Kugelgelenk und. Verfahren zu dessen Herstellung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Kugelgelenk insbesondere für Fahrwerksbaugruppen und Gelenkbaugruppen von Kraftfahrzeugen, mit den im Anspruch 1 offenbarten gattungsbildenden Merkmalen sowie ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Kugelgelenkes gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 11.
Unter Kugelgelenken werden im Stand der Technik sowohl Axialkugelgelenke als auch Radialkugelgelenke verstanden, die je nach Einsatzgebiet für die jeweiligen Betrieb s erfordernisse eingesetzt werden. Derartige Kugelgelenke unterliegen hohen Genauigkeitserfordernissen, um die im täglichen Betrieb insbesondere bei Kraftfahrzeugen auf derartige Gelenke wirkenden Kräfte über einen langen Lebenszyklus zuverlässig aufzunehmen. Die hohen Genauigkeitserfordernisse stellen dabei insbesondere in Bezug auf die bei Lagerschalen, Gelenkgehäusen und Gelenkzapfen bestehenden Abmessungstoleranzen einen nicht zu vernachlässigenden Kostenfaktor dar. Entsprechen die Abmessungstoleranzen nicht den geforderten engen Grenzen, so entsteht innerhalb des Kugelgelenkes ein Spiel, welches zu einem vorzeitigen Verschleiß insbesondere der aus Kunststoff gefertigten Lagerschale führt und letztendlich einen Totalausfall des Gelenkes nach sich ziehen kann.
Zur Problemlösung sind aus dem Stand der Technik unterschiedliche Möglichkeiten bekannt geworden, um einen Toleranzausgleich im erforderlichen Maße bereitzustellen. So ist beispielsweise in der DE 295 09 566 Ul ein Axialkugelgelenk für Gestänge in Kraftfahrzeugen offenbart, bei dem ein Toleranzausgleich mittels eines innerhalb des Kugelgelenkes befindlichen elastischen Puffers herbeigeführt wird, welcher zwischen Lagerschale und der Innenwandung der die Lagerschale umgebenden Gelenkgehäuseausnehmung angeordnet ist. Durch die Auswahl der Kennwerte des eingesetzten Puffers im Hinblick auf seine elastischen Eigenschaften lässt sich in vielen Fällen ein Toleranzausgleich herbeiführen.
Darüber hinaus sind im Stand der Technik Methoden bekannt geworden, durch den Einsatz von Kunststoffen mit hoher Dehnung, wie POM, PUR und PA einen Toleranzausgleich herbeizuführen. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass das für die Fixierung der Lagerschale vorgesehene Verschlusselement so mit dem Gelenkgehäuse verbunden wird, dass die Einbaulage des Verschlusselementes ein - wenn auch geringfügiges - Zusammenpressen der Lagerschale bewirkt und somit vorhandene Toleranzen zwischen Lagerschale, Gelenkgehäuse und kugeliger Lagerfläche des Gelenkzapfens ausgleicht.
Diese Art des Toleranzausgleiches birgt indes zwei Nachteile in sich. Zum einen sind die Belastungsbeanspruchungen, die von den verwendeten Werkstoffen der Lagerschalen aufgenommen werden können, durch die Elastizität des Materials begrenzt. Dabei ist zu beachten, dass die elastischen Eigenschaften des Lagerschalenwerkstoffes darüber hinaus in Verbindung mit einem ein- oder mehrteiligen Aufbau der Lagerschale für eine Montage des Kugelgelenkes notwendig sind, da die elastische Lagerschale während des Montagevorganges für das Kugelgelenk über die kugelförmige Lagerfläche des Gelenkzapfens übergestülpt und entsprechend verformt wird.
