WO2008019841A2 - Bedruckter oder bedruckbarer informationsträger - Google Patents
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- WO2008019841A2 WO2008019841A2 PCT/EP2007/007222 EP2007007222W WO2008019841A2 WO 2008019841 A2 WO2008019841 A2 WO 2008019841A2 EP 2007007222 W EP2007007222 W EP 2007007222W WO 2008019841 A2 WO2008019841 A2 WO 2008019841A2
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- B65D2203/00—Decoration means, markings, information elements, contents indicators
Definitions
- the invention relates to an information carrier according to the preamble of claim 1.
- Information carriers are widely used for advertising events, goods and services, or for use as business cards, entrance tickets, annotations, for example, for service numbers, locations of branches and service partners, quick guides or the like, or for combined uses.
- information carriers which include a printable format that apart by a suitable arrangement of one or more folds and is collapsible again. It is also known to produce such an information carrier from two or more, against each other about a common or multiple pivot axes pivotable printable primitives, which are interconnected by means of suitable fasteners.
- Common forms for such information carriers are, for example, leaflets, folding cards, booklets and flyers.
- the Folders each comprise a strip-shaped format of paper or cardboard with folds extending transversely to its longitudinal direction. The folds can be zigzag in alternating directions.
- a leaflet with two basic bodies is known, which are interconnected by a zigzag-folded connecting element of a printable format.
- the basic bodies are magnetic. If the main body is separated against the magnetic attraction, the connecting element folds up so that information printed on it becomes visible.
- leaflet is known, which is made of a rectangular format that does not have to be fully unfolded by appropriately arranged cuts to show its front and back.
- WO 02/072364 A1 discloses an information carrier comprising at least two main bodies with printed or printable surfaces, which are connected to one another in a pivotable manner by means of connecting elements.
- Each of the base body is pivotable relative to its immediately adjacent base body by two mutually parallel on both sides of the respective base body, to the width of a base body spaced apart pivot axes.
- the basic body are connected to each other by at least two perpendicular to the pivot axes, strip-shaped connecting elements, which together occupy in width about the entire length of a body parallel to the pivot axes and have printed or printable surfaces.
- Each of the connecting elements has its first end with a first base body and with its second end connected to a second body and has between its connected to the first and the second body ends a free length corresponding to the width of a body.
- the connecting elements are arranged with their respective first and second ends on opposite sides of the two basic body. In the folded state of the information carrier starting at the first base body, the first connecting element is folded over a first of the two pivot axes in a first direction and the second connecting element folded in a second, opposite to the first direction direction about the second of the two pivot axes.
- FR 2 618 385 A1 discloses an information carrier comprising two main bodies with printed or printable surfaces, which are pivotably connected to one another by means of connecting elements.
- Each of the base body is pivotable relative to its immediately adjacent base body by two mutually parallel on both sides of the respective base body, to the width of a base body spaced apart pivot axes.
- the basic body are connected to each other by three, perpendicular to the pivot axes, strip-shaped connecting elements, which together occupy in width about the entire length of a body parallel to the pivot axes and have printed or printable surfaces.
- Each of the connecting elements is connected at its first end to a first base body and at its second end to a second base body and has between its connected to the first and the second base body ends a free length corresponding to the width of a base body.
- the outer connecting elements and the inner connecting element are arranged with their respective first and second ends on opposite sides of the two basic body. In the folded state of the information carrier starting at the first base body, the outer connecting elements are folded in a first direction about a first of the two pivot axes and the inner Connecting element folded in a second, opposite to the first direction direction to the second of the two pivot axes.
- An object of the invention is to provide an information carrier which has the largest possible ratio of printable areas to visible areas in the unfolded or unfolded state.
- An inventive information carrier of the type mentioned provides that each of the main body with respect to its immediately adjacent body to two mutually parallel on each side of the respective body parallel to the width of a body spaced pivot axes is pivotally, wherein the base body by at least two perpendicular to the pivot axes extending, strip-shaped connecting elements are interconnected, which together occupy in width about the entire length of a body parallel to the pivot axes and have printed or printable surfaces.
- Each of the connecting elements is connected at its first end to a first base body and at its second end to a second base body and has between its connected to the first and the second body ends a free length which is an integer multiple, ie the one, two, three, and so on, the width of a body corresponds.
- Each of the links is alternately arranged to extend along its free length between adjacent pivot axes and intersects each of the pivot axes between its respective first and second ends the basic bodies of the information carrier at least once.
- Each of the connecting elements has at its interfaces with the pivot axes in each case a desired bending point at which the respective connecting element, starting from an extended state in at least one direction by at least 180 ° about the respective pivot axis is hinged. In the folded state of the information carrier, the two connecting elements are folded starting at the first base body at their respective first interfaces with one of the pivot axes in opposite directions.
- ends ' of the connecting elements means the connection points of the connecting elements with the respective first and last body on the pivot axes, ie the ends of the free lengths of the connecting elements, with which the connecting elements are connected in the region of the pivot axes with one of the main body.
- a connection between connecting strips and basic bodies can be produced by overlapping and, for example, gluing the overlapping areas.
- the ends are the overlapping areas.
- the first and the second end of the two connecting strips in the sense of the above description also remain in such an embodiment, the connection point between the connecting strip and the base body in the region of a pivot axis extending along a base body.
- the information carrier according to the invention has the advantage over the prior art that it by the main body by using strip-shaped fasteners with printed or printable surfaces are pivotally connected to each other about two pivot axes relative to each other, a larger printable area, as visible surfaces in unfolded or has unfolded state. It is thus possible, for example, to produce an information carrier which has two basic bodies with a total of four visible surfaces in the unfolded state has, but by the particular embodiment of the invention six or eight printed or printable surfaces, which can be made visible by folding over the two main body about their two pivot axes gradually.
- the information carrier provides that at least one of the two main body comprises a container for receiving objects, wherein the two superimposed in the folded state of the information carrier surfaces of the two main body are flat, so that these surfaces in the folded state of the information carrier plan on each other.
- the information carrier can be used simultaneously for receiving objects, such as giveaways, product samples or even in the form of a sales package for receiving the products themselves.
- the latter is conceivable in particular in connection with tobacco products, in that the information carrier, when folded, has the outer shape of a pack of cigarettes.
- the two base bodies are in this case formed substantially cuboid.
- An advantageous embodiment of the information carrier according to the invention provides that at least one of the two main body has a device which hold the two main body together in the folded state of the information carrier. As a result, unintentional opening of the information carrier can be prevented. This is especially in cases where the information carrier comprises one or more basic body, which are designed as containers for receiving objects. At the same time, the device can effectively prevent objects placed in the container (s) from falling out.
- the device simultaneously closes the container formed by the two main body, so that in the containers housed items are protected from falling out and from damage.
- a particularly advantageous embodiment of the information carrier according to the invention provides that the information carrier in the folded state has the shape of a cigarette box, wherein a closure cap is pivotally mounted on one of the two main body, which holds the two basic body together in the folded state of the information carrier and by unfolding in at least one makes cigarettes accommodated in the two basic bodies accessible. If more than two main body provided, the cap is disposed on one of the two outer body.
- An embodiment of the information carrier in the form of a pack of cigarettes for example, opens up the possibility of compensating for the ever-smaller area for applying trademarks and the like to cigarette packs by means of ever-increasing warnings prescribed by legislation.
- the information carrier according to the invention in the form of a cigarette box offers the opportunity to unfold the cigarette box and to arrange there imprints in the form of trademarks, references to events and events, special promotions, sponsorship and the like.
- the connecting elements together occupy only such a part of the length of a base body in parallel to the pivot axes that the cigarettes accommodated in at least one of the base bodies extend approximately in the length when the information carrier is unfolded a cigarette filter are accessible from one of the surfaces lying flat when the information carrier is folded. This roughly corresponds to the proven accessibility of cigarettes in a conventional cigarette box.
- An advantageous embodiment of an information carrier according to the invention in which at least one of the two basic body comprises a container for receiving objects, comprises at least a third, arranged between the first and the second body basic body, wherein adjacent body by means of at least two connecting elements with one of the width of a body corresponding free length are pivotally connected to each other about two pivot axes relative to each other, wherein the two connecting elements are arranged with their respective first and second ends on opposite sides of the two main body, and wherein in the collapsed state of the information carrier starting at each one of the two adjacent body first connecting element folded in a first direction about a first of the two pivot axes and the second connecting element in a second, opposite to the first direction ges The direction is the second of the two pivot axes folded.
- an information carrier with more than two in the form of a container for receiving objects suitable containers can be created.
- the problem solved by this configuration of the information carrier according to the invention is that, in the case of an information carrier with three or more basic bodies of which at least one has a considerable extent normal to a plane passing through the pivot axis extending on both sides of the body pivot axis between several main bodies significantly spaced are.
- the connecting elements can not wrap around one of the outer and / or an inner main body as in other preferred embodiments of the information carrier.
- This problem is solved in that the connecting elements in such a case connect only adjacent base body with each other and have a free length corresponding to the width of a base body, and no longer continuous connect the first with the last body.
- the at least one arranged between the two outer bodies basic body comprises a cuboid container for receiving objects.
- Another advantageous embodiment of the information carrier according to the invention provides two to a total of two pivot axes relative to each other pivotally interconnected main body and a double width of a body perpendicular to the pivot axes corresponding free length of the connecting elements.
- the two connecting elements are arranged with their respective first and second ends in the region of the pivot axes on identical sides of the two basic body.
- the first connecting element In the folded state of the information carrier starting from the first base body, the first connecting element is folded in a first direction about a first of the two pivot axes and the second connecting element in a second direction opposite to the first direction direction also folded around the first of the two pivot axes, so that in each case one of the two connecting elements wraps around one of the two basic bodies, before it is connected to the other basic body.
- Such an executed information carrier has two pivotable about two pivot axes relative to each other base bodies, which have four printable surfaces, over a total of eight printable surfaces, which are formed by flaps of the body and thereby gradually becoming visible printable surfaces of the strip-shaped fasteners.
- a further advantageous embodiment of the information carrier according to the invention provides three relative to each other pivotally interconnected main body and one of the triple width of a body perpendicular to the pivot axes corresponding free length of the connecting elements.
- the two connecting elements are arranged with their respective first and second ends in the region of the pivot axes on identical sides of the two basic body.
- the first connecting element is folded in a first direction about a first of the two pivot axes and the second connecting element in a second, opposite to the first direction direction also around the folded over first of the two pivot axes.
- one of the two connecting elements wraps around the first of the three connecting elements and one of the two connecting elements before it is connected to the respective other main body.
- the central base body arranged between the first and the last base body is arranged loosely between the two connection strips, wherein the first connection strip runs along the front side, and the second connection strip runs along the rear side of the middle base body.
- Such an executed information carrier has at three pivotable about two pivot axes relative to each other base bodies having six printable surfaces, over a total of twelve printable surfaces, which are formed by flaps of the body and thereby gradually becoming visible printable surfaces of the strip-shaped fasteners.
- connection strips which are arranged as described above corresponding to the first or the second connecting strip.
- at least one of the connection strips must be arranged in accordance with the first connection strip described above, and at least one other connection strip according to the second connection strip described above, wherein the remaining connection strips can be arranged arbitrarily according to the first or second connection strip described above.
- the connecting elements comprise a strip-shaped format, preferably made of paper, cardboard, plastic, a fabric or the like, and the desired bending points are formed as folds.
- the connecting elements by overlapping and overlapping surface bonding, welding, riveting or the like are firmly connected to the basic bodies, wherein the solid compound serving overlapping areas between the base bodies and connecting elements are unprinted and the connecting elements directly after have to the main body the pivot axes forming desired bending points.
- a particularly advantageous embodiment of the information carrier according to the invention comprises a total of three connecting strips, two outer and one inner, wherein the outer two are arranged concurrently between the pivot axes and folded on the pivot axes in the same direction.
- Another object of the invention comprises a method for producing an information carrier described above. Such a method according to the invention is characterized by the method steps
- Provision of at least two basic bodies each consisting of a substantially rectangular format with printed or printable surfaces, with connection points for connection to at least two connecting elements,
- Connecting element forms a parallel to the first body extending pivot axis
- Connecting element forms a parallel to the first body extending pivot axis
- Lengths of the connecting elements so that a first connecting element with a portion of its free length before, and a second connecting element with a portion of its free length behind the other body runs, and - connecting the respective second ends of the connecting elements with the
- An advantageous embodiment of the method according to the invention provides that the free length corresponds to at least twice the width of a base body and arranging the connecting elements with their first ends at the connection points of the first body is such that the first predetermined bending point between the first end and the free length of the first Connecting element forms a parallel to the first base body extending first pivot axis, and that the first target bending point between the first end and the free length of the second connecting element also forms the first pivot axis, wherein the first connecting element in a first direction about the first pivot axis folded and the second connecting element is also folded over the first pivot axis in a second direction opposite to the first direction, so that one of the two connecting elements wraps around the first main body before it is connected to the last main body.
- a particularly advantageous embodiment of the method according to the invention provides that the first and / or the last base body comprises a container for receiving objects, and in the folded state of the information carrier superposed surfaces of the first and the last body are flat, so that they Areas in folded state lie flat on each other.
- an information carrier is provided, which is simultaneously suitable for receiving objects, such as cigarettes, samples, such as fragrance or material samples, and the like.
- An additional advantageous development of the method according to the invention provides at least a third, a container for receiving objects comprehensive base body, which is arranged between the first and the last base body, wherein adjacent base bodies arranged pivotable about two parallel pivot axes relative to each other be, and adjacent base bodies are connected to each other by means of at least two connecting elements with a width corresponding to the width of the body free length.
- an inner main body can comprise a container.
- An inventive base body for use for an information carrier described above.
- An inventive base body comprises a substantially rectangular format with printed or printable surfaces, as well as connecting points for connection to at least two connecting elements.
- the rectangular format may have rounded corners.
- the connection can be formed, for example, by the connection points predetermined overlapping zones, in the region of which the connection strips are adhesively bonded flat with the main body. This is particularly preferable if the rectangular format consists of paper, cardboard, plastic or a fabric.
- the connecting strips for example, by means of predetermined bending points forming hinges directly to the running parallel to the pivot axes narrow sides of the body.
- the base body comprises a container for receiving objects and is formed flat on its in collapsed state of the information carrier on an adjacent base body coming surfaces, so that in the collapsed state of the information carrier come to lie next to each other Planes lie flat on top of each other.
- the information carrier can simultaneously serve to accommodate objects, such as cigarettes or the like.
- An inventive connecting element for the pivotable connection of at least two main body of an above described information carrier.
- An inventive connecting element comprises a strip-shaped format with printed or printable surfaces.
- the connecting element further comprises two ends for connection to a first and a last base body.
- the connecting element has a free length remaining between the ends, which corresponds to an integer multiple of the width of one of the base bodies to be connected by means of the connecting element.
- the connecting element in each case has a desired bending point between each of the two ends and the free length. In an integer multiple greater than one of the width of a body corresponding free length, the connecting element along the free length further target bending points in the width of a body corresponding intervals.
- the strip-shaped format comprises a strip of paper, cardboard, plastic, a fabric or the like, and the desired bending points are formed as folds.
- 1a) to 1q) is a schematic representation of the components and the steps for producing an information carrier according to the invention according to a first embodiment with two main bodies and six printable surfaces,
- 2a) to 2w) is a schematic representation of the components and the steps for producing an information carrier according to the invention according to a second embodiment with two main bodies and eight printable surfaces
- 3a) to 3w) is a schematic representation of the components and the steps for producing an information carrier according to the invention according to a third embodiment with three main bodies and ten printable surfaces
- Fig. 4a) to 4w) is a schematic representation of the components and the
- Information carrier in which the main body are formed as three-dimensional body.
- Fig. 7 shows a sixth embodiment of an information carrier according to the invention, in the folded state, the
- Form of a cigarette box has, as well
- each of the information carrier consists of at least two basic bodies, each of the main body to its immediately adjacent body to two sides of the respective body parallel to each other, spaced by the width of a base body to each other Swivel axes is pivotable.
