Geteilte EDC-Kolonne
Beschreibung
Destillationskolonne, Verwendung dazu und Verfahren zur Destillation insbesondere von 1, 2-Dichlorethan (EDC)
Die Erfindung betrifft eine Destillationskolonne, insbesondere zur Abtrennung von hochsiedenden Fraktionen aus Produktgemischen, welche Kolonne beispielsweise zur Reinigung von 1, 2-Dichlorethan (EDC) eingesetzt werden kann. Damit können Verunreinigungen und/oder Nebenprodukte, auch wenn deren Siedepunkt sich nur unwesentlich von dem des Produktes unterscheidet, nahezu quantitativ abgetrennt werden.
1, 2-Dichlorethan (Ethylendichlorid, EDC) wird als Vorprodukt zur Herstellung von Vinylchlorid (VC) großtechnisch nach zwei unterschiedlichen Verfahren hergestellt. Ein Verfahren ist die sogenannte Direktchlorierung (DC) , bei der Ethylen und Chlor in der flüssigen Phase mit Hilfe eines homogenen
Katalysatorsystems zu EDC umgesetzt werden. Ein weiteres Verfahren ist die sogenannte Oxychlorierung (OC) , bei der Ethylen, Chlorwasserstoff und Sauerstoff in der Gasphase mit Hilfe eines heterogen Katalysatorsystems zu EDC umgesetzt werden. Das durch beide Verfahren hergestellte Roh-EDC (DC- EDC bzw. OC-EDC) muss einer destillativen Reinigung unterzogen werden, bevor es durch thermische Spaltung (EDC- Spaltung, Pyrolyse) zu VC verarbeitet wird. Bei der EDC- Spaltung wird üblicherweise ein Anteil von 40-50% des gesamten eingesetzten EDC nicht umgesetzt, der als sogenanntes "Rück-EDC" zurückgewonnen werden kann, aber durch verschiedene Nebenprodukte verunreinigt sein kann. Auch das
Rück-EDC muss destillativ gereinigt werden, bevor es dem Herstellungsverfahren erneut zugeführt werden kann.
Die Reinigung von Roh-EDC (DC- bzw. OC-EDC) und Rück-EDC wird im Stand der Technik mit Hilfe von zumindest drei
Destillationskolonnen durchgeführt, wie zum Beispiel in der Patentschrift DE 199 53 762 C2 beschrieben und in Figur 1 gezeigt. Dabei wird OC-EDC 1 vorgereinigt, indem sogenannte Leichtsieder und Wasser 5 in einer kombinierten Leichtsieder- und Entwässerungskolonne 4 abgetrennt werden. Hierbei und auch in der vorliegenden Erfindung bezeichnet der Begriff "Leichtsieder" alle Komponenten mit einem Siedepunkt unter dem von EDC, d.h. alle Komponenten mit einem Siedepunkt, der niedriger als 8 aC ist; entsprechend bezeichnet der Begriff "Hochsieder" alle Komponenten mit einem Siedepunkt über dem von EDC, d.h. alle Komponenten mit einem Siedepunkt, der höher als 842C ist.
In einer zentralen Hochsiederkolonne 6 werden die EDC- Zulaufströme von OC-EDC, DC-EDC (2) und Rück-EDC (3) vereint im kontinuierlichen Verfahren destilliert, um die Hochsieder abzutrennen. Der Sumpfström der Hochsiederkolonne wird zur Rückgewinnung von EDC in einer zusätzlichen Vakuumdestillationskolonne 7 aufkonzentriert . Dieses Verfahren hat den wesentlichen Nachteil, dass es damit nicht gelingt, Nebenprodukte und Verunreinigungen, deren Siedepunkt ähnlich dem des EDC sind, wie z.B. Benzol und 1,1- Dichlorethan aus dem Rück-EDC, und/oder leichtsiedende Verunreinigungen aus dem DC-EDC (wie beispielweise Ethylen und Chlorwasserstoff) , so vollständig abzutrennen, dass das erhaltene EDC den international üblichen Spezifikationen eines für den Verkauf bestimmten EDC (Verkaufs-EDC) in Bezug auf Hochsieder- und Leichtsiederanteile genügt. Die
Spezifikationen für Verkaufs-EDC sind eine EDC-Reinheit von etwa 99,9% mit einem Hochsiederanteil von <500 ppm (w/w) und einem Leichtsiederanteil von <350 ppm. Tabelle 1 zeigt eine typische EDC-Qualität, die mit einer Anlage gemäß des beschriebenen Stands der Technik erzielt wurde.
