ES

Eduard Steinbacher

Deutschland

Bewertungen

Bewertung zu Der Outdoorshop


Bewertet mit 2 von 5 Sternen

Zu viele negative Zufälle

Am 14.05.26 bestellte ich über idealo ein Paar Lowa Wanderschuhe bei DerOutdoorshop.de mit Vorkasse und bekam auch sofort die Zahlungsdaten mit Rechnung. Da ich nach meiner sofortigen Überweisung am 14.05. nichts mehr gehört hatte, meldete ich mich am 18.05. und fragte, wie es weitergeht? Am 19.05. erhielt ich die Antwort u.a. :"Es tut uns leid - da scheint etwas nicht ganz zu stimmen....Sobald wir ein Update haben, melden wir uns direkt bei Ihnen." Es erfolgte keine Rückmeldung. Am 21.05. erhielt ich dann die Schuhe per DHL, aber:
1. Die Schuhe waren mit der falschen, zu kleiner Schuhgröße (42 statt 43 1/2) versandt
2.Die Schuhe waren in der falschen Farbe (dunkelblau statt espresso/schwarz) geliefert
3. Auf dem Label an der Zunge stand zudem :"Sample not for resale", obwohl
der Schuhkarton mit den richtigen Daten gelabelt war!

Ich reklamiert umgehend und erhielt am 22.05. u.a. folgende Antwort:"Da ist offenbar bei LOWA was schief gelaufen." Ein Rücksendeformular für den kostenlosen Rücksendeablauf war als Link dabei, sonst hätte ich die Schuhe auf eigene Kosten lt. AGB bei "Rücksendungen" zurücksenden müssen.Ich bat um Erstattung der Kosten für die falschen Schuhe.
Am 27.05. reklamierte ich die Rückzahlung, die ich noch nicht erhalten hatte. Am 28.05. war das Geld dann wieder auf dem Konto.
Für die Qualitätssicherung ohne richtige Lieferung hatte ich 14 Tage mein Geld zur Verfügung gestellt - nie wieder! Wenigstens war der Emailkontakt möglich, sonst wäre ich schon nervös geworden, da der Firmensitz nicht, wie zu erwarten bei "DerOutdoorShop.de", Deutschland, sondern Österreich ist.

14. Mai 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung

Bewertung zu VHV Versicherungen


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

VHV-Tierhaftpflichtversicherung will klaren Fall nicht zahlen

Anfang Januar 2026: Fremder, doppelt so großer Hund beißt meinen, hinter mir laufenden, 14,5 Jahre alten Hund, in dem er ihn aus 10 m Entfernung absolut grund-/lautlos angesprungen hatte, unlösbar in die linke Flanke.Folge: In der Notfallklinik wurde mein Hund operiert. Kosten: ca.4580 EURO. Hundehalter zahlt mir den Schaden vorab der Versicherung. Dann kommt die Rechnung für das Fädenziehen - 69 Euro. Die Versicherung meldet sich 6 Wochen nach Biss und will Info über Hergang. Am 9.3. mahnte ich die Versicherung zur Zahlung.Am 11.3 schreibt die Versicherung, dass sie 48 EURO überweist, da die Tiergefahr auch von meinem Hund zu 1/3 wegen des Gewichts besteht. Nach Beschwerde zahlt die Versicherung, verweist aber darauf, dass auch von meinem Hund die Tiergefahr ausgeht und ich nicht mit weiteren Zahlungen kommen dürfe.
Was lerne ich daraus? Bei dieser Versicherung sofort Rechtsanwalt einschalten, denn sonst zahle ich für Schäden, die ich nicht verursacht habe, denn, so schreibt mir die VHV: "Die spezifische Tiergefahr realisiert sich nicht nur dann, wenn das Tier beißt, kratzt oder springt. Gerade auch "normales" oder "natürliches" tierisches Verhalten gehört damit zur spezifischen Tiergefahr." Damit ist auch ein passives oder totes Tier ein zum Teil schuldiges Tier und die Versicherung muss nicht zahlen - wie schön für die VHV!

18. März 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung

Antwort von VHV Versicherungen

Guten Tag Eduard Steinbacher,
es tut uns leid, dass Sie als Geschädigter mit dem Verlauf der Schadenabwicklung bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung unzufrieden sind und die Entscheidung in Ihrem Fall als nicht nachvollziehbar empfinden. Wir haben Ihre Bewertung an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Diese wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterzuhelfen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag!

Bewertung zu AniCura Deutschland


Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Großer Einsatz der Anicura Tierklinik Augsburg.

