"Halteeinrichtung für Spülelemente" B e s c h r e i b u n g
Die Erfindung betrifft eine Halteeinrichtung für Spülelemente.
Spülelemente zur sekundärmetallurgischen Behandlung von Metallschmelzen sind seit langem bekannt. Sie dienen der Zufuhr von Gasen und/oder Feststoffen in die metallurgische Schmelze. Üblicherweise bestehen die Spülelemente aus feuerfesten keramischen Bauteilen, die eine sogenannte gerichtete oder ungerichtete Porosität aufweisen. Im Fall der ungerichteten Porosität erfolgt die Gasdurchführung - wie bei einem Schwamm - durch die offenen Poren des feuerfesten Matrixmaterials. Ein Spülelement mit gerichteten Poren weist einen oder mehrere Kanäle auf, die sich durch das Spülelement von einer sogenannten kalten Seite (dem Außenmantel des metallurgischen Gefäßes benachbart) zur heißen Seite (der Schmelze benachbart) erstrecken. Die Gaszuführung erfolgt über entsprechende Anschlusselemente, wobei Gasverteilkammern zwischengeschaltet sein können.
Spülelemente der genannten Art, die häufig eine Kegelstumpfform aufweisen, werden mit oder ohne Hülse in einen sogenannten Lochstein eingesetzt (beide bestehen aus "dichter Keramik"). Hülse und Lochstein bilden wiederum einen Bestandteil einer feuerfesten Auskleidung im Wand- oder Bodenbereich des metallurgischen Gefäßes.
Die Gasspülelemente stellen einen Verschleißteil dar, der regelmäßig gewechselt werden muss. Dazu weist der metallische Außenmantel des metallurgischen Gefäßes eine Öffnung auf. Das verschlissene Spülelement wird ausgebrochen oder ausgezogen und ein neues Spülelement von außen eingesetzt und beispielsweise in der erwähnten Hülse oder dem Lochstein ausgerichtet. In dieser Position muss es anschließend sicher gehalten werden.
Aus der DE 37 16 920 AI ist dazu eine Halteeinrichtung bekannt, die wie folgt aufgebaut ist: Im Randbereich der erwähnten Öffnung des metallischen Außenmantels sind mehrere Schraubenbolzen angeordnet, die senkrecht vom Außenmantel nach außen abstehen. Auf diese Schraubenbolzen können Laschen aufgeschraubt werden, die eine weitere Gewindeöffnung aufweisen, durch die weitere Schrauben geführt werden können. Auf den Laschen liegt ein Abschnitt des Spülelementes auf, das so in der gewünschten Position gehalten wird. Durch die erwähnten zusätzlichen Schrauben lässt sich das Spülelement in gewissen Grenzen ausrichten. Diese bekannte Halteeinrichtung ist relativ kompliziert aufgebaut und ermöglicht eine höhenmäßige Anpassung des Spülelementes, relativ zur feuerfesten Auskleidung, beispielsweise relativ zum Lochstein, nur in engen Grenzen. Insbesondere ist die bekannte Halteeinrichtung jeweils nur auf einen Typ von Spülelementen abgestellt. Häufig werden jedoch unterschiedlich große (lange) Spülelemente eingesetzt. Die bekannte Halteeinrichtung ist nicht geeignet, beispielsweise kürzere Spülelemente in der gewünschten Verbundposition gegenüber dem Lochstein oder der Hülse zu halten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halteeinrichtung der erwähnten Art anzubieten, mit der Spülelemente, die in einer feuerfesten Auskleidung einer Wand oder eines Bodens eines metallurgischen Gefäßes eingesetzt sind, sicher zu halten. Dabei soll die Halteeinrichtung leicht bedienbar sein und so ausgebildet werden, dass Spülelemente unterschiedlicher Größe (unterschiedlicher Länge) mit ein und derselben Halteeinrichtung gehalten werden können. Ein Einbau unmittelbar benachbarter Spülelemente wäre ebenfalls wünschenswert.
