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AT408703B - Steckernetzgerät - Google Patents

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AT408703B
AT408703B AT40498A AT40498A AT408703B AT 408703 B AT408703 B AT 408703B AT 40498 A AT40498 A AT 40498A AT 40498 A AT40498 A AT 40498A AT 408703 B AT408703 B AT 408703B
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AT
Austria
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cable
brake shoe
housing
electrical
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AT40498A
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Georg Ing Dorfmeister
Original Assignee
Egston Eggenburger Syst Elektr
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Publication date
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G11/00Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts
    • H02G11/02Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts using take-up reel or drum
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
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Description

AT 408 703 B
Die Erfindung betrifft ein elektrisches/elektronisches Gerät mit einem Gehäuse, einem darauf festgelegten Netzstecker und mit einem zur Verbindung des Gerätes mit einem weiteren Gerät dienenden Kabel, umfassend einen drehbar im Gerät gelagerten Deckel, in dessen Mantelfläche ein umlaufender Schlitz eingelassen ist, innerhalb welchen Schlitzes das Kabel durch Drehung des Deckels aufwickelbar ist.
Einen derartigen Aufbau weisen vorwiegend sog. Steckernetzgeräte auf. Darunter werden Netzgeräte verstanden, deren Gehäuse vereinfacht ausgedrückt die Gestalt überdimensionaler Stecker aufweisen, damit sie neben dem eigentlichen Anschlußstecker, umfassend einen isolierenden Grundkörper und die Steckkontakte auch die notwendigen elektrischen und/oder elektronischen Bauteile des Netzgerätes zum Erzeugen einer Klein-Wechsel- oder -Gleichspannung aufnehmen können.
Bei bisher bekannten Steckernetzgeräten wird das Kabel zum Anschluß von Geräten, welche mit der vom Netzgerät erzeugten Kleinspannung versorgt werden, mit ihrem ersten Ende starr am Gehäuse des Netzgerätes festgelegt. Daraus ergibt sich aber der Nachteil, daß das Anschlußkabel auch dann, wenn das Netzgerät ausgesteckt ist und transportiert oder gelagert wird, vom Gerätegehäuse absteht. Das Kabel wird bei Transport bzw. Lagerung des Netzgerätes häufig um das Netzgerät-Gehäuse oder zu einem separaten Knäuel gewickelt. In beiden Fällen ergibt sich ein die Abmaße des Gehäuses übersteigender Platzbedarf, weiters liegt das Kabel frei und ist dadurch der Gefahr von Beschädigungen ausgesetzt.
In der EP 541 320 A2 wird ein Ständer für ein elektrisches Gerät, insbesondere ein Bügeleisen, beschrieben. Im Gehäuse dieses Ständers ist eine drehbar gelagerte Kabelrolle angeordnet. Auf diese Kabelrolle ist ein an das elektrische Gerät angeschiossenes Kabel aufgewickelt, mittels welchen Kabels das Gerät mit der Netzspannung, welche über ein zweites Kabel ins Innere des Gehäuses geleitet wird, verbunden wird. Die drei Drähte der Netzzuleitung sind auf in der unteren Gehäusehälfte festgelegte Schleifringe geführt und die drei Adern des Kabels mit an der Kabelrolle befestigten Schleifkontakten verbunden, welche Schleifkontakte an den Schleifringen anliegen.
In der US 3 657 491 A wird eine Kabelrolle zur automatischen Aufwicklung eines Kabels beschrieben. Diese Kabelrolle umfaßt ein an einer Wand montierbares dosenförmiges Gehäuse, in welchem eine Kabeltrommel drehbar gelagert ist. Weiters ist im Inneren des Gehäuses eine Spiralfeder angeordnet, deren erstes Ende mit dem Gehäuse und deren anderes Ende mit der Kabeltrommel verbunden ist. Beim Abwickeln des Kabels wird die Spiralfeder gespannt; wird kein Zug mehr auf das Kabel ausgeübt, kann sich die Spiralfeder entspannen und dadurch die Kabeltrommel in Aufwickelrichtung drehen.
