Objektträgervorrichtung zur Aufnahme eines mit einem Mikroskop zu untersuchenden oder mit einem Laboranalysesystem zu analysierenden Objekts
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Objektträgervorrichtung zur Aufnahme eines mit einem Mikroskop zu untersuchenden oder mit einem Laboranalysesystem zu analysierenden Objekts. Die Objektträgervorrichtung umfasst einen das Objekt aufnehmenden Objektträger und eine Datenträgereinrichtung. Die Datenträgereinrichtung ist von einer Schreib- /Leseeinrichtung kontaktlos beschreibbar und/oder auslesbar. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine Schreib- und/oder Leseeinrichtung zum Beschreiben und/oder Auslesen einer Objektträgervorrichtung, eine Kommunikations- und/oder eine Datenübertragungssoftware, ein Mikroskop, mit welchem ein einer Objektträgervorrichtung zugeordnetes Objekt untersucht werden kann, einen Behälter zur Aufnahme von mindestens einem Objektträger und/oder mindestens einer Objektträgervorrichtung, ein Verfahren zur Untersuchung eines Objekts mit einem Mikroskop und/oder zur Analyse eines Objekts mit einem Laboranalysesystem und die Verwendung einer bestimmten Datenträgereinrichtung für einen Objektträger, welcher zur mikroskopischen Analyse und/oder zur Analyse mit einem Laboranalysesystem eingesetzt wird.
Objektträgervorrichtungen dieser Art sind aus dem Stand der Technik bekannt. So sind beispielsweise Objektträgervorrichtungen in Form von herkömmlichen Objektträgern aus Glas bekannt, auf denen das mit einem Mikroskop zu untersuchende Objekt aufgebracht wird. Objektträgervorrichtung im Sinn der vorliegenden Erfindung sind nicht nur Objektträger aus Glas, es kann sich hierbei auch um Petri-Schalen, Biosensoren, Bio-Chips oder Mikrotiterplatten handeln. Ein Laboranalysesystem umfasst beispielsweise eine Vielzahl von Bearbeitungs- und Analysegeräten, wobei die Objektträgervorrichtungen von einem zum anderen Bearbeitungs- oder
Analysegerat manuell oder automatisch verbracht werden Eine Bearbeitung bzw Analyse der Objekte kann ebenfalls manuell oder automatisch erfolgen
Eine Objekttragervorπchtung aus Glas weist üblicherweise ein Beschriftungsfeld auf, auf das eine Kennzeichnung aufbringbar ist, mit der das auf dem Objektträger befindliche Objekt kennzeichenbar und somit identifizierbar ist. Im einfachsten Fall werden manuell relevante Informationen in das Beschriftungsfeld geschrieben, wobei dann das Beschriftungsfeld eine Art Speichereinrichtung bzw Datentrageremπchtung darstellt Diese Art der Kennzeichnung ist jedoch schwierig durch weitere Informationen zu ergänzen, da die zur Beschriftung zur Verfügung stehende Kennzeichnungsfläche auf den Objektträgern klein bzw begrenzt ist. Darüber hinaus ist die Lesbarkeit der Kennzeichnung oft herabgesetzt da die Schrift auf dem Objektträger verwischt werden kann oder undeutlich geschrieben wurde Falls die Objektträger zu gerichtlichen Nachweiszwecken mehrere Jahre aufgehoben werden müssen, beispielsweise in der Kriminaltechnik, bei wissenschaftlichen Gutachten oder pathologischen Untersuchungen, ist eine handschriftliche Kennzeichnung der Objektträger ungeeignet, da eine Zerstörung der Beschriftung mit den Jahren wahrscheinlich ist
Die Objektträger können auch mittels eines Barcodes gekennzeichnet werden. Der auf dem Objektträger aufgebrachte Barcode stellt die Datentrager- einrichtung dar, die von einem Barcode-Leser auslesbar ist Da die speicherbare Informationsmenge eines eindimensionalen Barcodes insbesondere von seiner Länge oder von seiner Fläche bei zweidimensionalen Barcodes abhängt und da aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Platzes auf einem gangigen Objektträger nur kurze Barcodelangen möglich sind, ist die auf einem Objektträger in dieser Weise gespeicherte Datenmenge begrenzt Ferner können die gespeicherten Informationen nachträglich nicht verändert werden, es sein denn, der Barcode wird zerstört
Aus der DE 100 10 140 A1 ist eine Vorrichtung zur vorzugsweise automatischen Handhabung und/oder Bearbeitung von Objekten bekannt, bei dem Objekte mittels eines Objektträgers zu einer Bearbeitungsstation hin und nach der Bearbeitung davon weg verbracht werden Der aus der DE 100 10
140 A1 bekannte Objektträger kann ein elektrisches Speichermedium umfassen, in dem Objektinformationen abspeicherbar sind. Das elektrische Speichermedium kann einen Transponder aufweisen. Somit handelt es sich um eine kontaktlose Datenübertragung zwischen einem Speichermedium, beispielsweise einem EPROM-Baustein, und einer Schreib-/Leseeinrichtung, wobei in dem Speichermedium diese Daten zuvor abgelegt worden sind. Die Energie zum Auslesen der Informationen für den meist passiv arbeitenden Transponder wird induktiv von der Schreib-/Leseeinrichtung erzeugt. Somit besteht eine Transpondereinheit mindestens aus einer Spule und dem Speichermedium.
Die Auslesegeschwindigkeit ist relativ gering, so dass ein Transponder zumindest eine entsprechende Zeit sich in dem Wirkungsbereich der Schreib- /Leseeinheit befinden muss. Falls mehrere Transponder sich gleichzeitig im Wirkungsbereich/ Erfassuπgsbereich eines Lesegerätes befinden, so kommt es zu einem fehlerhaften Auslesen der Transponderdaten, da eine eindeutige und von anderen Transpondern unbeeinflusste Identifikation nicht möglich hist. Daher muss der Anwender sicherstellen, dass sich jeweils nur ein Transponder innerhalb des Wirkungsbereichs des Lesegerätes befindet.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Objektträgervorrichtung zur Aufnahme eines mit einem Mikroskop zu untersuchenden oder mit einem Laboranalysesystem zu analysierenden Objekts anzugeben und weiterzubilden, mit welcher ein schnelles und eindeutiges Auslesen bzw. Beschreiben der Datenträgereinrichtung möglich ist, auch wenn mehrere Objektträgervorrichtungen dicht beieinander angeordnet sind. Weiterhin liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Schreib- und/oder Leseeinrichtung, eine Kommunikationsund/oder eine Datenübertragungssoftware und ein Mikroskop anzugeben und weiterzubilden, welche zum schnellen und eindeutigen Beschreiben und/oder Auslesen mindestens einer Datenträgereinrichtung einer Objektträgervorrichtung geeignet ist bzw. sind. Es soll darüber hinaus ein Behälter zur Aufnahme von mindestens einem Objektträger und/oder mindestens einer Objektträgervorrichtuπg, ein Verfahren zur Untersuchung eines Objekts mit einem Mikroskop und/oder zur Analyse eines Objekts mit
einem Laboranalysesystem und die Verwendung einer bestimmten Datenträgereinrichtung für einen Objektträger, welcher zur mikroskopischen Analyse und/oder zur Analyse mit einem Laboranalysesystem eingesetzt wird, angegeben und weitergebildet werden, wobei die eingangs genannten Probleme zu überwinden sind.