Der Erfindung liegt folgende Überlegung zugrunde:
Die Halteeinrichtung soll einen schwenkbaren Bügel umfassen, der mindestens einen Abschnitt aufweist, der im Bereich der erwähnten Zuführöffnung im metallischen Außenmantel des metallurgischen Gefäßes gegen eine untere (kaltseitige) Anschlagstelle des Spülelementes geführt werden kann und der sich in unterschiedlichen Schwenkpositionen arretieren lässt. Je nach Größe und Anordnung des Spülelementes wird der Bügel dann über einen mehr oder weniger großen (kleinen) Winkel in Richtung auf oder durch die Zuführöffnung verschwenkt, bis er gegen die untere Stirnfläche oder einen sonstigen Anschlag des Spülelementes anliegt. In dieser Schwenkstellung (entsprechend der gewünschten Endposition des Spülelementes innerhalb der Auskleidung) wird der Bügel an der Halteeinrichtung befestigt und kann das Spülelement sicher halten.
In ihrer allgemeinsten Ausführungsform betrifft die Erfindung demnach eine Halteeinrichtung für ein Spülelement, das in eine feuerfeste Auskleidung einer Wand oder eines Bodens eines metallurgischen Gefäßes eingesetzt ist, wobei ein metallischer Außenmantel des Gefäßes in Verlängerung des Spülelementes eine Zuführöffnung aufweist und die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
- mindestens einen Bügel,
- ein erstes Ende des Bügels ist schwenkbar in einem Lager geführt, das am Außenmantel des metallurgischen Gefäßes befestigbar ist,
- ein zweites Ende des Bügels ist in verschiedenen Schwenkstellungen des Bügels an einer Verriegelung arretierbar, die am Außenmantel des metallurgischen Gefäßes befestigt ist,
- zwischen dem ersten und zweiten Ende ist der Bügel mit mindestens einem Abschnitt ausgebildet, der beim Verschwenken des Bügels um das Lager im Bereich der Zuführöffnung des Außenmantels gegen eine untere Anschlagstelle des Spülelementes führbar ist.
Wie bereits eingangs erwähnt ist ein Spülelement in der Regel mit Gasanschlussleitungen und/oder Durchbruchsicherungen und/oder Gasverteilkammern ausgebildet, die im Bereich der unteren Stirnfläche des Spülelementes angeordnet sind oder sich an die untere Stirnfläche des Spülelementes anschließen. Im einfachsten Fall handelt es sich um eine Rohrleitung, die in das "kalte" Ende des Spülelementes hineingeführt ist. Die Anschlagstelle kann damit - je nach Bauart des Spülements - beispielsweise die untere Stirnfläche des Spülers, das kaltseitige Ende einer zusätzlich angebrachten Durchbruchsicherung oder die Kaltseite einer Gasverteilkammer sein. Es ist selbstverständlich, dass der Bügel so ausgebildet sein muss, dass er nicht auf mechanisch empfindliche Anschlusselemente drückt, denn der Bügel soll lediglich gegen eine stabile Anschlagstelle (beispielsweise die untere Stirnfläche des Spülelementes) drücken.
Zu diesem Zweck sieht eine Ausführungsform der Erfindung vor, den Bügel mit einer Öffnung auszubilden, um die erwähnten empfindlichen Anschlussteile des Spülelementes aufnehmen zu können. Im einfachsten Fall weist der Bügel dazu eine Öffnung auf, die größer ist als die Anschlussteile, sodass diese durch die Öffnung hindurch geführt werden können.
In einer weiteren Ausführungsform besteht der Bügel aus zwei, im Abstand nebeneinander angeordneten Bügelarmen. Beim Verschwenken des Bügels tauchen die Anschlusselemente des Spülelementes entsprechend in den Abstand zwischen den Bügelarmen ein, bleiben also unbelastet, während die beiden Bügelarme anschließend gegen die untere Stirnfläche des Spülelementes geführt werden können.
