ACHTUNG ACHTUNG FINGER WEG
ACHTUNG ACHTUNG FINGER WEG
Am 12. Juni besichtigten wir das Fahrzeug in Ihrem Autohaus. Bereits bei der Besichtigung war das Fahrzeug sowohl innen als auch außen stark verschmutzt. Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags versicherte uns Ihr Verkäufer, Herr Kevin Sahr, ausdrücklich, dass das Fahrzeug vor der Übergabe vollständig gereinigt werde. Aufgrund dieser Zusage haben wir den Kaufvertrag unterschrieben.
Am folgenden Tag überwiesen wir den vollständigen Kaufpreis. Gleichzeitig wurde uns mitgeteilt, dass das Fahrzeug noch einen neuen TÜV sowie einen Service erhalten werde und wir das Fahrzeug nach etwa zwei Wochen abholen könnten.
Nachdem wir bis zum 29. Juni keine Nachricht erhalten hatten, fragten wir telefonisch nach. Am 30. Juni wurden wir informiert, dass das Fahrzeug zur Abholung bereit sei.
Als wir am 30. Juni mit roten Kennzeichen zur Fahrzeugabholung erschienen, mussten wir feststellen, dass das Fahrzeug noch immer genauso verschmutzt war wie bei der Besichtigung am 12. Juni. Aus den Unterlagen ging hervor, dass der TÜV bereits am 17. Juni durchgeführt worden war. Trotzdem wurden wir nicht darüber informiert, dass das Fahrzeug bereits früher zur Abholung bereitstand.
Da Herr Kevin Sahr im Urlaub war, entschuldigte sich ein anderer Mitarbeiter für den Zustand des Fahrzeugs und erklärte, dass dieses zunächst vollständig gereinigt werden müsse. Wir wurden deshalb gebeten, das Fahrzeug erst am nächsten Tag abzuholen.
Am 1. Juli wurden wir telefonisch darüber informiert, dass am Dach und an der Motorhaube Lackschäden festgestellt worden seien. Wir fuhren sofort zum Autohaus und konnten diese Lackschäden selbst feststellen. Aufgrund dieser Mängel erklärten wir, dass wir das Fahrzeug nicht übernehmen möchten.
Ein Mitarbeiter teilte uns mit, dass Herr Kevin Sahr am 6. Juli aus dem Urlaub zurückkehren werde und wir die Angelegenheit dann gemeinsam klären könnten. Als wir am 6. Juli erneut im Autohaus erschienen, erklärte Herr Kevin Sahr jedoch, dass das Autohaus das Fahrzeug weder zurücknehmen noch einer Rückabwicklung des Kaufvertrags zustimmen werde.
Wir können das Fahrzeug in diesem Zustand nicht akzeptieren. Es entspricht weder den Zusicherungen, die uns vor dem Kauf gemacht wurden, noch dem Zustand, den wir bei der Übergabe erwarten durften. Darüber hinaus wurden vor der Übergabe Lackschäden festgestellt, die bei der Besichtigung nicht vorhanden beziehungsweise nicht erkennbar waren.
WIR HABEN DAS AUTO DAGELASSEN UND HABEN WIR NICHT ANGEMELDET. DAS AUTO WAR GANZE ZEIT DA UND DIE HABEN UNS 10 % WENIGER ZURÜCK GEZAHLT