Überlappende Anzeige
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verabreichung eines injizierbaren Produkts, wie zum Beispiel eines flüssigen Medikaments wie Insulin, Heparin, eines "Wachstumshormons oder eines Osteoporosepräparats. Bei der Vorrichtung kann es sich insbesondere um eine Injektionsvorrichtung, wie zum Beispiel einen Injektionspen oder Autoinjektor handeln.
Vorrichtungen der eingangs genannten Art sind in vielerlei Ausführungen bekannt. Bei derartigen Vorrichtungen, insbesondere bei Autoinjektoren, kann es für den Verwender der Vorrichtung vorteilhaft sein, zu wissen, in welchem Zustand, zum Beispiel Einstech- oder Ausschüttzustand, die Vorrichtung sich befindet.
Dazu schlägt die US-Patentschrift 6,692,469 eine Injektionsvorrichtung vor, die eine Hülse zur Aufnahme einer Spritze und einen mit der Hülse verbundenen Auslösemechanismus umfasst. Das Gehäuse des Auslösemechanismus weist ein Fenster auf, durch welches Markierungen erblickt werden können, die anzeigen, ob die Injektionsvorrichtung ausgelöst worden ist oder nicht.
Die Offenlegungsschrift der internationalen Patentanmeldung 2004/047 891 offenbart eine Vorrichtung zum automatischen Injizieren eines Wirkstoffs. Der in der Offenlegungsschrift beschriebene Autoinjektor besteht aus zwei Hauptkomponenten, nämlich einem Reservoirteil, der eine gefüllte Spritze aufnimmt und einem Power-Pack, in dem die zum automatischen Einstechen und Ausschütten der Spritze dienenden Teile untergebracht sind. Der Power-Pack weist ein Anzeigefenster aus einem durchsichtigen Material auf, das es erlaubt, eine verschiebbar aufgenommene Anzeige von außen zu beobachten. In einer Ausführungsform der Vorrichtung ist die Anzeige in jedem Betriebszustand der Vorrichtung unter der durchsichtigen Hülse sichtbar. Die Anzeige bewegt sich erst bei der
Produktausschüttung, wenn eine an der Spritze befindliche Nadel eingestochen wurde. Vor dem Einstech- und Ausschüttvorgang kann ein Auslöseknopf zurückgezogen werden, wodurch eine mit einer Warnfarbe versehene Hülse ebenfalls durch die' durchsichtige Hülse erkennbar wird, wodurch der Verwender der Vorrichtung erkennt, dass die Vorrichtung zum Auslösen bereit ist.
In einer anderen Ausführungsform der Vorrichtung aus der internationalen Patentanmeldung wird die Ausschüttanzeige bereits beim Einstechvorgang der Nadel bewegt, wobei die Anzeige von Beginn bis einschließlich zum Ende des Einstechvorgangs von einer Abdeckung abgedeckt wird. Die Ausschüttanzeige kann erst erblickt werden, wenn der Ausschüttvorgang beginnt. Dabei tritt die Ausschüttanzeige unter der nicht bewegbaren Abdeckung hervor.
Aus beiden Ausführungsformen der internationalen Patentanmeldung ist es für den Verwender der Vorrichtung mit Hilfe der Anzeige nicht ersichtlich, ob sich die Vorrichtung noch im Einstechzustand befindet oder nicht.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verabreichung eines injizierbaren Produkts bereitzustellen, die es einem Verwender der Vorrichtung erlauben, verschiedene Zustände der Vorrichtung auf eine einfache Weise erkennen zu können.
Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterentwicklungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verabreichen eines injizierbaren Produkts kann es sich um eine Injektionsvorrichtung, vorzugsweise um einen Autoinjektor oder Injektionspen handeln. Die Verabreichung des injizierbaren Produkts kann bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, insbesondere bei einem Autoinjektor mehrere Sequenzen umfassen. Beispielsweise können eine Einstechsequenz, bei der eine Nadel in ein Körpergewebe eingestochen wird, und eine Ausschüttsequenz, bei der das zum Beispiel flüssige Medikament ausgeschüttet wird, vorgesehen sein. Vorteilhaft kann die Ausschüttsequenz oder vorzugsweise die Einstechsequenz bei der im Anschluss eine
Ausschüttsequenz folgen kann, aktiviert werden. Die Vorrichtung kann ein Gehäuse umfassen, das beispielsweise zwei oder mehrere Gehäuseteile umfasst, die lösbar oder unlösbar miteinander verbindbar oder verbunden sind. Hierfür kommt unter anderem ein Schraub-, Bajonett- oder Rastverschluss in Frage. Eine mechanische Ablaufsteuerung, welche die Einstech- und/oder Ausschüttsequenz steuert, kann zum Beispiel in einem proximalen Gehäuseteil und ein Produktbehältnis in einem distalen Gehäuseteil aufgenommen sein oder werden. Unter "proximal" wird die der Nadel gegenüberliegende Seite und unter "distal" die an der Nadel liegende Seite der insbesondere länglichen Injektionsvorrichtung verstanden. Das Produktbehältnis, insbesondere eine Ampulle, kann in das distale Gehäuseteil auswechselbar eingesetzt werden oder direkt von dem distalen Gehäuseteil gebildet sein. Das Gehäuse kann auch einteilig gebildet sein.
Das Gehäuse weist eine Gehäusewand auf. An dem Gehäuse, insbesondere and der Gehäusewand ist ein Durchsichtelement gebildet. Das Durchsichtelement dient einem Verwender der Vorrichtung, um von außen durch die Gehäusewand in das innere des Gehäuses blicken zu können. Dieser Bereich wird im Folgenden Sichtbereich genannt. Insbesondere kann der Sichtbereich eine Projektion des Durchsichtelements in radialer Richtung zur Längsachse der Vorrichtung sein. Unter "in dem Sichtbereich befindlich" werden auch Elemente verstanden, die sich innerhalb der Projektion des Durchsichtelements befinden, aber beispielsweise, weil es ein anderes Teil verdeckt, durch das Durchsichtelement nicht sichtbar sind. Das Durchsichtelement kann ein Fenster oder Durchbruch in der Gehäusewand sein. Insbesondere kann das Durchsichtelement auch ein von der Gehäusewand gebildetes oder in die Gehäusewand eingesetztes Teil aus einem transparenten Material sein. Vorzugsweise kann das transparente Material aus Glas oder einem klaren oder farblosen Kunststoff sein. In bevorzugten Ausführungsformen kann das Durchsichtelement eine vergrößernde oder verkleinernde optische Wirkung aufweisen. Dazu kann das Durchsichtelement eine Linse oder dergleichen sein.
