Kleintierbox
Die Erfindung betrifft eine Kleintierbox, insbesondere für die Aufzucht oder die Ausstellung von Vögeln, mit einem Korpus, der an der Vorderseite ein Sichtgitter oder eine Sichtscheibe aufweist und im übrigen aus Platten besteht, die als Boden, Seitenwände, Rückwand, Vorderwandblende und Dach der Kleintierbox dienen.
Bei den nach dem Stand der Technik bekannten Kleintierzuchtboxen sind die oben aufgeführten Bestandteile des Korpus miteinander verklebt, verleimt oder zusammengenagelt, das heißt unlösbar miteinander verbunden.
Möchte man eine solche Kleintierbox reinigen, so erweist sich dies wegen der in den Ecken und Winkeln festsitzenden Verunreinigungen als außerordentlich schwierig. Diese Verunreinigungen bilden einen unliebsamen Nährboden für Milben, Bakterien und andere Schädlinge.
Außerdem werden an die Kleintierbox seitens der Züchter zusätzliche Anforderungen gestellt, z. B. im Hinblick auf die Größe unter Berücksichtigung der Vögel in den verschiedenen Zuchtphasen. Je nach Zuchtphase werden nämlich unterschiedlich große Boxen benötigt. Infolge dessen muß der Züchter unterschiedliche Größen vorrätig halten, was natürlich zu Mehrkosten führt. Die Bevorratung einer großen Zahl von Zuchtboxen erfordert insbesondere auch einen erheblichen Stauraum.
Angesichts dieser Probleme liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kleintierbox zur Verfügung zu stellen, die leicht zu reinigen ist und damit den hygienischen Anforderungen bei der Aufzucht oder Ausstellung von Kleintieren besser genügt. Außerdem soll die Kleintierbox im Falle des Nichtgebrauches auf sehr engem Raum verstaubar sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ausgehend von einer Kleintierbox der eingangs genannten Art vor, daß die Platten des Korpus lösbar miteinander verbunden sind.
Die Kleintierbox gemäß der Erfindung hat zunächst den Vorteil, daß sie wesentlich leichter zu säubern ist, weil der Korpus vor der Reinigung in seine Bestandteile zerlegt werden kann, so daß keine unzugänglichen Winkel, Ecken und Fugen zu reinigen sind. Außerdem benötigt der in seine Bestandteile zerlegte Korpus nur wenig Stauraum. Der benötigte Stauraum entspricht praktisch dem Volumen der flach aufeinander gelegten Platten.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die den Korpus bildenden Platten durch entlang ihren aneinander stoßenden Kanten verlaufende Eckverbindungen lösbar miteinander verbunden sind. Solche entlang den aneinander stoßenden Kanten der Platten verlaufenden Eckverbindungen verleihen dem Korpus eine besonders große Stabilität.
Vorteilhaft sind die Eckverbinder als Profilleisten ausgebildet, die jeweils zwei entlang den Kanten der aneinander stoßenden Platten verlaufende Nuten aufweisen, in welche die Kanten der Platten einsteckbar sind. Die so verwendeten" Profilleisten schließen den Korpus an den Ecken dicht ab und stehen sowohl nach innen als auch nach außen nur wenig über die Plattenflächen hinaus, so daß die Kanten und Ecken des Korpus einerseits glatt und gefällig aussehen und andererseits - insbesondere nach der Demontage - leicht zu reinigen sind.
