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AT511073B1 - Fassadenkonstruktion zur Wärmedämmung und Verkleidung von Gebäudeaußenwänden sowie Verfahren zur Herstellung einer solchen Fassadenkonstruktion - Google Patents

Fassadenkonstruktion zur Wärmedämmung und Verkleidung von Gebäudeaußenwänden sowie Verfahren zur Herstellung einer solchen Fassadenkonstruktion Download PDF

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AT511073B1
AT511073B1 ATA8012/2012A AT80122012A AT511073B1 AT 511073 B1 AT511073 B1 AT 511073B1 AT 80122012 A AT80122012 A AT 80122012A AT 511073 B1 AT511073 B1 AT 511073B1
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waterproof
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double
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Wopfinger Baustoffindustrie Gmbh
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Fassadenkonstruktion zur Wärmedämmung und Verkleidung von Gebäudeaußenwänden mit einer auf der Gebäudeaußenwand (1) angeordneten Wärmedämmschicht (2), einer wasserdichten Schicht und wenigstens einer Verkleidungsplatte (6), wobei die Verkleidungsplatte (6) über zumindest einen Klebeabschnitt mit der wasserdichten Schicht verklebt ist und die wasserdichte Schicht eine auf der Wärmedämmschicht (2) angeordnete wasserdichte Armierung (3) und/oder eine wasserdichte Beschichtung (4) der/einer auf der Wärmedämmschicht (2) angeordneten Armierung (3) aufweist.

Description

österreichisches Patentamt AT 511 073 B1 2012-09-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Fassadenkonstruktion zur Wärmedämmung und Verkleidung von Gebäudeaußenwänden mit einer auf der Gebäudeaußenwand angeordneten Wärmedämmschicht, einer wasserdichten Schicht und wenigstens einer Verkleidungsplatte. Die Erfindung betrifft weiters ein Verfahren zur Herstellung einer Fassadenkonstruktion.
[0002] Um Energieverluste durch über Gebäudeaußenwände abgegebene Wärme zu reduzieren, werden auf der Innen- bzw. Außenseite der Wände bekanntenweise Wärmedämmschichten aufgebracht. Die Wärmedämmschichten werden hierbei mit der Gebäudeaußenwand verklebt oder an dieser mit Dübeln befestigt und beispielsweise mit einer Armierung und einer mineralischen Außenschicht versehen. Es ist weiters bekannt Wärmedämmschichten durch Aufkleben oder beabstandetes Anordnen von Außenplatten vor mechanischer Beschädigung und Witterungseinflüssen zu schützen.
[0003] Die DE 40 07 268 A1 betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer mit einem wasserdichten Überzug versehenen Wärmedämmschicht für ein Bauwerk, das eine zweischalige Außenwand bestehend aus einer Innenschale und einer hierzu beabstandeten Außenschale aufweist. Die Wärmedämmschicht ist auf der Außenseite der Innenschale angeordnet. Die Außenschale ist jedoch nicht mit der Wärmedämmschicht verklebt, sondern an der Innenschale mit Ankern befestigt, welche die Wärmedämmschicht durchdringen. Der wasserdichte Überzug wird auf die Dämmschicht in Form einer haftenden Flüssigkeit beispielsweise durch Aufspritzen, Anstreichen oder Aufspachteln etwa mit einer Schichtdicke von 1 bis 1,5 mm aufgetragen. Der wasserdichte Überzug besteht aus flüssigem Kunststoff, beispielsweise einem organischen Polymerisat, oder aus einer in Wasser dispergierenden, halbflüssigen Latexmischung. Die Dämmschicht ist beispielsweise eine Mineralfaserplatte. Als Außenschale werden Fassadenplatten aus Kunststoff oder Naturstein erwähnt.
[0004] Die WO 98/05604 A1 bezieht sich auf anorganische bzw. organische Dämmstoffe, be-spielsweise Phenolharz-, Polystyrol-, oder Polyurethan-Hartschäume zum Dämmen gegen Temperatur-, Schall- bzw. Feuchtigkeitseinflüsse. Auf mindestens einer Seite der Dämmschicht ist eine wasserdichte, wasserdampfdurchlässige Funktionsschicht angeordnet. Hierfür wird auf die Dämmschicht eine Dispersion bzw. eine Lösung mit Polymeren auf Polyestergrundlage, vorzugsweise Copolyetherestergrundlage, Polyurethangrundlage, bzw. Polyetheramidgrundlage, vorzugsweise Copolyetheramidgrundlage, aufgetragen. Das Aufträgen kann unter anderem mittels Aufsprühen, Aufpinseln, Aufwalzen, Eintauchen, Streichen oder Lackieren erfolgen. Diese Druckschrift bezieht sich somit auf eine wasserdichte Beschichtung von Wärmedämmstoffen, beschreibt jedoch keinen detaillierten Aufbau einer Gebäudefassade.
[0005] Die EP 1 455 027 A1 offenbart ein Wärmedämmelement für Gebäude, wobei das Wärmedämmelement eine Dämmplatte mit auf deren Oberfläche angeordneter Kaschierung aufweist. Das Wärmedämmelement wird beispielsweise mit einer Kellenwand verklebt oder an dieser mit Dübeln befestigt. Die Kaschierung ist vorzugsweise eine auf das Wärmedämmelement aufgeklebte Faserzementplatte oder Kunststoffplatte, um das Wärmedämmelement vor mechanischer Beschädigung zu schützen und nachfolgende Verputzarbeit einzusparen.
