Durchfiihrungsklemme
Die Erfindung betrifft eine Durchführungsklemme zur Durchführung einer elektrischen Leitung durch eine Wand, mit einem ersten Klemmengehäuse und einem zweiten Klemmengehäuse, wobei das erste Klemmengehäuse von der einen Seite und das zweite Klemmengehäuse von der anderen Seite her an eine in der Wand ausgebildeten Öffnung heranführbar und miteinander durch die Öffnung, die Wand wischen sich aufnehmend, verbindbar sind, mit mindestens einem im ersten Klemmengehäuse angeordneten ersten Leiter- anschlußkörper und mindestens einem im zweiten Klemmengehäuse angeordneten zweiten Leiteranschlußkörper, und mit einer Stromschiene über die der erste Leiteranschlußkörper mit dem zweiten Leiteranschlußkörper elektrisch leitend verbunden ist, wenn das erste Klemmengehäuse und das zweite Klemmengehäuse miteinander verbunden sind.
In der industriellen Verbindungstechnik ist es häufig erforderlich, Ströme durch eine Wand, beispielsweise eine Gehäusewand eines industriellen Elektrogeräts, beispielsweise einem Gerät der Leistungselektronik, geführt werden müssen. Hierzu werden Durchführungsklemmen, die teilweise auch als Wand- Durchführungsklemmen bezeichnet werden, eingesetzt, die grundsätzlich bereits seit Jahrzehnten aus der Praxis bekannt sind. Die Durchführungsklemmen sollen einen gleichermaßen zuverlässigen wie bequemen Anschluß der externen Leiter an einen entsprechenden internen Leiter des Elektrogeräts ermöglichen. Die aus der Praxis bekannten Durchführungsklemmen, die ein fin- gerberührsicheres Isoliergehäuse aufweisen, sind zur Anordnung und Befestigung in Öffnungen und Durchbrüchen von Gehäusewänden derart konzipiert, daß diese in den Öffnungen und Durchbrüchen mit Hilfe verschiedener Techniken montiert werden können.
Dabei kann grundsätzlich zwischen zwei Typen von Durchführungsklemmen unterschieden werden. Einteilige Durchführungsklemmen, die in eine entsprechend groß bemessene Öffnung in der Wand bis zu einem Anschlag eingeschoben und mittels separater oder am Klemmengehäuse ausgebildeter Rastelemente in der Öffnung fixiert werden, und zweiteilige Durchführungsklem- men, deren beiden Klemmenhälften durch Zusammenstecken miteinander
verbunden werden, wobei die beiden Klemmenhälften im miteinander montierten Zustand - zumindest zu ihrem größten Teil - auf unterschiedlichen Seiten der Wand angeordnet sind und die Wand zwischen sich aufnehmen.
Eine Durchfuhrungsklemme des zweiteiligen Typs, von der die vorliegende Erfindung ausgeht, ist aus der DE 36 13 681 Cl bekannt. Diese Durchfuhrungsklemme, die von der Anmelderin seit etwa 20 Jahren hergestellt und vertrieben wird, weist sowohl als Außenleiteranschlußkörper als auch als Innen- leiteranschlußkörper einen Schraubenanschlußkörper auf. Bei der Montage wird die mit dem Schraubenanschlußkörper der einen Klemmenhälfte fest verbundene Stromschiene in den geöffneten Anschlußraum des Schraubenan- schlußkörpers der anderen Klemmenhälfte eingeführt, so daß zur elektrischen Verbindung der beiden Klemmenhälften bzw. der beiden Schraubenanschlußkörper weder ein zusätzlicher Kontakt noch ein zusätzlicher Montageschritt erforderlich ist. Auch wenn sich die bekannte Durchfuhrungsklemme in der Praxis, insbesondere als Hochstrom-Durchfuhrungsklemme, äußerst bewährt hat, so ist der Anschluß der Leiter an die beiden Schraubenanschlußkörper aufgrund des Anschlußprinzips des Schraubanschlusses relativ zeitaufwendig.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Durchführungsklemme der eingangs beschriebenen Art zur Verfügung zu stellen, die bei Beibehaltung der einfachen Montagemöglichkeit einen einfacheren Anschluß der Leiter an die Leiteranschlußkörper ermöglicht.
