Antenne mit zumindest einem Dipol oder einer dipolähnlichen Strahleranordnung
Die Erfindung betrifft eine Antenne mit zumindest einem Dipol oder einer dipolähnlichen Strahleranordnung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Dipolstrahler sind beispielsweise aus den Vorveröffentlichungen DE 197 22 742 A sowie der DE 196 27 015 A bekannt geworden. Die Dipolstrahler können dabei eine übliche Dipolstruktur aufweisen oder beispielsweise aus einer Kreuzdipolanordnung oder einem Dipolquadrat etc. bestehen. Ein sogenannter Vektor-Kreuzdipol ist z.B. aus der Vorveröffentlichung WO 00/39894 bekannt. Die Struktur scheint vergleichbar einem Dipolquadrat zu sein. Aufgrund der spezifischen Ausbildung des Dipolstrahlers gemäß dieser Vorveröffentlichung wird jedoch in elektrischer Hinsicht letztlich eine Kreuzdipol-Struktur geschaffen, so dass das so gebildete Antennenelement in zwei senkrecht zueinander
ausgerichteten Polarisationen strahlen und empfangen kann. All diese Vorveröffentlichungen sowie die dem Durchschnittsfachmann hinlänglich bekannten sonstigen Dipolstrukturen werden insoweit auch zum Inhalt der vorliegen- den Anmeldung gemacht .
Während bisher alle Generationen von Dipolstrahlern oder dipolähnlichen Strahlern so auf dem Reflektor positioniert wurden, dass sie elektrisch, d.h. galvanisch mit dem Re- flektor verbunden sind, wurde bereits in einer nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung vorgeschlagen, ein derartiges Strahlerelement kapazitiv am Reflektorblech anzukoppeln. Unter Zwischenschaltung z.B. eines nicht leitenden Elementes, insbesondere Dielektrikums oder unter Ausbildung eines nicht leitenden Berührungsabschnittes am Strahler oder dessen Trägereinrichtung, an dem der Strahler am Reflektorblech aufgesetzt wird, lässt sich dadurch eine in elektrischer Hinsicht eindeutig reproduzierbare Positionierung des Strahlers auf dem Reflektor realisie- ren, da die nach dem Stand der Technik unter Umständen auftretenden Intermodulations-Probleme vermieden werden. Denn bei einer mechanischen Befestigung von Dipol oder dipolähnlichen Strahlerelementen auf dem Reflektorblech nach dem Stand der Technik wurden diese üblicherweise mit- tels Schrauben oder sonstiger Verbindungsmechanismen auf dem Reflektorblech angebracht, wodurch sich je nach Montagegenauigkeit unterschiedliche Kontaktverhältnisse einstellten, mit der Folge, dass Intermodulations-Probleme auftreten konnten, die sich unterschiedlich äußerten.
Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass in der Mehrzahl aller Fälle die Dipole oder dipolähnlichen Strahler auf dem Reflektorblech aufgesetzt und von der Reflektor-
rückseite her durch Eindrehen einer oder mehrerer Schrauben befestigt werden. Lässt aber beispielsweise auch aufgrund von Wärmeeinflüssen der Anpressdruck nach, so verändern sich die Kontaktverhältnisse, wodurch die Perfor- mance eines derartigen Antennenelementes signifikant nach- lässt .
Gemäß der vorstehend genannten nicht vorveröffentlichten Anmeldung wird unter Vermeidung eines elektrisch-galva- nischen Kontaktes unter Verwirklichung einer kapazitiven Koppelung zudem der weitere Vorteil realisiert, dass zwischen dem Dipol und dem Reflektor kein Spannungspotential auftreten kann. Denn durch die unterschiedlich gewählten Materialien für einen Dipolstrahler oder die Trägerein- richtung für einen Dipolstrahler und das Material des Reflektors tritt herkömmlicherweise ansonsten eine elektrochemische Spannung auf, die zu Kontaktkorrosion führen kann. Da dies erfindungsgemäß vermieden wird, ergibt sich auch eine größere Auswahlmöglichkeit der zu verwendenden Materialien für den Dipol und/oder den Reflektor.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines sogenannten Vektor-Dipols beschrieben worden, der von seinem grundsätzlichen Aufbau her aus der WO 00/39894 bekannt ist, auf deren Offenbarungsgehalt in vollem Umfang Bezug genommen wird. Die Erfindung lässt sich aber bei allen Dipolen realisieren, beispielsweise auch bei kreuzförmigen Dipolen oder einfachen Dipolen, wie sie beispielsweise aus der DE 197 22 742 AI, der DE 198 23 749 AI, der DE 101 50 150 AI oder beispielsweise der US 5 710 569 bekannt sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine nochmals verbesserte Antenne mit einer kapazitiven Koppelung zwi-
sehen dem Strahler bzw. seiner Trägereinrichtung und einem zugeordneten leitenden Reflektor oder einer leitenden Reflektoroberfläche zu schaffen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Durch die vorliegende Erfindung wird eine deutliche Verbesserung gegenüber allen herkömmlichen, nach dem Stand der Technik bekannten Antennen geschaffen. Dabei stellt die vorliegende Erfindung eine nochmalige weitergehende Verbesserung auch gegenüber der vorstehend genannten nicht vorveröffentlichten Lösung dar, gemäß der bereits eine kapazitive Koppelung der Antenne am Reflektor vorgesehen war.