[0006] In der Beschreibungseinleitung der DE 100 07 775 A1 wird allgemein auf das Aufkleben von Aluminiumblechen, Kunststoffplatten oder Holzplatten auf EPS/XPS-Wärmedämmplatten für spezielle Einsatzzwecke hingewiesen. Die DE 100 07 775 A1 selbst bezieht sich auf eine EPS/XPS-Platte die auf der zu beschichtenden Plattenoberfläche mit Vertiefungen bzw. einem Klebstoff versehen ist. Auf die EPS/XPS-Platte wird eine mineralische Außenschicht, nötigenfalls mit einer Armierung, aufgebracht.
[0007] Die AT 409 986 B betrifft eine mehrschichtige Vorsatzschale zur Schall- bzw. Wärmedämmung eines Gebäudes. Die Vorsatzschale weist eine aus miteinander verbundenen Schaumstoffflocken gebildete Schaumstoffschicht auf, die mit der Gebäudewand verklebt wird. An der der Gebäudewand abgewandten Oberfläche der Schaum stoffschicht ist eine Deck- 1 /11 österreichisches Patentamt AT 511 073 B1 2012-09-15
Schicht, beispielsweise eine Gipskartonplatte oder eine Faserplatte, mittels eines Klebstoffes befestigt.
[0008] Der Abstract der CN 201128969 Y bezieht sich auf eine Polyurethan Dämmplatte, die auf einer Seitenfläche eine wasserdichte Klebeschicht, eine weitere Klebeschicht und eine wasserdichte Schicht aufweisen kann.
[0009] Die vorstehend genannten Druckschriften beschreiben somit einerseits die Beschichtung einer Wärmedämmschicht mit einem wasserdichten Überzug und andererseits das Aufkleben von Platten, beispielsweise Kunststoff- oder Faserzementplatten, auf eine Wärmedämmschicht.
[0010] Die Anordnung einer Vorgesetzten Fassade an einer wärmegedämmten Gebäudeaußenwand erfüllt zwar die Anforderungen an den Schutz der Wärmedämmung, ist jedoch auch arbeits- und somit kostenintensiv. Zudem wird die Dicke der Gebäudefassade in oft unerwünschtem Ausmaß erhöht. Die im Stand der Technik beschriebene direkte Verklebung von Außenplatten auf die Wärmedämmschicht erfolgt hingegen ohne weitgehende Maßnahmen zum Schutz der Wärmedämmschicht vor Feuchtigkeit, wodurch insbesondere bei Anordnungen im Außenbereich auch Schäden durch Frost entstehen können. Die offenbarten Konstruktionen schränken zudem die oftmals gewünschte Flexibilität in der Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Fassade ein.
[0011] Es ist somit eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die sich aus dem Stand der Technik ergebenden Nachteile zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren und eine Fassade zu konstruieren, die mit möglichst geringem Zeitaufwand, auf einfache Weise und somit kostengünstig herstellbar ist. Zudem soll die Fassadenkonstruktion langlebig sein und langfristig Schäden an der Bausubstanz, beispielsweise durch in die Wärmedämmschicht eindringende Feuchtigkeit aufgrund von Schlagregen oder anderen Umwelteinflüssen, vermieden werden. Insbesondere soll die Fassadenkonstruktion die für die Erzielung der Verkehrssicherheit nötige mechanische Stabilität aufweisen und zugleich ein optisch möglichst ansprechendes äußeres Erscheinungsbild und vergrößerten gestalterischen Spielraum ermöglichen.
[0012] Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Verkleidungsplatte über zumindest einen Klebeabschnitt mit der wasserdichten Schicht verklebt ist und die wasserdichte Schicht eine auf der Wärmedämmschicht angeordnete wasserdichte Armierung und/oder eine wasserdichte Beschichtung der/einer auf der Wärmedämmschicht angeordneten Armierung aufweist. Die Wärmedämmschicht wird in dem Fachmann bekannter Weise mit der zu dämmenden Seite der Gebäudeaußenwand verklebt und/oder mit Dübeln befestigt. Als Klebemittel kann beispielsweise ein mineralischer Pulverkleber auf Zementbasis Anwendung finden. Sowohl die Wärmedämmschicht als auch die Klebeschicht können hierbei, um Feuchtigkeitstransport zu ermöglichen, diffusionsoffen oder dampfbremsend ausgebildet bzw. angeordnet sein. Die auf der der Gebäudeaußenwand abgewandten Seite der Wärmedämmschicht angeordnete Armierung umfasst eine Schicht aus Armierungsmörtel, in die ein Armierungsgewebe eingelegt ist. Das Armierungsgewebe kann entweder auf eine erste Teilschicht des Armierungsmörtels aufgedrückt werden, um anschließend mit einer zweiten Teilschicht von Armierungsmörtel bedeckt zu werden, oder das Armierungsgewebe wird in eine weitgehend fertige Schicht aus Armierungsmörtel hinein gedrückt. Aufgabe des Armierungsgewebes ist es, die Bildung von Spannungsrissen, die beispielsweise auf wechselnde Temperatureinflüsse zurückzuführen sind, innerhalb der Schicht aus Armierungsmörtel weitgehend zu verhindern. Als Armierungsgewebe können, wie aus dem Stand der Technik bekannt ist, netz- oder gitterartige Strukturen oder Gewebe sowie beispielsweise Gewirke, Gelege oder Vlies verwendet werden. Zur Herstellung einer Armierung kann beispielsweise ein alkalibeständiges Glasfasergewebe in eine aus einem mineralischen Pulver-verkleber auf Zementbasis hergestellte Spachtelmasse eingebettet werden.