- the basic bodies are each by three perpendicular to the pivot axes extending, strip-shaped Connecting elements interconnected, two outer and one inner.
- Each of the main bodies comprises a substantially rectangular format with printed or printable surfaces.
- the connecting elements comprise a strip-shaped format, for example of paper, cardboard, plastic, a fabric or the like.
- the connecting elements also have printed or printable surfaces.
- the basic bodies are preferably made of a stronger format than the connecting strips, for example of a thicker cardboard, of plastic plates or the like.
- the connecting strips together take in their width about the entire length of a body parallel to the pivot axes.
- Each of the connecting elements is connected at its first end to a first base body and at its second end to a last base body and has between its connected to the first and the last body ends a free length which is an integer multiple, so the one, two, three and so on, the width of a body perpendicular to the pivot axes corresponds.
- the connecting elements are connected neither to the first, nor to the last, nor with an optionally interposed body.
- Each of the connecting elements is arranged to extend alternately along its free length between adjacent pivot axes and intersects between its respective first and second ends each of the pivot axes between the basic bodies of the information carrier at least once.
- Each of the connecting elements has at its interfaces with the pivot axes in each case a desired bending point at which the respective connecting element, starting from an extended state in at least one direction by 180 ° about the respective pivot axis is hinged.
- the desired bending points of the connecting elements are formed as folds.
- the two connecting elements are folded starting at the first base body at their respective first interfaces with one of the pivot axes in opposite directions.
- the outer two of the three connecting strips are arranged concurrently between the pivot axes and folded on the pivot axes in the same direction.
- the Fasteners are connected by overlapping their ends with the basic bodies and in the area of the overlap surface bonding firmly with the bodies, wherein the solid compound serving overlapping areas between Grundkörpem and connecting elements are unprinted and the connecting elements directly after the main body, the pivot axes forming desired bending points in the form of folds.
- FIG. 1 An information carrier shown in FIG. 1 has two base bodies 13a, 13b shown in FIGS. 1i) to 11), and three connection strips 14a, 14b, 14c shown in FIGS. 1g) and 1 h).
- Fig. 1g) shows the front sides of the connecting elements 14a, 14b, 14c and Fig. 1h), the backs of the connecting elements 14a, 14b, 14c.
- the illustration in FIG. 1g) is rotated about a vertical axis in relation to the illustration in FIG. 1 h), so that the left ends of the connecting elements 14a, 14b, 14c in FIG. 1g) are shown on the right in FIG. 1h). to come to rest.
- the information carrier in FIG. 1 has a total of six printed surfaces 1, 2, 3, 4, 5, 6 shown in FIGS. 1 a) to 1 f), which are pivoted about the two base bodies 13 a, 13 b by two pivot axes 20 gradually become visible.
- Each of the visible printed surfaces 1, 2, 3, 4, 5, 6 is subdivided into three partial surfaces A, B, C.
- the dot-dashed lines 15 in FIGS. 1a) to 1f) indicate the dividing lines between the partial surfaces.
- the partial surfaces 1A to 6C are printed according to the identical markings in FIGS. 1g) to 11) on different sections of the connecting elements 14a, 14b, 14c and main body 13a, 13b.
- FIGS. 1g) to 11) show how the individual components of the information carrier according to the embodiment in FIG. 1 are printed in order, after assembly, when unfolding, that shown in FIGS. 1a) to 1f) Surfaces 1, 2, 3, 4, 5, 6 show.
- the dashed lines 16 indicate the designed as folds desired bending points of the connecting elements 14a, 14b, 14c.
- the connecting elements 14a, 14b, 14c each have a first end 17 to be connected to the first main body 13a and a second end 18 to be connected to the last main body 13b. Between the two ends 17, 18, the connecting elements 14a, 14b, 14c to the width of a base body 13a, 13b perpendicular to the pivot axes 20 corresponding free length 19.
- connection strip 14a, 14b, 14c and basic bodies 13a, 13b prepared in accordance with the representation in FIGS. 1g) to 11), in accordance with the sequence illustrated in FIGS. 1m) to 1q).
- the connecting strips 14a, 14b, 14c as shown in Fig. 1m) and 1 n), glued to the main body 13a.
- the connecting strips 14a, 14b, 14c overlap with the main body 13a with their sections marked ' free ' in FIG. 1h).
- the surface of the main body 13a to be adhesively bonded to the sections of the connecting strips 14a, 14b, 14c identified as ' free ' is the rear side likewise shown as ' free ' in FIG. 1j).
- the bonding takes place areally.
- Fig. 1n) shows a relation to Fig. 1m) rotated about a vertical axis representation, which can be seen in Fig. 1m) not visible surfaces.
- the step shown in FIG. 1m) can optionally also be skipped and it is also possible to start directly with the step shown in FIG. 1 n).
- the two outer connecting elements 14a and 14c are now folded over a first of the two pivot axes 20 and the inner connecting element 14b in a second, opposite to the first direction, starting from the state shown in FIG Direction around the second of the two pivot axes 20 folded.
- This condition is shown in Fig. 1o).
- the base body 13b is placed in the overlapping area with its surface, marked " free " in FIG. 11, upwards onto the already produced part of the information carrier. Now only marked as ' Free ' surfaces are recognizable, which are to be glued together.
- the ends 18 of the connecting strips 14 a, 14 b, 14 c are now folded over and, as shown in FIG. 1 a), glued to the main body 13 b with their sections marked ' free ' .
- An information carrier designed in accordance with FIG. 1 has two base bodies 13a, 13b which are pivotable relative to one another about two pivot axes 20 and have four printed or printable surfaces, over a total of six printable surfaces 1, 2, 3, 4, 5, 6, which are provided by flaps the base body 13a, 13b about their pivot axes 20 and thereby progressively visible becoming the printed or printable surfaces of the strip-shaped connecting elements 14a, 14b, 14c and / or the printed or printable surfaces of the base body 13a, 13b are formed.
- An information carrier shown in FIG. 2 has two base bodies 13a ' , 13b ' shown in FIGS. 2k) to 2n), and three connection strips 14a ' , 14b ' , 14c ' shown in FIGS. 2i) and 2j). 2k) shows the
- Main body 13a ' Fig. 2m
- front of the second main body 13b ' the front of the second main body 13b '
- FIG. 2n the back of the second body 13b ' .
- Fig. 2i shows the front sides of the connecting elements 14a ' , 14b ' , 14c ' and Fig. 2j) the
- FIG. 2j Rear sides of the connecting elements 14a ' , 14b ' , 14c ' .
- the illustration in FIG. 2j) is rotated about a vertical axis in relation to the representation in FIG. 2i), so that the left ends of the connecting elements 14a ' , 14b ' , 14c ' in FIG. 2i) on the right side in FIG. 2j) come to rest.
- the information carrier in Fig. 2 has a total of eight in Figs. 2a) to 2h) shown printed surfaces 1 ' , 2 ' , 3 ' , 4 ' , 5 ' , 6 ' , 7 ' , 8 ' , by Pivoting the two main body 13a ' , 13b ' relative to each other by two pivot axes 20 ' gradually visible.
- Each of the visible printed surfaces 1 ' , 2 ' , 3 ' , 4 ' , 5 ' , 6 ' , 7 ' , 8 ' is subdivided into three partial surfaces A ' , B ' , C.
- the partial surfaces 1 ' A ' to 8 ' C are printed according to the identical markings in Figs. 2i) to 2n) on different portions of the connecting elements 14a ' , 14b ' , 14c ' and base body 13a ' , 13b ' .
- 2i) to 2n) show how the individual constituents of the information carrier according to the exemplary embodiment in FIG. 2 are printed, in order, after assembly, to unfold the surfaces 1 ' , 2 ' shown in FIGS. 2a) to 2h), 3 ' , 4 ' , 5 ' , 6 ' , 7 ' , 8 ' show.
- the dashed lines 16 ' indicate the desired bending points of the connecting elements 14a ' , 14b ' , 14c ' formed as folds.
- the connecting elements 14a ' , 14b ' , 14c ' one of the double width of a base body 13a ' , 13b ' perpendicular to the pivot axes 20 ' corresponding free length 19 ' .
- connection strip 14a ' , 14b ' , 14c 'and base bodies 13a ' , 13b ' prepared according to the representation in FIGS. 2i) to 2n) according to the sequence shown in FIGS. 2o) to 2w).
- the connecting strips 14a ' , 14b ' , 14c ' as shown in Fig. 2o) and 2p), with the main body 13a ' glued.
- the connecting strips 14a ' , 14b ' , 14c ' overlap with the main body 13a ' with their sections marked ' free ' in FIGS. 2i) and 2j) and forming the ends 17 ' .
- the sections marked with the 'free' of the connecting strips 14a ', 14b', 14c 'surface to be bonded of the base body 13a' are the 2k in the Fig.) And 2I) shown partial surfaces also marked with 'free' to the front (Figure 2k)) and back (Figure 2I)).
- Fig. 2p shows a comparison with Fig. 2o) rotated about a vertical axis representation, which can be seen in Fig. 2o) not visible surfaces.
- the step between Fig. 2o) and Fig. 2p) can optionally be skipped and it can also be started directly with the step shown in Fig. 2p).
- Fig. 2r shows the situation of Fig. 2q) rotated about a vertical axis, so that in Fig. 2q) visible surfaces are now turned away from the viewer. Visible here is the second end 18 'of the connecting element 14b ' folded in the opposite direction to the second ends 18 'of the connecting elements 14a ' and 14c ' (FIG. 2q)).
- Fig. 2t shows the same situation, this time from the side facing away from the viewer in Fig. 2s).
- Fig. 2u shows the next step, starting from Fig. 2t), the respective second ends 18 'of the connecting elements 14a ' and 14b ' folded forward and with the in Fig. 2t) marked as ' free ' surfaces of the last body 13b 'are glued.
- Fig. 2v again shows the same situation from the side facing away from the viewer in Fig. 2u).
- the second end 18 'of the connecting element 14b ' is folded forward and with the designated as ' free ' , in Fig. 2n) recognizable partial surface of the last body 13b ' glued to the in Fig. 2w) shown To obtain final state.
- the information carrier in Fig. 2w) is opened about the pivot axis 20 ' and can be folded about this pivot axis 20 ' to half as large dimensions.
- An inventive information carrier produced according to the exemplary embodiment in FIG. 3 has, as shown in FIG. 3 a), a total of ten printable surfaces 1 " , 2 “ , 3 “ , 4 " with three basic bodies 13a “ , 13b “ , 13c “ with a total of six surfaces. , 5 “ , 6 “ , 7 “ , 8 “ , 9 “ , 10 “ , which are formed by pivoting the three base bodies 13a “ , 13b “ , 13c “ about two pivot axes 20 " relative to the respectively adjacent base body 13a “ , 13b “ , 13c " gradually become visible.
- Each of the visible printed surfaces 1 “ , 2 “ , 3 “ , 4 “ , 5 “ , 6 “ , 7 “ , 8 “ , 9 “ , 10” is subdivided into three partial surfaces A “ , B “ , C “ .
- the dash-dotted lines 15 " in Fig. 3a) indicate the dividing lines between the partial surfaces.
- the partial surfaces 1 " A “ to 10 “ C “ are corresponding to the identical markings in Figs. 3b) to 3g) to different sections of the connecting elements 14a “. , 14b “ , 14c “ , 14d “ , 14e “ , 14f “ and main body 13a “ , 13b “ , 13c “ printed on.
- the information carrier illustrated in FIG. 3 has three main bodies 13a “ , 13b “ , 13c “shown in FIGS. 3f) and 3g) and a total of six connecting bars 14a “ , 14b “ shown in FIGS. 3b) to 3e), 14c “, 14d", 14e ", 14f".
- Fig. 3f) shows the front side of the main body 13a '. 13b “ . 13c “ and Fig. 3g) whose backs.
- Fig. 3b) shows the front sides of the connecting elements 14a “ , 14b “ , 14c “ and Fig. 3c) their rear sides
- Fig. 3d) shows the front sides of the connecting elements 14d " , 14e " , 14f " and Fig.
- FIGS. 3c) and 3e) whose backs.
- the illustrations in FIGS. 3c) and 3e) are rotated relative to the representations in FIGS. 3b) and 3d) about a vertical axis, so that the left ends of the connecting elements 14a “ , 14b “ , 14c “ in FIG. 3b ) or 14d “ , 14e “ , 14f “ in Fig. 3d) on the right side in Fig. 3c) and Fig. 3e) come to rest.
- 3b) to 3g) show how the individual constituents of the information carrier according to the embodiment in FIG. 3 are printed in order, after assembly, to open the surfaces 1 " , 2 " , 3 “ , 4 'shown in FIG “ , 5 “ , 6 “ , 7 “ , 8 “ , 9 “ , 10 " to show.
- the connection elements 14a “, 14b” , 14c “each have a main body 13a with the" to be connected to first end 17 "and with the basic body 13b 'to be connected to second end 18".
- the connecting members 14d ', 14e', 14f 'each have a with the body 13b' to be connected to first end 17 "and with the basic body 13c" to be connected to second end 18 "in. Between the two ends 17", 18 "
- the connecting elements 14a “ , 14b “ , 14c “ , 14d “ , 14e “ , 14f " have a free length 19 " corresponding to the width of a main body 13a " , 13b “ , 13c " perpendicular to the pivot axes 20 " .
- the connecting strips 14a “ , 14b “ , 14c “ as shown in Figs. 3h) and 3i) are bonded to the main body 13a " .
- the connecting strips overlap 14a ', 14b', marked 14c "with the main body 13a” with their in Fig. 3b) and 3c) as 'free', the ends 17 "forming sections.
- the sections marked with the 'free' of the connecting strips 14a “, 14b", 14c "surface to be bonded of the base body 13a” is shown in Fig. 3f), which are also extensive with 'free' marked surface portions on the front surface (Fig. 3f).) the bonding is carried out extensively.
- FIG. 3h shows a representation rotated about a vertical axis, which reveals the surfaces not visible in Fig. 3h), and the step between Fig. 3h) and Fig. 3i) can optionally also be skipped and it may also be started directly with the step shown in Fig. 3i).
- Main body 13b " is that shown in Fig. 3f), also with ' free ' marked surfaces on the front surface (Fig. 3f)).
- the bonding takes place areally.
- Fig. 3k) shows a comparison with FIG. 3j) rotated about a vertical axis representation, which can be seen in Fig. 3j) not visible surfaces.
- the step between Fig. 3j) and Fig. 3k) can optionally be skipped and it can also be started directly here with the step shown in Fig. 3k).
- FIGS. 3t) to 3w show several area states. It is important to emphasize that a situation shown in Fig. 3v) is also possible to show the surfaces 5 " and 4 " (see Fig. 3a)).
- the information carrier which can be produced according to the sequence shown in FIG. 3 provides three basic bodies which are pivotally interconnected relative to one another and a free length of the connecting elements corresponding to the width of a basic body perpendicular to the pivot axes. Adjacent main body are connected to each other by three connecting elements, which are arranged with their respective first and second ends on opposite sides of the adjacent base body. The outer two of the three connecting elements are arranged concurrently between the pivot axes and folded on the pivot axes in the same direction. The outer connecting elements and the inner connecting element are arranged with their respective first and second ends in the region of the pivot axes on opposite sides of the base body.
- the inner connecting element in a first direction about the first of the two pivot axes about which the adjacent body relative to each other are pivoted folded, and the two outer connecting elements in a second, opposite to the first direction set direction to the second of the two pivot axes folded.
- Such an executed information carrier has at three pivotable about two pivot axes relative to each other Grundkörpem having six printable surfaces, over a total of ten printable surfaces, which are formed by flaps of the body and thereby gradually becoming visible printable surfaces of the strip-shaped fasteners.
- An information carrier shown in FIG. 4 has three main bodies 13a '" , 13b '" , 13c '" shown in more detail in FIGS. 4d) and 4e), and three in FIGS.
