PERSONALISIERTE BLISTERPACKUNG
Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft eine Blisterpackung für die automatisierte Verpackung einer individuell festgelegten Produktzusammenstellung, insbesondere bestehend aus Medikamenten für eine bestimmte Person und für einen festgelegten Zeitraum, bspw. eine Woche, sowie ein zugehöriges Verpackungsverfahren.
Verwandter Stand der Technik
Aus der WO 2005/102862 A1 ist eine Blisterpackung für den wöchentlichen Medikamentenbedarf eines Patienten bekannt, der die Medikamente in einer nach Datum, Wochentag und Tageszeit (Morgen, Mittag und Abend und/oder Nacht) geordneten Folge einnehmen soll. Die Aufnahmefächer der Blisterpackung zur Aufnahme der jeweiligen Medikamente sind in Matrixform angeordnet mit sieben Tages-Zeilen mit jeweils mindestens drei Tageszeit-Fächern, die insgesamt durch eine zusammenhängende Blisterfolie abgedeckt sind. An der Blisterpackung angebracht ist ein karton- förmiger Deckel, auf dem patientenindividuell die Zusammensetzung der einzelnen Tageszeit-Fächer sowie Verschreibungsinformation betreffend die jeweiligen Medikamente enthalten ist.
Derartige Verpackungseinheiten sind für Patienten, die regelmäßig mehrere verschiedene Medikamente einnehmen müssen, eine Hilfe dafür, einerseits das Einnehmen wichtiger Medikamente nicht zu vergessen und andererseits auch einen zuverlässigen Überblick darüber zu behalten, welche Medikamente schon eingenommen sind, um eine u. U. schädliche Übermedikation zu vermeiden,
Der in der WO 2005/102862 A1 beschriebene Wochenblister unterstützt so zuverlässig eine bedarfsgerechte Medikation der Patienten und ist gleichzeitig preisgünstig herstellbar und mittels einer Bestückungsmaschine für eine große Zahl von Patienten individuell bestückbar.
Die bedruckten Einnahmehinweise bei der beschriebenen Wochenblisterpackung sind jedoch aufgrund der Vielzahl der notwendigen Angaben insbesondere für ältere Patienten aufgrund der aus Platzgründen limitierten Schrift ggf. schwierig zu lesen. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Patient den Zeitpunkt für die Anwendung eines Medikaments versäumt.
Die WO 2004/002396 A1 beschreibt eine Blisterpackung für Medikamente für den Einsatz insbesondere bei klinischen Tests aufweisend eine Speichereinrichtung zur Speicherung von Anwendungsdaten der in der Blisterpackung befindlichen Medikamente, eine Erinnerungseinrichtung und eine Schaltungsanordnung zur Erfassung anhand eines elektrischen Widerstandes, ob ein Blisterfach geöffnet und somit ein Medikament entnommen wurde.
Die US 2004/01721630 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Verpackung von Medikamenten, die in kreisförmige Dosen mit einer Vielzahl von Medikamentenfächern verpackt werden, wobei eine Schaltungseinrichtung vorgesehen ist, auf der Medikamenten-Anwendungsdaten zur Erinnerung des Patienten an die Einnahme gespeichert werden.
Zusammenfassung der Erfindung
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, die bekannte personalisierte Blisterpackung so weiterzuentwickeln dass sie eine bessere Unterstützung bei der bedarfsgerechten Medikation des Patienten bietet.
Gelöst wird die Aufgabe durch eine personalisierte Blisterpackung für die automatisierte Verpackung einer individuell festgelegten Produktzusammenstellung, insbesondere Medikamente, einer bestimmten Person für einen festgelegten Zeitraum aufweisend mehrere, durch eine Folie jeweils verschlossene Aufnahmefächer für die Produkte der Produktzusammenstellung, welche Aufnahmefächer jeweils einer bestimmten Anwendungszeit innerhalb des festgelegten Zeitraumes zugeordnet sind und in Matrixform angeordnet sind mit einer Anzahl von Zeilen für Anwendungstage und Spalten für Anwendungszeiten während des Tages, und eine Speichereinrichtung, auf der Anwendungsdaten der Produkte der Produktzusammenstellung der bestimmten Person für den festgelegten Zeitraum abspeicherbar sind und welche eine Einrichtung zur Erzeugung eines Anwendungs- Erinnerungssignals zur Erinnerung an eine bestimmte Produkt-Anwendungszeit basierend auf den abgespeicherten Anwendungsdaten umfasst.
