Verfahren und Vorrichtung zum beschleunigten Brennen von porösen Keramikformteilen
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum beschleunigten Brennen von porösen Keramikformteilen mit einer offenporigen Durchgangsstruktur geringen Durchmessers, in einem mit Gas, Öl oder elektrisch beheizten Brennofen, bei dem die Formteile einem Heißgasstrom vorbestimmter Temperatur und Atmosphäre innerhalb der Brennkammer ausgesetzt werden, wobei die Aufheiz- und Brenntemperatur durch eine Steuerung der Heizleistung eingestellt wird.
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum beschleunigten Brennen von porösen Keramikformteilen mit einer offenporigen Durchgangsstruktur geringen Durchmessers, mit einer zu einem Keramikofen gehörenden senkrecht
angeordneten Brennkammer, mindestens einer in der Brennkammer fest verankerten Ringauflage zur senkrecht stehenden Auflagerung mindestens eines Keramikformteils, einem mit der
Brennkammer in Strömungsverbindung stehenden Kanal zum
Zuführen der Heißgase in den mit Keramikformteilen beladenen
Brennschacht, einem Gas- oder Ölbrenner bzw. elektrischem
Heizregister zum Erzeugen der Heißgase und einem mit der Brennkammer verbundenen Kanal zum Abführen der Heißgase.
Aus der EP 0 362 400 Bl ist ein Verfahren zum Brennen von Keramikkörpern mit Bienenwabenstruktur bei einer vorherbestimmten Temperatur in einer vorherbestimmten Atmosphäre bekannt, bei dem die Temperaturen im Inneren und Äußeren der Bienenwabenkörper aus Keramik durch Temperaturfühlmittel bestimmt werden, wobei die Heizleistung der Brennereinrichtung in Abhängigkeit von den so bestimmten Temperaturen gesteuert wird, um eine Übereinstimmung zwischen Innen- und Außentemperatur zu erreichen.
Die keramischen Formkörper befinden sich auf Regalen, die von einem mobilen Untergestell im Ofen getragen sind. Es werden zwei Thermoelemente in den Formkörper eingebracht, mittels der die Temperatur ermittelt wird. Die Formkörper sind vollkommen von Platten umhaust, auf die die Flammen der Brenner zwecks Erwärmung der Formkörper gerichtet sind. Damit die Heißgase an die Formkörper gelangen, sind Löcher in die Platten sowie Entlüftungsdurchgänge in die Regallagen eingebracht. Mit einem Entlüftungsgebläse am äußeren Ende des Entlüftungsdurchgangs wird erreicht, dass die Brennatmosphäre durch das Innere der Formkörper strömt.
Zum Austreiben der organischen Bindemittel und zum Aufheizen der Formteile werden letztere langsam bis auf 600 0C erwärmt. Bedingt durch die isolierenden Eigenschaften poröser
Formteile können bei zu schnellem Aufheizen Wärmespannungen auftreten, die zur Rissbildung in den Formteilen führen. Bei sehr großen Formteilen muss deshalb die Aufheizrate, beispielsweise 1 bis 25 0C, sehr klein gehalten werden, um eine Rissbildung zu vermeiden.
Zur Bildung der gewünschten Keramik werden die Formteile sodann auf eine Brenntemperatur von 1300 bis 1600 0C aufgeheizt. Die Brenntemperatur wird anschließend über mehrere Stunden zur Vergleichmäßigung der Temperatur im Formteil und zur Bildung der keramischen Eigenschaften gehalten. Es folgt die Abkühlung des Formteils auf unterhalb 150 0C durch Einbringen von Kaltluft mit einer Abkühlrate von bis zu 300 °C/h. Der gesamte Prozess ist somit äußerst zeit- und energieintensiv als auch von verhältnismäßig geringer Produktivität.
Diese bekannte Brennweise ist dadurch charakterisiert, dass die Wärmeübertragung an das Formteil im wesentlichen von außen nach innen erfolgt, so dass der Wärmeübergang auf die äußere Wärmeübertragungsfläche des Formteils beschränkt bleibt und nur geringe Aufheizraten möglich sind.