Tabelle 1: Zusammensetzung von EDC nach Hochsiederabtrennung in den Kolonnen 6 und 7 gemäß dem Stand der Technik; alle Angaben sind in Gewichts ppm.
Zum Erreichen der erforderlichen Verkaufs-EDC-Qualität wird nach dem Stand der Technik die Aufarbeitung von Rück-EDC und Roh-EDC in zwei unterschiedlichen Kolonnen zur
Hochsiederabtrennung durchgeführt, um die vorstehend erwähnten Nebenprodukte und Verunreinigungen zu entfernen. Insbesondere Benzol und 1, 1-Dichlorethan sind in der anfallenden Höhe im Verkaufs-EDC nicht zulässig. Durch die separate Destillation in zwei Kolonnen wird in einer Kolonne eine EDC-Qualität hergestellt, die als "Feed-EDC" wieder in der Spaltung eingesetzt wird, und in der anderen Kolonne das EDC aus DC und OC so gereinigt, dass Reinst- oder Verkaufs- EDC gewonnen werden kann.
Nachteilig daran ist, dass zwei Destillationskolonnen mit Umlaufverdampfern hohe Investitionskosten und erhöhte Betriebskosten zur Folge haben und zusätzlich einen höheren Reinigungsaufwand und damit verbunden höhere Kosten verursachen. Ferner muss zur Wartung und Reinigung der
zweiten Kolonne der kontinuierliche Prozess unterbrochen werden, was zu zusätzlichen Stillstandzeiten der Anlage führt .
Eine Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, bei der eine Abtrennung von hochsiedenden und anderen, etwa am oder nahe am Siedepunkt des Produktes siedenden, Verunreinigungen wirtschaftlich durchgeführt werden kann. Zudem ist es eine Aufgabe der Erfindung, die Verwendung einer sol- chen Kolonne zu offenbaren, sowie ein Verfahren zur Abtrennung von hochsiedenden und anderen, etwa am oder nahe am Siedepunkt des Produktes siedenden, Verunreinigungen von Produktgemischen anzugeben.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen und abhängigen Ansprüche sowie der Beschreibung im Zusammenhang mit den Figuren gelöst.
Gegenstand der Erfindung ist somit eine vertikale Destilla- tionskolonne mit mehreren Böden (Trennstufen) , zumindest zwei Kolonnenzulaufleitungen, zumindest einer, vorzugsweise zwei, drei oder auch mehrerer Produktableitungen, einer Auftriebsoder Verstärkersäule, einer Abtriebssäule und einem Sumpfteil am unteren Ende der Kolonne, wobei die Kolonne zumindest eine vertikale Trennwand aufweist, welche die gesamte Auftriebs- oder Verstärkersäule und zumindest einen Teil der Abtriebssäule, jedoch nicht den Sumpfteil der Kolonne in zumindest zwei Bereiche (Destillationskammern) teilt, wobei jeder Bereich zumindest eine Kolonnenzuleitung aufweist und die Be- reiche über das Sumpfteil in Fluidverbindung miteinander stehen. Ausserdem ist Gegenstand der Erfindung die Verwendung der Kolonne zur Destillation (Reinigung) von EDC. Weiterhin ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Destillation
(Reinigung) von zwei, drei oder mehr unterschiedlichen Pro- duktgemisehen, wobei die zwei, drei oder mehr unterschiedlichen Produktgemische in bzw. durch die Kolonnenzulauf- leitungen einer erfindungsgemäßen Kolonne geleitet und ein, zwei, drei oder mehr Destillate abgetrennt werden. Schließlich ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Destillation (Reinigung) von EDC, wobei das EDC in einer vertikalen Destillationskolonne mit mehreren Böden, zumindest zwei EDC- Zulaufströmen und zumindest einer Kolonnenableitung einer fraktionierten Destillation unterworfen wird.
Überraschenderweise wurde gefunden, daß durch die erfindungsgemäße Vorrichtung eine separate verbesserte Trennung von verschiedenen Produktströmen möglich wird, wobei ein Produkt- ström destillativ nur schwer abtrennbare Nebenprodukte enthält.