Die Profilleisten bestehen zweckmäßig jeweils aus einem außen an den Platten anliegenden Außenwinkel und einem innen an den Platten anliegenden Innenwinkel, die durch einen in der Winkelhalbierenden verlaufenden Steg
miteinander verbunden sind. Eine solche Profilleiste ist besonders leicht und steht sowohl innen als auch außen nur geringfügig über die Oberflächen der eingesetzten Platten hinaus. Der in der Winkelhalbierenden verlaufende Steg schafft eine durchgehende Trennung zwischen Innen und Außen. Um einen festen Halt der Platten an den Profilleisten zu gewährleisten, ist weiterhin vorgesehen, daß die lichte Weite der zwischen dem Außenwinkel und dem Innenwinkel befindlichen Nuten nach außen konvergiert und daß die Kanten der Platten in den Nuten kraftschlüssig und/oder formschlüssig gegen Herausziehen quer zur Längsrichtung der Nuten gesichert sind. Ein ausreichender Kraftschluß kann beispielsweise dadurch hergestellt werden, daß die Dicke der Platten und die Weite der Nuten so aufeinander abgestimmt sind, daß sich unter elastischer Verformung der Flanken der Nuten ein fester Preßsitz an den Kanten der Platten ergibt. Gegebenenfalls kann man diesem Preßsitz durch Formschluß unterstützen, beispielsweise dadurch, daß in mindestens einer Flanke der Nuten einerseits und in der eingesteckten Kante der Platte andererseits eine oder mehrere Rillen und Vorsprünge angeordnet werden, die beim Einschieben der Platten in die Nuten ineinander einrasten.
Weiterhin ist vorgesehen, daß die freien Enden des Innenwinkels und des Außenwinkels der Profilleiste jeweils mit einer in der Oberflächenebene der eingesteckten Platte auslaufenden Spitze versehen sind. Diese Spitzen sind so ausgestaltet, daß die Oberflächen der jeweiligen Platten ohne plötzlichen Versprung in die sichtbar bleibenden Oberflächen der Profilleisten übergehen. Dieser glatte Übergang ist insbesondere an der Innenseite der Kleintierbox wichtig, weil z. B. die Vögel mit ihren spitzen Schnäbeln oder die Nagetieren mit ihren Nagezähnen gern jede nach innen vorspringende Kante anknabbern.
Die Profilleisten können beispielsweise aus Leichtmetall bestehen. Ebenso ist es möglich, diese Profilleisten aus einem hoch festen, elastischen und gegen den Angriff von Kot und Urin unempfindlichen Kunststoff herzustellen. Im zuletzt genannten Fall bestehen der Innenwinkel und der Außenwinkel zweckmäßig aus unterschiedlich eingefärbten Kunststoffen. Das hat den Vorteil, daß man den Innenwinkel der Farbe des Innenraumes der Kleintierbox anpassen kann, während gleichzeitig der Außenwinkel die Farbe der Außenseite der Kleintierbox
erhalten kann. Auf diese Weise bleiben die die Platten zusammenhaltenden Profilleisten in jedem Fall optisch unauffällig. Die aus unterschiedlich gefärbten Kunststoffen hergestellten Profilleisten kann man beispielsweise durch Koextrusion der beiden unterschiedlich eingefärbten Kunststoffe herstellen. Zweckmäßig ist die Vorderwandblende Bestandteil einer in den Korpus einschiebbaren Schublade aus Platten, die durch entlang ihren Kanten verlaufende Eckverbinder lösbar miteinander verbunden sind. Hier kann im Prinzip die gleiche Verbindungstechnik angewendet werden, wie beim Korpus. Hierzu wird auf die obige Ausführung verwiesen. Zur Befestigung des Sichtgitters oder der Sichtscheibe sind in den die Seitenwände des Korpus bildenden Platten Nuten vorgesehen, in die das Sichtgitter oder die Sichtscheibe einsteckbar ist. Somit kann auch das Sichtgitter bzw. die Sichtscheibe leicht von dem Korpus getrennt werden, um gereinigt und raumsparend verstaut werden zu können.
