Verfahren und Vorrichtung zur gesundheitlichen Orientierung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur gesundheitlichen Orientierung einer Person. Außerdem bezieht sich die Erfindung auf ein Computerprogramm, das bei seiner Ausführung auf der Vorrichtung das Verfahren zur gesundheitlichen Orientierung der Person durchführt.
Die Behandlung von Krankheiten ist häufig mit hohen Kosten verbunden, die bei schweren Krankheiten, wie bspw. Krebs oder Depressionen, meistens nicht zur Heilung führt. Außerdem verursachen Krankheiten oft Folgekosten, wie Rehabilitations- oder Pflegekosten. Daher sind Präventionsmaßnahmen immens wichtig, um die Heilungschancen bei bereits erkrankten Personen zu erhöhen und die mit Krankheiten verbundenen Kosten zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für die Industriestaaten, in denen die Ausgaben für das Gesundheitssystem wegen des zunehmenden Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung immer stärker zunehmen.
Die Prävention umfasst alle Maßnahmen, die eine gesundheitliche Schädigung verhindern, weniger wahrscheinlich machen oder verzögern. Eine wichtige personenbezogene Präventionsmaßnahme ist, dass sich die jeweilige Person gesundheitlich orientiert, d. h., dass sie sich über den eigenen Gesundheitszustand, Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen etc. informiert.
Maßnahmen zur gesundheitlichen Orientierung einer Person, wie bspw. medizinische Untersuchungen oder Informationsgespräche, werden relativ selten durchgeführt, da sie in der Regel aufgrund des eingesetzten Fachpersonals (meist Ärzte) mit hohen Kosten verbunden sind. Außerdem sind diese von einem Arzt durchgeführten Maßnahmen mit einem großen Zeitaufwand verbunden und umständlich, da zunächst ein Termin gefunden werden muss, an dem Arzt und Patient Zeit haben, und dann sich der Patient zur Praxis des Arztes begeben muss, wo er meist eine gewisse Zeit zu warten hat, bis z. B. eine Untersuchung und/oder ein Informationsgespräch stattfinden.
Eine Person kann zwar mit kommerziell erhältlichen Messeinrichtungen, wie Blutdruck- und Pulsmesseinrichtungen, selbstständig gewisse Körpereigenschaften, die den Gesundheitszustand der Person charakterisieren, messen, aber eine gesundheitliche Orientierung mit zumin-
dest einer ersten Diagnose und mit Informationen bspw. zur weiteren Behandlung oder mit einer Empfehlung für eine Verhaltensänderung erhält der Benutzer einer derartigen Messeinrichtung nicht. Daher tragen diese Messeinrichtungen kaum zur Prävention bei.
Es ist Aufgabe der Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zur gesundheitlichen Orientierung einer Person und ein Computerprogramm bereitzustellen, die einem Benutzer eine Untersuchung seines Gesundheitszustands ermöglichen und eine zumindest erste Diagnose stellen, so dass Krankheiten vermieden bzw. frühzeitig erkannt werden können.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur gesundheitlichen Orientierung einer Person mit folgenden Schritten:
a) Messen mindestens einer Körpereigenschaft der Person, die einen Gesundheitszustand der Person charakterisiert, mit mindestens einer Messeinrichtung, b) Übermitteln der mindestens einen gemessenen Körpereigenschaft an einen Auswertecomputer, der mit der mindestens einen Messeinrichtung verbunden ist, c) Ermitteln, ob eine Abweichung der mindestens einen gemessenen Körpereigenschaft von einem vorgegebenen Vergleichswert einen vorgegebenen Schwellwert überschreitet, durch den Auswertecomputer, d) Anzeigen einer Krankheitsinformation durch ein Anzeigemittel, insbesondere durch einen Monitor, wenn im Schritt c) ein Überschreiten eines Schwellwertes ermittelt worden ist.
Es kann vorgesehen sein, dass durch das Anzeigemittel eine Aufforderung zur Eingabe persönlicher Daten, insbesondere zur Eingabe des Alters und des Geschlechts der Person, und/oder persönlicher Verhaltensweisen, die jeweils den Gesundheitszustand der Person beeinflussen können, angezeigt wird und dass mit Hilfe von Eingabemitteln durch die Person eingegebene persönliche Daten und/oder Verhaltensweisen gespeichert werden.
Außerdem kann vorgesehen sein, dass die Vergleichswerte und/oder die Schwellwerte abhängig sind von den gespeicherten persönlichen Daten, insbesondere von dem Geschlecht und dem Alter der Person.
