Packung für Zigaretten
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Packung aus zwei Packungsteilen, nämlich einer Außen-Pa- ckung mit mindestens einer Vorderwand, nämlich Außen-Vorderwand und einem Innenteil mit mindestens einer Vorderwand, die mittels einer an der Vorderwand angebrachten Verbindungslasche bzw. Gelenklasche mit der Außen-Vorderwand innenseitig verbunden ist, wobei Teile der Außen-Packung, nämlich Teilpackungen, um ein bodenseitiges Gelenk relativ zueinander schwenkbar sind in eine öffnungs- und in eine Schließstellung.
Eine Zigaretten-Packung mit zwei schwenkbar verbundenen Teilpackungen ist bekannt durch WO 2006/061563. Die beiden Teilpackungen sind im Bereich einer gemeinsamen Bodenwand schwenkbar miteinander verbunden. In Öffnungsstellung sind die beiden Teilpackungen in einer Spreizstellung angeordnet. Die Teilpackungen bilden zusammen eine Außen-Packung. Diese ist im Bereich einer Außen-Vorderwand mit einem Innenteil der Packung verbunden, nämlich mit einem modifizierten Kragen. Diese weist die Verbin- dungs- bzw. Gelenklasche auf, die als Teil bzw. als Fortsatz einer Kragen-Vorderwand am unteren Rand des Kragens gebildet ist. Um die Gelenklasche in die wirksame Position zu bringen, bedarf es einer Umfaltung des Fortsatzes gegen die Kragen-Vorderwand. Ein in dieser Stellung der Gelenklasche nach oben gerichteter Randstreifen ist mit der Innenseite der Außen-Packung durch Klebung verbunden.
Es ist Ziel der Erfindung, eine Packung der vorstehenden Ausführung für insbesondere Zigaretten so weiterzuentwickeln, dass eine Fertigung auf weitgehend üblichen, leistungsfähigen Verpackungsmaschinen möglich ist. Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht demnach darin, die Zuschnitte für die Außen-Packung und/oder für das Innenteil maschinengerecht auszubilden.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Packung dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenk- bzw. Verbindungslasche als Teil der (lnnen-)Vorderwaπd der Innen-Pa- ckung oder des Innenteils durch eine etwa U-förmige Stanzung gebildet und ein freier, einer Oberseite bzw. Stirnwand der Packung zugekehrter, endseitiger Abschnitt mit der Außenseite an der Innenseite der Außen-Vorderwand befestigt ist, insbesondere durch Klebung.
Bei der Erfindung wird demnach aufgrund der Anordnung und Ausgestaltung der Verbin- dungs- bzw. Gelenklasche ein Umfalten der Lasche oder eines Teils als Zwischenschritt bei der Fertigung der Packung vermieden. Vielmehr wird erfindungsgemäß so vorgegan- gen, dass die Innen-Packung oder ein gesondertes Innenteil in einem ersten Arbeitsschritt gefertigt und am Packungsinhalt - Zigarettenblock - angebracht bzw. um diesen herumgefaltet wird. In einem zweiten Arbeitsschritt wird die gebildete Innen-Einheit von einem Zuschnitt der Außen-Packung umhüllt. Die Verpackungsschritte laufen zweckmäßigerweise in aufeinander folgenden bzw. aneinander anschließenden Faltrevolvern im We- sentlichen herkömmlicher Ausführung ab. Das Verbindungsmittel, nämlich Leim, ist auf der Außenseite der Gelenklasche angebracht, sodass beim Falten des Zuschnitts für die Außen-Packung diese ohne zusätzlichen Arbeitsschritt mit der Gelenklasche verbunden wird.
Eine weitere erfindungsgemäße Besonderheit besteht darin, dass die Innen-Packung den Packungsinhalt mindestens im Bereich einer Vorderseite, im Bereich einer Rückseite und im Bereich des Bodens umgibt, vorzugsweise darüber hinaus auch Seitenwände aus einander überdeckenden Innen-Seitenlappen aufweist. Vorzugsweise ist die Innen-Packung annähernd becherförmig ausgebildet, wobei die Innen-Vorderwand im oberen Bereich als (üblicher) Kragen einer Packung des Typs Klappschachtel wirkt. Innen-Packung und Außen-Packung sind im Bereich von Rückwänden, also Innen-Rückwand und Außen-Rück- wand, miteinander verbunden, insbesondere durch Klebung in einem oberen, stirnseitigen Bereich und unten in einem bodenseitigen Bereich. Eine den Rückwänden zugekehrte Querkante der Außen-Bodenwand bildet das Liniengelenk zum Verschwenken der Teilpa- ckungen der Außen-Packung.
