Beschreibung
Anzeigevorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit einer von einer Lichtquelle beleuchtbaren Anzeige und einem zwischen Lichtquelle und Anzeige angeordneten Lichtleiter, wobei die Lichtquelle mehrere Einzellichtquellen aufweist, deren lichtabstrahlende Gesamtfläche größer ist als die Fläche der Anzeige.
Derartige Anzeigevorrichtungen sind bekannt und werden beispielsweise in Kraftfahrzeugen zur Instrumentenbeleuchtung eingesetzt. Gegenüber mit lichtstarken Einzellichtquellen, wie zum Beispiel Halogenlampen oder Leuchtstofflampen, beleuchtbaren Anzeigen können diese Vorrichtungen eine geringere Leistungsaufnahme und verminderte Verlustwärmeabgabe aufweisen.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es in Kraftfahrzeugen zwingend erforderlich, dass die einzelnen Anzeigeinstrumente eine Helligkeit aufweisen, die eine Ablesung auch bei großer Umgebungshelligkeit ermöglicht. Von großer Bedeutung ist dieses insbesondere auch bei sogenannten Head-Up-Displays, bei denen - wie beispielsweise in DE 198 52 842 Cl beschrieben - eine Abbildung in eine Frontscheibe des Kraftfahrzeuges eingespiegelt wird. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse, die im Bereich der Armaturentafel des Kraftfahrzeugs, in welcher die Anzeigevorrichtung angebracht ist, regelmäßig vorliegen, und einer daher problematischen Verwendung von lichtstarken Lichtquellen, die zum einen einen großen Einbauraum erfordern und zum anderen eine erhebliche Verlustwärme abstrahlen, wird angestrebt, die einzelne Lichtquelle durch eine Mehrzahl von Lichtquellen zu ersetzen, die jede für sich zwar eine geringere Lichtintensität, aber auch eine geringere Verlustwärme- abstrahlung aufweisen. Dabei tritt das Problem auf, dass auf-
grund geometrischer Randbedingungen - die Miniaturisierung dieser Lichtquellen ist begrenzt - die Lichtquellenanordnung eine größere Fläche beansprucht als zu beleuchten ist.
Eine bekannte Lösung dieses Problems besteht darin, zwischen Lichtquellen und Anzeige einen Lichtleiter in Form eines massiven Pyramidenstumpfes anzuordnen, dessen Grundfläche den Lichtquellen benachbart ist und der sich in Richtung der Anzeige verjüngt. Durch diese Form des Lichtleiters treten die Lichtstrahlen unter einem größeren Winkel aus dem Lichtleiter aus als sie in ihn eingetreten sind. Dieses steht der Forderung nach einem engen, eine hohe Beleuchtungsintensität gewährleistenden Abstrahlwinkel des Lichts entgegen. Auch gibt es nachteilig Lichtverluste durch Lichtaustritt an den Seitenflächen des Lichtleiters, da die Lichtstrahlen mit jeder Reflexion unter einem größeren, der Senkrechten näheren Winkel auf die Oberfläche auftreffen und somit die Totalreflexion aufgehoben wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anzeigevorrichtung der eingangs genannten Art so zu gestalten, dass das von den Einzellichtquellen abgestrahlte Licht möglichst verlustfrei zur Beleuchtung der Anzeige zur Verfügung steht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass entweder der Lichtleiter lichtquellenseitig den Einzellichtquellen zugeordnete Einzellichtleitabschnitte aufweist, die anzeigenseitig in einen gemeinsamen Lichtleitabschnitt übergehen oder dass der Lichtleiter an seiner der Lichtquelle zugewandten Lichteintrittsseite und an seiner der Anzeige zugewandten Lichtaustrittsseite Konvexlinsenelemente aufweist, wobei den Einzellichtquellen jeweils ein mit einem Konvexlin- senelement an der Lichtaustrittsseite korrespondierendes Kon- vexlinsenelement an der Lichteintrittsseite zugeordnet ist. Damit können in einfacher Weise Lichtverluste weitestgehend vermieden werden. Bei der zweiten Lösung wird das Licht zwischen den Konvexlinsenelementen an der Lichteintrittsseite
und denjenigen an der Lichtaustrittsseite des Lichtleiters wird das Licht durch die erstgenannten Linsenelemente gebündelt, Streuverluste vermeidend geleitet. Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung weist darüber hinaus einen sehr geringen Platzbedarf auf und ermöglicht die Verwendung beliebiger Lichtquellen. Die Leistungsausbeute der Vorrichtung ist sehr hoch und eine zusätzliche Kühlvorrichtung auch bei einem beengten Einbau in die Armaturentafel eines Kraftfahrzeugs nicht erforderlich.