Femer kann vorgesehen sein, dass die mindestens eine Körpereigenschaft der Blutdruck und/oder Puls der Person ist.
Des weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass die mindestens eine Körpereigenschaft das Hörvermögen der Person ist.
Zweckmäßiger Weise ist vorgesehen, dass die mindestens eine Körpereigenschaft das Sehvermögen der Person ist.
Außerdem kann in Schritt a) das Gewicht der Person bestimmt werden.
Des Weiteren kann in Schritt a) die Körperlänge der Person gemessen werden.
Es kann vorgesehen sein, dass jeder Körpereigenschaft zumindest eine Risikogruppe bestehend aus verschiedenen Risikomerkmalen, die jeweils den Gesundheitszustand der Person beeinflussen können, zugeordnet ist und dass im Schritt a) diejenigen Körpereigenschaften gemessen werden, deren zugeordnete Risikomerkmale mit den gespeicherten, persönlichen Daten und Verhaltensweisen übereinstimmen.
Zweckmäßiger Weise umfaßt die Krankheitsinformation eine Empfehlung, einen Arzt aufzusuchen.
Des Weiteren kann die Krankheitsinformation eine Empfehlung umfassen, eine bestimmte, weitere Körpereigenschaft zu messen.
Zweckmäßiger Weise ist vorgesehen, dass im Schritt a) gemessene Körpereigenschaften zu einem Kombinationsmesswert kombiniert werden, insbesondere dass das Körpergewicht durch das Quadrat der Körperlänge dividiert wird, und dass im Schritt c) zusätzlich ermittelt wird, ob eine Abweichung dieses Kombinationsmesswerts von einem vorgegebenen, der jeweiligen Kombination zugeordneten Vergleichswert einen vorgegebenen, der jeweiligen Kombination zugeordneten Schwellwert überschreitet.
Die Aufgabe wird außerdem gelöst durch eine Vorrichtung zur gesundheitlichen Orientierung einer Person mit
- mindestens einer Messeinrichtung zum Messen mindestens einer Körpereigenschaft der Person, die einen Gesundheitszustand der Person charakterisiert,
- einem Auswertecomputer, der mit der mindestens einen Messeinrichtung verbunden ist, zum Ermitteln, ob eine Abweichung der mindestens einen gemessenen Körpereigenschaft von einem vorgegebenen Vergleichswert einen vorgegebenen Schwellwert überschreitet, einem Anzeigemittel, insbesondere einem Monitor, zum Anzeigen einer Krankheitsinformation, wenn ein Überschreiten eines Schwellwertes ermittelt worden ist, und
- einem Steuerungscomputer zum Steuern der mindestens einen Messeinrichtung, des Auswertecomputers und des Anzeigemittels gemäß den Schritten des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Es kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung so angepasst ist, dass durch das Anzeigemittel eine Aufforderung zur Eingabe persönlicher Daten, insbesondere zur Eingabe des Alters und des Geschlechts der Person, und/oder persönlicher Verhaltensweisen, die jeweils den Gesundheitszustand der Person beeinflussen können, angezeigt wird und dass mit Hilfe von Eingabemitteln durch die Person eingegebene persönliche Daten und/oder Verhaltensweisen gespeichert werden.
Zweckmäßigerweise ist die Vorrichtung so angepasst, dass die Vergleichswerte und/oder die Schwellwerte abhängig sind von den gespeicherten persönlichen Daten, insbesondere von dem Geschlecht und dem Alter der Person.
Außerdem kann vorgesehen sein, daß die Vorrichtung eine Einrichtung zum Ermitteln des Blutdrucks und/oder des Pulses umfasst.
Bevorzugt umfasst die Vorrichtung eine Hörtesteinrichtung zum Ermitteln eines das Hörvermögen der Person charakterisierenden Messwertes.
Außerdem umfasst die Vorrichtung bevorzugt eine Sehtesteinrichtung zum Ermitteln eines das Sehvermögen der Person charakterisierenden Messwertes.
Des Weiteren kann die Vorrichtung eine Wiegeeinrichtung zum Wiegen des Gewichts der Person umfassen.
Zweckmäßiger Weise weist die Vorrichtung eine Längenmesseinrichtung zum Messen der Körperlänge der Person auf.
