Verfahren zur Abtrennung leichtflüchtiger Komponenten aus einem Stoffgemisch sowie Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abtrennung einer oder mehrerer leichtflüchtiger Komponente(n) aus einem Stoffgemisch, bei dem das Stoffgemisch beheizt, die leichtflüchtige(n) Komponente(n) zumindest teilweise verdampft und danach der entstandene Dampf kondensiert wird. Außerdem betrifft die Erfindung eine für die Durchführung dieses Verfahrens geeignete Vorrichtung.
Voraussetzungen für Destillationsverfahren der erwähnten Art sind, daß die abzutrennende^) Komponente(n) einen niedrigeren Siedepunkt hat/haben als die übrige(n) Komponente(n) des Stoffgemisches, und daß in Bezug auf die abzutrennende(n) Komponente(n) ein Dampfdruckgefälle zwischen dem Ort der Verdampfung und dem Ort der Kondensation aufrechterhalten wird.
Unter Kurzwegdestillation versteht man im allgemeinen eine Vakuumdestillationstechnik, bei der Verdampfer und Kondensator in ein und demselben Behälter so angeordnet sind, daß die Dampfmoleküle einen kurzen Weg vom Ort der Verdampfung zum Ort der Kondensation zurücklegen. Üblicherweise beträgt der Abstand zwischen Verdampfer und Kondensatorfläche bei den industriellen Kurzwegde- stillationsapparaten wenige Zentimeter bis einige Dezimeter. Ist der Abstand zwischen Verdampferfläche und Kondensatorfläche kleiner als die freie mittlere Weglänge der Dampfmoleküle, so spricht man von Molekulardestillation.
Aufgrund der niedrigen Betriebsdrücke sind Kurzweg- und Molekulardestillation u.a. ausgezeichnete Methoden zur destillativen Abtrennung von einer oder mehreren leichtflüchtigen Komponenten aus Zwei- und Mehrstoffgemischen bei niedrigen Arbeitstemperaturen. Die Methode stößt jedoch immer dann an ihre Grenzen, wenn der Dampfdruck der abdestillierten Komponente oder Komponenten auf der Kondensationsfläche den Partialdruck der entsprechenden Komponte(n) in der Mischung auf der beheizten Verdampferwand erreicht. Dann nämlich ist keine weitere Abtrennung der leichtflüchtigen Komponente(n) mehr möglich, da nach dem Verständnis der Kurzwegdestillation die treibende Kraft, nämlich die Druckdifferenz, fehlt, oder nach dem Verständnis der Molekulardestillation, die Vedampfungsrate an der Verdampferfläche der Verdampfungsrate der betreffenden Komponente(n) auf dem Innenkondensator entspricht. Ein weiteres Absenken der Innenkondensatortemperatur zur Erniedrigung des Dampfdruckes der leichtflüchtigen Komponente(n) über dem
Kondensatstrom auf dem Innenkondensator ist oft nicht möglich, beispielsweise weil das Kondensat erstarren würde.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Destillationsverfaliren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 sowie eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 13 in Bezug auf die Trennwirkung zu verbessern.
Er findungs gemäß wird diese Aufgabe bezüglich des Verfahrens durch die kennzeichnenden Merkmale der Patentansprüche 1 bis 12 und bezüglich der Vorrichtung durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 13 bis 19 gelöst.
Das Kondensat wird im Sinne der Erfindung mit einer Flüssigkeit in Berührung gebracht, in der es sich löst. Somit werden Konzentration und Dampfdruck der zu kondensierenden Komponente im Bereich des Ortes der Kondensation abgesenkt. Das Dampfdruckgefälle zwischen dem Ort der Verdampfung und dem Ort der Kondensation wird hierdurch erhöht und mithin eine Verbesserung des Abtrennungsgrades erreicht.
