AT525168A4 - Kochgeschirr für ein Induktionskochfeld - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Kochgeschirr für induktives Kochen, wobei das Kochgeschirr (1) einen Gartopf (2) zur Aufnahme des Kochgutes (3) umfasst, wobei zumindest der Gartopfboden (4) des Gartopfs (2) aus einem ferromagnetischen Material ausgebildet ist, und wobei das Kochgeschirr (1) einen Topfmantel (5) aufweist, wobei der Topfmantel (5) den Gartopf (2) zumindest teilweise umgibt, wobei zumindest der Topfmantelboden (6) des Topfmantels (5) aus einem nicht-ferromagnetischen Material ausgebildet ist, und wobei zwischen dem Topfmantel (5) und dem Gartopf (2) ein Luftraum (7) ausgebildet ist, wobei durch den Topfmantel (5) und den Gartopf (2) ein doppelwandiger Boden und eine doppelwandige Wand des Kochgeschirrs (1) ausgebildet sind. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass im Bereich des Topfmantelbodens (6) zumindest eine Bodenöffnung (8) zum Einstrom von Luft in den Luftraum (7) vorgesehen ist und in der Wand des Kochgeschirrs (1) zumindest eine Wandöffnung (9) zum Ausstrom von Luft aus dem Luftraum (7) vorgesehen ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Kochgeschirr für induktives Kochen, wobei das Kochgeschirr einen Gartopf zur Aufnahme des Kochgutes und einen den Gartopf zumindest teilweise umgebenden Topfmantel aufweist. Dabei ist der Gartopfboden des Gartopfes aus einem ferromagnetischen Material und der Topfmantelboden des Topfmantels aus einem nicht ferromagnetischen Material.
Bei Kochgeschirr für induktives Kochen ist im Boden ein ferromagnetisches Material vorgesehen. In Betrieb erzeugt ein Induktionskochfeld ein magnetisches Wechselfeld. Wenn das ferromagnetische Material dem magnetischen Wechselfeld ausgesetzt wird, wird im Boden des Kochgeschirrs Wärme erzeugt. Das Kochgeschirr wird dadurch sehr heiß, sodass es bei Berührung des Kochgeschirrs zu Verbrennungen kommen kann. Auch empfindliche Oberflächen, wie beispielsweise eine Tischplatte, können beschädigt werden, wenn das Kochgeschirr mit dem erwärmten Kochgut darauf abgestellt wird.
Im Stand der Technik sind verschiedene Kochgeschirre für Induktionskochfelder bekannt,
die versuchen diese Probleme zu vermeiden.
WO 2013/010555 zeigt beispielsweise ein Kochgeschirr für ein Induktionskochfeld, wobei ein thermisch isolierender äußerer Mantel vorgesehen ist, der unten gegenüber dem Boden des Kochtopfes vorsteht, sodass ein Luftspalt zwischen dem Boden und dem unteren Rand des Mantels besteht. Zwischen Mantel und Kochtopf besteht ein Luftspalt, der seitlich eine gewisse thermische Isolierung bietet, während unten der heiße Boden des Kochgeschirrs freiliegt.
Aus dem Stand der Technik bekanntes Kochgeschirr ist daher nur zum Kochen auf dem Induktionskochfeld geeignet. Nach dem Kochen müssen die Speisen daher in Essgeschirr umgefüllt werden, das einfach zu einem Essplatz transportiert werden kann. Dabei kommt es jedoch zu einem raschen Auskühlen der Speisen. Für Speisen, die beim Abkühlen ihre Konsistenz und ihren Geschmack verändern, ist dies besonders nachteilig.
Ein Beispiel für solche Speisen ist Porridge. Porridge sind Haferflocken die in Milch und/oder Wasser aufgekocht werden. Üblicherweise benutzt man dafür einen Kochtopf und erhitzt das Kochgut unter wiederholtem Rühren, so lange bis es kurz aufkocht, wobei die Haferflocken quellen und die gewünschte cremige Konsistenz erlangen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Porridge fertig zum Verzehr. Erst das Quellen der Haferflocken in
Kochgeschirr als Essgeschirr verwendet werden könnte.