- Backs. 4b shows the front sides of the connecting elements 14a '" .
- the information carrier in FIG. 4 has a total of twelve printed surfaces 1 " , 2 '" , 3 '" , 4 "' , 5 '" , 6 '” , 7 '" , 8 '” , 9 illustrated in FIG. 4 a) '" ,
- Partial surfaces are different according to the identical markings in FIGS. 4b) to 4e)
- Portions of the connecting elements 14a '" , 14b '" , 14c '" and main body 13a '" , 13b '" , 13c '" printed. 4b) to 4e) show how the individual components of the information carrier according to the exemplary embodiment in FIG. 4 are printed in order, after assembly, to open the surfaces 1 '" , 2 '" , 3 ' shown in FIG. 4 a).
- the dashed lines 16 '" indicate the desired bending points of the connecting elements 14a '" , 14b '" , 14c '" designed as folds.
- the connecting elements 14a '" , 14b ' “, 14c '” each have a first end 17 " to be connected to the first main body 13a ' " and a second end 18 '" to be connected to the last main body 13b '" Ends 17 '" , 18 '” , the connecting elements 14a '' , 14b '' , 14c '' one of the triple width of a main body 13a '' , 13b '" , 13c " perpendicular to the pivot axes 20 '" corresponding free length 19 '" up.
- the connecting strips 14a '' , 14b '' , 14c ''' overlap with the base body 13a '' with their ends ' 17 ' marked ' free ' in FIGS. 4b) and 4c)
- Connecting strip 14a '" , 14b ' ", 14c '" surface to be bonded to the main body 13a '" are those shown in Figs. 4d) and 4e), also with
- FIG. 4g) shows a representation rotated relative to Fig. 4f) about a vertical axis, which reveals the surfaces not visible in Fig. 4f). 4f) and Fig. 4g) lying can optionally also be skipped and it can also be started directly with the step shown in Fig. 4g).
- Fig. 4f) Starting from the shown in Fig. 4f) state, with the base body 13a '"bonded ends 17''are folded over the connecting elements 14a'', 14c'', together with the base body 13a'" about a pivot axis 20 ''.
- the free length 19 '' of the connecting element 14b '' initially remains stretched so that it would project firstly to the right from the base body 13a '' in an intermediate step (not shown), after the folding over of the main body 13a '' and the folding over of the connecting elements 14a '" , 14c '" about the pivot axis 20 '" in one direction is now thought of the right projecting free end 19 '" of the connecting element 14b '" about the same pivot axis 20 '" but in the opposite direction, as the connecting elements 14a '" 14c '" worked. This condition is shown in Fig. 4h).
- Fig. 4i shows the situation of Fig. 4h) rotated about a vertical axis, so that the visible in Fig. 4h) surfaces are now turned away from the viewer.
- Fig. 4s shows the side facing away from the viewer of the situation in Fig. 4r.
- the base bodies 13a '" and 13c ' stacked one above the other in the overlapping area are folded away to the left in relation to the base body 13b '" left pivot axis 20 ' "opposite the one in FIG. 4s) , Now the " free " marked remaining end 18 '"of the connecting element 14b '" and the associated, also marked with ' free ' part surface of the body 13b '" open and can be glued together as shown in Fig. 4u).
- the finished information carrier produced according to the instruction according to FIG. 4 shows, in the folded state outwards, the surfaces shown in FIGS. 4v) and 4w). In very compact dimensions when folded, it allows the display of a total of twelve corresponding to its basic dimensions in the collapsed state surfaces.
- An auxiliary device 21 shown in FIG. 5 comprises a base plate 22 with recesses 24 arranged on the narrow sides 23.
- stops 25, 26 are arranged, which preferably reproduce the shape of an information carrier according to the invention during the first step for its production.
- the stops 26 are made adjustable.
- An information carrier 30 shown in FIGS. 6 a) and 6 b) substantially corresponds in its construction to the information carrier of FIG. 1, with the difference that the main bodies 31 are not rectangular format but three-dimensional bodies. Again, the main body 31 are pivotable about two pivot axes 32, 33 relative to each other.
- An information carrier 50 shown in FIGS. 7 and 8, in the folded state, has the shape of a packet of cigarettes 51.
- the information carrier 50 consists of two basic bodies 52, which are each formed cuboid.
- the base bodies are pivotally connected to one another about two swivel axes 58, 59 extending parallel to one another on both sides of the base body 52.
- the base bodies 52 each comprise a container 56 for accommodating objects 54.
- the objects are cigarettes 55.
- the surfaces 57 of the two base bodies 52 which lie on one another in the folded state of the information carrier 50 are flat, so that these surfaces 57 are folded together State of the information carrier 50 lie flat on each other.
- a device in the form of a closure cap 53 is arranged, which holds the two base body 52 in the closed state of the information carrier 50 in the closed state. As a result, unintentional opening of the information carrier 50 is prevented.
- the cap 53 prevents simultaneously effective that the cigarettes 55 accommodated in the containers 56 may accidentally fall out or be damaged.
- an information carrier according to the invention as a kit, for example as a supplement in magazines, weekly or monthly magazines and the like.
- an information carrier as a horoscope, moon phase, event or otherwise calendar, as a game or tour schedule of a sports or concert event or the like and to enclose it in the form of printed individual parts of such a journal.
- the information carrier according to the invention has a high advertising effect due to the astonishing effect of having more printable surfaces as surfaces of the haptically detectable base body.
- an information carrier on one of its printable surfaces with a calendar on which certain data, for example, every thirteenth Friday of a month is noted.
- the information carrier On another printable surface, the information carrier has an advertising indication that upon the occurrence of a specific event a tag marked in the calendar, a certain premium, a special discount, or no penalty in the value of, for example, a full-size printed banknote.
- a policyholder with the conclusion of an insurance receives a corresponding information carrier, on the printed surfaces of the insurance number and a calendar are indicated with certain marked data.
- the data may be individually matched to the policyholder data, or even be certain, known as luck or misfortune data.
- a bill with an arbitrary sum is also shown on a printed surface.
- the sum does not have to correspond to any existing banknote. If an event in which the policyholder makes use of the insurance occurs on a day marked in the calendar, the policyholder receives the specified sum as a bonus, premium or other discount or pays out.
- the invention is particularly applicable industrially in the field of production and distribution of printed or printable advertising materials.
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
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- Credit Cards Or The Like (AREA)
Abstract
Die Erfindung betrifft einen Informationsträger (50) umfassend mindestens zwei Grundkörper (13a, 13b, 52) mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen (1, 2, 3, 4, 5, 6), die mittels Verbindungselementen schwenkbar miteinander verbunden sind, bei dem jeder der Grundkörper gegenüber seinem unmittelbar benachbarten Grundkörper um zwei beidseitig des jeweiligen Grundkörpers parallel zueinander verlaufende, um die Breite eines Grundkörpers zueinander beabstandete Schwenkachsen (20, 58, 59) schwenkbar ist, wobei die Grundkörper durch mindestens zwei senkrecht zu den Schwenkachsen verlaufende, streifenförmige Verbindungselemente (14a, 14b, 14c) miteinander verbunden sind, welche zusammen in ihrer Breite in etwa die gesamte Länge eines Grundkörpers parallel zu den Schwenkachsen einnehmen und bedruckte oder bedruckbare Oberflächen aufweisen.
Description
Bedruckter oder bedruckbarer Informationsträger
Technisches Gebiet: Die Erfindung betrifft einen Informationsträger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Stand der Technik:
Informationsträger sind weit verbreitet zur Werbung für Veranstaltungen, Waren und Dienstleistungen oder zur Verwendung als Visitenkarten, Eintrittskarten, Merkhilfen beispielsweise für Servicenummern, Standorte von Niederlassungen und Servicepartnern, Kurzanleitungen oder dergleichen, oder für kombinierte Verwendungszwecke.
Um möglichst viele Informationen bei möglichst kompakten Außenabmessungen auf einem Informationsträger unterbringen zu können, sind Informationsträger bekannt, welche ein bedruckbares Format umfassen, das durch eine geeignete Anordnung eines oder mehrerer Falze auseinander- und wieder zusammenfaltbar ist. Ebenso ist bekannt, einen solchen Informationsträger aus zwei oder mehreren, gegeneinander um eine gemeinsame oder mehrere Schwenkachsen verschwenkbaren bedruckbaren Grundkörpern herzustellen, die mittels geeigneter Verbindungselemente miteinander verbunden sind. Gängige Formen für solche Informationsträger sind beispielsweise Faltblätter, Faltkarten, Hefte und Flyer.
Aus DE 298 03 528 U1 , aus DE 200 20 205 111 und aus DE 84 33 919 U1 sind Faltblätter zur Verwendung als Werbeträger oder Merkhilfe bekannt. Die
Faltblätter umfassen jeweils ein streifenförmiges Format aus Papier oder Karton mit quer zu seiner Längsrichtung verlaufenden Falzen. Die Falze können zickzackförmig in abwechselnden Richtungen verlaufen.
Aus DE 297 12 133 U1 ist ein Faltblatt mit zwei Grundkörpern bekannt, welche durch ein zickzackförmig gefaltetes Verbindungselement aus einem bedruckbaren Format miteinander verbunden sind. Die Grundkörper sind magnetisch. Werden die Grundkörper entgegen der magnetischen Anziehungskraft getrennt, faltet sich das Verbindungselement auf, so dass auf diesem abgedruckte Informationen Sichtbar werden.
Aus DE 87 07 414 U1 ist ein Faltblatt bekannt, welches aus einem rechteckigen Format hergestellt ist das sich durch geeignet angeordnete Schnitte nicht vollständig aufgeklappt werden muss, um seine Vorder- und Rückseite zu zeigen.
Allen bekannten Informationsträgem ist gemein, dass die Größe der bedruckbaren Oberfläche auf die Flächen der Vorder- und Rückseiten des bedruckbaren Formats in aufgeklapptem oder aufgefaltetem Zustand beschränkt ist.
Durch WO 02/072364 A1 ist ein Informationsträger bekannt, umfassend mindestens zwei Grundkörper mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen, die mittels Verbindungselementen schwenkbar miteinander verbunden sind. Jeder der Grundkörper ist gegenüber seinem unmittelbar benachbarten Grundkörper um zwei beidseitig des jeweiligen Grundkörpers parallel zueinander verlaufende, um die Breite eines Grundkörpers zueinander beabstandete Schwenkachsen schwenkbar. Die sind Grundkörper durch mindestens zwei senkrecht zu den Schwenkachsen verlaufende, streifenförmige Verbindungselemente miteinander verbunden, welche zusammen in ihrer Breite in etwa die gesamte Länge eines Grundkörpers parallel zu den Schwenkachsen einnehmen und bedruckte oder bedruckbare Oberflächen aufweisen. Jedes der Verbindungselemente ist mit seinem ersten Ende mit einem ersten Grundkörper und mit seinem zweiten Ende
mit einem zweiten Grundkörper verbunden und weist zwischen seinen mit dem ersten und dem zweiten Grundkörper verbundenen Enden eine freie Länge auf, die der Breite eines Grundkörpers entspricht. Die Verbindungselemente sind mit ihren jeweils ersten und zweiten Enden an gegenüberliegenden Seiten der beiden Grundkörper angeordnet. In zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers beginnend am ersten Grundkörper ist das erste Verbindungselement in einer ersten Richtung um eine erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt und das zweite Verbindungselement in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegen gesetzten Richtung um die zweite der beiden Schwenkachsen umgeklappt.
Durch FR 2 618 385 A1 ist ein Informationsträger bekannt, umfassend zwei Grundkörper mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen, die mittels Verbindungselementen schwenkbar miteinander verbunden sind. Jeder der Grundkörper ist gegenüber seinem unmittelbar benachbarten Grundkörper um zwei beidseitig des jeweiligen Grundkörpers parallel zueinander verlaufende, um die Breite eines Grundkörpers zueinander beabstandete Schwenkachsen schwenkbar. Die sind Grundkörper durch drei senkrecht zu den Schwenkachsen verlaufende, streifenförmige Verbindungselemente miteinander verbunden, welche zusammen in ihrer Breite in etwa die gesamte Länge eines Grundkörpers parallel zu den Schwenkachsen einnehmen und bedruckte oder bedruckbare Oberflächen aufweisen. Jedes der Verbindungselemente ist mit seinem ersten Ende mit einem ersten Grundkörper und mit seinem zweiten Ende mit einem zweiten Grundkörper verbunden und weist zwischen seinen mit dem ersten und dem zweiten Grundkörper verbundenen Enden eine freie Länge auf, die der Breite eines Grundkörpers entspricht. Die äußeren Verbindungselemente und das innere Verbindungselement sind mit ihren jeweils ersten und zweiten Enden an gegenüberliegenden Seiten der beiden Grundkörper angeordnet. In zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers beginnend am ersten Grundkörper sind die äußeren Verbindungselemente in einer ersten Richtung um eine erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt und das innere
Verbindungselement in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegengesetzten Richtung um die zweite der beiden Schwenkachsen umgeklappt.
Technische Aufgabe der Erfindung: Eine Aufgabe der Erfindung ist es, einen Informationsträger zu schaffen, der ein möglichst großes Verhältnis von bedruckbaren Flächen zu sichtbaren Flächen in aufgeklapptem oder aufgefaltetem Zustand aufweist.
Offenbarung der Erfindung und deren Vorteile: Die Aufgabe wird gelöst durch einen Informationsträger mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Ein erfindungsgemäßer Informationsträger der eingangs genannten Gattung sieht vor, dass jeder der Grundkörper gegenüber seinem unmittelbar benachbarten Grundkörper um zwei beidseitig des jeweiligen Grundkörpers parallel zueinander verlaufende, um die Breite eines Grundkörpers zueinander beabstandete Schwenkachsen schwenkbar ist, wobei die Grundkörper durch mindestens zwei senkrecht zu den Schwenkachsen verlaufende, streifenförmige Verbindungselemente miteinander verbunden sind, welche zusammen in ihrer Breite in etwa die gesamte Länge eines Grundkörpers parallel zu den Schwenkachsen einnehmen und bedruckte oder bedruckbare Oberflächen aufweisen. Jedes der Verbindungselemente ist mit seinem ersten Ende mit einem ersten Grundkörper und mit seinem zweiten Ende mit einem zweiten Grundkörper verbunden und weist zwischen seinen mit dem ersten und dem zweiten Grundkörper verbundenen Enden eine freie Länge auf, die einem ganzzahligen Vielfachen, also dem ein-, zwei-, dreifachen und so weiter, der Breite eines Grundkörpers entspricht. Entlang der freien Länge sind die Verbindungselemente weder mit dem ersten, noch mit dem zweiten, noch mit einem gegebenenfalls dazwischen angeordneten Grundkörper verbunden. Jedes der Verbindungselemente ist entlang seiner freien Länge abwechselnd zwischen benachbarten Schwenkachsen verlaufend angeordnet und schneidet zwischen seinem jeweiligen ersten und zweiten Ende jede der Schwenkachsen zwischen
den Grundkörpern des Informationsträgers mindestens einmal. Jedes der Verbindungselemente weist an seinen Schnittstellen mit den Schwenkachsen jeweils eine Soll-Biegestelle auf, an der das jeweilige Verbindungselement ausgehend von einem gestreckten Zustand in mindestens einer Richtung um mindestens 180° um die jeweilige Schwenkachse klappbar ist. In zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers sind die beiden Verbindungselemente beginnend am ersten Grundkörper an ihren jeweils ersten Schnittstellen mit einer der Schwenkachsen in entgegen gesetzten Richtungen geklappt.