Besonders vorteilhaft ist es, das erfindungsgemäße Verfahren unter den Bedingungen der Kurzweg- oder Molekulardestillation auszuführen bzw. zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eine Kurzweg- oder Molekulardestillationsvorrichtung einzusetzen, die mit Mitteln der Zuführung und Ausschleusung derjenigen Flüssigkeit ausgerüstet ist, die der Lösung des Kondensats dient. Da diese Flüssigkeit die Wirkung hat, die Absenkung der Konzentration der leichtflüssigen Komponente durch Verdünnung des Kondensats zu erreichen, wird sie im weiteren auch Waschflüssigkeit genannt.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren spielt es keine Rolle, ob die Verdampfung aus einem mechanisch gewischten Film erfolgt oder aber aus einem ungewischten, laminar oder turbulent auf der beheizten Verdampferfläche fließenden Film. Ebenso spielt es keine Rolle, ob die Verdampfung wie beim klassischen Kurzwegverdampfer von einer den Kondensator umgebenden beheizten Verdampferfläche auf einen im Innenraum des Apparates erzeugten Waschflüssigkeits-Rieselfilm erfolgt oder aber umgekehrt, von einer im Apparat angeordneten Verdampferfläche in einen an der inneren Apparatewand herunter fließenden Rieselfilm. Prinzipiell sind alle Anordnungen von Verdampferflächen und Kondensatorflächen möglich, bei denen z.B. die Randbedingungen der Kurzwegdestillation oder Molekulardestillation eingehalten werden.
Die Waschflüssigkeit muß zum einen die Eigenschaft haben, daß sie die abzutrennende leichtflüchtige Komponente löst. Weiterhin muß die Waschflüssigkeit einen hinreichend niedrigen Dampfdruck haben. Für den Fall, daß es sich bei der Waschflüssigkeit um ein Stoffgemisch handelt und/oder daß ein leichtflüchtiges Stoffgemisch abgetrennt werden soll, müssen alle Komponenten der jeweiligen Stoffgemische die erwähnten Eigenschaften haben.
Bei einer vorteilhaften Ausführung des erfmdungsgemäßen Verfahrens wird mit Hilfe der Waschflüssigkeit ein Rieselfilm erzeugt, der auf der Oberfläche eines gekühlten Kondensators strömt und aufrechterhalten wird. Auf einen extern gekühlten Kondensator kann verzichtet werden, wenn die Waschflüssigkeit selbst derart ausreichend gekühlt ist, daß ihre Oberfläche die Kondensationsfläche bildet. Im letzteren Fall kann selbst auf eine Oberfläche, auf der die Waschflüssigkeit herabfließt, verzichtet werden. Es reicht aus, wenn die Waschflüssigkeit, beispielsweise in Form von Tröpfchen, in der Nähe der Verdampferflächen strömt.
Wird ein Einbau verwendet, auf dem die Waschflüssigkeit herabrieselt, dann ist es zweckmäßig, seine Oberfläche mit Unebenheiten zu versehen, die eine Verwirbelung der Waschflüssigkeit bewirken. Als Einbau kann auch ein vorzugsweise aus Metall bestehendes Geflecht verwendet werden.
Der zur Rieselfilmerzeugung aufgebrachte Stoff oder das Stoffgemisch kann im einmaligen Durchlauf durch den Apparat geschleust oder auch bis zu einer erwünschten Anreicherung mit der/den leichtflüchtigen Komponente(n) im Kreislauf geführt werden.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sollen anhand von in den Figuren 1 bis 9 schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert werden. Es zeigen
Figuren 1 bis 3 Schnitte durch eine Destillationseinrichtung nach der Erfindung,
Figuren 4 und 5 ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung, bei dem die Temperierung der Kondensations fläche durch ein Heiz-/Kühlmedium erfolgt, das von der verwendeten Waschflüssigkeit unabhängig ist,
Figuren 6, 7 ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Temperierung der Kondensationsfläche durch die Waschflüssigkeit selbst geleistet wird,
Figur 8 ein Ausführungsbeispiel, bei dem gekühlte Waschflüssigkeit entlang eines Drahtgeflechts geführt wird, und
Figur 9 Ergebnisse von Destillationsverfahren betreffend die Abtrennung von Caprylsäure aus Sonnenblumenöl..
