Design- und Geschmacksmusterrecht
Ein Design ist das äußere Erscheinungsbild eines Erzeugnisses – das heißt, die Farbe, Form oder die Gestalt eines Produktes. Alle möglichen Gegenstände können als Design geschützt werden, beispielsweise Autos, Möbel oder Icons. Man möge in diesem Zusammenhang nur an den Mercedes-Stern oder das Design der Louis Vuitton Tasche denken. Eine Designanmeldung führt dazu, dass dem Designinhaber die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte zustehen.
Das Wichtigste zum Designrecht
Empirische Studien belegen, wie wertvoll die Anmeldung eines Designs sein kann. Auf dem immer unübersichtlicher werdenden europäischen Produktmarkt treffen Kunden ihre Kaufentscheidung fast ausschließlich anhand des Designs. Da viele Unternehmen die gleichen oder zumindest ähnliche Produkte anbieten, spielen die Qualität und die Funktionsweise der Produkte für die Kaufentscheidung nur noch eine untergeordnete Rolle. Mit dem Design wird daher das Image des Unternehmens aufgebaut und es findet eine Abgrenzung zur Konkurrenz statt, wodurch der Umsatz gesteigert wird.
Für jedes Design ist eine gut durchdachte Designstrategie notwendig. Von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihres Designs gegen Verletzer stehen wir Ihnen bei allen rechtlichen Schritten zur Seite.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:
Abmahnung erhalten – was tun?
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir erläutern Ihnen, wie Sie sich gegen den Erhalt einer Abmahnung zur Wehr setzen können.
Design oder Geschmacksmuster anmelden
Sie möchten Ihr Design schützen lassen? Was Sie bei der Anmeldung beachten sollten erfahren Sie hier!
Verletzer abmahnen
Sie sind Inhaber eines Designs/ Geschmacksmusters und wollen sich gegen Nachahmer verteidigen? Was Sie tun können, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Wir können Ihnen helfen
Unser erfahrenes Rechtsanwalts-Team berät und vertritt Sie bei allen design- und geschmacksmusterrechtlichen Herausforderungen. Gerne unterstützen wir Sie bei amtlichen Anmelde- und Löschungsverfahren.
Im Streitfall stehen wir Ihnen sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich zur Seite und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Unsere Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Plagiate, die Ihre Rechte verletzen, nicht auf den deutschen Markt vordringen. Wir erstreiten für Sie vor Messen einstweilige Verfügungen bzw. verhindern bereits den Import solcher Waren durch Grenzbeschlagnahmen.
Sofern Sie eine Abmahnung wegen der Einfuhr oder des Anbietens von Plagiaten erhalten haben, so beraten wir Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und wehren Ansprüche ab.
Unser Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.
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