Die AT 304 676 B zeigt einen Stecker mit einem Anschiußkabei für elektrische Geräte. Dieser Stecker umfaßt eine Bodenplatte, an dessen zylindrischer Mantelfläche Steckerkontaktstifte festgelegt sind. Im Zentrum der kreisförmigen Deckfläche der Bodenplatte ist ein zylindrischer Aufwickelkern angeordnet. Der zweite Hauptbauteil des Steckers ist der dosenförmige Deckelteil, der mittels der Halteschraube drehbar am Aufwickelkern gelagert ist. Das Anschlußkabel ist mit seinem ersten Ende mit den Steckerkontaktstiften verbunden, während das andere Ende durch einen Schlitz im Mantel des Deckelteiles nach außen geführt ist. Durch Verdrehung des Deckels gegenüber der Bodenplatte wird das Anschlußkabel auf den Aufwickelkern auf- bzw. von diesem abgewickelt.
Diese drei Dokumente zeigen ganz kurz zusammengefaßt Kabeltrommeln. Unterschiedlich zu einem gattungsgemäßen Gerät sind in den Gehäusen dieser Kabeltrommeln keine elektrischen/ elektronischen Bauteile angeordnet, womit die Gegenstände dieser drei Dokumente keine elektri-schen/elektronischen Geräte im Sinne der Erfindung sind.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 76 08 748 U1 beschreibt ein Elektrogerät, insbesondere Haushaltsgerät, an welches eine Vorrichtung zur Aufwicklung des Netzkabels angebaut ist. In den Zeichnungen ist beispielsweise ein elektrischer Eierkocher dargestellt, dessen scheibenförmige Grundfläche eine zentrische, zylinderförmige Anformung aufweist, deren Mantelfläche einen Aufwickelkern für das Netzkabel bildet. Dieser Aulwickelkern ist von einem dosenförmigen Deckel umgeben, der mittels Schraube um den Aufwickelkern drehbar gelagert ist. Das Netzkabel ist durch eine Bohrung der Mantelfläche des Deckels hindurchgeführt. Durch Verdrehung des Deckels wird das Netzkabel auf den Aufwickelkern gelegt bzw. von diesem abgehoben. Hier ist zwar eine Kabe-laufwickel-Vorrichtung an das Gehäuse eines elektrischen/elektronischen Gerätes angebaut; der Kabelaufwickelraum ist aber nicht durch eine drehbar gelagerte Kabelrolle gebildet. Darüber- 2
AT 408 703 B hinaus ist am Gerätegehäuse kein Stecker festgelegt, denn das hiesige Kabel dient zur Verbindung des Gerätes selbst mit dem Netz, nicht aber der Weiterverbindung des Gerätes mit einem weiteren Gerät.
Die DE 296 21 717 U1 bezieht sich auf einen Kabelaufwickler, in dessen Gehäuse eine Kabelrolle (hier als Spule bezeichnet) drehbar gelagert ist und zwei Kabelaufnahmeräume aulweist. Auf die Spule ist eine konvex pombierte Spulenkappe aufgesetzt, welche das Gehäuse überragt. An das aufzuwickelnde Kabel ist einerends ein Stecker und andererends eine Hörsprechgarnitur angeschlossen. Etwa im Bereich der halben Länge ist das Kabel an der Spule festgelegt, wobei bei Drehung der Spule gleichzeitig die dem Stecker zugewandte Kabelhälfte innerhalb des Kabelaufnahmeraumes und die der Hörsprechgarnitur zugewandte Kabelhälfte innerhalb des Kabelaufnahmeraumes auf- bzw. abwickelbar ist. Auf Seite 6 der DE 296 21 717 U1 ist angeführt, daß das Gehäuse des Kabelaufwicklers auch Baueinheiten wie Ladegerät oder Anrufbeantworter aufnehmen kann, womit dieses dt. Gebrauchsmuster als gattungsgemäßer Stand der Technik angesehen werden kann. Es wird allerdings in keinster Weise angesprochen, wie bei Unterbringung einer Ladegerätschaltung im Gehäuse diese mit dem Kabel verbunden ist.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein elektrisches/elektronisches Gerät der eingangs angeführten Art anzugeben, bei welchem die elektrische Verbindung zwischen dem Kabel und der im Gehäuse untergebrachten Elektrik/Elektronik in technisch einfacher und funktionszuverlässiger Weise realisiert ist. Diese Verbindung soll auch bei oftmaliger Verdrehung des als Kabeltrommel dienenden Deckels möglichst niederohmig bleiben.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß an der dem Gehäuseinneren zugewandten Deckfläche des Deckels die ersten, mit den Leitungen des Kabels verbundenen Enden von Schleiffedern festgelegt sind, deren zweite, freie Enden an im Gehäuse, vorzugsweise an der Printplatte der Elektrik/Elektronik, festgelegten Schleifringen anliegen.