Es kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung so angepasst ist, dass jeder Körpereigenschaft zumindest eine Risikogruppe jeweils bestehend aus verschiedenen Risikomerkmalen, die den Gesundheitszustand der Person beeinflussen können, zugeordnet ist und dass im Schritt a) diejenigen Körpereigenschaften gemessen werden, deren zugeordnete Risikomerkmale mit den gespeicherten, persönlichen Daten und Verhaltensweisen übereinstimmen.
Außerdem kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung so angepasst ist, dass die Krankheitsinformation eine Empfehlung, einen Arzt aufzusuchen, umfasst.
Des Weiteren kann die Vorrichtung so angepasst sein, dass die Krankheitsinformation eine Empfehlung, eine bestimmte, weitere Körpereigenschaft zu messen, umfasst.
Zweckmäßiger Weise ist die Vorrichtung so angepasst, dass im Schritt a) gemessene Körpereigenschaften zu einem Kombinationsmesswert kombiniert werden, insbesondere dass das Körpergewicht durch das Quadrat der Körperlänge dividiert wird, und dass im Schritt c) zusätzlich ermittelt wird, ob eine Abweichung dieses Kombinationsmesswertes von einem vorgegebenen, der jeweiligen Kombination zugeordneten Vergleichswert einen vorgegebenen, der jeweiligen Kombination zugeordneten Schwellwert überschreitet.
Es kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung eine Kabine aufweist, in der die mindestens eine Messeinrichtung, der Auswertecomputer, das Anzeigemittel, der Steuerungscomputer und zumindest ein Steh- oder Sitzplatz für mindestens eine Person angeordnet sind.
Eine Wand der Kabine kann Informationsmittel, insbesondere Informationsbildschirme, Handzettel und Plakate, zum Informieren, insbesondere über gesundheitsrelevante Themen, umfassen.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Wand eine Außenwand ist.
Außerdem können auf der Kabine akustische und/oder optische Informationsmittel, insbesondere ein Lautsprecher und/oder ein Informationsbildschirm, zum Informieren, insbesondere über gesundheitsrelevante Themen, angeordnet sein.
Bevorzugt ist die Kabine im Grundriss im wesentlichen kreisförmig.
Zweckmäßiger Weise ist in der Kabine eine Geräuschquelle, insbesondere eine Musikanlage oder ein Brunnen, angeordnet, deren Lautstärke größer ist als die Lautstärke der von außen in die Kabine eindringenden Geräusche.
Es kann vorgesehen sein, dass in der Kabine eine Lichtquelle zum Ausstrahlen von Lichtstrahlen vorgegebener Wellenlängen angeordnet ist, die so angepasst ist, dass die Intensität dieser Lichtstrahlen größer ist als die Intensität des von außen in die Kabine eindringenden Lichtes.
Bevorzugt ist in der Kabine eine Duftquelle, insbesondere ein Lavendelsäckchen, angeordnet, deren Duftstärke größer ist als die Duftstärke vorhandener Gerüche.
Zweckmäßiger Weise weist die Kabine eine von allen Seiten im wesentlichen geschlossene Teilkabine auf, in der zumindest der Steuerungscomputer und der Auswertecomputer angeordnet sind.
Schließlich wird die Aufgabe durch ein Computerprogramm gelöst zum Steuern mindestens einer Messeinrichtung, eines Auswertecomputers und eines Anzeigemittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß den Schritten des erfϊndungsgemäßen Verfahrens.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung mehrerer Messeinrichtungen, eines Auswertecomputers, eines Steuerungscomputers, eines Eingabemittels und eines Anzeigemittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur gesundheitlichen Orientierung einer Person,
Fig. 2 eine Perspektivansicht einer Kabine der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Kabine,
Fig. 4 ein Ablaufdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur gesundheitlichen Orientierung einer Person.
In Fig. 1 sind schematisch mehrere Messeinrichtungen (1, 3, 5, 7) einer Ausführungsform der Vorrichtung 2 zur gesundheitlichen Orientierung einer Person dargestellt. Diese Messeinrichtungen messen den Gesundheitszustand der Person charakterisierende Körpereigenschaften und sind in diesem Ausführungsbeispiel eine Pulsmesseinrichtung 1, eine Blutdruckmesseinrichtung 3, eine Hörtesteinrichtung 5 und eine Sehtesteinrichtung 7. Alternativ könnte die Vorrichtung 2 weniger, noch weitere oder andere Messeinrichtungen aufweisen. Zum Beispiel könnten außerdem das Gewicht des Benutzers mit einer geeigneten Wiegeeinrichtung, bspw. mit einer in einen Stuhl integrierten Waage, oder auch die Körpergröße mit einer geeigneten Längenmesseinrichtung automatisch bestimmt werden. Des Weiteren könnte die Selbstdiagnosevorrichtung bekannte Messeinrichtungen zur Messung der Herzfrequenz oder des Blutzuckerspiegels aufweisen.
