Muss für Schaden nicht aufkommen
Bei der Lieferung
des elektrisch verstellbaren Lattenrost
wurde das Kiefern Vollholz Bettgestell beschädigt.
Laut Gerichtsurteil 124 C 314 / 25 Amtsgericht Saarbrücken 20.05.26
ist das kein Problem... man sieht den Schaden nicht!
Also Aufpassen wenn Agesa etwas liefert