Aufgrund dieser Verbindungsweise des Anschluß-Kabels mit der Elektrik/Elektronik des Gerätes kann der Deckel um beliebig großen Drehwinkel gedreht werden, die vom Schlitz aufnehmbare Kabellänge ist damit nur von seiner Größe abhängig.
Weiters kann vorgesehen sein, daß an der dem Gehäuseinneren zugewandten Deckfläche des Deckels eine Drehwelle festgelegt ist, welche sich in eine im Inneren des Gehäuses, vorzugsweise in der Printplatte der Elektrik/Elektronik, angeordnete Bohrung hineinerstreckt. Damit ist die notwendige Drehbarkeit des Deckels mit besonders einfachen Mitteln zu erreichen.
In diesem Zusammenhang kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, daß die Drehwelle die Bohrung überragend ausgebildet ist, daß der die Bohrung überragende Teil der Drehwelle geringfügig größeren Durchmesser als die übrige Drehwelle aufweist und daß zumindest dieser, die Bohrung überragende Teil der Drehwelle aus elastischem Material gebildet ist. Dies erlaubt eine besonders einfaches Einsetzen des Deckels ins Gehäuse.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, daß in die dem Gehäuseinneren abgewandte Deckfläche des Deckels eine hinsichtlich ihrer Gestalt etwa einer menschlichen Fingerkuppe entsprechende Mulde eingelassen ist, weil der Deckel damit besonders günstig manuell verdreht werden kann. Eine Mulde hat gegenüber einem alternativ dazu vorstellbaren, sich von der Deckfläche wegerstreckenden Stift den Vorteil, daß bei völlig gleichartiger Ermöglichung der händischen Verdrehung die Abmaße des Deckels bzw. des gesamten Gerätes nicht vergrößert werden.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der gegenständlichen Erfindung kann eine Spiralfeder vorgesehen sein, die einerends am Gehäuse und andererends am Deckei festgelegt ist, wobei die Spiralfeder durch die beim Abwickeln des Kabels erfolgende Drehung des Deckels anspannbar ist. Das Aufwickeln des Kabels in den Schlitz des Deckel erfolgt aufgrund dieser Konstruktion automatisch durch die sich entspannende Spiralfeder, wodurch dem Benutzer des erfindungsgemäßen Gerätes das händische Aufwickeln erspart bleibt.
In diesem Zusammenhang kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung eine auf den Deckel einwirkende Bremsvorrichtung vorgesehen sein, mit welcher eine Drehung des Deckels zur Aufwicklung des Kabels verhinderbar ist. Damit kann die Spiralfeder im betriebsbereiten Zustand des Gerätes keinen Zug auf das Anschlußkabel ausüben, dieses bleibt abgewickelt und das Lösen der Verbindung mit dem andererends am Kabel angeschlossenen, mit Kleinspannung zu versorgenden Gerät bleibt zuverlässig bestehen.
In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Bremseinrichtung eine Brems- 3
AT 408 703 B backe und eine Feder, vorzugsweise Schraubenfeder, aulweist, welche Feder die Bremsbacke gegen den Deckel, vorzugsweise gegen die Mantelfläche des Deckels, drückt und daß eine Betätigungsbauteil, vorzugsweise Druckknopf, vorgesehen ist, mit welchem die Bremsbacke vom Deckel abhebbar ist. Eine solche Bremsvorrichtung benötigt nur sehr wenige einfache Bauteile, womit die Herstellkosten des Gerätes niedrig gehalten werden können. Darüberhinaus ist sie in für den Benutzer besonders komfortabler Weise lösbar.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß die Bremsbacke in tangentialer Richtung zur Mantelfläche des Deckels verschiebbar gelagert ist und daß die an der Mantelfläche des Deckels anliegende Reibfläche der Bremsbacke gegenüber der Verschieberichtung geneigt ist. Damit ergibt sich eine optimale Blockierung des Deckels, welche sich bei geringfügiger Aufwickelbewegung des Deckels noch verstärkt, welche bei Drehung des Deckels in Abwickelrichtung jedoch selbsttätig gelöst wird.
Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt:
Fig.1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gerätes ohne Deckel im Aufriß;
Fig.2 den Schnitt entlang der in Fig.1 eingezeichneten Linie A-A mit ins Gerät eingesetztem Deckel;
Fig.3 eine Seitenansicht des Gerätes nach Fig.1 mit eingesetztem Deckel;
Fig.4 den Schnitt entlang der in Fig.5 eingezeichneten Linie C-C durch eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gerätes;
Fig.5 den Schnitt entlang der in Fig.4 eingezeichneten Linie B-B mit ins Gerät eingesetztem Deckel;
Fig.6 eine Seitenansicht des Gerätes nach Fig.4 mit eingesetztem Deckel.
Wie aus den Fig.1 und 3 hervorgeht, weist ein erfindungsgemäßes elektrisches/elektronisches Gerät ein Gehäuse 1 auf, auf welchem ein Netzstecker 8 festgelegt ist. Das Gerät arbeitet als Netzgerät, erzeugt also aus der Netzspannung eine Klein-Wechsel- oder Gleichspannung zur Versorgung eines weiteren (in den Zeichnungen nicht dargestellten) elektrischen Gerätes. Zur Verbindung besagten weiteren Gerätes mit dem Netzgerät dient ein Kabel 9, das einerends mit dem Netzgerät verbunden und andererends mit dem weiteren Gerät -in der Regel über eine Steckverbindung- verbindbar ist.
Erfindungsgemäß weist das (Netz-)Gerät einen drehbar im Gerät gelagerten Deckel 3 auf, in dessen Mantelfläche 30 ein umlaufender Schlitz 31 eingelassen ist, innerhalb welchen Schlitzes 31 das Kabel 9 durch Drehung des Deckels 3 aufwickelbar ist. In der in den Zeichnungen dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist der drehbare Deckel 3 parallel zum Netzstecker 8 verlaufend angeordnet. Das Kabel 9 ist -wie in Fig.1 eingezeichnet- durch eine trompetenartige Öffnung 10 des Gehäuses 1 geführt und wird dadurch sauber dem Schlitz 31 zugeleitet. Innerhalb dieses Schlitzes 31 wird das Kabel 9 spiralförmig aufgewickelt (vgl. Fig.2).
Damit das Kabel 9 sich in der dargestellten Weise aulwickeln läßt, sind seine beiden Leitungslitzen sowie deren Isoliermäntel mit besonders kleinem Querschnitt ausgebildet. Dieser kleine Querschnitt bewirkt einen relativ hohen ohmschen Widerstand des Kabels 9, an ihm ergibt sich daher ein nicht mehr vernachlässigbarer Spannungsabfall, wenn im Kabel 9 ein Versorgungsstrom vom Netzgerät zum weiteren Gerät fließt. Damit das weitere Gerät dennoch mit einer ausreichend hohen Spannung versorgt wird, wird im Netzgerät eine um den Spannungsabfall am Kabel 9 höhere Spannung erzeugt.
Um die drehbare Lagerung des Deckels 3 zu realisieren, ist an der dem Gehäuseinneren zugewandten Deckfläche 32 des Deckels 3 eine Drehwelle 33 festgelegt. Diese erstreckt sich in eine Bohrung 12 hinein, welche im Inneren des Gehäuses 1 angeordnet ist. Zur Aufnahme dieser Bohrung 12 kann ein separater Bauteil, beispielsweise eine ins Gehäuseinnere ragende Anformung an die Gehäusewandung vorgesehen werden, als günstig hat es sich allerdings erwiesen, die Printplatte 11 des erfindungsgemäßen Gerätes 1 parallel zum Deckel 3 verlaufend anzuordnen und besagte Bohrung 12 in dieser anzubringen.
Um zu verhindern, daß sich der Deckel 3 in Richtung Längserstreckung der Drehwelle 33 verschiebt und damit aus dem Gehäuse 1 herausfällt, sind mehrere Möglichkeiten denkbar:
Es könnten entlang den der Deckel-Mantelfläche 30 benachbarten Bereichen des Gehäuses 1 die dem Gehäuseinneren abgewandte Deckfläche 34 geringfügig überragende Laschen 35 vorge- 4
AT 408 703 B sehen sein (strichliert in Fig.2 dargestellt).