Der weitere Nachteil der genannten Bauweise derartiger Kugelgelenke besteht darin, dass zur Fixierung des Verschlusselementes eine Verformung des Gelenkgehäuses mittels eines Rollprozesses erfolgt. Dabei machen die für den Rollvorgang notwendigen Verformungskräfte eine Anlage des jeweiligen Verschlusselementes an einem Absatz des Gelenkgehäuses notwendig. Somit kann für unterschiedliche Abmessungstoleranzen und die daraus sich ergebenden unterschiedlichen Verformungskräfte der Gelenkschale keine jeweils angepasste Lage des Verschlusselementes herbeigeführt werden, da das Verschlusselement in Folge des abschließenden Verrollungsvorganges immer an dem vorgegebenen Absatz des Gelenkgehäuses anliegen muss. Infolge dessen ergeben sich für die miteinander zu kombinierenden Bauelemente wiederum äußerst geringe Fertigungstoleranzen, da die Belastbarkeit und die statischen Kennwerte des Kugelgelenkes durch die Toleranzen der Einzelteile bestimmt werden, sofern kein sonstiges Ausgleichselement, wie beispielsweise in der oben angeführten DE 295 095 66 Ul beschrieben, vorhanden ist.
Zusätzlich nachteilig bei allen bekannten Kugelgelenken ist darüber hinaus , dass die Toleranzproblematik die definierte Einstellung statischer Kennwerte wie die der Lagerschalenvorspannung äußerst schwierig und kostenaufwendig macht, so dass Kugelgelenke mit genau vorbestimmten Kennwerten in der Großserienproduktion in der Regel unbekannt sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher einerseits, ein Kugelgelenk mit den angegebenen gattungsbildenden Merkmalen bereitzustellen, bei dem durch geeignete Maßnahmen mit einfachen Mitteln ein Ausgleich der
Abmessungstoleranzen der einzelnen Bauelemente des Kugelgelenkes herbeigeführt werden kann, da sich bei einer größeren Bandbreite der eng bemessenen Toleranzwerte üblicher Kugelgelenke die Herstellungskosten signifikant herabsetzen
lassen. Außerdem soll ein Kugelgelenk geschaffen werden, dessen statische Kennwerte mit einfachen Mitteln gezielt mit geringer Streuung der Werte eingestellt werden können.
Darüber hinaus besteht die Aufgabe der Erfindung darin, ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Kugelgelenkes bereitzustellen, welches sowohl hinsichtlich der Herstellung der Einzelelemente als auch im Hinblick auf die Montage des Kugelgelenkes einen einfachen Aufbau sowie einen entsprechenden Toleranzausgleich bereitstellt und somit die Herstellverfahrenskosten herabsetzt, wobei gleichzeitig das erfindungsgemäße Verfahren die Möglichkeit der definierten Einstellung der statischen Kennwerte des Kugellagers ermöglichen soll.
Diese Aufgaben werden hinsichtlich des Kugelgelenkes zusammen mit den gattungsbildenden Merkmalen durch die im Anspruch 1 offenbarte technische Lehre gelöst. Hinsichtlich des Verfahrens sind die erfindungswesentlichen
Herstellungsschritte für ein derartiges Kugelgelenk im Anspruch 11 aufgeführt.
Die erfindungsgemäßen Merkmale des Kugelgelenkes bestehen gemäß Anspruch 1 darin, dass eine Anlagefläche des Verschlusselements mit einer definierten Presskraft auf eine Anlagefläche der Lagerschale drückt und in der durch die Presskraft vorgegebenen Einbaulage mittels mindestens einer stoffschlüssigen Verbindung zwischen Verschlusselement und Gelenkgehäuse gehalten ist. Durch die definierte Presskraft lässt sich eine definierte Vorspannung der Lagerschale herbeiführen, bei der im Gegensatz zum bisherigen Stand der Technik die statistischen Kennwerte nicht durch die Fertigungstoleranzen der Einzelteile sowie gegebenenfalls durch einen Umformprozess des Gehäuses bestimmt werden, sondern durch die definierte Presskraft während des Montagevorganges für das Verschlusselement.
Dabei können auf Grund der geometrischen Auslegung der Einzelteile und der definiert einstellbaren Presskraft die statischen Kennwerte gezielt mit geringsten Streuungen der Werte eingestellt werden.