Die Speichereinrichtung ermöglicht es, die Anwendungsdaten wie etwa das Produkt selbst, die Dosis, Anwendungszeiten usw. für die jeweilige Person individuell abzuspeichern, so dass die Daten durch akustische oder optische Ausgabe zugänglich gemacht werden können. Insbesondere ermöglicht die Speichereinrichtung die Ausgabe eines Anwendungs-Erinnerungssignals, das den Patienten daran erinnert, bestimmte Medikamente oder andere Präparate zu einem bestimmten Zeitpunkt einzunehmen. Das Erinnerungssignal kann dabei ein akustisches oder ein optisches oder auch ein Vibrationsalarmsignal sein. Signalparameter wie etwa die Lautstärke eines akustischen Signals können beispielsweise einstellbar sein. Vorzugsweise ist es auch möglich, das Erinnerungssignal für eine bestimmte Zeitspanne zu unterdrücken, wobei das unterdrückte Signal vorzugsweise zeitversetzt ausgebbar ist. Weiterhin kann eine Quittierungsfunktion vorgesehen sein, entweder dadurch, dass der Patient die Produktanwendung aktiv durch einen Tastendruck oder dergleichen bestätigt oder dass ein Sensor für jedes Aufnahmefach der Blisterpackung vorgesehen ist, der ein Aufreißen der Folie des entsprechenden Faches erfasst
Auf der Speichereinrichtung können auch zusätzliche Anwendungsdaten der Patienten betreffend weitere therapeutische und/oder diagnostische Maßnahmen wie beispielsweise die Messung des Blutdrucks abspeicherbar sein.
Die personalisierte Blisterpackung kann weiterhin eine GPS-Einheit zur Erfassung des Ortes der Speichereinrichtung und damit des Benutzers/Patienten aufweisen.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die Blisterpackung eine Notruftaste zum Absetzen eines Notrufes über eine drahtlose Schnittstelle aufweisen, wobei durch Betätigung der Notruftaste außerdem über einen Transponder oder dgl. eine beispielsweise an der Eingangstür installierte Zugangsentriegelung im Haus des Benutzers aktiviert werden kann, um den Zugang für Rettungskräfte oder dgl. zu erleichtern.
Bei dem Speicherelement kann es sich bspw. um ein EPROM-Speicherelement oder auch um ein RFID- oder ein Flash-Speicherelement handeln. Das Speicherelement kann als einmal beschreibbarer Speicher zur einmaligen Verwendung des Speicherelements oder auch als mehrfach beschreibbarer Speicher zur mehrfachen Verwendung der Speichereinrichtung ausgebildet sein. Vorzugsweise kann die Speichereinrichtung eine Schnittstelle zum Empfang aktualisierter Anwendungsdaten für den Patienten bspw. über ein Mobilfunknetz, Wireless LAN, Bluetooth oder dergleichen enthalten.
In der Speichereinrichtung können der bestimmten Person zugeordnete Personenidentifikationsdaten abgespeichert sein, wobei diese eine Ausgabeeinrichtung zur Ausgabe der Personenidentifikationsdaten aufweisen kann.
Die Blisterpackung kann weiterhin mit einer der bestimmten Person zugeordneten beispielsweise als Barcode oder dgl. augebildeten Kennung versehen sein.
Vorzugsweise ist die Speichereinrichtung entfernbar an der Blisterpackung angebracht und weist eine Trageinrichtung wie etwa ein Befestigungsband oder derglei-
chen auf. Die Speichereinrichtung weist dabei vorzugsweise ein wasserfestes, abwaschbares und stoßfestes Gehäuse auf.
Die erfindungsgemäße Blisterpackung ist geeignet zur Verpackung von verschiedensten Produkten wie Medikamenten, Vitaminpräparaten, Nahrungsergänzungsmitteln und dergleichen, wobei die Speichereinrichtung die Anwendungsdaten für die in der Blisterpackung enthaltenen, aber auch weitere Produkte speichern kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren vorzuschlagen, eine jeweils individuell bestimmte Produktzusammenstellung, insbesondere bestehend aus Medikamenten, für eine Vielzahl von Personen für einen bestimmten Zeitraum (bspw. eine Woche) automatisiert zu verpacken und die jeweiligen Personen gleichzeitig bei einer bedarfsgerechten Anwendung der gelieferten Produkte zuverlässig zu unterstützen.