Eine weitere Erhöhung der Lichtausbeute wird mit einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung erzielt, wobei der Abstrahlwinkel des aus dem Lichtleiter austretenden Lichts genauso groß wie oder kleiner als der Abstrahlwinkel des von der Lichtquelle ausgesandten Lichts ist. Auf diese Weise wird das Licht nicht nur verlustarm in dem Lichtleiter von der Lichtquelle zur Anzeige geleitet, sondern gleichzeitig zudem intensitätserhöhend gebündelt.
Durch die freie Gestalt- und Anordenbarkeit der Einzellichtleitabschnitte ist jede beliebige Anordnung der Einzellichtquellen vorstellbar. Insbesondere bei in etwa viereckigen Anzeigen ist es jedoch von besonderem Vorteil, wenn die Einzellichtquellen in Matrixform angeordnet sind. Damit ergeben sich besonders kurze Lichtleitwege, die zudem weitgehend frei von Lichtverlusten sind, da die Lichtwege keine zusätzlichen Um- und Ablenkungen aufweisen.
Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die Einzellichtquellen LEDs, was sowohl eine erhöhte Lebensdauer der Beleuchtungseinheit als auch einen nur geringen Anfall von Verlustwärme zur Folge hat.
Besonders einfach und auch in sehr großen Stückzahlen, wie sie insbesondere bei Kraftfahrzeug-Anwendungen anfallen, herstellbar ist die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung, wenn
die Einzellichtquellen vorzugsweise auf einer Leiterplatte angeordnet und mit dieser elektrisch kontaktiert sind. Zudem werden damit aufwendig anzubringende elektrische Einzelverbindungen überflüssig. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Leiterplatte eine hohe Wärmeleitfähigkeit aufweist, so dass die Gefahr einer Überhitzung der Lichtquellen auch bei hohen Umgebungstemperaturen ausgeschlossen werden kann.
Besonders bei sehr beengtem Einbau der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung in einem zudem warmen Umfeld ist es gemäß einer anderen Weiterbildung vorteilhaft, wenn die Lichtquelle ein Kühlelement zur Wärmeabfuhr von den Einzellichtquellen aufweist .
Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Lichtquelle an ihrer dem Lichtleiter zugewandten Lichtaustrittsseite Konvexlinsen auf, wobei jeweils eine Konvexlinse einerseits mit einer Einzellichtquelle und andererseits mit einem Einzellichtleitabschnitt korrespondiert. Dadurch wird eine Bündelung des Lichts und somit eine noch weitergehende Optimierung der Lichtausbeute erreicht.
Dabei ist sowohl die Fertigung, zum Beispiel in einem Spritzgießverfahren, als auch die Montage der Konvexlinsen besonders einfach, wenn vorteilhaft die Konvexlinsen ein einziges Konvexlinsenbauteil bildend miteinander verbunden sind. Eine noch weitergehende bauliche Vereinfachung und Verringerung der Bauteilanzahl ergibt sich gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung, wenn jeweils eine Konvexlinse ein einziges Bauteil bildend mit einer Einzellichtquelle verbunden ist. Dieses kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Konvexlinsen jeweils auf die Einzellichtquellen in einem Spritzgießverfahren aufgespritzt sind oder dass sie in anderer Weise aufgesetzt werden, z. B. durch Vergießen mit Epoxiharz .
Man könnte sich als Anzeige beliebige durchleuchtbare Bilder vorstellen. Insbesondere für eine variable Informationsdarstellung in einer kompakten Anzeigevorrichtung, die auch in großen Serien kostengünstig herstellbar ist und eine hohe Haltbarkeit aufweist, ist es jedoch von besonderem Vorteil, wenn die Anzeige ein durchleuchtbares LCD aufweist.
Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird ein besonders leichter, kostengünstiger und einen hohen Wirkungsgrad aufweisender Lichtleiter erzielt, wenn der Lichtleiter aus einem transparenten, lichtleitenden Kunststoff besteht. Als ausgezeichnet geeigneter Werkstoff für diesen Zweck hat sich PMMA (Polymethylmetacrylat) erwiesen. Mit diesem Werkstoff weist der Lichtleiter sehr gute optische Eigenschaften auf .