Erfindungsgemäß ist nunmehr ein sich stabförmig vom Re- flektor erhebendes elektrisch leitfähiges Kopplungselement vorgesehen, welches mit dem Reflektorblech bevorzugt elektrisch-galvanisch verbunden ist. Hierauf aufsetzbar ist die eigentliche Strahlereinrichtung, in der Regel die den dipolförmigen Strahler oder die dipolförmige Strahler- Struktur tragende Trägereinrichtung, die eine axiale Ausnehmung aufweist, mit welcher die Trägereinrichtung auf das stabförmige Koppelelement aufgesetzt werden kann. Obgleich das stabförmige Koppelelement in die axiale Ausnehmung der Trägereinrichtung eintaucht und in der Regel koaxial in der axialen Ausnehmung der Trägereinrichtung zu liegen kommt, ist das stabförmige Koppelelement von der leitfähigen Trägereinrichtung elektrisch-galvanisch getrennt. Dadurch wird unter anderem eine kapazitive
und/oder gegebenenfalls eine induktive Außenleiterkopplung zwischen dem Reflektor und dem bevorzugt mit dem Reflektor elektrisch-galvanisch verbundenen Koppelement zum einen und dem elektrisch leitfähigen Teil der Trägereinrichtung realisiert.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist dabei das elektrisch leitfähige stabförmige Koppelelement als Rohrkörper ausgebildet, der auf dem Reflektorblech angelötet, an- geschweißt oder in sonstiger Weise befestigt sein kann. Dann wird lediglich eine als Isolator wirkende hohlzylin- derförmige Hülse oder ein sonstiger gezeigter Abstandshalter auf das stabförmige Koppelelement aufgeschoben, wobei vorzugsweise am untere Ende dieser als Dielektrikum wirkenden Hülse ein Flansch ausgebildet ist, bis zu dem die leitfähige Trägereinrichtung der Strahlerstruktur aufgeschoben werden kann.
In einer Weiterbildung der Erfindung kann aber als Dielek- trikum auch Luft verwendet werden. Dazu muss lediglich gewährleistet sein, dass durch gewisse Abstandshalter die aufgesetzte elektrisch leitfähige Trägereinrichtung nicht in elektrisch-galvanischen Kontakt mit dem Reflektor und/oder dem mit dem Reflektor elektrisch verbundenen stabformigen Koppelelement kommt.
Grundsätzlich ist es auch möglich, die elektrische Trägereinrichtung selbst aus nicht leitfähigem Material, beispielsweise Kunststoff auszubilden und nur an der Außen- seite mit einer elektrisch leitfähigen Überschicht zu überziehen. Dann kann die Trägereinrichtung im Passsitz oder mit vorzugsweise geringem Spiel auf das elektrisch leitfähige stabförmige Koppelelement aufgesetzt werden,
wobei durch die Länge der stabformigen Koppelelemente auch sichergestellt sein kann, dass das stirnseitige untere Ende der Trägereinrichtung benachbart zum Reflektor mit diesem nicht in Kontakt treten kann und/oder hier eben- falls eine isolierende Schicht ausgebildet oder vorgesehen oder die Stirnwand der Trägereinrichtung nicht mit einer elektrischen Außenschicht an dieser Stelle versehen ist.
Wie erwähnt ist das stabförmige Koppelelement bevorzugt hohl oder hohlzylinderförmig gestaltet. Dazu axial fluchtend ist im Reflektor eine entsprechende Ausnehmung vorgesehen. Diese eröffnet die Möglichkeit, auf der Reflektorrückseite den Außenleiter eines Koaxialkabels zur Speisung der Strahleranordnung am Reflektorblech und/oder an dem gegebenenfalls auch auf die Unterseite überstehenden Rohransatz des elektrisch leitfähigen stabformigen Koppelelementes anzuschließen (in der Regel elektrisch-galvanisch anzubinden, beispielsweise durch löten) , und davon elektrisch getrennt den Innenleiter koaxial durch das stabförmige Koppelelement nach oben hin hindurchzuführen, um dort den Innenleiter in geeigneter Weise anzuschließen, d.h. in der Regel mit der gegenüberliegenden Dipolhälfte elektrisch zu verbinden.
In einer Weiterbildung der Erfindung kann für den Innenleiter in dem stabformigen Koppelelement ein dort fest integriertes elektrisches stabförmiges Element vorgesehen sein, so dass der Innenleiter unten liegend angeschlossen wird. Der Innenleiter kann aber auch direkt als verlänger- ter kabeiförmiger Innenleiter durch das stabförmige Element bevorzugt unter Zwischenschaltung eines Isolators nach oben verlegt sein.
Möglich ist es aber auch, einen Innenleiter insgesamt durch das stabförmige Element hindurch zu verlegen und den Außenleiter oben liegend an dem stabformigen Element anzuschließen und davon getrennt den Innenleiter zu der in der Regel gegenüberliegenden Dipolhälfte verlängert auszuführen oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zur elektrischen Kontaktierung des Außenleiters mit einem elektrischen Verbindungsbügel elektrisch zu kontaktieren, der eine Verbindung zur gegenüberliegenden Dipolhälfte her- stellt.
Grundsätzlich ist aber auch eine Umkehrung des Kopplungsprinzips möglich. Das Koppelelement kann nämlich als äußerer Topfteil gebildet sein, der mit dem Reflektor galva- nisch verbunden ist. Hierin wird im Inneren durch einen Isolator, durch Luft oder durch sonstige geeignete Weise der Trägerabschnitt des Dipols positioniert, um die primär als kapazitive Außenleiterkopplung bezeichnete Kopplung zu realisieren.
Weitere vielfältige, teilweise in der Beschreibung noch im Detail erörterte Abwandlungen sind möglich.