Gemäß einer weiteren Besonderheit der Erfindung ist ein Innenteil - anstelle einer Innen- Packung - nach Art eines Kragens ausgebildet und mit vorzugsweise zwei nebeneinander liegenden Verbindungs- bzw. Gelenklaschen versehen. Zwischen diesen ist mittig ein Steg gebildet zur Stabilisierung der Vorderwand des Innenteils bzw. des Kragens.
Weitere Merkmale und Besonderheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen ausgebreiteten Zuschnitt für eine Außen-Packung, Fig. 2 einen ausgebreiteten Zuschnitt für eine Innen-Packung, Fig. 3 eine Einzelheit III des Zuschnitts gemäß Fig. 2 in vergrößertem Maßstab, Fig. 4 eine mit Packungsinhalt versehene, fertige Innen-Packung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 5 eine fertige (Gesamt-)Packung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 6 die Packung gemäß Fig. 5 mit Darstellung anderer Einzelheiten (Faltlappen),
Fig. 7 einen Längsschnitt durch eine fertige, geschlossene Packung gemäß Fig. 5 in der Schnittebene VII-VII der Fig. 5, in vergrößertem Maßstab, Fig. 8 die Packung in der Darstellung entsprechend Fig. 7 in mehreren Öffnungs- bzw.
Schließphasen,
Fig. 9 die komplette Packung in Rückansicht, in perspektivischer Darstellung, Fig. 10 die Packung gemäß Fig. 9 mit einer geöffneten Rückklappe, Fig. 11 einen Zuschnitt für ein Innenteil eines anderen Ausführungsbeispiels einer Pa- ckung,
Fig. 12 einen Zigarettenblock mit Innenteil gemäß Fig. 11 in perspektivischer Darstellung, Fig. 13 eine Packung in einer Darstellung analog Fig. 5 mit einem Innenteil gemäß Fig.
11 , Fig. 14 die Packung gemäß Fig. 13 in einer Darstellung analog Fig. 6,
Fig. 15 die Packung gemäß Fig. 13 im Längsschnitt in der Schnittebene XV-XV der Fig.
13, bei vergrößertem Maßstab,
Fig. 16 die Packung in einer Darstellung analog Fig. 15 mit Öffnung- und Schließphasen, Fig. 17 die Packung in der Ausführung gemäß Fig. 1 bis Fig. 10 in geöffneter Stellung bei perspektivischer Darstellung mit einer Schnittebene zu der Darstellung entsprechend Fig. 8, Fig. 18 eine Darstellung analog Fig. 17 für das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 11 bis
Fig. 16 mit einer Schnittebene entsprechend Darstellung in Fig. 16, Fig. 19 eine perspektivische Darstellung der Packung mit Blick auf eine Außen-Vorder- wand in geöffneter Stellung.
Die als Ausführungsbeispiele dargestellten quaderförmigen Packungen dienen zur Aufnahme von Zigaretten 10 als Packungsinhalt. Üblicherweise sind die Zigaretten 10 als
Zigaretten-Gruppe 11 formiert und von einem Innenzuschnitt 12 aus Papier, Stanniol oder dergleichen umgeben unter Bildung eines Zigarettenblocks 13.
Die Packung zur Aufnahme des Zigarettenblocks 13 besteht aus mindestens zwei Pa- ckungsteilen, nämlich einem Innenteil und einem Außenteil. Letzterer ist als den Packungsinhalt weitgehend umgebende Außen-Packung 14 ausgebildet. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bis Fig. 10 ist das Innenteil als Innen-Packung 15 ausgebildet, die teilweise oder vollständig von der Außen-Packung 14 umgeben ist.
Fig. 1 zeigt einen ausgebreiteten Zuschnitt für die Außen-Packung 14 mit in Längsrichtung aufeinander folgenden Bereichen für eine Außen-Vorderwand 16, eine anschließende Außen-Bodenwand 17 und eine Außen-Rückwand 18. Am freien Ende der Außen- Rückwand 18 ist ein Innenlappen 19 angebracht und gegenüberliegend an der Außen- Vorderwand 16 eine Stirnwand 20. Zu beiden Seiten von Außen-Vorderwand 16 und Au- ßen-Rückwand 18 sind weitere Faltlappen angebracht, nämlich Außen-Seitenlappen 22, 23, die zusammen in Schließstellung der Packung eine Außen-Seitenwand 21 der Außen- Packung 14 an einander gegenüberliegenden Schmalseiten bilden. Die einander zugeordneten Außen-Seitenlappen 22, 23 sind allerdings nicht durch Klebung miteinander verbunden, sondern frei relativ zueinander bewegbar.