Eine besonders verlustarme Lichtleitung ergibt sich bei der ersten Lösung, wenn gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Einzellichtleitabschnitte als Finger mit in etwa gleichbleibender Querschnittsfläche ausgebildet sind.
Außerdem kann die Lichtausbeute weiter verbessert werden, wenn gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung in der ersten Ausführungsform die Einzellichtleitabschnitte an ihrer der Lichtquelle zugewandten Lichteintrittsseite eine Konvexlinse aufweisen.
An der Lichtaustrittsseite des Lichtleiters wird die Lichtbündelung und damit auch die Lichtausbeute zusätzlich vorteilhaft verbessert, wenn der Lichtleiter bei der ersten Lösung an seiner der Anzeige zugewandten Lichtaustrittsseite insgesamt konvexartig gewölbt ist .
Anstelle der einen konvexartigen Wölbung kann vorteilhaft der Lichtleiter an seiner der Anzeige zugewandten Lichtaustrittsseite Konvexlinsenelemente aufweisen, wobei die Konvexlinsen-
elemente jeweils einem Lichtleitabschnitt zugeordnet sind. Damit kann eine besonders gute Abstimmung von Lichtleitabschnitten und Konvexlinsenelementen erzielt werden.
Bei der zweiten Lösung ist es beispielsweise vorstellbar, in dem Lichtleiter Rieht- und/oder Umlenkelemente vorzusehen, mit deren Hilfe das Licht von der Eintrittsseite des Lichtleiters zu dessen Austrittsseite geleitet wird. Ein besonders leichter Lichtleiter, für den nur wenig Werkstoff benötigt wird, mit gleichzeitig sehr verlustarmer Lichtleitung liegt hingegen vorteilhaft dann vor, wenn eine erste zentrische Verbindungsgerade zwischen einem ersten Konvexlinsenelement an der Lichtaustrittsseite und einem mit diesem korrespondierenden ersten Konvexlinsenelement an der Lichteintrittsseite sowie eine zweite zentrische Verbindungsgerade zwischen einem zweiten Konvexlinsenelement an der Lichtaustrittsseite und einem mit diesem korrespondierenden zweiten Konvexlinsenelement an der Lichteintrittsseite des Lichtleiters unter einem Winkel zueinander angeordnet sind.
Dabei kann der Werkstoffaufwand für den Lichtleiter weiter reduziert werden, und es werden Materialanhäufungen, die zu Inhomogenitäten führen können, vermieden, wenn gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ein zwischen der ersten und der zweiten Verbindungsgerade angeordneter Raumbereich des Lichtleiters einen Zwischenraum bildend von Werkstoff freigestellt ist.
Die Anzeigevorrichtung kann grundsätzlich beliebige Anzeigen aufweisen. Jedoch ist es gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung von besonderem Vorteil, wenn sie ein Head-Up-Display in einem Kraftfahrzeug umfasst, da hierbei die Vorteile der hohen Lichtausbeute, des geringen Einbauraums und der geringen Wärmeabstrahlung besonders zum Tragen kommen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in der beigefügten Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung eines Head-Up-Displays in einer Anzeigevorrichtung in einem Kraftfahrzeug,
Fig. 2a einen Ausschnitt aus einer Anzeigevorrichtung in geschnittener Seitenansicht,
Fig. 2b eine alternative Lichtquelle der Anzeigevorrichtung nach Figur 2a,
Fig. 3 ein Detail der Darstellung nach Figur 2a in geschnittener, perspektivischer Ansicht,
Fig. 4 einen Lichtleiter einer anderen Anzeigevorrichtung,
Fig. 5 einen Lichtleiter einer weiteren Anzeigevorrichtung,
Fig. 6a einen Ausschnitt aus einer Anzeigevorrichtung in geschnittener Seitenansicht in einer zweiten Aus- führungsform,
Fig. 6b eine alternative Lichtquelle der Anzeigevorrichtung nach Figur 6a und
Fig. 7 ein Detail einer Lichtquelle in geschnittener, perspektivischer Ansicht.
