Verfahren zur Herstellung lichtemittierender Halbleiterdioden auf einer Platine und Leuchteinheiten mit integrierter Platine
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung mindestens einer lichtemittierenden Halbleiterdiode auf einer elektrische Leiterbahnen umfassenden Platine sowie eine Leuchteinheit, die eine elektrische Leiterbahnen aufweisende, mit mindestens einem lichtemittierenden Chip bestückte Platine und mindestens einen, einen lichtemittierenden Chip oder eine
Gruppe von lichtemittierenden Chips kontaktierend umgebenden Lichtverteilkörper umfasst.
Eine lichtemittierende Halbleiterdiode, beispielsweise eine Leuchtdiode oder eine Laserdiode, umfasst üblicherweise einen elektrischen Teil und einen diesen mindestens bereichsweise umgebenden, zumindest weitgehend transparenten Lichtverteilkörper. Derartige Lumineszenzdioden werden beispielsweise in Leuchten für Automobile, für die Zimmerbeleuchtung, in Licht- modulen für die Kommunikation, in Straßenleuchten etc. eingesetzt.
Eine Leuchteinheit kann mehrere, auf einer Platine hergestellte lichtemittierende Halbleiterdioden umfassen.
Das hier als Platine bezeichnete Bauteil kann biegesteif oder biegeweich sein. Es kann auch folienförmig sein, wobei die Folie biegesteif oder biegeweich sein kann.
Aus der JP 61 001 067 A ist ein Verfahren zur Herstellung von Leuchtdioden bekannt. Der auf die Platine aufgesetzte lichtemittierende Chip wird zur Bildung des Lichtverteilkörpers im Harzgießverfahren mit einem Harz umgössen, das die schmalen Durchbrüche der Platine durchdringt . Bei der Trocknung des Harzes erfolgt eine starke Schrumpfung des Werkstoffes, wodurch sich die Geometrie des Lichtverteilkörpers ändert. Mit diesem Verfahren können daher nur geometrisch einfache Leuchtdioden hergestellt werden. Außerdem ist die Zugfes- tigkeit des Harzes gering. Sowohl bei der Herstellung als auch beim Betrieb, beispielsweise mit einem lichtemittierenden Chip hoher Leistung, können so mechanische Beanspruchungen auftreten. Beispielsweise bricht der Lichtverteilkörper auseinander. Die Leuchteinheit versagt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Problemstellung zugrunde, ein Verfahren zur wiederholbaren Herstellung einer lichtemit- tierenden Halbleiterdiode hoher Leistung auf einer Platine zu entwickeln sowie eine entsprechende Leuchteinheit mit integrierter Platine.
Diese Problemstellung wird mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bei der Herstellung wird mindestens ein lichtemittierender Halbleiterchip auf die Platine aufgesetzt. Danach wird der lichtemittierende Halbleiterchip thermisch leitend, elektrisch und mechanisch mit der Platine verbunden. Die so vormontierte Platine wird in eine Spritzgießform eingesetzt. Anschließend wird die Spritzgießform mit einem Thermoplast ausgespritzt, der die Platine durch mindestens einen Durchbruch durchdringt oder die Platine umfließt.
Der so erzeugte Lichtverteilkörper besteht aus einem Thermoplast. Er ragt durch mindestens einen Durchbruch der Platine mit zumindest einem Durchgriffssteg hindurch und liegt sowohl an der Bestückungsseite als auch an der der Bestückungsseite abgewandten anderen Seite der Platine an. Die minimale Querschnittsfläche eines einzelnen Durchgriffsstegs beträgt mindestens 10% der Anlagefläche des Lichtverteilkörpers an der Bestückungsseite und am lichtemittierenden Chip. Die minimale Abmessung der Querschnittsfläche ist mindestens ein Fünftel der maximalen Abmessung der Querschnittsfläche und die Anlagefläche des Lichtverteilkörpers an der anderen Seite der Platine beträgt mindestens 75% der Querschnittsfläche.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung schematisch dargestellter Ausführungsformen.
Figur 1 Leuchtdiode, auf einer Platine montiert;
Figur 2 Leuchtdiode, wie Figur 1 mit Chipträger;
Figur 3 Leuchtdiode mit integrierter optischer Linse;
Figur 4 Leuchtdiode mit Bonddraht;
Figur 5 Leuchtdiode wie Figur 2 mit Bonddraht;
Figur 6 Leuchtdiode mit zwei Bonddrähten;
Figur 7 Leuchtdiode nach Figur 2 in dimetrischer Ansicht;
Figur 8 Leuchtdiode mit Lichtleiter;
Figur 9 Längsschnitt einer Leuchteinheit;
Figur 10 Teilquerschnitt einer Leuchteinheit nach Figur 9;
Figur 11 Teildraufsicht einer Leuchteinheit nach Figur 9;
Figur 12 Längsschnitt einer Leuchteinheit mit einer gitterförmigen Platine;
Figur 13: Teilguerschnitt einer Leuchteinheit nach Figur 12; Figur 14: Teildraufsicht einer Leuchteinheit nach Figur 12.
Die Figur 1 zeigt eine einzelne Leuchtdiode (20) , die auf einer Platine (10) hergestellt ist. Diese Leuchtdiode (20) ist beispielsweise eine einzelne einer Vielzahl von Leuchtdioden (20) , die auf einer gemeinsamen Platine (10) unlösbar aufgebaut sind.
