PCR Test NICHT gerichtsverwertbar. Pol. Maßnahme rechtswidrig!?
„Wenn die Verwaltungsanordnung zur Corona-Testpflicht durch Zwang durchgesetzt werden soll, ist das Aufgabe der Polizei. Wir müssen letztlich Recht durchsetzen und am Ende auch mit Zwang”, sagte Jörg Radek, Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP)." Mitteldeutsche Zeitung.
DENKEN SIE AN DIE REMONSTRATIONSFPLICHT ALLER POLIZEIVOLLZUGSBEAMTEN!
Der sog. RT-PCR-Test ist nicht gerichtsverwertbar und nicht amtlich validiert! Massenhafte Strafanzeigen drohen wegen Körpverletzung im Amt, ggf. durch Unterlassen.
Quelle: Untersuchungsausschuss, Sitzung 4, "Der Drosten Test", Anhörung von Prof.´in Kämmerer, Würzburg und Dr. Wodarg, ehem. Amtsarzt. corona-ausschuss.de
Jeder bei Verweigung des Tests ausgelöste Sicherheitsgewahrsam ist daher als Freiheitsberaubung im Amt zu qualifizieren. WHO: Eine Person ohne Symptome ist offiziell nicht infektiös. Quelle: Google-Frage "Can asymptomatic coronavirus disease be transmitted/"Kann eine asymptomatische Coronavirus-Krankheit übertragen werden?“: „Unter asymptomatischer Übertragung versteht man die Übertragung des Virus durch eine Person, die keine Symptome entwickelt. Es gibt nur wenige Berichte über im Labor bestätigte Fälle, die wirklich asymptomatisch sind, UND BIS HEUTE GIBT ES KEINE DOKUMENTIERTE ASYMPTOMATISCHE ÜBERTRAGUNG.“
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