Die Vorrichtung weist eine insbesondere mechanische Ausschüttanzeige auf, die innerhalb des Gehäuses relativ zu dem Gehäuse zumindest teilweise durch den Sichtbereich bewegbar ist und dabei zumindest bereichsweise und abhängig vom Schaltzustand der Vorrichtung vom Verwender erblickt werden kann. Vorzugsweise ist die Ausschüttanzeige in
Längsrichtung der Vorrichtung bewegbar. Die Ausschüttanzeige dient dazu, um dem Verwender eine Information zu geben, ob das Produkt oder wieviel von dem Produkt ausgeschüttet wurde. Das Produkt befindet sich vorzugsweise in einem Produktbehältnis, das in der Vorrichtung enthalten oder in die Vorrichtung einlegbar ist. Das Produkt kann von einem auf das Produkt wirkenden Kolben aus dem Produktbehältnis ausschüttbar sein. Vorzugsweise führt der Kolben bei der Produktausschüttung eine Bewegung relativ zu dem Produktbehältnis aus. Kolben und Ausschüttanzeige können so miteinander gekoppelt sein, dass bei einer Bewegung von einem aus Ausschüttanzeige und Kolben das andere die Bewegung des einen zumindest teilweise mitmacht. Beispielsweise kann das eine bei der Bewegung einen bestimmten Weg zurücklegen, wobei das andere einen Weg zurücklegt, der größer oder kleiner ist als oder gleichgroß ist wie der des anderen. Beispielsweise kann das eine sich mit einer bestimmten Geschwindigkeit bewegen, die größer oder kleiner ist als oder gleichgroß ist wie die Geschwindigkeit des anderen. Vorzugsweise fuhrt das eine die Bewegung in die gleiche Richtung aus wie das andere. Besonders bevorzugt wird bei der Ausschüttbewegung der Kolben um einen größeren Weg bewegt als die Ausschüttanzeige. Insbesondere kann der Kolben einen Teil seines für eine vollständige Ausschüttung zurückzulegenden Wegs so zurücklegen, dass die Bewegung des Kolbens in diesem Teilstück vollständig von der Ausschüttanzeige entkoppelt ist. Während sich der Kolben in dem Teilstück bewegt, wird zum Beispiel keine Kraft, die auf die Ausschüttanzeige wirkt, verändert. Vorzugsweise wirkt auf die Ausschüttanzeige gar keine Kraft, während der Kolben sich in dem Teilstück bewegt. Allgemein bevorzugt wird, dass die Ausschüttanzeige relativ zum Gehäuse stillsteht, wenn der Kolben in dem Teilstück bewegt wird.
Insbesondere kann der Kolben, wenn er das Teilstück zurückgelegt hat, in dem seine Bewegung von der Ausschüttanzeige entkoppelt ist, einen Restweg für die Produktausschüttung zurücklegen, bei dem die Bewegung des Kolbens mit der Ausschüttanzeige gekoppelt ist. Die Kopplung kann zum Beispiel der Art sein, dass die Ausschüttanzeige die Bewegung des Kolbens mitmacht. Vorzugsweise legt die Ausschüttanzeige den gleichen Weg zurück, wie der Kolben in dem Restweg. Insbesondere bevorzugt ist, dass die Ausschüttanzeige mit der gleichen Geschwindigkeit bewegt wird, wie der Kolben beim Durchlaufen des Restwegs.
Die Ausschüttanzeige kann in Abhängigkeit der Kolbenposition sich mit einem bestimmten Bereich im Sichtbereich befinden und/oder insbesondere erblickt werden. Es können mehrere Bereiche an der Ausschüttanzeige vorgesehen sein. Bei mehreren Bereichen können diese in Bewegungsrichtung hintereinander angeordnet sein, so dass bei der Bewegung durch den Sichtbereich verschiedene Bereiche den Sichtbereich durchlaufen. Vorzugsweise weist jeder Bereich eine andere Information auf, als die anderen Bereiche oder ein benachbarter Bereich. Dadurch kann der Verwender der Vorrichtung anhand der Information, die zu einem bestimmten Moment unter der Durchsichtsanzeige erscheint, erkennen, ob oder wie viel Produkt aus dem Produktbehältnis ausgeschüttet wurde.
Beispielsweise kann sich ein erster Bereich im Sichtbereich befinden, der bei der Produktausschüttung aus dem Sichtbereich bewegt wird, so dass ein anderer, wie zum Beispiel ein zweiter Bereich sich im Sichtbereich befindet, wenn das Produkt vollständig ausgeschüttet wurde. Zwischen erstem Bereich und zweitem Bereich kann ein Zwischenbereich angeordnet sein, der sich während der Produktausschüttung im Sichtbereich befindet oder durch den Sichtbereich bewegt, und erblickt werden kann. Dadurch kann der Verwender der Vorrichtung erkennen, dass die Produktausschüttung schon begonnen hat, jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen ist, da dies zum Beispiel erst dann der Fall wäre, wenn der zweite Bereich sich im Sichtbereich befinden würde.
Die Information der Bereiche kann insbesondere eine Materialeigenschaft, ein Zeichen, ein Bild und/oder eine Farbinformation sein, wobei zumindest die Information des ersten Bereichs sich von demjenigen des zweiten Bereichs unterscheidet. Die Informationen des ersten Bereichs können gleichartig sein, wie zum Beispiel unterschiedliche Buchstaben. Die Informationen können auch verschiedenartig sein, so dass beispielsweise der erste Bereich einen Buchstaben und der zweite Bereich eine Farbinformation aufweist. Die Materialeigenschaft kann zum Beispiel die Art des verwendeten Materials oder eine Oberflächenstruktur sein. Ein Zeichen kann beispielsweise ein Buchstabe, ein Symbol oder dergleichen sein. Eine Farbinformation kann zum Beispiel eine für den jeweiligen Ausschüttzustand sinnvolle Farbe sein. Lediglich als Beispiel genannt, kann der erste Bereich eine weniger auffällige Farbe, wie zum Beispiel "grün" und der zweite Bereich
eine auffallige Farbe oder Signalfarbe wie zum Beispiel "rot" aufweisen. Der Verwender der Vorrichtung wird durch das Durchsichtelement zunächst die weniger auffällige Farbe wahrnehmen. Mit fortschreitender Produktausschüttung kann der Verwender der Vorrichtung durch das Durchsichtelement den Bereich mit der Signalfarbe erkennen, der sich in den Sichtbereich bewegt. Um zum Beispiel dem Verwender der Vorrichtung eine Information zu geben, dass sich die Vorrichtung noch in der Produktausschüttsequenz befindet, kann zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich ein Zwischenbereich angeordnet sein, der sowohl eine Information des ersten Bereichs als auch eine Information des zweiten Bereichs aufweisen kann. Alternativ kann der Zwischenbereich auch eine eigene Information, die unterschiedlich oder verschiedenartig oder gleichartig von den Informationen des ersten und/oder des zweiten Bereichs ist, aufweisen. Der Zwischenbereich kann zum Beispiel in etwa an der Stelle, an dem er an den benachbarten Bereich angrenzt, eine überwiegende Farbinformation des benachbarten Bereichs aufweisen. Da vorzugsweise die Information des ersten und des zweiten Bereichs unterschiedlich sind, kann in dem Zwischenbereich die Farbinformation des ersten Bereichs vom ersten Bereich im Verlauf zum zweiten Bereich in die Farbinformation vom zweiten Bereich wechseln. Der Wechsel der Farbinformation kann zum Beispiel homogen sein, so dass im Zwischenbereich sich eine Vielzahl von für das menschliche Auge wahrnehmbare Farben befinden, bzw. die Farben gemischt werden. Der Wechsel der Farbinformation kann auch inhomogen sein, wobei bevorzugt Felder zum Beispiel zwei Felder mit unterschiedlichen Farben vorliegen, deren jeweilige Breiten- oder Flächenanteile zu- oder abnehmen. Der Zwischenbereich kann zum Beispiel die Farben des ersten und zweiten Bereichs umfassen. Zum Beispiel können der Anteil der Farbe des ersten Bereichs im Verlauf vom ersten zum zweiten Bereich abnehmen und der Anteil der Farbe des zweiten Bereichs zunehmen. Vorzugsweise nimmt die Farbe des zweiten Bereichs im Verlauf vom ersten Bereich zum zweiten Bereich in dem Maß zu, wie die Farbe des ersten Bereichs im Verlauf vom ersten Bereich zum zweiten Bereich abnimmt.
