Massereduzierter Magnetspulenträger
Technisches Gebiet
Bei Kraftstoffinjektoren von Kraftstoffversorgungsanlagen für Nerbrennungskraftmaschinen können neben Piezoaktoren auch Magnetspulen eingesetzt werden. Bei Magnetspulen von Magnetventilen liegt eine Anforderung darin, die Schaltdynamik zu verbessern, um kurze Schaltzeiten zu erreichen und eine übermäßige Erwärmung des Elektromagneten durch gutes Wärmeableitungsverhalten zu vermeiden.
Stand der Technik
DE 197 15 234 AI bezieht sich auf ein direkteinspritzendes Kraftstoffeinspritzventil mit Magnetsteuerung für Speichereinspritzsysteme. Das Kraftstoffeinspritzventil umfasst eine in jedem Nentilgehäuse zu einer federbelasteten Düsennadel fuhrende und durch einen Steuerkolben mit Ventilfunktion absperrbare Zufulnieitung, ferner eine in einem Feder- räum sich abstützende und die Düsennadel auf ihre Νadelsitze drückende Düsennadelfeder. Auf der Rückseite des unter Systemdruck stehenden Steuerkolbens ist ein Steuerraum angeordnet. Durch ein Magnetventil ist der Steuerraum mit einer Entlastungsleitung verbindbar und gleichzeitig zur Einspritzung die Absperrung der zur Düsennadel führenden Zuführleitung durch ein am Steuerkolben angeordnetes Hochdruckventil aufhebbar. Im Kraft- stoffeinspritzventil ist ferner eine gedrosselte Leitungs'verbindung als Bypass zwischen der Zuführleitung und der Entlastungsleitung vorgesehen, wobei die Leitungsverbindung ein mit dem Magnetventil in Wirkverbindung stehendes Leckageventil enthält, durch welches während der Einspritzung die Leitungsverbindung unterbrochen werden kann.
EP 0 657 642 A2 hat eine Kraftstoffeinspritzeinrichtung für Nerbrennungskraftmaschinen zum Gegenstand. Die Kraftstoffeinspritzeinrichtung für Brennl raftmaschinen umfasst einen von einer Kraftstoffhochdruckpumpe befüllbaren Hochd cksammelraum, von dem Hochdrucl leitungen zu den einzelnen Einspritzventilen abführen. Dabei sind in den einzelnen Hochdruckleitungen Steuerventile zur Steuerung der Hochdruckeinspritzung an den Einspritzventilen sowie ein zusätzlicher Druckspeicherraum zwischen diesen Steuerventilen und dem Hochdrucksammeiraum eingesetzt. Um zu vermeiden, dass der hohe Systemdruck ständig an den Einspritzventilen anliegt, ist das Steuerventil derart ausgeführt, dass es während der Einspritzpausen am Einspritzventile dessen Verbindung zum Druckspei- cherraum verschließt und eine Verbindung zwischen Einspritzventile .und einem Entla-
stungsraum aufsteuert. Das Steuerventil ist als 3/2-Wegeventil ausgeführt, dessen kolbenförmiges Ventilglied von einem auf seine eine Stirnseite entgegen einer sich zwischen Gehäuse und einem Federteller am Ventilglied abstützenden Druckfeder wirkenden elektrischen Stellmagneten betätigt wird. Der elektrische Stellmagnet wird von einem Steuergerät bestromt.
DE 197 14 812 AI bezieht sich auf eine herkömmliche Magnetspule. Die herkömmliche Magnetspule wird von einem Wicklungsdraht gebildet, der auf einem Wicklungsträger aufgewickelt ist. Eine derartige Magnetspule kommt u.a. in Magnetventilen zum Einsatz, die in Kraftstoffpumpen von Brerinkraftmaschinen zur Steuerung der Fördermenge und des Förderverlaufs verwendet werden. Im Betrieb werden die Magentventile zumindest teilweise von mit Hochdruck beaufschlagtem Kraftstoff umströmt. Um einen Kontakt mit dem Kraftstoff zu vermeiden, ist es erforderlich, die Magnetspule zu kapseln. Insbesondere bei Common Rail-Ki-aftstoffeinspritzanlagen oder Pumpe-Düse-Einheiten werden Magnetven- tile mit extrem kurzen Schaltzeiten benötigt. Die kurzen Schaltzeiten führen dazu, dass sich die Magnetspule im Betrieb erwärmt und daher für eine Wärmeableitung an der Magnetspule Sorge zu tragen ist, da deren thermische Belastung im Betrieb unerwünscht ist.