Diese Aufgabe ist bei der eingangs beschriebenen Durchführungsklemme dadurch gelöst, daß sowohl der erste Leiteranschlußkörper als auch der zweite Leiteranschlußkörper jeweils eine Schenkelfeder und ein Metallteil aufweisen, wobei die Schenkelfedern jeweils einen Klemmschenkel und einen Anlageschenkel haben, und wobei der Klemmschenkel und das Metallteil einen Fe- derkraftklemmanschluß für jeweils einen anzuschließenden elektrischen Leiter bilden. Die elektrische Verbindung zwischen den beiden Leiteranschlußkörpern wird dadurch erreicht, daß die Stromschiene in dem ersten Klemmengehäuse angeordnet und mit ihrem einen Ende mit dem Metallteil des ersten Leiteranschlußkörpers elektrisch leitend verbunden ist und das andere Ende der Stromschiene von dem Anlageschenkel des zweiten Leiteranschlußkörpers
kontaktiert wird, wenn das erste Klemmengehäuse und das zweite Klemmengehäuse miteinander verbunden sind.
Die erfindungsgemäße DurchfÜhrungsklemme unterscheidet sich somit zu- nächst dadurch von der aus dem Stand der Technik bekannten Durchführungsklemme, daß bei den beiden Leiteranschlußkörpern keine Schraubanschlußtechnik, sondern eine Schenkelfederanschlußtechnik realisiert worden ist. Ein anzuschließender, abisolisierter starrer oder mit einer Aderendhülse versehener Leiter kann somit einfach dadurch an die Durchführungsklemme angeschlossen werden, daß der Leiter durch eine im Klemmengehäuse ausgebildete Leitereinführungsöffhung in den Leiteranschlußkörper eingesteckt wird, wobei der anzuschließende Leiter von dem Ende des Klemmschenkels der Schenkelfeder gegen einen Bereich des Metallteils gedrückt und dadurch elektrisch kontaktiert wird. Der starre oder mit einer Aderendhülse bestückte Leiter kann somit ohne Werkzeug direkt an die Durchführungsklemme elektrisch angeschlossen werden; das relativ zeitaufwendige Anziehen der Klemmschraube beim Schraubanschluß entfällt.
Bei der aus der DE 36 13 681 Cl bekannten Durchführungsklemme mit Schraubenanschlußkörpern wird beim Verbinden der beiden Klemmenhälften die mit dem einen Schraubenanschlußkörper verbundene Stromschiene in den geöffneten Anschlußraum der Schraubklemme der anderen Klemmenhälfte eingesteckt, wobei beim Anziehen der Klemmschraube der zweiten Schraubklemme der anzuschließende elektrische Leiter gegen die in dem Anschluß- räum eingesteckte Stromschiene gezogen wird. Um auch bei der erfindungsgemäßen Durchführungsklemme beim Verbinden der beiden Klemmengehäuse automatisch die elektrische Verbindung zwischen den beiden Leiteranschlußkörpern über die Stromschiene zu erreichen, ist die erfindungsgemäße Durchführungsklemme so ausgebildet, daß das Ende der Stromschiene, das nicht mit dem Metallteil des ersten Leiteranschlußkörpers elektrisch leitend verbunden ist, vom Anlageschenkel der Klemmfeder des zweiten Leiteranschlußkörpers kontaktiert wird, wenn das erste Klemmengehäuse und das zweite Klemmengehäuse miteinander verbunden werden. Der Anlageschenkel bildet somit mit dem Metallteil einen Federkraftklemmanschluß für das zweite Ende der Stromschiene.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Durchruh- rungsklemme ist das freie Ende des Anlageschenkels der Schenkelfeder des zweiten Leiteranschlußkörpers derart abgebogen, daß es von der Stromschiene wegweist, so daß das freie Ende des Anlageschenkels eine Einführhilfe für das zweite Ende der Stromschiene bildet. Dadurch wird beim Verbinden der beiden Klemmengehäuse das zweite Ende der Stromschiene durch das abgewinkelte Ende des Anlageschenkels leichter in den Federkraftklemmanschluß zwischen dem Anlageschenkel und dem korrespondierenden Bereich des Metallteils eingeführt.
Bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Schenkelfedern und der Metallteile der beiden Leiteranschlußkörper gibt es verschiedene Möglichkeiten. Gemäß einer bevorzugten Variante weist das Metallteil zwei einander gegenüberliegende Kontaktwände und einen die Kontaktwände verbindenden Rücken auf, wobei die erste Kontaktwand mit dem Klemmschenkel der Schenkelfeder den Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden Leiter und die zweite Kontaktwand mit dem Anlageschenkel der Schenkelfeder einen Federkraftklemmanschluß für ein Ende der Stromschiene bildet. Ein derartig ausgebildetes Metallteil kann sowohl beim ersten Leiterabschlußkörper als auch beim zweiten Leiteranschlußkörper verwendet werden.
Wird ein derartiges Metallteil beim zweiten Leiteranschlußkörper eingesetzt, so bildet die zweite Kontaktwand mit dem Anlageschenkel der Schenkelfeder den Federkraftklemmanschluß für das zweite Ende der Stromschiene, die im ersten Klemmengehäuse angeordnet und mit ihrem ersten Ende mit dem Me- ' tallteil des ersten Leiteranschlußkörpers elektrisch leitend verbunden ist. Ist bei einer derartigen Ausgestaltung des zweiten Leiteranschlußkörpers das freie Ende des Anlageschenkels der Schenkel feder abgebogen, so bildet das freie Ende des Anlageschenkels zusammen mit der zweiten Kontaktwand des Metallteils einen Einführtrichter für das zweite Ende der Stromschiene. Beim Verbinden der beiden Klemmengehäuse wird somit das zweite Ende der Stromschiene von dem Einführtrichter "eingefangen", so daß das Ende der Stromschiene einfach in den Federkraftklemmanschluß zwischen dem Anlageschenkel der Schenkelfeder und der zweiten Kontaktwand eingeschoben werden kann.
Wie zuvor bereits ausgeführt worden ist, kann auch das Metallteil des ersten Leiteranschlußkörpers zwei einander gegenüberliegende Kontaktwände und einen die Kontaktwände verbindenden Rücken aufweisen. Gemäß einer anderen, bevorzugten Ausgestaltung ist das Metallteil des ersten Leiteranschluß- körpers jedoch als flacher Strombalken ausgebildet, in dem eine Leiterdurch- stecköfihung mit einem sich in Leiterdurchstecköffhung erstreckenden Lochkragen ausgebildet ist. Die Schenkelfeder ist dabei derart angeordnet, daß das Ende des Klemmschenkels der Schenkelfeder in die Leiterdurchstecköffhung eintaucht, so daß der Klemmschenkel der Schenkelfeder mit einer korrespon- dierenden Innenwand des Lochkragens den Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden Leiter bildet. Ein derartiges Metallteil, das als flacher Strombalken mit einer Leiterdurchstecköffhung und einem Lochkragen ausgebildet ist, kann besonders einfach und materialsparend hergestellt werden. Darüber hinaus kann ein derartiges Metallteil auch sehr geringe Abmessungen aufweisen, so daß insgesamt eine sehr kompakte Durchführungsklemme realisiert werden kann.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung eines aus einem flachen Strombalken ausgebildeten Metallteils ist die Schenkelfeder dadurch an dem Metallteil be- festigt, daß das Ende des Anlageschenkels der Schenkelfeder in die Leiter- durchstecköffiiung eingesteckt ist, so daß die Schenkelfeder in der Leiterdurchstecköffhung gehalten ist. Alternativ dazu kann eine weitere Öffnung beabstandet zur Leiterdurchstecköffnung in dem Strombalken ausgebildet sein, in die das Ende des Anlageschenkels der Schenkelfeder eingesteckt und befestigt wird.
Die Fixierung bzw. Halterung der Schenkelfeder in der Leiterdurchstecköffnung kann dadurch weiter verbessert werden, daß der Anlageschenkel der Schenkelfeder seitlich vorspringende Anlageschultern aufweist, die im mon- tierten Zustand der Schenkelfeder und des Metallteils auf dem Rand der Leiterdurchstecköffhung aufliegen. Hierdurch können das Metallteil und die Schenkelfeder einfach vormontiert werden, so daß sie als Baueinheit für die weitere Montage im Klemmengehäuse einfacher eingesetzt werden können. Dabei kann eine zusätzliche Fixierung der Schenkelfeder selbstverständlich durch entsprechend ausgebildete Haltervorsprünge im Klemmengehäuse gewährleistet werden.