An der Stirnwand 20 sind Seiten-Ecklappen 24 angebracht. Gegenüberliegend sind Stirn- Ecklappen 25 in Verlängerung der Außen-Seitenlappen 23 angeordnet. Weiterhin sind Boden-Ecklappen 26 in Verlängerung der Außen-Bodenwand 17 angebracht.
Die aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 1 gebildete Außen-Packung 14 besteht aus zwei Teilpackungen 27, 28. Die frontseitige Teilpackung 27 besteht im Wesentlichen aus der Außen-Vorderwand 16, den (quer gefalteten) Außen-Seitenlappen 22, der ebenfalls quer gefalteten Stirnwand 20 und den an der Innenseite der Außen-Seitenlappen 22 anliegenden Seiten-Ecklappen 24. Diese sind zur Bildung einer kastenförmigen Teilpackung 27 mit den Außen-Seitenlappen 22 verbunden. Ebenfalls sind die Boden-Ecklappen 26 innenseitig mit den Außen-Seitenlappen 22 verbunden und somit Teil der frontseitigen Teilpackung 27. Die rückseitige Teilpackung 28 besteht demnach aus der Außen-Rückwand 18, den gefalteten Außen-Seitenlappen 23, dem quer gerichteten Innenlappen 19 und den Stirn-Ecklappen 25, die innenseitig mit dem Innenlappen 19 durch Klebung verbunden
sind. Die Außen-Bodenwand 17 ist über ein Gelenk, nämlich über eine quer gerichtete Bodenkante 29 mit der Teilpackung 28 verbunden. Die beiden Teilpackungen 27, 28 sind demnach um diese Bodenkante 29 schwenkbar zueinander (Fig. 8).
Die Außen-Packung 14, insbesondere die frontseitige Teilpackung 27, wirkt zusammen mit einem Innenteil. Dieses ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bis Fig. 10 als Innen-Packung 15 ausgebildet, beispielsweise mit einem Zuschnitt gemäß Fig. 2. Dieser ist so ausgebildet, dass der Packungsinhalt, also die Zigaretten-Gruppe 11 bzw. der Zigarettenblock 13, durch die Innen-Packung 15 weitgehend umschlossen ist, nämlich bis auf einen oberen, front- und stirnseitigen Bereich. Der Zuschnitt der Innen-Packung 15 besteht aus einer Innen-Vorderwand 31 , einer in Längsrichtung anschließenden Innen-Bo- denwand 32 und einer nachfolgenden Innen-Rückwand 33. Innen-Seitenwände 34 der Innen-Packung 15 bestehen aus seitlich an Innen-Vorderwand 31 und Innen-Rückwand 33 angebrachten Faltlappen, nämlich Innen-Seitenlappen 35 und Innen-Seitenlappen 36. Diese überdecken einander zur Bildung der Innen-Seitenwände 34 und sind miteinander verbunden. Die Seitenlappen 35 der Vorderwand 31 liegen außen.
Die Innen-Packung 15 ist aufgrund der Gestaltung des Zuschnitts als Becherpackung (Hartbecher) ausgebildet. Die Innen-Rückwand 33 erstreckt sich (annähernd) über die volle Höhe der Packung bzw. des Packungsinhalts. Die Innen-Vorderwand 31 ist hinsichtlich Abmessungen und Gestaltung, einschließlich der Innen-Seitenlappen 35, wie ein bei Packungen des Typs Klappschachtel üblicher Kragen ausgebildet. Hierzu gehört eine nach unten zurückgesetzte, quer gerichtete Kragenkante 37. Weiterhin sind die Innen- Seitenlappen 35 mit konvergierend ausgebildeten Vorsprüngen 38 versehen, die im Be- reich der Innen-Seitenwände 34 den Übergang von der Innen-Vorderwand 31 zur Innen- Rückwand 33 bilden. Korrespondierend zu den durch eine geschwungene Kante begrenzten Vorsprüngen 38 sind gegenüberliegend die Innen-Seitenlappen 36 an den Enden mit Ausnehmungen 62 versehen, die in Form und Größe den Vorsprüngen 38 entsprechen. Auch die Kontur der Kragenkante 37 ist an der gegenüberliegenden Seite der Innen-Rückwand 33 korrespondierend ausgebildet, sodass der Zuschnitt für die Innen- Packung 15 komplett und ohne Abfall von einer fortlaufenden Materialbahn in der Breite des Zuschnitts gemäß Fig. 2 abgetrennt werden kann.