Es geht um Anicura Tierklinik Augsburg.
Mein Hund wurde bei einer Beißattacke am Samstag, den 03.01.2026 um 10:45 Uhr schwer verletzt und als Notfall eingeliefert. Herr Bentele kam eigens, um den Hund am selben Nachmittag zu operieren und mit 5 Drainagen zu versorgen. Ihm und seinem Team gilt mein ganz besonderer Dank, da mein Foxterrier schon 14,5 Jahre alt ist und die OP und Behandlung gut überstanden hat.

3. Jänner 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung

Bewertung zu Allianz Direct (Deutschland)


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Lausigster Kundenservice

1. Die SF Klasse für die KFZ-Haftpflichtversicherung wurde nicht bis zum 17.03.26 an den Nachversicherer weitergeleitet, trotz mehrmaliger Anfragen des Nachversicherers EUROPA - normalerweise eine Selbstverständlichkeit.
2. Es war nicht möglich über Online CHAT oder über Selbsthilfe im Account selbst dafür zu sorgen, dass die SF Klasse an den Nachversicherer weitergemeldet wird.
3. Es besteht nahezu keine Möglichkeit über Email oder Telefon mit Allianz-Direct in Kontakt zu treten.

17. März 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung

Antwort von Allianz Direct (Deutschland)

Sehr geehrte Frau Steinbacher,

vielen Dank für Ihre Schilderung. Wir sind froh, dass wir Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich besprechen und erörtern konnten. Die Bearbeitung haben wir vorgenommen, wie Ihnen das per E-Mail bestätigt wurde.

Viele Grüße, Kathrin

Bewertung zu JustAnswer, www.justanswer.de


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Es erfolgt keine Hilfe

Es erfolgt keine Hilfe, sondern nur Abfrage und Weiterleitung auf Bezahlseite.
Elster ist noch allgemein nutzbar oder nicht - warum muss ich dafür bezahlen, dass ich Elster nicht nutzen kann?

6. Dezember 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung

Antwort von JustAnswer, www.justanswer.de

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Wir vermuten, es liegt hier eine Verwechslung vor. Sie sind hier bei JustAnswer, einer herstellerunabhängigen Expertenplattform, auf der Sie Fragen an Experten aus den verschiedensten Bereichen stellen können.

Bezüglich Ihres Anliegens bitten wir Sie höflichst sich an Elster zu wenden.

Sollten weitere Fragen zur Nutzung unseres Portals bestehen, können Sie uns gerne unter kontakt@justanswer.de kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,
JustAnswer-Team

Bewertung zu CHECK24


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Falsche Festpreisausweisung

Check24 Energie hat am 16.11.2022 einen Stromvertrag mit Jura Power vermittelt und eine Festpreisbindung des Arbeitspreises im Vertrag ausgelobt.
Ich schrieb an Check24 u.a.:
Check24 hat das fehlerhafte Angebot auf seiner Onlineplattform präsentiert, obwohl seit 01.11.22 die AGB von Jura Power gültig war!
1. Check24 hat mich im Glauben gelassen, dass es sich um ein Festpreisangebot handeln würde, obwohl dies durch die AGB, die Check24 angeblich geprüft hat, ausgeschlossen war.
2. Check24 hat mich nicht gewarnt, dass Jura Power seine AGB nicht angepasst hat.
3. Check24 hat mir nicht empfohlen, den Vertrag rechtzeitig vor Inkraftreten zu kündigen.

Lt. Jura Power steht in deren AGB vom 01.11.22 verklausuliert, dass die Verträge keine Festpreisbindung haben.
Check24 schreibt dazu u.a.(und geht nicht auf meine oben dargestellten Vorwürfe ein):
Bezüglich der Darstellung der Jura Power kann ich Ihnen mitteilen, dass der Lieferant verpflichtet ist für die Korrektheit der dargestellten Preise und Tarifkonditionen gegenüber dem Kunden einzustehen. Der Vertragsschluss auf Basis dieser Konditionen kommt zwischen dem Anbieter und dem Endkunden zustande. Etwaige von den Konditionen abweichende Preisanpassungen müssen von dem Anbieter rechtzeitig kommuniziert werden und den Kunden ein Sonderkündigungsrecht des Vertrags gewährt werden.

Das bedeutet:Check24 kümmert sich nicht um die Richtigkeit der Verträge, da dies der Kunde tun muss!!

Dann brauche ich auch kein Check24 mehr, wenn ich Vertrag und AGB selbst genau studieren muss und mich nicht auf die Leistungsdaten verlassen kann.