Die Fixierung des Verschlusselementes mittels eines stoffschlüssigen Fügevorganges bietet dabei die Gewähr, dass die durch die Presskraft vorgegebene Einbaulage während des Fixiervorganges für das Verschlusselement keinerlei Veränderungen unterliegt.
Die dargelegte erfinderische technische Lehre bietet zum einen eine
Kostenreduzierung in Folge möglicher größerer Fertigungstoleranzen sowie geringerer Nacharbeiten und erlaubt darüber hinaus den Einsatz von ein- oder mehrteiligen Kugelschalen aus hochfesten Kunststoffen mit geringer Dehnungsneigung, was wiederum die Lebensdauererwartung der so konzipierten Kugelgelenke erhöht.
Die im Anspruch 8 offenbarte technische Lehre bezüglich des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass nach Einbringen von Gelenkzapfen, Lagerschale und Verschlusselement in die hierfür vorgesehene Ausnehmung des Gelenkgehäuses auf das Verschlusselement eine definierte Presskraft aufgebracht wird, welche durch mindestens eine Anlagefläche zwischen Verschlusselement und Lagerschale auf Letztere übertragen wird und in einem weiteren Verfahrensschritt das Verschlusselement in der durch die Presskraft vorgegebenen Einbaulage mittels mindestens einer stoffschlüssigen Verbindung zwischen Verschlusselement und Gelenkgehäuse festgelegt wird. Das Aufbringen der Presskraft auf das
Verschlusselement stellt dabei eine verfahrenstechnisch einfach zu realisierende Möglichkeit dar, um in Verbindung mit den elastischen Eigenschaften der Lagerschale einen Abmessungstoleranzausgleich der miteinander montierten
Bauelemente herbeizuführen. Durch den nachfolgenden stoffschlüssigen Fixiervorgang des Verschlussringes mit dem Gehäuse werden auf das Verschlusselement keine weiteren äußeren Kräfte aufgebracht, so dass eine Änderung der durch die definierte Presskraft herbeigeführte Lageposition des Verschlusselementes zuverlässig ausgeschlossen wird. Der stoffschlüssige Verbindungsvorgang lässt sich dabei auf Grund der technischen Rahmenbedingungen und der heute üblichen Vorrichtungen kostengünstig als Schweißverbindung realisieren.
Besondere Ausgestaltungen sowohl des erfindungsgemäßen Kugelgelenkes als auch des zugehörigen Herstellungsverfahrens ergeben sich zusammen mit den technischen Lehren der Ansprüche 1 und 8 aus den auf die jeweiligen Ansprüche rückbezogenen Unteransprüchen.
Im Hinblick auf die Stoff schlüssige Verbindung haben sich insbesondere
Schweiß-, Löt- und Klebeverbindungen als vorteilhaft erwiesen. Bei Fixierungen mittels Schweißverbindungen ist dabei zusätzlich von Vorteil, dass sich dabei über die während des Schweißprozesses zugeführte Wärme eine Temperung des Gelenkes realisieren lässt, wodurch ein besseres Tragbild im Gelenk erzeugt und ein nachträgliches Setzen der Lagerschale verhindert und die Lebensdauer des Kugelgelenkes erhöht wird.
Es hat sich bezüglich des Kugelgelenkes insbesondere als vorteilhaft erwiesen, das Verschlusselement entweder als Verschlussring mit einer mittig angeordneten Durchbrechung zu gestalten, durch welche der Gelenkzapfen hindurchragt oder als Verschlussdeckel auszubilden, der eine Montageöffnung des Gelenkgehäuses zum Einbau von Lagerschale und Gelenkzapfen nach der Montage verschließt.