Jede Messeinrichtung ist mit einem Steuerungscomputer 9, der die Messeinrichtungen 1, 3, 5, 7 steuert, über eine serielle oder parallele Datenverbindung verbunden. Der Steuerungscomputer weist Eingabemittel 11 , also bspw. eine Tastatur und/oder eine Maus, auf, so dass Daten in die Vorrichtung eingegeben werden können. Außerdem weist der Steuerungscomputer 9 als Anzeigemittel 13 einen Monitor auf.
Weiterhin umfasst die Vorrichtung 2 einen Auswertecomputer 15, der mit dem Steuerungscomputer 9 und damit auch mit den Messeinrichtungen 1, 3, 5, 7 verbunden ist. Der Auswertecomputer 15 wertet die von den Messeinrichtungen 1, 3, 5, 7 gemessenen Körpereigen-
Schäften aus, bspw. indem er die Messergebnisse mit vorgegebenen Vergleichswerten eines gesunden Menschen vergleicht.
Die Pulsmesseinrichtung 1 kann bspw. eine Manschette aufweisen, die um den Arm der Person gelegt ist, und mit der in bekannter Weise der Puls gemessen werden kann. Des Weiteren kann die Blutdruckmesseinrichtung 3 eine automatisch aufblasbare Manschette umfassen, so dass auf bekannte Art der Blutdruck der Person automatisch gemessen werden kann, wenn die Manschette um den Arm der Person angelegt ist. Alternativ könnte statt einer Pulsmesseinrichtung 1 und einer Blutdruckmesseinrichtung 3 eine kombinierte Puls-Blutdruck- Messeinrichtung mit einer Arm-Manschette bereitgestellt werden, die sowohl den Puls als auch den Blutdruck automatisch messen kann.
Die Hörtesteinrichtung 5 weist einen Tonerzeuger auf, der Töne unterschiedlicher Lautstärke und unterschiedlicher Frequenz erzeugen kann, bspw. können diese Töne digital durch einen Hörtestcomputer erzeugt werden, der mit dem Steuerungscomputer 9 verbunden sein kann. Außerdem weist die Hörtesteinrichtung 5 einen Kopfhörer auf, über den die Person die erzeugten Töne hören kann. Um einen Hörtest durchzuführen, kann die Hörtesteinrichtung verschiedene Töne unterschiedlicher Frequenz und unterschiedlicher Lautstärke erzeugen, wobei der Benutzer jeweils mit Hilfe des Anzeigemittels 13 aufgefordert wird, über die Eingabemittel 11 in den Steuerungscomputer 9 einzugeben, ob ein bestimmter Ton gehört worden ist oder nicht. Auf diese Art können der durch den Benutzer hörbare Frequenzbereich und die kleinste, hörbare Lautstärke bestimmt werden.
Die Hörtesteinrichtung kann auch in den Steuerungscomputer 9 integriert sein. Dann müsste der Steuerungscomputer 9 einen Kopfhörer und Mittel zum Erzeugen digitaler Töne unterschiedlicher Frequenz und Lautstärke aufweisen.
Die Sehtesteinrichtung 7 kann bspw. ein Gehäuse umfassen, in dem auf einer Innenwand des Gehäuses, z.B. mit einem Projektor, Symbole, wie Buchstaben oder Zahlen, verschiedener Größe dargestellt werden. Das Gehäuse weist zwei Sehöffnungen auf, die so angeordnet sind, dass der Benutzer durch diese Sehöffnungen auf die Symbole schauen kann, wobei eine HaI- terung vor jede Sehöffnung jeweils eine Linse hält. Die Sehtesteinrichtung weist mehrere Linsen auf, die die Lichtstrahlen zum Teil unterschiedlich beeinflussen. Die Halterung ist so kon-
struiert, dass sie automatisch eine Linse vor einer Sehöffhung gegen eine andere Linse auswechseln kann, wenn sie von einem Sehtestcomputer der Sehtesteinrichtung, der mit dem Steuerungscomputer 9 verbunden ist, ein entsprechendes Signal erhält. Der Benutzer, der durch die Sehöffhungen schaut, wird angewiesen, bspw. durch Erzeugung eines Tonsignals oder durch eine Anzeige auf dem Anzeigemittel 13, über die Eingabemittel 11 in den Steuerungscomputer 9 oder über Eingabemittel des Sehtestcomputers in diesen einzugeben, ob er mit den aktuellen, vor den Sehöffnungen angeordneten Linsen bessern sehen kann als mit den unmittelbar vorher dort angeordneten Linsen. Auf diese Art werden verschiedene Linsen miteinander verglichen, so dass schließlich die Linsen, die dem Benutzer ein optimales Sehen ermöglichen, gefunden werden können. Die Merkmale, die diese optimalen Linsen, wie bspw. die Dioptrie, beschreiben, können über den Sehtestcomputer an den Steuerungscomputer 9 und schließlich zum Auswertecomputer 15 übermittelt werden.