Die Vorrichtung umfasst ferner ein Sichtfreigabeglied, mit dem die Sicht auf die Ausschüttanzeige überblendet werden kann. "Die Sicht überblenden" bedeutet, dass die Sicht auf die Ausschüttanzeige versperrt werden kann, so dass die Ausschüttanzeige nicht erkennbar ist, oder dass die Sicht auf die Ausschüttanzeige zum Beispiel über ein
transparentes Material möglich ist, wobei jedoch das in Blickrichtung hinter dem Sichtfreigabeglied befindliche Teil mit einer bestimmten Information des Sichtfreigabeglieds überblendet wird. Die Information kann beispielsweise eine bestimmte Färbung des transparenten Materials oder Zeichen oder ein Buchstabe oder eine Bildinformation sein, das/der/die auf das transparente oder opake Sichtfreigabeglied aufgebracht ist.
Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das Sichtfreigabeglied relativ zu dem Gehäuse bewegbar ist, wodurch die Sicht auf die Ausschüttanzeige freigegeben werden kann. "Die Sicht auf die Ausschüttanzeige freigeben" bedeutet, dass die Ausschüttanzeige erblickt werden kann, oder dass bei einer Überblendung mit einem transparenten Material sich die Information, die der Benutzer der Vorrichtung beim Überblenden entnehmen kann, sich beim Freigeben ändert. Das Sichtfreigabeglied ist vorzugsweise in Längsrichtung bewegbar. Noch bevorzugter wird die Sicht auf die Ausschüttanzeige bei der Bewegung des Sichtfreigabeglieds in distale Richtung freigegeben. Das Sichtfreigabeglied kann sich, ähnlich wie die Ausschüttanzeige, zumindest teilweise durch den Sichtbereich bewegen. Das Sichtfreigabeglied kann beispielsweise außerhalb des Gehäuses angeordnet sein, um zum Beispiel über das Durchsichtelement geschoben werden zu können. Das Sichtfreigabeglied kann vorzugsweise sich in Blickrichtung unter dem Durchsichtelement oder innerhalb des Gehäuses befinden. Besonders bevorzugt ist das Sichtfreigabeglied zwischen Gehäusewand und Ausschüttanzeige angeordnet, wodurch vorteilhaft die Sicht auf die Ausschüttanzeige überblendet oder freigegeben werden kann.
Das in der Vorrichtung enthaltene oder in die Vorrichtung einlegbare Produktbehältnis kann mit einer Nadel verbunden werden, die in die Haut des Patienten eingestochen werden kann. Die Nadel kann relativ zu dem Gehäuse entlang dessen Längsachse verschiebbar sein. Vorzugsweise ist die Nadel so von dem Gehäuse oder einer an dem Gehäuse angeordneten Nadelschutzhülse umgeben, dass die Nadel aus dem Gehäuse oder der Nadelschutzhülse zum Einstechen distal, zum Beispiel um eine gewisse Einstechlänge hervortreten kann. Die Nadel kann so mit dem Sichtfreigabeglied gekoppelt sein, dass bei einer Bewegung von einem aus Sichtfreigabeglied und Nadel das andere die Bewegung des einen zumindest teilweise mitmacht. Vorzugsweise kann sich das Sichtfreigabeglied in die
gleiche Richtung und/oder in etwa den gleichen Weg und/oder mit der gleichen Geschwindigkeit wie die Nadel beim Einstechen bewegen. Die Nadel kann relativ zu dem Behältnis bewegbar oder axial fest mit dem Behältnis, insbesondere direkt an dem Behältnis befestigt werden, so dass Nadel und Behältnis eine gemeinsame Einstechbewegung ausführen können. Die Ausführungen für die Kopplung der Nadel mit dem Sichtfreigabeglied gelten bevorzugt entsprechend für die Kopplung des Sichtfreigabeglieds mit dem Behältnis.
Die Nadel und/oder das Produktbehältnis können relativ zu dem Gehäuse entlang der Längsachse zwischen einer Ausgangsposition und einer Einstechposition verschiebbar sein. In der Ausgangsposition befindet sich die Vorrichtung im "Ruhezustand", also vor einer Auslösung der Ausschütt- und Einstechsequenz. Insbesondere befindet sich die Nadel dabei innerhalb des Gehäuses oder der Nadelschutzhülse. In der Einstechposition ist die Nadel distal aus dem Gehäuse oder der Nadelschutzhülse mit einer gewünschten Einstechlänge hervorgetreten. In die Einstechposition gelangt die Nadel / das Produktbehältnis durch Auslösen der Einstechsequenz in der Ausgangsposition.
Das Sichtfreigabeglied weist vorzugsweise einen ersten Bereich auf, der sich im Sichtbereich befindet, wenn das Produktbehältnis sich in seiner oder die Nadel sich in ihrer Ausgangsposition befindet. Zum Beispiel kann der erste Bereich eine Information enthalten, die durch das Durchsichtelement erkennbar ist. Anhand dieser Information kann der Verwender der Vorrichtung optisch feststellen, dass die Nadel noch nicht eingestochen ist oder sich die Vorrichtung in ihrer Ausgangsposition befindet. Die Information des ersten Bereichs kann zum Beispiel eine Materialeigenschaft des Materials des ersten Bereichs, ein Zeichen, ein Bild und/oder eine Farbinformation sein. Insbesondere kann die Information ähnlich der Information des ersten oder des zweiten Bereichs der Ausschüttanzeige sein. In bevorzugten Ausführungsformen ist der erste Bereich transparent oder opak. Sofern der erste Bereich opak ist, ist in Blickrichtung die Sicht hinter das Sichtfreigabeglied nicht möglich. Bei einem transparenten ersten Bereich des Sichtfreigabeglieds ist die Sicht in Blickrichtung hinter das Sichtfreigabeglied möglich. Insbesondere kann der erste Bereich klar oder farblos sein oder eine mit einer bestimmten Farbe versehene Transparenz
aufweisen. Zusätzlich kann eine weitere Information auf der Oberfläche des ersten Bereichs angeordnet sein, was insbesondere bei einem transparenten ersten Bereich bevorzugt ist.
Vorzugsweise befindet sich neben dem ersten Bereich ein zweiter Bereich, der sich im Sichtbereich befindet, wenn die Nadel oder das Produktbehältnis sich in der Einstechposition befindet. Dies hat den Vorteil, dass der Verwender der Vorrichtung optisch erkennen kann, wenn die Nadel mit der gewünschten Einstichlänge aus dem Gehäuse oder der Nadelschutzhülse hervorgetreten ist, oder in das Körpergewebe eingestochen ist. Besonders bevorzugt kann der Verwender zum Beispiel durch das Durchsichtelement und den zweiten Bereich des Sichtfreigabeglieds die Ausschüttanzeige ablesen. Beispielsweise kann der zweite Bereich des Sichtfreigabeglieds kleiner, größer oder in etwa gleich groß wie das Durchsichtelement sein. Insbesondere kann der zweite Bereich des Sichtfreigabeglieds in etwa die Form des Durchsichtelements aufweisen.
