WISCHTUCHREINIGUNGSSYSTEM MIT INTEGRIEBARER PRESSVORRICHTUNG
Die Erfindung betrifft eine Wischtuchreinigungssystem bestehend aus einem Behälter und einer mit dem Behälter verbindbaren Pressvorrichtung zum Auspressen von Wischtüchern. Aus EP 0 442 647 B1 ist eine Auswring Vorrichtung mit einem Putzeimer bekannt, wobei der Betätigungshebel eine Länge aufweist, die nach vom über den Gesamtkörper des Putzeimers hinausreicht, wenn er in Auswring position gebracht wird.
Aus DE 196 01 665 A1 ist eine Presseinrichtung mit einem Behälter, mit einer wasserabführenden Pressauflage und mit einem die Winkelbewegung einer
Presseinheit relativ zu der eines Betätigungshebels vergrößernden
Übertragungssystem, wobei sowohl die Pressauflage als auch die
Presseinheit gegeneinander konkav ausgeführt und mit ineinandergreifenden
Durchbrüchen bzw. Zinken versehen sind, bekannt. Sowohl der Betätigungshebel als auch die Presseinheit sind als einarmiger Hebel ausgebildet, der in einer bevorzugten Ausgestaltung länger ist als der
Behälter.
Die Bedienung der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen haben den Nachteil, dass sie auf Grund ihrer Sperrigkeit viel Stauraum beanspruchen und in der Regel in keinem gängigen Schrank oder Regal verstaut werden können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Wischtuchreinigungssystem anzugeben, das einfach verstaut werden kann, wenn es nicht gebraucht wird.
Diese Aufgabe wird durch ein Wischtuchreinigungssystem gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die Pressvorrichtung zur Lagerung des Wischtuchreinigungssystems in den Behälter einbringbar ist.
Die Erfindung hat den Vorteil, dass das erfindungsgemäße Wischtuchreinigungssystem leicht verstaubar ist, wenn es nicht gebraucht wird. In einer ganz besonders bevorzugten Variante ist das Wischtuchreinigungssystem stapelbar.
Vorzugsweise ist die Pressvorrichtung vollständig in den Behälter einbringbar und/oder in dem Behälter versenkbar. In einer besonderen Variante ist die Pressvorrichtung kopfüber in den Behälter einbringbar ist. Hierbei kann die Unterseite der Pressvorrichtung derart ausgebildet ein, dass ein weiterer Behälter auf der in dem Behälter gelagerten Pressvorrichtung sicher abgestellt werden kann. Die Unterseite der Pressvorrichtung einerseits und der weitere Behälter andererseits können zu diesem Zweck derart ausgebildet, dass sie sich in- oder aneinander fügen. Vorzugsweise wird auf diese Weise eine Stapelbarkeit mehrerer Wischtuchreinigungssysteme erreicht.
In einer bevorzugten Ausgestaltungsform weist die Pressvorrichtung zumindest ein Rastvorrichtung zum lösbaren Festlegen der Pressvorrichtung an dem Behälter vorgesehen ist. Die Pressvorrichtung kann so beispielsweise in einer Arbeitskonfiguration am Rand des Behälters befestigt werden und zur Erzielung einer Lagerkonfiguration wieder vom Behälter gelöst werden.
In einer besonders bevorzugten Variante weist der Behälter Stellen unterschiedlicher Breite auf. In dieser Variante überragt die Pressvorrichtung in einer Arbeitskonfiguration die schmaleren Stellen des Behälters zumindest teilweise Die überragenden Teile der Pressvorrichtung - beispielsweise die Rastvorrichtung - sind zur Erzielung der Lagerkonfiguration an den breiteren Stellen des Behälters in den Behälter einbringbar.
Vorzugsweise weist der Behälter Auswölbungen aufweist, in denen die Rastvorrichtung versenkbar. Vorzugsweise sind der Behälter und die Pressvorrichtung weitgehend spielfrei ineinander fügbar. Hierdurch wird eine Beschädigung der Pressvorrichtung
vermieden, da diese nicht lose in dem Behälter umherfallen kann. Darüber hinaus wird hierdurch gewährleistet, dass auf der versenkten Pressvorrichtung andere Gegenstände und/oder weitere Wischtuchreinigungssysteme derselben Bauart oder anderer Bauart abgestellt werden können. In einer besonderen Ausgestaltungsform ist die Pressvorrichtung in einer ersten Ausrichtung relativ zum Behälter zum Herstellen der Arbeitskonfiguration auf den Behälter aufsetzbar und zum Herbeiführen einer Lagerkonfiguration in einer zweiten, anderen Ausrichtung relativ zum Behälter in den Behälter einbringbar. Vorzugsweise weist die Pressvorrichtung in der Lagerkonfiguration eine gegenüber der Arbeitskonfiguration um 180 Grad gedrehte Stellung relativ zum Behälter auf.