Fig. 2 zeigt eine Kabine 17 der Vorrichtung 2, in der die in Fig. 1 dargestellten Computer 9, 15, Messeinrichtungen 1, 3, 5, 7, Eingabe- 11 und Anzeigemittel 13 untergebracht sind. Die Kabine 17 ist im Grundriss im wesentlichen kreisförmig (Fig. 3) und weist eine erste 19 und eine zweite 21 Teilkabine auf. Die erste Teilkabine 19 ist im wesentlichen allseitig geschlossen, so dass der Steuerungscomputer 9 und der Auswertecomputer 15, die in dieser Teilkabine 19 untergebracht sind, von außen nicht sichtbar sind. Außerdem können Teile der Messeinrichtungen, bspw. der Sehtestcomputer oder der Hörtestcomputer, in der Teilkabine 19 verborgen sein. Die zweite Teilkabine 21 grenzt an die erste Teilkabine 19 und ist nach oben offen, hi dieser Teilkabine 21 sind zwei Sitzplätze 23, 25 für zwei Personen vor dem Anzeigemittel 13 angeordnet. Außerdem befinden sich in der zweiten Teilkabine 21 zumindest die Teile der Messeinrichtungen, die für den Benutzer zur Durchführung einer Messung erreichbar sein müssen, wie bspw. Kopfhörer bei einem Hörtest. Die zweite Teilkabine 21 weist eine Durchgangsöffhung 27 auf, durch die der Benutzer die zweite Teilkabine 21 betreten kann. Diese Durchgangsöffnung 27 kann mit einer Tür versehen sein.
An den Außenwänden der Kabine 17 sind Informationsmittel (nicht dargestellt) angebracht, wie Informationsbildschirme, Plakate oder Handzettel. Diese Informationsmittel enthalten Informationen über gesundheitsrelevante Themen, insbesondere über verschiedene Krankheitsbilder und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen, und tragen so zur gesundheitlichen Orientierung und damit zur Prävention bei.
Weitere Informationsmittel mit gesundheitsrelevanten Themen zur gesundheitlichen Orientierung können oben auf der Kabine 17 angebracht sein. Zum Beispiel können Informationsbildschirme, Plakatwände oder Lautsprecher mit Verbindungsstreben oder auf eine andere bekannte Art an der Kabine 17 befestigt werden.
Außerdem können in der Kabine 17 eine Geräuschquelle, eine Lichtquelle und eine Duftquelle angeordnet sein.
Die Geräuschquelle kann bspw. eine Musikanlage oder ein Brunnen sein, die so angepasst sind, dass von außen in die zweite Teilkabine 21 eindringende Geräusche durch vorgegebene Geräusche, die z.B. das Wohlbefinden des Benutzers fördern, wie das Plätschern von Wasser oder beruhigende Musik, überlagert werden. Das heißt, die Lautstärke der Geräuschquelle sollte größer sein als die Lautstärke der in die Teilkabine 21 eindringenden Geräusche.
Die Lichtquelle kann eine bekannte Lichtquelle sein, die ein vorbestimmtes Spektrum an Wellenlängen emittiert und so angepasst ist, dass von außerhalb in die Teilkabine 21 eindringendes Licht zumindest in dem Bereich der Teilkabine 21, in dem sich die Sitzplätze 23, 25 befinden, überlagert wird. Die Lichtquelle kann bspw. blaues Licht abstrahlen, um eine auf einem der Sitzplätze sitzende Person zu beruhigen. Die Intensität des von der Lichtquelle abgestrahlten Lichts sollte größer sein als die Intensität des von außerhalb der Teilkabine 21 eindringenden Lichtes.