Die erfindungsgemäße Objektträgervorrichtung der eingangs genannten Art löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Danach ist eine solche Objektträgervorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass die Datenträgereinrichtung einen Radio-Frequency-Identification-Tag (RFID- Tag) aufweist.
Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, dass auf RFID-Tag basierende Datenträgereinrichtungen eine eindeutige und sichere Identifizierung auch mehrerer Objektträgervorrichtungen ermöglicht, da hierbei - verglichen zu den herkömmlichen Transpondern - Vorkehrungen zur eindeutigen Identifizierung im RFID-Tag selbst getroffen sind, welche dies sicherstellen. Lediglich beispielhaft wird auf das RFID-Handbuch, erschienen im Karl Hansa Verlag, 2. Auflage, München 2000, Autor: Klaus Finkenzeller, verwiesen, in welchem die RFID-Technologie beschrieben ist. Somit ist es in besonders vorteilhafter Weise möglich, die erfinduπgsgemäßeπ Objektträger- Vorrichtungen im alltäglichen Laborbetrieb einzusetzen, wo gewöhnlich Objektträger bzw. Objektträgervorrichtungen dicht gepackt in speziellen Behältnissen liegen und die Behältnisse der Objektträger oft in ungeordneter Form stapelweise neben oder in der Nähe eines Analysesystems bzw. eines Mikroskops liegen. Auch wenn mehrere Objektträgervorrichtungen in dem Wirkungsbereich einer Schreib- und oder Leseeinrichtung sind, ist stets eine eindeutige Identifikation der verschiedenen Objektträgervorrichtungen gewährleistet. Hierdurch ist es letztendlich möglich, den Wirkungsbereich einer Schreib- und/oder Leseeinrichtung verglichen zu herkömmlichen Transpoπdersystemen zu vergrößern, da das Auslesen bzw. Beschreiben mehrerer RFID-Tags in dem Wirkungsbereich möglich ist, da die einzelnen RFID-Tags sich hierbei gegenseitig nicht stören. Somit kann in vorteilhafter Weise der Durchsatz mikroskopischer Präparate im Laborbetrieb erhöht werden, indem beispielsweise ein Mehrpräparatetisch eingesetzt wird, welcher
4, 8, 16 oder mehr Objektträgervorrichtungen aufnehmen kann. Weiterhin ist es denkbar, durch automatische, manuelle oder halbautomatische Wechselsysteme weitere Objektträgervorrichtungen dem Mikroskop, der Bearbeitungs- oder Analysestation zuzuführen. Auch ist die Schreib- bzw. 5 Leserate der RFID-Tags deutlich höher als dies bei herkömmlichen Transpondern der Fall ist, nämlich bis zu 25 mal so schnell.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Datenträgereinrichtung frei programmierbar. Hierdurch kann die Datenträgereinrichtung in flexibler Weise beispielsweise bei dem ersten Schreibvorgang hinsichtlich eines geplanten lυ Einsatzes beschrieben werden, so dass in vorteilhafter Weise eine applikationsspezifische Verwendung einer für unterschiedliche Anwendungen ausgebildete Objektträgervorrichtung möglich ist. So sind beispielsweise bei Objektträgervorrichtungen, die zur Analyse mit einem Laboranalysesystem eingesetzt werden, andere Daten bzw. Informationen in der Datenträger- i5 einrichtung der Objektträgervorrichtung abzuspeichern, als das beispielsweise bei Objektträgervorrichtungen für ein Labor der Fall ist, bei dem Grundlagenforschung mittels mikroskopischer Untersuchungen betrieben wird.
Vorzugsweise weist die Datenträgereinrichtung einen Speicherbereich und/oder mindestens einen Anweisungsblock auf. In dem Speicherbereich
20 könnten die Informationen bezüglich der jeweiligen Objektträgervorrichtung und/oder des dazugehörigen Objekts abgespeichert werden. Diese Informationen könnten ermöglichen, die Objektträgervorrichtung eindeutig zu identifizieren. Hierbei könnten solche Informationen als „read only" abgespeichert werden, so dass ein Überschreiben dieser Informationen nicht
25 möglich ist. Im Fall einer automatischen Analyse der Objektträgervorrichtung mit einem Laboranalysesystem könnte die Datenträgereinrichtung in einem Anweisungsblock Informationen über geplante Analyseschritte der einzelnen Bearbeitungsstationen des Laboranalysesystems aufweisen. Demzufolge kann in der Dateπträgereiπrichtuπg einer Objektträgervorrichtung das eigene
30 Bearbeitungsprogramm abgespeichert oder errechenbar sein, wobei dieses Bearbeitungsprogramm Informationen umfassen kann, mit welchen Bearbeitungsstationen des Laboranalysesystems und in welchem Modus eine
Bearbeitung bzw. Analyse mit der jeweiligen Bearbeitungsstation zu erfolgen hat.
In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist der RFID-Tag einer Objektträgervorrichtung mittels Phase Jitter Modulation (PJM) beschreibbar und/oder auslesbar. Hierbei wird beim Beschreiben und/oder Auslesen des RFID-Tags die Kommunikationsträgerfrequenz zwischen mindestens zwei - vorzugsweise 8 - vorgebbaren Kommunikationsträgerfrequenzen umgeschaltet. Eine solche Umschaltung könnte ständig erfolgen. Hierdurch kann in vorteilhafter Weise die Lese- bzw. Schreibgeschwindigkeit erhöht werden, was mit einem erhöhten Durchsatz bei der Analyse bzw. Untersuchung der erfiπduπgsgemäßen Objektträgervorrichtungen einhergeht.
Es gibt zwei Arten von PJM-RFID-Tags, nämlich sogenannte Item-Tags und sogenannte Stack-Tags. Einerseits könnte das RFID-Tag einen Item-Tag aufweisen. Hiermit ist die Relativposition des RFID-Tags zu einer Schreib- /Leseeinrichtung bestimmbar und somit eine räumliche Lokalisation der Objektträgervorrichtung mit einer vorgebbaren Genauigkeit ermittelbar. Dies wird insbesondere dann nützlich sein, wenn die Objektträgervorrichtuπgen sich in ihrer Position schnell verändern und dennoch zu identifizieren sind oder der zeitliche Verlauf ihrer Position nachzuverfolgen ist, beispielsweise bei einem Laboranalysesystem. Der RFID-Tag weist bevorzugt eine Antennenform auf, mit welcher eine Positionierung bzw. Lokalisation der Objektträgervorrichtung mit einer möglichst hohen Genauigkeit möglich ist. So könnte beispielsweise eine Aπtenneπform mit einer Dipolcharakteristik vorgesehen sein, so dass eine Detektion des RFID-Tags mittels eines anisotropen Detektionsfelds möglich ist. Andererseits könnte der RFID-Tag einen Stack-Tag aufweisen. Hiermit ist insbesondere eine Identifikation mehrerer räumlich nah beieinander angeordneter Objektträgervorrichtungen nahezu gleichzeitig möglich ist.
