Bewertung zu Quickrent


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Vorsicht: tückische AGB

Vorsicht: tückische AGB
Bei dieser sauberen Firma haftet man als Mieter laut AGB so lange, bis der nächste Mieter das Nutzfahrzeug übernimmt und keine Schäden meldet. Konkret: Wenn du ein Nutzfahrzeug am Freitag mietest und es Abends abstellst, können zB. Vandalen Nachts eine Beule hineintreten. Am Montag gibt dann der Nachmieter dies als Schaden an und du haftest dafür. Mit bis zu CHF 1'500. So von wegen toller Vollkasko und so... Kann nur abraten, gibt genügend lokale Anbieter, die ehrlicher sind.

25. Februar 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung

Antwort von Quickrent

Lieber bonerstown

Vielen Dank, dass du dir Zeit für eine Bewertung genommen hast.

Leider ist die Bewertung inhaltlich nicht korrekt. Damit ein Mieter für einen Schaden zur Verantwortung gezogen werden kann, müssen mehrere massgebende Kriterien erfüllt sein, die in jedem Schadenfall einzeln und genau überprüft werden.

Bei Parkschäden oder Schäden, die aufgrund von Vandalismus entstanden sein könnten, ist eine Haftung des Mieters klar ausgeschlossen. Ferner kann ein Mieter nur dann für einen Schaden zur Verantwortung gezogen werden, wenn nach seiner Rückgabe des Mietfahrzeugs ein neuer und deutlicher Schaden am Fahrzeug festgestellt wird und er den Schaden bei Mietantritt nicht als bereits bestehenden Schaden gemeldet hat. Aus diesem Grund wird der Mieter vor Mietantritt in der QuickRent-App aufgefordert, bestehende Schäden vor Fahrtantritt zu melden.

Beste Grüsse
Dein QuickRent-Team