Insbesondere kann sich der zweite Bereich an das Sichtfreigabeglied anschließen oder ein Fenster im Sichtfreigabeglied sein. Der zweite Bereich kann, aber muss nicht ein Bestandteil des Sichtfreigabeglieds sein. Beispielsweise kann das Sichtfreigabeglied proximal des ersten Bereichs beendet sein, so dass bei einer Bewegung der Nadel oder des Behältnisses aus der Ausgangsposition in die Einstechposition das Sichtfreigabeglied bzw. der erste Bereich aus dem Sichtbereich zum Beispiel im Wesentlichen vollständig bewegt wird. Der Bereich, der sich proximal an das Sichtfreigabeglied anschließt, kann deshalb als zweiter Bereich bezeichnet werden, da insbesondere und allgemein im zweiten Bereich funktionell die Sicht auf die Ausschüttung freigegeben wird.
In einer anderen Ausführungsform kann der zweite Bereich Element des Sichtfreigabeglieds sein. Der zweite Bereich kann dann ein Fenster oder aus einem transparenten Material gebildet sein. Vorzugsweise ist bei einem transparenten zweiten Bereich das Material klar oder farblos transparent. Allgemein bevorzugt ist jedoch, dass bei einem transparenten ersten Bereich, das transparente Material des zweiten Bereichs eine andere Farbe aufweist als das transparente Material des ersten Bereichs. Somit kann der Verwender der Vorrichtung einfach und sicher erkennen, wenn die Nadel sich ihrer Einstechposition befindet.
In einer weiteren Ausführungsform kann in Längsrichtung der Vorrichtung zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich ein Zwischenbereich angeordnet sein, der bei der Bewegung des Produktbehältnisses oder der Nadel aus der Ausgangsposition in die Einstechposition wenigstens teilweise durch den Sichtbereich bewegt wird oder sich im Sichtbereich befindet. Der Zwischenbereich kann ein Zeichen, ein Bild, eine Farbinformation und/oder eine Materialeigenschaft umfassen, durch die erkennbar ist, dass sich das Produktbehältnis und/oder die Nadel bewegen. Für den Zwischenbereich des Sichtfreigabeglieds gelten vorzugsweise die Merkmale des Zwischenbereichs der Ausschüttanzeige entsprechend.
In einer Ausführungsform kann sich in der Ausgangsposition die Ausschüttanzeige, insbesondere mit ihrem ersten Bereich in dem Sichtbereich befinden, wobei die Ausschüttanzeige oder ihr erster Bereich von dem Sichtfreigabeglied, insbesondere von dessen erstem Bereich überblendet wird. In dieser Ausführungsform ist es bevorzugt, dass sich das Sichtfreigabeglied bei der Einstechsequenz relativ zu dem Gehäuse und zu der Ausschüttanzeige bewegt. Mit anderen Worten befinden sich in der Ausgangsposition der erste Bereich des Sichtfreigabeglieds und der erste Bereich der Ausschüttanzeige im Sichtbereich.
In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform befindet sich in der Ausgangsposition die Ausschüttanzeige, insbesondere deren erster Bereich . außerhalb des Sichtbereichs. Insbesondere kann sich der erste Bereich der Ausschüttanzeige im Bereich des zweiten Bereichs des Sichtfreigabeglieds, zum Beispiel auf gleicher axialer Höhe befinden. Der erste Bereich des Sichtfreigabeglieds kann sich in der Ausgangsposition im Sichtbereich befinden und erblickt werden. Beim Auslösen der Einstechsequenz werden das Sichtfreigabeglied und die Ausschüttanzeige gemeinsam in distale Richtung relativ zum Gehäuse verschoben. Insbesondere führen das Sichtfreigabeglied und die Ausschüttanzeige die Einstechbewegung der Nadel gemeinsam, nämlich zum Beispiel ohne Relativbewegung zueinander aus. In der Einstechposition und insbesondere vor der Produktausschüttung befinden sich vorzugsweise der erste Bereich der Ausschüttanzeige und der zweite Bereich des Sichtfreigabeglieds im Sichtbereich, was allgemein bevorzugt wird, so dass der
Verwender der Vorrichtung den ersten Bereich der Ausschüttanzeige erblicken und deren Information ablesen kann. Somit kann der Verwender der Vorrichtung optisch feststellen, dass die Nadel sich in ihrer Einstechposition befindet und noch kein Produkt ausgeschüttet wurde.
Vorzugsweise wird nach Erreichen der Einstechposition die Ausschüttsequenz, zum Beispiel automatisch oder manuell gestartet. Vorzugsweise führt das Sichtfreigabeglied während der Produktausschüttsequenz keine Relativbewegung zum Gehäuse aus oder steht relativ zum Gehäuse fest. Während der Produktausschüttung kann die Ausschüttanzeige sich relativ zu dem Gehäuse und dem Sichtfreigabeglied bewegen. Dabei wird der erste Bereich der Ausschüttanzeige aus dem Sichtbereich bewegt, so dass der Verwender durch das Durchsichtelement ggf. zunächst die Information des Zwischenbereichs der Ausschüttanzeige und anschließend die Information des zweiten Bereichs der Ausschüttanzeige ablesen kann.
In manchen Ausführungsformen können der Zwischenbereich und/oder der zweite Bereich der Ausschüttanzeige entfallen, so dass der Verwender während der oder nach erfolgter Produktausschüttung in Blickrichtung hinter die Ausschüttanzeige blicken kann. Es wird jedoch bevorzugt, dass sich der zweite Bereich der Ausschüttanzeige nach erfolgter Produktausschüttung im Sichtbereich befindet und mit einem Blick durch das Durchsichtelement und den zweiten Bereich des Sichtfreigabeglieds abgelesen werden kann.
Vorzugsweise kann ein Elastizitätsmittel, wie zum Beispiel eine Vortriebsfeder zum Beispiel in Gestalt einer Wendelfeder vorgesehen sein, die das Sichtfreigabemittel und/oder das Produktbehältnis und/oder die Nadel und/oder die Ausschüttanzeige in Einstechrichtung bewegen kann. Das Elastizitätsmittel kann sich im Ausgangszustand der Vorrichtung in einem vorgespannten Zustand befinden und gegen entspannen gesperrt sein. Beispielsweise kann sich das vorgespannte Elastizitätsmittel an einem gehäusefesten Element, insbesondere einem Mechanikhalter und an einem mit dem Sichtfreigabeglied gekoppelten Element oder direkt am Sichtfreigabeglied abstützen. Ein mit dem Sichtfreigabeglied gekoppeltes Element kann beispielsweise ein Vorschubelement sein, das
das Sichtfreigabeglied beim Entspannen des Elastizitätsmittels in distale Richtung mitnimmt. Das Vorschubelement ist vorzugsweise entlang der Längsachse der Vorrichtung relativ zu dem Gehäuse bewegbar. Beispielsweise kann das Vorschubelement mit einem mit dem Gehäuse oder dem Mechanikhalter axial fest verbundenen und vorzugsweise radial bewegbaren Sperrglied gegen eine Bewegung in Längsrichtung gesichert werden. Hierzu kann beispielsweise das Sperrglied in das Vorschubelement eingreifen.