Bei der Einrichtung 1 nach Figur 1 sind der Behälter mit 2, der Heizmantel mit 3, die Verdampferfläche mit 4 und der Kondensator mit 5 bezeichnet. Der Kondensator 5 ist gestrichelt dargestellt. Dadurch soll angedeutet werden, daß er für den Fall, daß die Waschflüssigkeit selbst gekühlt ist, nicht vorhanden sein muß. Auf diese Variante wird unten noch näher eingegangen. Der Verdampferraum ist mit 6 bezeichnet und wie üblich im wesentlichen zylindrisch ausgebildet.
Die Zugabe des Rohprodukts erfolgt über die Leitung 7 auf einen im oberen Bereich des Behälters 2 angeordneten, meist rotierend betriebenen Teller 8, der die Aufgabe hat, das Rohprodukt den Wandungen des Behälters 2 bzw. der Verdampferfläche 4 derart zuzuführen, dass es als Rieselfilm 9 die Verdampferfläche herabströmt. Der die Verdampferfläche 4 verlassende Flüssigkeitsfilm 9 sammelt sich in der äußeren Rinne 10 und wird über die Leitung 11 ausgeschleust. Über die Leitungen 12 und 13 erfolgt die Zu- bzw. Abfuhrung des Heizmediums in den Heizmantel 3.
Der als Rohrschlange ausgebildete Kondensator 5 ist extern gekühlt. Zu- und Abführung des Kühlmittels/Wärmeträgers erfolgen über die Leitungen 14 bzw. 15.
Oberhalb des Kondensators 5 befindet sich ein weiterer Teller 16, der mit einem Wehr 17 ausgerüstet ist (siehe auch Figuren 2 und 3). Das Wehr 17 befindet sich oberhalb der Rohrschlange 5 und ist mit Durchtrittsöffnungen 18 sowie mit einer nach unten gerichteten, der oberen Rohrschlange zugewandten Kante 19 ausgerüstet.
Über den Teller 16 erfolgt die Zuführung der Waschflüssigkeit zum Kondensator 5. Im Zentrum des Tellers 16 befindet sich eine Öffnung 20, in die ein Steigrohr 22 mündet. Dieses wird von unten über die Anschlußleitung 23 mit Waschflüssigkeit versorgt. Die innere Wandung des Ringraumes 10 bildet einen zentral gelegenen Raum 24, in dem sich die vom Kondensator 5 nach unten strömende Waschflüssigkeit sammelt und über die Leitung 25 ausgeschleust wird. Eine an den Behälter 2 angeschlossene Evakuierungseinrichtung ist nur schematisch dargestellt und mit 26 bezeichnet.
Während des Betriebs verdampfen die Leichtsieder von der Verdampferfläche 4. Der Dampf strömt in Richtung Kondensator 5. Über die Steigleitung 22 gelangt Waschflüssigkeit zum Teller 16, strömt durch die Öffnungen 18 nach außen und unten. Entlang der Tropfkante 19 strömende Waschflüssigkeit benetzt die Oberfläche des Kondensators 5. Dort löst die Waschflüssigkeit die Kondensate des Leichtsieders, die zusammen mit der Waschflüssigkeit in den Raum 24 gelangen und über die Leitung 25 abgeführt werden. Das Lösen und Abführen des Kondensats der leichtsiedenden Substanz mit der Waschflüssigkeit hat - wie oben beschrieben - eine Absenkung des Dampfdruckes des Leichtsieders im Bereich der Kondensationsfläche und damit die gewünschte Erhöhung des Dampfdruckgefälles von der Verdampferfläche 4 zum Kondensator 5 zur Folge.
Mit einem (oder mehreren) Ventil(en) kann ein Austausch der Waschflüssigkeit in kontinuierlicher oder diskontinuierlicher Weise erfolgen. Falls wünschenswert, kann die Waschflüssigkeit in einem nachgeschalteten Prozess aufbereitet und erneut eingesetzt werden. Es ist auch denkbar, vom Zulauf der zu behandelnden Substanz kontinuierlich oder diskontinuierlich einen Teil abzuzweigen und als Waschflüssigkeit zu verwenden.