Darüber hinaus sieht eine vorteilhafte Weiterbildung vor, dass die Schweißverbindung zwischen Verschlusselement und Gelenkgehäuse radial an der Außenkontur des Verschlusselementes im Bereich der Anlage an das Gelenkgehäuse umlaufend ausgebildet ist. Die umlaufende Schweißverbindung führt dazu, dass neben der definierten Position des Verschlusselementes auch eine zusätzliche
Abdichtung zwischen Verschlusselement und Gelenkgehäuse herbeigeführt werden kann. Ist eine derartige Dichtfunktion nicht unbedingt notwendig, so kann es natürlich auch vorteilhaft sein, die Schweißverbindung zwischen Verschlusselement und Gelenkgehäuse nur in einzelnen Schweißsektionen vorzusehen.
In besonderen Fällen kann es darüber hinaus zweckmäßig sein, nach Fixierung des Verschlusselementes durch die Schweißverbindung mit dem Gelenkgehäuse als zusätzliche Sicherungsmaßnahme das Verschlusselement durch eine Verformung des Gelenkgehäuses zu fixieren. Die Verformung des Gelenkgehäuses kann dabei als eine die Außenkontur des Verschlusselementes umgreifende umlaufende Haltenase gestaltet sein.
Bezüglich des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht eine zweckmäßige Ausbildung der Herstellung der Schweißverbindung zwischen Verschlusselement und Gelenkgehäuse vor, dass dies beispielsweise durch einen Laserschweißvorgang geschieht. Das Laserschweißen stellt hierbei eine kostengünstige und genaue Möglichkeit der Herstellung der Schweißverbindung dar.
Darüber hinaus kann als zusätzlicher Verfahrensschritt vorgesehen sein, dass nach Herstellung der Schweißverbindung zwischen Verschlusselement und
Gelenkgehäuse letzteres durch eine Verformung des Gelenkgehäuses zusätzlich fixiert wird. Dabei erfolgt die Verformung des Gelenkgehäuses durch einen Verrollungsvorgang, bei dem an der Außenkontur des Verschlusselementes das
Verschlusselement übergreifende Haltenasen ausgebildet werden.
Im Folgenden werden bezüglich des Kugelgelenkes die erfindungswesentlichen Merkmale anhand zweier Beispiele eines Axialkugelgelenkes sowie eines Radialkugelgelenkes erläutert und dabei die erfindungswesentlichen Verfahrensschritte verdeutlicht.
Es zeigt:
Figur Ia eine Schnittdarstellung durch ein erfindungsgemäßes Kugelgelenk in form eines Axialkugelgelenkes
Figur Ib eine weitere Ausführungsvariante des Kugelgelenkes aus Figur Ia und
Figur 2 eine Teilschnittdarstellung durch eine weitere Ausgestaltungsvariante des erfindungsgemäßen Kugelgelenkes in Form eines Radialkugelgelenkes.
Als wesentliche Elemente des in Figur Ia dargestellten Axialkugelgelenkes sind Zeichnung ein Gelenkgehäuse 1, ein Gelenkzapfen 2 mit einer kugelförmigen Gelenkfläche 3, ein die Gelenkfläche 3 umgebende Lagerschale 4 sowie ein Verschlusselement 5 in Form eines Verschlussringes 5 a zu entnehmen. Das Gelenkgehäuse 1 besteht aus Metall, besitzt eine Ausnehmung 6 zur Aufnahme der Lagerschale 4, welche in eine Montageöffnung 7 mündet und ein der Montage Öffnung 7 gegenüber liegend angeformten Befestigungszapfen 8. In der in der Ausnehmung 6 aufgenommenen Lagerschale 3 wiederum ist die Gelenkfläche 3 des Gelenkzapfens 2 aufgenommen, wobei der Gelenkzapfen 2 koaxial zum Befestigungszapfen 8 aus der Montageöffnung 7 hinausragt.