Weiterhin ist das Dach an seiner Unterseite mit einer Aufhängeschiene versehen, an der Teilungswände oder Einbauten, insbesondere in Form von Nistkästen, Futtertrögen, Sitzstangen oder dergleichen aufhängbar sind. Mit den Teilungswänden kann der Innenraum des Korpus in Teilräume unterteilt werden. Die gegebenenfalls an der Aufhängeschiene aufgehängten Einbauten können im Bedarfsfall während der Zuchtphase ausgewechselt werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Kleintierbox gemäß der Erfindung bestehen die Platten des Grundkörpers, der Teilungswände und/oder der Schubladen " aus dem Werkstoff HPL (High Pressure Laminate). Dieser Werkstoff weist insbesondere die für die Tierzucht wichtige Bakterienresistenz, Kratzfestigkeit und Haltbarkeit auf. Des weiteren verfügt der Werkstoff HPL über Hygienezertifikate, die für die Tierzucht von Bedeutung sind.
Weiterhin sind bei dieser bevorzugten Ausführungsform der Kleintierbox gemäß der Erfindung alle Teile der Kleintierbox Bestandteile eines modular aufgebauten Baukastens. Ein solcher Baukasten, dessen Bestandteile ein gemeinsames Modulmaß haben, macht es möglich, Kleintierbox
unterschiedlicher Baugröße und Konfiguration zusammenzustellen. Alle diese mit einem solchen Baukasten herstellbaren Kleintierboxen entsprechen im besonderen Maße den oben angesprochenen Hygieneanforderungen und sind vollständig zerlegbar, so daß sie im Falle des Nichtgebrauches extrem wenig Stauraum benötigen.
Um den von den Vogelzuchtverbänden vorgeschriebenen Normen zu genügen, haben alle für den Baukasten verwendeten Platten eine Dicke von 4 bis 6 mm.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: Figur 1a-f in Explosionsdarstellung schematisch den Zusammenbau einer Kleintierbox gemäß der Erfindung;
Figur 2 Querschnitt der Profilleiste;
Figur 3 schematisch einen Korpus mit eingesetzten Teilungswänden;
Figur 4 schematisch das Dach und die Aufhängeschiene im Querschnitt.
In Figur 1a ist ein als rechteckige Platte ausgebildeter Boden einer Kleintierbox mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet.
Der Boden 1 wird an beiden Schmalseiten mit einer Profilleiste 2 verbunden, deren Querschnitt in Figur 2 im einzelnen dargestellt ist. Diese Profilleiste 2 besteht aus einem rechtwinkligen Außenwinkel 2a und einem ebenfalls rechtwinkligen Innenwinkel 2b, die durch eine in der Winkelhalbierenden der beiden rechten Winkel verlaufenden Steg 2c miteinander verbunden sind, derart, daß die jeweils einander gegenüberliegenden Schenkel von Außenwinkel 2a und Innenwinkel 2b zwischen sich eine Nut 2d bilden. Die beiden Nuten 2d konvergieren von innen nach außen und sind so bemessen, daß sich die Schenkel von Außenwinkel 2a und Innenwinkel 2b beim Einstecken
der Kante einer Platte, beispielsweise des Bodens 1 , elastisch verformen und stramm an den Oberflächen der Platte anliegen. Auf diese Weise ist die Profilleiste 1 kraftschlüssig an der Kante der Platte, d. h. hier des Bodens 1 , festlegbar. Um der Profilleiste 2 zusätzlich einen festen Halt an der Platte zu vermitteln, sind die Schenkel des Innenwinkels 2b zusätzlich mit einem nach innen in die Nut 2d vorspringenden Vorsprung 2e versehen, die in entsprechende Rillen am Rand der Platten, z. B. des Bodens 1 mit der Rille 1a, einschnappen können (vgl. Fig. 2).
Schließlich sind die freien Enden der Schenkel des Außenwinkels 2a und des Innenwinkels 2b der Profilleiste 2 jeweils mit einer in der Oberflächenebene der eingesteckten Platte (Boden 1) auslaufenden Spitze 2f versehen, so daß die Oberfläche der Platte glatt in die sich anschließende Profilleiste 2 übergeht.