Schließlich ist es ebenso in einer bevorzugten Ausfüh- rungsform der Erfindung möglich, die Innenleiterkontaktie- rung ebenfalls kapazitiv zu gestalten.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen im einzelnen:
Figur 1: eine schematische perspektivische Darstellung eines einspaltigen Antennenarrays mit drei vertikal übereinander angeordneten
dualpolarisierten Strahlern;
Figur la: eine Seitenansicht auf die Strahleranordnung, deren Sockel direkt unter Herstel- lung eines elektrisch-galvanischen Kontaktes mit dem Reflektor kontaktiert ist;
Figur lb: eine schematische Draufsicht auf die dualpolarisierte Dipolstrahleranordnung nach Figur la;
Figur 2: eine schematische perspektivische Darstellung eines einzelnen in Figur 1 verwendeten Strahlers vor einem Reflektor;
Figur 3: eine schematische rückwärtige Ansicht auf den Reflektor, und zwar auf die Stelle, an der an der gegenüberliegenden Seite ein Strahler gemäß Figur 1 montiert ist;
Figur 4: eine schematische axiale Querschnittsdarstellung durch einen Strahler gemäß Figur 2 gemäß einer ersten Ausführungsform;
Figur 4a: ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel mit einer elektrisch-galvanischen Innenleiter- verbindung zu einer Dipolhälfte;
Figur 5: eine schematische axiale Querschnittsdar- Stellung durch einen Strahler gemäß Figur 2 gemäß einer zweiten Ausführungsform;
Figur 6: eine schematische axiale Querschnittsdar-
Stellung durch einen Strahler gemäß Figur 2 gemäß einer dritten Ausführungsform;
Figur 7: eine schematische axiale Querschnittsdar- Stellung durch einen Strahler gemäß Figur 2 gemäß einer vierten Ausführungsform;
Figur 7a: eine schematische perspektivische Darstellung der am Reflektor elektrisch leitend angeschlossenen Koppelelemente und eines aufzusetzenden Sockels sowie ferner vorgesehener rohrförmiger Isolatorelementen;
Figur 7b: eine entsprechende perspektivische Dar- Stellung nach der Montage des Sockels und der Isolatoren;
Figur 7c: eine entsprechende perspektivische Darstellung einer Strahleranordnung mit Trä- gereinrichtung;
Figur 7d: eine entsprechende perspektivische Darstellung bei endgültig aufgesetztem Strahlerelement;
Figur 7e: eine explosionsartige perspektivische Darstellung der in den Figuren 7a bis 7d auf dem Reflektor montierten Strahleranordnung,
Figur 8: eine schematische Seitenansicht eines abgewandelten Ausführungsbeispiels eines Dipolstrahlers;
Figur 9: eine schematische Draufsicht auf einen in lediglich einer Polarisationsebene strahlenden Dipol gemäß Figur 8, der gemäß der vorliegenden Erfindung mit einer vor allem kapazitiven und/oder induktiven Außenlei- terkopplung angeschlossen ist; und
Figur 10: ein zu den Figuren 4 und 5 abgewandeltes Ausführungsbeispiel im Sinne einer Umkeh- rung des erfindungsgemäßen Kopplungsprin- zipes, bei welchem das Koppelelement topf- förmig gestaltet ist und im Inneren der darin eingeführten Träger eine Strahlereinrichtung unter Erzeugung einer vor al- lern kapazitiven und/oder induktiven Außen- leiterkopplung positioniert ist.
In Figur 1 ist eine Antennenanordnung 1 in schematischer Wiedergabe mit einem Reflektor oder Reflektorblech 3 ge- zeigt. Der Reflektor 3 z.B. nach Art eines Reflektorbleches kann bevorzugt an seinen beiden gegenüberliegenden Längsseiten 5 oder davon weiter nach innen versetzt mit einer Reflektorbegrenzung 3' versehen sein, die beispielsweise senkrecht zur Ebene des Reflektorbleches 3 oder aber auch in einem von einem rechten Winkel abweichenden, schräg verlaufenden Winkel ausgerichtet sein kann.
Üblicherweise sind auf einem derartigen Reflektorblech 3 in Vertikalrichtung versetzt zueinander mehrere Dipole oder dipolähnliche Strahler angeordnet. Der Strahler oder die Strahleranordnungen 11 können aus Single-Band-Strahlern, Dual-Band-Strahlern, Trippel-Band-Strahlern oder allgemein aus Mehrband-Strahlern oder dergleichen beste-
hen. Bei der heutigen Antennengeneration werden bevorzugt Dual-Band-Strahler oder sogar Trippel-Band-Strahler verwendet, die zudem in zwei orthogonal aufeinander ausgerichteten Polarisationen senden und/oder empfangen können, und die dabei bevorzugt in einem + 45° Winkel gegenüber der Horizontalen bzw. Vertikalen ausgerichtet sind. Es wird dabei insbesondere auf die Vorveröffentlichungen DE 197 22 742 A sowie DE 196 27 015 A verwiesen, die unterschiedliche Antennen mit verschiedensten Strahleranordnun- gen zeigen und beschreiben. All diese Strahler und Strahlerelemente sowie Abwandlungen hiervon können im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet und eingesetzt werden. Von daher können also auch Strahler mit echter Dipolstruktur, nach Art eines Kreuzdipols, eines Dipolquadrates oder nach Art seines sogenannten Vektordipols verwendet werden, wie sie beispielsweise aus der WO 00/39894 bekannt sind. All diese Strahlertypen und Abänderungen werden unter Bezugnahme auf die vorstehend genannten Vorveröffentlichungen zum Inhalt dieser Anmeldung gemacht.
In Figur la und lb ist in schematischer Seitenansicht und in schematischer Draufsicht grundsätzlich ein Vektordipol gezeigt, wie er aus der WO 00/39894 bekannt ist. Dort ist die Symmetrierung 15, d.h. der Träger 15 direkt elektrisch-galvanisch auf dem Reflektor 3 angebracht. Figur la und lb dienen hierbei lediglich zur Verdeutlichung des Grundaufbaus eines entsprechenden Vektordipols, wie er anhand der nachfolgenden Figuren im Rahmen der Erfindung benutzt werden kann.
In den Figuren 2 und 3 ist im größeren Detail in unterschiedlichen Darstellungen eine erste erfindungsgemäße Strahleranordnung 11 auf einem Reflektor 3 gezeigt. Die
Strahleranordnung 11 weist dabei vom Prinzip her einen Aufbau auf, wie er aus der WO 00/39894 bekannt und dort ausführlich beschrieben ist. Es wird von daher auf den Offenbarungsgehalt der vorstehenden Veröffentlichung in vollem Umfange verwiesen und zum Inhalt dieser Anmeldung gemacht. Daraus ist bekannt, dass die Strahleranordnung 11 gemäß den Ausführungsbeispielen nach Figuren 1 bis 3 in schematischer Draufsicht zwar wie ein Dipolquadrat gestaltet ist, aufgrund der spezifischen Ausbildung jedoch in elektrischer Hinsicht wie ein Kreuzdipol sendet und empfängt. In Figur 1 sind dabei bezüglich einer Strahleranordnung 11 die beiden Polarisationsrichtungen 12a und 12b eingezeichnet, die senkrecht zueinander stehen und durch die diagonale, durch die in Draufsicht eher quadra- tisch gebildete Strahleranordnung 11 gebildet ist. Die jeweils um 180° gegenüberliegende Strukturen gemäß der Strahleranordnung 11 wirken insoweit als Dipolhälften zweier kreuzförmig angeordneter Dipole.