Als Duftquelle könnte bspw. ein Lavendelsäckchen dienen, das in der Teilkabine 21 im Bereich der Sitzplätze 23, 25 angebracht ist. Auch die Stärke der Duftquelle, d.h. bspw. die Menge an Lavendel, ist so anzupassen, dass in der Teilkabine 21 vorhandene Gerüche durch den Duft der Duftquelle überdeckt werden.
Die Kabine 17 kann aus jedem geeigneten Material, z.B. Holz, Kunststoff, Glas und/oder A- luminium hergestellt sein.
Fig. 4 zeigt den Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur gesundheitlichen Orientierung einer Person, das mit der Vorrichtung nach Fig. 1 durchführbar ist.
Im Schritt 101 wird eine Person, die auf einem der Sitzplätze 23, 25 vor dem Anzeigemittel 13 in der Teilkabine 21 sitzt, durch das Anzeigemittel 13 aufgefordert, mit Hilfe der Eingabemittel 11 persönliche Daten, die den Gesundheitszustand beeinflussen können, wie Alter und Geschlecht, oder persönliche Verhaltensweisen, die ebenfalls den Gesundheitszustand beeinflussen können, wie Raucher/Nichtraucher, in den Steuerungscomputer 9 einzugeben. Die vom Benutzer eingegebenen persönlichen Daten und Verhaltensweisen werden in dem Steuerungscomputer 9 oder in dem Auswertecomputer 15 gespeichert.
Im Schritt 102 wird zumindest eine der Messeinrichtungen 1, 3, 5, 7 ausgewählt, mit der eine Körpereigenschaft gemessen werden soll. Diese Auswahl kann durchgeführt werden, indem mit Hilfe des Anzeigemittels 13 der Benutzer aufgefordert wird, über die Eingabemittel 11 zumindest eine der Messeinrichtungen 1, 3, 5, 7 auszuwählen. Die Eingaben des Benutzers können dann im Steuerungscomputer 9 oder im Auswertecomputer 15 gespeichert werden.
Alternativ kann der Steuerungscomputer 9 oder der Auswertecomputer 15 automatisch eine der Messeinrichtungen 1, 3, 5, 7 auswählen. Dazu können in einem der Computer 9, 15 verschiedene Risikogruppen gespeichert sein, die jeweils einer mit der Selbstdiagnosevorrich- tung messbaren Körpereigenschaft zugeordnet sind. Jede Risikogruppe ist gekennzeichnet durch verschiedene Risikomerkmale, wobei Risikomerkmale dadurch charakterisiert werden können, dass Personen, die diese Merkmale aufweisen, mit einer größeren Wahrscheinlichkeit an einer krankhaften Körpereigenschaft leiden bzw. leiden werden als Personen, die diese Merkmale nicht aufweisen. Risikomerkmale sind bspw. Rauchen, Stress, Alkoholiker, häufige Müdigkeit etc.. Diese Risikomerkmale werden mit den in Schritt 101 gespeicherten persönlichen Daten und Verhaltensweisen durch den Auswertecomputer 15 oder durch den Steuerungscomputer 9 verglichen, wobei die Messeinrichtungen 1, 3, 5, 7 bzw. die Körpereigenschaften ausgewählt werden, deren zugeordnete Risikogruppen mit den eingegebenen persönlichen Daten und Verhaltensweisen, insbesondere innerhalb eines Toleranzbereichs, übereinstimmen.
Im Schritt 103 werden mit den ausgewählten Messeinrichtungen die entsprechenden Körpereigenschaften, wie oben bereits beispielhaft beschrieben, in bekannter Weise gemessen.
Die gemessenen Körpereigenschaften werden, über den Steuerungscomputer 9 an den Auswertecomputer 15 übermittelt. In anderen Ausführungsformen könnten die gemessenen Körpereigenschaften auch direkt von den Messeinrichtungen 1, 3, 5, 7 an den Auswertecomputer 15 übermittelt werden. Dann müssten die Messeinrichtungen 1, 3, 5, 7 allerdings unmittelbar mit dem Auswertecomputer 15 verbunden sein.