Grundsätzlich könnte vorgesehen sein, in der Datenträgereinrichtung eine den Objektträger identifizierende Information abzuspeichern, um eine spätere eindeutige Identifizierung der Datenträgereinrichtung und damit verbunden der
Objektträgervorrichtung zu ermöglichen. Dies wäre bevorzugt derart
auszuführen, dass die diesbezügliche Information nicht löschbar ist. Das Abspeichern dieser Information in der Datenträgereinrichtung einer Objektträgervorrichtung könnte beispielsweise beim Aufbringen des Objekts auf dem Objektträger erfolgen. Idealerweise ist die abzuspeichernde Information weltweit eindeutig, so dass kein RFID-Tag mit der gleichen Identifikation vorkommt.
Alternativ oder zusätzlich könnten Mittel in einem RFID-Tag vorgesehen sein, mit welchen ein RFID-Tag eindeutig identifizierbar ist. Hierzu könnte das RFID-Tag eine eindeutige, in einem entsprechenden Speicherbereich des RFID-Tags abgelegte digitale Kennung aufweisen. Bevorzugt ist das RFID- Tag mit dem Electronic Product Code (EPC)-Standard eindeutig identifizierbar, wobei dieser Electronic Product Code einen Standard definiert, nach welchem eindeutige Seriennummern vergeben werden sollen. Üblicherweise werden diese Seriennummern von einem Hersteller - beispielsweise dem der Objektträgervorrichtungen - im RFID-Tag erzeugt und abgespeichert.
Eine eindeutige Identifizierung ist auch gemäß dem in der DE 101 61 302 A1 beschrieben Verfahren möglich. Hierbei wird von dem im Wirkungsbereich der Schreib-/Leseeinrichtung befindlichen RFID-Tag eine Zufallszahl und insbesondere eine Prüfkennzahl erzeugt und bereitgestellt. Die Zufallszahl und gegebenenfalls die Prüfkennzahl wird an die Schreib-/Leseeinrichtung übermittelt. Anhand der Zufallszahl und gegebenenfalls der Prüfkennzahl ist dann eine eindeutige Identifizierung des RFID-Tags in der Schreib- /Leseeinrichtung möglich.
Ganz besonders bevorzugt könnte die Objektträgervorrichtung eine visuelle und/oder eine akustische Signaleinheit aufweisen. Diese könnte zur Hilfestellung eines Bedieners dienen und aktiviert werden, um eine vorgegebene Bearbeitungsreihenfolge mehrerer Objektträgervorrichtungen dem Bediener anzuzeigen, falls sich ein RFID-Tag samt Objektträgervorrichtung im Wirkungsbereich der Schreib-/Leseeinrichtung befindet und diese Objektträgervorrichtung als nächstes zu bearbeiten bzw. zu analysieren ist.
In ahnlicher Weise konnte das Auffinden einer bestimmten Objektträgervorrichtung erleichtert werden Auch hierzu könnte eine visuelle und/oder akustische Signaleinheit dienen, welche aktiviert wird, wenn die gesuchte Objektträgervorrichtung bzw. deren RFID-Tag sich im Wirkungsbereich der SchreibVLeseeinrichtung befindet
Im Konkreten konnte die visuelle Signaleinheit eine Light Emitting Diode (LED) oder eine andere Lichtquelle aufweisen, welche durch eine in der Datenträgereinπchtuπg vorgesehene elektronische Schaltung aktivierbar ist. Ganz besonders bevorzugt könnte es sich um eine mehrfarbige LED handeln, welche in Abhängigkeit von bestimmten Analysezuständen jeweils in einer anderen Farbe leuchten könnte Die Energieversorgung für die Signaleinheit kann hierbei dem elektromagnetischen Feld der Schreib-/Leseeinrichtung entzogen werden
In einer ganz besonders bevorzugten Ausfύhrungsform ist die Datenträgereinrichtung über die Schreιb-/Leseeinrichtung mit einem Computer, einer Datenverarbeitungsanlage und/oder einem
Computernetzwerk verbindbar Hierbei ist ein dem Objektträger zugehöriger Datensatz auf dem Computer bzw. im Computernetzwerk anlegbar oder vorgesehen, der zumindest einen Teil der in der Datenträgereinrichtuπg der Objekttragervomchtung abgespeicherten und/oder sonstige, zum Objektträger gehörende Daten aufweist So kann beispielsweise beim ersten Aufbringen des Objekts auf dem Objektträger über eine Verbindung zu einem Computer bezüglich dieses Objekts ein entsprechender Datensatz auf dem Computer angelegt werden. Hierbei könnte auch eine eindeutige Kennzeichnung bzw. eine Identifikation des Objektträgers erzeugt werden und in der Datentrager- einnchtung der Objektträgervorrichtung und/oder auf dem Computer abgespeichert werden. In einem späteren Bearbeitungs- bzw. Untersuchungsschritt könnte dann auf den im Computer abgelegten Datensatz zugegriffen werden, wobei hierzu die erzeugte Kennzeichnung bzw. Identifikation den Zugriff auf eine externe Datenbank, einem Expertensystem bzw auf einen externen Datensatz ermöglicht Als Datenbank kommt beispielsweise ein SQL-Server in Frage Eine Verknüpfung mit einer Patientendatenbank könnte beispielsweise in einem Krankenhaus von Vorteil
sein, da - eine entsprechende EDV-Infrastruktur vorausgesetzt - unmittelbar nach einer Objektuntersuchung in einem Labor die Ergebnisse von einem behandelnden Arzt auf einer Krankenstation abrufbar wären.
Eine Verbindung der Dateπträgereinrichtung mit einem Computerπetzwerk oder einem sonstigen Netzwerk kann in vorteilhafter Weise eine verbesserte Telemikroskopie ermöglichen, wie sie beispielsweise in der Pathologie eingesetzt wird. Hierbei könnten über das Netzwerk - im einfachsten Fall über eine Telefonverbindung - nicht nur die mit einem Mikroskop samt Kamera aufgenommenen Bilddaten eines Objekts, sondern auch Daten und Informationen über den Patienten, das untersuchte Objekt und dessen Präparationsgeschichte übertragen werden. Diese Daten können der Datenträgereinrichtung und/oder einem auf einem Computer abgelegten Datensatz entnommen werden. Auf der Empfängerseite der Datenübertragung kann zeitgleich oder zeitversetzt ebenfalls eine Diagnose durch einen weiteren Experten bzw. Pathologen erfolgen.
Es ist in vorteilhafter Weise möglich, nahezu unbegrenzt große Datenmengen zu einem Objekt bzw. zu einer Objektträgervorrichtung zu speichern. So könnte die Datenträgereinrichtung oder der Datensatz insbesondere Informationen über geplante und/oder erfolgte, für den Objektträger vorgesehene Bearbeitungsschritte, Untersuchungs- oder Diagnoseergebnisse des Objekts und/oder Bilddaten des Objekts aufweisen. Bilddaten des Objekts könnten beispielsweise mit einer an ein Mikroskop angeschlossenen CCD- Kamera oder mit einem konfokalen Rastermikroskop erzeugt worden sein. Auch eine automatische Bilddateπaufnahme für Applikationen in der Pathologie ist denkbar. Aufgrund der unterschiedlichen Datenstrukturen - Bilder, Zahlen, Begriffe oder Namen - wäre eine objektorientierte Datenbank vorteilhaft.