Gelöst wird die Aufgabe durch ein Verfahren aufweisend die Schritte der Erfassung individueller Produkt-Anwendungsdaten jedes der Vielzahl von Personen und Abspeicherung in einer Datenbank, Auslesen der einer Person zugeordneten Anwendungsdaten für den festgelegten Zeitraum aus der Datenbank und basierend auf den ausgelesenen Anwendungsdaten, Bereitstellung und automatisierte Verpackung der jeweiligen Produktzusammenstellung in einer personenindividuellen Blisterpackung, wobei die Aufnahmefächer der Blisterpackung in Matrixform angeordnet sind mit einer Anzahl von Zeilen für Anwendungstage und Spalten für Anwendungszeiten während des Tages, in welche Aufnahmefächer die Produkte entsprechend geordnet eingefüllt werden, Abspeicherung der ausgelesenen Anwendungsdaten auf einer personenindividuellen Speichereinrichtung, welche Speichereinrichtung eine auf den abgespeicherten Anwendungsdaten basierende Anwendungs-Erinnerungsfunktion umfasst, und Anbringen der
Speichereinrichtungen an den jeweiligen personenindividuellen
Verpackungseinheiten.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren werden der Person bzw. dem Patienten die Anwendungsdaten der in der Verpackungseinheit befindlichen Produkte sowie ggf. weiterer, anzuwendender Produkte zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Anwendung auf der Speichereinrichtung zur Verfügung gestellt. Durch die Erinnerungsfunktion wird der Patient an eine rechtzeitige Medikamenteneinnahme erinnert. Die Erinnerung kann per akustischem Signal, optischem Signal oder dergleichen erfolgen.
Die Speichereinrichtung kann abnehmbar an der Verpackungseinheit (insbesondere Blisterpackung), angebracht sein und dabei entweder zur einmaligen oder mehrmaligen Verwendung ausgebildet sein. Bei mehrmaliger Verwendung können die Anwendungsdaten drahtlos aktualisiert werden, bspw. über das Mobilfunknetz, Wireless LAN oder eine Bluetooth-Schnittstelle.
Durch den Verfahrensschritt der Überprüfung der Übereinstimmung von in der Speichereinrichtung abgespeicherten Personenidentifikationsdaten mit einer an der Verpackungseinheit angebrachten Kennung kann eine Verifikation der Richtigkeit der Zuordnung von Verpackungseinheit und abgespeicherten Anwendungsdaten erfolgen und so die Sicherheit des Verfahrens erhöht werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im Detail beschrieben.
Figur 1 zeigt eine schematische Perspektivansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Wochenblisters mit Speichereinheit.
Figur 2 ist ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Speichereinheit.
Figur 3 ist eine schematische Darstellung zur Erläuterung eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Figur 4 ist ein Flussdiagramm zur Erläuterung der Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Figur 5 ist ein Blockschaltbild eines weiteren Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Speichereinheit.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Figur 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen personalisierten BIi- sterpackung 20. Diese ist als sogenannter Wochenblister ausgebildet zur Versorgung einer Person bzw. eines Patienten mit Medikamenten und ähnlichen Produkten wie etwa Vitaminpräparaten, Nahrungsergänzungsmitteln etc. für den Zeitraum von einer Woche. Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Für jeden Tag der Woche ist bei der insgesamt matrixförmigen Blisterpackung 20 eine durch eine Perforation 24 abtrennbare Zeile von in dem gezeigten Beispiel vier Aufnahmefächern 22 vorgesehen, die jeweils die anzuwendenden Produkte für "früh", "mittags", "abends" oder "nachts" bzw. für "zum Frühstück", "zum Mittagessen", "zum Abendessen" und "vor dem Schlafengehen" enthalten. Je nach Anwendungsgebiet kann auch eine andere Zahl von Aufnahmefächern 22 vorgesehen sein, bspw. für jede Mahlzeit drei Aufnahmefächer entsprechend vor, während oder nach der jeweiligen Mahlzeit.
