Verfahren zum Betrieb einer Waschmaschine mit einer verbesserten Restfeuchte der Wäsche sowie hierzu geeignete Waschmaschine
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb einer Waschmaschine mit einer verbesserten Restfeuchte sowie eine zur Durchführung dieses Verfahrens besonders geeignete Waschmaschine.
Ein Waschprogramm in einer Waschmaschine mit einer in einem Laugenbehälter drehbar gelagerten Trommel weist im Allgemeinen nach einer Benetzungsphase und einer Waschphase eine Spülphase mit mehreren Schleuderschritten auf. Mit einem letzten Schleuderschritt soll möglichst viel Wasser aus der Wäsche entfernt werden, so dass die gewaschene und evtl. mit einem Weichspüler behandelte Wäsche der Waschmaschine nicht tropfnass entnommen werden muss. Insbesondere ist es erwünscht, dass die nach der Schleuderphase noch in der Wäsche enthaltene Restfeuchte, welche häufig auch als „Schleuderrestfeuchte" bezeichnet wird, möglichst gering ist. Dies wird im Allgemeinen durch eine gute Abtrennung des Wassers beim Schleudern mit einer hohen Drehzahl der Trommel erreicht. Dabei wird durch die Fliehkraft das Wasser aus der Wäsche durch Drainagelöcher der Trommel nach außen in einen Zwischenraum zwischen Trommel und Laugenbehälter gedrückt, wo es idealerweise in einen unteren Teil des Laugenbehälters fließt, einen eine Heizeinrichtung umfassenden Bereich, der auch als „Heizkörpertasche" bezeichnet wird. Aus der Heizkörpertasche kann dieses Wasser dann zur Entsorgung oder Wiederverwendung abgepumpt werden. Bei den bekannten Verfahren verbleibt nach dem letzten Schleuderschritt immer noch eine relativ hohe Restfeuchte.
Aus der EP 2 390 397 A1 ist eine Methode zur Durchführung eines Waschzyklus und eines anschließenden Trocknungszyklus in einem Waschtrockner mit einer Wärmepumpe bekannt, bei der mindestens eine letzte Spülphase des Waschzyklus unter Verwendung von erhitztem Wasser durchgeführt wird, um die Temperatur innerhalb des Laugenbehälters zu erhöhen. Damit soll das Problem eines ineffizienten Betriebes während der Anfangsphase eines Trocknungszyklus gelöst werden, welches dadurch entsteht, dass das Wärmepumpensystem eine bestimmte Zeit benötigt, um einen Gleichgewichtszustand zu erreichen. Aufgrund der Spülung mit dem erhitzten Wasser ist die Temperatur innerhalb von Laugenbehälter und Trommel relativ hoch, so dass sich der anfängliche Wärmeaustausch
beim Verdampfer der Wärmepumpe erhöht. Dadurch soll sich die Zeit bis zum Erreichen eines vorteilhaften Gleichgewichtszustandes beim Betreiben der Wärmepumpe verringern. Das Erhitzen des Wassers kann durch die in einer Waschmaschine üblicherweise vorhandene Heizeinrichtung erfolgen oder durch eine zusätzliche Warmwasserversorgung oder durch eine erneuerbare Energiequelle wie z.B. Sonnenenergie. Die Temperatur des erhitzten Wassers kann zwischen 40 und 80°C liegen.
Die EP 2 503 048 A1 beschreibt eine Methode zum Waschen in einer Waschmaschine sowie eine entsprechende Waschmaschine. Die Methode umfasst zwischen der Spülphase und der Schleuderphase eine Aufheizphase, in welcher die Wäsche erwärmt wird. Durch das Erwärmen der Wäsche soll deren Wasserrückhaltevermögen verringert werden - durch Herabsetzung der Oberflächenspannung des Wassers in der Wäsche sowie durch Dehnung der Fasern, so dass als Ergebnis am Ende der Schleuderphase Wäsche mit einer verminderten Restfeuchte erhalten wird. Hierzu kann das die Wäsche benetzende Wasser erwärmt werden. Vorzugsweise umfasst die Aufheizphase ein direktes Erhitzen der Wäsche, besonders bevorzugt durch Erhitzen mit Infrarotstrahlung.