Bei diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Brennprozess poröser Keramikformteile durch Erhöhung der Aufheizraten unter Vermeidung von Rißbildung maßgeblich zu verbessern und durch Nutzbarmachung der inneren Wärmeübertragungsfläche der Formteile die Brennzeit deutlich zu verkürzen.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren der eingangs genannten Gattung mit den Merkmalen des Anspruches 1 und durch eine
Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 13 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens und der Vorrichtung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich dadurch aus, dass die Heißgase gezwungen werden, die inneren Strörαungswege des Formkörpers zu passieren, wodurch eine Wärmeübertragung vom Inneren in das Äußere des Formkörpers stattfindet und es gelingt, die innere Wärmeübertragungsfläche, die um ein Vielfaches gegenüber der äußeren Wärmeübertragungsfläche größer ist, zu nutzen. Der anlaufende Heißgasstrom wird durch die im Formkörper vorhandene Durchgangsstruktur, insbesondere Wabenkanäle, in eine Vielzahl von Teilströmen aufgeteilt und in die Kanäle geleitet. Die Teilströme verteilen sich gleichmäßig auf den Durchtrittsquerschnitt. Es findet ein konvektiver Wärmeübergang vom Heißgas auf das Material des Formkörpers gleichmäßig verteilt über den Querschnitt statt. Sobald durch Erhöhung der Temperatur des Heißgasstroms der konvektive Wärmeübergang in den Wärmeübergang durch Strahlung übergeht, wird die Zwangsführung des Heißgasstroms aufgehoben. Der Formkörper wird vom Heißgas sowohl innen durchströmt als auch außen umströmt. Es findet eine Wärmeübertragung von außen nach innen sowie von innen nach außen statt. Die äußere und innere Wärmeübertragungsfläche wird genutzt.
Durch die gezielt gesteuerte Kombination von konvektiver Wärmeübertragung mit der Wärmestrahlung gelingt eine maßgebliche Beschleunigung des Brennprozesses bei gleichzeitiger Ausschaltung der Rißneigung der Formkörper.
Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Brennanordnung nach dem Stand der
Technik,
Fig. 2 eine Prinzipdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei hauptsächlich konvektivem Wärmeübergang,
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei Wärmeübergang im Strahlungsbereich,
Fig. 4 Schnitt eines porösen Formteils mit inneren und äußeren Strömungswegen,
Fig. 5 ein Flussdiagramm zum Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Fig. 1 zeigt eine Brennanordnung nach dem Stand der Technik, bei der das Brenngut 1, beispielsweise Katalysatorträger, auf Regale 2 gestellt sind. Die Regale 2 sind von einem mobilen Untergestell 3 getragen. Die mittlere Temperaturanstiegsrate beträgt 50 °C/h, so dass die Brenntemperatur von beispielsweise 1400 0C in 28 Stunden erreicht wird. Die Temperatur wird durch Brenner 4 auf die
gewünschte Temperatur erhöht. Die Brenner sind in den gegenüberliegenden Seitenwänden 5 des Brennofens 6 verlegt. Die Seitenwände der Regale 2 sind mit Flammenunterbrechungsplatten 7 aus feuerfestem Material beplankt und die Ober- und Unterseite des Regals mit Regalbrettern 8 belegt. Damit die Brennatmosphäre in das Innere des Regals gelangen kann, befinden sich Löcher 9 in den Regalbrettern 8 an den den Katalysatorträgern 1 zugewandten Abschnitten. Durch die Löcher 9 gelangen die Heißgase in das Innere der Katalysatorträger 1 und umspülen gleichzeitig die äußere Mantelfläche der Katalysatorträger 1. Mittels einem Entlüftungsdurchgang 10, der im Untergestell 3 und in dem Boden des Ofens 6 ausgebildet ist, und einem am Ende des Entlüftungsdurchganges angeordneten Entlüftungsgebläse 11 wird die Ofenatmosphäre durch die Formteile hindurchgefördert. Nach Erreichen der Brenntemperatur von 1400 0C wird diese für 2 Stunden beibehalten und anschließend mit einer Rate von 150 °C/h abgekühlt. Für den gesamten Brennprozess entsteht somit ein Zeitaufwand von insgesamt ca. 40 Stunden.