Die Bezeichnung 'Enden' der Verbindungselemente meint dabei die Verbindungsstellen der Verbindungselemente mit dem jeweils ersten und letzten Grundkörper an deren Schwenkachsen, also die Enden der freien Längen der Verbindungselemente, mit denen die Verbindungselemente im Bereich der Schwenkachsen mit jeweils einem der Grundkörper verbunden sind. Selbstverständlich ist denkbar, dass eine Verbindung zwischen Verbindungsstreifen und Grundkörpern durch Überlappen und beispielsweise Verkleben der überlappenden Bereiche herstellbar ist. Hierbei sind die Enden die überlappenden Bereiche. Das erste und das zweite Ende der beiden Verbindungsstreifen im Sinne der obigen Beschreibung bleibt aber auch bei einer solchen Ausführung die Verbindungsstelle zwischen Verbindungsstreifen und Grundkörper im Bereich einer entlang eines Grundkörpers verlaufenden Schwenkachse.
Der erfindungsgemäße Informationsträger weist gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil auf, dass er indem die Grundkörper durch Verwendung von streifenförmigen Verbindungselementen mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen miteinander um jeweils zwei Schwenkachsen relativ zueinander schwenkbar verbunden sind, eine größere bedruckbare Fläche, als sichtbare Flächen in aufgeklapptem oder aufgefaltetem Zustand aufweist. So ist es beispielsweise möglich, einen Informationsträger herzustellen, der über zwei Grundkörper mit insgesamt vier sichtbaren Flächen in aufgefaltetem Zustand
verfügt, aber durch die besondere erfindungsgemäße Ausführung sechs oder acht bedruckte oder bedruckbare Flächen aufweist, die durch Umklappen der beiden Grundkörper um ihre jeweils zwei Schwenkachsen nach und nach sichtbar gemacht werden können.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Informationsträgers sieht vor, dass mindestens einer der beiden Grundkörper einen Behälter zur Aufnahme von Gegenständen umfasst, wobei die beiden in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers aufeinander liegenden Flächen der beiden Grundkörper eben ausgebildet sind, so dass diese Flächen in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers plan aufeinander liegen. Hierdurch kann der Informationsträger gleichzeitig zur Aufnahme von Gegenständen, beispielsweise Werbegeschenken, Produktproben oder aber auch in Form einer Verkaufsverpackung zur Aufnahme der Produkte selbst verwendet werden. Letzteres ist insbesondere in Verbindung mit Tabakwaren denkbar, indem der Informationsträger in zusammengeklapptem Zustand die äußere Form einer Zigarettenschachtel aufweist. Vorzugsweise sind die beiden Grundkörper hierbei im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Informationsträgers sieht vor, dass mindestens einer der beiden Grundkörper eine Vorrichtung aufweist, die die beiden Grundkörper in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers zusammenhalten. Hierdurch kann ein unbeabsichtigtes Aufklappen des Informationsträgers verhindert werden. Dies ist insbesondere in Fällen, in denen der Informationsträger einen oder mehrere Grundkörper umfasst, die als Behälter zur Aufnahme von Gegenständen ausgebildet sind. Die Vorrichtung kann in diesem Fall gleichzeitig wirkungsvoll verhindern, dass in dem oder den Behältern untergebrachte Gegenstände herausfallen können.
So ist gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Informationsträgers vorgesehen, dass die Vorrichtung gleichzeitig die durch die beiden Grundkörper gebildeten Behälter verschließt, so dass in den Behältern
untergebrachte Gegenstände vor dem Herausfallen und vor Beschädigungen geschützt sind.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Informationsträgers sieht vor, dass der Informationsträger in zusammengeklapptem Zustand die Form einer Zigarettenschachtel aufweist, wobei an einem der beiden Grundkörper eine Verschlusskappe schwenkbar angeordnet ist, die in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers die beiden Grundkörper zusammenhält und durch Aufklappen in mindestens einem der beiden Grundkörper untergebrachte Zigaretten zugänglich macht. Sind mehr als zwei Grundkörper vorgesehen, so ist die Verschlusskappe an einem der beiden äußeren Grundkörper angeordnet. Eine Ausgestaltung des Informationsträgers in Form einer Zigarettenschachtel eröffnet beispielsweise die Möglichkeit, die immer kleiner werdende Fläche zur Aufbringung von Markenzeichen und dergleichen auf Zigarettenschachteln durch die immer größer werdenden, durch die Gesetzgebung vorgeschriebenen Warnhinweise zu kompensieren. Der erfindungsgemäße Informationsträger in Form einer Zigarettenschachtel bietet die Möglichkeit, die Zigarettenschachtel aufzuklappen und dort Aufdrucke in Form von Markenzeichen, Hinweise auf Events und Veranstaltungen, besondere Aktionen, Sponsoring und dergleichen anzuordnen.
Bei einem in Form einer Zigarettenschachtel ausgebildeten Informationsträger ist es vorteilhaft, wenn die Verbindungselemente zusammen in ihrer Breite nur einen solchen Teil der Länge eines Grundkörpers parallel zu den Schwenkachsen einnehmen, dass bei aufgeklapptem Informationsträger die in mindestens einem der Grundkörper untergebrachten Zigaretten in etwa um die Länge eines Zigarettenfilters von einer der bei zusammengeklapptem Informationsträger plan aneinander liegenden Flächen aus zugänglich sind. Dies entspricht in etwa der bewährten Zugänglichkeit der Zigaretten in einer konventionellen Zigarettenschachtel.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Informationsträgers, bei dem mindestens einer der beiden Grundkörper einen Behälter zur Aufnahme von Gegenständen umfasst, umfasst mindestens einen dritten, zwischen dem ersten und dem zweiten Grundkörper angeordneten Grundkörper, wobei benachbarte Grundkörper mittels mindestens zwei Verbindungselementen mit einer der Breite eines Grundkörpers entsprechenden freien Länge um jeweils zwei Schwenkachsen relativ zueinander schwenkbar miteinander verbunden sind, wobei die beiden Verbindungselemente mit ihren jeweils ersten und zweiten Enden an gegenüberliegenden Seiten der beiden Grundkörper angeordnet sind, und wobei in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers beginnend an jeweils einem der beiden benachbarten Grundkörper das erste Verbindungselement in einer ersten Richtung um eine erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt und das zweite Verbindungselement in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegen gesetzten Richtung um die zweite der beiden Schwenkachsen umgeklappt ist. Hierdurch kann ein Informationsträger mit mehr als zwei in Form eines Behälters zur Aufnahme von Gegenständen geeigneten Behältern geschaffen werden. Das durch diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Informationsträgers gelöste Problem ist, dass im Falle eines Informationsträgers mit drei oder mehreren Grundkörpern von denen mindestens einer eine erhebliche Ausdehnung normal zu einer durch die beidseits des Grundkörpers verlaufenden Schwenkachsen gebildeten Ebene aufweist, die Schwenkachsen zwischen mehreren Grundkörpern erheblich voneinander beabstandet sind. Hierdurch können die Verbindungselemente nicht wie bei anderen bevorzugten Ausführungsformen des Informationsträgers, einen der äußeren und/oder einen inneren Grundkörper umschlingen. Dieses Problem wird dadurch gelöst, dass die Verbindungselemente in einem solchen Fall nur benachbarte Grundkörper miteinander verbinden und eine freie Länge, die der Breite eines Grundkörpers entspricht, aufweisen und nicht mehr durchgängig verlaufend den ersten mit dem letzten Grundkörper verbinden. Vorzugsweise umfasst der mindestens eine zwischen den beiden äußeren Grundkörpern angeordnete Grundkörper einen quaderförmigen Behälter zur Aufnahme von Gegenständen.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Informationsträgers sieht zwei um insgesamt zwei Schwenkachsen relativ zueinander schwenkbar miteinander verbundene Grundkörper und einer der doppelten Breite eines Grundkörpers senkrecht zu den Schwenkachsen entsprechenden freien Länge der Verbindungselemente vor. Die beiden Verbindungselemente sind mit ihren jeweils ersten und zweiten Enden im Bereich der Schwenkachsen an identischen Seiten der beiden Grundkörper angeordnet. In zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers ist beginnend am ersten Grundkörper das erste Verbindungselement in einer ersten Richtung um eine erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt und das zweite Verbindungselement in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegen gesetzten Richtung ebenfalls um die erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt, so dass jeweils eines der beiden Verbindungselemente einen der beiden Grundkörper umschlingt, bevor es mit dem anderen Grundkörper verbunden ist. Ein derart ausgeführter Informationsträger verfügt bei zwei um zwei Schwenkachsen relativ zueinander schwenkbaren Grundkörpern, welche vier bedruckbare Oberflächen aufweisen, über insgesamt acht bedruckbare Oberflächen, welche durch Klappen der Grundkörper und dadurch nach und nach Sichtbarwerden der bedruckbaren Oberflächen der streifenförmigen Verbindungselemente gebildet werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Informationsträgers sieht drei relativ zueinander schwenkbar miteinander verbundene Grundkörper und einer der dreifachen Breite eines Grundkörpers senkrecht zu den Schwenkachsen entsprechenden freien Länge der Verbindungselemente vor. Die beiden Verbindungselemente sind mit ihren jeweils ersten und zweiten Enden im Bereich der Schwenkachsen an identischen Seiten der beiden Grundkörper angeordnet. In zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers ist beginnend am ersten Grundkörper das erste Verbindungselement in einer ersten Richtung um eine erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt und das zweite Verbindungselement in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegen gesetzten Richtung ebenfalls um die
erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt. Hierdurch umschlingt eines der beiden Verbindungselemente den ersten und eines der beiden Verbindungselemente den letzten der drei Grundkörper, bevor es mit dem jeweils anderen Grundkörper verbunden ist. Der zwischen dem ersten und dem letzten Grundkörper angeordnete, mittlere Grundkörper ist lose zwischen den beiden Verbindungsstreifen angeordnet, wobei der erste Verbindungsstreifen entlang der Vorderseite, und der zweite Verbindungsstreifen entlang der Rückseite des mittleren Grundkörpers verläuft. Ein derart ausgeführter Informationsträger verfügt bei drei um jeweils zwei Schwenkachsen relativ zueinander schwenkbaren Grundkörpern, welche sechs bedruckbare Oberflächen aufweisen, über insgesamt zwölf bedruckbare Oberflächen, welche durch Klappen der Grundkörper und dadurch nach und nach Sichtbarwerden der bedruckbaren Oberflächen der streifenförmigen Verbindungselemente gebildet werden.
Wichtig ist hervorzuheben, dass keine der zuvor beschriebenen vorteilhaften Ausgestaltungen der Erfindung auf eine Verwendung von nur zwei Verbindungsstreifen beschränkt ist. Es ist grundsätzlich denkbar, beliebig viele Verbindungsstreifen zu verwenden, welche wie oben beschrieben entsprechend dem ersten oder dem zweiten Verbindungsstreifen angeordnet sind. Dabei muss mindestens einer der Verbindungsstreifen entsprechend dem oben beschriebenen ersten Verbindungsstreifen angeordnet sein, und mindestens ein anderer Verbindungsstreifen entsprechend dem oben beschriebenen zweiten Verbindungsstreifen angeordnet sein, wobei die verbleibenden Verbindungsstreifen beliebig entsprechend dem ersten oder zweiten oben beschriebenen Verbindungsstreifen angeordnet sein können.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Informationsträgers sieht vor, dass die Verbindungselemente ein streifenförmiges Format, vorzugsweise aus Papier, Karton, Kunststoff, einem Gewebe oder dergleichen umfassen, und die Soll-Biegestellen als Falze ausgebildet sind.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Informationsträgers sind die Verbindungselemente durch Überlappen und im Bereich der Überlappung flächiges Verkleben, Verschweißen, Vernieten oder dergleichen fest mit den Grundkörpern verbunden, wobei die der festen Verbindung dienenden Überlappungsbereiche zwischen Grundkörpern und Verbindungselementen unbedruckt sind und die Verbindungselemente direkt im Anschluss an die Grundkörper die Schwenkachsen bildende Soll-Biegestellen aufweisen.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Informationsträgers umfasst insgesamt drei Verbindungsstreifen, zwei äußeren und einen inneren, wobei die äußeren beiden zwischen den Schwenkachsen gleichlaufend und an den Schwenkachsen in die Selbe Richtung geklappt angeordnet sind.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung umfasst ein Verfahren zur Herstellung eines oben beschriebenen Informationsträgers. Ein solches erfindungsgemäßes Verfahren ist gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte
- Bereitstellung mindestens zweier jeweils aus einem im Wesentlichen rechteckigen Format mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen bestehender Grundkörper mit Verbindungsstellen zur Verbindung mit mindestens zwei Verbindungselementen,
- Bereitstellung mindestens zweier aus einem streifenförmigen Format mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen bestehender Verbindungselemente mit jeweils zwei Enden zur Verbindung mit einem ersten und einem letzten Grundkörper, sowie einer zwischen den Enden verbleibenden freien Länge, die einem ganzzahligen Vielfachen der Breite eines Grundkörpers entspricht, und mindestens zwei Soll-Biegestellen zwischen den beiden Enden und der freien Länge aufweist, - Anordnen eines ersten Verbindungselements mit seinem ersten Ende an einer Verbindungsstelle eines ersten Grundkörpers, so dass die erste Soll- Biegestelle zwischen dem ersten Ende und der freien Länge des ersten
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Verbindungselements eine parallel zu dem ersten Grundkörper verlaufende Schwenkachse bildet,
- Anordnen eines zweiten Verbindungselements mit seinem ersten Ende an einer Verbindungsstelle des ersten Grundkörpers, so dass die erste SoII- Biegestelle zwischen dem ersten Ende und der freien Länge des zweiten
Verbindungselements eine parallel zu dem ersten Grundkörper verlaufende Schwenkachse bildet,
- Umklappen des ersten Verbindungselements an seiner ersten Soll- Biegestelle in eine erste Richtung, - Umklappen des zweiten Verbindungselements an seiner ersten Soll-
Biegestelle in eine zweite, zur ersten Richtung entgegengesetzten Richtung,
- Abwechselndes Hin- und Herklappen der Verbindungselemente zwischen den beidseitig des ersten Grundkörpers parallel verlaufenden Schwenkachsen, bis die freien Längen aufgebraucht sind, so dass die Soll-
Biegestellen entlang der freien Längen der Verbindungselemente auf den Schwenkachsen zu liegen kommen und jedes der Verbindungselemente alle Schwenkachsen schneidet, um die die Grundkörper des Informationsträgers relativ zueinander schwenkbar sind, sowie - gegebenenfalls loses Anordnen weiterer Grundkörper zwischen den freien
Längen der Verbindungselemente, so dass ein erstes Verbindungselement mit einem Abschnitt seiner freien Länge vor, und ein zweites Verbindungselement mit einem Abschnitt seiner freien Länge hinter dem weiteren Grundkörper verläuft, und - Verbinden der jeweils zweiten Enden der Verbindungselemente mit den
Verbindungsstellen des letzten Grundkörpers.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass die freie Länge mindestens der doppelten Breite eines Grundkörpers entspricht und das Anordnen der Verbindungselemente mit ihren ersten Enden an den Verbindungsstellen des ersten Grundkörpers derart erfolgt, dass die erste Soll-Biegestelle zwischen dem ersten Ende und der freien Länge des ersten
Verbindungselements eine parallel zu dem ersten Grundkörper verlaufende erste Schwenkachse bildet, und das die erste Soll-Biegestelle zwischen dem ersten Ende und der freien Länge des zweiten Verbindungselements ebenfalls die erste Schwenkachse bildet, wobei das erste Verbindungselement in einer ersten Richtung um die erste Schwenkachse umgeklappt und das zweite Verbindungselement in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegengesetzten Richtung ebenfalls um die erste Schwenkachse umgeklappt ist, so dass eines der beiden Verbindungselemente den ersten Grundkörper umschlingt, bevor es mit dem letzten Grundkörper verbunden wird. Wichtig ist hervorzuheben, dass das beschriebene Verfahren nicht vorschreibt, welcher der beiden äußersten Grundkörper tatsächlich der erste und welcher der letzte ist. Aus der gleichen freien Länge der Verbindungselemente folgt daher, dass das erste Verbindungselement mit seiner freien Länge den ersten Grundkörper umschlingt, bevor es mit dem letzten Grundkörper verbunden ist, und dass das zweite Verbindungselement mit seiner freien Länge den letzten Grundkörper umschlingt, bevor es mit dem ersten Grundkörper verbunden ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass der erste und/oder der letzte Grundkörper einen Behälter zur Aufnahme von Gegenständen umfasst, und die in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers aufeinander liegenden Flächen des ersten und des letzten Grundkörpers eben ausgebildet sind, so dass diese Flächen in zusammengeklapptem Zustand plan aufeinander liegen. Hierdurch wird ein Informationsträger geschaffen, der gleichzeitig zur Aufnahme von Gegenständen, beispielsweise von Zigaretten, Proben, wie etwa Duft- oder Materialproben, und dergleichen geeignet ist.