Die - in dem in Figur 1 gezeigten Ausführungsbeispiel - insgesamt 28 Aufnahmefächer 22 sind aus einem vorzugsweise durchsichtigen thermoplastischen Material preiswert in Massenanfertigung durch Tiefziehen hergestellt und haben genügend Platz für jeweils eine Mehrzahl von Tabletten, Kapseln, Dragees etc. Alle Aufnahmefächer 22 können durch eine gemeinsame Folie 25, bspw. eine dünne Aluminiumfolie, verschlossen sein und mit Symbolen für die Entnahmezeit (morgens, mit-
tags, abend, nachts) versehen sein. Der Patient kann durch Aufreißen der dünnen Folie bequem die zur jeweiligen Tageszeit einzunehmenden Produkte entnehmen.
Durch die Perforation 24 sowohl der die Aufnahmefächer 22 bildenden Kunststoffplatine als auch der Folie 25 können von der Blisterpackung 20 Tagesstreifen zur bequemen Mitnahme abgetrennt werden.
Die personalisierte Blisterpackung 20 kann mit einer dem jeweiligen Patienten zugeordneten Kennung 29 versehen sein, die beispielsweise als Barcode ausgebildet ist. Andere Typen von Personenkennungen sind jedoch ebenfalls möglich.
Zum Schutz der Blisterpackung und ggf. zum Aufdrucken von Verschreibungsinfor- mation kann die Blisterpackung wie in der WO 2005/102862 beschrieben einen (in Figur 1 nicht dargestellten) klappbaren Deckel aufweisen. Die Blisterpackung 20 ist weiterhin wie in Figur 1 dargestellt mit einer Speichereinrichtung 50 versehen, in der die Anwendungsdaten der in den Aufnahmefächern befindlichen sowie ggf. weiterer Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel, Salben etc. gespeichert sind. Die Speichereinrichtung 50 kann dabei als einmal beschreibbarer Speicher zur einmaligen Verwendung für den Nutzungszeitraum der Blisterpackung (bspw. eine Woche) oder auch als mehrmals beschreibbarer Speicher ausgebildet sein, der nach Ablauf der Woche wieder zur weiteren Verwendung an die Apotheke zurückgegeben wird oder per Datenfernübertragung für die nächste Woche aktualisiert wird.
Die Speichereinrichtung 50 kann mit Klebemitteln, Klettverschluss, einem Befestigungsband oder dergleichen entfernbar an der Blisterpackung 20 angebracht sein, so dass der Patient diese leicht von der Blisterpackung lösen kann, ohne die Blister- folie 25 zu beschädigen. Die Speichereinrichtung kann eine Trageinrichtung wie das dargestellte Befestigungsband 60 aufweisen, so dass der Patient sich die Speichereinrichtung bspw. um den Hals hängen oder auf andere Weise mit sich befördern kann.
Die wesentlichen Elemente eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Speichereinrichtung 50 werden nun unter Bezugnahme auf das Blockschaltbild von Figur 2 erläutert. Die Speichereinrichtung weist ein Speicherelement 52 auf, wobei es sich wie erwähnt um einen einmal beschreibbaren oder einen mehrfach beschreibbaren Speicher handeln kann. Beispielsweise kann ein EPROM- oder Flash- Speicherelement verwendet werden, wobei andere Speichertechnologien - wie sie etwa aus Chipkarten bekannt sind - ebenso einsetzbar sind.
Des Weiteren weist die Speichereinrichtung 50 eine Schnittstelleneinheit 54 auf, die ein Beschreiben des Speichers mit den Produkt-Anwendungsdaten erlaubt Die Schnittstelle 54 kann außerdem ausgebildet sein zur Aktualisierung der im Speicherelement 52 gespeicherten Daten, bspw. per Infrarot, Bluetooth, Wireless LAN oder ein Mobilfunknetz.
Weiterhin umfasst die Speichereinrichtung 50 einen Timer 56 sowie eine Ausgabeeinheit 58, um eine Erinnerungsfunktion für den Patienten zu realisieren. Basierend auf den im Speicherelement 52 gespeicherten Anwendungsdaten des Patienten, die den Einnahmezeitraum der jeweiligen Medikamente (morgens, mittags, abends, nachts) ggf. in Bezug auf die jeweiligen Mahlzeiten (vor, während oder nach der Mahlzeit) enthält, liefert die Zeitsteuereinrichtung 56 ein Signal an die Ausgeabeeinrichtung 58, die daraufhin ein Warnsignal abgibt. Im gezeigten Beispiel handelt es sich bei der Ausgabeeinrichtung 58 um einen miniaturisierten Lautsprecher, der einen Piepton oder besser ein synthetisiertes Sprachsignal mit genauen Anwendungshinweisen wie etwa "vor dem Mittagessen rote Tablette nehmen" oder etwa "zum Abendessen Herzmittel einnehmen" ausgibt. Die Lautstärke kann dabei mittels einer (nicht dargestellten) Regeleinrichtung einstellbar sein. Alternativ kann natürlich auch eine optische Ausgabeeinrichtung verwendet werden, die die Anwendungshinweise auf einer kleinen Anzeige ausgibt. Die für den Patienten komfortabelste Erinnerungsfunktion dürfte jedoch mit Hilfe der Sprachsynthetisierung realisierbar sein.