Es wurde ferner gefunden, dass eine erfindungsgemäße Kolonne zur insbesondere kontinuierlichen fraktionierten Destillation trotz gleichbleibender Anzahl an Trennstufen eine höhere Auftrennungseffektivität zeigt, als eine Kolonne die über keine vertikale Trennwand verfügt .
Überraschenderweise wurde insbesondere gefunden, daß EDC mit einer für den Verkauf geeigneten Qualität bei Einsatz nur einer Destillationskolonne hergestellt werden kann, wenn in der Kolonne zumindest eine vertikale Trennwand vorgesehen ist, die den oberen Teil der Kolonne in zumindest zwei Bereiche trennt .
Bevorzugt umfassen die zu trennenden Produktgemische jeweils einen halogenierten Kohlenwasserstoff, bevorzugt einen mehrfach chlorierten Kohlenwasserstoff, insbesondere EDC.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform werden Roh-EDC und Rück-EDC in den durch die zumindest eine vertikal eingezogene Trennwand separierten Bereichen (Destillationskammern) getrennt destilliert. Hierzu werden das Roh-EDC und das Rück- EDC jeweils in verschiedene, durch die zumindest eine vertikale Trennwand gebildeten Bereiche, vorzugsweise kontinuierlich, eingespeist. Die Einspeisung kann grundsätzlich an jedem Punkt der Kolonne erfolgen, vorteilhafterweise werden Rück-EDC und Roh-EDC jedoch jeweils im mittlerem Teil der Kolonne, d. h. zwischen Kopf- und Sumpfteil, vorzugsweise etwa auf halber Höhe der Kolonne, eingespeist.
Besonders bevorzugt wird das EDC aus der Oxychlorierung zu- nächst in einer Kolonne von Leichtsiedern und Wasser abgetrennt, bevor es mit dem EDC aus der Direktchlorierung zum vereinigt oder getrennt in einen Bereich der erfindungsgemäßen Kolonne eingespeist wird.
Insbesondere ist es erfindungsgemäß möglich, in Abhängigkeit von Menge und Zusammensetzung des oder der zu reinigenden Kolonnenzuläufe zu den Destillationskammern verschiedene Destillatreinheiten in einer Kolonne zu gewinnen. Dies wird insbesondere auch durch Kondensation der Brüden aus verschiedenen Teilen und/oder Bereichen der Kolonne möglich. Auch ist es möglich, eine gewünschte Destillatqualität durch Mischung der beiden Destillatströme einzustellen.
Die erfindungsgemäße Destillationskolonne und die zumindest eine Trennwand sind vertikal angeordnet, wobei auch Anordnungen von der Erfindung umfaßt werden, die nicht vollständig vertikal ausgerichtet sind; so sind z. B. Anordnungen von Ko-
lonnen, die um 5, 10 oder 20 Grad von der Vertikalen abweichen, möglich, jedoch nicht bevorzugt.
Nach einer Ausführungsform der Kolonne ist zumindest eine Produktableitung seitlich, d. h. zwischen Kopf- und Sumpfteil der Kolonne angeordnet . Dabei kann besonders reines Produkt erhalten werden, wenn nicht nur hochsiedende, sondern auch leichtsiedende Verunreinigungen abgetrennt werden. Erfindungsgemäß sind eine, zwei oder mehr vertikale Trennwände vorgesehen, die gleiche oder verschiedene Längen aufweisen können, wobei eine Trennwand bevorzugt ist. Im Folgenden wird die Erfindung daher beispielhaft anhand einer Trennwand erläutert .
Nach einer Ausführungsform der Kolonne kann der untere Teil der vertikalen Trennwand verkürzt oder verlängert werden, so dass sie sich über mehr oder weniger horizontal angeordnete Trennböden erstreckt und das Volumen der separaten Destillationskammern je nach Bedarf eingestellt werden kann.
Nach einer weiteren Ausführungsform geht die vertikale Trennwand bevorzugt vom untersten Kolonnenboden oder von einem anderen Kolonnenboden in der Abtriebssäule bis zum Kopfteil der Kolonne, wobei die beiden separaten vertikalen Destillationskammern einen gemeinsamen Sumpfteil haben.