[0013] Die wasserdichte Schicht verhindert ein Eindringen von Feuchtigkeit in die Wärme-dämmschicht und somit Schäden an dieser. In der kalten Jahreszeit könnte die Feuchtigkeit zudem Frostschäden verursachen, deren Behebung mit entsprechendem finanziellen Aufwand verbunden ist. Wird die wasserdichte Schicht mittels einer wasserdichten Armierung gebildet, die auf die Wärmedämmschicht in an sich bekannter Weise aufgebracht wird, so kann bei- 2/11 österreichisches Patentamt AT511 073 B1 2012-09-15 spielsweise eine weitere Beschichtung zum Schutz vor eindringender Feuchtigkeit entfallen. Eine wasserdichte Armierung wird beispielsweise mittels eines Sand, Leichtmineralzuschläge, Weißzement und Weißkalk aufweisenden Mörtels erzielt. Ebenso könnte in einen an sich nicht wasserdichten Armierungsmörtel ein wasserdichtes, gegebenenfalls diffusionsoffenes, Armierungsgewebe eingebettet werden.
[0014] Die Armierung kann jedoch auch nicht wasserdicht ausgebildet sein. In diesem Fall ist auf die Armierung eine wasserdichte, haftende Beschichtung, vorzugsweise eine Dispersion bzw. eine Lösung mit Polymeren, aufgebracht, um eine wasserdichte Schicht zu erhalten. Vorzugsweise, wenn auch nicht notwendiger Weise, ist die wasserdichte Schicht diffusionsoffen oder zumindest dampfbremsend ausgebildet. Dies ermöglicht die Abgabe von in der Armierung oder in der Wärmedämmschicht vorhandener Feuchtigkeit.
[0015] Um mit der wasserdichten Schicht eine noch zuverlässigere Abdichtung gegenüber Feuchtigkeit zu erzielen, kann auch eine wasserdichte Armierung zusätzlich mit einer wasserdichten Beschichtung versehen werden.
[0016] Wesentlich ist zudem, dass die wasserdichte Schicht zumindest in dem vor Feuchtigkeit zu schützenden Bereich der Fassade im Wesentlichen unterbrechungsfrei angeordnet ist und eine dauerhaft stabile Verbindung mit der Wärmedämmschicht bildet. Um die Wärmedämmschicht und die wasserdichte Schicht vor schädigenden Umwelteinflüssen oder allgemein mechanischer Beschädigung zu schützen sowie aus Gründen der ästhetischen Fassadengestaltung, ist zumindest eine, im Allgemeinen jedoch eine Vielzahl von Verkleidungsplatten auf der wasserdichten Schicht befestigt. Die Befestigung erfolgt gemäß der Erfindung mittels einer Klebeverbindung. Eine derartige kraftschlüssige Verbindung bietet gegenüber formschlüssigen Verbindungen den Vorteil, dass keine arbeitsintensiven Montageschritte zum Vorsehen von Verankerungen an der Gebäudeaußenwand erforderlich sind. Zudem werden durch allfällige Verankerungen oder Verschraubungen verursachte Kältebrücken und der hierfür erforderliche Materialaufwand vermieden. Die Verkleidungsplatten können somit mit geringem Zeitaufwand an der wasserdichten Schicht befestigt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass, auch wenn eine formschlüssige Befestigung der Verkleidungsplatten an der Gebäudeaußenwand bzw. der wasserdichten Schicht nicht erforderlich ist, eine solche zusätzliche Befestigung im Rahmen der Erfindung keinesfalls ausgeschlossen ist. Die Verkleidungsplatte kann grundsätzlich jede für den Außenbereich geeignete Platte, die beispielsweise Holz, Kunststoff, Metall, Keramik, Stein oder Kombinationen hiervon aufweist, sein. Das für die Befestigung der Verkleidungsplatten verwendete Klebematerial ist wasserdicht und weist über die zu erwartende Lebensdauer einer Gebäudefassade die hierfür erforderliche Klebekraft auf. Insbesondere ist polymergebundener Klebstoff als Klebematerial geeignet. Die Verkleidungsplatten werden über zumindest einen Klebeabschnitt mit der wasserdichten Schicht verklebt. Dieser Klebeabschnitt kann vollflächig auf der Innenseite der Verkleidungsplatte angeordnet sein, oder auch nur in einem Teilbereich hiervon. Durch die Verklebung über nur einen Teilbereich der Verkleidungsplatte kann der Zeitaufwand für die hierfür erforderliche Beschichtung der Verkleidungsplatte mit dem Klebematerial verkürzt und zudem der Materialaufwand reduziert werden.