Aufgabe ist es daher ein Kochgeschirr für ein Induktionskochfeld bereitzustellen, das als Essgeschirr verwendet werden kann, wobei es insbesondere leicht zu transportieren ist und nur eine geringe Gefahr von Verbrennungen der Haut oder der Essplatzoberfläche durch das Kochgeschirr besteht. Zudem sollte das Kochgeschirr leicht zu reinigen sein.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Kochgeschirr mit dem kennzeichnenden Merkmal des Anspruchs 1.
Für ein eingangs beschriebenes Kochgeschirr für induktives Kochen, wobei das Kochgeschirr einen Gartopf zur Aufnahme des Kochgutes umfasst, wobei zumindest der Gartopfboden des Gartopfs aus einem ferromagnetischen Material ausgebildet ist, und wobei das Kochgeschirr einen Topfmantel aufweist, wobei der Topfmantel den Gartopf zumindest teilweise umgibt, wobei zumindest der Topfmantelboden des Topfmantels aus einem nicht-ferromagnetischen Material ausgebildet ist, und wobei zwischen dem Topfmantel und dem Gartopf ein Luftraum ausgebildet ist, wobei durch den Topfmantel und den Gartopf ein doppelwandiger Boden und eine doppelwandige Wand des Kochgeschirrs ausgebildet sind, ist daher erfindungsgemäß vorgesehen, dass im Bereich des Topfmantelbodens zumindest eine Bodenöffnung zum Einstrom von Luft in den Luftraum vorgesehen ist und in der Wand des Kochgeschirrs zumindest eine
Wandöffnung zum Ausstrom von Luft aus dem Luftraum vorgesehen ist.
Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Bodenöffnung und der Wandöffnung wird eine besonders effektive Durchströmung im Luftraum erreicht. Bei der Zubereitung von Speisen wird der Topfmantel daher nur mäßig erwärmt, so dass es bei Berührung des Topfmantels nicht zu Verbrennungen oder Beschädigungen einer Tischoberfläche kommt. Aufgrund des mäßig warmen Topfmantels ist das Kochgeschirr zudem leicht und einfach zu transportieren. Gleichzeitig bleibt jedoch der Gartopf wärmer, da die Abgabe von Wärme in die Umgebung nur durch den Luftraum ermöglicht ist. Während also der Topfmantel nur mäßig warm wird, bleibt der Gartopf selbst länger warm.
Die Bodenöffnung im Bereich des Topfmantelbodens kann dabei in der Bodenfläche ausgebildet sein oder im direkt an den Boden angrenzenden Bereich der Topfmantelwand des Topfmantels. Der Topfmantel sollte aus einem Material sein, das durch elektromagnetische Strahlung mit 10 kHz bis 1000 kHz nicht erwärmbar ist, wobei sich Material mit geringer oder keiner Konduktivität besonders eignet. Der Gartopfboden hingegen sollte aus einem Material sein, der durch elektromagnetische Strahlung mit 10kHz bis 1000 kHz erwärmbar ist, wobei sich Material mit hoher Konduktivität besonders eignet.
Der Abstand von der Auflagefläche des Kochgeschirrs auf einem Induktionskochfeld zum Gartopfboden sollte so gewählt werden, dass bei gängigen Induktionsherden erkannt wird, dass ein geeigneter Kochtopf auf dem Kochfeld steht. Dieser Abstand kann beispielsweise 5 bis 12 mm betragen.
Um eine besonders gute Luftzirkulation und damit eine besonders effektive Luftströmung zu erreichen kann vorgesehen sein, dass die zumindest eine Bodenöffnung im Topfmantelboden ausgebildet ist und am Topfmantelboden Abstandshalter zur Auflage auf einem Kochfeld ausgebildet sind. Dadurch kann Luft in den Boden des Kochgeschirrs einströmen und die Kühlung des Topfmantelbodens kann verbessert werden.