Aus dem Stand der Technik ist eine trägerlose Magnetspule bekannt, welche eine Wick- lung umfasst, die in einem Magnettopf aufgenommen ist Die Wicklung wird insbesondere aus einem Backlackdraht gebildet, der mit einer Bescl ichtung versehen ist, die einen Zusammenhalt der Wicklung der Magnetspule bewirkt. Die Wicklung der Magnetspule ist in einem torusförmigen Becher angeordnet. Durch Fixierung mit einer Vergussmasse können die Zwischenräume zwischen Spule und Magnettopf signifikant verringert werden. Da- durch lässt sich eine Verbesserung der Dynamik und der Wärmeableitung erzielen. Andererseits entstehen Probleme in Bezug auf die Handhabung, einer korrekten Positionierung sowie die Gefahr der Bildung elektrischer Kurzschlüsse zwischen Spulendraht und Magnettopf und Hohlräumen innerhalb der Vergussmasse. Es können ferner Undichtheiten durch Undefinierte Lager des Spulendrahtes am Austritt aus dem Magnettopf auftreten, so dass diese Lösung mit Nachteilen behaftet ist.
Darstellung der Erfindung
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung sind vor allem darin zu erblicken, dass bei Einsatz eines extrem dünnwandigen Spulenträgers Magnete eingesetzt werden können, die einen sehr kleinen definierten Zwischenraum zwischen Spulenkörper und Magnettopf aufweisen, wodurch eine extrem miniaturisierte Ausfuhixing von Elektromagneten möglich wird. Durch die erfindungsgemäße Lösung kann die Handhabung sehr kleiner Magnetspu-
len mit einem mittleren Durchmesser kleiner als 5 bis 6 mm erleichtert werden, zudem lässt sich die vom dünnwandigen Spulenkörper umgebene Magnetspule sehr exakt innerhalb des Magnettopfes positionieren. Durch die Anordnung des Spulenträgers im Magnettopf bildet sich ein gleichmäßiger Spalt für eine einzubringende Vergussmasse aus , so dass diese gleichmäßig im Spalt verläuft und sich keine unerwünschten Hohlräume innerhalb des Vergussmaterials ausbilden können, seien es Materialanhäufungen oder Bereiche mit unzulässig dünner Wandstärke. Eine ungleichmäßig Verteilung der Vergussmasse im Ringspalt zwischen Elektromagneten und Magnettopf beeinflusst die Wärmeableitung sehr ungünstig und ist deswegen tunlichst zu vermeiden.
Mit dem Einsatz dünnwandiger Spulenträger mit Wandstärken, die vorzugsweise unterhalb von 200 bis 300 μm liegen, wird das Auftreten von Kurzschlüssen zwischen Spulen und Magnettopf verhindert.
In einer Ausführungsvariante des vorgeschlagenen, dünnwandigen Spulenträgers können an diesem röhrenförmige Ansätze angebracht sein, die ein leichteres Einsetzen von Kontaktfahnen gestatten. Ferner lässt sich durch den mittels des dünnwandigen Spulenträgers vorgehaltenen Platz zum Eingießen einer aushärtenden Vergussmasse nutzen.
Der Einsatz eines dünnwandigen Spulenträgers beugt bei der Handhabung seiner Bauteile auftretender - auch geringfügiger - Beschädigungen der Bauteile während der Montage vor, die einen erheblichen Effekt auf die spätere Funktionsfähigkeit einer zusammengebauten Elektromagnetspule haben können.
Die erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung gestattet ein Zusammenspiel von wohldefi- nierten, gleichmäßig verlaufenden Zwischenräumen zwischen Spule und Magnettopf, wodurch das Vergießen/Einspritzen einer fließfähigen Masse begünstigt wird und hinsichtlich der Wärmeableitung optimierte Magneten zum Ergebnis hat.