Grundsätzlich kann die Stromschiene sowohl als separates Bauteil ausgebildet als auch einstückig mit dem Metallteil des ersten Leiteranschlußkörpers verbunden sein. Eine einstückige Ausbildung der Stromschiene mit dem Metallteil ist insbesondere dann besonders einfach realisierbar, wenn das Metallteil des ersten Leiteranschlußkörpers als flacher Strombalken ausgebildet ist. Ist die Stromschiene dagegen als separates Bauteil ausgebildet, so wird die Verbindung der Stromschiene mit dem Metallteil des ersten Leiteranschlußkörpers vorzugsweise durch einen Federkraftklemmanschluß zwischen dem ersten Ende der Stromschiene und dem Klemmschenkel oder dem Anlage- Schenkel der Schenkelfeder realisiert. Eine derartige lösbare Verbindung der Stromschiene mit dem Metallteil des ersten Leiteranschlußkörpers ist dann einfach realisierbar, wenn auch das Metallteil des ersten Leiteranschlußkörpers zwei einander gegenüberliegende Kontaktwände und einen die Kontaktwände verbindenden Rücken aufweist. Dann bildet die zweite Kontaktwand mit dem Anlageschenkel den Federkraftklemmanschluß für das erste Ende der Stromschiene.
Die mechanische Befestigung zwischen den beiden Klemmengehäusen wird gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung dadurch gewährleistet, daß das erste Klemmengehäuse und das zweite Klemmengehäuse einander zugeordnete Rastelemente, insbesondere miteinander in Eingriff bringbare Zahnreihen, aufweisen, so daß das erste Klemmengehäuse und das zweite Klemmengehäuse über die Rastelemente, die Gehäusewand zwischen sich aufnehmend, miteinander verrastbar sind.
Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Durchführungsklemme auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen sowohl auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche als auch auf die nachfolgende Beschreibung eines bevorzugten Aus- führungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 die beiden Klemmenhälften einer erfindungsgemäßen Durchfüh- rungsklemme, im noch nicht miteinander verbundenen Zustand,
Fig. 2 die Durchführungsklemme gemäß Fig. 1, im montierten Zustand,
Fig. 3 die Durchfuhrungsklemme gemäß Fig. 2, im Längsschnitt,
Fig. 4 die beiden Leiteranschlußkörper der erfindungsgemäßen Durchführungsklemme, und
Fig. 5 die Schenkelfeder und das Metallteil des zweiten Leiteranschlußkörpers, im noch nicht montierten Zustand.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen ein Ausführungsbeispiel einer erfmdungsgemäßen Durchfuhrungsklemme 1 zur Durchführung einer elektrischen Leitung durch eine - nur in Fig. 3 angedeutete - Wand 2, bei der es sich beispielsweise um die Wand eines Elektrogeräts handeln kann. Bei der Durchführungsklemme 1 handelt es sich um einen zweiteiligen Typ, so daß die DurchfÜhrungsklemme 1 ein erstes Klemmgehäuse 3 und ein zweites Klemmgehäuse 4 aufweist, wo- bei das erste Klemmgehäuse 3 von der einen Seite, beispielsweise der Geräteaußenseite, und das zweite Klemmgehäuse 4 von der anderen Seite, beispielsweise der Geräteinnenseite, her an die Wand 2 herangeführt wird, so daß die beiden Klemmengehäuse 3, 4 im miteinander verrasteten Zustand, die Wand 2 zwischen sich aufnehmend, auf den beiden einander gegenüberlie- genden Seiten der Wand 2 angeordnet sind.
Im Inneren des ersten Klemmengehäuses 3 ist ein erster Leiteranschlußkörper 5 und im Inneren des zweiten Klemmgehäuses 4 ein zweiter Leiteranschluß- körper 6 angeordnet, wobei der erste Leiteranschlußkörper 5 aufgrund seiner Position außerhalb des Geräts auch als Außenleiteranschlußkörper und der zweite Leiteranschlußkörper 6 aufgrund seiner Position innerhalb des Geräts als Innenleiteranschlußkörper bezeichnet werden kann. Zur elektrischen Verbindung der beiden Leiteranschlußkörpern 5, 6 ist im ersten Klemmengehäuse 3 eine Stromschiene 7 angeordnet und elektrisch leitend mit dem ersten Lei- teranschlußkörper 5 verbunden.