Eine so gebildete dipolförmige Strahleranordnung 11 ist über eine zugehörige Trägereinrichtung oder Träger 15 auf dem Reflektor 3 gehalten und montiert. Die in diesem Ausführungsbeispiel vier Dipolhälften 13 (die kreuzförmig zueinander liegend angeordnet sind) und die zugehörige Trägereinrichtung 15 bestehen dabei aus elektrisch leitfähigem Material, in der Regel Metall bzw. einer entsprechenden Metalllegierung. Die Dipolhälften oder die zugehörige Trägereinrichtung oder Teile davon können aber auch aus einem nicht-leitfähigen Material, beispielsweise Kunststoff bestehen, wobei dann die entsprechenden Teile mit einer leitfähigen Schicht überzogen und/oder beschichtet sein können.
In der perspektivischen Darstellung gemäß Figur 2 ist auch zu ersehen, dass der in elektrischer Hinsicht kreuzförmige Strahler einen im Horizontalquerschnitt annähernd quadratischen Träger oder eine quadratische Trägereinrichtung 15 aufweist, die mit von oben nach unten, im gezeigten Ausführungsbeispiel kurz vor dem Reflektor endenden Schlitzen 15d versehen ist. Diese Schlitze 15d fluchten mit den Schlitzen 11a, die jeweils zwei benachbarte Dipolhälften zweier senkrecht aufeinanderstehender Polarisationen von- einander trennen. Durch die Schlitze 15d in der gemeinsamen Trägereinrichtung 15 für die gesamte Strahleranordnung (also für beide Polarisationen) wird so jeweils die zugehörige Symmetrierung 15e der betreffenden Dipolstruktur gebildet. Die Länge der Schlitze und damit die Länge der dadurch gebildeten Symmetrierung kann variieren, wobei ein Wert um λ/4 für eine betreffende Frequenz häufig geeignet ist. Dabei gehen die erwähnten Schlitze 15d in der Trägereinrichtung 15 (der Symmetrierung) nicht bis zum Boden, sondern enden in der Regel im geringen Abstand oberhalb des Bodens, also oberhalb der Reflektorebene, so dass die Tragstruktur hier einen mechanischen Kurzschluss bezüglich den vier ansonsten voneinander getrennten Tragabschnitten aufweist.
Um nunmehr eine kapazitive und/oder induktive Ankopplung auf dem Reflektorblech 3 zu gewährleisten, also eine elektrisch berührungslose Verbindung zu schaffen, ist auf dem Reflektor 3 ein stabförmiges Koppelelement 21 befestigt (Figuren 4 bis 7), d. h. im gezeigten Ausführungsbeispiel unter Herstellung einer elektrisch-galvanischen Verbindung mit dem Reflektor 3. Sowohl der Reflektor als auch das stabförmige Koppelelement können aus nicht-leitfähigem Material bestehen. In diesem Fall sind die entsprechenden
Teile mit einer leitfähigen Schicht überzogen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die elektrisch leitfähige Schicht des Koppelelementes und die entsprechende leitfähige Schicht auf dem Reflektor elektrisch leitend verbunden sind. Sofern der Reflektor insgesamt leitfähig ist, muss die entsprechende leitfähige Schicht des Koppelelementes mit dem Reflektor insgesamt elektrisch leitend verbunden sein.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das stabförmige Koppelelement 21 röhr- oder zylinderförmig gestaltet und dabei durch eine mit diesem stabformigen Koppelelement 21 fluchtende Bohrung 23 von der Rückseite 3a des Reflektors eingeschoben, bis ein entsprechender Stufenabsatz 21a des hohlzylinderförmigen Koppelelementes 21 auf der rückwärtigen Seite des Reflektors 3 anschlägt. Mit andere Worten ist der Außenumfang des Abschnittes 21b des Koppelelementes 21 unterhalb des Stufenabsatzes 21a breiter als die Bohrung 23, so dass das zylinderförmige Koppelelement 21 nur soweit in die Bohrung 23 eingeschoben werden kann, bis der erwähnte Stufenabsatz 21a am Reflektor rückseitig anschlägt. In dieser Position wird das Koppelelement 21 bevorzugt durch löten elektrisch-galvanisch mit dem bevorzugt aus einem Reflektorblech bestehenden Reflektor 3 verbunden. Auf dieses stabförmige Koppelelement 21 ist dann ein hohlzylinderförmiger Isolator 25 aufgesteckt, wobei der Innendurchmesser und der Innenquerschnitt des Isolators 25 an den Außenquerschnitt und die Außenform des stabformigen Koppelelements 21 bevorzugt angepasst ist. Bei einem hohlzylinderförmigen Koppelelement 21 ist mit anderen Worten auch der Isolator hohlzylinderförmig gestaltet und sitzt mehr oder weniger zumindest fast spielfrei oder nur mit wenigem Spiel auf dem Koppelelement 21.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der hohlzylinderför- mige Isolator 25 unten liegend, also benachbart zum Reflektor 3 mit einem umlaufenden Rand oder Flansch 25a versehen, worüber der Isolator 25 auf der Front- oder Vorderseite 3b des Reflektors aufliegt.
Nunmehr muss lediglich die Strahlerstruktur mit ihrer Trägereinrichtung 15, in deren Innerem eine Axialbohrung 15a eingebracht ist, auf den mit einer axialen Innenaus- nehmung versehenen Isolator 25 aufgesteckt werden. Dabei ist der Innendurchmesser und die- Innenquerschnittsform der Axialbohrung 15a wiederum an die Außenabmessung und die horizontale Querschnittsform des Isolators 25 angepasst, so dass auch die Trägereinrichtung zumindest näherungs- weise spielfrei oder nur mit geringem Spiel auf den Isolator 25 aufgesteckt werden kann.