Eine zusätzliche vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht mindestens einen dritten, einen Behälter zur Aufnahme von Gegenständen umfassenden Grundkörper vor, der zwischen dem ersten und dem letzten Grundkörper angeordnet wird, wobei benachbarte Grundkörper um jeweils zwei parallel verlaufende Schwenkachsen relativ zueinander schwenkbar angeordnet
werden, und benachbarte Grundkörper jeweils mittels mindestens zwei Verbindungselementen mit einer der Breite des Grundkörpers entsprechenden freien Länge miteinander verbunden werden. Hierdurch kann bei einem mehr als zwei Grundkörpern umfassenden Informationsträger ein innerer Grundkörper einen Behälter umfassen.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft einen Grundkörper zur Verwendung für einen oben beschriebenen Informationsträger. Ein erfindungsgemäßer Grundkörper umfasst ein im Wesentlichen rechteckiges Format mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen, sowie Verbindungsstellen zur Verbindung mit mindestens zwei Verbindungselementen. Das rechteckige Format kann beispielsweise abgerundete Ecken aufweisen. Die Verbindung kann beispielsweise durch die Verbindungsstellen vorgegebene Überlappungszonen gebildet sein, im Bereich derer die Verbindungsstreifen flächig mit dem Grundkörper verklebt werden. Dies ist insbesondere dann zu bevorzugen, wenn das rechteckige Format aus Papier, Karton, Kunststoff oder einem Gewebe besteht. Ebenso ist denkbar, die Verbindungsstreifen beispielsweise mittels Soll- Biegestellen bildenden Scharnieren direkt an den parallel zu den Schwenkachsen verlaufenden Schmalseiten des Grundkörpers anzuordnen.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Grundkörpers sieht vor, dass der Grundkörper einen Behälter zur Aufnahme von Gegenständen umfasst und an seinen in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers auf einem benachbarten Grundkörper zu liegen kommenden Flächen eben ausgebildet ist, so dass in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers aufeinander zu liegen kommende Flächen plan aufeinander liegen. Durch einen solchen Grundkörper kann der Informationsträger gleichzeitig zur Aufnahme von Gegenständen, beispielsweise von Zigaretten oder dergleichen dienen.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft ein Verbindungselement zur schwenkbaren Verbindung mindestens zweier Grundkörper eines oben
beschriebenen Informationsträgers. Ein erfindungsgemäßes Verbindungselement umfasst ein streifenförmiges Format mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen. Das Verbindungselement umfasst weiter zwei Enden zur Verbindung mit einem ersten und einem letzten Grundkörper. Das Verbindungselement weist eine zwischen den Enden verbleibende freie Länge auf, die einem ganzzahligen Vielfachen der Breite eines der mittels des Verbindungselements zu verbindenden Grundkörper entspricht. Das Verbindungselement weist jeweils eine Soll-Biegestelle zwischen jedem der beiden Enden und der freien Länge auf. Bei einer einem ganzzahligen Vielfachen größer eins der Breite eines Grundkörpers entsprechenden freien Länge weist das Verbindungselement entlang der freien Länge weitere Soll-Biegestellen in der Breite eines Grundkörpers entsprechenden Abständen auf.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verbindungselements sieht vor, dass das streifenförmige Format einen Streifen aus Papier, Karton, Kunststoff, einem Gewebe oder dergleichen umfasst, und die Soll-Biegestellen als Falze ausgebildet sind.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1a) bis 1q) eine schematische Darstellung der Bestandteile sowie der Schritte zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Informationsträgers gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel mit zwei Grundkörpern und sechs bedruckbaren Oberflächen,
Fig. 2a) bis 2w) eine schematische Darstellung der Bestandteile sowie der Schritte zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Informationsträgers gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel mit zwei Grundkörpern und acht bedruckbaren Oberflächen,
Fig. 3a) bis 3w) eine schematische Darstellung der Bestandteile sowie der Schritte zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Informationsträgers gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel mit drei Grundkörpern und zehn bedruckbaren Oberflächen,
Fig. 4a) bis 4w) eine schematische Darstellung der Bestandteile sowie der
Schritte zur Herstellung eines erfindungsgemäßen
Informationsträgers gemäß einem vierten
Ausführungsbeispiel mit drei Grundkörpern und zwölf bedruckbaren Oberflächen,
Fig. 5 eine Hilfsvorrichtung zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Informationsträgers,
Fig. 6a) und 6b) ein fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Informationsträgers, bei dem die Grundkörper als dreidimensionale Körper ausgebildet sind.
Fig. 7 ein sechstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Informationsträgers, der in zusammengeklapptem Zustand die
Form einer Zigarettenschachtel aufweist, sowie
Fig. 8) bis 8d) den Informationsträger aus Fig. 7 in aufgeklapptem Zustand.
Wege zur Ausführung der Erfindung:
Den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten erfindungsgemäßen Informationsträgern ist gemein, dass jeder der Informationsträger aus mindestens zwei Grundkörpern besteht, wobei jeder der Grundkörper gegenüber seinem unmittelbar benachbarten Grundkörper um zwei beidseitig des jeweiligen Grundkörpers parallel zueinander verlaufende, um die Breite eines Grundkörpers zueinander beabstandete Schwenkachsen schwenkbar ist. Die Grundkörper sind jeweils durch drei senkrecht zu den Schwenkachsen verlaufende, streifenförmige
Verbindungselemente miteinander verbunden, zwei äußeren und einem inneren. Jeder der Grundkörper umfasst ein im Wesentlichen rechteckiges Format mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen. Die Verbindungselemente umfassen ein streifenförmiges Format, beispielsweise aus Papier, Karton, Kunststoff, einem Gewebe oder dergleichen. Auch die Verbindungselemente weisen bedruckte oder bedruckbare Oberflächen auf. Die Grundkörper sind vorzugsweise aus einem festeren Format hergestellt, als die Verbindungsstreifen, beispielsweise aus einem dickeren Karton, aus Kunststoffplatten oder dergleichen. Die Verbindungsstreifen nehmen zusammen in ihrer Breite in etwa die gesamte Länge eines Grundkörpers parallel zu den Schwenkachsen ein. Jedes der Verbindungselemente ist mit seinem ersten Ende mit einem ersten Grundkörper und mit seinem zweiten Ende mit einem letzten Grundkörper verbunden und weist zwischen seinen mit dem ersten und dem letzten Grundkörper verbundenen Enden eine freie Länge auf, die einem ganzzahligen Vielfachen, also dem ein-, zwei-, dreifachen und so weiter, der Breite eines Grundkörpers senkrecht zu den Schwenkachsen entspricht. Entlang der freien Länge sind die Verbindungselemente weder mit dem ersten, noch mit dem letzten, noch mit einem gegebenenfalls dazwischen angeordneten Grundkörper verbunden. Jedes der Verbindungselemente ist entlang seiner freien Länge abwechselnd zwischen benachbarten Schwenkachsen verlaufend angeordnet und schneidet zwischen seinem jeweiligen ersten und zweiten Ende jede der Schwenkachsen zwischen den Grundkörpern des Informationsträgers mindestens einmal. Jedes der Verbindungselemente weist an seinen Schnittstellen mit den Schwenkachsen jeweils eine Soll-Biegestelle auf, an der das jeweilige Verbindungselement ausgehend von einem gestreckten Zustand in mindestens einer Richtung um 180° um die jeweilige Schwenkachse klappbar ist. Die Soll-Biegestellen der Verbindungselemente sind als Falze ausgebildet. In zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers sind die beiden Verbindungselemente beginnend am ersten Grundkörper an ihren jeweils ersten Schnittstellen mit einer der Schwenkachsen in entgegen gesetzten Richtungen geklappt. Die äußeren beiden der drei Verbindungsstreifen sind zwischen den Schwenkachsen gleichlaufend und an den Schwenkachsen in die Selbe Richtung geklappt angeordnet. Die
Verbindungselemente sind durch Überlappen ihrer Enden mit den Grundkörpern und im Bereich der Überlappung flächiges Verkleben fest mit den Grundkörpern verbunden, wobei die der festen Verbindung dienenden Überlappungsbereiche zwischen Grundkörpem und Verbindungselementen unbedruckt sind und die Verbindungselemente direkt im Anschluss an die Grundkörper die Schwenkachsen bildende Soll-Biegestellen in Form von Falzen aufweisen.
Ein in Fig. 1 dargestellter Informationsträger verfügt über zwei in den Fig. 1i) bis 11) dargestellte Grundkörper 13a, 13b, sowie drei in den Fig. 1g) und 1 h) dargestellte Verbindungsstreifen 14a, 14b, 14c. Dabei zeigt Fig. 1i) die Vorderseite des ersten Grundkörpers 13a, Fig. 1j) die Rückseite des ersten Grundkörpers 13a, Fig. 1 k) die Vorderseite des zweiten Grundkörpers 13b, Fig. 1 k) die Rückseite des zweiten Grundkörpers 13b. Fig. 1g) zeigt die Vorderseiten der Verbindungselemente 14a, 14b, 14c und Fig. 1h) die Rückseiten der Verbindungselemente 14a, 14b, 14c. Die Darstellung in Fig. 1g) ist gegenüber der Darstellung in Fig. 1 h) um eine vertikale Achse gedreht, so dass das die linken Enden der Verbindungselemente 14a, 14b, 14c in Fig. 1g) auf der rechten Seite in Fig. 1h) zu liegen kommen.
Der Informationsträger in Fig. 1 verfügt über insgesamt sechs in den Fig. 1a) bis 1f) dargestellte bedruckte Oberflächen 1 , 2, 3, 4, 5, 6, die durch Schwenken der beiden Grundkörper 13a, 13b relativ zueinander um jeweils zwei Schwenkachsen 20 nach und nach sichtbar werden. Jede der sichtbaren bedruckten Oberflächen 1 , 2, 3, 4, 5, 6 ist in drei Teilflächen A, B, C unterteilt. Die strichpunktierten Linien 15 in den Fig. 1a) bis 1f) geben die Trennlinien zwischen den Teilflächen an. Die Teilflächen 1A bis 6C sind entsprechend den identischen Kennzeichnungen in den Fig. 1g) bis 11) auf unterschiedliche Abschnitte der Verbindungselemente 14a, 14b, 14c und Grundkörper 13a, 13b aufgedruckt.
Die Fig. 1g) bis 11) zeigen, wie die einzelnen Bestandteile des Informationsträgers gemäß dem Ausführungsbeispiel in Fig. 1 bedruckt sind, um nach dem Zusammenbau beim Aufklappen die in den Fig. 1a) bis 1f) dargestellten
Oberflächen 1, 2, 3, 4, 5, 6 zu zeigen. Die gestrichelten Linien 16 geben die als Falze ausgebildeten Soll-Biegestellen der Verbindungselemente 14a, 14b, 14c an. Die Verbindungselemente 14a, 14b, 14c weisen jeweils ein mit dem ersten Grundkörper 13a zu verbindendes erstes Ende 17 und ein mit dem letzten Grundkörper 13b zu verbindendes zweites Ende 18 auf. Zwischen den beiden Enden 17, 18 weisen die Verbindungselemente 14a, 14b, 14c eine der Breite eines Grundkörpers 13a, 13b senkrecht zu den Schwenkachsen 20 entsprechende freien Länge 19 auf.
Der Zusammenbau erfolgt ausgehend von dem entsprechend der Darstellung in den Fig. 1g) bis 11) vorbereiteten Verbindungsstreifen 14a, 14b, 14c und Grundkörpern 13a, 13b gemäß der in den Fig. 1 m) bis 1q) dargestellten Abfolge.
Zunächst werden die Verbindungsstreifen 14a, 14b, 14c wie in Fig. 1m) und 1 n) dargestellt, mit dem Grundkörper 13a verklebt. Hierzu überlappen die Verbindungsstreifen 14a, 14b, 14c mit dem Grundkörper 13a mit ihren in Fig. 1h) als 'Frei' gekennzeichneten Abschnitten. Die mit den als 'Frei' gekennzeichneten Abschnitte der Verbindungsstreifen 14a, 14b, 14c zu verklebende Oberfläche des Grundkörpers 13a ist die in Fig. 1j) dargestellte, ebenfalls mit 'Frei' gekennzeichnete Rückseite. Die Verklebung erfolgt flächig. Fig. 1n) zeigt dabei eine gegenüber Fig. 1m) um eine vertikale Achse gedrehte Darstellung, welche die in Fig. 1m) nicht sichtbaren Flächen erkennen lässt. Der in Fig. 1m) dargestellte Schritt kann wahlweise auch übersprungen werden und es kann auch direkt mit dem in Fig. 1 n) dargestellten Schritt begonnen werden.
Beginnend am ersten Grundkörper 13a werden nun ausgehend vom in Fig. 1 n) dargestellten Zustand die beiden äußeren Verbindungselemente 14a und 14c in einer ersten Richtung um eine erste der beiden Schwenkachsen 20 umgeklappt und das innere Verbindungselement 14b in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegengesetzten Richtung um die zweite der beiden Schwenkachsen 20 umgeklappt. Dieser Zustand ist in Fig. 1o) dargestellt.
Im in Fig. 1p) dargestellten Schritt wird der Grundkörper 13b im Überlappungsbereich mit seiner in Fig. 11) dargestellten, mit 'Frei' gekennzeichneten Fläche nach oben auf den bereits hergestellten Teil des Informationsträgers gelegt. Nunmehr sind nur noch als 'Frei' markierte Flächen erkennbar, welche miteinander zu verkleben sind. Ausgehend von Fig. 1 p) werden die Enden 18 der Verbindungsstreifen 14a, 14b, 14c nun umgeklappt und wie in Fig. 1q) dargestellt mit ihren als 'Frei' markierten Abschnitten mit dem Grundkörper 13b verklebt.
Ein entsprechend Fig. 1 ausgeführter Informationsträger verfügt bei zwei um zwei Schwenkachsen 20 relativ zueinander schwenkbaren Grundkörpern 13a, 13b, welche vier bedruckte oder bedruckbare Oberflächen aufweisen, über insgesamt sechs bedruckbare Oberflächen 1 , 2, 3, 4, 5, 6, welche durch Klappen der Grundkörper 13a, 13b um ihre Schwenkachsen 20 und dadurch nach und nach Sichtbarwerden der bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen der streifenförmigen Verbindungselemente 14a, 14b, 14c und/oder der bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen der Grundkörper 13a, 13b gebildet werden.
Ein in Fig. 2 dargestellter Informationsträger verfügt über zwei in den Fig. 2k) bis 2n) dargestellte Grundkörper 13a', 13b', sowie drei in den Fig. 2i) und 2j) dargestellte Verbindungsstreifen 14a', 14b', 14c'. Dabei zeigt Fig. 2k) die
Vorderseite des ersten Grundkörpers 13a', Fig. 2I) die Rückseite des ersten
Grundkörpers 13a', Fig. 2m) die Vorderseite des zweiten Grundkörpers 13b' und
Fig. 2n) die Rückseite des zweiten Grundkörpers 13b'. Fig. 2i) zeigt die Vorderseiten der Verbindungselemente 14a', 14b', 14c' und Fig. 2j) die
Rückseiten der Verbindungselemente 14a', 14b', 14c'. Die Darstellung in Fig. 2j) ist gegenüber der Darstellung in Fig. 2i) um eine vertikale Achse gedreht, so dass das die linken Enden der Verbindungselemente 14a', 14b', 14c' in Fig. 2i) auf der rechten Seite in Fig. 2j) zu liegen kommen.