Nach einer weiteren Ausführungsform wird die Reinheit des Destillats oder der Destillate insbesondere durch die Menge und/oder Zusammensetzung (en) der EDC-Zulaufströme auch auf die einzelnen Destillationskammern geregelt.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist eine erfindungsgemäße Kolonne am unteren Ende von zumindest einer
vertikalen Trennwand zumindest ein horizontaler Schieber zur Veränderung der in zumindest einen Bereich der Kolonne strömenden Dampfmenge auf. Besonders bevorzugt weist die Kolonne am unteren Ende eines jeden Bereichs einen Schieber auf. Vorzugsweise kann jeder Schieber einzelnen angesteuert werden, so dass die in den jeweiligen Bereich der Kolonne strömende Dampfmenge individuell gesteuert werden kann.
Nach einer weiteren Ausführungsform wird der Sumpf der Kolonne für alle Bereiche der Kolonne zum Energieeintrag (z. B. durch einen Umlaufverdampfer) und zur Hochsiederabtrennung genutzt. Dadurch ergibt sich ein wirtschaftlich besonders interessanter Synergieeffekt.
Das Material für die vertikale Trennwand kann beliebig gewählt sein, beispielsweise kann es aus unlegiertem oder legiertem Stahl sein. Das Material wird je nach Anforderung gewählt.
Erfindungsgemäß können die Kolonnenzulaufleitungen so angeordnet sein, daß eine Zulaufleitung mit einem Bereich und zwei weitere Zulaufleitungen mit einem anderen Bereich der Kolonne in Fluidverbindung stehen. Z. B. kann über die eine Zulaufleitung Rück-EDC in den einen Bereich und über die bei- den weiteren Zulaufleitungen OC-EDC und DC-EDC in den anderen Bereich eingeleitet werden. Alternativ können OC-EDC und DC- EDC auch in unterschiedliche Bereiche eingeleitet werden, die von dem Bereich für Rück-EDC verschieden sind.
Vorzugsweise ist eine Produktableitung für Hochsieder im Sumpf eil angeordnet; zusätzlich oder alternativ ist vorzugsweise zumindest eine Produktableitung in zumindest einem Bereich der Kolonne im Kopfteil angeordnet ist. Das
Produkt aus dem Sumpfteil kann über eine weitere Destillationskolonne weiter aufgetrennt bzw. gereinigt werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind in zumindest zwei Bereichen der Kolonne Produktableitungen im Kopfteil angeordnet, über die besonders bevorzugt zumindest ein Teil des Feed-EDC's und Reinst-EDC abgeleitet werden. Vorzugsweise wird Reinst-EDC aus dem Teil der Kolonne abgeleitet, in dem OC-EDC und gegebenenfalls auch DC-EDC eingeleitet werden, während Feed-EDC aus dem Bereich der Kolonne abgeleitet wird, in den Rück-EDC eingeleitet wird.
In alternativer Weise oder zusätzlich kann Reinst-EDC auch über eine Produktableitung in Höhe der Auftriebs- oder Verstärkersäule aus dem Bereich abgeleitet werden, in den OC-EDC und gegebenenfalls auch DC-EDC eingeleitet werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand zweier Fließschemata näher erläutert, die den Aufbau von zwei Ausführungsformen einer EDC-Reinigungssanlage zeigen. Zudem werden die Ergeb- nisse und Analysenwerte, die nach dem Reinigungsverfahren gemäß der Erfindung erhalten werden, im Vergleich zu den Werten gezeigt, die nach dem herkömmlichen, insbesondere aus der DE 199 53 762 bekannten Reinigungsverfahren für EDC erhalten werden .
Wie in den beiden Figuren 2 und 3 gezeigt, wird die Reinigung von EDC nach diesen Ausführungsformen der Erfindung in einer Kolonne durchgeführt, die durch ein vertikales Trennblech in zwei Teile geteilt ist. Dabei wird der EDC-Zulaufström von nicht umgesetztem EDC aus der Pyrolyse (Rück-EDC) auf der einen Kolonnenseite und der EDC-Zulaufström aus der Oxychlorierung (OC) und Direktchlorierung (DC) (zusammen das Roh-EDC) auf der anderen Kolonnenseite zugeführt. Der Sumpf
der Kolonne wird gemeinsam zum Energieeintrag (Umlaufverdampfer) und zur Hochsiederausschleusung zur nachgeschalteten Vakuumdestillationskolonne genutzt.