Die Platine (10) ist beispielsweise eine biegesteife Platte aus Kunststoff oder einem aus elektrisch nichtleitenden Werkstoffen aufgebauten Verbundwerkstoff, auf deren Oberseite (11) oder Unterseite elektrische Leiterbahnen (12, 13) aufgebracht sind. Die Leiterbahnen (12, 13) sind zumindest bereichsweise mit einer Passivierungsschicht (14) überzogen.
Die Platine (10) kann beispielsweise auch eine Metallplatine sein, auf deren z.B. isolierten Oberfläche Leiterbahnen aufla- miniert sind.
In der Platine (10) sind z.B. drei Durchbrüche (15, 16) angeordnet. Zwei Durchbrüche (15) liegen im Bereich der Leiterbahnen (12, 13), ein Durchbruch (16) außerhalb der Leiterbah- nen (12, 13). Der Abstand der beiden Durchbrüche (15) zueinander entspricht beispielsweise dem Abstand des hier links dargestellten Durchbruchs (15) zum Durchbruch (16) .
Die Durchbrüche (15), vgl. Figur 7, sind z.B. Langlöcher, die die Leiterbahnen (12, 13) und die Platine (10) durchdringen. Sie sind hier beispielsweise parallel zueinander angeordnet.
Der Durchbruch (16) ist hier beispielsweise ebenfalls ein Langloch, das parallel zu den Langlöchern (15) liegt und etwa
halb so lang wie diese ist. Die an der Oberseite (11) liegende Begrenzungskante des Langlochs (16) ist eine Ausrichtkante (18) .
Zur Herstellung der Leuchtdiode (20) wird auf die derart vorbereitete Platine (10) ein lichtemittierender Halbleiterchip (21) aufgesetzt. Beim Aufsetzen wird seine Lage an der Ausrichtkante (18) ausgerichtet. Der lichtemittierende Halbleiterchip (21) wird mit einer z.B. elektrisch und thermisch leitenden Klebe- und/oder Lötverbindung (22) an den Stellen, die frei von der Passivierungsschicht (14) sind, auf den Leiterbahnen (12, 13) befestigt. Statt eines einzelnen lichtemittierenden Halbleiterchips (21) kann auch z.B. eine Gruppe lichtemittierender Halbleiterchips (21) auf die Platine (10) aufgesetzt und elektrisch und thermisch leitend mit den Leiterbahnen (12, 13) verbunden werden. Das hier als lichtemittierendes Halbleiterchip (21) bezeichnete Bauteil kann auch eine Gruppe einzelner lichtemittierende Halbleiterchips umfassen. Auch können weitere elektrische Bauteile, wie z.B. Wider- stände, Kondensatoren etc. integriert sein. Es kann eine Vielzahl elektrischer Anschlüsse aufweisen. Die so bestückte Platine (10) kann nun durch Anschluss der elektrischen Leiterbahnen (12, 13) an eine Gleichstromquelle elektrisch getestet werden .
Im nächsten Verfahrensschritt wird der Lichtverteilkörper (31) erzeugt. Hierzu wird die bestückte Platine (10) z.B. in eine hier nicht dargestellte Spritzgießform eingesetzt. Hierbei zeigt beispielsweise die Oberseite (11) der Platine (10) mit dem lichtemittierenden Halbleiterchip (21) nach unten. Beim Einsetzen in die Spritzgießform wird die Platine (10) mit der Ausrichtkante (18) an einer Gegenkontur der Spritzgießform angelegt und ausgerichtet .
Nach dem Schließen der Spritzgießform wird ein Thermoplast, z.B. PMMA, in den Hohlraum der Spritzgießform eingespritzt. Die in der Form befindliche Luft wird verdrängt und/oder abgesaugt. Die Hohlräume der Form werden mit Thermoplast gefüllt. Ggf. wird der Zwischenraum (23) zwischen dem lichtemittierenden Halbleiterchip (21) und der Platine (10) vorab mit einem anderen Werkstoff gefüllt. Der Thermoplast dringt durch die Durchbrüche (15) der Platine (10) hindurch und hintergreift die Platine (10) . Die Spritzgießform wird in der Gestalt des Lichtverteilkörpers (31) auf der Platine (10) abgebildet. Der so erzeugte Lichtverteilkörper (31) hat beispielsweise die Gestalt eines Halbellipsoids . Er ist homogen und hochtransparent .
Durch das Hintergreifen wird die Leuchtdiode (20) fest mit der Platine (10) verbunden und ist von dieser nur unter Zerstörung lösbar.
Nach der Herstellung des Lichtverteilkörpers (31) stehen die elektrischen Leiterbahnen (12, 13) beispielsweise in radialer Richtung über den Lichtverteilkörper (31) über.
Die so hergestellte Leuchtdiode (20) kann nun aus der Spritzgießform entnommen werden. Beim Trocknen und Erkalten ändert sich die Gestalt des Lichtverteilkörpers (31) im wesentlichen nicht .