Die Vorrichtung kann beispielsweise ein Abtriebsglied aufweisen, das entlang der Längsachse der Vorrichtung und relativ zu dem Gehäuse bewegbar ist. Das Abtriebsglied kann mittelbar oder unmittelbar auf den Kolben des Produktbehältnisses wirken. Das Abtriebsglied kann zum Beispiel mittelbar über einer Kolbenstange auf den Kolben wirken. Insbesondere kann die Kolbenstange bereits den Kolben bilden. Es ist ferner denkbar, dass das Abtriebsglied die Funktion der Kolbenstange übernimmt und unmittelbar auf den Kolben wirkt. Beispielsweise kann das Abtriebsglied Kolbenstange und Kolben bilden. Vorzugsweise ist das Abtriebsglied in der Ausgangsposition und während der Einstechsequenz gegen eine Bewegung in Längsrichtung relativ zu dem Vorschubelement gesperrt. Beispielsweise kann das Vorschubelement ein Sperrelement aufweisen, das in das Abtriebsglied eingreifen kann. Bevorzugt ist das Sperrelement axial fest und radial bewegbar zum Vorschubelement. Beispielsweise kann das Abtriebsglied einen radial nach außen abstehenden Kragen aufweisen, den das Sperrelement hintergreifen und somit eine Bewegung des Abtriebsglieds in distale Richtung verhindern kann. Vorzugsweise ist das Abtriebsglied hülsenförmig. Insbesondere kann ein Elastizitätsmittel, insbesondere eine Ausschüttfeder zum Beispiel in der Gestalt einer Wendelfeder vorgesehen sein, die das Abtriebsglied während der Produktausschüttsequenz in Ausschüttrichtung vorantreiben kann., Insbesondere kann das Elastizitätsmittel innerhalb des Abtriebsglieds aufgenommen sein.
Vorzugsweise weist die Vorrichtung ein Auslöseelement auf, das es dem Sperrglied ermöglicht, aus dem Eingriff mit dem Vorschubelement auszurücken, so dass sich die Vortriebsfeder entspannen kann. In einer bevorzugten Ausführungsform nimmt die Vortriebsfeder hierbei das Vorschubelement mit, das wiederum die Ausschüttanzeige und das Sichtfreigabeglied mitnimmt. Das Vorschubelement nimmt vorzugsweise auch das
Produktbehältnis oder die Nadel mit. Vorschubelement und Sichtfreigabeglied können insbesondere einstückig sein. Vorzugsweise werden Ausschüttanzeige und Sichtfreigabeglied um den gleichen Weg und/oder mit der gleichen Geschwindigkeit, zum Beispiel ohne Relativbewegung zueinander von dem Vorschubelement mitgenommen. Insbesondere kann während der Einstechsequenz auch das Abtriebsglied ohne Relativbewegung zu dem Vorschubelement von dem Vorschubelement mitgenommen werden.
Nach Beendigung der Einstechsequenz ist es bevorzugt, dass das Abtriebsglied relativ zu dem Vorschubelement bewegbar ist. Gleichfalls bevorzugt ist, dass das Vorschubelement an einer Bewegung relativ zu dem Gehäuse gesperrt wird. Besonders bevorzugt ist das Sperrelement, welches das Abtriebsglied in der Ausgangsposition und während der Einstechsequenz sperrt dazu vorgesehen, am Ende der Einstechsequenz oder am Anfang der Produktausschüttungssequenz den Sperreingriff mit dem Abtriebsglied zu lösen und gleichzeitig in einen Sperreingriff mit einem gehäusefesten Element, zum Beispiel dem Mechanikhalter, zu gelangen. Vorzügsweise entspricht der Weg, den das Vorschubelement während der Einstechsequenz zurücklegt, im Wesentlichen dem Weg, den die Nadel und/oder das Behältnis während der Einstechsequenz zurücklegen.
Nach Freigabe des Abtriebsglieds am Anfang der Produktausschüttungssequenz oder am Ende der Einstechsequenz kann sich das Abtriebsglied beispielsweise um ein Teilstück bewegen, ohne dabei die Ausschüttanzeige mitzunehmen, wobei insbesondere der Kolben um sein Teilstück bewegt wird. Vorzugsweise nimmt das Abtriebsglied nach dem Teilstück freier Bewegung die Ausschüttanzeige in seiner Bewegung in Ausschüttrichtung mit. Gleichzeitig kann das Abtriebsglied den Kolben des Behältnisses um den gleichen Betrag zum Beispiel um den Restweg verschieben, wie die Ausschüttanzeige. Besonders bevorzugt befindet sich der zweite Bereich der Ausschüttanzeige genau dann im Sichtbereich und kann erblickt werden, wenn der Kolben vollständig in seine distalste Position im Behältnis verschoben wurde. Der Vorteil hierbei ist, dass der Verwender der Vorrichtung durch das Durchsichtelement optisch erkennen kann, dass der Kolben nun seine distalste Position erreicht hat und das Produkt vollständig ausgeschüttet wurde.
Das Produktbehältnis kann in bevorzugten Ausfuhrungsformen Element eines in die Vorrichtung einlegbaren oder eingelegten Moduls sein. Das Modul umfasst vorzugsweise ein axial fest mit dem distalen Gehäuseteil verbindbares Führungsglied und einen relativ zu dem Führungsglied längs bewegbaren Ampullenhalter, in dem das Produktbehältnis aufgenommen ist oder werden kann. Der Ampullenhalter kann zum Beispiel von einer Feder in eine proximale Position, nämlich die Ausgangsposition gedrückt werden. Bei der Einstechsequenz werden Ampulleπhalter und Produktbehältnis gemeinsam gegen die Federkraft in distale Position, nämlich die Einstellposition gedrückt. Das Führungsglied umfasst vorzugsweise wenigstens ein Rastmittel, so dass Ampullenhalter und Führungsglied an der Einstechposition axial fest verrasten können. Das Modul wird vorzugsweise mit dem Produkt, dem das Produkt verschließenden Kolben und einer an dem Kolben befestigten Kolbenstange vertrieben. Ferner kann eine geeignete Nadel mit einer Nadelhülle aufgesetzt sein, so dass zur Verwendung lediglich die Nadelhülle von dem Modul entfernt werden braucht.
Das der Erfindung zugrunde liegende Verfahren dient zur Anzeige verschiedener Zustände der Vorrichtung zum Verabreichen des injizierbaren Produkts. Bei dem Verfahren werden verschiedene Informationen angezeigt, die durch das Durchsichtelement abgelesen werden können. Diese Informationen umfassen wenigstens eine Information, dass sich das in der Vorrichtung befindliche Produktbehältnis in einer Ausgangsposition befindet, eine Information, dass sich das Produktbehältnis in der Einstechposition befindet und eine Information, dass das in dem Behältnis enthaltene Produkt ausgeschüttet wurde. Vorteilhafte Verfahrensmerkmale ergeben sich aus dem Betrieb der erfindungsgemäßen Inj ektionsvorrichtung.
Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele anhand von Figuren beschrieben. Die dabei offenkundig werdenden Merkmale bilden je einzeln und in Kombination die Erfindung vorteilhaft weiter. Es zeigen:
Figur IA eine Schnittdarstellung einer Injektionsvorrichtung im Ausgangszustand,
Figur IB eine um die Längsachse um 90° gedrehte Schnittdarstellung der
Inj ektionsvorrichtung aus Figur IA,
Figur 2A eine Schnittdarstellung der Injektionsvorrichtung aus Figur IA in einem auf ein Körpergewebe aufgesetzten Zustand, Figur 2B eine um die Längsachse um 90° gedrehte Schnittdarstellung der
Injektionsvorrichtung aus Figur 2 A, Figur 3A eine Schnittdarstellung der Injektionsvorrichtung aus Figur IA in einem ausgelösten Zustand in der Ausgangsposition am Beginn der
Einstechsequenz, Figur 3B eine um die Längsachse um 90° gedrehte Schnittdarstellung der
Injektionsvorrichtung aus Figur 3A, Figur 4A eine Schnittdarstellung der Injektionsvorrichtung aus Figur IA in der
Einstechposition am Ende der Einstechsequenz und am Beginn der
Produktausschüttsequenz, Figur 4B eine um die Längsachse um 90° gedrehte Schnittdarstellung der
Injektionsvorrichtung aus Figur 4 A, Figur 5 A eine Schnittdarstellung der Injektionsvorrichtung aus Figur IA in einem ausgeschütteten Zustand am Ende der Produktausschüttsequenz, Figur 5B eine um die Längsachse um 90° gedrehte Schnittdarstellung der
Injektionsvorrichtung aus Figur 5 A, Figur 6A eine Schnittdarstellung der Injektionsvorrichtung aus Figur IA in einem verriegelten Zustand, Figur 6B eine um die Längsachse um 90° gedrehte Schnittdarstellung der
Iηjektionsvorrichtung aus Figur 6 A,
Figur 7 eine schematische Darstellung eines einzelnen Sichtfreigabeelements und
Figur 8 eine schematische Darstellung einer einzelnen Ausschüttanzeige.