[0017] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist der Klebeabschnitt zumindest einen doppelseitigen Klebestreifen und/oder zumindest eine Klebeschicht aus Polyurethanklebstoff oder Polyurethanschaum auf. Die Verklebung der Verkleidungsplatten mittels eines doppelseitigen Klebemittels, insbesondere Klebestreifens, bietet den Vorteil einer sofortigen Haftung der Verkleidungsplatte auf der wasserdichten Schicht. Die Anzahl der Klebestreifen ist im Rahmen der Erfindung nicht eingeschränkt und hängt vorzugsweise vom Gewicht und der Größe der verwendeten Verkleidungsplatte ab. Durch Vorsehen einer geeigneten Anzahl von Klebestreifen sind somit zusätzliche Befestigungsmittel nicht erforderlich. Die doppelseitigen Klebemittel, welche vorzugsweise Streifenform aufweisen, hierauf jedoch nicht beschränkt sind, können bereits an der Herstellungsstätte der Verkleidungsplatte einseitig mit dieser verklebt werden, so dass an der Baustelle zur Verklebung der Verkleidungsplatte mit der wasserdichten Schicht beispielsweise nur mehr ein Schutzstreifen von dem Klebestreifen abgezogen werden muss. Alternativ zu einem doppelseitigen Klebestreifen kann die 3/11 österreichisches Patentamt AT 511 073 B1 2012-09-15
Klebeschicht aus auf der Innenseite der Verkleidungsplatte aufgebrachtem Polyurethanklebstoff oder Polyurethanschaum gebildet sein. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Verkleidungsplatte sowohl mit einem doppelseitigen Klebestreifen als auch mit einer Klebeschicht aus Polyurethanklebstoff oder Polyurethanschaum mit der wasserdichten Schicht verklebt wird. Die Klebeschicht wird hierbei in dem von dem Klebestreifen nicht abgedeckten Bereich angeordnet, wobei die Menge des aufgebrachten Klebematerials abhängig von dem Gewicht und der Fläche der verwendeten Verkleidungsplatte gewählt wird. Der Vorteil dieser Kombination aus doppelseitigen Klebestreifen und zumindest einer Klebeschicht ist insbesondere, dass der doppelseitige Klebestreifen zu einer sofortigen Verklebung mit der wasserdichten Schicht führt, welche die Verkleidungsplatte in der gewünschten Position hält, während die zusätzliche Klebeschicht nach und nach ihre endgültige Klebekraft annimmt. Die Verwendung von Polyurethanschaum bietet insbesondere den Vorteil, dass dieser sich zwischen der Verkleidungsplatte und der wasserdichten Schicht ausdehnt und somit mit geringem Materialaufwand eine entsprechend große Klebefläche erzielt wird. Zudem weist Polyurethanschaum gegenüber Polyurethanklebstoff den Vorteil geringerer Materialkosten auf. Der durch die Höhe des allfällig angeordneten doppelseitigen Klebestreifens verursachte Abstand zwischen der Verkleidungsplatte und der wasserdichten Schicht ist im Rahmen der Erfindung nicht eingeschränkt, beträgt jedoch vorzugsweise einige Millimeter.
[0018] Wird der doppelseitige Klebestreifen im Wesentlichen vertikal angeordnet, ist die Verkleidungsplatte im Vergleich zu einer horizontalen Anordnung des doppelseitigen Klebestreifens besonders gut gegen ein vor allem durch Schwerkraft bedingtes Verrutschen in vertikaler Richtung und ein Ablösen der Verkleidungsplatte von der wasserdichten Schicht aufgrund der nun fehlenden Verbindung zu dem horizontal angeordneten Klebestreifen gesichert. Die Anordnung des doppelseitigen Klebestreifens auf der wasserdichten Schicht muss jedoch keinesfalls exakt vertikal erfolgen. Wesentlich ist, wie vorstehend beschrieben, dass der doppelseitige Klebestreifen eine stabile Befestigung der Verkleidungsplatte gewährleistet. Eine im Wesentlichen vertikale Anordnung des Klebestreifens bietet zudem den Vorteil, dass sich eindringende Feuchtigkeit, beispielsweise durch Schlagregen, nicht an der langen Oberkante eines sich horizontal erstreckenden Klebestreifens ansammeln kann, wodurch insbesondere in der kalten Jahreszeit Frostschäden und somit Schäden an der Fassadenkonstruktion durch Einfrieren der angesammelten Wassermassen verhindert werden können.
[0019] Es ist weiters besonders vorteilhaft, wenn der Umfang zumindest einer Klebeschicht im Wesentlichen kreis- bzw. ringförmig ist und gegebenenfalls vorhandene doppelseitige Klebestreifen zur Klebeschicht beabstandet sind. Obwohl grundsätzlich die Klebeschicht beliebige Form aufweisen kann, sollte diese vertikal gerichtete Vertiefungen, in denen sich eindringende Feuchtigkeit bzw. Wasser ansammeln kann, vermeiden. Die Anordnung der Klebeschicht in Kreis- bzw. Ringform ermöglicht das Abfließen eindringender Feuchtigkeit an den Rändern dieser Klebeschicht, wenn die Ränder allfällig angeordnete doppelseitige Klebestreifen nicht kontaktieren. Das Aufbringen der Klebeschicht in Kreis- bzw. Ringform kann zudem besonders zeitsparend erfolgen, da dies ohne mehrfaches Absetzen des das Klebemittel enthaltenden Behälters möglich ist. Zudem weist der Klebebereich vorteilhafterweise in horizontaler und vertikaler Richtung entsprechend große Erstreckungen auf. Abweichend von einer Kreis- bzw. Ringform kann die Klebeschicht selbstverständlich auch Kreis- bzw. Ringähnlich, wie beispielsweise elliptisch, aufgetragen werden.