Die Leuchtdiode (20) auf der Platine (10) kann anschließend in einem weiteren Bearbeitungsschritt nochmals umspritzt werden. Die Bearbeitungsschritte können räumlich und/oder zeitlich getrennt sein. Hierbei kann z.B. eine optische Linse an die Leuchtdiode (20) angeformt werden. Bei einer derartigen Verfahrensschrittfolge kann beispielsweise im ersten Spritzgieß-
schritt ein Standardmodul hergestellt werden, das dann im zweiten Spritzgießschritt die endgültige Gestalt erhält.
Mit diesem Verfahren ist eine lichtemittierende Halbleiterdi- ode hoher Leistung auf einer Platine wiederholbar herstellbar. Dabei entsteht ein homogener Lichtverteilkörper, dessen Gestalt sich nach der Entnahme aus der Spritzgießform nicht ändert. Außerdem kann mit diesem Verfahren eine Vielzahl von Gestaltungen der lichtemittierenden Halbleiterdiode verwirk- licht werden. Der Lichtverteilkörper kann - nur im Spritzgussverfahren herstellbare - Hinterschnitte aufweisen, er kann eine optische Linse, eine Freiformfläche, eine Diffraktionsoberfläche oder eine Fraktionsoberfläche etc. umfassen.
Die Figur 2 zeigt eine Leuchtdiode (20) mit einem Chipträger (24) . Der Chipträger (24) kann beispielsweise ein Wärmeisolator, ein Reflektor, ein Kühlkörper etc. sein. Er kann z.B. auch mehrschichtig aufgebaut sein. So kann der Chipträ- ger (24) eine thermische Isolationsschicht umfassen, auf die eine reflektierende Schicht aufgebracht ist. Der Chipträger (24) kann auch elektrisch leitende Bereiche aufweisen.
Bei der Herstellung der Leuchtdiode (20) auf der Platine (10) wird z.B. zunächst der lichtemittierende Halbleiterchip (21) auf den Chipträger (24) aufgesetzt und beispielsweise durch eine elektrisch und thermisch leitende Klebe- und/oder Lötverbindung (22) mit einem elektrisch leitenden Bereich des Chipträgers (24) verbunden.
Der lichtemittierende Halbleiterchip (21) wird dann zusammen mit dem Chipträger (24) auf die Platine (10) aufgesetzt und an der Ausrichtkante (18) ausgerichtet. Hierbei wird z.B. eine elektrisch und thermisch leitende Klebe- und Lötverbin-
d ng (26) zwischen dem Chipträger (24) und der Platine (10) hergestellt und so der lichtemittierende Halbleiterchip (21) mit der Platine (10) elektrisch verbunden.
Die so bestückte Platine (10) wird dann, wie im ersten Ausführungsbeispiel beschrieben, in eine Spritzgießform eingesetzt, mittels der Ausrichtkante (18) ausgerichtet und umspritzt.
Die Figur 3 zeigt eine Leuchtdiode (20) mit einer integrierten optischen Linse (32). Die Platine (10) hat hier beispielsweise zwei Ausrichtkanten (18, 19). Die Ausrichtkanten (18, 19) sind z.B. zwei Außenkanten der Platine (10), die senkrecht zueinander angeordnet sind.
Bei der Montage des lichtemittierenden Halbleiterchips (21) auf der Platine (10) wird die Lage des lichtemittierenden Halbleiterchips (21) zu der Platine (10) mittels der Ausrichtkanten (18, 19) justiert.
Wird die mit dem lichtemittierenden Halbleiterchip (21) bestückte Platine (10) in die Spritzgießform eingesetzt, wird sie beispielsweise mit den Ausrichtkanten (18, 19) an einer Gegenkontur in der Spritzgießform ausgerichtet.
Bei der Einbringung des Thermoplaste in die Spritzgießform umfließt dieser die Platine (10) und durchdringt die Durchbrüche (15) . Der beim Spritzgießen erzeugte - hier oberhalb der Platine (10) dargestellte - Lichtverteilkörper (31) kann z.B. die Gestalt eines Ellipsoidstumpfes haben, dessen Oberseite eine optische Linse (32) umfasst. Der Durchmesser dieses Ellipsoidstumpfes wächst z.B. stetig von der Platine (10) aus in Richtung der optischen Linse (32) . Der maximale Durchmesser des Ellipsoidstumpfes, er entspricht dem Durchmesser der opti-
sehen Linse (32), beträgt etwa das doppelte seiner Höhe. Sein minimaler Durchmesser nahe der Platine (10) beträgt z.B. etwa 80 % dieses Durchmessers.
Die optische Linse (32) ist hier eine plane Linse, die in den Lichtverteilkörper (31) integriert ist. Die optische Linse (32) kann aber auch die Gestalt einer Sammellinse, einer Streulinse, einer Prismenfläche, eine Freiformfläche, eine Fraktionsfläche, eine Diffraktionsfläche, etc. haben.
Die in den Figuren 4 und 5 dargestellten Leuchtdioden (20) sind ähnlich hergestellt wie die Leuchtdioden (20), die in den Figuren 1 und 2 gezeigt sind.
Der lichtemittierende Halbleiterchip (21) wird, ggf. auf einem Chipträger (24) vormontiert, auf die Platine (10) aufgesetzt und an der Ausrichtkante (18) ausgerichtet.
Bei diesen Ausführungsbeispielen wird der lichtemittierende Halbleiterchip (21) nur an einer Leiterbahn (12) mit einer Klebe- und Lötverbindung (22) befestigt. Die andere elektrische Leiterbahn (13) wird über einen Bonddraht (27) mit dem lichtemittierenden Halbleiterchip (21) elektrisch verbunden.