Nun kann vorgesehen sein, dass die Datenträgereinrichtung und/oder das RFID-Tag zur Wiederverwendung reversibel mit dem Objektträger für verbunden ist. Hierzu könnte beispielsweise die Datenträgereinrichtung bzw. das RFID-Tag auf den Objektträger magnetisch befestigt, gesteckt, geschraubt oder per Druckknopf eingeklickt werden. Eine Befestigung der
Datenträgereinrichtung bzw. des RFID-Tags mit dem Objektträger über einen Klettverschluss ist ebenfalls denkbar. Insoweit kann in vorteilhafter Weise die Datenträgereinrichtung für einen anderen Objektträger erneut verwendet werden, wenn der benutzte Objektträger nicht mehr gebraucht wird und daher weggeworfen wird. Eine reversible Verbindung der Datenträgereinrichtung und/oder des RFID-Tags mit dem Objektträger kommt insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung in Betracht, vor allem dann, wenn die Untersuchung mit einem Mikroskop ergeben hat, das ein Experiment erfolglos war.
Alternativ hierzu kann vorgesehen sein, dass die Datenträgereinrichtung und/oder das RFID-Tag irreversibel mit dem Objektträger verbiπdbar ist. Hierbei eignet sich insbesondere eine genietete, geklebte oder gedruckte Befestigung. Diese Befestiguπgsart ist insbesondere für Anwendungen vorgesehen, bei denen personen- oder patientenbezogene Objekte Gegenstand von mikroskopischen Untersuchungen oder Laboranalysen sind. Oftmals sind in diesem Fall die Objekte über einen längeren Zeitraum zu archivieren, wobei eine unberechtigte Manipulation zumindest der Objektträgervorrichtung weitgehend ausgeschlossen werden soll. Letztendlich wird durch die irreversible Verbindung der Datenträgereinrichtung bzw. des RFID-Tags mit der Objektträgervorrichtung verhindert, dass die in der Datenträgereinrichtung der Objektträgervorrichtung abgelegten Informationen vom Objektträger entfernt werden und verloren gehen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Datenträgereinrichtung vor einem unberechtigten Lese- und/oder Schreibvorgang schützbar. Dies ist vorzugsweise durch verschlüsseltes Abspeichern der Daten in der Datenträgereinrichtung vorgesehen, insbesondere mittels kryptologischer Verfahren. Zusätzlich oder alternativ könnten in einem Anweisungsblock der Datenträgereinrichtung entsprechende Vorkehrungen implementiert sein, beispielsweise eine Passwortabfrage. Eine solche Passwortabfrage ist insbesondere dann einfach realisierbar, wenn die Datenträgereinrichtung bzw. das RFID-Tag mit einem Computer verbunden ist und die Passwortabfrage über die Computertastatur erfolgen kann. Ganz allgemein könnte also zum berechtigten Auslesen und/oder Beschreiben der
Daten der Datenträgereinrichtung eine Passwortabfrage vorgesehen sein. Gleiches gilt für die Datenübermittlung zwischen RFID-Tag und Schreib- und/oder Leseeinrichtung per Funk hinsichtlich eines unberechtigten Abhörens oder Mithörens. Auch hierzu könnten vergleichbare Schutzmechanismen vorgesehen sein.
Grundsätzlich sind herkömmliche elektrische Speicherchips bzw. die Datenträgereinrichtung anfällig bezüglich der unter Laborbedingungen vorherrschenden Bedingungen. So können sie dem Einfluss von Wasser, leichten Laugen oder Säuren oder Korrosionen ausgesetzt sein, die beispielsweise die Kontakte der elektrischen Speicherchips angreifen können und daher ein zuverlässiger Betrieb auf Dauer nicht sichergestellt ist.
Zum Einsatz der Objektträgervorrichtung im Routine-Laborbetrieb könnte die Datenträgereinrichtung derart ausgebildet sein, dass sie temperaturbeständig ist. Die Temperaturbeständigkeit könnte insbesondere für einen Temperatur- bereich von -40 bis 150 Grad vorgesehen sein. Weiterhin könnte die Datenträgereinrichtung beständig gegen Wasser, Laugen und/oder Säuren ausgebildet sein, wodurch in vorteilhafter Weise die Objektträgervorrichtung - und somit auch die Datenträgereinrichtung - herkömmliche Objekt- Färbeverfahren durchlaufen kann. Insbesondere wenn eine Objektträger- Vorrichtung erneut für ein anderes Objekt verwendet werden soll, ist es von Vorteil, wenn die Datenträgereinrichtung autoklavierbar ausgeführt ist. Eine solche Beständigkeit könnte beispielsweise durch entsprechende Beschichtungeπ der Datenträgereinrichtung und/oder des RFID-Tags erzielt werden.
Die eingangs genannte Aufgabe für eine Schreib- und/oder Leseeinrichtung wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 20 gelöst. Demnach ist eine erfindungsgemäße Schreib- und/oder Leseeinrichtung dadurch gekennzeichnet, dass eine Objektträgervorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 19 beschreibbar und/oder auslesbar ist. Bei dieser Schreib- und/oder Leseeinrichtung könnte es sich im einfachsten Fall um ein freistehendes Gerät handeln, das über eine Kabel Verbindung mit einer Computerschnittstelle, beispielsweise einer seriellen, parallelen oder USB-
Schnittstelle, oder aber über eine WLAN-Verbindung (Wireless Local Area Network) oder Bluetooth oder Firewire mit einem Computer bzw. Netzwerk verbunden sein kann.
Das Einführen einer erfindungsgemäßen Schreib- und/oder Leseeinrichtung in einem bereits bestehenden Labor ist somit einfach und kostengünstig möglich, so dass in vorteilhafter Weise eine umfangreiche Adaption bzw. Umrüstung der bereits dort vorhandenen Laborgeräte nicht erforderlich ist. Bei der erfindungsgemäßen Schreib- und/oder Leseeinrichtung könnte es sich auch um eine Baugruppe eines Laborgeräts oder eines Mikroskops handeln. Eine Umrüstung bzw. Adaption bereits bestehender Mikroskope/Laborgeräte an eine erfindungsgemäße Objektträgervorrichtung könnte durch einen Austausch der entsprechenden Baugruppe des Laborgeräts oder des Mikroskops erfolgen. Insoweit kann eine Auf /Umrüstung kostengünstig realisiert werden.
Ganz besonders bevorzugt erfolgt der Lese- und/oder Schreib- und/oder Auswertevorgang der Datenträgereinrichtung softwaregesteuert. So können beispielsweise bestehende Komponenten der erfinduπgsgemäßen Schreib- und/oder Leseeinrichtung auf neue Funktionalitäten in einem späteren Zeitpunkt durch Aufspielen einer neuen Software aktualisiert werden, so dass zu einer Aktualisierung keine neue Hardware angeschafft werden muss.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Reichweite eines Wirkungsbereichs - innerhalb dem eine Objektträgervorrichtung beschreibbar und/oder auslesbar ist - einer erfindungsgemäßen Schreib- und/oder Leseeinrichtung vorgebbarer oder variierbar. Üblicherweise beträgt der Wirkungsbereich circa 1 bis 2 m. Vorzugsweise könnte die vorgebbare Reichweite auf die Gegebenheiten einer Laborumgebung eingestellt werden, so dass lediglich in einem Teilbereich der Laborumgebung Objektträgervorrichtungen ausgelesen bzw. beschrieben werden können.