Diese bekannten Methoden benötigen allerdings immer noch vergleichsweise viel Wasser und Energie.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es vor diesem Hintergrund daher, ein in Hinblick auf den Verbrauch an Wasser und/oder Energie verbessertes Verfahren zum Spülen von Wäsche bereitzustellen, das nach einer abschließenden Schleuderphase eine geringe Restfeuchte der gewaschenen und geschleuderten Wäsche ermöglicht. Aufgabe der Erfindung war es außerdem, eine hierzu besonders geeignete Waschmaschine bereitzustellen.
Die Lösung dieser Aufgabe wird nach dieser Erfindung erreicht durch ein Verfahren zum Spülen von Wäsche in einer Waschmaschine mit den Merkmalen des entsprechenden unabhängigen Patentanspruchs sowie die Waschmaschine des entsprechenden unabhängigen Patentanspruchs. Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in entsprechenden abhängigen Patentansprüchen aufgeführt. Bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens entsprechen bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Waschmaschine, auch wenn dies hierin nicht explizit festgestellt wird.
Gegenstand der Erfindung ist somit ein Verfahren zum Spülen von Wäsche in einer Waschmaschine mit einer Steuereinrichtung zur Steuerung eines Programmablaufs, einer in einem Laugenbehälter drehbar gelagerten Trommel, einer Heizeinrichtung, einer Pumpe und einem Antriebsmotor für die Trommel, worin im Anschluss an eine Waschphase in einer Spülphase mit einem oder mehreren Spülschritten mindestens im letzten Spülschritt nach dem Hinzufügen der letzten Spülwasserportion in den Laugenbehälter und dem Durchspülen der Wäsche
(a) die Pumpe eingeschaltet und eine im Laugenbehälter befindliche freie Flotte abgepumpt wird;
(b) die Pumpe anschließend abgeschaltet wird und bei abgeschalteter Pumpe die Trommel mit einer Schleuderdrehzahl ooi betrieben wird, um den Feuchtigkeitsgehalt der feuchten Wäsche aus Schritt (a) zu verringern und das dabei ausgetriebene Wasser im Laugenbehälter aufzufangen, so dass für die Wassermenge q im Laugenbehälter q = qC0| gilt;
(c) für den Fall, dass die im Schritt (b) aufgefangene Wassermenge qCOi < qset ist, der Laugenbehälter mit Wasser aus der Wasserversorgung aufgefüllt wird, bis für die Wassermenge q im Laugenbehälter q > qset gilt;
(d) die Wassermenge q im Laugenbehälter auf eine vorgegebene Temperatur Tset erhitzt wird;
(e) das erhitzte Wasser aus Schritt (d) in der Wäsche verteilt wird; und
(f) die Trommel mit einer Schleuderdrehzahl ω2 betrieben wird, um in der Wäsche verteiltes erhitztes Wasser aus Schritt (e) aus der Wäsche zu treiben und abzupumpen. Vorzugsweise wird das Abpumpen im Schritt (a) durchgeführt, bis eine Förderleistung der Pumpe auf 10 %, insbesondere 8 % und besonders bevorzugt 5 % ihres anfänglichen Wertes pinit abgesunken ist.
Alternativ oder in Ergänzung hierzu wird in einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens das Abpumpen im Schritt (a) durchgeführt, bis die Pumpe den Beginn der Förderung eines Gas/Luft-Gemisches erkennt. Im Allgemeinen ist dies mit einer relativ großen Schwankung der Förderleistung verbunden.
Bei diesem Abpumpen wird freie Flotte abgepumpt, d.h. die Flüssigkeit, welche nicht von der Wäsche gebunden ist.
