Teilchen ist von der Grösse des Winkels a abhängig, um den die Messer um die Achse 13 herum gegen den Aussenrand der zugeordneten Schaufel 85 versetzt sind. Die Abmessung der Granulat-Teilchen kann daher durch Verändern der Versetzung der Messer 101 gegen die Schaufel-Aussenränder eingestellt werden. Im übrigen kann die Form und Grösse der Granulat-Teilchen natürlich durch die Ausbildung der Löcher des Passiersiebs 71 beein-flusst werden. Dabei können unterschiedlich ausgebildete Passiersiebe bereit gestellt werden, die nach einer vorübergehenden Entfernung des untersten Gehäuseteils 19 relativ rasch ausgewechselt werden können. Die schnell lösbare Befestigung des untersten Gehäuseteils 19 erleichtert die Rei-nigbarkeit des Passiersiebs 71 und der Messer 101, wobei die letzteren und das Passiersieb zum Reinigen nötigenfalls auch noch entfernt werden können.
Die Einrichtung kann nicht nur zum Granulieren eines feuchten, ein Bindemittel enthaltenden Gutes, sondern auch zum Zerkleinern und Sieben eines trockenen, brocken- oder klumpenförmigen zugeführten Gutes dienen. Dabei werden die bereits vom Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgan 111 zerkleinerten Brocken oder Klumpen durch das Passierund/oder Rührorgan 81 in Zusammenwirkung mit dem Passiersieb 71 weiter zerkleinert und durch das letztere hindurch gedrückt.
Bei der Verwendung der Einrichtung zum Zerkleinern und Sieben eines trockenen Gutes werden die Messer 101 im allgemeinen nicht benötigt und können mitsamt dem Messerhalter 93 entfernt werden. Nötigenfalls kann dann anstelle des Messerhalters 93 eine Scheibe oder ein sonstiges End-und Abschlusselement am unteren Ende des Dorns befestigt werden.
Eventuell kann man auch beim Nassgranulieren auf die Messer 101 verzichten. Das Gut kann nämlich derart beschaffen sein, dass die aus den Löchern des Passiersiebs herausgedrückten Gut-Stränge von selbst in Granulat-Teilchen brechen. Wenn dies nicht der Fall ist, besteht zudem die Möglichkeit, die entstehenden Stränge nachträglich mit einer separaten Vorrichtung in Granulat-Teilchen zu zerteilen.
Die Einrichtung kann noch in anderer Hinsicht modifiziert werden. Statt das Passier- und/oder Rührorgan 81
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durch Auswechseln von Distanzelementen stufenweise höhenverstellbar an der Welle 51 zu befestigen, könnte das Passier* und/oder Rührorgan mit Einstellmitteln versehen werden, um die Höhe des Passier- und/oder Rührorgans oder zumindest die Höhe von dessen Schaufeln stufenweise oder kontinuierlich zu verändern. Statt das Passier- und/oder Rührorgan verstell- oder versetzbar an der Welle 51 zu montieren oder zusätzlich dazu, könnte das Passiersieb 71 höhenverstellbar am Gehäuse befestigt werden. Hierzu könnte man biespielsweise die Schraubenlöcher 65a des Rings 65 statt durch Bohrungen durch Schlitze bilden, die geneigt zu einer Horizontalebene oder eventuell senkrecht verlaufen. Beim Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgan besteht ebenfalls die Möglichkeit, Einstellmittel vorzusehen, die eine stufenweise oder kontinuierliche Verstellung des Dosier- und/ oder Zerkleinerungsorgans ermöglichen, ohne dass dazu irgendwelche Teile ausgewechselt werden müssen.
Ferner wäre es möglich, den untersten Gehäuseteil wegzulassen, so dass das Passiersieb dann an das untere Ende des Gehäuses anschliessen würde.
Im übrigen können die Anzahlen und Formen der Schaufeln des Passier- und/oder Rührorgans sowie des Dosier-und/oder Zerkleinerungsorgans variiert werden. Zudem könnte eventuell auf das letztere verzichtet werden.
Das Passiersieb 71 oder genauer gesagt, dessen Löcher für den Durchtritt des zu passierenden Gutes aufweisender Mantel ist vollständig konisch. Es wäre jedoch auch möglich, ein Passiersieb vorzusehen, das am unteren, dünneren Ende eines konischen Abschnitts noch einen zu seiner Achse rechtwinkligen, horizontalen, kreis- oder kreisringförmigen Abschnitt mit Löchern für den Durchlass des Gutes hat. In diesem Fall wäre dann das Passier- und/oder Rührorgan mit Schaufeln zu versehen, die unten noch einen entlang dem horizontalen Abschnitt des Passiersiebes verlaufenden Rand haben.