Nun könnte die Datenübertragung zwischen einer Datenträgereinrichtung und einer Schreib- und/oder Leseeinrichtung oder zwischen einer Schreib-
/Leseeinrichtung und einem Computer/Netzwerk nach dem Bluetooth- oder
dem WLAN-Standard (Wireless Local Area Network) oder Firewire erfolgen. Hierbei handelt es sich um in der Computerbranche etablierte Standards, so dass eine Anbiπdung an entsprechende Computer bzw. Computerπetzwerke mit nur geringem Entwicklungsautwand möglich ist.
Ein Löschen des Speicherinhalts der Datenträgereinrichtung bzw. des RFID- Tags könnte mittels einer - insbesondere softwaregesteuerten - Routine vorgesehen sein. Der Löschvorgang könnte in einem zugehörigen Datensatz protokollierbar sein, welcher in einem Computer, in einer Datenverarbeitungsanlage und/oder in einem Computernetzwerk hinterlegt ist. Hierzu könnte eine Sicherhertsabfrage vorgesehen sein, so dass ein unbeabsichtigtes Löschen eines oder mehrerer RFID-Tags weitgehend vermieden wird.
Weiterhin könnte die erfindungsgemäße Schreib- und/oder Leseeinrichtung mobil ausgebildet sein, so dass sie von einer Bedienperson mitgenommen werden kann. Hiermit könnte beispielsweise in einem Labor mit mehreren Räumen eine bestimmte Objektträgervorrichtung aufgefunden wenden. Hierzu ist es zweckmäßig, dass die Objektträgervorrichtungen mit der bereits oben erwähnten Signaleinheit ausgebildet sind.
Die eingangs genannte Aufgabe für eine Software wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 26 gelöst. Hiernach ist die erfindungsgemäße Software dadurch gekennzeichnet, dass mit ihr eine Kommunikation und/oder eine Datenübertragung zwischen einer Datenträgereinrichtung einer Objektträgervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 und einer Schreib- und/oder Leseeinrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 25 erfolgt. Insbesondere könnte vorgesehen sein, dass die erfindungsgemäße Software plattformübergreifend lauffähig ist. So könnte eine Ausführung der Soffware auf unterschiedlichen Hardware-Plattformen, wie beispielsweise auf herkömmlichen Personal Computern (PC), Tablett-PCs, Pocket-PC's (PDA), Microchips, PGA's (Programmable Gate Array) und/oder Multifuπktioπshaπdys, vorgesehen sein. Die Software ist vorzugsweise auf verschiedenen Betriebssystemen implementierbar, insbesondere für Windows, Macintosh, Unix, Linux und/oder Java. Ganz besonders bevorzugt
ist eine Integration in spezielle (Branchen)-Softwarelösungen vorgesehen, beispielsweise in SAP-RFID.
Besonders bevorzugt stellt die Software eine Schnittstelle zu einem Object Name Service (ONS) bereit, mit welchem der Electronic Product Code (EPC) einer Objektträgervorrichtung zuordenbar ist und/oder mit welchem vorgebbare Dienste - vorzugsweise über Internet / Intranet - verknüpfbar und/oder aufrufbar sind. Hierdurch könnten beispielsweise anhand der EPC- Nummern bestimmte Dienste oder Web-Sites aufgelöst/übersetzt bzw. aufgerufen werden. Der ONS ist vergleichbar zu dem Domain Name Service System, welches für die Auflösung von Web-Adressen auf Rechnernummern (IP-Nummern) verwendet wird.
Die bezüglich eines Mikroskops genannte Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 30 gelöst. Demnach ist ein erfindungsgemäßes Mikroskop, gekennzeichnet durch eine Schreib- und/oder Leseeinrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 25, welche mit dem Mikroskop zusammenwirkt und mit welcher eine Objektträgervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 beschreibbar und/oder auslesbar ist.
Mit dem erfindungsgemäßen Mikroskop kann in weiter vorteilhafter Weise während eines mikroskopischen Arbeitsgangs Daten bzw. Informationen aus der Datenträgereinrichtung einer erfiπdungsgemäßen Objektträgervorrichtung ausgelesen, gegebenenfalls mit einem Computer verarbeitet und Änderungen erneut in der Datenträgereinrichtung abgespeichert werden. Automatisch oder durch die Interaktion eines Mikroskopbedieners können über das Mikroskop analyserelevante Daten simultan während der mikroskopischen Analyse in der Datenträgereinrichtung der Objektträgervorrichtung zwischenspeichert oder abgerufen werden. Dabei können die Daten aus einer erfindungsgemäßen Objektträgervorrichtung über die Schreib- und/oder Leseeinrichtung ausgelesen werden, die dann auf einen Analyseprozess einwirken und dann über die Schreib- und/oder Leseeinrichtung auf die erfindungsgemäße Objektträgervorrichtung zurückgeschrieben werden können. Hierbei kann die Schreib- und/oder Leseeinrichtung - in Abhängigkeit der Reichweite ihrer Wirkungsweise - auch in der näheren Umgebung des Mikroskops angeordnet
sein, sie muss also nicht daran angebaut sein. Demgemäß ist eine Zusammenwirkung zwischen der Schreib-/Leseeinrichtung und dem Mikroskop dahingehend zu verstehen, dass eine unmittelbare oder mittelbare Verbindung zwischen den beiden Geräten vorgesehen ist. Es kann nämlich die Schreib-/Leseeinrichtung an dem Mikroskop adaptiert oder - beispielsweise über eine Netzwerkverbindung - damit verbunden sein.
Ganz besonders bevorzugt ist die Schreib- und/oder Leseeinrichtung am Mikroskop oder in der unmittelbaren Umgebung dazu angeordnet. Im Konkreten könnte die Schreib- und/oder Leseeinrichtung am Mikroskoptisch oder am Stativ des Mikroskops angeordnet sein.
In einer bevorzugten Ausführuπgsform ist mit der Schreib- und/oder Leseeinrichtung die Position mindestens einer Objektträgervorrichtung relativ zum Mikroskop bestimmbar. Hierzu könnte vorgesehen sein, RFID-Tags zu verwenden, welche einen Item-Tag aufweisen und/oder die Antennenform eines RFID-Tags derart auszubilden, dass die Bestimmung der Lokalisation der Objektträgervorrichtung mit einer möglichst hohen Genauigkeit möglich ist. Gerade wenn in einem Laborbetrieb Objekte mehrerer Objektträgervorrichtungen zu analysieren bzw. zu untersuchen sind, kann es erforderlich sein, zu wissen, wo sich welche Objektträgervorrichtung befindet. Dies trifft insbesondere für einen Mehrpräparatetisch zu, auf welchem 4, 8, 16 oder mehr Objektträgervorrichtungen gleichzeitig angeordnet sind und welche der Reihe nach mit dem -Mikroskop zu untersuchenden sind.
Dementsprechend ist eine Bestimmung der Lokalisation der einzelnen Objektträgervorrichtuπgen auf dem Mikroskoptisch in einem solchen Fall hilfreich. Eine Genauigkeit der Positionsbestimmung einer Objektträgervorrichtung von besser als 1 cm kann erforderlich sein.
