Unlautere Methoden
Ich kann mich allen hier nur anschließen. Das Vorgehen scheint immer das selbe zu sein. Online Vertrag abschließen, danach soll ein angeblicher Spediteur kommen. Es kommt jemand mit Zug und will das Auto dann gleich mitnehmen. Der "Abholer" ist dann noch ganz nett, versucht einem ins Gewissen zu reden, dass man ja fehlerhafte Angaben gemacht hätte. Dass ein Vertrag besteht und man sich daran halten müsse oder den Preis reduzieren muss. Der Kollege am Telefon wird laut und aggressiv und versucht massiv Druck auszuüben. Es wird mit Kosten gedroht.
Die erste Empfehlung die ich geben kann: Lasst euch erst gar nicht auf diese Leute ein.
Wenn ihr aber, wie ich, leider einen Vertrag mit denen unterzeichnet habt. Versucht im Vorwege aus dem Vertrag rauszukommen. Ein Vor-Ort Termin hat eh keinen Zweck, die wollen das Auto sowieso nicht für den Preis haben, der ausgemacht war. Wenn euch vorher schon Fehler auffallen (achtet z.B. auf die Abgasnorm oder Motorleistung, da schummeln Sie gerne), schreibt denen ein Mail, dass der Vertrag aufgrund eines Irrtums der Fahrzeugdaten eurerseits hinfällig ist. Sollte euch mit Schadenersatz gedroht werden könnt ihr euch auf den §347 BGB beziehen. Der Händler ist an die Sorgfaltspflicht eines Kaufmanns gebunden. Auch er muss die Fahrzeugdaten im Vorwege prüfen. Da dieser die Papiere vor Vertragsunterzeichnung nicht gesichtet hat, ist er dieser nicht nachgekommen und hat somit nach §254 BGB ein Mitverschulden am Schaden.
Lasst euch bei einem Vor Ort Termin nicht einschüchtern. Der Kollege am Telefon wird laut und vermutlich beleidigend. Das soll nur Druck aufbauen, damit man das Fahrzeug unter Wert an die verkauft. Trefft euch am besten nicht bei euch zu Hause, sondern an einem öffentlichen Ort. Das der Kollege wohl scheinbar immer mit der Bahn kommt, trefft euch einfach direkt am Bahnhof. So könnt ihr einfach wegfahren, wenn es euch zu bunt wird.
Hier noch ein Tipp für Personen, die evtl. auf die Bande reingefallen sind:
Ihr könnt auch nachdem ihr das Fahrzeug verkauft habt, den Vertrag noch anfechten, wenn ihr bedroht oder unter Druck gesetzt worden seid. Dafür braucht es aber Zeugen und/oder Beweise wie Chats oder Tonaufnahmen. Als ich das Telefonat aufzeichnen wollte, wurde der Aufnahme widersprochen. Das hat schon seinen Grund. Solltet ihr dafür Beweise haben, könnt ihr nach §124 BGB den Vertrag anfechten.
Außerdem sind Klauseln wie: "mündliche und schriftliche Absagen sind nicht wirksam" falsch. Eine Anfechtung eines Vertrags darf laut §123 BGB nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Diese Klauseln sind nach §307 BGB unwirksam, wenn ein Unternehmen sich gegen eine Privatperson stellt.