Der Informationsträger in Fig. 2 verfügt über insgesamt acht in den Fig. 2a) bis 2h) dargestellte bedruckte Oberflächen 1 ', 2', 3', 4', 5', 6', 7', 8', die durch
Schwenken der beiden Grundkörper 13a', 13b' relativ zueinander um jeweils zwei Schwenkachsen 20' nach und nach sichtbar werden. Jede der sichtbaren bedruckten Oberflächen 1 ', 2', 3', 4', 5', 6', 7', 8' ist in drei Teilflächen A', B', C unterteilt. Die strichpunktierten Linien 15' in den Fig. 2a) bis 2h) geben die Trennlinien zwischen den Teilflächen an. Die Teilflächen 1 'A' bis 8'C sind entsprechend den identischen Kennzeichnungen in den Fig. 2i) bis 2n) auf unterschiedliche Abschnitte der Verbindungselemente 14a', 14b', 14c' und Grundkörper 13a', 13b' aufgedruckt.
Die Fig. 2i) bis 2n) zeigen, wie die einzelnen Bestandteile des Informationsträgers gemäß dem Ausführungsbeispiel in Fig. 2 bedruckt sind, um nach dem Zusammenbau beim Aufklappen die in den Fig. 2a) bis 2h) dargestellten Oberflächen 1 ', 2', 3', 4', 5', 6', 7', 8' zu zeigen. Die gestrichelten Linien 16' geben die als Falze ausgebildeten Soll-Biegestellen der Verbindungselemente 14a', 14b', 14c' an. Die Verbindungselemente 14a', 14b', 14c' weisen jeweils ein mit dem ersten Grundkörper 13a' zu verbindendes erstes Ende 17' und ein mit dem letzten Grundkörper 13b' zu verbindendes zweites Ende 18' auf. Zwischen den beiden Enden 17', 18' weisen die Verbindungselemente 14a', 14b', 14c' eine der doppelten Breite eines Grundkörpers 13a', 13b' senkrecht zu den Schwenkachsen 20' entsprechende freien Länge 19' auf.
Der Zusammenbau erfolgt ausgehend von dem entsprechend der Darstellung in den Fig. 2i) bis 2n) vorbereiteten Verbindungsstreifen 14a', 14b', 14c' und Grundkörpern 13a', 13b' gemäß der in den Fig. 2o) bis 2w) dargestellten Abfolge.
Zunächst werden die Verbindungsstreifen 14a', 14b', 14c' wie in Fig. 2o) und 2p) dargestellt, mit dem Grundkörper 13a' verklebt. Hierzu überlappen die Verbindungsstreifen 14a', 14b', 14c' mit dem Grundkörper 13a' mit ihren in Fig. 2i) und 2j) als 'Frei' gekennzeichneten, die Enden 17' bildenden Abschnitten. Die mit den als 'Frei' gekennzeichneten Abschnitte der Verbindungsstreifen 14a', 14b', 14c' zu verklebende Oberfläche des Grundkörpers 13a' sind die in den Fig. 2k) und 2I) dargestellten, ebenfalls mit 'Frei' gekennzeichneten Teilflächen auf
der Vorder- (Fig. 2k)) und Rückseite (Fig. 2I)). Die Verklebung erfolgt flächig. Fig. 2p) zeigt dabei eine gegenüber Fig. 2o) um eine vertikale Achse gedrehte Darstellung, welche die in Fig. 2o) nicht sichtbaren Flächen erkennen lässt. Der zwischen Fig. 2o) und Fig. 2p) liegende Schritt kann wahlweise auch übersprungen werden und es kann auch direkt mit dem in Fig. 2p) dargestellten Schritt begonnen werden.
Ausgehend vom in Fig. 2o) dargestellten Zustand werden die beiden äußeren Verbindungselemente 14a' und 14c' mit ihren freien Enden 18' in einer ersten Richtung um eine Schwenkachse 20' umgeklappt und das innere Verbindungselement 14b' in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegen gesetzten Richtung um die Selbe Schwenkachse 20' umgeklappt. Das Verbindungselement 14b' wird ausgehend von Fig. 2o) zum Betrachter hin um die Schwenkachse 20' geklappt, und die Verbindungselemente 14a', 14c' werden vom Betrachter weg um die Schwenkachse 20' geklappt. Der dadurch erreichte Zustand ist in Fig. 2q) dargestellt.
Fig. 2r) zeigt die Situation von Fig. 2q) um eine Vertikale Achse gedreht, so dass die in Fig. 2q) sichtbaren Flächen nunmehr dem Betrachter abgekehrt sind. Erkennbar ist hier das in entgegen gesetzter Richtung zu den zweiten Enden 18' der Verbindungselemente 14a' und 14c' (Fig. 2q)) geklappte zweite Ende 18' des Verbindungselements 14b'.
In Fig. 2s) wird ausgehend von dem in Fig. 2q) dargestellten Zustand der Grundkörper 13b' mit seiner in Fig. 2n) dargestellten, mit 'Frei' gekennzeichneten
Teilfläche nach oben zwischen die Verbindungsstreifen 14a', 14b', 14c' gelegt, so dass die Verbindungsstreifen 14a' und 14c' vom Betrachter aus gesehen mit
Abschnitten ihrer freien Längen 19' vor dem Grundkörper 13b' verlaufen. Fig. 2t) zeigt die Selbe Situation, diesmal von der in Fig. 2s) dem Betrachter abgekehrten Seite.
Fig. 2u) zeigt den nächsten Schritt, bei dem ausgehend von Fig. 2t) die jeweils zweiten Enden 18' der Verbindungselemente 14a' und 14b' nach vorn umgeklappt und mit den in Fig. 2t) als 'Frei' gekennzeichneten Flächen des letzten Grundkörpers 13b' verklebt werden.
Fig. 2v) zeigt wiederum die Selbe Situation von der in Fig. 2u) dem Betrachter abgekehrten Seite.
Ausgehend von Fig. 2v) wird das zweite Ende 18' des Verbindungselements 14b' nach vorn umgeklappt und mit der als 'Frei' gekennzeichneten, in Fig. 2n) erkennbaren Teilfläche des letzten Grundkörpers 13b' verklebt, um den in Fig. 2w) dargestellten Endzustand zu erhalten. Der Informationsträger in Fig. 2w) ist um die Schwenkachse 20' aufgeklappt und kann um diese Schwenkachse 20' auf halb so große Abmessungen zusammengeklappt werden.
Ein entsprechend dem Ausführungsbeispiel in Fig. 2 ausgeführter Informationsträger verfügt bei zwei um zwei Schwenkachsen 20' relativ zueinander schwenkbaren Grundkörpern 13a', 13b', welche vier bedruckte oder bedruckbare Oberflächen aufweisen, über insgesamt sechs bedruckbare Oberflächen 1 ', 2', 3', 4', 5', 6', 7', 8', welche durch Klappen der Grundkörper 13a', 13b' um ihre Schwenkachsen 20' und dadurch nach und nach Sichtbarwerden der bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen der streifenförmigen Verbindungselemente 14a', 14b', 14c' und/oder der bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen der Grundkörper 13a', 13b' gebildet werden.
Ein gemäß dem Ausführungsbeispiel in Fig. 3 hergestellter erfindungsgemäßer Informationsträger verfügt wie in Fig. 3a) dargestellt bei drei Grundkörpern 13a", 13b", 13c" mit zusammen sechs Oberflächen über insgesamt zehn bedruckbare Oberflächen 1 ", 2", 3", 4", 5", 6", 7", 8", 9", 10", welche durch Schwenken der drei Grundkörper 13a", 13b", 13c" um jeweils zwei Schwenkachsen 20" gegenüber dem jeweils benachbarten Grundkörper 13a", 13b", 13c" nach und nach Sichtbar werden. Jede der sichtbaren bedruckten Oberflächen 1 ", 2", 3",
4", 5", 6", 7", 8", 9", 10" ist in drei Teilflächen A", B", C" unterteilt. Die strichpunktierten Linien 15" in Fig. 3a) geben die Trennlinien zwischen den Teilflächen an. Die Teilflächen 1 "A" bis 10"C" sind entsprechend den identischen Kennzeichnungen in den Fig. 3b) bis 3g) auf unterschiedliche Abschnitte der Verbindungselemente 14a", 14b", 14c", 14d", 14e", 14f" und Grundkörper 13a", 13b", 13c" aufgedruckt.
Der in Fig. 3 dargestellter Informationsträger verfügt über drei in den Fig. 3f) und 3g) dargestellte Grundkörper 13a", 13b", 13c", sowie insgesamt sechs in den Fig. 3b) bis 3e) dargestellte Verbindungsstreifen 14a", 14b", 14c", 14d", 14e", 14f". Dabei zeigt Fig. 3f) die Vorderseiten der Grundkörper 13a". 13b". 13c"und Fig. 3g) deren Rückseiten. Fig. 3b) zeigt die Vorderseiten der Verbindungselemente 14a", 14b", 14c" und Fig. 3c) deren Rückseiten. Fig. 3d) zeigt die Vorderseiten der Verbindungselemente 14d", 14e", 14f" und Fig. 3e) deren Rückseiten. Die Darstellungen in den Fig. 3c) und 3e) sind gegenüber den Darstellungen in den Fig. 3b) und 3d) um eine vertikale Achse gedreht, so dass das die linken Enden der Verbindungselemente 14a", 14b", 14c" in Fig. 3b) bzw. 14d", 14e", 14f" in Fig. 3d) auf der rechten Seite in Fig. 3c) bzw. Fig. 3e) zu liegen kommen.
Die Fig. 3b) bis 3g) zeigen, wie die einzelnen Bestandteile des Informationsträgers gemäß dem Ausführungsbeispiel in Fig. 3 bedruckt sind, um nach dem Zusammenbau beim Aufklappen die in Fig. 3a) dargestellten Oberflächen 1 ", 2", 3", 4", 5", 6", 7", 8", 9", 10" zu zeigen. Die gestrichelten Linien 16" in den Fig. 3b) bis 3e) geben die als Falze ausgebildeten Soll- Biegestellen der Verbindungselemente 14a", 14b", 14c", 14d", 14e", 14f" an. Die Verbindungselemente 14a", 14b", 14c" weisen jeweils ein mit dem Grundkörper 13a" zu verbindendes erstes Ende 17" und ein mit dem Grundkörper 13b" zu verbindendes zweites Ende 18" auf. Die Verbindungselemente 14d", 14e", 14f" weisen jeweils ein mit dem Grundkörper 13b" zu verbindendes erstes Ende 17" und ein mit dem Grundkörper 13c" zu verbindendes zweites Ende 18" auf. Zwischen den beiden Enden 17", 18"
weisen die Verbindungselemente 14a", 14b", 14c", 14d", 14e", 14f" eine der Breite eines Grundkörpers 13a", 13b", 13c" senkrecht zu den Schwenkachsen 20" entsprechende freien Länge 19" auf.
Der Zusammenbau erfolgt ausgehend von dem entsprechend der Darstellung in den Fig. 3b) bis 3g) vorbereiteten Verbindungsstreifen 14a", 14b", 14c", 14d", 14e", 14f" und Grundkörpern 13a", 13b", 13c" gemäß der in den Fig. 3h) bis 3w) dargestellten Abfolge.
Zunächst werden die Verbindungsstreifen 14a", 14b", 14c", wie in Fig. 3h) und 3i) dargestellt, mit dem Grundkörper 13a" verklebt. Hierzu überlappen die Verbindungsstreifen 14a", 14b", 14c" mit dem Grundkörper 13a" mit ihren in Fig. 3b) und 3c) als 'Frei' gekennzeichneten, die Enden 17" bildenden Abschnitten. Die mit den als 'Frei' gekennzeichneten Abschnitte der Verbindungsstreifen 14a", 14b", 14c" zu verklebende Oberfläche des Grundkörpers 13a" ist die in Fig. 3f) dargestellte, die ebenfalls mit 'Frei' gekennzeichneten Teilflächen auf der Vorderseite umfassende Oberfläche (Fig. 3f)). Die Verklebung erfolgt flächig. Fig. 3i) zeigt dabei eine gegenüber Fig. 3h) um eine vertikale Achse gedrehte Darstellung, welche die in Fig. 3h) nicht sichtbaren Flächen erkennen lässt. Der zwischen Fig. 3h) und Fig. 3i) liegende Schritt kann wahlweise auch übersprungen werden und es kann auch direkt mit dem in Fig. 3i) dargestellten Schritt begonnen werden.
Auf die gleiche Art und Weise wird mit den Verbindungsstreifen 14d", 14e", 14f" und dem Grundkörper 13b" verfahren. Dies ist in den Fig. 3j) und 3k) dargestellt.
Auch hier werden die Verbindungsstreifen 14d", 14e", 14f", wie in Fig. 3j) und
3k) dargestellt, mit dem Grundkörper 13b" verklebt. Hierzu überlappen die
Verbindungsstreifen 14d", 14e", 14f" mit dem Grundkörper 13b" mit ihren in
Fig. 3d) und 3e) als 'Frei' gekennzeichneten, die Enden 17" bildenden Abschnitten. Die mit den als 'Frei' gekennzeichneten Abschnitte der
Verbindungsstreifen 14d", 14e", 14f" zu verklebende Oberfläche des
Grundkörpers 13b" ist die in Fig. 3f) dargestellte, die ebenfalls mit 'Frei'
gekennzeichneten Teilflächen auf der Vorderseite umfassende Oberfläche (Fig. 3f)). Die Verklebung erfolgt flächig. Fig. 3k) zeigt dabei eine gegenüber Fig. 3j) um eine vertikale Achse gedrehte Darstellung, welche die in Fig. 3j) nicht sichtbaren Flächen erkennen lässt. Der zwischen Fig. 3j) und Fig. 3k) liegende Schritt kann wahlweise auch übersprungen werden und es kann auch hier direkt mit dem in Fig. 3k) dargestellten Schritt begonnen werden.
Ausgehend von Fig. 3h) wird zunächst die freie Länge 19" des Verbindungselements 14b" mit dem zweiten Ende 18" umgeklappt. Die sich daraus ergebende Situation ist in Fig. 3I) dargestellt. Fig. 3m) zeigt die dem Betrachter in Fig. 3I) abgewandte Seite.
Ebenfalls wird ausgehend von Fig. 3j) die freie Länge 19" des Verbindungselements 14e" mit dem zweiten Ende 18" umgeklappt. Die sich daraus ergebende Situation ist in Fig. 3n) dargestellt. Fig. 3o) zeigt die dem Betrachter in Fig. 3n) abgewandte Seite.
Um eine zuverlässige Faltung an den Soll-Biegestellen 16" sicherzustellen wird das Selbe ausgehend von den Fig. 3h) und 3j) mit den Verbindungsstreifen 14a", 14c", 14d", 14f" durchgeführt. Die entsprechenden, sich daraus ergebenden Situationen sind in den Fig. 3p) und 3r) dargestellt. Die Fig. 3q) und 3s) zeigen wiederum die in den Fig. 3p) und 3r) für den Betrachter nicht sichtbaren Rückseiten.