Eine andere, bevorzugt eingesetzte, weil einfacher herstellbare Variante liegt darin, die Drehwelle 33 so auszubilden, daß sie die Bohrung 12 überragt. An dem die Bohrung 12 überragenden Teil 36 müssen dabei Vorrichtungen angebracht sein, die sich an der Bohrungsberandung abstützen und damit ein Hinausrutschen der Drehwelle 33 aus der Bohrung 12 verhindern.
Beispiele für erwähnte Vorrichtungen zur Verrutsch-Sicherung sind z.B. ein quer zur Wellenlängserstreckung verlaufender Stift bzw. die in der Zeichnung dargestellte geringfügige Erweiterung des die Bohrung 12 überragenden Teiles 36 der Drehwelle 33. Diese Erweiterung ist kegelförmig ausgebildet, wobei die Kegel-Grundfläche der Printplatte 11 zugewandt ist und geringfügig größeren Durchmesser als die übrige Drehwelle 33 bzw. als die Bohrung 12 aufweist. Zusätzlich dazu ist der die Bohrung 12 überragende Teil 36 der Drehwelle 33 aus elastischem Material, beispielsweise Kunststoff, gebildet. Durch diese Ausgestaltung und Anordnung von Bohrung 12 und dem sie überragenden Teil 36 der Drehwelle 33 entsteht eine "Snap-in-Befestigung" des Deckels 3 am Gerät:
Gehäuse 1 und Deckel 3 können getrennt voneinander gefertigt werden, sämtliche elektrische/ elektronische Komponenten des Gerätes können ins Gehäuse 1 eingesetzt werden. Erst im letzten Fertigungsschritt wird das freie Ende der Drehwelle 33 an die Bohrung 12 angesetzt und mit leichtem Druck in diese hineingedrückt. Die den Bohrungsdurchmesser überragenden Abschnitte des Drehwellen-Endes 36 werden dabei aufgrund ihrer Elastizität soweit zusammengedrückt, daß sie die Bohrung 12 passieren können. Bei Erreichen der in Fig.5 dargestellten Position dehnt sich das Drehwellen-Ende 36 in seine ursprüngliche Kegelform, die Kegelgrundfläche kommt zur Anlage an der Printplatte 11 und verhindert eine Verschiebung der Drehwelle 33 und damit des gesamten Deckels 3.
Zum Zweck der Verbindung des geräteseitigen Endes des Kabels 9 mit der Elektrik/Elektronik des Gerätes sind Schleifring/Schleiffeder-Verbindungen vorgesehen: Wie in Fig.1 zu erkennen, sind an der Printplatte 11 zwei zur Bohrung 12 konzentrisch verlaufende Schleifringe 13 angeordnet, die an die Elektrik/Elektronik des Gerätes angeschlossen sind. An der dem Gehäuseinneren zugewandten Deckfläche 32 des Deckels 3 sind die ersten Enden von Schleiffedern 4 festgelegt, deren zweite freie Enden an den Schleifringen 13 anliegen. Die ersten, im Deckel 3 verankerten Schleiffeder-Enden sind an die Leitungen des Kabels 9 angeschlossen.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig.1 bis 3 ist vorgesehen, daß die zur Auf- bzw. Abwickelung des Kabels 9 notwendige Drehung des Deckels 3 händisch durchgeführt wird. Zur Vereinfachung dieser Drehung ist in der dem Gehäuseinneren abgewandten Deckfläche 34 des Deckels 3 eine hinsichtlich ihrer Gestalt etwa einer menschlichen Fingerkuppe entsprechende Mulde 37 eingelassen.
Die in den Fig.4 bis 6 dargestellte zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gerätes entspricht im wesentlichen der bisher behandelten ersten Ausführungsform. Hier ist allerdings vorgesehen, daß lediglich das Abwickeln des Kabels 9 händisch erfolgt, daß aber das Aufwickeln des Kabels 9 in den Schlitz 31 des Deckels 3 automatisch mittels Federkraft erfolgt.
Hierzu ist eine Spiralfeder 5 vorgesehen, die einerends (Befestigungspunkt 5') am Gehäuse 1 und andererends (Befestigungspunkt 5") am Deckel 3 festgelegt ist. Die Spiralfeder 5 ist dabei so ausgerichtet, daß sie durch die beim Abwickeln des Kabels 9 erfolgende Drehung des Deckels 3 angespannt wird. Bei ihrer Entspannung dreht die Spiralfeder 5 daher den Deckel 3 in die entgegengesetzte Richtung, womit das Kabel 9 in den Schlitz 31 aufgewickelt wird.
