Falsch Parker Bewertungen 

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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ganz klar null Sterne.

Ganz klar null Sterne.

Du hältst kurz im Hof des Hauses, in dem Du wohnst, um die Einkäufe in die Wohnung zu bringen? Gaaanz schlechte Idee, wenn die "Sherrifs" von Falsch-Parker aka ParkGuard unterwegs sind.

Kein Zettel am Auto, einfach ein paar Tage später ein Brief mit saftigen CHF 87.- "Umtriebsentschädigung". Null Reaktion auf Deinen Einspruch, Null Kulanz, pures Geschäftemachen, wenn nötig bis zur Betreibung - schamlos

21. Juli 2026
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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Absolut unseriöse Abzockerfirma

Absolut unseriöse Abzockerfirma, welche Wucherrechnungen über angebliches Falschparken versendet. Ist telephonisch nicht erreichbar, reagiert nicht auf eingeschriebene Briefe und E-Mails. Am besten nicht bezahlen. Wenn das alle tun würden, bricht das Geschäftsmodell von denen ziemlich rasch zusammen.

3. Juni 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Offenbar wird der Parkplatz überwacht

Offenbar wird der Parkplatz kontrolliert. Meine Eltern (pensioniert) hatten da kurz parkiert, da alles voll war. 10min stand das Auto da, schon eine Busse. Die Firma interessiert keine Umstände, Zeit, sichtbare Beschilderung. Wiederuf oder entgegenkommen da ihre eigene Bezahlungsmöglichkeiten nicht mal funktionieren wird komplett ignoriert.

9. Mai 2026
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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Parkplatzüberwachung mit Kameras, ohne Kennzeichnung.

Ich wurde mit CHF 50.– belastet, weil ich ca. 10 Minuten auf einem freien E-Ladeparkplatz stand (weil alle anderen Parkplätze belegt waren). Ich blieb jedoch im Fahrzeug und hätte jederzeit wegfahren können. Es waren die ganze Zeit weitere E-Ladeplätze verfügbar, eine Behinderung lag eindeutig nicht vor.
Kritisch sehe ich die fehlende Transparenz bei der Überwachung: Der Parkplatz wird per Kamera kontrolliert, Hinweise dazu waren vor Ort jedoch nicht angebracht.

Eine Anfrage auf Kulanz und Verhältnismässigkeit wurde nach 10 Tagen mit einem Einzeiler beantwortet: Die Umtriebsentschädigungen werden bei unberechtigtem Parken automatisiert erstellt.
Wir können in Ihrem Fall nichts weiter unternehmen.

Insgesamt entsteht der Eindruck eines sehr starren, wenig kulanten Systems mit rein automatisierter Durchsetzung von Forderungen.

21. Mai 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Erneute Einsprache gegen…

Erneute Einsprache gegen Unrechtsmässige Umtriebentschädigung!!! Auf ihre fadenscheinige Antwort zur 1. Stellungnahme

Hier ihre Begründung:
Sehr geehrte .......

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Umtriebsentschädigung wurde direkt vom Parkplatzbesitzer ausgestellt. Dieser hat das Abstellen Ihres Fahrzeugs auf seinem Privatgrund nicht akzeptiert.

Anbei erhalten Sie das entsprechende Beweisbild zum Vorfall.

Bitte beachten Sie, dass bereits das unberechtigte Abstellen bzw. Anhalten auf Privatgrund eine Besitzstörung darstellen kann – unabhängig davon, ob sich der Lenker im Fahrzeug befand oder wie lange das Fahrzeug vor Ort war.

Aus diesem Grund können wir die Umtriebsentschädigung leider nicht stornieren. Die Forderung bleibt bestehen.

Freundliche Grüsse

Unsere erneute Stellungnahme:
Betreff: Erneute Bestreitung der Forderung / Rechnung RE-46473

Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Zustellung des Beweisbildes.

Das von Ihnen übermittelte Foto ist aus meiner Sicht nicht geeignet, ein widerrechtliches Parkieren nachzuweisen.

Insbesondere lässt sich daraus weder erkennen:

wie lange sich das Fahrzeug vor Ort befand
ob das Fahrzeug unbeaufsichtigt abgestellt war
ob sich der Lenker im Fahrzeug befand

Vielmehr deutet die Situation auf ein kurzfristiges Anhalten am Fahrbahnrand hin und nicht auf ein Parkieren im eigentlichen Sinne.

Ihre pauschale Aussage, wonach bereits jedes kurzfristige Anhalten unabhängig von Dauer und Anwesenheit des Lenkers eine Besitzstörung darstelle, wird in dieser Form ausdrücklich bestritten.

Eine Besitzstörung setzt eine tatsächliche und relevante Beeinträchtigung der Nutzung voraus. Ein bloss kurzfristiges Halten zum Ein- oder Aussteigenlassen erfüllt diese Voraussetzung nicht automatisch.

Mangels klarer und vollständiger Beweislage halte ich daher an meiner Bestreitung der Forderung fest.

Ich fordere Sie letztmalig auf, mir eine vollständige Dokumentation (insbesondere Zeitdauer und konkrete Situation) vorzulegen oder die Forderung fallenzulassen.

Eine allfällige Betreibung würde ich vollumfänglich bestreiten.

3. April 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ich habe einen Falschparker bei mir auf…

Ich habe einen Falschparker bei mir auf dem Parkplatz durch die Falschparker app angezeigt. Sie haben das Geld für sich eingetrieben und seit einem Jahr, mir meinen Anteil nicht weiter geleitet. Dies obwohl sie immer wieder versprechen es zu tun!! Diese Firma ist eine reine Abzocke auf jeder Ebene!! Finger weg davon.

16. März 2025
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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Totale Abzocke

Totale Abzocke! Samstag Nacht 23 Uhr in Leimbach, Freunde besucht für 1 Stunde, min 10 Parkplätze frei und keine Parkuhr oder sonstiges. 60.- Busse. Das ist unterste Schublade, reinste Abzocke und es ist so enttäuschend das es heutzutage Unternehmen gibt die davon existieren. Traurig.

7. Jänner 2026
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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Gehört verboten

Verteilen "knapp" überhöhte Umtriebsentschädigungen für falsches Parkieren. Busse für Falschparken ist ok, aber doch nicht 80 Fr.!
Eine Minute nach dem Parkieren auf dem Parkplatz (Ankunftszeit anhand des Navi) wurde die UE registriert = der Typ Stand da und schaute zu! Hätte was sagen können? Nein, warum auch, lieber Geld aus der Tasche ziehen.
Kommunikation auf der Webseite funktioniert nicht (weder Anfechten der UE, noch das Webformular. Kontakt, weder unter "Kontakt", "über uns" oder sonst wo auffindbar, nur in der AGB). Tochterfirma einer Betreibungsfirma.
Firmen, die die Welt nicht braucht.

13. Jänner 2026
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