Zeichnung
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend detaillierter beschrieben:
Es zeigt:
Figur 1 ein an der den Kontaktdurchführungen gegenüberliegenden Seite offenen Spulenträger,
Figur 2 einen Spulenträger gemäß Figur 1 mit einem angeformten Bodenbereich,
Figur 3 einen Spulenträger mit geschlitzten Einfuhrröhren zur Aufnahme der Kontaktfahnen und
Figur 4 eine perspektivische, teilweise aufgeschnittene Darstellung eines Magnettopfes mit darin eingelassenem dünnwandigen Spulenträger.
Ausführungsvarianten
Figur 1 ist die Darstellung eines an der den Kontalctdurchführungen gegenüberliegenden Seite offen beschaffenen Spulenträgers zu entnehmen.
Der Spulenträger 1 gemäß der Darstellung in Figur 1 wird bevorzugt aus eine Hochleistungsthermoplasten bzw. einem duroplastischen Material mit TQ ≥ 120°C gefertigt, wobei TQ die Glasübergangstemperatur bezeichnet, bei der der Übergang zur Plastifizierung beginnt Dem verwendeten thermoplastischen Material, sei es ein Hochleistungsthermoplast oder ein duroplastisches Material sind zur Verbesserung des Wärmeleitverhaltens Mineralfüllstoffe beigemischt.
Der dünnwandige Spulenkörper 1 umfasst in seinem unteren Bereich einen Mantel 2, der in einem offenen Ende 4 ausläuft. Die Oberseite des Mantelbereichs des dünnwandigen Spu- lenträgers 1 wird durch ein ringförmiges Deckelelement 3 begrenzt. Mit Bezugszeichen 5 ist die Wandstärke des Mantelbereiches des dünnwandigen Spulenträgers 1 bezeichnet, welche vorzugsweise im Bereich zwischen 200 und 300 μm ausgebildet ist und besonders bevorzugt unterhalb dieses Bereiches liegt. Auf der dem offenen Ende 4 abgewandten Seite des ringförmigen Deckelabschnitts 3 des dünnwandigen Spulenträgers 1 sind voneinander beabstandet zwei röhrenförmige Kontalctführungen 6 bzw. 7 angeformt. Die röhrenförmig konfigurierten Kontoführungen 6 bzw. 7 erstrecken sich parallel zur Achse 9 des dünnwandigen Spulenträgers 1 gemäß der Darstellung in Figur 1. Anstelle der in Figur 1 dargestellten, sich parallel zur Achse 9 erstreckenden Kontaktführung 6 bzw. 7, kann deren Lage beliebig im Umkreis des Deckelabschnittes 3 liegen. In dieser Ausführungsvariante eines dünnwandigen Spulenträgers sind die röhrenförmig beschaffenen Kont tführungsele- mente in einer ersten Länge 8 ausgebildet. An ihrer Oberseite umfassen die röb-renib'rmig konfigurierten Kontaktführungselemente 6 bzw. 7, die an die Ringfläche des ringförmigen Deckelabschnitts 3 des dünnwandigen Spulenträgers 1 angespritzt sein können, Stirnseiten 10. Von den Stirnseiten 10 der röhrenförmig konfigurierten Kontaktführungselemente 6
bzw. 7 erstrecken sich axiale Schlitzungen 11, die parallel zur Achse 9 des dünnwandigen Spulenträgers 1 verlaufen. Die Schlitzungen 11 können sich sowohl über die gesamte erste Länge 8 der röhrenförmig ausgebildeten Kontaktfuhrungselemente 6 bzw. 7 erstrecken; daneben ist es auch möglich, die Schlitzungen 11 in den Mantelflächen der röhrenförmig konfigurierten Kontaktfülirungselemente 6 bzw. 7 nur über einen Teilbereich von deren erster Länge 8 auszubilden.