Übrigens - lt. Check24 AGB haftet Check 24 selber nicht!!

Diese Erfahrung mit Check24 und Jura Power hat mich über 1000,- Euro Mehrkosten=Lehrgeld durch Vertragsverletzung gekostet.

Besser selber nachforschen und sich nicht auf Check24 verlassen!

Das Antwortschreiben unten von Check24 bestätigt meine obigen Aussagen:
"Die Qualitätskontrolle von Check24 ist der Kunde - dann brauche ich Check25 nicht, wenn deren Vertragsdaten letztendlich von mir samt AGB des Dienstleisters überprüft werden müssen und ich nicht auf das Portal Check24 vertrauen kann"

27. Mai 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung

Antwort von CHECK24

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre aktualisierte Bewertung.

Wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind.

Hierzu haben wir Ihnen eine E-Mail zugesendet.

Beste Grüße
Alexander Huber
CHECK24 Energie
_____________________________________
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind.

Sehr gerne möchten wir Ihr Anliegen zeitnah aufklären.

Hierzu haben wir Ihnen eine E-Mail zugesendet.

Beste Grüße
Thomas, CHECK24 Energie

Bewertung zu Rheinpower


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

"Sofortkundenbonus" nach Reklamation viel zu spät ausgezahlt

"Sofortkundenbonus" wurde Monate nach vereinbarter Frist ausgezahlt; statt bis max. 01.03.24 (also wie vereinbart max. 60 Tagen nach Vertragsbeginn am 01.01.24) schließlich am 02.05.24, nach mehrfachem Emailverkehr auch über Check24.
Reaktion des Unternehmens nur mit Hinhalte-Emails "Überweisung folgt in den nächsten Tagen" ohne tatsächliche Übeweisung - selbst nach Einschaltung von Check24, über die der Vertrag lief.

Erkenntnis: Schlimm ist, dass ein Vertrag nichts mehr zählt!! Dabei sollte er doppelt sicher sein - über Check24 und über die Vertragsbestätigung von Rheinpower.

Auch meine fristgerechte Kündigung des Stromliefervertrages zum Jahresende, aufgrund der obigen Erfahrungen, wurde erst nach mehreren Wochen per Email bestätigt.

Hoffentlich klappt wenigstens die Endabrechnung und läuft nicht wie bei Jura Strom ...

3. Mai 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung

Bewertung zu DA Direkt Versicherung


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Rechnung trotz Vertragsbeendigung

Habe über Check24 die Motorradversicherung bei DA Direkt Versicherung fristgerecht gekündigt.
Habe am 26.02. die Kündigungsbestätigung im Online-Postfach erhalten, ebenfalls am 26.02., eine Vertragsaufhebungsbestätigung ohne Restforderung.
Dann am 02.03. die Beitragsrechnung ab dem bereits gekündigten Zeitraum.
Ich halte diese Vorgehensweise für einen Betrugsversuch und muss jetzt noch widersprechen, um Recht zu erhalten.
Beim heutigen Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass die Server über das Wochenende wegen Wartungsarbeiten nicht verfügbar sind und die Email adresse kfz-vertragservice-at-da-direkt.de wäre.
Ein Email an obige Adresse wurde zurückgewiesen.
Erneuter Anruf mit der Auskunft einer zweiten Emailadresse vertragservice-at-da-direkt.de.
Auch diese Emailadresse ist nicht erreichbar und Email ist unzustellbar (Emailadresse wegen Filter von trustpilot geändert (-at-).

Ist das seriös und vertrauenswürdig?
Ist das die Zukunft der Versicherungsnehmer?

2. März 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung

Antwort von DA Direkt Versicherung

Guten Tag Herr Steinbacher,
wir bedauern, dass Sie uns per Mail nicht erreichen konnten. Uns liegt jedoch keine Fehlermeldung vor. Bitte leiten Sie Ihre E-Mail einmal an feedback@da-direkt.de unter Angabe Ihrer Vertragsdaten an uns weiter. Gerne prüfen wir im Anschluss Näheres, auch gerne zu Ihrer Kündigung.
Viele Grüße
Ihr Team von DA Direkt

Bewertung zu bett1.de


Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Matratzenbewertung

Sehr gute Verpackung, schnelle Lieferung, sehr gute Bedienungsanleitung, sehr gute Liegeeigenschaften de Matratze, nicht ganz günstig für 2m auf 1,20m mit über 300 EURO

28. Jänner 2018
Bewertung ohne vorherige Einladung