Die nach dem Abpumpen der freien Flotte in der Trommel befindliche feuchte Wäsche kann noch zu viel Wasser aufweisen, wobei „zu viel" hier bedeutet, dass die Wäsche mehr Wasser bindet als für ein anschließendes Erwärmen der Wäsche im Schritt (d) erforderlich ist. In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird daher bei angeschalteter Pumpe in einem Schritt (a1 ) ein leichtes Schleudern mit der Trommel durchgeführt. Vorzugsweise wird hierbei im Schritt (a1 ) die Trommel (2) während eines Zeitraumes von höchstens einer Minute mit einer Umdrehungszahl ω von höchstens 500 Umdrehungen/min betrieben. Im erfindungsgemäßen Verfahren wird eine Erwärmung der Wäsche erzielt, um das Wasserrückhaltevermögen der Wäsche zu verringern. Dabei liegt die vorgegebene Temperatur Tset im Allgemeinen im Bereich von 40°C bis 95°C. Je nach Art und Menge der Wäsche kann die vorgegebene Temperatur Tset in diesem Bereich geeignet gewählt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens ist daher in der Steuereinrichtung der eingesetzten Waschmaschine ein Zusammenhang zwischen der vorgegebenen Wassermenge qset und einer Beladungsmenge ww hinterlegt. Hierbei ist im Allgemeinen die Wassermenge qset geringer, je geringer die Beladungsmenge ww mit Wäsche ist. Die Beladungsmenge ww kann auf an sich bekannte Weise automatisch bestimmt oder von einem Benutzer der Waschmaschine eingegeben werden. Erfindungsgemäß ist es bevorzugt, wenn eine Beladungsmenge der Trommel mit Wäsche anhand eines Verlaufes des Drucksignals eines Drucksensors in einer Benetzungsphase bestimmt wird. Vorteilhaft wird hierzu in der Benetzungsphase während des Drehens der Trommel Wasser hinzugegeben und zu einem vorgegebenen Zeitpunkt t-ι im Verfahren das Drehen der Trommel und das Einfüllen von Wasser beendet und eine Änderung des Drucksignals des Drucksensors zur Bestimmung der Beladungsmenge ausgewertet.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird im Wesentlichen bereits eingesetztes Spülwasser erhitzt und zum Erwärmen der Wäsche verwendet. Das Erhitzen des Wassers kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Vorzugsweise erfolgt das Erhitzen im Schritt (d) unter Verwendung einer im Laugenbehälter für die Erhitzung einer Waschlauge vorhandenen Heizeinrichtung. Hierbei wird im Allgemeinen vor Schritt (d) eine zum Betrieb der Heizeinrichtung erforderliche Mindestmenge qreq an Wasser eingestellt.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird im Schritt (c) für den Fall, dass die im Schritt (b) aufgefangene Wassermenge qCOi < qset ist, der Laugenbehälter mit Wasser aus der Wasserversorgung aufgefüllt, bis für die Wassermenge q im Laugenbehälter q > qset gilt. Die Wasserversorgung umfasst insbesondere eine Wasseranschlussarmatur für das Hauswassernetz und ein elektrisch gesteuertes Zweiwegeventil. Vorzugsweise wird die Wasserzufuhr so gesteuert, dass für die Wassermenge q im Laugenbehälter (1.1 x qset) > q ^ qset gilt.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird während Schritt (e) oder während Schritt (f) oder zwischen Schritt (e) und Schritt (f) die Temperatur Tw des Wassers gemessen, um eine ausreichende Erwärmung der Wäsche festzustellen.
Hierzu wird beispielsweise im Schritt (f) bei abgeschalteter Pumpe die Trommel mit der Schleuderdrehzahl ω2 betrieben, bis im Laugenbehälter eine für die Messung der Temperatur Tw des abgeschleuderten Wassers ausreichende Wassermenge qcheck vorliegt. Im Allgemeinen werden dann anschließend für den Fall, dass Tw unterhalb einer vorgegebenen Temperatur Tw set liegt, die Schritte (b) bis (f) erneut durchgeführt.
Sollte eine Überwachung der Erwärmung der Wäsche nicht erforderlich sein, wird in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform im Schritt (f) zunächst die Pumpe eingeschaltet und anschließend die Trommel mit einer Schleuderdrehzahl ω2 betrieben.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist nicht nur vorteilhaft für die Erzielung einer geringen Restfeuchte bei weiter reduziertem Wasser- und/oder Energieverbrauch. Es kann insbesondere auch zur Desinfektion bzw. Keimabtötung verwendet werden, wenn in der Waschmaschine Wäsche bei einer relativ niedrigen Temperatur der Waschlauge gewaschen wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden daher die Schritte (a) bis (f) anschließend an eine bei einer Temperatur von maximal 30°C stattfindende Waschphase durchgeführt.