Im Bereich der Montageöffnung 7 ist der obere Teil der Lagerschale 4 mit einer Anlagefläche 9 versehen, die radial umlaufend gestaltet ist und in Kontakt steht mit
einer korrespondierenden Anlagefläche 10 des Verschlussringes 5a. Die im dargestellten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen im Winkel von 45° zur Axiallängsachse 11 des Kugelgelenkes verlauf enden Anlageflächen 9 und 10 dienen zur Übertragung einer auf die äußere Begrenzungsfläche 12 wirkenden Presskraft F auf die Lagerschale 4. Durch die aufgebrachte Presskraft F wird die Lagerschale 4 zusammengepresst, derart, dass die Lagerschale im elastischen Bereich verformt wird, so dass gegebenenfalls zwischen Gelenkfläche 3 und innerer Kontur der Lagerschale 4 sowie zwischen der äußeren Kontur der Lagerschale 4 und der inneren Oberfläche der Ausnehmung 6 des Gelenkgehäuses 1 bestehende Abmessungstoleranzen ausgeglichen werden.
Aus der Figur Ia wird dabei deutlich, dass in Richtung der Axiallängsachse 11 des Kugelgelenkes zwischen dem Verschlussring 5a und einem Anschlag 13 des Gelenkgehäuses 1 ein Zwischenraum 14 besteht, der eine in Folge der Presskraft F hervorgerufene Bewegung des Verschlussringes 5a in Richtung der Axiallängsachse 11 ermöglicht.
Das Aufbringen der definierten Presskraft F auf den Verschlussring 5a nach Einbringen der Lagerschale 4, des Gelenkzapfens 2 sowie des Verschlussringes 5 a in die Ausnehmung 6 des Gelenkgehäuses 1 beseitigt als ein erfindungsgemäßer
Verfahrensschritt die gegebenenfalls vorhandenen Fertigungstoleranzen zwischen den beteiligten Bauelementen. Zur Fixierung der in Folge der Presskraft F herbeigeführten Position des Verschlussringes 5a wird dieser in einem weiteren Verfahrensschritt umlaufend mit einer Schweißverbindung 15 zwischen Verschlussring 5a und Gelenkgehäuse 1 versehen. Die Schweißverbindung 15 ist in der Schnittdarstellung der Figur Ia im Querschnitt dreieckförmig und vergrößert dargestellt. Nach Beendigung des Schweißvorganges, der vorzugsweise durch eine Laserschweißvorrichtung vorgenommen wird, ist die Lagerschale entsprechend ihrer
elastischen Eigenschaften und der entsprechenden Reibungskoeffizienten zwischen Lagerschaleninnenfläche und Gelenkfläche 3 ohne zusätzliche Bauelemente so weit vorgespannt, dass Abmessungstoleranzen beseitigt sind. Das anhand der geschilderten Verfahrensschritte hergestellte Kugelgelenk bietet somit die Gewähr, dass ein vorzeitiger Verschleiß der Lagerschale 4 und somit eine herabgesetzte
Lebensdauer des gesamten Kugelgelenkes ausgeschlossen ist. Darüber hinaus lassen sich durch gezielte Wahl der Größe der Anpresskräfte die statischen Kennwerte des Kugelgelenkes definiert einstellen. Die infolge des Schweißvorganges in das Gelenkgehäuse eingebrachte Wärmeenergie unterstützt zusätzlich einen Tempervorgang der Lagerschale 4, d.h. der Wärmeeintrag führt zu einer
Vergleichmäßigung der Spannungen in der Lagerschale 4. Dies entspricht einer künstlichen Alterung, wodurch sich das Tragbild im Kugelgelenk verbessert und eine nachträgliche Alterung bzw. ein Setzen der Lagerschale 4 nicht mehr stattfindet.
Die Detailansicht der Figur Ib im Bereich der Montageöffnung 7 zeigt ergänzend, dass nach Fertigstellung der Schweißverbindung 15 zwischen Verschlussring 5a und Gelenkgehäuse 1 letzteres in seinem oberen Bereich mittels eines Verrollungsvorganges umgeformt werden kann. Die dabei hergestellte so genannte Verrollungskante 16 bietet zusätzliche Sicherheit in Bezug auf die Fixierung des Verschlussringes 5 am Gelenkgehäuse 1 und ist als umlaufende, den Verschlussring 5a übergreifende Haltenase ausgebildet.