Die Figuren IA bis 6B zeigen die gleiche Injektionsvorrichtung in der Gestalt eines Autoinjektors in unterschiedlichen Schaltzuständen und Ansichten. Im Folgenden werden die Teile der Vorrichtung anhand der Figuren IA und IB beschrieben, wobei diese Beschreibung auch entsprechend für die Figuren 2A bis 6B gilt. Die Injektionsvorrichtung umfasst eine Mechanik, mit einer mechanischen Ablaufsteuerung, mit der ein in der Injektionsvorrichtung enthaltenes Produktbehältnis 5 während einer Einstechsequenz zunächst in distale Richtung verschoben wird, so dass die an dem Produktbehältnis 5
befestigte Nadel 6 in ein Körpergewebe eines Patienten eingestochen wird, wobei nach der Einstechsequenz während einer Ausschüttsequenz der Kolben 7a in dem Produktbehältnis 5 in distale Richtung bewegt wird, so dass das in dem Behältnis 5 enthaltene Produkt durch die Nadel 6 in den Körper bzw. das Körpergewebe eines Patienten ausgeschüttet wird.
Die Injektionsvorrichtung umfasst ein distales Gehäuseteil 18a und ein proximales Gehäuseteil 18b, die mit einer lösbaren Verbindung, insbesondere einem Bajonettverschluss 18c verbunden sind. Im proximalen Gehäuseteil 18b ist ein Mechanikhalter 10 aufgenommen, der dreh- und axialfest mit dem proximalen Gehäuseteil 18b verbunden ist. Zur axialen Festlegung des Mechanikhalters 10 wird dieser mit seinen Stirnseiten axial zwischen einem radial nach innen ragenden Vorsprung des proximalen Gehäuseteils 18b und einer proximal auf das proximale Gehäuseteil 18b aufgesteckten Kappe 19 eingefasst. Der Mechanikhalter 10 umgreift ein Vorschubelement 9, das relativ zu dem Mechanikhalter 10 entlang der Längsachse der Injektionsvorrichtung verschiebbar ist. Das hülsenformig gestaltete Vorschubelement 9 kann mit seiner äußeren Umfangsfläche an der inneren Umfangsfläche des in etwa hülsenformig gestalteten Mechanikhalters 10 entlang gleiten. Zwischen einer distalen Stirnseite des Mechanikhalters 10 und einer proximalen Stirnfläche eines an dem distalen Ende des Vorschubelements 9 angeordneten Ringfianschs ist eine Feder 14, insbesondere eine Wendelfeder angeordnet, die in einem auf Druck vorgespannten Zustand das Vorschubelement 9 relativ zu dem Mechanikhalter 10 in distale Richtung mit einer Vorschubkraft beaufschlagt.
Die distale Stirnfläche des distal an dem Vorschubelement 9 angebrachten Ringfianschs kann in eine Richtung entlang der Längsachse auf ein Sichtfreigabeglied 3 wirken, das entlang der Längsachse in dem proximalen Gehäuseteil 18b verschiebbar ist. Das Sichtfreigabeglied 3 ist so mit dem Produktbehältnis 5 gekoppelt, dass bei einer Bewegung des Sichtfreigabeglieds 3 in distale Richtung das Produktbehältnis 5 ebenfalls in distale Richtung, nämlich in Einstechrichtung der Nadel 6 bewegt wird. Durch die Bewegung des Sichtfreigabeglieds 3 in distale Richtung kann eine Bewegung des Kolbens 7a innerhalb des und relativ zu dem Produktbehältnisses 5 noch nicht verursacht werden. Mittels einer auf Druck vorgespannten Feder 20 werden das Produktbehältnis 5 und das Sichtfreigabeglied 3 in proximale Richtung der Injektionsvorrichtung gedrückt. Die Kraft
der Feder 20 mit der das Sichtfreigabeglied 3 in proximale Richtung gedrückt wird ist kleiner als die Kraft der Feder 14, mit der das Vorschubelement 9 und das Sichtfreigabeglied 3 in distale Richtung bewegt werden können, wenn das Vorschubelement 9 für eine Bewegung entlang der Längsachse freigegeben ist, so dass das Produktbehältnis 5 mit der Nadel 6 in distale Richtung zum Einstechen der Nadel 6 in das Körpergewebe bewegt werden kann.
Innerhalb des Vorschubelements 9 ist ein hülsenförmiges Abtriebsglied 8 angeordnet, das für eine Ausschüttsequenz relativ zu dem Vorschubelement 9 entlang der Längsachse bewegt werden kann, wenn es für eine Axialbewegung freigegeben ist. An dem proximalen Ende des Abtriebsglieds 8 befindet sich ein radial nach außen stehender Kragen 8b. Zwischen Abtriebsglied 8 und dem Vorschubelement 9 befindet sich eine Ringnut, deren Nutbreite größer ist als der Betrag, den der Kragen 8b radial von dem Abtriebsglied 8 absteht. Zur Bildung der Ringnut, zur Lagerung des Abtriebsglieds 8 und für die Bewegung der Ausschüttanzeige 4 greift die Ausschüttanzeige 4 mit einem hülsenformigen Abschnitt von der distalen Seite her in den Innendurchmesser des Vorschubelements 9 ein und umgreift das Abtriebsglied 8.
Das distale Ende des Abtriebsglieds 8 weist eine als Anschlagfläche wirkende Stirnfläche 8a auf, an der sich eine Feder 15, insbesondere eine Wendelfeder abstützen kann. Die auf Druck vorgespannte Feder 15 stützt sich mit ihrem anderen Ende an einer distalen Fläche eines Änschlagelements ab, das an einem proximalen Bereich des Vorschubelements 9 gebildet ist. Die Feder 15, die insbesondere eine größere Federkonstante als die Feder 14 aufweisen kann, kann das Abtriebsglied 8, wenn es freigegeben ist, in distale Richtung entlang der Längsachse antreiben. Die distale Stirnseite des Abtriebsglieds 8 kommt mit einer Kolbenstange 7 bzw. mit einem an dem proximalen Ende der Kolbenstange 7 angeordneten kuppelfδrmigen Element in Kontakt, wodurch der distal an der Kolbenstange 7 angeordnete Kolben 7a in dem Produktbehältnis bewegt wird, wodurch das Produkt durch die Nadel 6 ausgeschüttet wird, wenn das Abtriebsglied 8 in distale Richtung bewegt wird.