Der Innendurchmesser der röhrenförmigen Kontaktführungselemente 6 bzw. 7 ist mit Bezugszeichen 12 bezeichnet und auf die Außenabmessungen von in Figur 1 nicht darge- stellten Kontalctfahnen 32 (vgl. Darstellimg in Figur 3) abgestimmt. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Innendurchmesser des dünnwandigen Spulenträgers mit Bezugszeichen 13 bezeichnet ist. Der Innendurchmesser 13 des dünnwandigen Spulenträgers ist auch - obwohl hier im Bereich des ringförmigen Deckelabschnitts 3 eingezeichnet - für den Innendurchmesser im Bereich des Mantelabschnitts 2 des dünnwandigen Spulenträgers 1 maßgebend.
Figur 2 zeigt einen Spulenträger gemäß der Darstellung in Figur 1, jedoch mit einem zusätzlich angeformten Bodenteil.
Die in Figur 2 angegebene weitere Ausführungsvariante des erfindungsgemäß vorgeschlagenen dünnwandigen Spulenträgers ist mit Bezugszeichen 20 gekennzeichnet. Die weitere Ausführungsvariante gemäß der Darstellung in Figur 2 unterscheidet sich von der ersten Ausführungsvariante gemäß der Darstellung in Figur 1 durch einen im unteren Bereich des dünnwandigen Spulenträgers 20 angeformten Bodenbereich 21. Der Abstand des ringför- migen Deckelabschnitts 3 in axiale Richtung vom an der Unterseite einer Außenmantelflä- che 23 angeformten Bodenbereich 21 ist mit Bezugszeichen 22 bezeichnet.
Analog zur Darstellung in Figur 1 ist der Außenmantelflächenabschnitt 23 des dünnwandigen Spulenträgers 20 gemäß der Darstellung in Figur 2 in einem inneren Durchmesser 13 beschaffen.
An der Oberseite des ringförmig konfigurierten Deckelabschnitts 3 des dünnwandigen Spulenträgers 20 sind in analoger Weise zur ersten Ausführungsvariante in Figur 1 zwei sich parallel zur Achse 9 des dünnwandigen Spulenträgers 20 angeformte, erstreckende rölirenförmig ausgebildete Kontaktfülirungselemente 6 bzw. 7 ausgebildet. Diese umfassen ebenfalls eine parallel zur Achse des dünnwandigen Spulenträgers 20 verlaufende Längs- schlitzung 11, die über die gesamte erste Länge 8 der Kontaktführungselemente 6 bzw. 7 ausgebildet sein kann. Die Längsschlitzung 11 in den Mantelflächen der röhrenförmig ausgebildeten Kontaktfuhrungselemente 6 bzw. 7 kann aber auch derart ausgebildet sein, dass
sie sich nur über einen Teilbereich der ersten Länge 8 der röhrenförmigen Kontaktfuhrungselemente 6 bzw. 7 erstreckt.
Figur 3 zeigt einen dünnwandigen Spulenträger mit geschlitzten Kontaktführungselemen- ten, in welchen eine Kontaktfahne aufgenommen ist.
Im Unterschied zur Darstellung der weiteren Ausführungsvariante gemäß Figur 2 sind die rölirenförmig konfigurierten Kontaktfuhrungselemente 6 bzw. 7 in einer zur ersten Länge 8 unterschiedlichen Länge 31 bzw. einer weiteren Länge in axiale Richtung parallel zur Ach- se 9 des dünnwandigen Spulenträgers 30 ausgebildet. Jedes der röhrenförmig konfigurierten Kontaktfülirungselemente 6 bzw. 7 ist im wesentlichen mit einem kreisförmigen Querschnitt versehen, wobei in der Begrenzungswandung der Kontalctführungselemente 6 bzw. 7 eine parallel zur Achse 9 des dünnwandigen Spulenträgers 30 sich erstreckende Längsschlitzung 1 1 ausgebildet sein kann. Das erste Kontaktführungselement 6 umfasst einen Absatz 33. In den Hohlraum des ersten Kontaktfülirungselementes 6, welches an der Oberseite des ringförmigen Deckelabschnitts 3 des dünnwandigen Spulenträgers 30 angeformt ist, ist in der Darstellung gemäß Figur 3 eine Kontaktfahne 32 eingelassen. Der sich oberhalb des Absatzes 33 erstreckende halbkreisförmig konfigurierte Abschnitt der Mantelfläche des ersten rölirenförmig konfigurierten Kontaktfülirungselementes 6 dient als Füh- rungsfläche 34 für die aufzunehmende Kontaktfahne 32.