Ganz besonders bevorzugt könnte eine Positionsbestimmung einer Objektträgervorrichtung relativ zum Mikroskop folgendermaßen erfolgen: die Objektträgervorrichtung weist eine visuelle Signaleinheit auf, welche dann aktiviert werden könnte, wenn die entsprechende Objektträgervorrichtung gesucht wird und daher deren Relativposition zum Mikroskop zu ermitteln ist. Am Mikroskop ist mindestens ein lichtempfindlicher Detektor vorgesehen,
beispielsweise an einem motorisierten Mikroskoptisch. Mit dem lichtempfindlichen Detektor kann nur das von der aktivierten visuellen Signaleinheit emittierte Licht detektiert werden. Der Mikroskoptisch könnte sodann in eine nach dem Auffinden der gesuchten Objektträgervorrichtung vorgesehene Position gefahren werden, beispielsweise zur automatischen Bildaufnahme unter das Mikroskopobjektiv. Dies könnte insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn sich auf dem Mikroskoptisch mehrere Objektträgervorrichtungen befinden und es sich sozusagen um einen Mehrpräparatetisch handelt. Der lichtempfindliche Detektor könnte beispielsweise eine Photodiode aufweisen.
Ganz besonders bevorzugt ist die mit dem Mikroskop untersuchte Objektträgervorrichtung als aktiv in Bearbeitung befindliche Objektträgervorrichtung kennzeichenbar. Eine solche Aktivierung könnte beispielsweise mit einer — schon erwähnten - Signaleinheit visuell an der Objektträgervorrichtung erfolgen, so dass beispielsweise ein Bediener kontrollieren kann, welche der Objektträgervorrichtungen gerade in Bearbeitung ist. Eine in Bearbeitung befindliche Objektträgervorrichtung wird vorzugsweise auch in einer Datenbank oder in einem Computer als solches markiert, wobei die Datenbank oder der Computer mit dem Mikroskop und/oder der Objektträgervorrichtung verbunden ist. Die Aktivierung kann zum Protokollieren der Untersuchungen der Objektträgervorrichtungen genutzt werden, beispielsweise in einem Laborsteuerprogramm.
Insbesondere könnte vorgesehen sein, dass ein für eine Objektuntersuchung geeigneter Betriebsmodus des Mikroskops aufgrund der in der Datenträgereinrichtung der Objektträgervorrichtung gespeicherten Informationen automatisch eingenommen und/oder dem Bediener vorgeschlagen wird. Hierdurch ist es z.B. möglich, dass das Mikroskop einen bestimmten mikroskopischen Arbeitszustand einnimmt. Hierbei ist ein Mikroskop in der Lage, einen bestimmten, vom Bediener gewünschten Betriebsmodus bzw. ein bestimmtes Mikroskopieverfahren, wie z.B. ein Phasenkontrast- erfahren, oder ein zur Objektuntersuchung zweckmäßiges Mikroskopieverfahren zu erkennen und auszuführen. Automatisch stellt sich nun das Mikroskop auf das Phasenkontrastverfahren ein, d.h. alle relevanten
Mikroskopparameter werden automatisch so eingerichtet, dass der Anwender sozusagen per Knopfdruck in den Stand versetzt wird, mit Phasenkontrast zu arbeiten. Als mögliche Betriebsmodi kommen beispielsweise der Durchlicht-, Auf licht-, Dunkelfeld- oder Fluoreszenzmodus, Interfenzkontrast oder Phasenkontrast in Frage. Demgemäß können neben den bereits erwähnten Mikroskopparametern auch folgende automatisch eingestellt werden: Kameraeinstellungen samt diesbezügliche Filterradpositionen und/oder Belichtungszeiten, - wellenlängenrelevante Einstellungen der Mikroskopabbildung, z.B. Filterwürfel, Filterradpositionen, Monochromator-Einstellungen und/oder Laserwellenlängen eines konfokalen Rastermikroskops, sonstige Mikroskopeinstellungen, z.B. Köhlern, Blendenpositionen, Pinhole-Durchmesser eines konfokalen Rastermikroskops, Tischposition (X,Y,Z) eines motorisierten Mikroskoptischs, - Einstellung aller sonstiger Peripheriebauelemente (Piezofokus, Shutter etc.), Triggern externer Bauelemente, Benachrichtigung über Arbeitszustand oder die Änderung eines Arbeitszustandes an eine Zentrale Steuer- bzw. Überwachungseinheit zur (Server)-Qualitätssicheruπg.
Indem das Mikroskop nun von einer externen Speichereinheit, z.B. von dem mit einem RFID-Tag ausgestatteten Objektträger, oder mit Hilfe einer anderen Datenübertragung zum Zwecke einer vom Präparat abhängigen automatischen Verfahrens- bzw. Betriebsmodi-Umschaltung verfahrensrelevante Daten an das Mikroskop weitergegeben werden, kann erreicht werden, dass sich das Mikroskop beim Einlegen eines Objektträgers mit einer erfindungsgemäßen Datenträgereinrichtung bzw. RFID-Tag automatisch auf das Verfahren bzw. den Betriebsmodus einstellt, mit dem der jeweilige Objektträger zu untersuchen ist. Hierdurch können zumindest einige - wenn nicht alle - Arbeitsschritte automatisiert werden, wodurch in ganz besonders vorteilhafter Weise die Untersuchungsdauer verkürzt werden kann. Einem unbedarften Mikroskopbedieπer kann - beispielsweise auf einer am Mikroskop hierfür vorgesehenen Anzeige - ein möglicher Betriebsmodus des Mikroskops vorgeschlagen werden, der nach Bestätigung des Bedieners automatisch
eingenommen werden könnte. Somit vereinfacht sich die Mikroskopbedienung ganz erheblich und Einstellungsfehler eines Bedieners - die das Objekt schädigen können, beispielsweise durch Ausbleichen eines zur Objektmarkierung verwendeten Fluoreszenzfarbstoffs - werden vermieden.
Weiterhin wird in besonders vorteilhafter Weise durch diese Maßnahme eine verbesserte Ergonomie für einen Benutzer und eine Fehlerreduktion erreicht. Eine Einlernphase eines unbedarften Mikroskopbedieners kann in vorteilhafter Weise verkürzt werden. Auch ist hierdurch eine Vollautomatisierung bei einer oder mehreren hintereinander erfolgenden Untersuchungen mit dem Mikroskop möglich, wobei das vollautomatische Mikroskop - je nach gewünschtem Automatisierungsgrad - einen motorbetriebenen Objektivrevolver zur automatischen Objektivwechslung, motorbetriebene Filterblöcke und/oder einen motorbetriebenen Mikroskoptisch aufweisen könnte. Falls die bei einer Untersuchung eines Objektträgers erfolgten Mikroskopeiπstellungen in der Datenträgereinrichtung bzw. im RFID-Tag abgespeichert werden, kann so auch noch Jahren nach der Untersuchung einerseits eine erneute Untersuchung desselben Objektträgers bzw. Objekts/Präparats unter nahezu gleichen Bedingungen durchgeführt werden und andererseits kann nachverfolgt werden, welche Untersuchungsschritte bzw. -verfahren mit dem Mikroskop erfolgt sind.