Im Sinne der Erfindung sind auch andere Ausführungen von Verteilerplatte 16 und Wehr 17, z.B. mit gekrümmten Flächen oder strukturierter Oberfläche, Leitblechen zur Flüssigkeitslenkung, Flüssigkeitsabläufen usw. denkbar. Ebenso gut kann die Waschflüssigkeit von einem Flüssigkeitszulauf- oder Einspritzsystem anderer Bauart auf die Kondensatorfläche aufgebracht werden.
Die Figuren 4 und 5 zeigen mehr schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Destillationseinrichtung nach der Erfindung, bei der der Kondensator 5 die Waschflüssigkeit kühlt. Das Rohprodukt wird oberhalb des Heizmantels 3 zugeführt und fließt als Film 9 auf der Verdampferfläche 4 nach unten. Der Rohproduktfilm kann als Fallfilm frei fließen oder mechanisch gewischt sein. Leichtsiedende Komponenten verdampfen und strömen zur Oberfläche des Kondensators 5. Im Film 9 verbliebener, nicht verdampfter Rückstand gelangt in den Sammelraum 10 und verlässt den Behälter über die Leitung 11.
Der Kondensator ist schematisch als Einheit mit einer integrierten Wärmetauschvorrichtung 28 dargestellt. Von unten erfolgt die Versorgung dieser Vorrichtung mit einer Kühlflüssigkeit (Leitungen 14,15).
Aus der Öffnung 20 auf der oberen Seite des Kondensators 5 tritt die Waschflüssigkeit aus. Bereits während des Durchströmens der Steigleitung 22 wird sie gekühlt. Die Kondensation und Lösung der auf der Verdampferfläche 4 verdampften Leichtsieder erfolgt in dem frei fließenden oder auch gewischten Waschflüssigkeitsfilm, der auf der Oberfläche des Kondensators 5 herabfließt. Die Waschflüssigkeit gelangt in den Sammelraum 24 und verlässt den Behälter über die Leitung 25.
Bei dem in Figur 4 dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Waschflüssigkeit im Kreislauf geführt. Im Leitungsabschnitt 31, der die Austrittsleitung 25 mit der Eintrittsleitung 22 verbindet, befindet sich eine Förderpumpe 32. Über Abzweigleitungen 33 und 34 mit jeweils einem Ventil 35, 36 kann ein Austausch der Waschflüssigkeit in kontinuierlicher oder diskontinuierlicher Weise erfolgen.
Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen übernimmt der Kondensator 5 die notwendige Kühlung der Waschflüssigkeit. Wird die Waschflüssigkeit selbst ausreichend tief gekühlt zugeführt, kann die Versorgung des Kondensators 5 mit Kühlflüssigkeit entfallen. Seine Oberfläche dient zusammen mit der Waschflüssigkeit als Kondensationsfläche. Letztlich können auch beides, Kondensator 5 und Waschflüssigkeit, gekühlt sein.
Die Figuren 6 bis 8 zeigen Ausführungsbeispiele nach der Erfindung, bei denen die Waschflüssigkeit gleichzeitig als Kühlmedium für den Kondensationsprozess und als Lösungsmittel für die kondensierenden Leichtsieder dient.
Das Ausführungsbeispiel nach den Figuren 6 und 7 entspricht den Figuren 4 und 5. Die Kondensatoreinheit 5 ist hierbei nicht gekühlt. Im Leitungsabschnitt 31, der die Austrittsleitung 25 der Waschflüssigkeit mit der Eintrittsleitung 22 verbindet, befindet sich neben der Pumpe 32 ein Wärmetauscher 37. Zweckmäßig sind Pumpe 32 und Wärmetauscher 37 geregelt, so daß die Waschflüssigkeit laufend mit einer ausreichend tiefen Temperatur über die Leitung 22 bei 20 in den Verdampferraum 6 eintritt. Die Kondensation der Leichtsieder erfolgt in den auf der Oberfläche der Kondensatoreinheit 5 herabfließenden Film der Waschflüssigkeit.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführung kann eine solide Kondensatoreinheit 5 völlig entfallen. Die selbst gekühlte Waschflüssigkeit kann z.B. in der beschriebenen Weise zugeführt und von einem Teller 16, wie er zu Figur 1 beschrieben ist, frei herabrieseln. Auch ein Einsprühen der Waschflüssigkeit in den Verdampferraum ist möglich.