In der Figur 6 ist eine Leuchtdiode (20) dargestellt, bei der der lichtemittierende Halbleiterchip (21) mittels zweier Bonddrähte (27) mit den Leiterbahnen (12, 13) verbunden ist.
Der lichtemittierende Halbleiterchip (21) wird in eine Einsen- kung (41) der Platine (10) eingesetzt, die beispielsweise mit einer reflektierenden Schicht (42) beschichtet ist. Beim Ein-
setzen des lichtemittierenden Halbleiterchips (21) wird seine Lage z.B. an zwei Ausrichtkanten (18, 19) ausgerichtet.
Die Figur 8 zeigt eine Leuchtdiode (20) mit einem Lichtleiter (51) . Der Lichtleiter (51) kann starr oder flexibel sein. Er ist beispielsweise in den Lichtverteilkörper (31) mit einer Clipsverbindung (52) befestigt, an diesen angeformt, etc. Auch andere form- und/oder kraftschlüssige Verbindungen sind denk- bar.
Bei der Herstellung dieser Leuchtdiode (20) durchdringt der Werkstoff des Lichtverteilkörpers (31) die z.B. zwei großen Durchbrüche (15) . Der Lichtverteilkörper (31) hintergreift die Platine (10) und liegt auf der dem lichtemittierenden Halbleiterchip (21) abgewandten Seite der Platine (10) großflächig an der Platine (10) an.
Die Ausrichtkante (18) kann eine Kante einer Ausrichtfläche sein. Diese Ausrichtfläche kann z.B. die Innenwandung einer kegelförmigen oder zylindrischen Bohrung, die Wandung eines Zylinders, die Außenfläche der Platine (10) , die Wandung eines Zylinderstifts, etc. sein.
Beim Einsetzen der mit dem lichtemittierenden Halbleiterchip (21) bestückten Platine (10) in die Spritzgussform kann auch der lichtemittierende Halbleiterchip (21) gegenüber der Spritzgussform ausgerichtet werden. Hierbei kann der licht- emittierende Halbleiterchip (21) , beispielsweise normal zur optischen Achse des herzustellenden Lichtverteilkörpers (31) , in oder nahe des Ursprungsortes der Kontur des Lichtverteilkörpers (31) etc. angeordnet sein. Der Ursprungsort ist hierbei ein markanter Punkt in bezug auf eine physi-
kaiische Eigenschaft oder eine geometrische Randbedingung für die Beschreibung der Kontur des Lichtverteilkörpers (31) .
Beim Einsetzen der mit dem lichtemittierenden Chip (21) be- stückten Platine (10) in die Spritzgießform kann der lichtemittierende Halbleiterchip (21) unterhalb, oberhalb oder seitlich der Platine (10) liegen. Beim Spritzgießen kann der Thermoplast von der Seite des Lichtverteilkörpers (31) , von der Unterseite der Platine (10) oder von der Seite zugeführt werden.
Der Thermoplast kann eine Platine (10), die beispielsweise keine Durchbrüche (15) aufweist, umfließen. Der fertige Lichtverteilkörper (31) umgreift dann die Platine (10) .
Die Platine (10) kann mehrschichtig aufgebaut sein. So kann sie z.B. mehrere Lagen Leiterbahnen (12, 13) haben, sie kann einen Metallkern zur Wärmeableitung des lichtemittierenden Halbleiterchips (21) umfassen, eine Beschichtung auf- weisen, etc.
Die Platine (10) kann eine Folie sein, auf der Leiterbahnen (12, 13) aufgebracht sind. Eine Ausrichtkante (18) ist dann beispielsweise eine Begrenzungskante der Folie, ein ge- stanzter Durchbruch, etc.
Der lichtemittierende Chip (21) oder eine Gruppe von lichtemittierenden Chips (21) kann in allen dargestellten Ausführungsformen auch drei oder mehr elektrische Anschlüsse haben. Dies können elektrisch und/oder thermisch leitende Klebeverbindungen (22), Bonddrähte (27), etc. sein. Auch Kombinationen verschiedenartiger elektrischer Verbindungen sind denkbar. Die Leuchtdiode (20) kann beispielsweise dann je nach elektrischem
Anschluss in verschiedenen Helligkeitsstufen oder in verschiedenen Farben aufleuchten.
Der Thermoplast hat eine geringe optische Dämpfung. Die mit dem Verfahren hergestellten, auf einer Platine (10) hergestellten Leuchtdioden (20) , haben bei geringer Baugröße eine hohe Lichtausbeute.
Bei der Herstellung mehrerer Leuchtdioden (20) auf einer Pla- tine (10) können diese in eine gemeinsamen Spritzgussform eingesetzt werden. Die Spritzgussform kann dann für jeden einzelnen Lichtverteilkörper (31) einen einzelnen Anguss aufweisen. Es können aber auch mehrere oder alle Lichtverteilkörper (31) durch Spritzgießen über einen gemeinsamen Anguss hergestellt werden .
