;Trennwerk∑eug insbesondere für mineralisch© SViaterialien"
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Trennwerkzeug zum Trennen von insbesondere aus mineralischem Material bestehenden Werkstücken und zur Anwendung in einer Vorrichtung mit einem periodisch pendelartig über eine Parallelogrammlenkerkinematik bewegten Werkzeughalter, bestehend aus einem länglichen, streifenförmigen Blattkörper mit einer an einer Längsseite gebildeten Schneidkante mit einer derart gekrümmten Schneidkontur, dass zwischen der Schneidkante und dem Werkstück eine Arbeitsberührung jeweils in Form eines Quasipunktkontaktes erfolgt.
Die DE 39 31 837 C1 beschreibt verschiedene Ausführungen einer Vorrichtung zum Trennen eines Werkstückes mit einem periodisch bewegten Werkzeughalter, der mindestens ein blattartiges Trennwerkzeug aufnimmt. Eine Antriebseinrichtung mit Parallelogrammlenkerkinematik verleiht dem Werkzeughalter und damit auch dem Trennwerkzeug eine pendelnde Bewegung mit einem bestimmten Pendel-Radius. Das Trennwerkzeug weist eine Schneidkante mit einer kreisbogenförmigen, je nach Ausführung durchgehend konkaven oder konvexen Krümmung mit einem bestimmten Schneidkanten-Radius auf. Durch die Pendelbewegung generiert die Schneidkante in dem zu trennenden Werkstück einen Trennspalt mit kreisbogenförmiger Schnittkontur mit einem bestimmten Schnittkontur-Radius. Dabei ist je nach Ausführung der Schnittkanten-Radius größer oder kleiner als der resultierende Schnittkontur-Radius.
Bei der bekannten Vorrichtung ist von entscheidendem Nachteil, dass zum Trennen von größeren Werkstücken, wie z. B. von großen Steinblöcken mit einer Schnittlänge von beispielsweise mehreren Metern, das Trennwerkzeug eine entsprechend noch größere Länge aufweisen muß, und zwar bedingt durch die notwendige Pendelhubbewegung, was auch zu einem nachteilig großen Pendel-Radius führt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Trennwerkzeug der eingangs genannten Art zu schaffen, welches sich mit geringer Länge auch zum Trennen von großen Werkstücken eignet und dabei auch mit geringerer Pendelhubbewegung auskommt.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass die Schneidkante aus mindestens zwei in Längsrichtung des Blattkörpers hintereinanderliegenden, jeweils gleichartig kreisbogenförmig gekrümmten Schneidsegmenten besteht. In besonders vorteilhafter Ausgestaltung sind vier bis acht, insbesondere fünf oder sechs, gleichartige Schneidsegmente in Blatt-Längsrichtung hintereinanderliegend vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird die notwendige Pendelhubbewegung deutlich reduziert, denn eine nach der Erfindung erforderliche Mindest-Pendelhub- Amplitude ergibt sich aus der eigentlich, bei nur einer durchgehend gekrümmten Schneidkante nach dem Stand der Technik erforderlichen Amplitude dividiert durch die Anzahl von erfindungsgemäßen Schneidsegmenten. Erfindungsgemäß wird dabei im Bereich jedes Schneidsegmentes ein Quasi-Punktkontakt mit dem Werkstück erreicht, wobei die Kontaktpunkte bei der Pendelbewegung im Schnittspalt hin und her wandern, wobei sich die Bewegungsbereiche benachbarter Kontaktpunkte vorzugsweise überlappen. Durch die mehreren Kontaktpunkte wird auch eine günstige Aufteilung der Schnittkräfte erreicht. Zudem kann auch der erforderliche Pendel-Radius günstig reduziert werden. Es sei bemerkt, dass deshalb von einem „Quasi- Punktkontakt" gesprochen wird, weil es in Abhängigkeit von der vertikalen Zustellung und der daraus resultierenden Schnittkraft auch zu linienförmigen Eingriffsbereichen mit unterschiedlicher (Bogen-)Länge kommen kann.