Bevorzugt wird dabei die Trägereinrichtung mit ihrer Axialbohrung 15a so weit auf den Isolator 25 aufgeschoben, bis die Trägereinrichtung 15 mit ihrer dem Reflektor 3 zugrunde liegenden unteren Stirnseite 15b nunmehr auf dem zum Isolator 25 gehörenden nicht-leitenden Rand oder Flansch 25a aufliegt. Daraus ist also ersichtlich, dass für die Befestigung und Montage der Strahleranordnung 11 ein Lötvorgang zur Befestigung der Trägereinrichtung auf dem Reflektor 3 nicht notwendig ist.
Ebenso könnten die axialen Längenverhältnisse so sein, dass beim Aufsetzen des Strahlers dessen Trägereinrichtung 15 soweit auf den Isolator 25 aufgeschoben wird, bis die vom Reflektor 3 abgewandt liegende obere Stirnseite 25b an einem entsprechenden oberen, dem Reflektor 3 zugewandt liegenden Anschlag 15c der Strahleranordnung bzw. der
zugehörigen Trägereinrichtung anschlägt, und zwar so, dass die untere Stirnseite 15b der Trägereinrichtung 15 im zumindest geringem Abstand vor dem Reflektor 3 endet und dort den Reflektor 3 nicht kontaktieren kann.
Schließlich ist im gezeigten Ausführungsbeispiel auch noch ein die Trägereinrichtung 15 der Strahlereinrichtung 11 umgebender auf dem Reflektor angebrachter Zentrier- oder Fixiersockel 22 vorgesehen, der ebenfalls die Trägerein- richtung in der gewünschten Fixierlage hält. Dazu ist der Sockel 22 mit einer entsprechenden inneren Aufnahme versehen sowie einem Auflageabschnitt 22a, so dass die aufgesetzte in der Regel leitende Trägereinrichtung 15 der Strahleranordnung 11 nicht elektrisch-galvanisch in Kon- takt mit dem Reflektor 3 kommen kann. Der Sockel 22 bzw. die Sockel-Trägereinrichtung 22 kann dann beispielsweise mit Rast- oder Zentrierzonen versehen sein, die durch entsprechende Bohrungen oder Ausstanzungen den Reflektor durchgreifen und daher leicht nach Art einer Schnappver- bindung auf dem Reflektor aufgesetzt und daran befestigt werden können. Eine derartige Sockel-Zentrierung 22 ist auch vor allem dann geeignet, wenn kein Isolator verwendet wird, so dass dadurch . die Trägereinrichtung 15 in nicht elektrisch-galvanischen Kontakt zu dem stabformigen Kop- pelelement 21 vor dem Reflektor 3 verankert werden kann.
Grundsätzlich kann die Trägereinrichtung 15 aber auch so gestaltet sein, dass deren untere, dem Reflektor 3 zugewandt liegende Stirnseite und vielleicht noch daran angrenzend in einer gewissen sich von dieser Stirnseite aus axial erhebenden Höhe nicht leitend ausgestaltet ist, oder mit einem nicht leitenden Überzug versehen ist, um hier eine elektrisch-galvanische Kontaktierung mit dem
Reflektorblech oder Reflektor 3 zu vermeiden. In diesem Fall könnte auch auf den erwähnten Fixiersockel 3 verzichtet werden.
Zum besseren Verständnis wird nachfolgend auf die perspektivischen Darstellungen gemäß Figur 7a bis 7e eingegangen.
In Figur 7a ist in perspektivischer Darstellung der Re- flektor 3 ausschnittsweise gezeigt, auf welchem vier Koppelelemente 21 in rohrförmiger Gestaltung sitzend angeordnet sind. Wie erläutert, sind diese leitenden Koppelelemente 21 mit dem Reflektor 3 elektrisch-galvanisch verbunden. Die stab- oder rohrförmigen Koppelelemente 21 sitzen in Draufsicht an den Eckpunkten eines Quadrates.
Darauf aufgesteckt wird ein elektrisch nicht leitender Sockel 22, in welchem vier kreisförmige Durchbrüche 22a eingebracht sind, damit dieser Sockel 22 auf die rohrför- migen Koppelelemente 21 aufgeschoben werden kann, bis der Sockel mit seiner Unterseite auf der Reflektoroberseite aufliegt.
In die Ausnehmungen 22a werden die in Figur 7a gezeigten vier separaten rohrförmigen oder hohlzylinderförmigen Isolatoren 25 aufgesteckt, die mit ihrem unteren stirnseitigen Rand entweder im Bereich der Ausnehmungen 22a im Sockel 22 zu liegen kommen oder die im Sockel 22 vorgesehenen Öffnungen 22a durchsetzen und mit ihren unteren Stirnseiten dann auf der Reflektorfläche aufliegen.
Figur 7b zeigt den Zustand, wenn auf die Koppelelemente 21 der Sockel 22 und die rohrförmigen Isolatoren 25 aufge-
steckt sind.
Anschließend wir die Strahleranordnung 11 mit ihrer Trägereinrichtung 15 (also ihrer Symmetrierung) auf die rohrförmigen Isolatoren 25 aufgesteckt, die dann in den entsprechenden rohrförmigen Ausnehmungen in der Trägereinrichtung 15 der Strahleranordnung 11 zu liegen kommen. Die Unterseite der Trägereinrichtung 15 kommt innerhalb des Sockels 22 bzw. des Sockelrandes zu liegen, wie dies in Figur 7d zu ersehen ist.
In Figur 7e ist nochmals die gesamte Anordnung und der Aufbau in explosionsartiger perspektivischer Darstellung wiedergegeben.