Nun werden die beiden Baugruppen in Fig. 3p) und 3r) kombiniert, wobei zunächst der Grundkörper 13c" unter der freien Länge 19" des Verbindungselements 14b" in Fig. 3p) hindurch und über die mit 'Frei' gekennzeichneten Enden 18" der Verbindungsstreifen 14a" und 14c" in Fig. 3p) hinweg zwischen die Verbindungsstreifen 14a", 14b" und 14c" gelegt wird. Die mit 'Frei' gekennzeichneten Enden 18" der Verbindungsstreifen 14a" und 14c" in Fig. 3p) werden direkt mit dem Grundkörper 13c" flächig verklebt. Das Ende 18" des Verbindungselements 14b" in Fig. 3p) wird um den Grundkörper 13c"
gelegt, und ebenfalls mit seiner in Fig. 3q) mit 'Frei' markierten Fläche mit dem Grundkörper 13c" verklebt. Ebenso wird mit dem freien Ende 18"des Verbindungselements 14e" in Fig. 3r) verfahren. Es wird hinter der mit 3"B" gekennzeichneten Fläche in Fig. 3p) mit dem Grundkörper 13c" verklebt, wohingegen die auf ihrer Rückseite mit 'Frei' (Fig. 3s)) gekennzeichneten Enden 18" der Verbindungselemente 14d" und 14f", welche auf ihrer Vorderseite mit den Teilflächen 3"A" und 3"C" bedruckt sind, ebenfalls mit dem Grundkörper 13c" verklebt werden.
Es ergibt sich ein Informationsträger, der auf unterschiedlichste Weise auf- und zugeklappt werden kann. Beispielhaft sind einige flächige Zustände in den Fig. 3t) bis 3w) dargestellt. Wichtig ist hervorzuheben, dass eine in Fig. 3v) dargestellte Situation auch möglich ist, um die Oberflächen 5" und 4" zu zeigen (vgl. Fig. 3a)).
Der gemäß dem in Fig. 3 dargestellten Ablauf herstellbare Informationsträger sieht drei relativ zueinander schwenkbar miteinander verbundene Grundkörper und einer der Breite eines Grundkörpers senkrecht zu den Schwenkachsen entsprechenden freien Länge der Verbindungselemente vor. Benachbarte Grundkörper sind durch jeweils drei Verbindungselemente miteinander verbunden, welche mit ihren jeweils ersten und zweiten Enden an gegenüberliegenden Seiten der benachbarten Grundkörper angeordnet sind. Die äußeren beiden der drei Verbindungselemente sind zwischen den Schwenkachsen gleichlaufend und an den Schwenkachsen in die Selbe Richtung geklappt angeordnet. Die äußeren Verbindungselemente und das innere Verbindungselement sind mit ihren jeweils ersten und zweiten Enden im Bereich der Schwenkachsen an gegenüberliegenden Seiten der Grundkörper angeordnet. In zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers ist beginnend an einem ersten Grundkörper das innere Verbindungselement in einer ersten Richtung um die erste der beiden Schwenkachsen, um die die benachbarten Grundkörper relativ zueinander schwenkbar sind umgeklappt, und die beiden äußeren Verbindungselemente in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegen
gesetzten Richtung um die zweite der beiden Schwenkachsen umgeklappt. Ein derart ausgeführter Informationsträger verfügt bei drei um jeweils zwei Schwenkachsen relativ zueinander schwenkbaren Grundkörpem, welche sechs bedruckbare Oberflächen aufweisen, über insgesamt zehn bedruckbare Oberflächen, welche durch Klappen der Grundkörper und dadurch nach und nach Sichtbarwerden der bedruckbaren Oberflächen der streifenförmigen Verbindungselemente gebildet werden.
Ein in Fig. 4 dargestellter Informationsträger verfügt über drei in den Fig. 4d) und 4e) näher dargestellte Grundkörper 13a'", 13b'", 13c'", sowie drei in den Fig.
4b) und 4c) dargestellte Verbindungsstreifen 14a'", 14b'", 14c'". Dabei zeigt
Fig. 4d) die Vorderseiten der Grundkörper 13a'", 13b'", 13c'" und Fig. 4e) deren
Rückseiten. Fig. 4b) zeigt die Vorderseiten der Verbindungselemente 14a' ",
14b'", 14c'" und Fig. 4c) deren Rückseiten. Die Darstellung in Fig. 4c) ist gegenüber der Darstellung in Fig. 4b) um eine vertikale Achse gedreht, so dass das die linken Enden der Verbindungselemente 14a'", 14b'", 14c'" in Fig. 3b) auf der rechten Seite in Fig. 4c) zu liegen kommen.
Der Informationsträger in Fig. 4 verfügt über insgesamt zwölf in Fig. 4a) dargestellte bedruckte Oberflächen 1 ", 2' ", 3'", 4"', 5'", 6'", 7'", 8'", 9'",
10'", 11 '", 12'", die durch Schwenken der drei Grundkörper 13a'", 13b'",
13c'" relativ zueinander um jeweils zwei zwischen benachbarten Grundkörpern
13a'", 13b'", 13c'" liegende Schwenkachsen 20'" nach und nach sichtbar werden. Jede der sichtbaren bedruckten Oberflächen 1 '", 2'", 3'", 4'", 5"', 6'", 7'", 8'", 9'", 10' ", 11 '", 12'" ist in drei Teilflächen A'", B'", C" unterteilt. Die gestrichelten Linien 15'" in Fig. 4a) geben die Trennlinien zwischen den
Teilflächen an. Die Teilflächen 1 "'A' " bis 12"'C" sind entsprechend den identischen Kennzeichnungen in den Fig. 4b) bis 4e) auf unterschiedliche
Abschnitte der Verbindungselemente 14a'", 14b'", 14c'" und Grundkörper 13a'", 13b'", 13c'" aufgedruckt.
Die Fig. 4b) bis 4e) zeigen, wie die einzelnen Bestandteile des Informationsträgers gemäß dem Ausfϋhrungsbeispiel in Fig. 4 bedruckt sind, um nach dem Zusammenbau beim Aufklappen die in Fig. 4a) dargestellten Oberflächen 1 '", 2'", 3' ", 4'", 5'", 6'", 7'", 8'", 9'", 10'", 11 '", 12'" zu zeigen. Die gestrichelten Linien 16'" geben die als Falze ausgebildeten Soll- Biegestellen der Verbindungselemente 14a'", 14b'", 14c'" an. Die Verbindungselemente 14a'", 14b'", 14c'" weisen jeweils ein mit dem ersten Grυndkörper 13a'" zu verbindendes erstes Ende 17" und ein mit dem letzten Grundkörper 13b' " zu verbindendes zweites Ende 18'" auf. Zwischen den beiden Enden 17'", 18'" weisen die Verbindungselemente 14a'", 14b'", 14c"' eine der dreifachen Breite eines Grundkörpers 13a'", 13b'", 13c " senkrecht zu den Schwenkachsen 20'" entsprechende freien Länge 19'" auf.
Der Zusammenbau erfolgt ausgehend von dem entsprechend der Darstellung in den Fig. 4b) bis 4e) vorbereiteten Verbindungsstreifen 14a'", 14b' ", 14c'" und Grundkörpern 13a'", 13b'", 13c'" gemäß der in den Fig. 4f) bis 4x) dargestellten Abfolge.
Zunächst werden die Verbindungsstreifen 14a'", 14b'", 14c'" wie in Fig. 4f) und 4g) dargestellt, mit dem ersten Grundkörper 13a " verklebt. Hierzu überlappen die Verbindungsstreifen 14a'", 14b'", 14c'" mit dem Grundkörper 13a'" mit ihren in Fig. 4b) und 4c) als 'Frei' gekennzeichneten, die Enden 17' bildenden
Abschnitten. Die mit den als 'Frei' gekennzeichneten Abschnitte der
Verbindungsstreifen 14a'", 14b'", 14c'" zu verklebende Oberfläche des Grundkörpers 13a' " sind die in den Fig. 4d) und 4e) dargestellten, ebenfalls mit
'Frei' gekennzeichneten Teilflächen auf der Vorder- (Fig. 4d)) und Rückseite (Fig.
4e)) des Grundkörpers 13a'". Die Verklebung erfolgt flächig. Fig. 4g) zeigt dabei eine gegenüber Fig. 4f) um eine vertikale Achse gedrehte Darstellung, welche die in Fig. 4f) nicht sichtbaren Flächen erkennen lässt. Der zwischen Fig. 4f) und Fig. 4g) liegende Schritt kann wahlweise auch übersprungen werden und es kann auch direkt mit dem in Fig. 4g) dargestellten Schritt begonnen werden.
Ausgehend vom in Fig. 4f) dargestellten Zustand werden die mit dem Grundkörper 13a'" verklebten Enden 17'" der Verbindungselemente 14a' ", 14c'" zusammen mit dem Grundkörper 13a'" um eine Schwenkachse 20'" umgeklappt. Die freie Länge 19'" des Verbindungselements 14b'" bleibt zunächst gestreckt, so dass sie in einem nicht dargestellten Zwischenschritt zunächst nach rechts vom Grundkörper 13a'" weg ragen würde. Nach dem Umklappen des Grundkörpers 13a '"und dem dadurch erfolgten Umklappen der Verbindungselemente 14a'", 14c'" um die Schwenkachse 20'" in einer Richtung wird nunmehr das gedacht nach rechts ragende freie Ende 19'" des Verbindungselements 14b'" um die Selbe Schwenkachse 20' " aber in umgekehrter Richtung, wie die Verbindungselemente 14a'", 14c'" geklappt. Dieser Zustand ist in Fig. 4h) dargestellt.
Fig. 4i) zeigt die Situation von Fig. 4h) um eine vertikale Achse gedreht, so dass die in Fig. 4h) sichtbaren Flächen nunmehr dem Betrachter abgekehrt sind.
In Fig. 4j) sind ausgehend von dem in Fig. 4h) dargestellten Zustand die beiden äußeren Verbindungselemente 14a'", 14c'" an ihrer Soll-Biegestelle gegenüber dem durch den Grundkörper 13a'" verstärkten Teil nach rechts geklappt. Fig. 4k) zeigt die in Fig. 4j dem Betrachter abgewandte Seite.
In Fig. 4I) ist ausgehend vom in Fig. 4j) dargestellten Zustand der Grundkörper 13c'" mit seiner in Fig. 4d) dargestellten Vorderseite in Richtung zum Betrachter auf den durch den Grundkörper 13a'" verstärkten Bereich gelegt.
In Fig. 4m) sind die zweiten Enden 18" und ein Teil der verbleibenden freien Längen 19'" der Verbindungselemente 14a'", 14c'" ausgehend vom in Fig. 4I) dargestellten Zustand nach links geklappt. Fig. 4n) zeigt wiederum die vom Betrachter abgewandten Seiten von Fig. 4m). Ausgehend von Fig. 4m) ist in Fig. 4o) das zweite Ende 18'" und die verbleibende freie Länge 19'" des Verbindungselements 14b'" um den Grundkörper 13c'" nach rechts geklappt. Fig. 4p) zeigt wiederum die vom Betrachter abgewandten Seiten von Fig. 4o). In
Fig. 4q) ist ausgehend von Fig. 4o) der Grundkörper 13b'" mit seiner in Fig. 4e) dargestellten Rückseite in Richtung zum Betrachter auf den Überlappungsbereich gelegt, der bereits den Grundkörper 13a'" und den Grundkörper 13c'" umfasst.
In Fig. 4r sind die beiden Enden 18'" der Verbindungselemente 14a'", 14c'" nach rechts umgeklappt und an den in Fig. 4q) mit 'Frei' markierten Flächen mit dem Grundkörper 13b'" flächig verklebt. Zusätzlich ist das in Fig. 4q) nach rechts ragende Ende 18'" des Verbindungselements 14b' " nach links um den Grundkörper 13c'" herum umgeklappt.
Fig. 4s) zeigt die dem Betrachter abgewandte Seite der Situation in Fig. 4r. Ausgehend von Fig. 4s) sind in Fig. 4t) die stapelartig im Überlappungsbereich übereinander liegenden Grundkörper 13a'" und 13c'" um die gegenüber dem in Fig. 4s) zu unterst liegenden Grundkörper 13b'" linke Schwenkachse 20'" nach links weggeklappt. Nun liegt das mit 'Frei' gekennzeichnete verbleibende Ende 18'" des Verbindungselements 14b'" und die zugehörige, ebenfalls mit 'Frei' gekennzeichnete Teilfläche des Grundkörpers 13b'" offen und können wie in Fig. 4u) dargestellt miteinander verklebt werden.
Der nach der Anleitung gemäß Fig. 4 hergestellte fertige Informationsträger zeigt in zusammengeklapptem Zustand nach außen die in den Fig. 4v) und 4w) dargestellten Oberflächen. Bei sehr kompakten Abmessungen in zusammengeklapptem Zustand erlaubt er die Darstellung von insgesamt zwölf seinen Grundabmessungen in zusammengeklapptem Zustand entsprechenden Oberflächen.
Eine in Fig. 5 dargestellte Hilfsvorrichtung 21 umfasst eine Grundplatte 22 mit an den Schmalseiten 23 angeordneten Ausnehmungen 24. Auf der Grundplatte 22 sind Anschläge 25, 26 angeordnet, die die Form eines erfindungsgemäßen Informationsträgers vorzugsweise während des ersten Schritts zu seiner Herstellung nachbilden. Durch Vorgabe der Anordnung der in die Hilfsvorrichtung 21 einzulegenden Verbindungselemente und Grundkörper durch den durch die
Anschläge 25, 26 vorgegebenen Umriss wird das Einhalten des ersten Schrittes zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Informationsträgers sichergestellt. Dadurch wird auch die Einhaltung einer bestimmten oben beschriebenen Abfolge von Schritten erleichtert.
Zur Anpassung an verschiedene Ausführungsbeispiele von Informationsträgern sind die Anschläge 26 verstellbar ausgeführt.
Ein in den Fig. 6a) und 6b) dargestellter Informationsträger 30 entspricht in seinem Aufbau im Wesentlichen dem Informationsträger aus Fig. 1 , mit dem Unterschied, dass die Grundkörper 31 kein rechteckiges Format, sondern dreidimensionale Körper sind. Auch hier sind die Grundkörper 31 um jeweils zwei Schwenkachsen 32, 33 relativ zueinander schwenkbar.
Ein in den Fig. 7 und 8 dargestellter Informationsträger 50 weist in zusammengeklapptem Zustand die Form einer Zigarettenschachtel 51 auf. Der Informationsträger 50 besteht aus zwei Grundkörpern 52, die jeweils quaderförmig ausgebildet sind. Die Grundkörper sind um zwei beidseits der Grundkörper 52 parallel zueinander verlaufende Schwenkachsen 58, 59 relativ zueinander schwenkbar miteinander verbunden. Die Grundkörper 52 umfassen jeweils einen Behälter 56 zur Aufnahme von Gegenständen 54. Bei den Gegenständen handelt es sich um Zigaretten 55. Die in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers 50 aufeinander liegenden Flächen 57 der beiden Grundkörper 52 sind eben ausgebildet, so dass diese Flächen 57 in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers 50 plan aufeinander liegen.
An einem der beiden Grundkörper 52 ist eine Vorrichtung in Form einer Verschlusskappe 53 angeordnet, die in geschlossenem Zustand die beiden Grundkörper 52 in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers 50 zusammenhält. Hierdurch wird ein unbeabsichtigtes Aufklappen des Informationsträgers 50 verhindert. Die Verschlusskappe 53 verhindert gleichzeitig
wirkungsvoll, dass die in den Behältern 56 untergebrachten Zigaretten 55 unbeabsichtigt herausfallen oder beschädigt werden können.
Durch Aufklappen der Verschlusskappe 53 werden die in den Grundkörpern 52 untergebrachten Zigaretten 55 zugänglich.
Bei dem in Form einer Zigarettenschachtel 51 ausgebildeten Informationsträger 50 nehmen die nicht näher dargestellten Verbindungselemente zusammen in ihrer Breite nur einen solchen Teil der Länge eines Grundkörpers 52 parallel zu den Schwenkachsen 58, 59 ein, dass bei aufgeklapptem Informationsträger 50 die in den Grundkörpern 52 untergebrachten Zigaretten 55 in etwa um die Länge eines Zigarettenfilters von jeweils einer der bei zusammengeklapptem Informationsträger 50 plan aneinander liegenden Flächen 57 aus zugänglich sind.