Die Erfindung eignet sich grundsätzlich für alle in der eingangs genannten DE 39 31 837 C1 beschriebenen Varianten, d. h. für konkave oder auch für konvexe Schneidkanten bzw. Schneidsegmente.
Die Erfindung wird im Folgenden allerdings beispielhaft nur anhand einer Ausführungsform mit konkav gekrümmten Schneidkanten bzw. Schneidsegmenten erläutert. Dabei zeigt die einzige Figur eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführung eines erfindungsgemäßen Trennwerkzeugs mit schematischer Darstellung der Parallelogrammlenkerkinematik.
Ein erfindungsgβrnäßes Trβnnwerkzeug 1 besteht aus einem länglichen, streifenförmigen und dünnwandigen Blattkörper 2 mit einer an einer Längsseite gebildeten Schneidkante 4. Für die bevorzugte Anwendung zum Trennen von mineralischen Werkstoffen, wie Stein, Granit, Marmor, Silizium oder dergleichen, sind an der Schneidkante 4 nicht dargestellte Schneidelemente insbesondere aus Diamant oder dergleichen angeordnet.
Erfindungsgemäß wird die Schneidkante 4 von mehreren, d. h. mindestens zwei, vorzugsweise aber vier bis acht, in Längsrichtung des Blattkörpers 2 hintereinanderliegenden Schneidsegmenten 6 gebildet. Jedes Schneidsegment 6 weist somit einen Teilabschnitt 4a der Schneidkante 4 auf, wobei jeder Teilabschnitt 4a gleichartig kreisbogenförmig mit einem Schneidkanten-Radius rs gekrümmt ausgebildet ist.
Das Trennwerkzeug 1 weist bezüglich der wirksamen Schneidkante 4 eine effektive Gesamtlänge L auf. Jedes Schneidsegment 6 weist eine Teillänge auf, die sich aus der Gesamtlänge L dividiert durch die Anzahl x von Schneidsegmenten 6 ergibt (Ux).
Das Trennelement 1 wird von einer nicht im Detail dargestellten Vorrichtung aufgenommen und über eine Parallelogrammlenkerkinematik mit zwei nur gestrichelt angedeuteten Pendelarmen 8 angetrieben. Die Pendelarme 8 definieren einen Pendel- Radius rP.
Bei der dargestellten Ausführung sind die Pendelarme 8 von einem zu trennenden Werkstück 10 wegweisend auf der Werkzeugseite angeordnet. Dabei ist der Schneidkanten-Teilabschnitt 4a jedes Schneidsegmentes 6 konkav mit dem bestimmten Schneidkanten-Radius rs gekrümmt. Hierbei ist der Schneidkanten-Radius rs jedenfalls größer als der Pendel-Radius rP, und zwar beträgt vorzugsweise der Schneidkanten-Radius rs das Zwei- bis Vierfache des Pendel-Radius rp. Im Schnittspalt 12 entsteht dadurch eine Schnittkontur mit hintereinanderliegenden konvexen Abschnitten.
Bei der dargestellten Ausführungsform zum Trennen von Werkstücken mit einer Werkstücklänge Lw von beispielsweise bis 3000 mm beträgt die effektive Blattlänge L ebenfalls etwa 3000 mm zuzüglich Hublänge des Blattes. Bei der dargestellten Unterteilung in beispielhaft fünf Schneidsegmente 6 ergibt sich für jedes
Schneidsegment eine Länge L/x von etwa 600 mm. Dabei beträgt der Schneidkanten- Radius rs bevorzugt 1500 mm bis 3000 mm, insbesondere etwa 2000 mm, wobei ein Pendel-Radius rp von etwa 800 mm vorteilhafterweise ausreicht. Der Pendelradius kann aber im Bereich von 600 mm bis 1200 mm liegen.