[0020] In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist zumindest eine Klebeschicht punktweise oder streifenweise, vorzugsweise im Wesentlichen vertikal, angeordnet. Sowohl mittels einer punktweisen als auch streifenweisen Anordnung der Klebeschicht kann in materialsparender Weise eine vorzugsweise weitgehend gleichmäßige Verteilung der Klebeschicht zwischen der Verkleidungsplatte und der wasserdichten Schicht erzielt werden. Aufgrund einer im Allgemeinen durch das Andrücken der Verkleidungsplatte bewirkten Verbreiterung der punktweise oder streifenweise aufgebrachten Klebeschicht ist der Abstand zwischen den einzelnen Punkten bzw. Streifen derart gewählt, dass keine zusammenhängenden, sich über die Breite der Verkleidungsplatte erstreckenden Klebeschichten entstehen, an deren 4/11 österreichisches Patentamt AT511 073 B1 2012-09-15
Oberseite sich eindringende Feuchtigkeit bzw. Regenwasser sammeln könnte. Aus diesem Grund ist es auch bevorzugt, streifenweise Klebeschichten im Wesentlichen vertikal anzuordnen, damit eingedrungenes Wasser zwischen der Verkleidungsplatte und der wasserdichten Schicht möglichst ungehindert abfließen kann. Selbstverständlich kann die Klebeschicht zur Verklebung einer Verkleidungsplatte sowohl punktweise als auch streifenweise Abschnitte aufweisen.
[0021] In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind mehrere Verkleidungsplatten mit Abstand zueinander angeordnet. Die Verkleidungsplatten können hierbei sowohl vertikal als auch horizontal voneinander beabstandet sein. Da die Verkleidungsplatten nicht notwendigerweise aneinander angrenzen müssen und insbesondere keine wasserdichte Verbindung miteinander aufweisen müssen, kann die Fassade grundsätzlich ästhetischen Anforderungen genügend ausgebildet werden. Beispielsweise wäre es möglich, die Verkleidungsplatten streifenweise horizontal oder vertikal mit Abstand zu den jeweils benachbarten Streifen anzuordnen. Um den optischen Eindruck der Fassadenkonstruktion weiter zu verbessern, kann die Farbe der wasserdichten Schicht mit jener der Verkleidungsplatten abgestimmt sein. Die aufgrund von Umwelteinflüssen zwischen benachbarten und beanstandeten Verkleidungsplatten eindringende Feuchtigkeit wird entweder im Falle einer vollflächigen Verklebung der Verkleidungsplatte nicht zwischen diese und die wasserdichte Schicht eindringen können und somit ungehindert über die Vorderseite oder den Rand der Verkleidungsplatte abfließen oder im Falle einer nicht vollflächigen Verklebung über Zwischenräume zwischen der Verkleidungsplatte, der wasserdichten Beschichtung und der Klebeschicht abfließen können.
[0022] Die Erfindung betrifft weiters ein Verfahren zur Herstellung einer Fassadenkonstruktion, wobei eine Wärmedämmschicht auf einer Gebäudeaußenwand befestigt und mit einer Armierung versehen wird, wobei die Armierung wasserdicht ist und/oder auf die Armierung eine wasserdichte Beschichtung aufgebracht wird und zumindest eine Verkleidungsplatte über zumindest einen Klebeabschnitt mit der wasserdichten Armierung oder der wasserdichten Beschichtung verklebt wird. Das Aufbringen der Wärmedämmschicht auf die Gebäudeaußenwand erfolgt hierbei in an sich bekannter Weise durch Verkleben, gegebenenfalls unter Verwendung zusätzlicher Befestigungselemente wie beispielsweise Dübel. Die Wärmedämmschicht wird mit einer Armierung versehen, die zum Schutz der Wärmedämmschicht vor eindringender Feuchtigkeit wasserdicht ausgeführt ist oder wasserdicht beschichtet wird oder sowohl wasserdicht ist als auch wasserdicht beschichtet wird. Zum Schutz der Wärmedämmschicht vor eindringender Feuchtigkeit wird zumindest in dem vor Feuchtigkeit zu schützenden Bereich der Gebäudeaußenwand die allfällige wasserdichte Beschichtung unterbrechungsfrei auf die Armierung aufgetragen. Das Aufträgen kann hierbei mit den dem Fachmann bekannten Mitteln, beispielsweise durch Streichen, Sprühen, Rollen oder sonstige Verfahren, erfolgen. Die wasserdichte Ausbildung einer Armierung bzw. die wasserdichte Beschichtung einer Armierung, die auch selbst wasserdicht ausgeführt sein kann, hat insbesondere den Vorteil, dass wegen des Armierungsgewebes temperaturbedingte oder sonstige umweltbedingte Risse in der wasserdichten Schicht vermieden werden. Die wasserdichte Armierung bzw. die wasserdichte Beschichtung kann zudem, wie aus dem Stand der Technik bekannt ist, diffusionsoffen oder dampfbremsend ausgebildet sein. Die zumindest eine Verkleidungsplatte wird zumindest über einen Klebeabschnitt mit der wasserdichten Schicht verklebt. Dies umfasst sowohl eine vollflächige Verklebung als auch eine Anordnung des Klebemittels auf Teilbereichen der Innenseite der Verkleidungsplatte. Eine vollflächige Verklebung bietet hierbei insbesondere den Vorteil, dass zwischen die Verkleidungsplatte und die wasserdichte Schicht keine Feuchtigkeit eindringen kann.