Die Kühlung des Topfmantels kann weiter verbessert werden, wenn die zumindest eine Bodenöffnung, insbesondere 2 bis 20, vorzugsweise 8 bis 16 Bodenöffnungen, im zentralen Bereich des Topfmantelbodens angeordnet ist bzw. sind. Dadurch kann Wärme aus dem Bereich des Gartopfbodens besonders gut abgeleitet werden. Auf diese Weise wird auch ein Anbrennen von Speisen, die im Gartopf zubereitet werden, vermieden.
Eine besonders effektive Kühlung des Topfmantels kann auch erreicht werden, wenn der Topfmantelboden in seinem zentralen Bereich eine Mehrzahl von sternförmig angeordneten Bodenöffnungen aufweist. Es hat sich gezeigt, dass die Luftzirkulation weiter verbessert werden kann, wenn die Bodenöffnungen schlitzförmig ausgebildet sind. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn zwei bis 20, insbesondere 8 bis 16 Bodenöffnungen vorgesehen sind. Durch eine gleichmäßige Beabstandung der
Bodenöffnungen voneinander kann die Luftzirkulation noch weiter verbessert werden.
Die Kühlung des Topfmantels ist besonders effektiv, wenn der Topfmantel eine vom Topfmantelboden nach oben ragende Topfmantelwand aufweist, wobei in dem dem Topfmantelboden abgewandten oberen Randbereich der Topfmantelwand die Wandöffnung ausgebildet ist. Zudem wird die Reinigung des Kochgeschirrs vereinfacht, wenn die Wandöffnung im Topfmantel ausgebildet ist. Der Gartopf kann in diesem Fall ohne Öffnung ausgebildet sein.
Die Luftzirkulation im Luftraum und damit die Kühlung des Topfmantels kann weiter verbessert werden, wenn zumindest zwei, insbesondere einander gegenüberliegende,
Wandöffnungen vorgesehen sind.
Um den Transport des Kochgeschirrs zu vereinfachen, kann vorgesehen sein, dass das Kochgeschirr zumindest einen Griff aufweist und wobei die zumindest eine Wandöffnung von dem Griff beabstandet ist. Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass das Kochgeschirr zwei, insbesondere, einander gegenüberliegende Griffe aufweist und die Wandöffnung bzw. die Wandöffnungen zwischen den Griffen vorgesehen ist, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass sich die Wandöffnung bzw. die Wandöffnungen von dem ersten zum zweiten Griff erstreckt. Dadurch wird einerseits eine besonders effektive Kühlung des Topfmantels erreicht, während gleichzeitig vermieden wird, dass es beim Transport durch aus der Wandöffnung ausströmende warme Luft zu Verbrennungen
kommen kann.
Um Verbrennungen noch besser vermeiden zu können, kann vorgesehen sein, dass der
Topfmantel die dem Topfmantel zugewandte Außenseite des Gartopfs vollständig umgibt.
Die Handhabung des Kochgeschirrs kann auch vereinfacht werden, wenn der Topfmantel mit dem Griff bzw. den Griffen einstückig ausgebildet ist. Dadurch wird die Reinigung des Kochgeschirrs erleichtert. Die Reinigung ist auch vereinfacht, wenn der Gartopf einstückig ausgebildet ist.
Besonders gut zu reinigen ist das Kochgeschirr, wenn der Gartopf trennbar vom
Topfmantel gehalten wird, bzw. wenn der Gartopf reversibel herausnehmbar aus dem Topfmantel gehalten wird. Der Gartopf kann in diesem Fall in den Topfmantel eingesetzt
Reinigung des Gartopfes möglich.
Um einen sicheren Halt des Gartopfes in dem Topfmantel und gleichzeitig ein einfaches Herausnehmen zu ermöglichen, kann vorgesehen sein, dass der Topfmantel am oberen Randbereich eine Gartopfauflage aufweist und der Gartopf eine korrespondierende Topfmantelauflage aufweist, wobei insbesondere vorgesehen ist, dass die Gartopfauflage und die Topfmantelauflage als korrespondierende Stege ausgebildet sind. Die Verbindung ist auch dann besonders sicher, wenn die Topfmantelauflage formschlüssig zur Gartopfauflage anordenbar ist. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der Gartopf einen nach unten gerundeten Rand, wie z.B. einen Bördelrand, als Topfmantelauflage aufweisen und die Gartopfauflage eine zur Rundung der Topfmantelauflage korrespondierende Rundung aufweist. Dadurch wird der Gartopf formschlüssig vom Topfmantel gehalten.