Wichtig ist hervorzuheben, dass der Grundgedanke der Erfindung auch einschließt, einen erfindungsgemäßen Informationsträger als Bausatz anzubieten, beispielsweise als Beilage in Magazinen, Wochen- oder Monatszeitschriften und dergleichen. So ist beispielsweise denkbar, einen Informationsträger als einen Horoskop-, Mondphasen-, Veranstaltungs-, oder sonst wie gearteten Kalender, als einen Spiel- oder Tourplan einer Sport- oder Konzertveranstaltung oder dergleichen auszuführen und in Form von bedruckten Einzelteilen einer solchen Zeitschrift beizulegen.
Der erfindungsgemäße Informationsträger hat durch den verblüffenden Effekt, mehr bedruckbare Oberflächen als Oberflächen der haptisch erfassbaren Grundkörper aufzuweisen, einen hohen Werbeeffekt.
Als besonders werbewirksam ist es denkbar, einen Informationsträger auf einer seiner bedruckbaren Oberflächen mit einem Kalender zu versehen, auf dem bestimmte Daten, beispielsweise jeder dreizehnte Freitag eines Monats vermerkt ist. Auf einer anderen bedruckbaren Oberfläche weist der Informationsträger einen Werbehinweis auf, dass bei Eintreten eines bestimmten Ereignisses an
einem im Kalender entsprechend gekennzeichneten Tag, eine bestimmte Prämie, ein besonderer Rabatt, oder kein Malus im Wert eines beispielsweise in Form eines vollflächig aufgedruckten Geldscheins gewährt wird. So ist beispielsweise denkbar, dass ein Versicherungsnehmer mit Abschluss einer Versicherung einen entsprechenden Informationsträger ausgehändigt bekommt, auf dessen bedruckten Oberflächen die Versicherungsnummer sowie ein Kalender mit bestimmten markierten Daten angegeben sind. Die Daten können individuell auf den Versicherungsnehmer abgestimmte Daten sein, oder aber auch bestimmte, als Glücks- oder Unglücksdaten bekannte Daten sein. Darüber hinaus ist ebenfalls auf einer bedruckten Oberfläche ein Geldschein mit einer beliebigen Summe abgebildet. Die Summe muss keinem existierenden Geldschein entsprechen. Tritt ein Ereignis, bei dem der Versicherungsnehmer die Versicherung in Anspruch nimmt, an einem im Kalender markierten Tag ein, so erhält der Versicherungsnehmer die angegebene Summe als Bonus, Prämie oder sonstige Vergünstigung angerechnet oder ausbezahlt.
Selbstverständlich ist das zuvor beschriebene Beispiel nicht auf eine bestimmte Ausgestaltung eines Informationsträgers beschränkt, auch nicht auf bestimmte Versicherungen oder auch nur auf Geschäfte, die Versicherungen umfassen.
Gewerbliche Anwendbarkeit:
Die Erfindung ist insbesondere im Bereich der Herstellung und dem Vertrieb von bedruckten oder bedruckbaren Werbemitteln gewerblich anwendbar.
Claims
1. Informationsträger umfassend mindestens zwei Grundkörper mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen, die mittels Verbindungselementen schwenkbar miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Grundkörper gegenüber seinem unmittelbar benachbarten Grundkörper um zwei beidseitig des jeweiligen Grundkörpers parallel zueinander verlaufende, um die Breite eines Grundkörpers zueinander beabstandete Schwenkachsen schwenkbar ist, wobei die Grundkörper durch mindestens zwei senkrecht zu den Schwenkachsen verlaufende, streifenförmige Verbindungselemente miteinander verbunden sind, welche zusammen in ihrer Breite in etwa die gesamte Länge eines Grundkörpers parallel zu den Schwenkachsen einnehmen und bedruckte oder bedruckbare Oberflächen aufweisen, wobei jedes der
Verbindungselemente mit seinem ersten Ende mit einem ersten Grundkörper und mit seinem zweiten Ende mit einem zweiten Grundkörper verbunden ist, sowie zwischen seinen mit dem ersten und dem zweiten Grundkörper verbundenen Enden eine freie Länge, die einem ganzzahligen Vielfachen der Breite eines Grundkörpers entspricht aufweist und entlang seiner freien Länge jede der Schwenkachsen zwischen den Grundkörpern des Informationsträgers mindestens einmal schneidet und an seinen Schnittstellen mit den Schwenkachsen jeweils eine Soll-Biegestelle aufweist, an der das jeweilige Verbindungselement um die jeweilige Schwenkachse in mindestens einer Richtung um mindestens 180° klappbar ist, wobei die beiden Verbindungselemente in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers beginnend am ersten Grundkörper an ihren jeweils ersten Schnittstellen mit einer der Schwenkachsen in entgegen gesetzten Richtungen geklappt sind.
2. Informationsträger nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der beiden Grundkörper einen Behälter zur Aufnahme von Gegenständen umfasst, wobei die beiden in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers aufeinander liegenden Flächen der beiden Grundkörper eben ausgebildet sind.
3. Informationsträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Grundkörper im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet sind.
4. Informationsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der beiden Grundkörper eine Vorrichtung aufweist, die die beiden Grundkörper in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers zusammenhalten.
5. Informationsträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung gleichzeitig die durch die beiden Grundkörper gebildeten Behälter verschließt.
6. Informationsträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger in zusammengeklapptem Zustand die Form einer Zigarettenschachtel aufweist, wobei an einem der beiden Grundkörper eine Verschlusskappe schwenkbar angeordnet ist, die in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers die beiden
Grundkörper zusammenhält und durch Aufklappen in mindestens einem der beiden Grundkörper untergebrachte Zigaretten zugänglich macht.
7. Informationsträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente zusammen in ihrer Breite nur einen solchen Teil der Länge eines Grundkörpers parallel zu den Schwenkachsen einnehmen, dass bei aufgeklapptem Informationsträger die in mindestens einem der Grundkörper untergebrachten Zigaretten in etwa um die Länge eines Zigarettenfilters von einer der bei zusammengeklapptem Informationsträger plan aneinander liegenden Flächen aus zugänglich sind.
8. Informationsträger nach einem der Ansprüche 2 bis 7, gekennzeichnet durch mindestens einen dritten, zwischen dem ersten und dem zweiten Grundkörper angeordneten Grundkörper, wobei benachbarte Grundkörper mittels mindestens zwei Verbindungselementen mit einer der Breite eines Grundkörpers entsprechenden freien Länge um jeweils zwei
Schwenkachsen relativ zueinander schwenkbar miteinander verbunden sind, wobei die beiden Verbindungselemente mit ihren jeweils ersten und zweiten Enden an gegenüberliegenden Seiten der beiden Grundkörper angeordnet sind, und wobei in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers beginnend an jeweils einem der beiden benachbarten
Grundkörper das erste Verbindungselement in einer ersten Richtung um eine erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt und das zweite Verbindungselement in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegen gesetzten Richtung um die zweite der beiden Schwenkachsen umgeklappt ist.
9. Informationsträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine zwischen den beiden äußeren Grundkörpern angeordnete Grundkörper einen quaderförmigen Behälter zur Aufnahme von Gegenständen umfasst.
10. Informationsträger nach Anspruch 1 , gekennzeichnet durch zwei um insgesamt zwei Schwenkachsen relativ zueinander schwenkbar miteinander verbundene Grundkörper und einer der doppelten Breite eines Grundkörpers entsprechenden freien Länge der Verbindungselemente, wobei die beiden Verbindungselemente mit ihren jeweils ersten und zweiten Enden an identischen Seiten der beiden Grundkörper angeordnet sind, und wobei in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers beginnend am ersten Grundkörper das erste Verbindungselement in einer ersten Richtung um eine erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt und das zweite Verbindungselement in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegen gesetzten Richtung ebenfalls um die erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt ist, so dass jeweils eines der beiden Verbindungselemente einen der beiden Grundkörper umschlingt, bevor es mit dem anderen Grundkörper verbunden ist.
11. Informationsträger nach Anspruch 1 , gekennzeichnet durch drei relativ zueinander schwenkbar miteinander verbundene Grundkörper und einer der dreifachen Breite eines Grundkörpers entsprechenden freien
Länge der Verbindungselemente, wobei die beiden Verbindungselemente mit ihren jeweils ersten und zweiten Enden an identischen Seiten der beiden Grundkörper angeordnet sind, und wobei in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers beginnend am ersten Grundkörper das erste Verbindungselement in einer ersten Richtung um eine erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt und das zweite Verbindungselement in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegen gesetzten Richtung ebenfalls um die erste der beiden Schwenkachsen umgeklappt ist, so dass eines der beiden Verbindungselemente den ersten und eines der beiden Verbindungselemente den letzten der drei Grundkörper umschlingt, bevor es mit dem jeweils anderen Grundkörper verbunden ist, wobei der zwischen dem ersten und dem letzten Grundkörper angeordnete, mittlere Grundkörper lose zwischen den beiden Verbindungsstreifen angeordnet ist, so dass der erste Verbindungsstreifen entlang der Vorderseite, und der zweite Verbindungsstreifen entlang der Rückseite des mittleren
Grundkörpers verläuft.
12. Informationsträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente ein streifenförmiges Format, vorzugsweise aus Papier, Karton, Kunststoff, einem Gewebe oder dergleichen umfassen, und die Soll-Biegestellen als Falze ausgebildet sind.
13. Informationsträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente durch Überlappen und im Bereich der Überlappung flächiges Verkleben oder dergleichen fest mit den
Grundkörpem verbunden sind, wobei die der festen Verbindung dienenden Überlappungsbereiche zwischen Grundkörpern und Verbindungselementen unbedruckt sind und die Verbindungselemente direkt im Anschluss an die Grundkörper die Schwenkachsen bildende Soll-Biegestellen aufweisen.
14. Informationsträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch insgesamt drei Verbindungsstreifen, zwei äußeren und einem inneren, wobei die äußeren beiden zwischen den Schwenkachsen gleichlaufend und an den Schwenkachsen in die Selbe Richtung geklappt angeordnet sind.
15. Verfahren zur Herstellung eines Informationsträgers nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte
- Bereitstellung mindestens zweier jeweils aus einem im Wesentlichen rechteckigen Format mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen bestehender Grundkörper mit Verbindungsstellen zur Verbindung mit mindestens zwei Verbindungselementen, - Bereitstellung mindestens zweier aus einem streifenförmigen Format mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen bestehender Verbindungselemente mit jeweils zwei Enden zur Verbindung mit einem ersten und einem letzten Grundkörper, sowie einer zwischen den Enden verbleibenden freien Länge, die einem ganzzahligen Vielfachen der Breite eines Grundkörpers entspricht, und mindestens zwei Soll- Biegestellen zwischen den beiden Enden und der freien Länge aufweist,
- Anordnen eines ersten Verbindungselements mit seinem ersten Ende an einer Verbindungsstelle eines ersten Grundkörpers, so dass die erste Soll-Biegestelle zwischen dem ersten Ende und der freien Länge des ersten Verbindungselements eine parallel zu dem ersten Grundkörper verlaufende Schwenkachse bildet,
- Anordnen eines zweiten Verbindungselements mit seinem ersten Ende an einer Verbindungsstelle des ersten Grundkörpers, so dass die erste Soll-Biegestelle zwischen dem ersten Ende und der freien Länge des zweiten Verbindungselements eine parallel zu dem ersten Grundkörper verlaufende Schwenkachse bildet,
- Umklappen des ersten Verbindungselements an seiner ersten Soll- Biegestelle in eine erste Richtung,
- Umklappen des zweiten Verbindungselements an seiner ersten Soll- Biegestelle in eine zweite, zur ersten Richtung entgegen gesetzten Richtung,
- Abwechselndes Hin- und Herklappen der Verbindungselemente zwischen den beidseitig des ersten Grundkörpers parallel verlaufenden Schwenkachsen, bis die freien Längen aufgebraucht sind, so dass die Soll-Biegestellen entlang der freien Längen der Verbindungselemente auf den Schwenkachsen zu liegen kommen, sowie
- gegebenenfalls loses Anordnen weiterer Grundkörper zwischen den freien Längen der Verbindungselemente, so dass ein erstes Verbindungselement mit einem Abschnitt seiner freien Länge vor, und ein zweites Verbindungselement mit einem Abschnitt seiner freien Länge hinter dem weiteren Grundkörper verläuft, und
- Verbinden der jeweils zweiten Enden der Verbindungselemente mit den Verbindungsstellen des letzten Grundkörpers.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die freie Länge mindestens der doppelten Breite eines Grundkörpers entspricht und das Anordnen der Verbindungselemente mit ihren ersten
Enden an den Verbindungsstellen des ersten Grundkörpers derart erfolgt, dass die erste Soll-Biegestelle zwischen dem ersten Ende und der freien Länge des ersten Verbindungselements eine parallel zu dem ersten Grundkörper verlaufende erste Schwenkachse bildet, und das die erste Soll-Biegestelle zwischen dem ersten Ende und der freien Länge des zweiten Verbindungselements ebenfalls die erste Schwenkachse bildet, wobei das erste Verbindungselement in einer ersten Richtung um die erste Schwenkachse umgeklappt und das zweite Verbindungselement in einer zweiten, zu der ersten Richtung entgegen gesetzten Richtung ebenfalls um die erste Schwenkachse umgeklappt ist, so dass eines der beiden
Verbindungselemente den ersten Grundkörper umschlingt, bevor es mit dem letzten Grundkörper verbunden wird.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und/oder der letzte Grundkörper einen Behälter zur Aufnahme von Gegenständen umfasst, und die in zusammengeklapptem Zustand des Informationsträgers aufeinander liegenden Flächen des ersten und des letzten Grundkörpers eben ausgebildet sind.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15, 16 oder 17, gekennzeichnet durch mindestens einen dritten, einen Behälter zur Aufnahme von Gegenständen umfassenden Grundkörper, der zwischen dem ersten und dem letzten Grundkörper angeordnet wird, wobei benachbarte Grundkörper um jeweils zwei parallel verlaufende Schwenkachsen relativ zueinander schwenkbar angeordnet werden, und benachbarte Grundkörper jeweils mittels mindestens zwei Verbindungselementen mit einer der Breite des Grundkörpers entsprechenden freien Länge miteinander verbunden werden.
19. Grundkörper zur Verwendung für einen Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch ein im Wesentlichen rechteckiges Format mit bedruckten oder bedruckbaren Oberflächen, sowie Verbindungsstellen zur Verbindung mit mindestens zwei Verbindungselementen.
20. Grundkörper nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper einen Behälter zur Aufnahme von Gegenständen umfasst und an seinen in zusammengeklapptem Zustand des
Informationsträgers auf einem benachbarten Grundkörper zu liegen kommenden Flächen eben ausgebildet ist.
21. Verbindungselement zur schwenkbaren Verbindung mindestens zweier Grundkörper eines Informationsträgers nach einem der Ansprüche 1 bis
14, gekennzeichnet durch ein streifenförmiges Format mit bedruckten oder bedruckbaren
Oberflächen, umfassend zwei Enden zur Verbindung mit einem ersten und einem letzten Grundkörper, einer zwischen den Enden verbleibenden freien Länge, die einem ganzzahligen Vielfachen der Breite eines Grundkörpers entspricht, sowie jeweils einer Soll-Biegestelle zwischen jedem der beiden Enden und der freien Länge und bei einer einem ganzzahligen Vielfachen größer eins der Breite eines Grundkörpers entsprechenden freien Länge in der Breite eines Grundkörpers entsprechenden Abständen weitere Soll-Biegestellen entlang der freien Länge.
22. Verbindungselement nach Anspruch 21 , dadurch gekennzeichnet, dass das streifenförmige Format einen Streifen aus Papier, Karton, Kunststoff, einem Gewebe oder dergleichen umfasst, und die Soll- Biegestellen als Falze ausgebildet sind.
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