Fig. 2 und Fig.3 zeigen den grundsätzlichen Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer schornsteinzugartigen Brennkammer 12 eines nur andeutungsweise dargestellten Brennofens 6. Die vertikal aufsteigend angeordnete Brennkammer 12 ist stromabwärts mit einem horizontal verlaufenden Kanal 13 zum Zuführen der heißen Heißgase in die Brennkammer 12 und stromaufwärts mit einem horizontal verlaufenden Kanal 14 zum Abführen der Heißgase verbunden. In die Wandung 15 der Brennkammer 12 ist eine ringförmige Auflage 16 aus Metall oder einem anderen geeigneten temperaturbeständigen Material fest montiert, deren
Auflageebene senkrecht zur Durchströmrichtung der Heißgase in der Brennkammer 12 angeordnet ist und einen freien Durchtritt der Heißgase ermöglicht. Der Querschnitt der Brennkammer 12 ist so bemessen, dass die Heißgase die Brennkammer 12 mit einer Strömungsgeschwindigkeit von etwa 5 bis 20 m/s durchströmen können.
Im Fall der Beschickung der Brennkammer 12 mit dem zu brennenden Brenngut 1 wird zunächst auf die ringförmige Auflage 16 eine feuerfeste Wabenscheibe 17 von etwa 25 mm Dicke gesetzt, deren Außendurchmesser gegenüber dem Innendurchmesser der Auflage 16 etwas größer bemessen ist. Auf die Wabenscheibe 17 wird eine grüne Wabenscheibe 18
(ungebrannt) gesetzt. Die Wabenscheiben 17 und 18 entsprechen dem Material und der Form des zu brennenden Brennguts 1, beispielsweise Aluminiumoxid. Das zu brennende Brenngut 1 wird sodann auf die grüne Wabenscheibe 18 mit ihren Stirnseiten senkrecht aufeinander gestapelt, so dass eine Formteilsäule aus bis zu 5 Brennteilen entsteht, deren innere Strömungswege 19 (Wabenkanäle) in Strömungsrichtung des anlaufenden Volumenstroms der Heißgase liegen (siehe Fig. 4) . In der Brennkammer 12 können mehrere Formteilsäulen etagenartig übereinander angeordnet sein.
Diese Anordnung gewährleistet einerseits die Maßhaltigkeit des zum Brennen gestapelten Brennguts und andererseits den gleichmäßigen Durchtritt der Heißgase durch die inneren Strömungswege 19 des Brennguts 1, ohne Turbulenzen zu erzeugen.
Jeder Auflage 16 sind zwei Absperrmittel 20, beispielsweise Plattenschieber, zugeordnet, die im geschlossenen Zustand den
Durchflußquerschnitt der schonsteinzugartigen Brennkammer 12 ausschließlich auf den freien Durchtrittsquerschnitt DF der inneren Strömungswege 19 in der Stirnseite des Brennguts begrenzen. Die Schieber sitzen strömungsaufwärts unmittelbar hinter der jeweiligen Auflage 16 und liegen in Kassetten 21 ein, die die Wandung 15 der Brennkammer 12 durchdringen. Im geschlossenen Zustand umschließen die vorderen Plattenenden der Schieber den zylindrischen äußeren Mantel des unmittelbar auf der grünen Wabenscheibe 18 stehenden Brennguts 1, so dass nur der stirnseitig freie Durchtrittsquerschnitt DF für den Durchtritt des Heißgasstroms zur Verfügung steht. Die Platten der Schieber bestehen aus einem geeigneten Feuerfestmaterial und werden über ein Schubgestänge 22 jeweils durch separate Antriebe 23 betätigt, die ihrerseits mit einer Steuereinheit 24 verbunden sind und von letzterer gemeinsam angesteuert werden. Zwischen Gestänge 22 und Antrieb 23 befindet sich jeweils ein Weggeber 25, der den Verschiebeweg der Platten feststellt.
Dem Gasbrenner 4 wird über Stellventile 26 eine entsprechende Menge Erdgas, Flüssiggas o. dgl. zum Erzeugen einer entsprechenden Menge an Heißgas zugeführt. Es wird im vorliegenden Beispiel ein sauerstoffarmer Heißgasstrom mit <8% Sauerstoff erzeugt, der über den Kanal 13 in die Brennkammer 12 mit einer Einströmgeschwindigkeit von etwa 5 bis 20 m/s eintritt, dort das Brenngut 1 gleichmäßig durch- und umströmt sowie die Brennkammer 12 durch den Kanal 14 verlässt.