Am proximalen Ende des Vorschubelements 9 ist ein relativ zu dem Vorschubelement 9 entlang der Längsachse bewegbares Verriegelungselement 12 angeordnet. Das
Verriegelungselement 12 ist gegabelt und umgreift die Längsachse mit zwei Verriegelungsabschnitten 12A. Die Verriegelungsabschnitte werden jeweils in einer nutformigen Führung, die von dem Vorschubelement 9 gebildet wird, geführt. Das Verriegelungselement 12 wird von einer Feder 13 mit einer Kraft in distale Richtung beaufschlagt. Die Feder 13 stützt sich an dem proximalen Ende des Verriegelungselements
12 und an einem proximal davon angeordnetem vorschubelementfesten Element, nämlich an einem Haltesteg ab. Die Feder 13 kann zum Beispiel eine wendeiförmige oder kombinierte wendel- und spiralförmige Feder oder eine Blattfeder sein. Beispielsweise kann der Haltesteg aus einem Federmaterial gestaltet sein und eine Form aufweisen, die das Verriegelungselement 12 direkt mit einer Federkraft beaufschlagen kann, so dass die Feder
13 entfallen kann, weil das Verriegelungselement 12 die Aufgabe der Feder 13 übernimmt.
Eine Bewegung des Verriegelungselements in distale Richtung wird insbesondere dadurch verhindert, dass das Verriegelungselement 12 mit seinen Verriegelungsabschnitten 12A von dem Kragen 8b des Abtriebsglieds 8 blockiert wird. Der Kragen 8b wird wiederum von den nockenförmigenförmigen Sperrelementen 9b, die jeweils an einem Arm 9b angeordnet und federnd mit dem Vorschubelement 9, insbesondere einstückig verbunden sind, an einer Bewegung in distale Richtung gehindert.
Die Gehäusewand 1 des proximalen Gehäuseteils 18b weist ein Durchsichtelement 2 auf, das als Fenster gestaltet ist. Durch das Durchsichtelement 2 kann der Betrachter von außerhalb der Vorrichtung in Richtung innerhalb der Vorrichtung blicken. In den Figuren IA bis 3 B wird der Blick ins Innere der Vorrichtung durch das Sichtfreigabeglied 3 blockiert. Das Sichtfreigabeglied 3 weist einen ersten Bereich 3 a auf, der sich in der Ausgangsposition der Vorrichtung, nämlich vor der Einstech- und Ausschüttsequenz, in Längsrichtung der Vorrichtung auf gleicher Höhe mit dem Durchsichtelement 2 befindet. Wie auch in Figur 7 dargestellt wird, weist der erste Bereich 3 a eine erste Information auf, die in der Gestalt einer schraffierten Fläche dargestellt ist. Ebenso könnte die Information in einer bestimmten Farbe, wie zum Beispiel rot oder mit Hilfe eines Zeichens oder Buchstabens (nicht dargestellt) bestehen. Anhand dieser Information des ersten Bereichs 3a kann der Verwender der Vorrichtung erkennen, dass noch keine Produktausschüttung oder kein Einstechvorgang stattgefunden hat. Wird, wie in Figuren 4A und 4B dargestellt wird,
das freigegebene Vorschubelement 9 in distale Richtung bewegt, gelangt das Sperrelement 9b nach einer gewissen Wegstrecke, die vorzugsweise in etwa dem Weg entspricht, um den das Produktbehältnis 5 zum Einstechen verschoben wird, in etwa auf eine gleiche axiale Höhe wie eine Rastnut 10a. Die Rastnut 10a wird von dem Mechanikhalter 10 gebildet. Die Rastnut 10a kann für die Sperrelemente 9b jeweils eine Vertiefung oder eine ringförmig umlaufende Vertiefung sein. Sobald, wie in Figur 4 A dargestellt wird, die Rastnut 10a und das Sperrelement 9b auf einer axial gleichen Höhe sind, wird aufgrund der Federkraft der Arme 9a und/oder der Federkraft der Feder 13 und/oder aufgrund der Federkraft der Feder 15 in Verbindung mit dem Abgleiten des Kragens 8b radial nach außen in die Rastnut 10a bewegt. Dadurch wird die Ausschüttsequenz gestartet.
Während der Einstechsequenz werden, angetrieben von der Feder 14, zum einen das Abtriebsglied 8 mit dessen vorgespannter Antriebsfeder 15 und zum anderen das Sichtfreigabeglied 3 und die Ausschüttanzeige 4 mitgenommen. Das Sichtfreigabeglied 3 nimmt seinerseits das Produktbehältnis 5 mitsamt der an dessen distalem Ende befestigte Nadel 6 für eine Einstechbewegung mit. Dabei wird der erste Bereich 3 a des Sichtfreigabeglieds 3 aus dem Sichtbereich des Durchsichtelements 2 bewegt, wodurch, zunächst ein Zwischenbereich 3c des Sichtfreigabeglieds 3, wie er zum Beispiel auch in Figur 7 dargestellt wird, in den Sichtbereich des Durchsichtelements 2 gelangt, woran der Verwender der Vorrichtung sehen kann, dass die Nadel 6 sich während der Einstechsequenz befindet. Beim Erreichen der Einstechposition bewegt sich der zweite Bereich 3b des Sichtfreigabeglieds 3, der zunächst von der Gehäusewand 1 verdeckt wurde in den Sichtbereich des Durchsichtelements 2. Der zweite Bereich ist in der Gestalt eines Fensters ausgebildet. Da die Ausschüttanzeige 4 zusammen mit dem Sichtfreigabeglied 3 während der- Einstechsequenz in distale Richtung bewegt wird, kann der Verwender der Vorrichtung durch das Durchsichtelement 2 und den zweiten Bereich 3b des Sichtfreigabeglieds 3 auf die Ausschüttanzeige 4 blicken. Vor einer Produktausschüttung befindet sich die Ausschüttanzeige 4 mit einem ersten Bereich 4a auf axialer Höhe mit dem zweiten Bereich 3b des Sichtfreigabeglieds 3. Der Verwender kann daher am Ende der Einstechsequenz oder zu Beginn der Ausschüttsequenz die Information des ersten Bereichs 4a der Ausschüttanzeige 4 ablesen. Wie in Figur 8 dargestellt wird, kann der erste Bereich 4a eine Information enthalten, die wie hierin dargestellt in einer schraffierten Fläche besteht
oder aber insbesondere in einer besonderen Farbgebung wie zum Beispiel "gelb" bestehen kann. Durch den Wechsel der im Durchsichtelement 2 erscheinenden Farbe erkennt der Verwender den geänderten Betriebszustand der Vorrichtung.
Bezug nehmend auf die Ausschüttanzeige 4 kann, abweichend von der in den Figuren IA bis 6B gezeigten Gestaltung, die Ausschüttanzeige 4 in distale und/oder proximale Richtung verlängert sein. Bei einer proximalen Verlängerung der Ausschüttanzeige 4 befindet sich vorzugsweise der zweite Bereich 4b an oder auf der proximalen Verlängerung. Bei einer distalen Verlängerung der Ausschüttanzeige 4 befindet sich vorzugsweise der erste Bereich 4a an oder auf der distalen Verlängerung.