In der Speichereinrichtung sind zusätzlich zu den Anwendungsdaten dem jeweiligen Patienten zugeordnete Personenidentifikationsdaten abgespeichert. Durch die Ausgabeeinrichtung 58 können diese für den Benutzer/Patienten zur Überprüfung ausgegeben werden.
In der Speichereinrichtung 50 können weiterhin auch patientenbezogene Daten betreffend weitere therapeutische und/oder diagnostische Maßnahmen wie beispielsweise die Messung des Blutdrucks oder ähnliches abspeicherbar sein.
Die Speichereinrichtung 50 kann wie beispielsweise eine SIM-Karte eines Mobiltelefons preisgünstig sowie platz- und gewichtssparend ausgebildet sein. Zur Stromversorgung kann eine (in Figur 2 nicht dargestellte) Stromversorgungseinheit wie etwa eine kleine Batterie oder ein Kondensator vorgesehen sein Das Speicherelement 50 kann jedoch auch als passives Element entsprechend einem RFID-Chip ausgebildet sein und über die mit einer Radiofrequenzantenne versehene Schnittstelleneinheit 54 Radiofrequenzsignale empfangen und diese auch zur Stromversorgung nutzen.
Zur sicheren Handhabung ist die Speichereinrichtung mit einem wasserfesten, abwaschbaren und stoßfesten, gleichwohl preiswerten Gehäuse bspw. aus Kunststoff versehen.
Vorzugsweise kann zusätzlich die Möglichkeit vorgesehen sein, das (möglicherweise störende) Erinnerungssignal durch Tastendruck oder dergleichen für eine bestimmte Zeitspanne wie etwa 10 Minuten zu unterdrücken. Eine derartige Funktionalität ist bspw. bei Weckern bekannt. Das unterdrückte Signal kann dann später zeitversetzt ausgegeben werden, um den Patienten nachträglich an die (möglicherweise versäumte) Produktanwendung zu erinnern
Zur Überprüfung der verschreibungsgerechten Medikamentenanwendung (compliance) kann weiterhin eine (nicht dargestellte) Quittierungstaste vorgesehen sein, durch welche der Patient die verschreibungsgemäße Medikamentenanwendung quit-
tiert. Alternativ kann zu diesem Zweck auch eine Sensoreinrichtung vorgesehen sein, die für jedes der Aufnahmefächer 22 ein Einreißen des entsprechenden Folienabschnitts erfasst und so auf die verschreibungsgemäße Medikamentenanwendung schließt.
Unter Bezugnahme auf die Figuren 3 und 4 wird im folgenden ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens zur automatisierten Verpackung einer jeweils individuell bestimmten Produktzusammmenstellung für eine Vielzahl von Patienten in individuellen Verpackungseinheiten erläutert.
Von einer Vielzahl von Patienten 100 werden in einem ersten Verfahrensschritt S1 zunächst die individuellen Verschreibungsdaten, d.h. die dem Patienten zur Anwendung verschriebenen Medikamente und anderen Produkte (Vitaminpräparate, Nahrungsergänzungsmittel, Salben etc.) vorzugsweise in der den jeweiligen Patienten betreuenden Apotheke erfasst und im nachfolgenden Verfahrensschritt S2 in einer Datenbank 80 abgespeichert. Bei der Datenbank 80 kann es sich wie in Figur 3 skizziert um eine dezentrale, in der Apotheke gepflegte oder auch um eine zentrale Datenbank handeln.