Die Fließschemata Figur 2 /Figur 3 zeigen Folgendes:
In drei vertikalen Kolonnen 1, 2 und 3 wird im kontinuierlichen Verfahren destilliert. Über die Leitung 11 wird durch Oxychlorierung hergestelltes EDC in die Kolonne 1 eingespeist. Am Kopfteil la dieser Kolonne werden die
Leichtsieder und Wasser über die Leitung la abgetrennt. Vom Sumpfteil lb wird das vorgereinigte OC-EDC über die Leitung lb in die linke Hälfte der Kolonne 2 (die sogenannte Verkaufs-EDC-Seite) zur Hochsiederabtrennung seitlich vorzugsweise etwa auf halber Höhe der Kolonne eingespeist. Ebenfalls seitlich, vorzugsweise auf etwa halber Höhe der Kolonne, wird in diese Hälfte der Kolonne 2 das aus der Direktchlorierung erhaltene DC-EDC über die Leitung 12 eingespeist. Diese linke Hälfte der Kolonne 2 wird vorliegend als Destillationskammer des Verkaufs-EDC bezeichnet, im
Gegensatz zu der rechten Hälfte, die Destillationskammer des Feed-EDC genannt wird. In den vorliegenden Fließschemata handelt es sich dabei um zwei Hälften, wobei jederzeit eine andere Aufteilung, zum einen in mehr als zwei Destillationskam- mern und zum anderen in unterschiedlich große Destillationskammern im Sinne der Erfindung sinnvoll sein kann. Über die Leitung 13 wird das Rück-EDC, das aus der Umsetzung von EDC zu Vinylchlorid rückgewonnen wurde, ebenfalls seitlich, vorzugsweise ebenfalls etwa auf halber Höhe der Kolonne, in die Destillationskammer des Feed-EDC der Kolonne 2 eingespeist.
Das Produkt der rechten oder Feed-EDC-Seite der Kolonne 2 wird aus dem Kopfteil 2a über die Leitung 15 abgetrennt und
wieder als Feed-EDC zur Gewinnung von Vinylchlorid eingesetzt.
Das Feed-EDC kann ohne vorherige Entfernung von Chlorwasser- stoff und anderen Leichtsiedern wie z.B. Ethylen direkt wieder zur Spaltung von EDC zu VC verwendet werden.
Aus dem Sumpfteil 2b der Kolonne 2 wird über die Leitung 17 die Hochsiederfraktion, die gegebenenfalls ebenfalls Feed-EDC enthält, abgetrennt und in die Vakuum-Kolonne 3 zur weiteren Hochsiederabtrennung eingespeist .
Aus dem Sumpfteil 3b der Vakuum-Kolonne 3 wird der Hochsiederanteil über die Leitung 16 abgetrennt, während aus dem Kopfteil 3a Feed-EDC mit dem Feed-EDC aus dem Kopfteil 2a der Kolonne 2 in Leitung 15 zusammengeführt wird.
Nur Figur 2: Aus der Verkaufs-EDC-Seite der Kolonne 2 wird oberhalb der Zuführungen von Roh-EDC aus OC und DC, vorzugs- weise im oberen Drittel des Kolonnenverstärkerteiles, das
Verkaufs-EDC mit einer 99,99%-igen Reinheit über die Leitung 14 abgetrennt. Ein Teil des vorzugsweise vollständig kondensierten Produktes aus dem Kopfteil 2a der Kolonne 2 auf der linken oder Verkaufs-EDC-Seite wird zur Verhinderung einer Anreicherung von Leichtsiedern und Wasser diskontinuierlich ausgeschleust, der verbleibende Teil wird in die linke Seite der Kolonne zurückgeführt .
Ferner wird ein Teil des aus dem Kopfteil la der Kolonne 1 entnommenen Stroms in die Kolonne 1 zurückgeführt.
Auch ein Teil des aus dem Kopfteil 2a der rechten oder Feed- Seite der Kolonne 2 entnommenen Stroms wird in die Kolonne 2 zurückgeführt .