Die Figuren 9 bis 11 zeigen eine Leuchteinheit (110) mit einer integrierten Platine (120) . Auf der Platine (120) sitzen bei- spielsweise zwei lichtemittierende Chips (140). Jeder dieser lichtemittierenden Chips (140) ist z.B. von einem an der Platine (120) befestigten Lichtverteilkörper (150) umgeben. Ein Lichtverteilkörper (150) kann auch mehrere lichtemittierende Chips (140), z.B. eine Gruppe lichtemittierender Chips (140), umgeben.
Das hier als Platine (120) bezeichnete Bauteil kann z.B. eine biegesteife oder biegeweiche Folie, eine Platte aus faserverstärktem Kunststoff oder aus einem aus elektrisch nichtleiten- den Werkstoffen aufgebauten Verbundwerkstoff, eine Metallplatine mit isolierter Oberfläche, ein Keramikplatine, etc. sein. Auf ihrer Bestückungsseite (121) , auf der der lichtemittierende Chip (140) angeordnet ist und/oder auf ihrer unbestück-
ten Seite (122) sind hier nicht dargestellte elektrische Leiterbahnen aufgebracht oder auflaminiert .
Die Platine (120) weist beispielsweise vier Durchbrüche (123) auf. Diese Durchbrüche (123) sind z.B. parabelförmig gekrümmte Langlöcher (125, 126), deren Breite etwa ein Viertel ihrer Länge beträgt. Die Breite der Langlöcher (125, 126) ist beispielsweise größer als die Länge der Diagonalen eines der hier als quadratisch dargestellten lichtemittierenden Chips (140) . Je zwei dieser Langlöcher (125, 126) sind symmetrisch zueinander angeordnet, wobei die jeweilige Symmetrieebene den Mittelpunkt (141) der Oberfläche (142) eines lichtemittierenden Chips (140) enthält. Die Platine (120) kann beispielsweise auch drei Durchbrüche (123) aufweisen, von denen z.B. zwei symmetrisch zum lichtemittierenden Chip (140) und das dritte an beliebiger anderer Stelle in der Nähe des Chips (140) liegt. Die Durchbrüche (123) können auch einen rechteckigen, kreisförmigen, etc. Querschnitt haben.
Der einzelne lichtemittierende Chip (140) ist beispielsweise ein Halbleiterchip anorganischer oder organischer Art und kann eine hohe Lichtstärke entwickeln. Er ist mit den elektrischen Leiterbahnen der Platine (120) elektrisch leitend verbunden. Außerdem besteht eine thermisch leitende Verbindung zwischen dem lichtemittierenden Chip (140) und der Platine (120) . Er kann in der Draufsicht auch rechteckig, rund, sechseckig, etc. sein.
Der einzelne Lichtverteilkörper (150) ist ein beispielsweise vollständig transparenter Körper, der aus einem z.B. homogenen Thermoplast, beispielsweise aus PMMA, Polycarbonat, Polysul- fon, etc. besteht. Er umfasst z.B. einen an der Bestückungsseite (121) der Platine (120) anliegenden Lichtverteilabschnitt (161) und einen auf der z.B. unbestückten Unter-
Seite (122) anliegenden Befestigungsabschnitt (163). Die Konturen der Anlagenflächen des Lichtverteilkörpers (150) auf den beiden Seiten (121, 122) der Platine sind kongruent zueinander und liegen einander gegenüber.
Der Lichtverteilabschnitt (161) umfasst einen Zylinder (164) , einen Lichtumlenkkörper (165) und eine optische Linse (166) . Seine Höhe normal zur Platine (120) beträgt mindestens die Platinenstärke. Im Ausführungsbeispiel ist die Höhe etwa das Fünffache der Platinenstärke.
Der Zylinder (164) steht beispielsweise senkrecht auf der Platine (120) . Seine Leitkurve, die in einer Ebene parallel zur Platine (120) liegt, ist zusammengesetzt aus einem Parabelab- schnitt und einer Geraden. Die Länge des Zylinders (164) entspricht der Höhe des lichtemittierenden Chips (140) . Der lichtemittierende Chip (140) liegt mit seinem Mittelpunkt (141) auf der Normalen im Brennpunkt des Parabelabschnitts .
Der Lichtumlenkkörper (165) hat beispielsweise die Gestalt eines Halbparaboloids, z.B. eines Rotationsparaboloids oder eines elliptischen Paraboloids . Er steht auf dem Zylinder (164), wobei die jeweiligen Oberflächen ineinander übergehen. Der Mittelpunkt (141) der Oberfläche (142) des lichtemittierenden Chips (140) liegt z.B. im Brennpunkt des Halbparaboloids. Der Lichtumlenkkörper (165) weist eine annährend senkrecht zur Platine (120) stehende optische Linse (166) auf. Diese optische Linse (166) kann beispielsweise eine Sammellinse, eine Streulinse, etc. sein.
Der Lichtverteilabschnitt (161) kann ohne Lichtumlenkkörper (165) ausgeführt sein. Er kann beispielsweise eine einfache optische Linse umfassen.
Der Befestigungsabschnitt (163) umfasst z.B. einen plattenartigen Umgriff (156) . Dieser weist beispielsweise eine konstante Materialstärke auf, die z.B. der Stärke der Pla- tine (120) entspricht. Gegebenenfalls können am Befestigungsabschnitt (163) auch Leisten angeordnet sein, die z.B. normal zur Unterseite (122) der Platine hervorragen.