Im Schritt (d) wird im Allgemeinen der Füllstand gemessen. Erreicht dieser nicht einen bestimmten Wert, ist in der Regel die Bedingung q > qset nicht erfüllt. Die Füllstanderkennung kann beispielsweise durch Auswertung des hydrostatischen Drucks im Laugenbehälter erfolgen, wenn in diesem ein Drucksensor angeordnet ist. Alternativ oder in
Ergänzung hierzu kann die elektrische Leistung des Antriebsmotors in Hinblick auf den Füllstand des Wassers ausgewertet werden, denn die elektrische Leistung des Antriebsmotors steigt mit zunehmendem Füllstand im Laugenbehälter. Vorzugsweise erfolgt daher das Überprüfen der Bedingung q > qset dadurch, dass die Wassermenge q im Laugenbehälter durch Messung und Auswertung des hydrostatischen Drucks im Laugenbehälter oder durch Messung und Auswertung der elektrischen Leistung des Antriebsmotors bestimmt wird. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das erwärmte Wasser von Schritt (d) mittels einer Sprühvorrichtung („Wassersprühvorrichtung"), deren Wasserauslassöffnung auf eine innere Trommelwand gerichtet ist, auf die Wäsche gegeben. Eine Möglichkeit hierzu ist der Wassereinlass in die Trommel über eine in der Manschette der Waschmaschine speziell ausgebildete Sprühvorrichtung. Zur gerichteten Befeuchtung der Wäsche kann die Wasserauslassöffnung der Sprühvorrichtung mehrkanalig ausgelegt sein oder es kann eine strömungstechnisch optimierte Düse eingesetzt werden. Das auf die Wäsche gegebene, vorzugsweise direkt auf die Wäsche gesprühte, warme Wasser wird beim erfindungsgemäßen Verfahren vorzugsweise auf dem an der Trommelinnenwand angelegten Wäschering beschleunigt und durch die auf das Wasser einwirkenden Fliehkräfte durch die Wäsche getrieben. Hierdurch kann die Wäsche besonders gut mit warmem Wasser aufgewärmt werden, so dass die Rückhaltekraft für das Wasser in der Wäsche (hierin auch als„Wasseraufnahmevermögen" bezeichnet) effizient reduziert werden kann.
Es kann in Abhängigkeit von der Drehzahl der Trommel, der Menge an eingesetztem Wasser und der jeweiligen Beschaffenheit eines Wäschepostens sowie dessen Anordnung auf dem inneren Trommelmantel vorkommen, dass das Fließen des beim erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten warmen Wassers durch die Wäsche nicht gleichgerichtet radial, sondern teilweise über sich ausbildende Kanäle oder Öffnungen in der Wäsche stattfindet. Dadurch könnte es vorkommen, dass einige Bereiche der Wäsche gut vom zugeführten Wasser benetzt und damit durchströmt bzw. erwärmt werden, andere hingegen weniger gut.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst daher Schritt (e) einen Reversierzyklus, bei dem die Trommel mit einer Drehzahl unterhalb von 60 UpM („Umdrehungen pro Minute"), vorzugsweise unterhalb von 50 UpM und besonders bevorzugt unterhalb von 40 UpM gedreht wird.