Nur Figur 3: Um die Reinheit des Produktes aus dem Kopfteil 2a der Kolonne 2 auf der linken oder Verkaufs-EDC-Seite noch zu steigern wird dieses Produkt über die Leitung 2a in eine weitere Reinigungskolonne, eine sogenannte EDC-Stripper-Ko- lonne 5, eingespeist. Aus dem Sumpfteil der Kolonne 5 wird dann Verkaufs-EDC mit einer erhöhten Reinheit gewonnen. Aus dem Kopfteil der Kolonne 5 können Leichtsieder in die Kolonne 3, vorzugsweise im oberen Bereich, zurückgeführt werden.
In einer Vinylchlorid-Anlage nach dem Fließschema der Figur 2 umfassend eine Direktchlorierung, Oxychlorierung, EDC Destillation, EDC Pyrolyse (Spaltung) und VC Destillation werden in den Teilanlagen folgende Mengen produziert:
Direktchlorierung: 56000 kg/h EDC Oxychlorierung: 29500 kg/h EDC Vinylchlorid: 37500 kg/h Verkaufs (Export) EDC: 25000 kg/h
Tabelle 2: Die Zusammensetzung des Verkaufs-EDC (Produkt von Kolonnenseitenabzug über Leitung 14) ist wie folgt: Alle Angaben sind in Gewichts ppm
Die Zusammensetzung des Kopfprodukts 15 der Feedproduktseite der Kolonne 2 ist in Tabelle 3 aufgeführt.
Tabelle 3: Die Reinheit des Feed-Produktes (Leitung 15) ist wie folgt: Alle Angaben sind in Gewichts ppm
In einer Vinylchlorid Anlage nach dem Fließschema der Figur 3 umfassend Direktchlorierung, Oxychlorierung, EDC Destillation, EDC Pyrolyse (Spaltung) und VC Destillation werden in den Teilanlagen folgende Mengen produziert: Direktchlorierung: 45300 kg/h EDC Oxychlorierung: 21600 kg/h EDC Vinylchlorid: 27500 kg/h Verkaufs-EDC: 22500 kg/h
Das Kopfprodukt 2a der Verkaufs-EDC Seite gemäß Figur 3 der Kolonne 2 ist in Tabelle 4 aufgelistet.
Tabelle 4 (Alle Angaben sind in Gewichts ppm)
Die Zusammensetzung des Kopfprodukts 2a der Feed-EDC Seite der Kolonne 2 ist in Tabelle 5 aufgelistet.
Tabelle 5: Die Reinheit des Feed-EDC 's (Leitung 15) ist wie folgt:
Alle Angaben sind in Gewichts ppm
Das Kopfprodukt der Strippkolonne 5 wird zur Wertstoffrückgewinnung als Feed-EDC über Leitung 15 in den Vinylchlorid-Pro- zeß rückgeführt.
Die Reinheit des Verkaufs-EDC (Leitung 14) nach der Leichtsiederstrippung in Kolonne 5 ist in Tabelle 6 aufgelistet:
Tabelle 6: Die Reinheit des Verkaufs-EDC am Sumpf der EDC Strippkolonne (Leitung 14) ist wie folgt: Alle Angaben sind in Gewichts ppm
Tabelle: Auswertung der Verkaufs-EDC-Qualitäten der verschiedenen Ver- fahren
Definitionen: EDC = 1, 2-Dichlorethan VC = Vinylchlorid Hochsieder = Nebenprodukte mit einem Siedepunkt von > 84 °C bei Atmosphärendruck Leichtsieder = Nebenprodukte mit einem Siedepunkt von < 84 °C bei Atmosphärendruck Auftriebssäule oder Verstärkersäule einer Kolonne = der Kolonnenteil, der oberhalb des Kolonnenzulaufbodens liegt Abtriebssäule einer Kolonne = der Kolonnenteil, der unterhalb des Kolonnenzulaufbodens liegt.
Die vorliegende Erfindung überwindet die Nachteile des Stan- des der Technik, insbesondere, dass die international geforderte Produktqualität für Verkaufs-EDC mit einer Kolonnenver- schaltung erreicht wird, die nicht aufwendiger als die in der DE 199 53 762 beschriebene ist. Insbesondere werden die Investitionskosten durch Verringerung der Anzahl an Vorrichtungen reduziert. Ferner werden die Stillstandzeiten durch Reduzierung des Reinigungsaufwands durch die verringerte Anzahl an Vorrichtungen verkürzt und ferner der Energieeinsatz deutlich verringert.