Durch Temperaturfühler 27, die unmittelbar in den erzeugten Heißgastrom eintauchen, wird die Temperatur des Verbrennungsgases festgestellt. Des weiteren wird der
Massestrom des Heißgases und die Sauerstoffkonzentration im
Heißgas durch entsprechende Sensoren 28 und 29 ermittelt. Der Fühler 27, der Weggeber 25 und die Sensoren 28 bzw. 29 leiten die Signale an die Steuereinheit 24 weiter, die die Signale nach ihrer Digitalisierung verarbeitet und die Stellventile
26 am Brenner 4 zum Einstellen des Massestroms und der
Sauerstoffkonzentration im Heißgas sowie alle Antriebe 23 zum Öffnen und Schließen der Schieber 19 gleichzeitig ansteuert.
Fig. 5 verdeutlicht das Prinzip des erfindungsgemäßen Verfahrens, mit dem poröse Formteile mit axial zur Zylinderachse verlaufender Durchgangsstruktur in Wabenform, nachfolgend Wabenkörper bzw. Brenngut genannt, beschleunigt gebrannt werden sollen.
Die mit dem Brenner 4 erzeugte und an das Brenngut 1 zu übertragene Wärmemenge ist mit folgender Gleichung beschreibbar:
ΔQ = αabs x Aü x Δt x (Tgas -Tmat) , worin bedeuten:
Q Wärmemenge, αabs konvektive Wärmeübertragungskoeffizient als Funktion f (αk, αs, a) mit αk konvektiver
Wärmeübertragungskoeffizient (freie und erzwungene Konvektion) , αs Wärmeübertragungskoeffizient durch Strahlung, a Temperaturleitwert
(Wärmediffusionskoeffizient des eingesetzten Materials) ,
1 O
At) Wärmeübergangsflache aus A0 und Ai mit
A0 äußere Übertragungsfläche (Mantelfläche des Brennguts) , Ai innere Übertragsfläche (Wabenfläche der Wabenkanäle) , t Erwärmungszeit Tgas mittlere Temperatur des Gases Tmat mittlere Temperatur des Materials des Brennguts.
Aus der vorher genannten Gleichung ergeben sich die Haupteinflussgrößen für ein beschleunigtes Brennen. Die übertragene Wärmemenge hängt demzufolge vorwiegend von der Geometrie des Wabenkörpers und vor allem von der Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Wärmeübertragungsflächen ab.
Der Wabenkörper hat in diesem Beispiel einen Außendurchmesser von 100 mm, eine Höhe von 200 mm und besitzt 950 Wabenkanäle.
Die äußere Wärmeübertragungsfläche eines derartigen Körpers beträgt ca. 785 cm2 und seine innere Wärmeübertragungsfläche etwa das 50fache der äußeren Fläche. Vergrößert sich der
Außendurchmesser des Wabenkörpers beispielsweise auf das 3fache, so liegt das Verhältnis der inneren zur äußeren
Wärmeübertragungsfläche bereits bei 100.
Der erhitzte Heißgasstrom Vg strömt durch den Kanal 13 in die Brennkammer 12. Alle übereinander angeordneten Schieber 19 sind geschlossen, d.h. es steht nur der Durchtrittsquerschnitt DF des porösen Brennguts 1 zum Durchströmen mit Heißgas zur Verfügung. Der Heißgasstrom wird beim Auftreffen auf der Stirnseite des Brennguts 1 durch die Wabenkanäle der Wabenscheiben in eine Vielzahl von
Einzelströmen A1111An vereinzelt, die in die von den Wabenkanälen gebildeten inneren Strömungswege 19 des Brennguts 1 eintreten. Der Heißgasstrom vergleichmäßigt sich und die Einzelströme strömen je nach Wabengröße mit etwa 0,5 bis 10 m/s durch die Strömungskanäle 18, wobei sie die Wärme in das umliegende Material abgeben. Es findet ein konvektiver Wärmeübergang vom Inneren in das Äußere des Brennguts statt. Dieser Wärmeübergang wird solange aufrechterhalten bis die Temperatur des Heißgases V9 einen Wert erreicht, bei dem der konvektive Wärmeübergang in den Wärmeübergang durch Strahlung übergeht. Im vorliegenden Beispiel beträgt diese Temperatur 700 0C.