Nach gestarteter Ausschüttsequenz wird der Kragen 8b von dem Sperrelement 9b nicht mehr blockiert, wodurch die Feder 15 das Abtriebsglied 8 in distale Richtung und somit den Kolben 7a über die Kolbenstange 7 für eine Produktausschüttung antreibt. Gleichzeitig wird das Verriegelungselement 12 für eine Axialbewegung freigegeben, so dass die Feder 13 der Verriegelungselement 12 soweit verschiebt, dass sich die Verriegelungsabschnitte 12a vor die Sperrelement 9b schieben. Eine Bewegung der Sperrelemente 9b aus der Rastnut 10a wird verhindert, da die Verriegelungsabschnitte 12a die Bewegung, die das Sperrelement 9b bei einer Bewegung aus der Rastnut 10a ausfuhren würde, blockiert. Somit ist das Vorschubelement 9 axial fest mit dem Gehäuse verbunden. Bei der Bewegung des Abtriebsglieds 8 um den Weg z nimmt das Abtriebsglied 8 zunächst nur die Kolbenstange 7 mit, die den Kolben 7a ebenfalls in etwa um den Weg z bewegt. Die Ausschüttanzeige 4 wird während der Weg z durchlaufen wird, noch nicht bewegt. Nach Durchlaufen des Weges z gerät der radial abstehende Kragen 8b des Abtriebglieds 8 in einen axialen Anschlag mit einem Anschlag 4b, der sich proximal des hülsenförmigen Abschnitts der Ausschüttanzeige 4 befindet. Aufgrund der Antriebskraft der Feder 15 und dem Kragen 8b wird die Ausschüttanzeige 4 auf dem Restweg, der dem Gesamthub des Kolbens abzüglich in etwa des Wegs z entspricht, mitgenommen, bis der Kolben 7a das Produkt vollständig aus dem Produktbehältnis 5 verdrängt hat. Während der Produktausschüttsequenz wird die Ausschüttanzeige 4, insbesondere deren erster Bereich 4a aus dem Sichtbereich bewegt. Da die Ausschüttanzeige 4 keinen zweiten Bereich 4b aufweist, sondern sich der zweite Bereich 4b proximal an die Ausschüttanzeige 4 anschließt, wird, wie in den Figuren 5 A und
6A dargestellt, als Information für eine erfolge Produktausschüttung der Blick unter die Ausschüttanzeige 4 freigegeben.
Alternativ wird bei einer mit einer Ausschüttanzeige 4 gemäß Figur 8 ausgestalteten Injektionsvorrichtung während der Produktausschüttsequenz der erste Bereich 4a der Ausschüttanzeige 4 aus dem Sichtbereich des Durchsichtelements 2 in distale Richtung bewegt. Dabei wird zunächst ein Zwischenbereich 4c in den Sichtbereich bewegt, woran der Verwender der Vorrichtung erkennt, dass die Produktausschüttsequenz begonnen hat, jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Bei Erreichen der Endlage des Kolbens wird der Bereich 4b in den Sichtbereich des Durchsichtelements 2 bewegt, woran der Verwender erkennt, dass die Produktausschüttung beendet ist.
Bezug nehmend auf Figur 8 ist die Information, die der Bereich 4b aufweist, symbolisch mit einer schraffierten Fläche dargestellt. Beispielsweise kann der Bereich 4b eine "grüne" Farbe aufweisen. Im Zwischenbereich 4c befinden sich sowohl die Information des ersten Bereichs 4a, als auch die Informationen des zweiten Bereichs 4b. Mit fortschreitender Annäherung im Zwischenbereich vom ersten Bereich 4a zum zweiten Bereich 4b nimmt die Information des ersten Bereichs 4a ab und die des zweiten Bereichs 4b zu. Somit kann der Verwender der Vorrichtung anhand dessen, wie weit sich der Zwischenbereich 4c bereits in Längsrichtung bewegt hat, abschätzen, wie weit die Produktausschüttung fortgeschritten ist.
Es ist bevorzugt, dass die Ausschüttbewegung des Abtriebsglieds 8 erst erfolgen kann, wenn die Nadel 6 ihre Einstechbewegung vollständig ausgeführt hat. Es wird ferner bevorzugt, dass die Einstechsequenz erst gestartet werden kann, . wenn ein als Nadelabdeckung gestaltetes Übertragungsglied 16 hinreichend fest an der Einstichstelle auf das Körpergewebe aufgedrückt wird. Beim Aufdrücken der Vorrichtung auf das Körpergewebe wird das Übertragungsglied 16 relativ zu dem distalen Gehäuseteil 18a verschoben. Vom proximalen Gehäuseteil 18b wird ein Schaltelement 17 entlang der Längsachse bewegbar gelagert. Das Schaltelement 17 wird bei der Bewegung des Übertragungsglieds 16 in proximale Richtung mitgenommen. Das Übertragungsglied 16 wird entgegen der Kraft einer Feder 20 und/oder einer Feder 21 in proximale Richtung
gedrückt. Das Schaltelement 17 kann gegen die Kraft der Feder 21 in proximale Richtung bewegt werden.
Wenn, wie in den Figuren 2A und 2B dargestellt wird, das Schaltelement 17 in proximale Richtung bewegt wurde, kann über die Bewegung eines Auslöseelements 11 in radiale Richtung das Schaltelement 17 über eine an dem Schaltelement 17 angeordnete Getriebefläche (nicht dargestellt) noch weiter in proximale Richtung bewegt werden, so dass, wie in den Figuren 3 A und 3B dargestellt wird, das Sperrglied 10b nicht mehr von einer Haltestufe 17a des Schaltelements 17 blockiert wird. In diesem Schaltzustand befindet sich das Sperrglied 10b auf axialer Höhe mit einer Freigabestufe 17b, die es dem Sperrglied 10b erlaubt, aus dem Sperreingriff mit dem Vorschubelement 9 zu gelangen, wodurch die Einstechsequenz gestartet wird. Das Vorschubelement 9 kann zum Beispiel eine oder mehrere zum Beispiel auch ringförmige Vertiefungen aufweisen, in die das Sperrglied 10b für den Sperreingriff mit dem Vorschubelement 9 eingreifen kann.
Wie in den Figuren 6A und 6B dargestellt, wird, nachdem Einstech- und Ausschüttsequenz erfolgt sind, beim Abnehmen der Injektionsvorrichtung die Nadelabdeckung 16 von einer Rückstellfeder 21 so weit in distale Richtung über die Nadel 6 gedrückt, dass die Nadel 6 vollständig in der Vorrichtung verschwindet. Dadurch wird eine Verletzungsgefahr für den Verwender der Vorrichtung verringert. Gleichzeitig wird das Schaltelement 17, nachdem das Auslöseelement 11 sich in seine Ausgangslage zurückbewegt und das Schaltelement 17 freigegeben hat, von der Feder 21 in seine zum Beispiel in den Figuren IA und IB dargestellte Ausgangslage zurückbewegt. Im Gegensatz zur Ausgangsposition, (zum Beispiel Figur IA) erkennt der Verwender anhand der geänderten Information unter dem Durchsichtelement 2, dass die Vorrichtung schon verwendet wurde.
Bezusszeichenliste
Gehäusewand
Durchsichtelement
Sichtfreigabeglied a erster Bereich b zweiter Bereich c Zwischenbereich
Aυsschüttanzeige a erster Bereich b zweiter Bereich c Zwischenbereich d Anschlag
Produktbehältnis
Nadel
Kolbenstange
Abtriebsglied a Stirnfläche b Kragen
Vorschubelement a Arm b Sperrelement c Rastnut 0 Mechanikhalter 0a Rastnut 0b Sperrglied 1 Auslöseelement 2 Verriegelungselement 2a Verriegelungsabschnitt 3 Elastizitätsmittel/Feder 4 Elastizitätsmittel/Vortriebsfeder 5 Elastizitätsmittel/Ausschüttfeder 6 Nadelschutzhülse 7 Schaltelement 7a Haltestufe 7b Freigabestufe 8a distales Gehäuseteil 8b proximales Gehäuseteil c Bajonettverschluss
Kappe
Rückstellfeder
Feder