Der Auswertecomputer 15 ermittelt im Schritt 104, ob eine Abweichung eines Messwertes von einem in dem Auswertecomputer 15 gespeicherten Vergleichswert größer ist als ein vorgegebener, ebenfalls in dem Auswertecomputer 15 gespeicherter Schwellwert. Dabei hängen der Vergleichswert und der Schwellwert von der jeweiligen Messeinrichtung und weiteren, die jeweilige Körperei genschaft beeinflussenden persönlichen Daten und/oder Verhaltensweisen ab, die im Schritt 101 in dem Auswertecomputer 15 oder in dem Steuerungscomputer 9 gespeichert worden sind. Der jeweilige Vergleichswert kann gleich dem Wert sein, der mit der entsprechenden Messeinrichtung für eine gesunde Person gemessen worden wäre, die die gleichen persönlichen Daten, insbesondere das gleiche Alter und das gleiche Geschlecht, aufweist wie der Benutzer der Vorrichtung 2. Für einen 30-jährigen Mann könnte für die Pulsmesseinrichtung 1 der Vergleichswert bspw. 70 Schläge pro Minute betragen. Der jeweilige Schwellwert kann gleich der maximalen Abweichung einer gemessenen Körpereigenschaft eines Benutzers von dem jeweiligen Vergleichswert sein, die nach dem Stand der Medizin noch als gesund zu werten wäre. Dabei kann es für jeden Vergleichswert zwei Schwellwerte geben, einen ersten Schwellwert, der eine Abweichung in Richtung kleinerer Messwerte berücksichtigt, und einen zweiten Schwellwert, der eine Abweichung in Richtung größerer Messwerte berücksichtigt. Beim obigen Beispiel könnten für den Puls der erste Schwellwert 15 Schläge pro Minute und der zweite Schwellwert 30 Schläge pro Minute betragen, so dass ein Puls zwischen 55 und 100 Schlägen pro Minute nicht als krankhaft für einen 30-jährigen Mann gewertet werden würde.
Alternativ könnten jedem Vergleichswert mehrere erste und zweite Schwellwerte zugeordnet sein, damit mit der Selbstdiagnosevorrichtung die schwere eines krankhaften Zustands beurteilt werden kann. Der krankhafte Zustand ist dann am schwersten, wenn der größte Schwellwert überschritten wird, wohingegen, wenn nur der kleinste Schwellwert überschritten wird, die Abweichung vom Vergleichswert relativ gering ist, so dass der Gesundheitszustand als leicht krankhaft zu bewerten wäre.
Des Weiteren könnte im Schritt 104 zunächst aus unterschiedlichen, gemessenen Körpereigenschaften auf eine vorgegebene Berechnungsart, d. h. durch eine vorgegebene Kombination von Messwerten, ein Kombinationsmesswert ermittelt werden. Neben den Messeinrichtungen wäre dann auch jeder Berechnungsart mindestens ein Vergleichsmesswert und mindestens ein Schwellwert zugeordnet, die ebenfalls im Steuerungs- 9 oder Auswertecomputer 15 gespeichert wären und von den persönlichen Daten, wie Geschlecht und Alter abhängen können. Zum Beispiel könnte, wenn das Gewicht und die Körperlänge des Benutzers im Schritt 103 gemessen worden wären, der sogenannte Body-Mass-Index (BMI) bestimmt werden, indem das Körpergewicht in Kilogramm durch das Quadrat der Körperlänge in Metern geteilt wird. Für einen 30-jährigen Mann könnten dann der Vergleichswert 21.7 kg/m2 und der Schwellwert 3.2 kg / m2 betragen.
Im Schritt 105 wird eine Krankheitsinformation auf dem Anzeigemittel 13, also hier auf dem Monitor, angezeigt, wenn im Schritt 104 ein Überschreiten eines Schwellwerts ermittelt worden ist. Dazu sind verschiedene Krankheitsinformationen im Steuerungscomputer 9 oder im Auswertecomputer 15 gespeichert, wobei jeder Messeinrichtung zumindest eine Krankheitsinformation zugeordnet ist. Die Krankheitsinformation enthält das Ergebnis des Vergleichs, also die Information, dass die gemessene Körpereigenschaft auf eine Krankheit hindeuten könnte. Außerdem kann die Krankheitsinformation eine Empfehlung, einen Arzt, insbesondere einen Facharzt, aufzusuchen, und Tipps für Verhaltensweisen, die zu einer Verbesserung des Gesundheitszustands führen können, enthalten. Des Weiteren kann, wenn sich ein Überschreiten eines Schwellwertes bei Messungen mit der Hörtesteinrichtung 5 oder der Sehtesteinrichtung 7 ergibt, der Besuch einer Hörgeräte- Verkaufsstelle oder eines Optikers empfohlen werden.