Wie insbesondere auf Fig. 4 erkennbar ist, weist der erste Leiteranschlußkörper 5 eine Schenkelfeder 8 und ein Metallteil 9 auf, wobei die Schenkelfeder 8 im wesentlich U- förmig ausgebildet ist und einen Klemmschenkel 10 und ei- nen Anlageschenkel 11 aufweist. Die Schenkelfeder 8 und das Metallteil 9 sind dabei derart zueinander angeordnet, daß der Klemmschenkel 10 und das
Metallteil 9 einen Federkraftklemmanschluß für einen ersten, in Fig. 3 dargestellten, elektrischen Leiter 12 bilden. Auch der zweite Leiteranschlußkörper 6 weist eine Schenkelfeder 13 und ein Metallteil 14 auf, wobei auch die Schenkelfeder 13 des zweiten Leiteranschlußkörpers 6 einen Klemmschenkel 15 und einen Anlageschenkel 16 hat und der Klemmschenkel 15 mit dem Metallteil 14 einen Federkraftklemmanschluß für einen zweiten, in den Fig. 2 und 3 dargestellten, elektrischen Leiter 17 bilden.
Die zur elektrischen Verbindung der beiden Leiteranschlußkörper 5, 6 vorge- sehene Stromschiene 7 ist mit ihrem ersten Ende 18 mit dem Metallteil 9 des ersten Leiteranschlußkörpers 5 dadurch elektrisch leitend verbunden, daß die Stromschiene 7 einstückig mit dem Metallteil 9 ausgebildet ist. Sind die beiden Klemmengehäuse 3, 4 miteinander verrastet, so wird das zweite Ende 19 der Stromschiene 7 vom Anlageschenkel 16 des zweiten Leiteranschlußkör- pers 6 kontaktiert, wie dies aus den Fig. 2 bis 4 ersichtlich ist. Der Anlageschenkel 16 bildet dabei mit dem Metallteil 14 einen Federkraftklemmanschluß für das zweite Ende 19 der Stromschiene 7. Damit das zweite Ende 19 der Stromschiene 7 beim Zusammenstecken der beiden Klemmengehäuse 3, 4 ohne Schwierigkeiten von der Rückseite, d. h. entgegengesetzt zur Einführ- richtung des anzuschließenden Leiters 17, in den geschlossenen Federkraftklemmanschluß eingeführt werden kann, ist das freie Ende 20 des Anlageschenkels 16 derart abgebogen, daß er von der Stromschiene 7 wegweist. Das freie Ende 20 bildet somit eine Einführhilfe für das zweite Ende 19 der Stromschiene 7.
Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Durchführungsklemme 1 weist das Metallteil 14 des zweiten Leiteranschlußkörpers 6 zwei einander gegenüberliegende Kontaktwände 21, 22 auf, die über einen Rücken 23 miteinander verbunden sind. Die Schenkelfeder 13 und das Metallteil 14 sind dabei so zueinander angeordnet, daß der Klemmschenkel 15 mit der ersten Kontaktwand 21 den Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden Leiter 17 und der Anlageschenkel 16 mit der zweiten Kontaktwand 22 einen Federkraftklemmanschluß für das zweite Ende 19 der Stromschiene 7 bilden.
Zum Einführen eines mit einer Aderendhülse 24 versehenen Leiters 17 in die Klemmstelle ist im Klemmengehäuse 4 eine Leitereinführungsöfmung 25 ausgebildet. Um das Einführen des elektrischen Leiters 17 in die Klemmstelle zu erleichtern, und um einen angeschlossenen elektrischen Leiter 17 bei Be- darf aus der Klemmstelle wieder zu entfernen, ist in dem Klemmengehäuse 4 eine Betätigungsöffhung 26 zum Einführen eines Betätigungswerkzeugs 27, beispielsweise der Spitze eines Schraubendrehers, ausgebildet. Mit dem Betätigungswerkzeug 27 kann dann auf den Klemmschenkel 15 der Schenkelfeder 8 gedrückt werden, wodurch sich die Schenkelfeder 8 öffnet, so daß ein elek- Irischer Leiter 17 einfacher eingeschoben oder aus der Klemmstelle herausgezogen werden kann. An dem Klemmschenkel 15 ist ein Knick 28 ausgebildet, der als Angriffspunkt für die Spitze des Betätigungswerkzeugs 27 dient, so daß das ein Entlanggleiten des Betätigungswerkzeugs 27 am Klemmschenkel 15 verhindert wird.