Damit die Spiralfeder 5 nicht ständig trachtet, das Kabel 9 aufzuwickeln und damit einen Zug auf dieses ausübt, ist eine dieses automatische Aufwickeln verhindernde Bremsvorrichtung vorgesehen. Im einfachsten Fall könnte diese durch eine Klemme gebildet sein, die auf das außerhalb des Gehäuses 1 liegende Kabel 9 in der Nähe der trompetenartigen Öffnung 10 aufgeklemmt wird. Das Aufwickeln des Kabel 9 könnte nur soweit erfolgen, bis diese Klemme an der Berandung der Öffnung 10 anliegt und damit ein weiteres Aufwickeln verhindert.
Eine elegantere Ausführungsform dieser Bremsvorrichtung liegt darin, diese auf den Deckel 3 einwirken zu lassen und sie so auszugestalten, daß mit ihr eine Drehung des Deckels 3 zur Aufwicklung des Kabels 9 (in Fig.4 eine Drehung gegen den Uhrzeigersinn) verhinderbar ist.
Eine solche Bremseinrichtung umfaßt eine Bremsbacke 14 und eine Feder 7, die beispielsweise als Schraubenfeder ausgebildet ist, welche Feder 7 die Bremsbacke 14 gegen den Deckel 3, 5

Claims (8)

  1. AT 408 703 B vorzugsweise gegen die Mantelfläche 30 des Deckels 3, drückt. Zur Lösung dieser Bremsvorrichtung ist eine Betätigungsbauteil 6, vorzugsweise ein Druckknopf, vorgesehen, mit welchem die Bremsbacke 14 vom Deckel 3 abhebbar ist. Die konkrete Realisierung dieser Bremsvorrichtung bei der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist am besten aus Fig.4 ersichtlich: Es ist ein Schubstück 15 vorgesehen, an dessen einem Ende die Bremsbacke 14 und an dessen anderem Ende der Betätigungsbauteil 6 angeordnet ist. Dieses Schubstück 15 durchsetzt eine hinsichtlich ihres Querschnittes geringfügig größer als das Schubstück 15 ausgebildete Bohrung, die in einer Anformung 16 des Gehäuses 1 angebracht ist. Das Schubstück 15 und damit auch die Bremsbacke 14 ist in tangentialer Richtung x zur Mantelfläche 30 des Deckels 3 verschiebbar gelagert. Zwischen Anformung 16 und Betätigungsbauteil 6 ist eine Schrauben-Druckfeder 7 angeordnet, die sich einerends an der Anformung 16 und andererends am Betätigungsbauteil 6 abstützt und damit das Schubstück 15 (in der in Fig.4 dargestellten Lage des Gerätes) nach rechts drückt. Die an der Mantelfläche 30 des Deckels 3 anliegende Reibfläche 17 der Bremsbacke 14 ist gegenüber der Verschieberichtung x geneigt. Wie aus Fig.4 ersichtlich, wird diese Reibfläche 17 grundsätzlich durch die Feder 7 an die Mantelfläche 30 des Deckels 3 angedrückt. Beim Abwickeln des Kabels 9, was einfach durch händisches Anziehen am Kabel 9 erfolgen kann, wird der Deckel im Uhrzeigersinn gedreht und verschiebt dadurch die Bremsbacke 14 leicht nach links (diese sowie alle weiteren Richtungsangaben beziehen sich auf die in Fig.4 dargestellte Lage des Gerätes). Damit wird die Reibfläche 17 geringfügig von der Mantelfläche 30 des Deckels 3 abgehoben, wodurch ein weitgehend ungebremstes Abwickeln erfolgen kann. Nach Beendigung des Abwickelns versucht die während des Abwickelns gespannte Spiralfeder 5 den Deckel 3 gegen den Uhrzeigersinn zu drehen. Die Bremsbacke 14 wird aber durch den Druck der Feder 7 nach rechts verschoben und damit ihre Reibfläche 17 an die Mantelfläche 30 des Deckels 3 gedrückt. Der Versuch, den Deckel 3 gegen den Uhrzeigersinn zu drehen, führt zu einer verstärkten Rechtsverschiebung der Bremsbacke 14. Da parallel zum Schubstück 15 eine Führung 18 angeordnet ist, an welcher die Schubstange 15 anliegt, kann die Reibfläche 17 nicht nach unten ausweichen, sondern wird durch die erläuterte verstärkte Rechtsverschiebung auch verstärkt an die Mantelfläche 30 angedrückt. Damit führt die von der Spiralfeder 5 versuchte Auf-wickel-Drehung des Deckels 3 zu einem