Die Kühlung des Topfmantels ist besonders effektiv, wenn die Wandöffnung durch zumindest einen Durchlass in der Gartopfauflage und/oder der Topfmantelauflage ausgebildet ist. Dadurch strömt die Luft über die ganze Höhe der Topfmantelwand und eine besonders effektive Kühlung kann erreicht werden. Gleichzeitig wird durch den Durchlass das Herausnehmen des Gartopfs vereinfacht, da dieser im Bereich des Durchlasses einfach zu greifen ist.
Die effektivste Kühlung des Topfmantels wird erreicht, wenn 8 bis 16, insbesondere schlitzförmige, Bodenöffnung im zentralen Bereich des Topfmantelbodens zum Einstrom von Luft in den Luftraum vorgesehen sind und zwei Wandöffnungen zum Ausstrom der Luft aus dem Luftraum vorgesehen sind, wobei sich die Wandöffnungen am oberen Randbereich der Topfmantelwand zwischen zwei einander gegenüberliegenden Griffen erstrecken. Beispielsweise kann die Wandöffnung als Durchlass in der Gartopfauflage ausgebildet sein, wobei sich der Durchlass von dem einen Griff bis zum anderen Griff erstreckt. In diesem Fall liegt der Gartopf nur im Bereich der Griffe auf der Gartopfauflage
auf. Um eine gleichmäßige Erwärmung des Kochgutes zu erreichen und einen einfachen
Verzehr zu ermöglichen, kann vorgesehen sein, dass der Gartopf schalenförmig ausgebildet ist.
Um die Speise möglichst einfach erwärmen zu können und gleichzeitig eine möglichst geringe Wärmeentwicklung im Topfmantel zu erhalten, kann vorgesehen sein, dass der Gartopf aus emailliertem Stahl besteht und/oder, dass der Topfmantel aus einem Kunststoff besteht. Durch die Flexibilität und plastische Verformbarkeit des Topfmantels ist die Verbindung zwischen dem Gartopf und dem Topfmantel besonders einfach lösund wieder herstellbar. Gleichzeitig wird beim Erwärmen eine dichte Verbindung zwischen Gartopf und Topfmantel erreicht. Dadurch gelangt die Luft aus dem Luftraum nahezu ausschließlich durch die Mantelöffnung nach außen.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist anhand der folgenden Zeichnungen ohne Einschränkung des allgemeinen erfinderischen Gedankens beispielhaft dargestellt.
Fig. 1 zeigt ein beispielhaftes Kochgeschirr im Querschnitt. Fig. 2 zeigt den Gartopf des Kochgeschirrs aus Fig. 1. Fig. 3 zeigt den Topfmantel des Kochgeschirrs aus Fig. 1.
In Fig. 1 ist ein beispielhaftes Kochgeschirr 1 im Querschnitt dargestellt. Das Kochgeschirr 1 weist einen Gartopf 2 zur Aufnahme des Kochgutes auf. Der Gartopf 2 ist an seiner Außenseite vollständig von einem Topfmantel 5 umgeben, wobei zwischen Gartopf 2 und Topfmantel 5 ein Luftraum 7 ausgebildet ist. In der dargestellten Ausführungsform hat der Gartopf 2 einen oberen Randdurchmesser von 190 mm und einen Bodendurchmesser von 140 mm. Der Topfmantel 5 hat einen oberen Randdurchmesser von 190 mm und einen Bodendurchmesser von 144 mm. Der Gartopf 2 liegt dabei mit einer Topfmantelauflage 15 auf der Gartopfauflage 14 des Topfmantels 5 auf und wird vom Topfmantel 5 trennbar gehalten. Die Höhendifferenz zwischen dem Gartopfboden 4 und der Topfmantelauflage 15 des Gartopfs 2 beträgt in der dargestellten Ausführungsform 50 mm. Die Höhendifferenz zwischen der Gartopfauflage 14 und dem Topfmantelboden 6 des Topfmantels 5 beträgt in der dargestellten Ausführungsform 51 cm. Der Luftraum 7 hat daher in der dargestellten Ausführungsform eine gleichmäßige Tiefe von etwa 1 mm. Der Gartopf 2 und der Topfmantel 5 bilden somit einen doppelwandigen Boden und eine doppelwandige Wand des Kochgeschirrs 1 aus.
strömen.