Der Abschnitt des Bügels zwischen den Enden, der gegen das Spülelement geführt wird, kann auf unterschiedliche Art und Weise gestaltet sein. Im einfachsten Fall ist der Bügel beziehungsweise sind die Bügelarme geradlinig. Der genannte Abschnitt (die Abschnitte) wird durch Verdickungen gebildet, die beispielsweise die Form eines Halbkreises aufweisen. Alternativ kann der zwischen den Enden verlaufende Abschnitt des Bügels gewölbt ausgebildet sein, beispielsweise in Form eines Ringabschnitts oder auch asymmetrisch. Diese Ausführungsform wird in der nachfolgenden Figurenbeschreibung näher erläutert. Dabei wird der gewölbte Abschnitt durch die Zuführöffnung im Ofenmantel geführt.
Das erwähnte Lager sowie die zugehörige Verriegelung können an der Außenseite des metallischen Außenmantels des metallurgischen Gefäßes befestigt werden, beispielsweise angeschweißt werden. Ebenso ist eine Befestigung an der Innenwand der Zuführöffnung möglich.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, die Halteeinrichtung mit einer Platte auszubilden, die mit einer Seite (Hauptoberfläche) am Außenmantel des metallurgischen Gefäßes befestigt wird, wobei die Platte eine Öffnung aufweist, die weitestgehend der Zuführöffnung des metallischen Außenmantels des metallurgischen Gefäßes entspricht und in Verlängerung dieser Zuführöffnung verläuft, wobei auf der anderen Seite (Hauptfläche) der
Platte das Lager und die Verriegelung befestigt sind, wobei auch hier die Teile beispielsweise angeschraubt oder angeschweißt sein können. Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, dass die Halteeinrichtung komplett vorkonfektioniert zum metallurgischen Gefäß gebracht werden kann. Die Platte wird dann insgesamt am Außenmantel des metallurgischen Gefäßes befestigt. Weitere Montagearbeiten sind nicht notwendig.
Die Erfindung sieht ferner zusätzliche Druckelemente vor, die auf dem Abschnitt angeordnet werden, der im Bereich der Zuführöffnung des metallischen Außenmantels des metallurgischen Gefäßes gegen das Spülelement geführt wird. Diese Druckelemente werden auf den Außenseiten des Bügels (der Bügelarme) platziert, sodass das Spülelement in der Halteposition der Halteeinrichtung auf diesen Druckelementen und damit nur mittelbar auf den Bügeln aufliegt. Der Vorteil dieser separaten Druckelemente besteht darin, dass diese verstellbar (und austauschbar, auch gegen Druckelemente anderer Form und Größe) auf dem Bügel (den Bügelarmen) angeordnet werden können. "Verstellbar" bedeutet dabei, dass die Druckelemente, beispielsweise Druckplatten, entlang der genannten Bügelabschnitte verschiebbar oder verschwenkbar sind. Damit können sie sich, je nach Winkelstellung des Bügels (der Bügelarme) in der Montageposition so ausrichten, dass sie exakt parallel zur unteren Stirnfläche des Spülelementes liegen und damit jeweils eine flächige Auflage bilden. Die Druckelemente können ganz oder teilweise aus einem schlecht wärmeleitenden Werkstoff wie Keramik, insbesondere refraktärer Keramik bestehen. Sie können auch mit entsprechenden Isolierelementen belegt sein. Alternativ oder kumulativ gilt das für die Bügelabschnitte, die mit dem heißen Spülelement in Berührung geraten. Damit soll die Wärmeleitung in die Vorrichtung reduziert werden. Im einfachsten Fall werden die Druckelemente über Drähte an den entsprechenden Bügelabschnitten verbunden, die eine Verschiebbarkeit beziehungsweise Verschwenkbarkeit ermöglichen. Ebenso können die Bügel in dem entsprechenden Abschnitt eine Längsnut aufweisen, in die ein von den Druckelementen ausgehender Zapfen eingreift, wodurch ebenfalls eine Verschwenkbarkeit und Längsverschiebbarkeit der Druckelemente über eine gewisse Strecke erreicht wird. Damit die Druckelemente aus den
erwähnten Nuten nicht herausfallen, können die Zapfen endseitig Verdickungen aufweisen und die Nuten sind entsprechend mit unterschiedlichen Querschnitten ausgebildet.