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1 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Einrichtung zum Passieren, insbesondere Granulieren und/oder Sieben eines Gutes, mit einem Gehäuse (11), einem an diesem befestigten, um eine vertikale Achse (13) herum verlaufenden Passiersieb (71) und einem um die genannte Achse (13) drehbaren Passier- und/oder Rührorgan (81) mit mindestens einer entlang dem Passiersieb (71) bewegbaren Schaufel (85), dadurch gekennzeichnet, dass das Passiersieb (71) einen sich entlang der genannten Achse (13) von oben nach unten verjüngenden Abschnitt aufweist und dass die Schaufel (85) auf dessen oberer Seite angeordnet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Passiersieb (71) ausschliesslich in dem sich entlang der Achse (13) verjüngenden Abschnitt Löcher für den Durchtritt des zu passierenden Gutes aufweist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Abschnitt des Passiersiebs (71) konisch ist.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellungen des Passiersiebs (71) und der bzw. jeder Schaufel (85) des Passier- und/oder Rührorgans (81) bezüglich einander entlang der genannten Achse (13) veränderbar sind, wobei beispielsweise das Passier- und/oder Rührorgan (81) axial versetzbar an einer zu seinem Antrieb dienenden Welle (51) und/oder das Passiersieb (71) verstellbar am Gehäuse (11) befestigt ist.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass für jede Schaufel (85) auf der dieser abgewandten Seite des Passiersiebs (71) ein entlang von diesem um die genannte Achse (13) drehbares, drehfest mit dem Passier- und/oder Rührorgan (81) verbundenes Messer (101) vorhanden ist, um beim Granulieren aus Löchern des Passiersiebs (71) heraus gedrückte Stränge des zu granulierenden Gutes in Granulat-Teilchen zu zerschneiden.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das bzw. jedes Messer (101) und das Passier- und/ oder Rührorgan (81) gegen einander um die genannte Achse (13) herum verstellbar sind.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Passiersieb (71) bei seinem oberen Rand, und vorzugsweise ausschliesslich bei diesem, am Gehäuse (11) befestigt ist.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das Gehäuse (11) einen Durchgang (21) begrenzt, um das zu passierende Gut von oben her zum Passiersieb (71) zu leiten, und wobei eine Antriebsvorrichtung (3) sowie ein Winkel-und/oder Umlenkgetriebe (57) vorhanden sind, das eine horizontale Welle (49) der Antriebsvorrichtung (3) mit dem Passier- und/oder Rührorgan (81) verbindet, dadurch gekennzeichnet, dass die sich im Durchgang (21) befindenden Teile des Winkel- und/oder Umlenkgetriebes (57) oberhalb des Passiersiebs (71) und des Passier- und/oder Rührorgans (81) angeordnet sind.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb des Winkel- und/oder Umlenkgetriebes (57) ein über dieses antreibbares, um die genannte Achse (13) drehbares, Schaufeln (115) aufweisendes Dosier- und/ oder Zerkleinerungsorgan (111) vorhanden ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchgang (21) einen sich vom Winkel- und/ oder Umlenkgetriebe (57) weg nach oben verjüngenden Abschnitt aufweist und dass die Stellung des Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgans (111) bezüglich des Gehäuses (11) derart entlang der genannten Achse (13) veränderbar ist, dass es sich mindestens in einer möglichen Stellung zumindest teilweise in diesem Durchgangsabschnitt befindet, wobei der Durchgang (21) über diesem Durchgangsabschnitt vorzugsweise eine Verengung besitzt und das Dosier- und/oder
Zerkleinerungsorgan (111) vorzugsweise in den Bereich dieser Verengung bringbar ist, wobei das Dosier- und/oder Zerkleinerungsorgan (111) beispielsweise lösbar und versetzbar an einer Welle (51) des Winkel- und/oder Umlenkgetriebes (57) befestigt ist und seine Stellung beispielsweise durch Einsetzen oder Entfernen mindestens eines Elements, wie eines Distanzelements und/oder einer Verlängerungswelle veränderbar ist.
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