Durch die Erfindung wird eine wesentliche Reduzierung des erforderlichen Pendelhubes H und damit auch der Blattlänge L erreicht. Der erforderliche Mindest- Pendelhub Hmjn ergibt sich erfindungsgemäß durch die Beziehung:
rp
Hmia = L/x- rs - rp
In dem geschilderten konkreten Ausführungsbeispiel führt dies mit den genannten, bevorzugten Werten zu
Allerdings wird hierbei ein Zusatzhub Hz addiert. Innerhalb des Zusatzhubes Hz erfolgt vor der Hubumkehr, d. h. von den Hub-Totpunkten, ein Abbremsen und eine Beschleunigung des Trennwerkzeugs 1 im nicht mehr mit dem Werkstück im Eingriff stehenden Zustand. Dadurch ist sichergestellt, dass bei Schnitteingriff das Trennwerkzeug 1 im Schnittspalt des Werkstückes 10 stets eine ausreichende Schnittgeschwindigkeit aufweist. Somit ergibt sich ein effektiver Hub aus:
Heff-Hmin + Hz.
Damit ergibt sich bei einer Auslegung für eine maximale Schnitt- bzw. Werkstücklänge Lw von bis zu 3000 mm eine Blattlänge von nur etwa 3600 mm mit einem Pendel- Radius von nur 800 mm gegenüber ca. 6500 mm mit einem erforderlichen Pendel- Radius von 4000 mm nach dem Stand der Technik.
Es sei noch erwähnt, dass der Schnittkanten-Radius Rs in Abhängigkeit von der vertikalen relativen Zustellung zwischen Werkstück 10 und Trβnnwerkzeug 1 gewählt wird. Hierbei hängt die Zustellung hauptsächlich von den maximal zulässigen Schnittkräften und der Längsstabilität des Blattkörpers 2 ab. Eine zu große Zustellung würde zu einem Verlaufen des Blattes führen. Die Zustellung darf daher nur so groß gewählt werden, dass das Blatt noch geradlinig sicher durch den Trennspalt 12 bewegt wird.
Der erforderliche Mindest-Hub Hmin beträgt allgemein etwa 1/3 bis 2/3 der Segment- Länge Ux.
Die Blattlänge ergibt sich allgemein aus der Werkstücklänge plus zwei mal Mindest- Hub plus zwei mal Zusatzhub; es gilt folglich
L-Lw + 2 ■ Hmin + 2 ■ Hz.
Alternativ zu dem konkret dargestellten und erläuterten Ausführungsbeispiel kann das Trennwerkzeug 1 auch in analoger Anwendung der in der DE 39 31 837 C1 offenbarten Lehre mit konvex gekrümmten Schneidkanten 4a ausgebildet sein. Dabei können entweder die Pendelarme 8 wie bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel auf der Werkzeugseite vom Werkstück 10 wegweisend angeordnet sein. Dabei ergibt sich im Werkstück 10 eine Schnittspaltkontur mit konkav gekrümmten Abschnitten, wobei der Schnittkonturradius größer als der Schneidkantenradius ist. Alternativ können die Pendelarme 8 auch auf der Seite des Werkstückes 10 vom Werkzeug 1 wegweisend angeordnet sein. Dabei ergibt sich durch die konvexen Schneidkanten im Trennspalt eine Schnittkontur mit ebenfalls konvex gekrümmten Abschnitten. Dabei wäre dann der Schnittkonturradius kleiner als der Schneidkanten-Radius.
Um eine Bildung von sogenannten Schlammtaschen, d. h. eine Ansammlung von Trennschlamm, zu vermeiden, können die mittleren Schneidsegmente 6 im Blattkörper 2 vom Werkstück 10 weg (nach oben) versetzt angeordnet sein, so dass im Schnittspalt praktisch schräge, zur Seite abfallende Linien gebildet werden. Dies begünstigt den Abtransport des Trennschlammes.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.