Die Verriegelung kann aus einer Gewindestange bestehen, die an ihrem ersten Ende gelenkig an einem Schwenklager geführt ist und auf deren zweites Ende ein Sperrglied aufschraubbar ist, welches den Bügel in einer gewünschten Halteposition gegenüber dem Spülelement untergreift. Dieses System ist besonders stabil, effektiv, leicht zu bedienen und kann entsprechend der Länge der Gewindestange eine Befestigung des Bügels in ganz unterschiedlichen Winkelpositionen (Schwenkstellungen) ermöglichen. Auch hierzu gibt die Figurenbeschreibung nachstehend nähere Informationen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Verriegelung mit einer Stange auszubilden, die mehr oder weniger senkrecht vom Außenmantel des metallurgischen Gefäßes wegsteht und verschiedene Querbohrungen aufweist, durch die Sicherungsstifte geführt werden können, die gleichzeitig den Bügel (die Bügelarme) in der gewünschten Schwenkstellung untergreifen. Im Gegensatz zu der zuvor erwähnten Variante mit Gewindestange ist hier allerdings nur eine stufenweise Arretierung möglich (entsprechend des Abstandes der Bohrungen). Anstatt der Sicherungsstifte können auch Keile in entsprechende Querbohrungen geführt werden und somit die Bügel gegen das Spülelement gedrückt werden.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche sowie den sonstigen Anmeldungsunterlagen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigen - jeweils in schematisierter Darstellung -:
Figur 1 : Eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Halteeinrichtung Figur 2: Einen Schnitt durch ein metallurgisches Gefäß, an dem die Halteeinrichtung gemäß Figur 1 befestigt und in dessen feuerfester Auskleidung ein Spülelement angeordnet ist.
Figur 2 zeigt einen Vertikalschnitt durch einen Teil eines Bodens 10 eines metallurgischen Gefäßes, hier einer Gießpfanne. Der Boden 10 ist von außen nach innen (in der Zeichnung: von unten nach oben) wie folgt aufgebaut:
- metallischer Außenmantel 12 mit einer runden Öffnung 14
- feuerfestes keramisches Dauerfutter 16
- feuerfeste keramische Verschleißschicht 18
In der Verschleißschicht 18, teilweise bis hinein in das Dauerfutter 16, ist oberhalb der Öffnung 14 ein feuerfester keramischer Stein 20 mit dem Außenmesser D angeordnet, der eine kegelstumpfförmige mittlere Öffnung aufweist, in der eine feuerfeste keramische Hülse 22 liegt, in der wiederum ein kegelstumpfförmiger Gasspülkegel 24 angeordnet ist.
Während der Lochstein 20 von innen (in der Zeichnung: von oben) eingebaut wird und auf einer Stufe 26 des Dauerfutters 16 aufliegt, können die Hülse 22 und das Spülelement 24 durch die Zuführöffnung 14 (mit einem Durchmesser d; d < D) des metallischen Außenmantels 12 in den Lochstein 20 beziehungsweise die Hülse 22 geführt werden.
An einer unteren Stirnfläche 24u des Spülers 24 ist eine Rohrleitung 28 angeschlossen, über die ein Behandlungsgas zugeführt wird, das dann durch (nicht dargestellte) Kanäle im Spülelement 24 von der Kaltseite (bei 24u) zur Heißseite 24o geführt wird.
In Figur 1 ist zur besseren Darstellung die Begrenzung 13 der Zuführöffnung 14 des Metallmantels 12 neben der Halteeinrichtung dargestellt.
Die Halteeinrichtung umfasst ein Schwenklager 32. Dieses umfasst drei Träger 34a, b, c, die im Abstand zueinander auf einer Seite der Öffnung 14 am Außenmantel 12 der Gießpfanne angeschweißt sind.
Jeder Träger 34a-c ist mit einer Bohrung ausgebildet, wobei die drei Bohrungen von einem gemeinsamen Bolzen 36 durchgriffen werden. Zwischen den Trägern 34a, 34b beziehungsweise 34b, 34c sitzen zwei Bügel 38, 40 auf dem Bolzen 36 auf. Jeder Bügel 38, 40 besitzt einen ersten, mehr oder weniger gerade verlaufenden Abschnitt 38a, an den sich ein in Richtung auf die Öffnung 14 gewölbter Mittelabschnitt 38b, 40b anschließt, der in einen wiederum mehr oder weniger geraden dritten Abschnitt 38c, 40c übergeht, wobei die jeweiligen Endabschnitte (38a, 38c) nahezu in einer Richtung verlaufen. Insgesamt ergibt sich in der Seitenansicht (Figur 2) ganz grob eine "Omega-Form" jedes Bügels 38, 40.