Außerdem könnte die Krankheitsinformation eine Empfehlung enthalten, eine bestimmte, weitere Messung einer Körpereigenschaft mit der Vorrichtung 2 durchzuführen. Zum Beispiel kann, wenn bekannt ist, dass, wenn eine Abweichung einer gemessenen Körpereigenschaft von einem entsprechenden Vergleichswert einen Schwellwert überschreitet, häufig auch eine andere Körpereigenschaft entsprechende Abweichungen aufweist, die Krankheitsinformation eine Empfehlung beinhalten, genau diese Körpereigenschaft mit der Vorrichtung 2 zu untersuchen.
Wenn im Schritt 104 einem Vergleichswert mehrere erste und zweite Schwellwerte zugeordnet sind, so ist für jeden dieser Schwellwerte jeweils eine Krankheitsinformation im Steue- rungs- 9 oder Auswertecomputer 15 gespeichert. Bspw. könnte die Krankheitsinformation, wenn nur der kleinste Schwellwert überschritten wurde, empfehlen, die gesundheitliche Orientierung durch nochmaliges Messen von Körpereigenschaften mit der Vorrichtung 2 nach einer vorgegebenen Zeit, bspw. nach mehreren Tagen, oder zu einer anderen Tageszeit zu wiederholen, ohne sofort einen Facharzt zu konsultieren. Wird dagegen der größte Schwellwert überschritten, so kann die Krankheitsinformation die Empfehlung aufweisen, sofort einen Arzt aufzusuchen.
Wird im Schritt 104 ermittelt, dass kein Schwellwert überschritten wird, so kann das Anzeigemittel 13 eine Gesundheitsinformation anzeigen. Jeder Messeinrichtung ist mindestens eine Gesundheitsinformation zugeordnet, die jeweils in dem Steuerungs- 9 oder Auswertecomputer 15 gespeichert ist. Sind einer Messeinrichtung mehrere Gesundheitsinformationen zugeordnet, so können diese wiederum unterschiedlichen persönlichen Daten, wie Alter oder Geschlecht, zugeordnet sein. Es wird dann auf dem Anzeigemittel 13 jeweils die Gesundheitsinformation angezeigt, die der jeweiligen Messeinrichtung und den jeweiligen persönlichen Daten zugeordnet ist. Die Gesundheitsinformation kann neben der Information, dass die gemessene Körpereigenschaft nicht auf eine Krankheit hindeutet, Empfehlungen für Verhaltensweisen aufweisen, die den positiven Gesundheitszustand aufrecht erhalten.
Werden im Schritt 104 aus unterschiedlichen, gemessenen Körpereigenschaften Kombinationsmesswerte ermittelt, so ist zusätzlich für jede Berechnungsart eines Kombinationsmesswertes jeweils zumindest eine Krankheitsinformation und eine Gesundheitsinformation im Steuerungs- 9 oder Auswertecomputer 15 gespeichert. Überschreitet eine Abweichung eines Kombinationsmesswertes von dem entsprechenden Vergleichswert den entsprechenden Schwellwert, so wird die der jeweiligen Berechungsart zugeordnete Krankheitsinformation auf dem Anzeigemittel 13 dargestellt. Ansonsten wird eine Gesundheitsinformation angezeigt. Auch diese Krankheits- und Gesundheitsinformationen können jeweils abhängen von persönlichen Daten, wie Geschlecht und Alter.
Einer Krankheitsinformationen können auch mehrere, mit der Vorrichtung 2 messbare Körpereigenschaften zugeordnet sein, wobei die jeweilige Krankheitsinformation angezeigt wird, wenn alle zugeordneten Körpereigenschaften gemessen worden sind und für jede dieser Körpereigenschaften die Abweichung von dem jeweils entsprechenden Vergleichsmesswert größer ist als der jeweils entsprechende Schwellwert. Diese Krankheitsinformation kann bspw. darauf hinweisen, dass die ermittelten Abweichungen von den Vergleichswerten auf eine bestimmte Krankheit hindeuten.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Ansprüchen sowie in den beigefügten Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in jeder beliebigen Form für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Bezugszeichenliste
Pulsmesseinrichtung
Vorrichtung zur gesundheitlichen Orientierung
Blutdruckmeßeinrichtung
Hörtesteinrichtung
Sehtesteinrichtung
Steuerungscomputer
Eingabemittel
Anzeigemittel
Auswertecomputer
Kabine
erste Teilkabine
zweite Teilkabine
Sitzplätze
Durchgangsöffhung