[0023] Eine bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass auf die Verkleidungsplatte zumindest eine Klebeschicht aus Polyurethanklebstoff oder Polyurethanschaum und gegebenenfalls, vorzugsweise in im verklebten Zustand senkrechter Richtung, zumindest ein zusätzlicher doppelseitiger Klebestreifen aufgebracht wird. Der zumindest eine doppelseitige Klebestreifen kann sowohl im Werk vor Anlieferung an die Baustelle auf die Verkleidungsplatte aufgebracht werden als auch an der Baustelle selbst, indem die Verkleidungsplatte und der zumindest eine doppelseitige Klebestreifen getrennt angeliefert werden. Durch 5/11 österreichisches Patentamt AT 511 073 B1 2012-09-15
Abziehen einer Schutzfolie von einer Seite des doppelseitigen Klebestreifens kann dieser beispielsweise mit der Verkleidungsplatte verklebt werden. Die Anordnung des doppelseitigen Klebestreifens in vorzugsweise senkrechter Richtung auf der wasserdichten Schicht bietet im Vergleich zu einer horizontalen Anordnung den Vorteil einer verbesserten Sicherung der Verkleidungsplatte gegenüber Abrutschen. Zudem ermöglicht diese Anordnung in senkrechter Richtung ein leichteres Abfließen von zwischen Verkleidungsplatte und wasserdichter Schicht eindringender Feuchtigkeit. Auf die mit dem doppelseitigen Klebestreifen versehene Verkleidungsplatte kann zudem eine Klebeschicht aus Polyurethanklebstoff oder Polyurethanschaum aufgebracht werden, um eine noch bessere Verklebung der Verkleidungsplatte mit der wasserdichten Schicht zu erreichen. Für die Verklebung wird die Verkleidungsplatte auf die wasserdichte Schicht in der gewünschten Position angepresst, wobei der doppelseitige Klebestreifen eine sofortige Klebeverbindung bewirkt. Die Verkleidungsplatte könnte jedoch auch ohne einen doppelseitigen Klebestreifen und nur unter Verwendung der vorstehend genannten Klebeschicht mit der wasserdichten Schicht verklebt werden.
[0024] Besonders vorteilhaft ist es, wenn zumindest eine Klebeschicht punktweise oder streifenförmig in im verklebten Zustand im Wesentlichen vertikaler Richtung auf die Verkleidungsplatte aufgetragen wird. Die Klebeschicht wird hierbei am Ort der Baustelle aufgebracht, wobei eine gegebenenfalls streifenförmig aufgebrachte Klebeschicht, wenn die Verkleidungsplatte mit der wasserdichten Schicht verklebt ist, im Wesentlichen in vertikaler Richtung orientiert ist. Die Klebeschichten werden zudem derart aufgetragen, dass diese möglichst keine Randbereiche, in denen sich eingedrungenes Wasser sammeln könnte, ausbilden und somit ungehindertes Abfließen von Wasser ermöglichen. Insbesondere werden durch die punktweise bzw. streifenförmig aufgebrachte Klebeschicht sich horizontal erstreckende, in vertikaler Richtung gewölbte Randbereiche aufweisende Klebeschichten, in denen sich Wasser ansammeln könnte, vermieden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Klebeschichten weitgehend gleichmäßig zwischen der Verkleidungsplatte und der wasserdichten Schicht angeordnet werden.
[0025] Besonders vorteilhaft wird zumindest eine Klebeschicht im Wesentlichen kreis- bzw. ringförmig sowie beabstandet von gegebenenfalls vorhandenen doppelseitigen Klebestreifen auf die Verkleidungsplatte aufgetragen. Die Kreis- bzw. Ringform ermöglicht ein besonders zeitsparendes Aufträgen, wobei die Verklebung zudem über einen großen Flächenbereich stattfindet. Die Erfindung ist jedoch keinesfalls auf die genaue Ausbildung der Klebeschicht in Kreis- bzw. Ringform beschränkt, es ist jedoch wesentlich, dass die Ausbildung des Randbereichs der Klebeschicht eine Ansammlung von Wasser unterbindet und ungehindertes Abfließen desselben ermöglicht. Hierbei ist es auch wesentlich, dass zwischen der kreis- bzw. ringförmigen Klebeschicht und dem allfälligen angeordneten doppelseitigen Klebestreifen ein ausreichend großer Abstand vorgesehen ist, so dass eine durch Andrücken der Verkleidungsplatte auf die wasserdichte Schicht bedingte Verbreiterung der Klebeschicht nicht zur Berührung von deren Randbereich mit dem doppelseitigen Klebestreifen führt, da sich in dem Bereich zwischen dem doppelseitigen Klebestreifen und dem Randbereich der Klebeschicht Wasser ansammeln könnte.