Durch die geschilderten Maßnahmen wird eine kapazitive Außenleiterkopplung 29 realisiert, wobei die zwei die kapazitiven Außenleiterkopplungen 29 bewirkenden Koppelteile zum einen aus dem mit dem Reflektor elektrisch-gal- vanisch verbundenen Koppelelement 21 und zum anderen aus der Trägereinrichtung 15 bzw. den die Axialbohrung 15' und die Trägereinrichtung umgebenden Abschnitt der Trägereinrichtung 15 besteht, der wie aus dem Ausführungsbeispiel ersichtlich ist, parallel zum Koppelelement 21 zu liegen kommt. Es handelt sich entsprechend dem erläuterten Ausführungsbeispiel um eine koaxiale kapazitive Kopplung, bei der innenliegend das hohlzylinderförmige Koppelelement 21 angeordnet ist, zu welchem außenliegend und dieses Koppelelement 21 in Umfangsrichtung umkreisend der entsprechende Abschnitt der Trägereinrichtung 15 zu liegen kommt.
Die erwähnte Kopplung ist vor allem dann kapazitiv, wenn die Längserstreckung der hohlzylinderförmigen Koppelele-
mente 21 vom Reflektor 3 ausgehend klein ist im Verhältnis zur Wellenlänge. In diesem Fall ist die Kopplung im Wesentlichen kapazitiv und ein induktiver Anteil ist vernachlässigbar. Ab einer Länge von 0,1 Wellenlänge (λ) machen sich jedoch Hochfrequenz-Effekte bemerkbar. Der Strom, der von einem Ende (Anschlussende des Koppelelementes 21 auf dem Reflektor) zum offenen Ende fließt, erfährt über diesen Weg eines Phasendrehung. Bei 0,25 Wellenlängen (λ) beträgt die Phasendrehung 90°. Das Strom-Minimum am offenen Ende der Koppelelemente 21 führt zu einem Strom- Maximum am gegenüberliegenden Ende (Anschlussende) , und das Spannungsmaximum am offenen Ende an den Koppelelementen 21 ergibt ein Spannungsminimum am gegenüberliegenden Ende. Bei axialen Längserstreckungen, die größer als 0,25 der Wellenlänge (λ) sind, bzw. bei einer Erhöhung der Frequenz entfernt man sich wieder vom idealen Kurzschluss, wobei die Eingangsimpedanz jetzt einen induktiven Blindwiderstand aufweist. Bei einer halben Wellenlänge ist die Eingangsimpedanz wieder ein Leerlauf, was für den vorlie- genden Anwendungsfall kaum praktische Bedeutung hat.
Nur der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass das elektrisch leitfähige oder mit einer elektrisch leitfähigen Oberfläche versehene stabförmige Koppelelement 21 ebenfalls kapazitiv an der Unterseite mit dem Reflektor 3 verbunden sein könnte, was im vorliegenden Fall aber als weniger vorteilhaft gewünscht ist.
Um möglicherweise die lediglich durch Aufschieben anzu- bringende Antennenanordnung 1 auf dem Reflektor zu fixieren, kann beispielsweise an der Unterseite der Trägereinrichtung 15 eine vorstehende Nase angebracht sein, die in eine entsprechende Ausnehmung im Reflektor diesen bevor-
zugt durchgreifend einrastet. Dadurch kann eine einfache Schnappverbindung geschaffen werden. Zum Entfernen muss die den Reflektor hintergreifende Nase dann lediglich verbogen werden, um die Antennenanordnung wieder nach oben hin vom stabformigen Koppelelement 21 abzuheben.
Um die Strahleranordnung funktionsmäßig anzuschließen, ist es dabei lediglich erforderlich, beispielsweise ein Koaxialkabel 31 am Koaxialkabelende 31a auf der Rückseite des Reflektors 3 entsprechend vorzubereiten, d.h. beispielsweise einen entsprechend abisolierten Abschnitt des Außenleiters 31b beispielsweise durch Löten mit dem leitfähigen Koppelelement 21 elektrisch zu verbinden. Das Koaxialkabel 31 kann dabei parallel auf der Rückseite des Reflektors verlegt sein und ein einer Radialöffnung oder Radialbohrung in dem über die Rückseite des Reflektors nach unten überstehenden Abschnittes des stabformigen Koppelelementes bis in diesen Bereich des Stufenabsatzes 21a hinein verlegt und dort elektrisch angeschlossen sein. Ein entspre- chender axial überstehender Abschnitt des Innenleiters 31c kann dann mit einem vorbereiteten Innenleiterabschnitt 37 unten verlötet werden, der im gezeigten Ausführungsbeispiel nach Art eines umgekehrten L gestaltet ist und von oben her so in eine entsprechende Ausnehmung 21a des stab- förmigen Koppelelementes 21 von dessen oberer offenen Stirnseite her koaxial zur Längsachse des Koppelelementes 21 eingefügt wird. Der obere eine Verbindung mit der gegenüberliegenden Dipolhälfte 13 bewirkende Endabschnitt 37a dieser Innenleiterstruktur kommt dann in einer ent- sprechenden quer verlaufenden Ausnehmung 39 in der Dipolstrahlerstruktur zu liegen und kann dabei an seinem freien Ende an einer Lötstelle elektrisch-galvanisch angeschlossen werden. Die Lötstelle 38 befindet sich bei dem Aus-
führungsbeispiel gemäß Figur 4 an einem oberen Vorsprung 41a eines stirnseitig verschlossenen elektrisch leitfähigen Hohlzylinders 41, der in einer weiteren axialen Bohrung 41b der Trägereinrichtung 15 sitzt und damit elek- frisch leitend verbunden ist.
Die Länge der Trägereinrichtung und/oder die Länge des stabförmiges Koppelelements 21 beträgt ungefähr λ/4 ± < 30 % hiervon, also ungefähr λ/4 * (1 ± < 0,3)
wobei λ jeweils eine Wellenlänge des zu übertragenden Frequenzbandes ist, vorzugsweise die Mitte des jeweils zu übertragenden Frequenzbandes.