Im Topfmantelboden 6 ist zumindest eine Bodenöffnung 8 vorgesehen, wobei in der dargestellten Ausführungsform zwei Bodenöffnungen 8 erkennbar sind. Durch die Bodenöffnungen kann Luft von unten in den Luftraum 7 einströmen. An der dem Boden abgewandten oberen Ende des Topfmantels 5 ist eine im Querschnitt nicht sichtbare Wandöffnung 9 vorgesehen, durch die Luft aus dem Luftraum ausströmen kann. Die Wandöffnung 9 ist dabei als Durchlass in der Gartopfauflage 14 ausgebildet und erstreckt sich zwischen zwei Griffen 13.
Fig. 2 zeigt den Gartopf 2, wobei der Gartopf 2 aus dem Topfmantel 5 herausgenommen ist. In der dargestellten Ausführungsform ist der Gartopf 2 aus einem ferromagnetischen Material, nämlich aus emailliertem Stahl. Der Gartopf 2 ist schalenförmig ausgebildet und weist an seinem dem KGartopfboden 4 abgewandten oberen Ende eine Topfmantelauflage 15 auf, wobei die Topfmantelauflage 15 als Steg ausgebildet ist. Die Topfmantelauflage 15 ist umlaufend um den gesamten Umfang des Gartopfes 2 angeordnet, sodass der Gartopf 2 sicher im Topfmantel 5 gehalten werden kann.
Fig. 3 zeigt den Topfmantel 5, wobei der Gartopf 2 aus dem Topfmantel 5 herausgenommen ist. In der dargestellten Ausführungsform ist der Topfmantel 5 aus einem nicht ferromagnetischen Material, nämlich aus Kunststoff. Der Topfmantel 5 weist zwei Griffe 13 auf, die einander gegenüberliegen, wobei in der dargestellten Ausführungsform der Topfmantel 5 mit den Griffen 13 einstückig ausgebildet ist. Im Bereich der Griffe 13 ist die Gartopfauflage 14 ausgebildet, wobei in der dargestellten Ausführungsform die Gartopfauflage 14 als Steg ausgebildet ist, der mit der Topfmantelauflage 15 des Gartopfes 2 korrespondiert. Der Topfmantel 5 ist, wie auch der Gartopf 2, schalenförmig ausgebildet, sodass ein gleichmäßiger Abstand zwischen Topfmantel 5 und Gartopf 2 ausgebildet ist und der Luftraum 7 eine gleichmäßige Tiefe
aufweist.
Im Topfmantelboden 6 des Topfmantels 5 sind in der dargestellten Ausführungsform 16 Bodenöffnungen 8 vorgesehen. Die Bodenöffnungen 8 sind im zentralen Bereich des Topfmantelbodens 6 angeordnet, wobei in der dargestellten Ausführungsform die Bodenöffnungen 8 sternförmig um einen zentralen Mittelkreis mit einem Durchmesser von 15 mm angeordnet sind. Die Bodenöffnungen 8 sind dabei gleichmäßig voneinander beabstandet. In der dargestellten Ausführungsform sind die Bodenöffnungen 8 schlitzförmig ausgebildet und weisen eine Länge von 11 mm und eine Breite von 1,5 mm
auf.
Mit der dargestellten Ausführungsform erhitzt sich der Topfmantel 5 während der Zubereitung einer Speise im Kochgeschirr 1 bei 20° Raumtemperatur bis maximal 45° Oberflächentemperatur und bleibt so jederzeit angreifbar. Das Kochgeschirr 1 kann daher in der dargestellten Ausführungsform als Essgeschirr verwendet werden, das
Verbrennungen vermeidet, leicht zu transportieren und leicht zu reinigen ist.