Der Lichtverteilabschnitt (161) und der Befestigungsab- schnitt (163) sind beispielsweise mittels zweier Durchgriffsstege (152, 154) miteinander verbunden, die jeweils durch ein Langloch (125, 126) der Platine (120) hindurchragen. Die Durchgriffsstege (152, 154) sind beispielsweise symmetrisch zueinander angeordnet, wobei die Symmetrieebene den Mit- telpunkt (141) des lichtemittierenden Chips (140) enthält.
Weist die Platine (120) mehrere Durchbrüche (123) in der Nähe des lichtemittierenden Chips (140) auf, können der Lichtverteilabschnitt (161) und der Befestigungsabschnitt (163) auch über mehrere Durchgriffsstege (152, 154) miteinander verbunden sein.
Diese Durchgriffsstege (152, 154) haben beispielsweise entlang ihrer Höhe normal zur Platine (120) - diese entspricht der Stärke der Platine (120) - eine konstante Querschnittsfläche (153, 155), die der Querschnittsfläche der Langlöcher (125, 126) entspricht. Die Querschnittsflache (153, 155) eines Durchgriffsstegs (152, 154) beträgt in der Darstellung der Figuren 9 - 11 etwa 28% der Anlagefläche, mit der der Lichtverteilkörper (150) an der Bestückungsseite (121) der
Platine (120) und an der Oberfläche (142) des lichtemittierenden Chips (140) anliegt. Beispielsweise weisen die Durchgriffsstege (152, 154) an den Übergängen zum Lichtverteilab-
schnitt (161) und zum Befestigungsabschnitt (163) Entlastungskehlen auf .
Die Querschnittsfläche (153, 155) kann beispielsweise zwischen 10% und 60% der obengenannten Anlagefläche variieren.
Die zur Umgebung (1) gerichteten äußeren Oberflächen (167, 168, 169) de^s Lichtverteilabschnitt (161), des Befestigungsabschnitts (163) und der Durchgriffsstege (152, 154) gehen in- einander über.
Der Umgriff (156) verbindet hier beide Durchgriffsstege (152,
154) miteinander. Die Anlagefläche des Umgriffs (156) an der unbestückten Seite (122) entspricht im hier dargestellten Aus- führungsbeispiel etwa der dreifachen Querschnittsflache (153,
155) eines Durchgriffsstegs (152, 154).
Die Herstellung der Leuchteinheit (110) erfolgt beispielsweise wie im Zusammenhang mit den Figuren 1 - 7 beschrieben. Zunächst wird z.B. gestanzte Platine (120) mit den lichtemittierenden Chips (140) bestückt und die beiden Teile (120, 140) elektrisch und thermisch leitend miteinander verbunden.
Die bestückte Platine (120) wird nun z.B. in eine hier nicht dargestellte Spritzgießform eingesetzt. Die Einspritzöffnungen der Spritzgießform befinden sich beispielsweise auf der unbestückten Seite (122) der Platine (120) und sind z.B. normal zur Unterseite (122) ausgerichtet. Das Zentrum des Spritzgieß- Strahls liegt dann beispielsweise im Bereich unterhalb des
Chips. z.B. unterhalb des geometrischen Zentrums der Durchbrüche (123) innerhalb der Spritzgießform.
Beim Spritzgießen strömt der Spritzgießwerkstoff senkrecht auf die Unterseite (122) der Platine (120) . Der Spritzgießstrahl strömt dann z.B. das geometrische Zentrum der Durchbrüche (123), beispielsweise den Schwerpunkt der Durchbrüche (123), an. Er trifft dort auf die Platine (120), die für den anströmenden Spritzgießwerkstoffström einen Stromteiler bildet. Der Spritzgießwerkstoff verteilt sich z.B. gleichmäßig auf beide Durchbrüche (123) und baut den Lichtverteilkörper (150) auf beiden Seiten der Platine (120) auf.
Beim Einspritzen des Thermoplasts wird die in der Spritzgießform befindliche Luft verdrängt und/oder abgesaugt. Die Spritzgießform wird in der Gestalt des Lichtverteilkörpers (150) auf der Platine (120) abgebildet.
Gegebenfalls kann der Spritzgießwerkstoff mittels strömungsleitender Erhöhungen oder Vertiefungen an der Spritzgießform und/oder der Platine (120) geführt werden.
Durch das Hintergreifen wird der Lichtverteilkörper (150) fest mit der Platine (120) verbunden und ist von dieser nur unter Zerstörung lösbar.
Die so hergestellte Leuchteinheit (110) kann nun aus der Spritzgießform entnommen werden. Gegebenenfalls kann die Herstellung auch in zwei oder mehr räumlich und/oder zeitlich getrennten Fertigungsstufen erfolgen.
Beim Trocknen und Erkalten des Lichtverteilkörpers (150) wer- den auf die Durchgriffsstege (152, 154) Zugkräfte ausgeübt. Diese Kräfte sind beispielsweise normal zur Bestückungsseite (121) der Platine (120) gerichtet. Die Durchgriffsstege (152, 154) werden gedehnt. Diese Dehnung ist aber u.a. wegen der großen Querschnittsfläche (153, 155) erheblich
geringer als die Bruchdehnung, die beispielsweise bei PMMA bei 5,5% liegt. Die große Anlagefläche des Umgriffs (156) verhindert zudem die Bildung von Kerbrissen. Bei der weiteren Abkühlung werden die im Werkstoff entstehenden Zugspannungen z.B. nicht abgebaut und führen beispielsweise zu Eigenspannungen im Werkstoff. Die Vergleichsspannung dieser Eigenspannungen ist erheblich geringer als die Elastizitätsgrenze des Werkstoffs, bis zu der der Werkstoff ohne bleibende plastische Verformung gedehnt wird.