Wie aus der Schnittdarstellung gemäß Figur 4 zu ersehen ist, ist der oben stirnseitig geschlossene Zylinder 41, der insgesamt elektrisch leitend ist, oder zumindest elek- frisch leitende Abschnitte umfasst, so dimensioniert und angeordnet, dass dessen Umfangsflache und obere Stirnfläche sowie der vorstehende Zapfen 41a mit der Dipolstruktur oder der zugehörigen Trägereinrichtung 15 nicht elektrisch-galvanisch verbunden ist. Allerdings ist der Hohlzylinder 41 an seiner Unterseite vorzugsweise über einen umlaufenden Bund 41c dem Reflektorblech elektrischgalvanisch verbunden. Da die Länge dieses Hohlzylinders 41 bevorzugt um λ/4 ± vorzugsweise weniger als 30% davon beträgt, führt dies dazu, dass obenliegend letztlich der Innenleiter 31c des koaxialen Speisekabels mit der zugehörigen Dipolhälfte, also im Bereich an dem Hohlzylinder 41 obenliegend nach Art eines Kurzschlusses verbunden ist, der am Fuß des Hohlzylinders, an dem dieser mit dem Re-
flektor 3 elektrisch verbunden ist, in einen Leerlauf transformiert wird. Umgekehrt führt der Aufbau ebenso dazu, dass ein Leerlauf am oberen Ende des Hohlzylinders in einem Kurzschluss am Fuß des Hohlzylinders transfor- miert wird.
Abweichend nach dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4 könnte aber bei der Lötstelle 38 auch eine direkte elektrisch-galvanische Verbindung zu der zugehörigen Di- polhälfte hergestellt sein, so dass abweichend vom Dipol 4 die zugehörige Dipolhälfte über den Innenleiterabschnitt 37 mit dem Innenleiter 31c des koaxialen Speisekabels nicht kapazitiv und/oder induktiv, sondern direkt elektrisch-galvanisch verbunden ist. Dies ist anhand von Figur 4a dargestellt. Dort ist nämlich der Innenleiterabschnitt 37 mit seinem Endabschnitt 37a direkt am inneren Anschlussende einer zugehörigen Dipolhälfte 11a angeschlossen, d.h. elektrisch-galvanisch mittels beispielsweise einer Lötverbindung angeschlossen. Zur Erzielung einer hohen Symmetrie ist der Träger 15 unterhalb des Endabschnittes 37a aber ebenfalls mit einer axialen Längsbohrung versehen, in welcher auch in diesem Ausführungsbeispiel der elektrisch leitfähige Zylinder oder Hohlzylinder 41 eingesetzt und an seinem Fußpunkt mit dem Reflektor 3 elektrisch-galvanisch kontaktiert ist. Dieser Zylinder 41 ist ansonsten nicht mittels einer metallischen Verbindungsbrücke mit dem Träger 15 elektrisch kontaktiert .
Bei einer dualpolarisierten Dipolstruktur entsprechend den Figuren 1 und 3 ist der Aufbau, wie er anhand der Querschnittsdarstellung gemäß Figur 4 erläutert wurde, in einer um 90' versetzten weiteren senkrecht zur Reflektor-
ebene stehenden Schnittdarstellung gleich, da bei einer dualpolarisierten Dipolstruktur vier axiale Bohrungen in der Trägereinrichtung vorgesehen sind, und zwar mit zwei kapazitiven Außenleiterkopplungen .
Anhand von Figur 5 ist eine Abwandlung insoweit gezeigt, als hier eine kapazitive Innenleiterkopplung vorgesehen ist, bei welcher ein Innenleiterabschnitt 37b in den oben offenen Hohlzylinder 41b eintaucht und dort frei endet. Mit anderen Worten ist also dazu der Innenleiterabschnitt 37 mit seinem etwa stabformigen, durch das hohle Koppelelement 21 hindurch geführten Leitungsabschnitt und den sich daran anschließenden oberen im wesentlichen parallel zur Reflektorebene verlaufenden weiteren Leitungsabschnitt 37a mit einem zweiten Innenleiterabschnitt 37b versehen, der in geeigneter Länge in die Axialbohrung 34a der Trägereinrichtung 15 eintaucht. Der Hohlzylinder 41 ist dabei mit der elektrisch leitenden Trägereinrichtung 15 ebenfalls nicht elektrisch-galvanisch verbunden, sondern sitzt elektrisch-galvanisch angebunden lediglich auf dem Reflektor 3, so dass ein Leerlauf am oberen Ende des Hohlzylinders 41 in einen virtuellen Kurzschluss am Fuß des Hohlzylinders 41 transformiert wird, und umgekehrt ein virtueller Kurzschluss am oberen Ende des Hohlzylinders in einen Leerlauf an dessen Fuß im Bereich des Reflektors 3 transformiert wird. .
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 6 ist abweichend zu Figur 1 gezeigt, dass dort das koaxiale Speisekabel 31 in der Axialbohrung des hohlen Koppelelementes 21 von der rückwärtigen Seite des Reflektors 3 durch die dort ausgebildete Bohrung 21a hindurch verlegt ist. In diesem Fall ist ein entsprechend abisolierter Abschnitt am Ende 31a
des Koaxialkabels freigelegt, so dass der dortige Außenleiterabschnitt 31b beispielsweise an der Kontaktstelle 32 (Kontaktring 32) beispielsweise durch Löten nunmehr am oberen Ende des stabformigen hohlzylinderförmi- gen Koppelelementes 21 elektrisch-galvanisch angeschlossen und damit verbunden ist.
Ein nach oben hin überstehender Innenleiterabschnitt 31c ist dann über einen Leitungsbügel 42 mit der jeweils ge- genüberliegenden Dipolhälfte 13 elektrisch verbunden, und zwar beispielsweise an einer mit Figur 4 vergleichbaren Lötstelle 38 an einer dort vorgesehenen stirnseitig verschlossenen Hohlzylinderanordnung 41.