In der Figur 2 ist ein Kugelgelenk in Form eines Radialkugelgelenkes dargestellt, bei dem das Verschlusselement 5 nicht, wie in dem Ausführungsbeispiel der Figuren Ia und Ib als Verschlussring 5a, sondern als Verschlussdeckel 5b gestaltet ist. Die andere Form des Verschlusselementes 5 ergibt sich aus der Tatsache, dass auf Grund der Radialbauweise des erfindungsgemäßen Kugelgelenkes das Gehäuse sowohl eine Öffnung 17 aufweist, durch die der Gelenkzapfen 2 zur Außenseite des
Gelenkgehäuses 1 hinausragt, als auch eine an der dem Gelenkzapfen 2 abgewandten Oberseite des Gelenkgehäuses 1 befindliche Montageöffnung 7. Durch die Montageöffnung 7 wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel der Gelenkzapfen 2 mit daran angeordneter Gelenkfläche 3 sowie die die Gelenkfläche 3 umgebende Lagerschale 4 in das Gelenkgehäuse 1 eingesetzt. Anschließend wird die Montageöffnung 7 durch den Verschlussdeckel 5b verschlossen. Der Verschlussdeckel 5b besitzt an seiner dem Gelenkgehäuse 1 zugewandten Innenseite einen umlaufenden Anlagering 18, welcher sich nach Verschließen der Montageöffnung 7 in Anlage an eine äußere Begrenzungsfläche 9 der Lagerschale 4 befindet.
Als erfindungswesentlicher Verfahrensschritt wird auf die Außenseite des Verschlussdeckels 5b nach Einbringen der entsprechenden Bauteile in die Ausnehmung 6 des Gelenkgehäuses 1 eine Presskraft aufgebracht, die durch die Pfeile mit der Bezeichnung F verdeutlicht ist. Durch diese Presskraft F wird die Lagerschale 4 zusammengepresst, derart, dass die Lagerschale elastisch verformt wird, so dass bestehende Toleranzen zwischen Gelenkfläche 3, Lagerschale 4 und Gelenkgehäuse 1 ausgeglichen werden können.
Ist dieser Ausgleich vollzogen, so wird in einem weiteren Verfahrensschritt eine Schweißverbindung 15 an der Oberseite des Verschlussdeckels 5b aufgebracht. Die Schweißverbindung 15 ist in der Darstellung der Figur 2 als Querschnitt dreieckförmig dargestellt. Durch die Schweißverbindung 15 wird der Verschlussdeckel 5b in genau derjenigen Position fixiert, welche in Folge der Presskraft F einen Toleranzausgleich zwischen den beteiligten Bauelementen innerhalb des Kugelgelenkes herbeiführt.
An der dem Verschlussdeckel 5b abgewandten Seite des Gelenkgehäuses 1 ist in
herkömmlicher Weise zwischen dem Gelenkgehäuse 1 und dem Gelenkzapfen 2 eine Dichtung 20 angeordnet, die die Öffnung 17 verschließt und verhindert, dass Verunreinigungen von der Gelenkzapfenseite in das Radialkugelgelenk eindringen. Analog zum Befestigungszapfen 8 des Ausführungsbeispieles der Figuren Ia und Ib ist das Gelenkgehäuse 1 mit einem Gehäuseansatz 19 versehen, welcher zur Festlegung des Kugelgelenkes an karosserie- oder fahrwerkseitigen Bauteilen dient.
Bezugszeichenliste
Gelenkgehäuse Gelenkzapfen Gelenkfläche Lagerschale Verschlusselement a Verschlussring b Verschlussdeckel Ausnehmung Montageöffnung Befestigungszapfen Anlagefläche 0 Anlagefläche 1 Axiallängsachse 2 Begrenzungsfläche 3 Anschlag 4 Zwischenraum 5 Schweißverbindung 6 Verrollungskante 7 Öffnung 8 Dichtung 9 Gehäuseansatz 0 Dichtung Presskraft