Den Trägern 34a-c gegenüber sind zwei weitere Träger 41 a, b am Außenmantel 12 angeschweißt. Die Träger 41 a, b weisen wiederum eine horizontal verlaufende Bohrung auf, durch die ein gemeinsamer Bolzen 42 geführt ist. Zwischen den Trägern 41 a, b ist eine Gewindeschraube 44 mit ihrem schlaufenartigen Kopf 44k drehbar auf dem Bolzen 42 angeordnet. Am freien Ende ist eine Mutter 44m aufgesetzt, die auf einen auf der Gewindestange 44 angeordneten Querbügel 46 wirkt. Der Querbügel 46 weist die Form eines Halbzylinders auf. Die Bügel 38, 40 sind in ihren Abschnitten 38c, 40c unterseitig mit korrespondierenden halbkreisförmigen Ausnehmungen 38cc ausgebildet.
Im Bereich der Scheitelpunkte der gekrümmten Mittelabschnitte 38b, 40b sind ferner Druckplatten 48, 50 platziert, die über Stahlbänder 48s, 50s am korrespondierenden Bügel 38, 40 befestigt sind, und zwar so, dass die Druckplatten 48, 50 in Pfeilrichtung S über ein gewisses Maß verschiebbar und in Pfeilrichtung P auch über ein gewisses Maß kippbar sind.
Beim Ausführungsbeispiel nach Figur 2 verläuft die untere Stirnfläche 24u des Spülers 24 exakt fluchtend zur unteren Stirnfläche des zugehörigen Lochsteins 20. Nach Einbau des Spülers 24 werden die Bügel 38, 40 der Halteeinrichtung um das Lager 32 gekippt, bis die Druckplatten 48, 50 beidseitig der Rohrleitung 28 gegen die Unterseite 24u des Spülers 24 anliegen (obere Winkelstellung gemäß Figur 2). In dieser Position wird die Versteileinrichtung aktiviert, indem die Gewindeschraube 44 von außen unter die Bügel 38, 40 verschoben wird. Anschließend wird mit Hilfe der Mutter 44m das Sperrglied 46 in die halbkreisförmigen Ausnehmungen der Bügel 38, 40 geführt. In dieser Position unterstützt die Halteeinrichtung den Spüler 24 dauerhaft.
Beim Spülerwechsel wird die Mutter 44m gelockert, das Sperrglied 46 entnommen und die Bügel 38, 40 werden zurückgeklappt.
Wird anschließend ein längerer Spüler eingebaut, der den Lochstein 20 nach unten überragt, so lässt sich auch dieser Spüler problemlos mit der beschriebenen Halteeinrichtung mechanisch unterstützen. Die Bügel 38, 40 werden dann nur über einen kleineren Winkel (entgegen dem Uhrzeigersinn) verschwenkt, bis wiederum die Druckplatten 48, 50 gegen die Unterseite des neuen Spülelementes anliegen (in Figur 2 wird dies durch die untere Position der Haltebügel 38, 40 angedeutet). Die Fixierung der Bügel 38, 40 in dieser Position erfolgt wie zuvor beschrieben mittels der Mutter 44m und dem Sperrbügel 46.
Auf den Druckplatten 48, 50 kann eine Isolierplatte 60 (bei 50 angedeutet) angeordnet werden. Die Isolierplatte kann auch in einer korrespondierenden Nut 62 auf der oberen Stirnfläche der Druckelemente (wie bei 48 angedeutet) platziert werden und das Druckelement 48 überragen. Die Druckplatten 48, 50 können auch selbst, zumindest partiell, aus einem wärmeisolierenden Werkstoff bestehen. Gleiches gilt für die Bügel 38, 40.