Beim Betrieb der Leuchteinheit (110) kann beispielsweise jeder lichtemittierende Chip (140) elektrisch einzeln angesteuert werden. Es können aber auch alle lichtemittierenden Chips (140) gemeinsam betrieben werden. Auch eine Ansteuerung der lichtemittierenden Chips (140) in Gruppen ist denkbar.
Das vom lichtemittierenden Chip (140) abgestrahlte Licht wird z.B. durch Totalreflexion im Lichtverteilkörper (150) in Rich- tung der optischen Linse (166) gelenkt und durch diese hindurch in die Umgebung (1) abgestrahlt.
Beim Betrieb des oder der lichtemittierenden Chips (140) entsteht eine große Wärmemenge. Ein Teil dieser Wärme wird z.B. über die thermisch leitende Verbindung zur Platine (120) abgeleitet. Ein anderer Teil führt zu einer Erwärmung des Lichtverteilkörpers (150) . Der Lichtverteilkörper (150) und die Platine (120) dehnen sich - je nach ihren Wärmeausdehnungskoeffizienten und Temperaturdifferenzen - aus.
In der Leuchteinheit (110) ist die Platine (120) fest in den Lichtverteilkörper (150) eingespannt. Dehnt sich die Platine (120) beim Erwärmen aus, verhindert der Lichtverteilkörper (150) eine Verformung der Platine (120) .
Bei der Erwärmung der Platine (120) und/oder des Lichtverteilkörpers (150) können zusätzliche Belastungen - beispielsweise als Wechselbelastungen - auf die Durchgriffsstege (152, 154) wirken. Dies sind dann beispielsweise zusätzliche Zugspannungen, die zumindest annähernd in die gleiche Richtung wirken wie die durch den Herstellungsprozess aufgebrachten Eigenspannungen. Die Vergleichsspannung der Überlagerung dieser Spannungen ist aufgrund des großen Querschnitts des einzelnen Durchgriffsstegs (152, 154) niedriger als die Elastizitätsgrenze des Werkstoffs . Gleichzeitig verhindert das Widerstandsmoment der jeweiligen Querschnittsfläche (153, 155), das durch das Verhältnis der Abmessungen der Querschnittsfläche (153, 155) bestimmt wird, einen Bruch oder eine bleibende Verformung der Durchgriffsstege (152, 154) aufgrund von Biegung oder Scherung. So tritt selbst bei einem schrägen Kraftangriff auf die Durchgriffsstege (152, 154), z.B. verursacht durch die Erwärmung beim Betrieb der Leuchteinheit (110) , keine bleibende Verformung auf . Ebenso wird ein Ablösen des Lichtverteilkörpers (150) und/oder des lichtemittierenden
Chips (140) von der Platine (120) durch das Hintergreifen des Lichtverteilkörpers (150) um die Platine (120) verhindert. Der Chip (140) , der Lichtverteilkörper (150) und die Platine (120) werden mechanisch zueinander fixiert, so dass die Ausrichtung des lichtemittierenden Chips (140) zum Lichtverteilkörper (150) und somit die optischen Eigenschaften der Leuchteinheit auf Dauer erhalten bleiben.
Der Lichtverteilkörper (150) kann auf der Bestückungsseite (121) eine andere Gestalt aufweisen. So kann beispielsweise die optische Linse (166) parallel zur Bestückungs- seite (121) der Platine (120) liegen oder in einer zur Platine (120) geneigten Ebene liegen. Der Lichtverteilkör-
per (150) kann auch auf beiden Seiten (121, 122) der Platine (120) einen ähnliche oder die gleiche Gestalt haben.
Zwischen dem Lichtverteilabschnitt (161) und dem Befestigungs- abschnitt (163) können ein oder mehrere Durchgriffsstege (152, 154) angeordnet sein. Jeder dieser Durchgriffsstege (152, 154) kann beispielsweise eine runden, rechteckigen, dreieckigen, trapezförmigen, etc. Querschnittsfläche (153, 155) aufweisen. Die einzelne Querschnittsfläche (153, 155) beträgt dann mindestens 10% der Summe der Anlagefläche des Lichtverteilkörpers (150) an der Bestückungsseite (121) und der Anlagefläche des Lichtverteilkörpers (150) am lichtemittierenden Chip (140) .
Der Befestigungsabschnitt (163) kann beispielsweise mehrere einzelne Umgriffe (156) aufweisen. Die Anlagefläche jedes dieser Umgriffe (156) beträgt dann beispielsweise 75% der Querschnittsfläche (153, 155) des jeweiligen Durchgriffsstegs (152, 154).
In den Figuren 12 - 14 ist eine Leuchteinheit mit einer gitterförmigen Platine (120) dargestellt. Der Lichtverteilkörper (150) entspricht in seinen äußeren Abmessungen dem in den Figuren 9 - 11 dargestellten Lichtverteilkörper (150) .