In einer ganz besonders bevorzugten Variante ist die Pressvorrichtung zumindest teilweise zusammenfaltbar und/oder zusammenklappbar.
Vorzugsweise ist eine Rastung vorgesehen, mit der die Pressvorrichtung in der zusammengeklappten bzw. Zusammengefalteten Stellung verriegelbar ist.
Vorzugsweise beinhaltet die Pressvorrichtung zwei Presselemente, wobei durch Verschwenken zumindest eines der Presselemente ein Pressvolumen, in das das Wischtuch einbringbar ist, verkleinerbar ist.
In einer besonderen Variante ist ein Wischtuchträger, an dem ein auszupressendes Wischtuch befestigt ist, derart mechanisch mit der Pressvorrichtung verkoppelbar ist, dass die Kraft zum Verschwenken des Presselements über den Wischtuchträger übertragbar ist. Der mit der Pressvorrichtung verkoppelbare Wischtuchträger kann vorzugsweise als Hebel wirken. In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand schematisch dargestellt und wird anhand der Figuren nachfolgend beschrieben, wobei gleich wirkende Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäßes Wischtuchreinigungssystem in
Arbeitskonf ig u ration , Fig. 2 eine erfindungsgemäßes Wischtuchreinigungssystem mit zusammengefalteter Pressvorrichtung, und
Fig. 3 eine erfindungsgemäßes Wischtuchreinigungssystem in
Lagerkonfiguration.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Wischtuchreinigungssystem in einer Arbeitskonfiguration, in der ein Wischtuch einführbar ist. Das Wischtuchreinigungssystem besteht aus einer Pressvorrichtung 1 und einem Behälter 3. Die Pressvorrichtung 1 weist ein erstes Presselement 3 und ein zweites Presselement 7 auf. Die Presselemente 5, 7 definieren ein nicht gezeigtes Pressvolumen, das durch Verschwenken (durch gekrümmten Pfeil angedeutet) des zweiten Presselementes 7 relativ zum ersten Presselement 5 verkleinerbar ist. An dem zweiten Presselement 7 ist ein richterförmiger Einführschacht 9 zum Einbringen eines Wischtuchs in das Pressvolumen 7 angeordnet.
Die Presselemente 5, 7 sind zum Pressvolumen hin konkav ausgebildet und weisen Durchbrüche 11 bzw. Zinken 13 auf, die beim Verschwenken des zweiten Presselementes 7 relativ zum ersten Presselement 5 ineinander greifen. Das zweite Presselement 7 ist um eine Achse 15 drehbar bzw. schwenkbar gelagert. Das Lager 17 besteht in dieser Ausführung kann aus einem einfachen Drahtstift, der durch Bohrungen im ersten und zweiten Presselement 5, 7 gesteckt ist.
Die Pressvorrichtung 1 ist auf einen Behälter 3, in den Wischwasser gefüllt werden kann, aufgesetzt und kann mit Hilfe der Rastvorrichtung 19 mit diesem lösbar verbunden werden.
Fig. 2 zeigt die bereits bezüglich Fig. 1 beschriebene Pressvorrichtung 1 in eine vollständig zusammengefalteter Stellung. In dieser Stellung kann die Pressvorrichtung 1 vom Behälter 3 angenommen werden um sie in diesem zu verstauen.
Fig. 3 zeigt das Wischtuchreinigungssystem in Lagerkonfiguration. Die
Pressvorrichtung 1 ist kopfüber vollständig in den Behälter 3 eingebracht. Der Behälter weist Ausbuchtungen 21 auf, in die sich die - in der
Arbeitskonfiguration an schmalerer Stelle des Behälters überstehende -
Rastvorrichtung 19 einfügt. Die zusammengefaltete Pressvorrichtung 1 ist so dimensioniert, dass die den horizontalen Querschnitt des Behälters 3 weitgehend vollständig ausfüllt. Der äußere Umriss der Pressvorrichtung 1 korrespondiert weitgehend mit dem Innenumriss des Behälters 3.
Die Erfindung wurde in Bezug auf eine besondere Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch selbstverständlich, dass Änderungen und Abwandlungen durchgeführt werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
Bezugszeichenliste:
1 Pressvorrichtung
3 Behälter 5 erstes Presselement
7 zweites Presselement
9 Einführschacht
11 Durchbrüche
13 Zinken 15 Achse
17 Lager
19 Rastvorrichtung
21 Ausbuchtung