Gegenstand der Erfindung ist außerdem eine Waschmaschine mit einer Steuereinrichtung zur Steuerung eines Programmablaufs, einer in einem Laugenbehälter drehbar gelagerten Trommel, einer Heizeinrichtung, einer Pumpe und einem Antriebsmotor für die Trommel, wobei die Steuereinrichtung eingerichtet ist zur Durchführung eines Verfahrens zum Spülen von Wäsche, worin im Anschluss an eine Waschphase in einer Spülphase mit einem oder mehreren Spülschritten mindestens im letzten Spülschritt nach dem Hinzufügen der letzten Spülwasserportion in den Laugenbehälter und dem Durchspülen der Wäsche
(a) die Pumpe eingeschaltet und eine im Laugenbehälter befindliche freie Flotte abgepumpt wird;
(b) die Pumpe anschließend abgeschaltet wird und bei abgeschalteter Pumpe die Trommel mit einer Schleuderdrehzahl ω-ι betrieben wird, um den Feuchtigkeitsgehalt der feuchten Wäsche aus Schritt (a) zu verringern und das dabei ausgetriebene Wasser im Laugenbehälter aufzufangen, so dass für die Wassermenge q im Laugenbehälter q = qCOi gilt;
(c) für den Fall, dass die im Schritt (b) aufgefangene Wassermenge qCOi < qset ist, der Laugenbehälter mit Wasser aus der Wasserversorgung aufgefüllt wird, bis für die Wassermenge q im Laugenbehälter q > qset gilt;
(d) die Wassermenge q im Laugenbehälter auf eine vorgegebene Temperatur Tset erhitzt wird;
(e) das erhitzte Wasser aus Schritt (d) in der Wäsche verteilt wird; und
(f) die Trommel mit einer Schleuderdrehzahl ω2 betrieben wird, um in der Wäsche verteiltes erhitztes Wasser aus Schritt (e) aus der Wäsche zu treiben und abzupumpen. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Waschmaschine eine Sprühvorrichtung auf, mit welcher das erhitzte Wasser aus Schritt (d) auf die Wäsche aufgebracht wird.
Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Verringerung der Restfeuchte von Wäsche nach einem Waschprozess und einem anschließenden Schleudern in einer Waschmaschine auf sparsame Weise erreicht werden kann. Neben einer Einsparung von Wasser ist auch eine Einsparung von Energie möglich. Außerdem ermöglicht es die Erfindung, dass bei einer
geringeren mechanischen Belastung eine geringere Restfeuchte, d.h. Schleuderrestfeuchte, erzielt werden kann. Schließlich ermöglicht es die Erfindung, dass selbst bei einem Waschen bei niedriger Temperatur über einen sog. Spülschleuderblock bei erhöhter Temperatur letztlich eine Abtötung von Keimen erreicht werden kann. In einem solchen Fall kann auch von einem Hygienespülblock gesprochen werden.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figur 1 näher illustriert.
Fig. 1 ist eine schematische Darstellung einer Waschmaschine, in der ein erfindungsgemäßes Verfahren durchgeführt werden kann. Andere Ausführungsformen sind denkbar. Die Waschmaschine in Fig. 1 weist einen Laugenbehälter 1 auf, in dem eine Trommel 2 drehbar gelagert ist und durch einen Antriebsmotor 14 betrieben werden kann. Die Drehachse 3 der Trommel 2 ist aus der Horizontalen um einen kleinen Winkel (z.B. 13°) nach vorne oben gerichtet, so dass man einen leichteren Zugang und Einblick in das Innere der Trommel 2 hat. Durch diese Anordnung wird im Zusammenwirken mit Wäschemitnehmern 4 und Schöpfeinrichtungen 5 für die Waschlauge oder warmes Wasser 6 an der Innenfläche des Trommelmantels außerdem eine Intensivierung der Durchflutung der Wäsche 7 mit Waschlauge bzw. warmem Wasser 6 erreicht. Die Schöpfeinrichtungen 5 der in Fig. 1 gezeigten Waschmaschine sind so ausgestaltet, dass sie bei der hier durch den Pfeil 17 angezeigten Rechtsdrehung von Trommel 2 optimal Wasser schöpfen können.