Die Innen-Packung 15 bildet für die Außen-Packung 14 den (blockförmigen) Packungsinhalt bei entsprechender Abstimmung der Zuschnitte gemäß Fig. 1 und Fig. 2. Die Innen- Packung 15 findet vollständig Aufnahme in der Außen-Packung 14. Des Weiteren sind beide Packungen 14, 15 miteinander verbunden, und zwar über Leimverbindungen 39 im rückwärtigen Packungsbereich, nämlich zwischen Außen-Rückwand 18 und Innen-Rück- wand 33. Die Leimverbindungen 39 sind in einem oberen, stirnseitigen Bereich einerseits und in einem unteren, bodenseitigen Bereich andererseits angebracht. Bei geöffneter Packung, nämlich bei abgehobener Teilpackung 27, liegt der Packungsinhalt in einem oberen stirn- und frontseitigen Bereich für die Entnahme von Zigaretten 10 frei (Fig. 8).
Die Öffnungsstellung der Packung, nämlich die Spreizstellung der Teilpackungen 27, 28 ist begrenzt, und zwar durch eine Haltelasche bzw. Gelenklasche 40 als Verbindungsorgan zwischen Innen-Packung 15 und Außen-Packung 14. Die Lasche 40 ist an der Innen- Packung 15 im Bereich der Innen-Vorderwand 31 angebracht bzw. Teil derselben und mit der Außen-Vorderwand 16 innenseitig verbunden.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bis Fig. 10 erstreckt sich die Gelenklasche 40 über die volle Breite der Vorderwand 31 aufgrund einer entsprechenden U-förmigen Stanzung mit Stanzschenkeln 41 im Bereich einer zwischen den Innen-Seitenlappen 35 einer- seits und der Innen-Vorderwand 31 gebildeten FaIt- bzw. Packungskante. Die Stanzschenkel 41 erstrecken sich etwa in einem mittleren Bereich der Innen-Vorderwand 31 und enden mit Abstand von der Innen-Bodenwand 32. Eine quer gerichtete, bogenförmige Querstanzung 42 erstreckt sich mit deutlichem Abstand von der stirnseitigen Begrenzung der Innen-Vorderwand 31 bzw. von der Kragenkante 37 unter Bildung eines Querstegs 43.
Die Gelenklasche 40 ist durch zwei parallele Gelenklinien 44, 45 in zwei Abschnitte 46, 47 unterteilt. Der äußere, endseitige Abschnitt 47 ist mit der Außen-Packung 14 verbunden. Vorzugsweise ist der Abschnitt 47 vollflächig durch Klebung mit der Innenseite der Außen- Vorderwand 16 verbunden (Fig. 7, Fig. 8). Beim öffnen und Schließen der Packung, nämlich bei der Schwenkbewegung der Teilpackung 27, ergibt sich eine besondere Wirkung der Gelenklasche 40 aufgrund Abmessung und Anordnung derselben. Bei Beginn der Öffnungsbewegung wird die Gelenklasche 40 aus einer Ausgangsstellung innerhalb der Innen-Vorderwand 31 herausgehoben, wobei die Abschnitte 46, 47 aufgrund der Gelenk-
linien 44, 45 gegeneinander verschwenken. In einer mittleren Stellung (strichpunktiert in Fig. 8) erhält der freie Abschnitt 46 aufgrund der geometrischen Verhältnisse eine bogenförmige Stellung, wodurch eine federnde Spannung in der Gelenklasche 40 aufgebaut wird. Diese wirkt zunächst in Richtung auf die Schließstellung und bei Überwindung einer "Totpunktstellung" in Öffnungsrichtung. Wenn diese erreicht ist, befindet sich der Abschnitt 46 in Strecklage (Fig. 8). Bei der Schließbewegung laufen die Vorgänge in umgekehrter Reihenfolge ab.
