Bewertung zu Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Erst auf Nachfragen geantwortet und…

Erst auf Nachfragen geantwortet und dann Absage erhalten.

6. Februar 2026

Antwort von Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es tut uns leid, dass wir erst am Montag auf Ihre Anfrage vom Freitag reagieren konnten. Leider hatten wir für Ihre Anfrage keine Kapazitäten frei. Wir wünschen Ihnen aber viel Erfolg für Ihr Anliegen!