Das an der Oberseite des ringförmigen Deckelabschnitts 3 ausgebildete zweite Kontaktführungselement 7 ist in einer zweiten axialen Länge 31 ausgebildet, wobei dessen Stirnseite 10 etwa in Höhe des Absatzes 33 des ersten Kontaktfülirungselementes 6 liegt. Auch das zweite Kontaktführungselement 7 ist an seiner Mantelfläche mit einer Längsschlitzung 11 versehen, die von der Stirnseite 10 abwärts in Richtung auf die Oberseite des ringförmigen Deckelabschnitts 3 des dünnwandigen Spulenträgers 30 gemäß der Darstellung in Figur 3 verläuft. Analog zu den in Figur 1 und 2 erläuterten Ausführungsvarianten des erfindungsgemäß vorgeschlagenen dünnwandigen Spulenträgers 1 bzw. 20 ist der Innendurchmesser 12 der Kontaktführungselemente 6 bzw. 7 an den Außendurchmesser der Kontaktbahnen 32 angepasst. Der Innendurchmesser 13 des dünnwandigen Spulenträgers 1, 20 bzw. 30 ist an die Einbaugeometrie in einen Magnettopf 40 angepasst.
Die Wandstärke 5 des bevorzugt aus einem temperaturbeständigen Kunststoffmaterial, wie etwa Hochleistungsthermoplasten bzw. Duroplasten, versetzt mit Mineralfüllstoffen gefertigten dünnwandigen Spulenträger 1, 20 bzw. 30 liegt im Bereich zwischen 200 bis 300 μm, vorzugsweise darunter. Es stellen sich Fließweg/ Wand- Verhältnisse 1/S < 100 ein. Mit dem Fließweg/Wand- Verhältnis ist die relative Länge 1 im Verhältnis zur Breite s eines Zwischenraumes charakterisiert. Je größer dieses Verhältnis ist, desto schwieriger ist es, in
einen derart dünnen und sich lang erstreckenden Raum eine Vergussmasse einzubringen, sei es Kunststoff, sei es ein anderes fließfähiges und später aushärtendes Material. Bei großen Fließweg/Wand-Verhältnissen ist es erforderlich, von außen starken Druck aufzubringen, um eine vollständige Füllung des durch ein Fließweg/Wand-Verhältnis < 100 defi- nierten Zwischenraum zu erreichen.
Durch das Anformen der röhrenförmig konfigurierten Kontaktfuhrungselemente 6 bzw. 7 wird ein Einbauplatz für das Einführen der Kontalctfahnen 32, mit denen der Spulendraht der vom dünnwandigen Spulenträger 1, 20, 30 aufzunehmenden Magnetspule 41 elektrisch angeschlossen wird, vorgehalten. Der in den Ausführungsvarianten des dünnwandigen Spulenträgers gemäß der Darstellung in den Figuren 1 und 3 nicht dargestellte Spulendraht der Magnetspule kann mit einem Backlackdrahtüberzug versehen werden, welcher nach der Bewicklung des Spulenträgers 1, 20 bzw. 30 durch Beaufschlagung mit einem Stromstoss zur Erhöhung der Stabilität der Magnetspule gebacken werden kann. Nach Einbau einer solcherart präparierten Magnetspule in einen Magnettopf kann der dünnwandige Spulenträger 1, 20 bzw. 30 mit daran aufgenommener Magnetspule 41 in einen Magnettopf 40 eingelassen werden und präzise positioniert werden. Bei Spulen gemäß der Darstellung in Figur 2 hingegen ist eine Backlackdrahtüberziehung jedoch nicht unbedingt- erforderlich.
Figur 4 zeigt die Darstellung eines teilweise aufgeschnittenen Magnettopfes mit darin aufgenommenem dünnwandigen Spulenträger.