Das Beispiel nach Figur 8, das der Ausführung nach Figur 1 entspricht, zeigt eine Variante ohne Kondensator 5. An den Teller 16 schließt sich nach unten in Höhe der Verdampferfläche 4 ein Einbau 38 an, der den Waschflüssigkeits-Rieselfilm turbulent führt und beispielsweise aus einem im wesentlichen zylindrisch gestalteten Drahtgeflecht besteht. Der Einbau 38 erstreckt sich bis in den unteren Sammelraum 24.
Die Erfindung soll nicht auf die offenbarten Vorrichtungsbeispiele beschränkt sein. Das beschriebene Verfahren kann in nahezu allen, geeignet gestalteten Destillationseinrichtungen ausgeführt werden. Diese können aus Metall, Glas und/oder anderen Werkstoffen bestehen.
Generelle Verfahrensbeispiele sind:
Adestillieren von Fettsäuren aus pflanzlichen oder tierischen Ölen; Terpene, Steroide und Alkaloide aus pflanzlichen und tierischen Naturstoffen; Pestizide, Herbizide oder Fungizide sowie deren Abbauprodukte aus pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten; dazu gehören Verfahren, wie sie in den internationalen Anmeldungen WO 2004/007 654 Al und WO 2004/007 655 Al offenbart sind. Abtrennung von Farb- und Aromastoffen, Vitaminen, (Co-)Enzymen, Tetrapyrrolen, Polyphenolen oder Fettsäureestern aus pflanzlichen und tierischen Naturstoffprodukten; Abtrennung von Monomeren aus Di-, Tri- und Polymeren; von Monoestern aus Di-, Tri- und Polyestern; allgemein mono- oder dimere Kopplungskomponenten aus Polymeren oder Prepolymeren, die durch Addition oder Kondensation hergestellt werden.
Als weiteres Beispiel soll die destillative Abtrennung von Caprylsäure aus einer Triglyceridmischung (Sonnenblumenöl) beschrieben werden. Ausgangsprodukt ist eine 0,5%ige Lösung der Caprylsäure im Sonnenblumenöl. Das genannte Gemisch steht exemplarisch für eine in der industriellen Anwendung der Kurzwegdestillation häufig anzutreffende Trennaufgabe: Möglichst weitgehendes Reduzieren der Restkonzentrationen von Leichtsiedern aus einem schwersiedenden Substrat. Dabei kann die Temperatur des Innenkondensators aus verschiedenen Gründen oft nicht beliebig niedrig gewählt werden, was zu der eingangs beschriebenen verminderten Abreicherungsleistung des Verdampfers fuhrt. Die Verwendung des erfindungsgemäßen Waschkondensators führt unter diesen Bedingungen zu einer markanten Verbesserung der Strippleistung, d.h. Erniedrigung der erreichbaren Restgehalte an Leichtsiedern im Destillationsrückstand. Für die Ermittlung der experimentellen Daten wurde ein Waschkondensator in der Ausführung nach Figur 1 eingesetzt, der sowohl als konventioneller Innenkondensator (keine Waschflüssigkeits-Einspeisung) als auch als Waschkondensator mit regelbarem Waschflüssigkeits-Strom verwendet werden kann. Als Waschflüssigkeit wurde Sonnenblumenöl eingesetzt. In Destillationsversuchen mit unterschiedlichen Kondensator-Temperaturen und konstant gehaltenen übrigen Parametern zeigte sich, daß im betrachteten Temperaturbereich die erfindungsgemäße Berieselung des Kondensators mit Waschflüssigkeit eine Erniedrigung der Rückstands gehalte um bis zu 60% im Vergleich zur gewöhnlichen Kondensation erbringt. Der Mengenstrom sowie die Beladung der im Kreis geführten Waschflüssigkeit mit einkondensierten Leichtsiedern können über einen größeren Bereich variieren, ohne die Abreicherung negativ zu beeinflussen. In Figur 9 sind exemplarisch Ergebnisse von Testdestillationen abgebildet. Die Figur zeigt den Rückstandsgehalt (y-Achse) bei unterschiedlichen Kondensatortemperaturen (x- Achse).