In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Mikroskop derart ausgebildet, dass es aufgrund der in der Datenträgereinrichtung der Objektträgervorrichtung gespeicherten Informationen automatisch justiert werden kann. Hierzu r.. könnte beispielsweise die Einstellung der Beleuchtungsstärke, eines Blendeπdurchmessers oder eine Kameraeinstellung zählen. Es könnte eine automatische „Grob-Fokussierung" des Objektträgers erfolgen, beispielsweise indem das RFID-Tag mit einer am Mikroskop adaptierten CCD-Kamera mehrmals unter verschiedenen Fokuseinstellungeπ aufgenommenen wird. Die aufgenommenen Bilder könnten dann mit einem erwarteten Bild des RFID-Tags verglichen werden und/oder mit digitalen Bildverarbeitungsmethoden z.B. auf ihre Abbildungsschärfe hin untersucht werden. Sodann wird als Grob- Fokuseinstellung die Fokuseinstellung gewählt, die der Fokuseinstellung
entspricht, bei welcher das Bild mit dem besten Ergebnis aufgenommen wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass das RFID-Tag und das Objekt in derselben Ebene auf der Objektträgervorrichtung angeordnet sind oder bezüglich ihrer Relativposition entlang der optischen Achse in einer bekannten Beziehung zueinander stehen. Es ist auch denkbar, dass weitere Prozesssch ritte automatisch durchführbar sind, so beispielsweise ein automatisches Absuchen der auf dem Objektträger befindlichen Objekte und ein selektives Abspeichern der aufgenommenen Bilddaten.
Die eingangs genannte Aufgabe bezüglich eines Laboranalysesystems wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 37 gelöst. Demnach ist ein erfindungsgemäßes Laboranalysesystem mit mehreren Bearbeitungsund/oder Analysestationen gekennzeichnet durch mindestens eine Schreib- und/oder Leseeinrichtung, mit welcher eine Objektträgervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 beschreibbar und/oder auslesbar ist. Die Objektträgervorrichtung umfasst mit dem RFID-Tag einen prozessbegleitenden Informationsträger, der mit der Objektträgervorrichtung zu den einzelnen Bearbeitungs- und/oder Analysestationeπ transportiert wird. Aufgrund der im RFID-Tag über das Objekt abgespeicherten Daten könnte an jeder Bearbeitungsstation mit einer Schreib- und/oder Leseeinrichtung eine Identifikation des Objekts bzw. der Objektträgervorrichtung erfolgen. Weiterhin könnten im RFID-Tag Informationen abgelegt sein, welche Bearbeitungsund/oder Analyseschritte auf das Objekt der jeweiligen Objektträgervorrichtung durchzuführen sind.
Vorzugsweise handelt es sich bei dem erfindungsgemäßgπ Laboranalysesystem um ein Laborrobotiksystem, mit dem erfindungsgemäße Objektträgervorrichtungen über einzelne Analyseschritte zumindest teilweise mit Hilfe eines Robotiksystems zu einzelnen Analysestationen verbracht werden. Solche Laboranalysesysteme werden unter anderem in der Pathologie eingesetzt, wo eine große Anzahl von Objektträgervorrichtuπgen samt deren zugeordneten Objekten zum Teil mit unterschiedlichen Färbeverfahren bearbeitet werden und automatisch analysiert bzw. ausgewertet werden.
Bevorzugt sind die für das Objekt erforderlichen Bearbeitungs- und/oder Analyseschritte automatisch und/oder mittels Bedienerunterstützung aufgrund der in der Datenträgereinrichtung befindlichen Daten ermittelbar. Dies ist vor allem für Laboranalysesysteme mit verschiedenen Bearbeitungs- und/oder Analysereihenfolgen vorgesehen, wo mehrere Objektträgervorrichtuπgen unterschiedliche Bearbeitungssch ritte durchlaufen oder unterschiedliche Bearbeitungs wege automatisch durchlaufen können.
Ganz besonders bevorzugt sind erfolgte Bearbeitungsschritte im RFID-Tag und/oder in einer externen Datenbank protokollierbar und/oder abspeicherbar und/oder - vorzugsweise in Echtzeit - überwachbar. Hierdurch kann eine hohe Prozessautomatisierung verbunden mit einer hohen Prozesssicherheit erzielt werden, so dass ein Laboranalysesystem mit einer hohen Zuverlässigkeit realisierbar ist.
Hinsichtlich eines auf Behälters zur Aufnahme von mindestens einem Objektträger und/oder mindestens einer Objektträgervorrichtung ist die eingangs genannte Aufgabe durch den Patentanspruch 40 gelöst. Hierbei kann der Behälter mindestens einen Objektträger und/oder eine Objektträgervorrichtung aufnehmen, wobei der Objektträger Objekte aufweist, die mit einem Mikroskop zu untersuchen und/oder mit einem Laboranalysesystem zu analysieren sind. Der Behälter weist eine Datenträgereinrichtung auf, welche von einer Schreib-/Leseeinrichtung beschreibbar und/oder auslesbar ist. Der erfindungsgemäße Behälter ist dadurch gekennzeichnet, dass die Datenträgereinrichtung einen RFID-Tag aufweist. Hierdurch können beispielsweise mehrere herkömmliche Objektträger und/oder Objektträgervorrichtungen nach einem der Patentansprüche 1 bis 19 in einem erfindungsgemäßen Behälter aufbewahrt und über längere Zeit gelagert werden, wobei ein einfaches Wiederfinden eines bestimmten Objektträgers aufgrund der in der Datenträgereinrichtung gespeicherten Informationen möglich ist. Der Behälter kann insbesondere zum Transport mehrerer Objektträger bzw. Objektträgervorrichtungen dienen.
Im Hinblick auf ein Verfahren zur Untersuchung eines Objekts mit einem Mikroskop und/oder zur Analyse eines Objekts mit einem Laboranalysesystem
wird die eingangs genannte Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 41 gelöst. Demnach ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass das Objekt an einer Objektträgervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 angebracht ist. Das Anbringen eines Objekts an einer Objektträgervorrichtung kann hierbei das Aufbringen eines Objekts auf einem in Form von Glas ausgebildeten herkömmlichen Objektträger einer Objektträgervorrichtung umfassen. Erfindungsgemäß wird das Objekt bei der Untersuchung und/oder der Analyse, aber gegebenenfalls auch schon bei der die Untersuchung bzw. die Analyse vorbereitenden Bearbeitung von einer Objektträgervorrichtung begleitet, wobei Informationen über das Objekt in der Datenträgereinrichtung abgelegt sind und bei jedem Bearbeitungsschritt verfügbar und/oder in der Datenträgereinrichtung abspeicherbar sind.
Vorzugsweise sind hierzu in der Datenträgereinrichtung Informationen über geplante und/oder erfolgte, für den Objektträger vorgesehene Bearbeitungsschritte, Untersuchungs- oder Diagnoseergebnisse des Objekts und/oder Bilddaten des Objekts abgelegt, so dass eine Objektträgervorrichtung die eigene „Bearbeitungsgeschichte" kennt und/oder die für dessen Objekt die für eine Analyse vorgesehenen Vorbereitungsschritte speichert. Diese Informationen werden zur Bearbeitung bzw. Untersuchung des Objekts verwendet.