[0026] Die Erfindung wird im Folgenden anhand von bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung noch weiter erläutert. Es zeigen: [0027] Fig. 1 einen Abschnitt einer Fassadenkonstruktion im Grundriss; [0028] Fig. 2 die mit zwei doppelseitigen Klebestreifen und mehreren zusätzlichen Klebe schichten versehene Innenseite einer Verkleidungsplatte; [0029] Fig. 3 eine nicht gemäß der Erfindung angeordnete Klebeschicht zwischen zwei dop pelseitigen Klebestreifen; [0030] Fig. 4 eine andere Anordnung von doppelseitigen Klebestreifen und mehreren Klebe schichten auf der Innenseite einer Verkleidungsplatte; und [0031] Fig. 5 eine Anordnung mehrerer benachbarter, voneinander beanstandeter Verklei dungsplatten. 6/11 österreichisches Patentamt AT511 073B1 2012-09-15 [0032] Fig. 1 zeigt eine Fassadenkonstruktion gemäß der Erfindung in einer Ansicht von oben mit einer Gebäudeaußenwand 1, einer Wärmedämmschicht 2, einer Armierung 3, einer auf die Armierung 3 aufgebrachten wasserdichten Beschichtung 4, zwei doppelseitigen Klebestreifen 5 und einer Verkleidungsplatte 6. Die Gebäudeaußenwand 1 kann aus Ziegel, beispielsweise Hochlochziegeln, Beton, insbesondere auch Stahlbeton oder Porenbeton, Kalksandstein oder sonstigen zur Beschichtung mit Wärmedämmelementen geeigneten Materialien bestehen. Die Wärmedämmschicht 2 kann vorzugsweise, ohne hierauf beschränkt zu sein, aus Polystyrol-Hartschaumplatten, insbesondere EPS- oder XPS-Platten oder Mineralfaserplatten gebildet sein und in aus dem Stand der Technik bekannter Weise an der Gebäudeaußenwand 1 befestigt werden. Die Dicke der Wärmedämmschicht 2 wird vorzugsweise im Bereich 12 bis 20 cm gewählt, jedenfalls aber in einem Maß, dass der Taupunkt in der Wärmedämmschicht 2 und nicht in der Gebäudeaußenwand 1 liegt. Hierdurch wird durch Temperaturschwankungen bedingte Feuchtigkeit in der Gebäudeaußenwand 1 vermieden. Allfällige in der Wärmedämmschicht 2 temperaturbedingt entstehende Feuchtigkeit kann über die Armierung 3, die allfällige wasserdichte Beschichtung 4, den Klebeabschnitt und die Verkleidungsplatten 6 in die Umgebung abgeführt werden, wenn vorteilhafter Weise diese Komponenten diffusionsoffen oder dampfbremsend, jedoch nicht dampfsperrend ausgebildet sind. Die Wärmedämmschicht 2 ist an ihrer von der Gebäudeaußenwand 1 abgewandten Seite mit einer Armierung 3, beispielsweise einem mineralischen Armierungsspachtel mit einer Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl μ=20, versehen, wobei diese Armierung 3, um die Wärmedämmschicht 2 vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen, mit einer wasserdichten Beschichtung 4 versehen ist. Ein in die Armierungsschicht 3 eingebettetes Armierungsgewebe ist aus Gründen der Übersichtlichkeit der Darstellungen nicht eingezeichnet. Die Armierung 3 ist vorzugsweise mit einer Schichtdicke von 5 bis 6 cm ausgebildet. Das Armierungsgewebe ist vorzugsweise im äußeren Drittel oder zumindest in der äußeren Hälfte der Armierungsschicht 3 angeordnet. Die Armierung 3 könnte jedoch auch wasserdicht ausgeführt sein, wobei in diesem Fall die wasserdichte Beschichtung 4 entfallen oder, um die Sicherheit gegenüber eindringender Feuchtigkeit zu erhöhen, zusätzlich angeordnet sein kann. Die Dicke einer allfällig aufgebrachten Beschichtung 4 liegt vorzugsweise im Bereich von höchstens 1 mm. Dies ermöglicht gegenüber größeren Schichtdicken eine materialsparende Beschichtung und begünstigt den Durchtritt von Wasserdampf durch die wasserdichte Beschichtung. Die Verkleidungsplatte 6 ist gemäß dem Beispiel in Fig. 1 lediglich über zwei doppelseitige Klebestreifen 5 unter Ausbildung eines Luftspalts 7, der ungehindertes Abfließen von eindringendem Regenwasser ermöglicht, mit der wasserdichten Beschichtung 4 verklebt.
[0033] Fig. 2 zeigt in Richtung der Pfeile A in Fig. 1 betrachtet die Innenseite einer Verkleidungsplatte 6 mit zwei entlang deren senkrechten Seiten angeordneten doppelseitigen Klebestreifen 5, drei kreisförmigen Klebeschichten 8 und einer ringförmigen Klebeschicht 9. Die Klebeschichten 8 und 9 sind vorteilhafterweise im Wesentlichen gleichmäßig auf der Innenseite der Verkleidungsplatte 6 verteilt angeordnet. Die Form der Klebeschichten 8 und 9 ermöglicht ungehindertes Abfließen von eindringender Feuchtigkeit bzw. Regenwasser.
[0034] Fig. 3 zeigt die Innenseite einer Verkleidungsplatte 6 mit zwei senkrecht angeordneten doppelseitigen Klebestreifen 5 und einer ringförmigen Klebeschicht 9, die in zu geringem Abstand zu den doppelseitigen Klebestreifen 5 angeordnet wurde, so dass deren durch das Andrücken der Verkleidungsplatte 6 an die wasserdichte Beschichtung 4 verursachte Verbreiterung zu einer Berührung mit den doppelseitigen Klebestreifen 5 führt. Zwischen die Verkleidungsplatte 6 und die wasserdichte Schicht 4 eindringende Feuchtigkeit bzw. Regenwasser 10 ist in diesem Fall am Abfließen gehindert und könnte insbesondere im Falle des Gefrierens zu Beschädigungen an der Fassadenkonstruktion führen.
[0035] Fig. 4 zeigt eine Anordnung von punktweise aufgebrachten Klebeschichten 11 und im Wesentlichen vertikal aufgebrachten Klebeschichten 12 zwischen zwei doppelseitigen Klebestreifen 5 in mit der wasserdichten Beschichtung 4 verklebtem Zustand der Verkleidungsplatte 6.