Anhand von Figur 7 ist lediglich gezeigt, dass die anhand von Figur 6 beschriebene elektrische Anschlussmöglichkeit des Außenleiters am oberen Ende des Koppelelementes 21 auch dann möglich ist, wenn der Innenleiter wiederum kapazitiv mit der gegenüberliegenden Dipolhälfte gekoppelt ist. Dazu ist der erwähnte Bügel 42 mit einem entsprechenden Innenleiter 37b elektrisch verbunden, wie dies grundsätzlich anhand von Figur 5 erläutert wurde.
In Figuren 6 und 7 ist neben dem koaxialen Speisekabel 31 noch ein weiteres koaxiales Speisekabel 31' gezeigt, das im gezeigten Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 6 und 7 zur Einspeisung der beiden weiteren Dipolhälften dient, die zu den ersten Dipolhälften senkrecht stehen. Wird mit anderen Worten das Speisekabel 31 zur Speisung der zugehörigen Dipolhälften verwendet, die beispielsweise gemäß Figur 1 in der Polarisationsebene 12a strahlen, so dient das koaxiale Speisekabel 31' zur Anspeisung der um 90° versetzt liegenden Dipolhälften, die gemäß der Polarisationsebene
12b senden oder empfangen.
Schließlich ist anhand der Figuren 6 und 7 auch gezeigt, dass der bei den Figuren 4 und 5 erwähnte Anschlag 21a beim stabformigen Koppelelement 21 in der montierten Stellung nicht auf der rückwärtigen Seite 3a des Reflektors 3 zu liegen kommen muss, sondern dass ein entsprechend umgekehrt ausgerichteter Anschlag 21a am Koppelelement 21 auch so ausgebildet sein kann, dass das Koppelelement 21b von oben her in die Bohrung 23 des Reflektors 3 eingeschoben werden kann, bis der in Umfangsrichtung oder in Teilen in Umfangsrichtung radial vorstehende Anschlag 21b an der Reflektoroberseite 3b des Reflektors 3 anschlägt.
• Nachfolgend wird auf die schematische Seitenansicht gemäß Figur 8 und die Draufsicht gemäß Figur 9 Bezug genommen, in welcher eine lediglich in einer Polarisationsebene strahlende Strahleranordnung 11 gezeigt ist, die aus einem Dipol 11 mit zwei diametral gegenüberliegenden Dipolhälf- ten 11a und 11b besteht.
Anhand von Figur 8 und 9 soll dabei lediglich verdeutlicht werden, dass die geschilderte erfindungsgemäße, insbesondere kapazitive und/oder gegebenenfalls auch induktive Kopplung auch mit einem einfachen Dipolstrahler möglich ist .
Bauteile mit gleichen Bezugszeichen zu den vorausgegangenen Ausführungsbeispielen bezeichnen insoweit zumindest funktionsgleiche Teile. Es wird insoweit auf die vorausgegangenen Ausführungsbeispiele verwiesen.
Schließlich wird nachfolgend noch auf ein weiteres Aus-
führungsbeispiel gemäß Figur 10 Bezug genommen, welches ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel insbesondere zu den Ausführungsbeispielen 1 bis 5 darstellt.
In Abweichung zu den eingangs erläuterten Ausführungsbeispielen wird hier eine kapazitive (und/oder gegebenenfalls induktive) Kopplung realisiert, insbesondere eine sogenannte kapazitive und/oder induktive Außenleiterkopplung im Sinne einer Umkehrung des Kopplungsprinzipes derge- stalt, dass nunmehr das mit dem Reflektor 3 elektrischgalvanisch verbundene Koppelelement 21 topfförmig gestaltet ist, und nunmehr die elektrisch leitfähige Trägereinrichtung 15 einer Strahleranordnung 11 in dieses topfför- mige Koppelelement 21 eingesteckt wird. Dabei ist die Trägereinrichtung 15 sowohl von dem Koppelelement 21 als auch von dem elektrisch leitfähigen Reflektor 3 unter Verwendung einer elektrisch-galvanischen Verbindung getrennt, wozu ebenfalls wieder bevorzugt ein Isolator 25 verwendet wird. Auch dieser Isolator 25 ist in dem ge- zeigten Ausführungsbeispiel topfförmig gestaltet und wird zunächst in das topfförmige Koppelelement 21 eingefügt, wobei der Isolator 15 in seinem Bodenbereich nach unten überstehend einen rohrförmigen, im gezeigten Ausführungsbeispiel zylinderförmigen Ansatz 25b aufweist, wodurch ein nach unten offener, im gezeigten Ausführungsbeispiel zy- linderförmiger Rohrabschnitt gebildet wird. Auch die Trägereinrichtung 15 ist mit einem über die untere Stirnseite nach unten überstehenden rohrförmig verlängerten Ansatz 15 f versehen, der nunmehr durch den rohrförmigen Ansatz 25b des Isolators 25 zusätzlich zentriert gehalten und in elektrisch nicht-leitendem, (Masse-) Kontakt mit dem Reflektor 3 positioniert ist. Über die untere Stirnöffnung dieses Ansatzes 15f der Trägereinrichtung 15 kann dann der
Innenleiter einer koaxialen Speiseleitung 31 entsprechend angeschlossen werden, wobei wie im geschilderten Sinne über eine Innenleiter-Zwischenverbindung 37 die entsprechende Dipolhälfte eines Dipolstrahlers gespeist werden kann. Eine Innenleiter-Zwischenverbindung 37 ist dabei wieder mittels isolierendem Abstandshalter im Inneren der rohrförmigen Trägereinrichtung 15 gehalten, worüber der Innenleiter eines Koaxialkabels mit der zugehörigen Dipolhälfte elektrisch verbunden werden kann. Der Außenlei- ter 31b einer koaxialen Speiseleitung muss dann in geeigneter Weise wiederum mit dem topfförmigen Koppelelement 31 bevorzugt elektrisch-galvanisch verbunden werden, wobei hier eine Lötverbindung vom Außenleiter 31b der koaxialen Speiseleitung 31 zur Unterseite des Reflektors 3 herge- stellt werden kann, bevorzugt in der Nähe des Fußpunktes, an welchem das topfförmige Koppelelement 21 mit dem Reflektor 3 elektrisch-galvanisch verbunden ist.