Um den Öffnungsvorgang zu erleichtern, ist die Außen-Packung 14 im Bereich der Au- ßen-Vorderwand 16 mit einer vorzugsweise kreisförmigen Öffnung 48 versehen. Durch diese kann eine Betätigungskraft mittels Finger auf die Innen-Packung 15 übertragen werden (Fig. 7, Fig. 8). Im Bereich der Öffnung 48 kann die Innen-Packung 15, nämlich deren Innen-Vorderwand 31 eine Bedruckung bzw. grafische Gestaltung aufweisen, die im Bereich einer kreisförmigen Kontur des Querstegs 43 angebracht und bei geschlossener Packung von außen sichtbar ist.
Eine weitere Besonderheit ist ein Detail der Stanzung für die Gelenklasche 40. Die vorzugsweise parallelen seitlichen Stanzschenkel 41 erstrecken sich über die quer gerichtete Gelenklinie 44 hinweg (Fig. 3). Dadurch ist die Gelenklinie 44 frei und zuverlässig wirksam bei Schwenkbewegungen der Gelenklasche 40. Die Gelenklinien 44, 45 können durch Prägung und/oder Stanzungen definiert sein.
Weiterhin ist eine Besonderheit im Bereich der Rückseite der Packung vorgesehen. Die Außen-Rückwand 18 weist eine durch Perforationslinien definierte Klappe 49 auf. Diese kann sich im überwiegenden Bereich der Außen-Rückwand 18 erstrecken, wobei ein aufrechtes, linienförmiges Gelenk 50 für die schwenkbare Klappe 49 vorzugsweise im Bereich einer aufrechten Packungskante an der Packungsrückseite verläuft. Die Klappe 49 wirkt zusammen mit einer grafischen Gestaltung 51 und/oder informativen Bedruckung an der Innen-Rückwand 33 der Innen-Packung 15. Beim Öffnen der Klappe 49 wird die Ge- staltung 51 sichtbar. Bei Wiederverschließen der Klappe 49 kann eine Zunge 52 in einen Schlitz 53 der Innen-Rückwand 33 eingeführt werden.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 11 bis Fig. 19 ist prinzipiell, nämlich insbesondere hinsichtlich der Anordnung und Wirkungsweise von Gelenklaschen 54, 55, in analoger
Weise aufgebaut wie das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel. Die Außen- Packung 14 ist im Wesentlichen unverändert übernommen, wobei die Klappe 49 im Bereich der Außen-Rückwand 18 fehlt. Im Übrigen entspricht der Zuschnitt gemäß Fig. 1 der Außen-Packung 14 des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 11 bis Fig. 19.
Anstelle einer weitgehend kompletten Innen-Packung ist bei diesem Ausführungsbeispiel ein besonderes Innenteil 56 gemäß Fig. 11 vorgesehen, welches aufgrund der Gestaltung und Funktion als Kragen einer Klappschachtel bezeichnet werden kann, nämlich aus Kragen-Vorderwand 57 und Kragen-Seitenlappen 58 besteht. Der so ausgebildete Zuschnitt ist frontseitig auf den Packungsinhalt aufgelegt, nämlich auf den Zigarettenblock 13 (Fig. 12), wobei die Kragen-Seitenlappen 58 an Seitenflächen des Zigarettenblocks 13 anliegen. Der Zuschnitt des Innenteils 56 bzw. die Kragen-Seitenlappen 58 erstrecken sich bis auf den Boden der Packung, stützen sich demnach bei geschlossener Packung auf der Außen-Bodenwand 17 ab. Die Kragen-Seitenlappen 58 sind mit entsprechenden, rand- seitigen Stützvorsprüngen 59 versehen. Auf der zu den Stützvorsprüngen 59 gegenüberliegenden Seite befinden sich Ausnehmungen 62 im Bereich der Kragen-Seitenlappen 58 in Form und Größe der Stützvorsprünge 59. Auch eine quer gerichtete obere Kragenkante 63 entspricht der unteren Begrenzung der Kragen-Vorderwand 57, sodass dieser von einer fortlaufenden Materialbahn abfallfrei abgetrennt werden kann.
Im Bereich der Kragen-Vorderwand 57 ist das Verbindungsorgan mit Außen-Packung 14 angebracht. Es handelt sich um zwei nebeneinander liegende Gelenklaschen 54, 55, die ebenfalls durch U-förmige Stanzungen - wie bei der Gelenklasche 40 - gebildet sind, die - wie ebenfalls bei der Gelenklasche 40 - mit Restverbindungen 60 innerhalb der Kragen- Vorderwand 57 fixiert sind. Die Restverbindungen 60 werden beim erstmaligen öffnen der Packung durchtrennt. Des Weiteren ist jede Gelenklasche 54, 55 durch Gelenklinien 44, 45 in Abschnitte 46, 47 unterteilt. Die endseitigen Abschnitte 47 beider Gelenklaschen 54, 55 sind (durch Klebung) mit der Innenseite der Außen-Vorderwand 16 verbunden (Fig. 15, Fig. 16). Die Kragen-Seitenlappen 58 sind mit der Außen-Packung 14, nämlich mit der rückseitigen Teilpackung 28, im Bereich der Außen-Seitenlappen 23 verbunden (durch Klebung).