[0036] Fig. 5 zeigt einen vier Verkleidungsplatten 6 umfassenden Fassadenabschnitt 13, wobei 7/11

Claims (10)

  1. österreichisches Patentamt AT 511 073 B1 2012-09-15 die Verkleidungsplatten 6 in horizontaler Richtung mit einer Distanz d! und in vertikaler Richtung mit einer Distanz d2 zueinander angeordnet sind. Die Verkleidungsplatten können jedoch auch ohne Beabstandung zu einander angeordnet sein, so dass insbesondere auch eine gegenseitige Anlage der Verkleidungsplatten 6 möglich ist. Obwohl grundsätzlich auch beliebig große Werte der Distanzen d! und d2 im Rahmen der Erfindung möglich sind, werden die Distanzwerte vorzugsweise so gewählt, dass die Verkleidungsplatten 6 je nach Bedarf den nötigen Schutz vor Umwelteinflüssen bzw. allgemein mechanischen Beschädigungen bzw. an die ästhetische Gestaltung der Fassade erfüllen. Vorzugsweise weisen, sofern die Verkleidungsplatten 6 mit Abstand zueinander angeordnet sein sollen, die Distanzen di und d2 einen Wert von etwa 3 bis 4 mm auf. Wie zudem aus Fig. 5 ersichtlich ist, können verschiedene Verkleidungsplatten 6 mit unterschiedlich angeordneten Klebeschichten 8, 9, 11, 12 versehen sein. Auch wenn in den Fig. 2-5 die Verkleidungsplatten 6 mit jeweils zwei senkrecht angeordneten doppelseitigen Klebestreifen 5 dargestellt sind, wäre es ebenso möglich, nur einen einzigen oder mehr als zwei doppelseitige Klebestreifen 5 auf der Innenseite der Verkleidungsplatten 6 anzuordnen. [0037] Weitere Abwandlungen und Modifikationen sind möglich, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen. So können die Klebeschichten 8, 9, 11, 12 zu den beispielhaften Ausführungsformen unterschiedliche Form aufweisen, solange gewährleistet ist, dass eindringende Feuchtigkeit 10 entlang deren Rand ungehindert abfließen kann. Ebenso ist es nicht zwingend notwendig, die doppelseitigen Klebestreifen 5 gemäß der Darstellungen rechteckig auszubilden, beispielsweise könnten diese auch eine langgezogene elliptische Form aufweisen oder durch eine Mehrzahl von im Wesentlichen streifenförmig angeordneten einzelnen Klebepunkten bzw. Klebeflächen ersetzt werden. Wenngleich gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung die Klebeschichten 5, 8, 9, 11, 12 auf der Innnenseite der Verkleidungsplatte 6 aufgetragen werden, ist es selbstverständlich ebenso möglich, diese Klebeschichten 5, 8, 9, 11, 12 an den jeweiligen der Verkleidungsplatte 6 gegenüberliegenden Stellen auf der wasserdichten Schicht 4 anzuordnen. Patentansprüche 1. Fassadenkonstruktion zur Wärmedämmung und Verkleidung von Gebäudeaußenwänden mit einer auf der Gebäudeaußenwand (1) angeordneten Wärmedämmschicht (2), einer wasserdichten Schicht und wenigstens einer Verkleidungsplatte (6), dadurch gekennzeichnet, dass die Verkleidungsplatte (6) über zumindest einen Klebeabschnitt mit der wasserdichten Schicht verklebt ist und die wasserdichte Schicht eine auf der Wärmedämmschicht (2) angeordnete wasserdichte Armierung (3) und/oder eine wasserdichte Beschichtung (4) der/einer auf der Wärmedämmschicht (2) angeordneten Armierung (3) aufweist.
  2. 2. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebeabschnitt zumindest einen doppelseitigen Klebestreifen (5) und/oder zumindest eine Klebeschicht aus Polyurethanklebstoff oder Polyurethanschaum aufweist.
  3. 3. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der doppelseitige Klebestreifen (5) im Wesentlichen vertikal angeordnet ist.
  4. 4. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Umfang zumindest einer Klebeschicht (8, 9) im Wesentlichen kreis- bzw. ringförmig ist und gegebenenfalls vorhandene doppelseitige Klebestreifen (5) zur Klebeschicht (8, 9) beab-standet sind.
  5. 5. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Klebeschicht (11, 12) punktweise oder streifenweise, vorzugsweise im Wesentlichen vertikal, angeordnet ist.
  6. 6. Fassadenkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Verkleidungsplatten (6) mit Abstand (d1, d2) zueinander angeordnet sind. 8/11 österreichisches Patentamt AT 511 073 B1 2012-09-15
  7. 7. Verfahren zur Herstellung einer Fassadenkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei eine Wärmedämmschicht (2) auf einer Gebäudeaußenwand (1) befestigt und mit einer Armierung (3) versehen wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Armierung (3) wasserdicht ist und/oder auf die Armierung (3) eine wasserdichte Beschichtung (4) aufgebracht wird und zumindest eine Verkleidungsplatte (6) über zumindest einen Klebeabschnitt (5) mit der wasserdichten Armierung (3) oder der wasserdichten Beschichtung (4) verklebt wird.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Verkleidungsplatte (6) zumindest eine Klebeschicht aus Polyurethanklebstoff oder Polyurethanschaum und gegebenenfalls, vorzugsweise in im verklebten Zustand senkrechter Richtung, zumindest ein zusätzlicher doppelseitiger Klebestreifen (5) aufgebracht wird.
  9. 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Klebeschicht (11, 12) punktweise oder streifenförmig in im verklebten Zustand im Wesentlichen vertikaler Richtung, auf die Verkleidungsplatte (6) aufgetragen wird.
  10. 10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Klebeschicht (8, 9) im Wesentlichen kreis- bzw. ringförmig sowie beabstandet von gegebenenfalls vorhandenen doppelseitigen Klebestreifen (5) auf die Verkleidungsplatte (6) aufgetragen wird. Hierzu 2 Blatt Zeichnungen 9/11
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