Claims (1)
1. Kochgeschirr für induktives Kochen, wobei das Kochgeschirr (1) einen Gartopf (2) zur Aufnahme des Kochgutes (3) umfasst, wobei zumindest der Gartopfboden (4) des Gartopfs (2) aus einem ferromagnetischen Material ausgebildet ist, und wobei das Kochgeschirr (1) einen Topfmantel (5) aufweist, wobei der Topfmantel (5) den Gartopf (2) zumindest teilweise umgibt, wobei zumindest der Topfmantelboden (6) des Topfmantels (5) aus einem nicht-ferromagnetischen Material ausgebildet ist, und wobei zwischen dem Topfmantel (5) und dem Gartopf (2) ein Luftraum (7) ausgebildet ist, wobei durch den Topfmantel (5) und den Gartopf (2) ein doppelwandiger Boden und eine doppelwandige Wand des Kochgeschirrs (1) ausgebildet sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
im Bereich des Topfmantelbodens (6) zumindest eine Bodenöffnung (8) zum Einstrom von Luft in den Luftraum (7) vorgesehen ist und in der Wand des Kochgeschirrs (1) zumindest eine Wandöffnung (9) zum Ausstrom von Luft aus dem Luftraum (7)
vorgesehen ist.
2, Kochgeschirr nach Anspruch 1, wobei am Topfmantelboden (6) Abstandshalter (10) zur Auflage auf einem Kochfeld (11) ausgebildet sind, und wobei die zumindest eine Bodenöffnung (8) im Topfmantelboden (6) ausgebildet ist.
3. Kochgeschirr nach Anspruch 2, wobei die zumindest eine Bodenöffnung (8) im zentralen Bereich des Topfmantelbodens (6) angeordnet ist, wobei insbesondere vorgesehen ist, dass der Topfmantelboden (6) in seinem zentralen Bereich eine Mehrzahl von sternförmig angeordneten Bodenöffnungen (8) aufweist, wobei vorzugsweise
vorgesehen ist, dass die Bodenöffnungen (8) schlitzförmig ausgebildet sind.
4. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Wandöffnung (9) in einem vom Boden beabstandeten oberen Randbereich der Wand angeordnet ist.
5. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Topfmantel (5) eine vom Topfmantelboden (6) nach oben ragende Topfmantelwand (12) aufweist, wobei in dem dem Topfmantelboden (6) abgewandten oberen Randbereich der Topfmantelwand (12) die Wandöffnung (9) ausgebildet ist.
6. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei zumindest zwei, insbesondere einander gegenüberliegende, Wandöffnungen (9) vorgesehen sind.
8. Kochgeschirr nach Anspruch 7, wobei der Topfmantel (5) mit dem Griff (13) bzw. den Griffen (13) einstückig ausgebildet ist.
9. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei der Topfmantel (5) die dem Topfmantel (5) zugewandte Außenseite des Gartopfs (2) vollständig umgibt.
10. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei der Gartopf (2) trennbar vom Topfmantel (5) gehalten wird, bzw. wobei der Gartopf (2) reversibel herausnehmbar aus dem Topfmantel (5) gehalten wird.
11. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei der Topfmantel (5) am oberen Randbereich eine Gartopfauflage (14) aufweist und der Gartopf (2) eine korrespondierende Topfmantelauflage (15) aufweist, wobei insbesondere vorgesehen ist, dass die Topfmantelauflage (15) formschlüssig zur Gartopfauflage (14) anordenbar ist.
12. Kochgeschirr nach Anspruch 11, wobei die Wandöffnung (9) durch zumindest einen Durchlass in der Gartopfauflage (14) und/oder der Topfmantelauflage (15) ausgebildet ist.
13. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei der Gartopf (2) schalenförmig ausgebildet und/oder wobei der Topfmantel (5) schalenförmig ausgebildet ist.
14. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Topfmantel (5) vollständig aus einem nicht-ferromagnetischen Material ausgebildet ist.
15. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei der Gartopf (2) aus
emailliertem Stahl besteht und/oder wobei der Topfmantel (5) aus einem Kunststoff besteht.
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