Die Waschmaschine weist zudem ein Laugenzulaufsystem auf, das eine Wasseranschlussarmatur für das Hauswassernetz 8, ein elektrisch steuerbares Zweiwegeventil 9 und eine Zuleitung 10 zum Laugenbehälter 1 umfasst, die gegebenenfalls auch über eine Waschmitteleinspüleinrichtung („Einspülschale") 1 1 geführt sein kann, aus der das Zulaufwasser in einer Waschphase Waschmittelportionen in den Laugenbehälter 1 transportieren kann. Außerdem befindet sich im Laugenbehälter 1 eine Heizeinrichtung 13. Das Zweiwegeventil 9 wie auch die Heizeinrichtung 13 können durch eine Steuereinrichtung 12 in Abhängigkeit von einem Ablaufplan gesteuert werden, der an ein Zeitprogramm und/oder an das Erreichen von gewissen Messwerten von Parametern wie Laugenniveau, Laugentemperatur, Drehzahl der Wäschetrommel usw. innerhalb der Waschmaschine gebunden sein kann. Insbesondere ist die Steuereinrichtung 12 eingerichtet, um ein erfindungsgemäßes Verfahren mit den Schritten (a) bis (f) durchzuführen. Beispielsweise kann die Steuereinrichtung im Schritt (c) die Auffüllung des Wassers bis zur Erfüllung der Bedingung q > qset steuern. Nach einer geeigneten Auswertung kann die Steuereinrichtung 12 geeignet z.B. die Heizung, den Antriebsmotor und die Pumpe steuern.
Außerdem kann in einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens die Beladungsmenge mit Wäsche berücksichtigt werden, indem beispielsweise bezüglich einer insgesamt zu verwendenden Menge an Wasser im Schritt (d) auf eine in der Steuereinrichtung 12 hinterlegte Beziehung zwischen Beladungsmenge und Wassermenge zurückgegriffen wird.
Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist der Laugenbehälter 1 mit einer Wassersprühvorrichtung 18 ausgerüstet, die so ausgestaltet ist, dass mit ihr das im Schritt (d) erwärmte Wasser gezielt auf die Wäsche 7, die sich an einem inneren Trommelmantel 19 von Trommel 2 befindet, gesprüht werden kann. Das warme Wasser tritt dabei aus einer Wasserauslauföffnung 20 aus. Die Versorgung der Wassersprühvorrichtung 18 kann unter Verwendung eines elektrisch steuerbaren Dreiwegeventils 21 erfolgen, das so geschaltet werden kann, dass eine im Laugenbehälter 1 befindliche Flüssigkeit entweder zur Wassersprühvorrichtung 18 oder zu einer Abwasserableitung 22 befördert werden kann.
In Fig. 1 bedeutet 15 einen Drucksensor für die Messung des hydrostatischen Druckes p im Laugenbehälter 1. Der hydrostatische Druck p ergibt sich aus dem Füllstand des Wassers. Die Signale von Antriebsmotor 14, Drucksensor 15 und eines Temperatursensors 23 werden der Steuereinrichtung 12 zugeführt. Mit dem Temperatursensor 23 kann insbesondere festgestellt werden, ob die Erwärmung der Wäsche 7 ausreichend ist oder die Schritte (b) bis (f) des erfindungsgemäßen Verfahrens erneut durchgeführt werden müssen.
Nachdem das erhitzte Wasser in der Wäsche 7 unter Verwendung der Wassersprühvorrichtung 18 und unter Durchführung eines Reversierzyklus, bei dem die Trommel mit einer Drehzahl unterhalb von 60 UpM, vorzugsweise unterhalb von 50 und besonders bevorzugt unterhalb von 40 UpM gedreht wird, verteilt wurde, in einem letzten Schleuderschritt bei eingeschalteter Pumpe 16 abgepumpt werden. Im Ergebnis resultiert Wäsche mit einer verminderten Restfeuchte.
Bezugszeichenliste
I Laugenbehälter
2 Trommel
3 Drehachse
4 Wäschemitnehmer
5 Schöpfeinrichtung
6 (warmes) Wasser; freie Flotte
7 Wäsche
8 Wasseranschlussarmatur für das Hauswassernetz
9 elektrisch steuerbares Zweiwegeventil
10 Zuleitung zum Laugenbehälter
I I Waschmitteleinspüleinrichtung
12 Steuereinrichtung
13 Heizeinrichtung
14 Antriebsmotor
15 Drucksensor
16 Pumpe
17 für die Schöpfeinrichtung optimale Drehrichtung
18 Wassersprühvorrichtung
19 innerer Trommelmantel
20 Wasserauslauföffnung
21 elektrisch steuerbares Dreiwegeventil
22 Abwasserableitung
23 Temperatursensor