Die hier beispielsweise rechteckige Platine (120) umfasst einen Rahmen (124) , dessen Längsseiten durch Platinenstege (131) miteinander verbunden sind. Auf den Platinenstegen (131) sitzt jeweils ein lichtemittierender Chip (140) . Der Rahmen (124) und die Platinenstege (131) begrenzen die Durchbrüche (123).
Der Querschnitt der Platinenstege (131), vgl. Figur 13, ist beispielsweise oval, wobei die maximale Breite des einzelnen
Platinenstegs (131) in der zur Bestückungsseite (121) parallelen Mittenlängsebene der Platine (120) liegt. Der einzelne Platinensteg (131) hat in diesem Ausführungsbeispiel etwa die anderthalbfache Breite des lichtemittierenden Chips (140) . Der Querschnitt des Platinenstegs (131) kann auch rechteckig, dreieckig, etc. sein.
Die Durchbrüche (123) umfassen beispielsweise drei annähernd rechteckige Stanzlöcher (128, 129) mit abgerundeten Ecken. Die Querschnittsfläche der kleinen Stanzlöcher (128) beträgt etwa das doppelte der Fläche des Platinenstegs (131) auf der Bestückungsseite (121) . Die Querschnittsfläche des großen Stanzloches (129) beträgt etwa das Vierfache dieser Fläche.
Der einzelne Durchgriffssteg (152, 154) liegt an der gewölbten Flanke (132) des Platinensteg (131) an. Seine Querschnittsfläche ist über die Länge des Durchgriffsstegs (152, 154) nicht konstant. Sie weist beim Übergang zum Lichtverteilabschnitt (161) und zum Befestigungsabschnitt (163) ein Maximum und in der Mitte ein Minimum auf. Die minimale Querschnittsfläche (153, 155) des Durchgriffsstegs (152, 154) in einer Ebene parallel zur Bestückungsseite (121) beträgt hier etwa 120% der Anlagefläche des Lichtverteilkörpers (150) am der Bestückungsseite (121) des Platinenstegs (131) und am licht- emittierenden Chip (140) .
Die beiden Durchgriffsstege (152, 154) sind symmetrisch zueinander angeordnet. Die Symmetrieebene schneidet den lichtemittierenden Chip (140) . Die zumindest annähernd dreieckigen Querschnittsflächen (153, 155) der beiden Durchgriffsstege (152, 154) sind gleich groß. Ihre kürzeste Abmessung beträgt in diesem Ausführungsbeispiel etwa 68% der maximalen Abmessung.
Die Anlagefläche des Lichtverteilkörpers (150) an der unbe- stückten Seite (122) der Platine (120) beträgt in diesem Ausführungsbeispiel etwa 80% der Querschnittsfläche (153, 155) des einzelnen Durchgriffsstegs (152, 154). Diese Anlagefläche liegt der Anlagefläche des Lichtverteilkörpers (150) auf der Bestückungsseite (121) gegenüber. Diese äußeren Konturen der beiden Anlageflächen sind zumindest annähernd gleich groß.
Die Anlagefläche des Lichtverteilkörpers (150) an der unbe- stückten Seite (122) der Platine (120) kann beispielsweise bis zu etwa 120% der Querschnittsfläche (153, 155) des einzelnen Durchgriffsstegs (152, 154) betragen.
Die Herstellung und der Betrieb dieser Leuchteinheit (110) er- folgt, wie im Zusammenhang mit den Figuren 9 - 11 beschrieben. Auch bei dieser Leuchteinheit (110) sind die Lichtverteilkörper (150) mit der Platine (120) mechanisch fest miteinander verbunden. Ein Ablösen des Lichtverteilkörpers (150) und/oder des lichtemittierenden Chips (140) von der Platine (120) wird konstruktiv durch die Durchgriffsstege (152, 154) verhindert.
Bezugszeichenliste : 1 Umgebung
10 Platine
11 Oberseite von (10)
12 elektrische Leiterbahn
13 elektrische Leiterbahn
14 PassivierungsSchicht
15 Durchbrüche, Langlöcher
16 Durchbruch, Langloch
18 Ausrichtkante
19 Ausrichtkante
20 Leuchtdiode
21 lichtemittierender Halbleiterchip
22 Klebe- und Lötverbindung
23 Zwischenraum
24 Chipträger
26 Klebe- und Lötverbindung
27 Bonddraht
31 Lichtverteilkörper
32 optische Linse
41 Einsenkung von (10)
42 reflektierende Schicht
51 Lichtleiter
52 Clipsverbindung
110 Leuchteinheit
120 Platine
121 Bestückungsseite, Oberseite
122 Unterseite von (120), andere Seite, ggf. unbestückt
123 Durchbrüche 124 Rahmen
125 Langloch
126 Langloch
128 Stanzloch 129 Stanzloch
131 Platinenstege
132 Flanken von (131)
140 lichtemittierende Chips
141 Mittelpunkt von (142)
142 Oberfläche von (140)
150 Lichtverteilkörper
152 Durchgriffssteg
153 Querschnittsfläche
154 Durchgriffssteg
155 Querschnittsfläche 156 Umgriff
161 Lichtverteilabschnitt von (150)
163 Befestigungsabschnitt 164 Zylinder
165 Lichtumlenkkörper
166 optische Linse
167 Oberfläche von (161)
168 Oberfläche von (152, 154)
169 Oberfläche von (156)