Im Unterschied zum Metallteil 14 des zweiten Leiteranschlußkörpers 6 ist das Metallteil 9 des ersten Leiteranschlußkörpers 5 als flacher Strombalken ausgebildet, in dem eine Leiterdurchstecköffhung 29 mit einem sich in Leiterdurchsteckrichtung erstreckenden Lochkragen 30 ausgebildet ist. Das Ende des Klemmschenkels 10 taucht dabei derart in die Leiterdurchstecköffhung 29 ein, daß der Klemmschenkel 10 mit der korrespondierenden Innenwand des Lochkragens 30 den Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden elektrischen Leiter 12 bildet. Ebenso wie das zweite Klemmgehäuse 4, so weist auch das erste Klemmgehäuse 3 eine LeitereinfÜhröffiiung 31 für den anzuschließenden Leiter 12 und eine Betätigungsöffhung 32 für ein Betätigungswerkzeug 33 auf. Auch hier kann mit Hilfe eines in die Betätigungsöffnung 32 eingeführten Betätigungswerkzeugs 33 der Klemmschenkel 10 der Schenkelfeder 8 ausgelenkt werden, so daß ein elektrischer Leiter 12 einfacher in die Leiterdurchstecköffhung 29 eingesteckt oder ein angeschlossener Leiter 12 aus dem Klemmengehäuse 3 herausgezogen werden kann.
Die Schenkelfeder 8 ist dadurch an dem Metallteil 9 befestigt, daß das Ende des Anlageschenkels 1 1 ebenfalls in die Leiterdurchstecköffhung 29 eingesteckt ist. Außerdem weist der Anlageschenkel 11 seitlich vorspringende An- lageschultern 34 auf, die im montierten Zustand auf dem Rand der Leiterdurchstecköffhung 29 aufliegen. Zusätzlich ist im Klemmengehäuse 3 ein
Haltezapfen 35 zur Positionierung und Halterung der Schenkelfedern 8 und im Klemmengehäuse 4 ausgebildet. Ein entsprechender Haltezapfen 36 ist zur Positionierung und Halterung der Schenkelfedern 13 auch im Klemmengehäuse 4 ausgebildet.
Die mechanische Verbindung zwischen den beiden Klemmengehäusen 3, 4 erfolgt mit Hilfe einander zugeordneter Rastelemente 37, 38, die bei dem dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel als miteinander in Eingriff bringbare Zahnreihen ausgeführt sind. Unter Berücksichtigung der Eigenelastizität der aus Kunststoff bestehenden Klemmengehäuse 3, 4 können die Zahnreihe durch einfaches Zusammenschieben der beiden Klemmengehäuse 3, 4 miteinander in Eingriff gebracht werden, so daß eine sichere und dauerhafte Verra- stung der beiden Klemmengehäuse 3, 4 gegeben ist. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist dabei die Stromschiene 7 durch die kastenförmige Ausbildung des am zweiten Klemmengehäuse 4 angeformten Rastelements 38, das von dem Rastelement 37 in der verrasteten Position zangenförmig umgriffen wird, vollständig isolierend umgeben, so daß sich eine sehr gute Isolation der Stromschiene 7 auch im Bereich der Öffnung der Wand 2 ergibt.
Um eine bestimmte Orientierung der beiden Klemmengehäuse 3, 4 gegenüber der Wand 2 zu gewährleisten, weisen das erste Klemmengehäuse 3 und das zweite Klemmengehäuse 4 einander zugeordnete Drehsicherungselemente 39, 40 auf, wobei bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel im ersten Klemmengehäuse 3 eine Bohrung und am zweiten Klemmengehäuse 4 ein Stift ausgebildet ist. Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel sind ist die Anschlußrichtung des ersten Leiters 12 im wesentlichen senkrecht zur Anschlußrichtung des zweiten Leiters 17. Selbstverständlich kann die Anschlußrichtung der beiden Leiter 12, 17 auch parallel oder entgegengesetzt zueinander sein, wobei die Anschlußrichtung der beiden Leiter 12, 17 sowohl senkrecht als auch parallel zur Flächennormalen der Wand 2 verlaufen kann.