Der dünnwandige Spulenträger 1, der in Figur 1 en Detail dargestellt ist, ist gemäß der Darstellung in Figur 4 eine Magnetspule 41 teilweise umschließend in einen Magnettopf 40 eingelassen. Die Mantelfläche 2 bzw. der Ringabschnitt 3 des dünnwandigen Spulenträgers 1 umschließen die Magnetspule 41 an ihrer Innenseite sowie im oberen Bereich zwischen der Außenseite der Magnetspule 41, die mittels eines Backlackdraht-Überzuges stabilisiert werden kann, und der Innenseite des Magnettopfes 40 ist ein Zwischenraum 42 ausgebildet. Ein weiterer Zwischenraum, bezeichnet mit Bezugszeichen 43 ist zwischen der Innen- sehe der Innenmantelfläche des dünnwandigen Spulenträgers 2 und der inneren Begrenzungswandung der Ringnut zur Aufnahme des Elektromagneten 41 und des dünnwandigen Spulenträgers 1 ausgebildet. In der teilweise geschnittenen Darstellung gemäß Figur 4 ist das erste Kontaktführungselement 6 mit Längsschnitt 11 erkennbar, welches eine Kontak- tierungsmöglichkeit für die mit Bezugszeichen 32 gekennzeichneten Kontaktfahnen 32 bildet. Das erste Kontaktführungselement 6 bzw. das in Figur 4 durch dieses verdeckte zweite Kontalctfülirungselement stehen mit der hier nur schematisch angedeuteten Magnetspule 41 elektrisch leitend in Verbindung.
Durch den Einsatz eines dünnwandigen Spulenträgers 1, 20 bzw. 30, der aus einem temperaturbeständigen Material, vorzugsweise im Wege des Spritzgießverfahrens verarbeitbaren Kunststoff gefertigt ist, lassen sich sehr kleine Zwischenräume zwischen der Magnetspule 41 und der Innenseite eines Magnettopfes 40 erzielen. Die sich bei Einsatz eines dünnwan- digen Spulenträgers 1, 20 bzw. 30 einstellenden Zwischemäume zwischen der Außenseite der Magnetspule 41 und der Innenseite des Magnettopfes 40 verlaufen gleichmäßig und gestatten ein gleichmäßiges Verfließen der in die Zwischenräume einzugießenden Vergussmasse. Ein Zwischenraum innen, Bezugszeichen 43, kann aufgrund der Toleranzen in den Abmessungen des Außendurchmessers eines Innenpols und des Innendurchmessers 13 der Spule entstehen. Es wird angestrebt, die Spule in den Magnettopf 40 ohne großen Widerstand einzuführen, d. h. ohne Berührung der Wände, da sonst Beschädigungsgefahr der Spulendrähte besteht. Der Zwischenraum außen, Bezugszeichen 42, wird innerhalb der Toleranzen durch die Konstruktion vorgegeben. Über das Vergießen/Umspritzen, d. h. das Einbringen eines fließfähigen Materials in diesen Zwischenraum, besteht die Möglichkeit den Zwischenraum auszufüllen.
Im Zusammenspiel eines hinsichtlich der Wärmeableitfähigkeit optimierten Werkstoffes, wie zum Beispiel Thermoplasten bzw. Duroplasten unter Beimischung eines hohen Anteils an Mineralfüllstoffen und einem in einem gleichmäßig ausgebildeten Zwischenraum 42 zwischen der Außenseite der Magnetspule 41 und der Innenseite des Magnettopfes 40 einzugießenden Werkstoffes lässt sich eine optimale Wärmeableitung durch die Mantelfläche des Magnettopfes 40 erzielen, was die Standfestigkeit sehr kleiner Magnetspulen 41 erheblich verlängert.
Bezugszeichenliste
Spulenträger
Mantel ringförmiger Deckelabschnitt offenes Ende
Wandstärke erstes Kontaktführungselement zweites Kontaktführungselement erste Länge Kontaktfülirungselement
Achse Spulenträger
Stirnseite Kontalctführungselement
Längsschlitzung
Innendurchmesser Kontalctführungselement
Innendurchmesser Spulentrager
Spulenträger angeformter Bodenbereich Axialabstand Deckel-Boden Außenmantelfläche
Spulenträger zweite Länge Kontaktführungselement eingeführte Kontaktfahne Absatz Halbkreiskontur Kontaktfahnenführungsfläche
Magnettopf Magnetspule Zwischenraum außen Zwischenraum innen