Nachdem die Profilleisten 2 an dem Boden 1 befestigt worden sind, wie in Figur 1a veranschaulicht, werden, wie in Figur 1b veranschaulicht, Seitenwände 3 in die freien Nuten der Profilleisten 2 eingesteckt. Sodann werden die rückwärtigen Kanten der Seitenwände 3 mit Profilleisten 2 verbunden. In die freibleibenden Nuten dieser Profilleisten 2 wird anschließend eine Rückwand 4 der Kleintierbox eingeschoben (vgl. Fig. 1c).
Anschließend werden die Oberkanten der Seitenwände 3 und der Rückwand 4 ebenfalls unter Verwendung von Profilleisten 2 mit einem Dach 5 verbunden (vgl. Figur 1d).
Der Boden 1 , die Seitenwände 2, die Rückwand 4 und das Dach 5 sind jeweils als flache Platten mit einer Dicke von 4 bis 6 mm ausgebildet und bestehen aus dem Werkstoff HPL (high pressure laminate). Die Profilleisten 2 bestehen demgegenüber aus extrudiertem Kunststoff. Dabei ist der für den Außenwinkel 2a verwendete Kunststoff anders eingefärbt als der für den Innenwinkel 2b verwendete Kunststoff. Die Farbe des Außenwinkels 2a entspricht der Farbe der Außenseite der Kleintierbox. Die Farbe des Innenwinkels 2b entspricht demgegenüber der Farbe der Innenseite der
Kleintierbox. Die beiden unterschiedlich gefärbten Kunststoffe werden in Koextrusion in einem einzigen Extrusionsvorgang hergestellt. Der verwendete Kunststoff ist gegen Kot und Urin resistent, kratzfest und bakterienresistent.
In dem aus dem Boden 1 , den Seitenwänden 2, der Rückwand 4 und dem Dach 5 gebildeten Korpus ist von vorne eine Schublade 6 einschiebbar, die auf dem Boden 1 aufliegt (vgl. Figur 1e). Diese Schublade ist beim Ausführungsbeispiels als nach oben offener, flacher Kasten ausgebildet, kann aber gegebenenfalls auch andersartig ausgestaltet sein. Die Schublade 6 selbst ist mit ihrem Boden, ihren Seitenwänden, ihrer Rückwand und ihrer Vorderwand gegebenenfalls aus den gleichen Materialien hergestellt, wie der zuvor beschriebene Korpus der Kleintierbox, nämlich aus HPL-Laminat-Platten und Profilleisten zum Verbinden dieser Platten miteinander.
Die beiden Seitenwände 3 sind an den einander zugewandten Seiten mit Nuten 7 versehen, in die von oben ein Sichtgitter 8 oder eine Sichtscheibe aus Acrylglas eingesteckt werden kann, welche die Kleintierbox nach vorn abschließt (vgl. Fig. 1f). Dabei verlaufen die Nuten derart gegen die Senkrechte geneigt, daß das Sichtgitter 8 bzw. die Sichtscheibe sich beim Einschieben an der Vorderkante des Daches 5 vorbei bewegen kann.
Wie in Figur 3 schematisch dargestellt, kann das Dach 5 an seiner Unterseite mit einer Aufhängeschiene 9 versehen sein, an der Teilungswände 10 aufhängbar sind. An die Aufhängeschiene 9 können gegebenenfalls auch Einbauten aufgehängt werden, z. B. Nistkästen, Futter- oder Trinknäpfe, Sitzstangen oder dergleichen.
Die Figur 4 zeigt die Anordnung der Aufhängeschiene 9 am Dach 5. Die Aufhängeschiene besteht aus einem nach unten offenen U-Profil 11 , welches von unten an das Dach 5 angeschraubt wird. Zwischen die Schenkel der U- Schiene 11 ist eine Profilschiene 12 aus Kunststoff eingeklebt, die nach unten hin mit Profilnuten versehen ist, in die entweder die oben erwähnten Teilungswände einschiebbar sind oder Aufhängeelemente für die Nistkästen, Futter oder Trinknäpfe, Sitzstangen oder dergleichen.