verstärkten Einbremsen des Deckels 3. Soll ein spiralfederbetätigtes Aufwickeln des Kabels 9 erfolgen, so muß die Reibfläche 17 der Bremsbacke 14 manuell vom Deckel 3 abgehoben werden, was durch Drücken des Betätigungsbauteiles 6 nach links erfolgen kann. Jetzt kann sich die Spiralfeder 5 ungehindert entspannen und dabei den Deckel 3 gegen den Uhrzeigersinn drehen. PATENTANSPRÜCHE: 1. Elektrisches/elektronisches Gerät mit einem Gehäuse (1), einem darauf festgelegten Netzstecker (8) und mit einem zur Verbindung des Gerätes mit einem weiteren Gerät dienenden Kabel (9), umfassend einen drehbar im Gerät gelagerten Deckel (3), in dessen Mantelfläche (30) ein umlaufender Schlitz (31) eingelassen ist, innerhalb welchen Schlitzes (31) das Kabel (9) durch Drehung des Deckels (3) aufwickelbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem Gehäuseinneren zugewandten Deckfläche (32) des Deckels (3) die ersten, mit den Leitungen des Kabels (9) verbundenen Enden von Schleiffedern (4) festgelegt sind, deren zweite, freie Enden an im Gehäuse (1), vorzugsweise an der Printplatte (11) der Elektrik/Elektronik, festgelegten Schleifringen (13) anliegen.
  2. 2. Elektrisches/elektronisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem Gehäuseinneren zugewandten Deckfläche (32) des Deckels (3) eine Drehwelle (33) festgelegt ist, weiche sich in eine im Inneren des Gehäuses (1), vorzugsweise in der Printplatte (11) der Elektrik/Elektronik, angeordnete Bohrung (12) hineinerstreckt.
  3. 3. Elektrisches/elektronisches Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehwelle (33) die Bohrung (12) überragend ausgebildet ist, daß der die Bohrung (12) überragende Teil (36) der Drehwelle (33) geringfügig größeren Durchmesser als die übrige 6 AT 408 703 B Drehwelle (33) aufweist und daß zumindest dieser, die Bohrung (12) überragende Teil (36) der Drehwelle (33) aus elastischem Material gebildet ist.
  4. 4. Elektrisches/elektronisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in die dem Gehäuseinneren abgewandte Deckfläche (34) des Deckels (3) eine hinsichtlich ihrer Gestalt etwa einer menschlichen Fingerkuppe entsprechende Mulde (37) eingelassen ist.
  5. 5. Elektrisches/elektronisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine Spiralfeder (5), die einerends am Gehäuse (1) und andererends am Deckel (3) festgelegt ist, wobei die Spiralfeder (5) durch die beim Abwickeln des Kabels (9) erfolgende Drehung des Deckels (3) anspannbar ist.
  6. 6. Elektrisches/elektronisches Gerät nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine auf den Deckel (3) einwirkende Bremsvorrichtung, mit welcher eine Drehung des Deckels (3) zur Aufwicklung des Kabels (9) verhinderbar ist.
  7. 7. Elektrisches/elektronisches Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremseinrichtung eine Bremsbacke (14) und eine Feder (7), vorzugsweise Schraubenfeder, aufweist, welche Feder (7) die Bremsbacke (14) gegen den Deckel (3), vorzugsweise gegen die Mantelfläche (30) des Deckels (3), drückt und daß ein Betätigungsbauteil (6), vorzugsweise Druckknopf, vorgesehen ist, mit welchem die Bremsbacke (14) vom Deckel (3) abhebbar ist.
  8. 8. Elektrisches/elektronisches Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsbacke (14) in tangentialer Richtung (x) zur Mantelfläche (30) des Deckels (3) verschiebbar gelagert ist und daß die an der Mantelfläche (30) des Deckels (3) anliegende Reibfläche (17) der Bremsbacke (14) gegenüber der Verschieberichtung (x) geneigt ist. HIEZU 2 BLATT ZEICHNUNGEN 7
AT40498A 1998-03-09 1998-03-09 Steckernetzgerät AT408703B (de)

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