Die Verwendung eines RFID-Tags gemäß Patentanspruch 43 für einen Objektträger, welcher zur mikroskopischen Analyse und/oder zur Analyse mit einem Laboranalysesystem eingesetzt wird, bringt eine Vielzahl von Vorteilen, welche im folgenden aufgeführt werden:
Es ist eine kontaktlose Identifikation — in weniger als 1 s - der Objektträgervorrichtung auch ohne Sichtkontakt - anderes als bei Infrarot- Verbindungen — möglich auch durch verschiedene Materialien wie z.B. Karton oder Holz, so dass ein robuster Einsatz in der Mikroskopie möglich ist. Das Auslesen und/oder das Beschreiben der Datenträgereinrichtung bzw. des RFID-Tags kann beliebig oft erfolgen. Erforderlichenfalls können gleichzeitig mehrere Objektträgervorrichtungeπ identifiziert, ausgelesen und/oder
beschrieben werden. Die Form und Größe eines RFID-Tags ist beliebig an einen Objektträger anpassbar oder darin integrierbar. Ein RFID-Tag ist üblicherweise resistent gegen Umwelteinflüsse, wozu auch extreme Temperaturen, Feuchtigkeit, Säuren, Fluorochrome zählen können. Ein RFID kann von einem Permanentmagneten nicht gelöscht werden. Das RFID-Tag kann vollständig in einen Objektträger integriert werden und ist kostengünstig in der Herstellung.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die den nebengeordneten Patentansprüchen nachgeordneten Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer schematischeπ Darstellung ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung und
Fig. 2 in einer schematischen Darstellung ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
Identische oder ähnliche Bauteile, die in den Fig. 1 und 2 gezeigt sind, sind mit... den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Fig. 1 zeigt eine Objektträgervorrichtung 1 zur Aufnahme eines Objekts 2. Bei dem Objekt 2 handelt es sich um einen histologischen Schnitt zur pathologischen Untersuchung mit einem in Fig. 1 nicht gezeigten Mikroskop. Das Objekt 2 wird von einem Objektträger 3 aufgenommen, der in Form einer herkömmlichen Glasplatte ausgeführt ist. Weiterhin umfasst die Objektträgervorrichtung 1 eine Datenträgereinrichtung 4, in der Daten und Informationen bezüglich des Objekts 2 abgespeichert werden können.
Erfindungsgemäß weist die Datenträgereinrichtung 4 ein RFID-Tag 5 auf bzw. ist die Datenträgereinrichtung 4 in Form eines RFID-Tags 5 ausgebildet. In dem RFID-Tag 5 ist eine den Objektträger 3 identifizierende Information abgespeichert, die nicht löschbar ist und eine eindeutige Identifikation des Objektträgers 3 ermöglicht. Die Datenträgereinrichtung 4 ist irreversibel mit dem Objektträger 3 verbunden.
Fig. 2 zeigt einen Laborraum 6, in welchem mehrere Präparier- und Analysegeräte betrieben werden. In dem Laborraum 6 ist eine Schreib- und Leseeinrichtung 7 vorgesehen, mit welcher die ebenfalls in dem Laborraum 6 befindlichen Objektträgereinrichtungen 1 auslesbar und/oder beschreibbar sind. Die Schreib-/Leseeinrichtuπg 7 ist mit einem Netzwerk 8 unter anderem mit dem Steuerrechner 9 oder aber mit weiteren - in den Fig. nicht gezeigten - Laborräumen verbunden. Insoweit wird die Schreib- und Leseeinrichtung 7 beim Auslesen und/oder Beschreiben einer Objektträgereinrichtung 1 über den Steuerrechner 9 angesteuert. Weiterhin befinden sich zwei Mikroskope 10, 11 im Laborraum 6, wobei das Mikroskop 10 ein konventionelles Forschungsmikroskop und das Mikroskop 11 ein konfokales Rastermikroskop ist. Weiterhin sind Bearbeitungsstationen 12, bis zu 15 vorgesehen, mit welchen die den Objektträgereinrichtungen 1 zugeordneten Objekte 2 präpariert werden können. Die Bearbeitungsstation 12 bzw. 13 ist ein Mikrotom, die Bearbeitungsstation 14, 15 ist ein Färbeautomat.
Sowohl die Mikroskope 10, 11 als auch die Bearbeitungsstationen 12 bis 15 sind mit dem Netzwerk 8 verbunden. Lediglich schematisch ist angedeutet, dass bei der Bearbeitungsstation 12 vier Objektträgervorrichtungen 1 , bei der Bearbeitungsstation 13 und beim Mikroskop 11 jeweils zwei Objektträgervorrichtungen 1 , bei dem Mikroskop 10 und bei der Bearbeitungsstation 15 eine und bei der Bearbeitungsstation 14 drei Objektträgervorrichtuπgen 1 in Bearbeitung sind.
Der Wirkungsbereich der Schreib-/Leseeinrichtung 7 ist derart bemessen, dass sämtliche im Laborraum 6 befindliche Objektträgervorrichtungen 1 einerseits auslesbar und/oder beschreibbar sind, und andererseits ihre
Position mit einer hinreichenden Genauigkeit bestimmbar ist. Das Labor 6
gemäß Fig. 2 ist zur manuellen Bedienung ausgelegt, das heißt eine in Fig. 2 nicht gezeigte Bedienperson befördert die einzelnen
Objektträgervorrichtungen 1 von und zu den Bearbeitungsstationen 12 bis 15 bzw. den Mikroskopen 10, 11 und führt die Datenaufnahme an den Mikroskopen 10, 1 1 durch.
Jede Objektträgervorrichtung 1 umfasst eine in Form einer LED ausgeführte und in Fig. 1 gezeigte Signaleinheit 16. Diese Signaleinheit 16 kann in unterschiedlichen Situationen aktiviert werden und mehrfarbig sein, um unterschiedliche Signalzustände visualisieren zu können, beispielsweise wenn eine bestimmte Objektträgereinrichtung 1 im Laborraum 6 gesucht wird. Die Signaleinheit 16 einer Objektträgervorrichtung 1 könnte auch dann aktiviert werden, wenn sie gerade aktiv von einer Bearbeitungsstation 12 bis 15 bearbeitet wird. Weiterhin umfasst jede Datenträgereinrichtung 4 bzw. jedes RFID-Tag 5 einer Antenne 18 welche zur Übertragung von Daten und von elektrischer Energie zwischen dem RFID-Tag 5 und der Schreib- /Leseeinrichtung 7 dient.
Bei der Bearbeitungsstation 12 sind vier Objektträgervorrichtungen 1 in einem Behälter 17 aufgenommen, der einen eigenen RFID-Tag 5 aufweist. Somit ist auch der Behälter 17 von der Schreib-/Leseeinrichtung 7 identifizierbar und lokalisierbar, und kann von ihr ausgelesen und/oder mit Daten beschrieben werden.
Abschließend sei ganz besonders darauf hingewiesen, dass die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele lediglich zur Beschreibung der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.
B e z u g s z e i c h e n l i s t e
1 Objektträgervorrichtung 2 Objekt 3 Objektträger 4 Datenträgereinrichtung 5 RFID-Tag 6 Laborraum 7 Schreib- und Leseeinrichtung 8 Netzwerk 9 Steuerrechner
10 Forschungsmikroskop
11 Konfokales Rastermikroskop
12 Mikrotom
13 Mikrotom
14 Färbeautomat
15 Färbeautomat
16 Signaleinheit
17 Behälter
18 Antenne