Eine zur Versorgung einer großen Zahl (ggf. mehrere huderttausend) Patienten ausgerüstete Verpackungsmaschine oder Bestückungsmaschine 90 wird von Herstellern in großen Mengen mit Medikamenten versorgt. Zur personalisierten, patientenindividuellen Verpackung der einem Patienten jeweils verschriebenen Medikamente und/oder anderen Produkte in den vorher beschriebenen Blisterver- packungen für einen vorgegebenen Zeitraum werden im Verfahrensschritt S3 die Anwendungsdaten der Patienten aus der Datenbank 80 ausgelesen und jedem Patienten in dem darauffolgenden Verfahrensschritt S4 eine individuelle Blisterpackung 20 zugeordnet, in der die diesem Patienten für den Zeitraum verschriebenen Medikamente verpackt werden.
Basierend auf den ausgelesenen Anwendungsdaten werden im weiteren Verfahrensschritt S5 diese Anwendungsdaten außerdem auf einer dem jeweiligen Patienten
zugeordneten Speichereinrichtung 50 abgespeichert und die Speichereinrichtung in Schritt S6 dann an der Verpackungseinheit 20 angebracht. Selbstverständlich können die Verfahrensschritte S5 und S6 auch in zeitlich umgekehrter Reihenfolge durchgeführt werden.
Im weiteren Verfahrensschritt S7 wird die Übereinstimmung der in der Speichereinrichtung abgespeicherten Personenidentifikationsdaten mit der an der Verpackungseinheit angebrachten Kennung 29 überprüft. So kann eine Verifikation der Richtigkeit der Zuordnung von Verpackungseinheit 20 mit den in der Speichereinrichtung 50 abgespeicherten Anwendungsdaten erfolgen, so dass dem Patienten auf jeden Fall die ihm zugeordneten Produkte und Anwendungsdaten geliefert werden.
Die so schnell, sicher und preisgünstig hergestellten Blisterpackungen (bspw. Wo- chenblister) werden an die jeweiligen Apotheken geliefert, die die mit Speicherelement versehenen Wochenblister dann den jeweiligen Patienten zur Verfügung stellen. Die Speichereinrichtung 50 kann dabei auch Anwendungsdaten von Produkten enthalten, die nicht mit dem Blister ausgeliefert werden, bspw. Salben, medizinische Tees, Bäderanwendungen oder dergleichen. Gemäß einer Variante der Erfindung kann wie erwähnt außerdem vorgesehen sein, dass die Anwendungsdaten auf der Speichereinrichtung vorzugsweise drahtlos aktualisiert werden, bspw. durch ein spezielles Mobilfunksignal oder auch eine in der Apotheke bereitgestellte Bluetooth- oder Infrarot-Schnittstelle.
Figur 5 zeigt ein Blockschaltbild der Speichereinheit 50 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen personalisierten Blisterpackung 20.
Neben den in Figur 2 gezeigten Elementen weist die Speichereinheit 50 des zweiten Ausführungsbeispiels zusätzlich eine GPS-Einheit 55 zur Erfassung des Ortes der Speichereinrichtung und damit des Benutzers/Patienten auf. Der Aufenthaltsort des Patienten kann über die drahtlose Schnittstelle 54 per Mobilfunk oder dgl. beispielsweise an ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung weitergegeben
werden, wodurch die gezielte Betreuung von insbesondere älteren Patienten verbessert werden kann.
Weiterhin weist das Speicherelement 50 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel eine Notruftaste 57 zum Absetzen eines Notrufes über die drahtlose Schnittstelle 54 auf, wobei durch Betätigung der Notruftaste 57 außerdem eine beispielsweise an der Eingangstür installierte Zugangsentriegelung im Haus des Benutzers über einen Transponder oder dgl. aktiviert werden kann, um den Zugang für Rettungskräfte zu erleichtern.
Schließlich ist bei dem in Figur 5 gezeigten Ausführungsbeispiel ein Display 53 dargestellt, um Patientendaten, Erinnerungsdaten oder dgl. anzuzeigen.
Die Erfindung ermöglicht so die schnelle, sichere und preiswerte Versorgung einer großen Anzahl von Patienten mit der individuell verschriebenen Produkt- bzw. Medikamentenzusammenstellung. Die bequeme Handhabung der Blisterpackung sowie die mitgelieferte Speichereinrichtung mit Erinnerungsfunktion unterstützt eine bedarfsgerechte Medikation des Patienten, so dass dieser länger in der Lage ist, sich selbst zu versorgen und nicht auf stationäre Pflege angewiesen ist.