Sobald mit den Temperaturfühlern 26 diese Temperatur festgestellt wird, löst die Steuereinheit 24 einen Befehl an die Antriebe 23 aus, die die Platten der Schieber 19 in ihre Offenstellung verfahren. Es wird ein äußerer Strömungsweg S für den anströmenden Heißgasstrom V9 entlang des Umfanges der Mantelfläche des Brennguts 1 freigegeben, so dass das Brenngut von einem zusätzlich abgeteilten Gastrom B umströmt werden kann. Die Durchströmung entlang der inneren Wabenkanäle im Brenngut 1 wird fortgeführt. Gleichzeitig wird die Temperatur des Heißgasstroms mit einer Rate von 250 bis 750 °C/h erhöht bis die für die Bildung der Keramik notwendige Brenntemperatur erreicht wird. Während dieses Schrittes findet eine Wärmeübertragung durch Strahlung vom Heißgas auf den Wabenkörper 1 sowohl von außen nach innen als auch von innen nach außen statt.
Nachdem die Brenntemperatur von beispielsweise 1.600 0C erreicht ist, wird diese, je nach Wabenstärke und Materialeigenschaften, für einen Zeitraum von 15 bis 60 min
gehalten. Danach erfolgt ein Abkühlen mit einer Rate von 500 bis 100 °C/h. Der Brennprozeß nach dem erfindungsgemäßen Verfahren benötigt nur noch 4 bis 6 Stunden.
In der Steuereinheit 24 ist eine speicherprogrammierbare Steuerung SPS vorhanden, in der das gesamte Programm des Brennregimes gespeichert ist und die letztendlich auch den Vorgang steuert. Dazu werden in Abhängigkeit der Keramikart, der Geometrie und der Abmessungen der zu brennenden Formkörper, ständig die Sauerstoffkonzentration im Heißgas, der Massestrom, das Temperaturregime mit Aufheizzeit und Haltezeit, der Temperaturgradient, die Brennzeit und Gastemperatur festgestellt und mit einem in der speicherprogrammierbaren Steuerung SPS abgelegten „Rezept" verglichen. Sobald Abweichungen von den Vorgabewerten festgestellt werden, erfolgt eine Nachregelung des Brenners 4 über das Stellventil 26. Die Rezepte (Sollwert- Funktionskurven) sind durch charakteristische Temperaturen Tl und T2 gekennzeichnet, bei denen der Übergang von Konvektion zur Strahlung stattfindet.
Im Bereich des konvektiven Wärmeübergangs von innen nach außen wird mit einer Aufheizrate von 250 bis 500 °C/h gearbeitet. Sobald Tl erreicht ist, erfolgt der Übergang zur Wärmestrahlung, indem die Gastemperatur mit der Aufheizrate von bis zu 750 °C/h bis auf Brenntemperatur, je nach keramischer Zusammensetzung, auf 1.400 bis 1.600 0C erhöht und zugleich eine innere Durchströmung und äußere Umströmung des Brennguts 1 durchgeführt wird.
Aufstellung der verwendeten Bezugszeichen
1 Brenngut/Wabenkörper
2 Regal
3 Untergestell
4 Brenner
5 Seitenwand von 2
6 Brennofen
7 Flammenbrechungsplatten
8 Regalbretter
9 Löcher in 8
10 Entlüftungsdurchgang
11 Entlüftungsgebläse
12 Brennkammer
13 Kanal zum Zuführen des Heißgases
14 Kanal zum Abführen des Heißgases
15 Wandung der Brennkammer 12
16 Auflage
17 gebrannte Wabenscheibe
18 grüne Wabenscheibe
19 innere Strömungswege (Wabenkanäle)
20 Absperrmittel, Schieber
21 Kassette
22 Schubgestänge
23 Antrieb
24 Steuereinheit
25 Weggeber
26 Stellventil
27 Temperaturfühler
28 Sensor für Massestrom
29 Sensor für Sauerstoffkonzentration
DF freier Durchtrittsquerschnitt
Ai-An Teilströme
B Teilstrom
S äußerer Strömungsweg Tl Grenztemperatur konvektiver Wärmeübergang
T2 Temperatur Wärmestrahlung
V9 Heißgasstrom