öffnungs- und Schließvorgang finden in analoger Weise statt wie beim vorangehenden Ausführungsbeispiel. Dies gilt auch für die federnde Wirkung der Gelenklaschen 54, 55
bzw. des Abschnitts 46. Die beiden Gelenklaschen 54, 55 sind durch einen vorzugsweise mittleren Längssteg 61 voneinander getrennt, der die Stabilität des verhältnismäßig kleinflächigen Innenteils 56 vor allem beim Öffnen und Schließen der Packung gewährleistet. Eine weitere Besonderheit dieser Zuschnittsform, insbesondere gemäß Fig. 11 , besteht darin, dass ein an die Gelenklinien 44 anschließender Quersteg 64 trotz verhältnismäßig geringer Breite durch den Längssteg 61 stabilisiert wird. Dadurch ist es möglich, den Zuschnitt 56 mit einer verhältnismäßig geringen Abmessung in Längsrichtung zu fertigen, also mit einem verhältnismäßig schmalen Quersteg 64. Die ausreichende Formstabilität bleibt durch die beschriebene Konstruktion gewährleistet.
Bei der Herstellung der beschriebenen Packungen wird zweckmäßigerweise so vorgegangen, dass in einem ersten Faltaggregat, insbesondere Faltrevolver, der Zuschnitt der Innen-Packung 15 in prinzipiell üblicher Weise um den Packungsinhalt, also den Zigarettenblock 13 herumgefaltet wird, sodass als Zwischenprodukt die in Fig. 4 gezeigte Einheit geschaffen ist. In einem zweiten Faltaggregat, insbesondere Faltrevolver, wird sodann die Außen-Packung 14 angebracht durch Falten des Zuschnitts gemäß Fig. 1 um die Innen- Packung 15 herum. Die Gelenklasche 40 bzw. 54, 55, nämlich deren Abschnitt 47, und/oder die Außen-Vorderwand 16 wird mit Leim versehen, bevor die Außen-Packung 14 hergestellt ist. Beim Faltprozess kommt die Außen-Vorderwand 16 an den Leimstellen der Abschnitte 47 zur Anlage (oder umgekehrt), sodass ohne besondere Maßnahme die Verbindung zwischen der Gelenklasche 40, 54, 55 und der Außen-Packung 14 hergestellt ist. Die Zuschnitte der Packungen bzw. Packungsteile bestehen zweckmäßigerweise aus dünnem Karton, wie bei Klappschachteln üblich.
Bezugszeichenliste
10 Zigarette 39 Leimverbindung
11 Zigaretten-Gruppe 40 Gelenklasche
12 Innenzuschnitt 41 Stanzschenkel
13 Zigarettenblock 42 Querstanzung
14 Außen-Packung 43 Quersteg
15 Innen-Packung 44 Gelenklinie
16 Außen-Vorderwand 45 Gelenklinie
17 Außen-Bodenwand 46 Abschnitt
18 Außen-Rückwand 47 Abschnitt
19 Innenlappen 48 Öffnung
20 Stirnwand 49 Klappe
21 Außen-Seitenwand 50 Gelenk
22 Außen-Seitenlappen 51 Gestaltung
23 Außen-Seitenlappen 52 Zunge
24 Seiten-Ecklappen 53 Schlitz
25 Stirn-Ecklappen 54 Gelenklasche
26 Boden-Ecklappen 55 Gelenklasche
27 Teilpackung 56 Innenteil
28 Teilpackung 57 Kragen-Vorderwand
29 Bodenkante 58 Kragen-Seitenlappen
30 59 Stützvorsprung
31 Innen-Vorderwand 60 Restverbindung
32 Innen-Bodenwand 61 Längssteg
33 Innen-Rückwand 62 Ausnehmung
34 Innen-Seitenwand 63 Kragenkante
35 Innen-Seitenlappen 64 Querlappen
36 Innen-Seitenlappen
37 Kragenkante
38 Vorsprung