In den Figuren sind sich jeweils entsprechende Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
In Figur 1 ist ein Head-Up-Display 16 in einer schematisierten Anzeigevorrichtung 40 eines hier nicht weiter dargestellten Kraftfahrzeugs gezeigt. Ein mit einer von einer Lichtquelle 1 mittels eines Lichtleiters 7, 57 beleuchtbaren Anzeige 2 erzeugtes Bild wird, dem eingezeichneten Strahlverlauf 15 folgend, an einem Umlenkspiegel 3 reflektiert und über einen Hohlspiegel 4 einer Windschutzscheibe 5 zugeleitet, von wo das Bild als virtuelles Bild in ein durch eine Augenposition 6 gekennzeichnetes Auge eines nicht weiter dar-
gestellten Betrachters, zum Beispiel des Kraftfahrzeugführers, weitergeleitet wird.
Ein Ausschnitt einer Anzeigevorrichtung in einer ersten Ausführungsform ist im einzelnen in Figur 2a gezeigt. Dabei ist zu erkennen, dass eine von einem LCD gebildete Anzeige 2 über einen spritzgegossenen Lichtleiter 7 aus transparentem, lichtleitendem Kunststoff von einer Lichtquelle 1 beleuchtbar ist. Die Lichtquelle 1 weist eine Leiterplatte 9 auf, an deren dem Lichtleiter 7 zugewandten Vorderseite eine Anzahl von Einzellichtquellen 10 angeordnet, befestigt und elektrisch kontaktiert ist. Die Einzellichtquellen 10 werden von LEDs gebildet, und die lichtabstrahlende Gesamtfläche der Einzellichtquellen 10 ist größer als die Fläche der Anzeige 2. An ihrer Rückseite ist die Leiterplatte 9 mit einem Kühlrippen
19 aufweisenden Kühlelement 8 zur Ableitung der von den Lichtquellen 10 erzeugten Wärme versehen.
Der Lichtleiter 7 weist als Finger mit in ihrem Verlauf in etwa gleichbleibender Querschnittsfläche 28, 28' ausgebildete Einzellichtleitabschnitte 12 auf, wobei jeweils einem Anfang
20 eines Einzellichtleitabschnitts 12 eine der Einzellichtquellen 10 zugeordnet ist. Zur Bündelung des jeweils von den Einzellichtquellen 10 abgestrahlten Lichts ist darüber hinaus die Lichtquelle 1 mit einem Konvexlinsenbauteil 11 versehen, das eine Mehrzahl von Konvexlinsen 14 aufweist, die miteinander, ein einziges Bauteil bildend verbunden sind. Die Anordnung ist dabei derart gewählt, dass jeweils eine Konvexlinse 14 vor einer Einzellichtquelle 10 angeordnet ist, so dass eine definierte und zielgerichtete Lichtbündelung des von jeweils einer Einzellichtquelle 10 ausgesandten Lichts durch jeweils eine zugeordnete Konvexlinse 14 erfolgt. Außerdem ist zu erkennen, dass die Einzellichtleitabschnitte 12 an ihrem der Anzeige 2 zugewandten Ende 21 in einen gemeinsamen Licht- leitabschnitt 13 übergehen. Dadurch wird erreicht, dass das Licht der Einzellichtquellen 10 sich mischt und so eine ein-
heitlich, gleichmäßig beleuchtete Fläche an der Lichtauskoppelseite des Lichtleiters 7 entsteht.
Eine alternative Lichtquelle 1 mit einem Kühlrippen 19 aufweisenden Kühlelement 8 zeigt Figur 2b. Auch bei dieser Lichtquelle 1 sind als LEDs ausgebildete Einzellichtquellen 10 auf einer Leiterplatte 9 angeordnet und mit dieser elektrisch kontaktiert. Im Gegensatz zu der Lichtquelle nach Figur 2a weist die Lichtquelle 1 nach Figur 2b aber kein Konvexlin- senbauteil mit einer Mehrzahl von Konvexlinsen auf, sondern es ist jeweils eine Konvexlinse 30 ein einziges Bauteil bildend mit einer Einzellichtquelle 10 verbunden. Dazu bestehen die Konvexlinsen 30 aus Kunststoff und sind beispielsweise jeweils an eine der Einzellichtquellen 10 in einem Spritzgießverfahren angespritzt.
Zur Verdeutlichung des räumlichen Aufbaus der Lichtquelle ist in Figur 3 in einer geschnittenen perspektivischen Ansicht die Leiterplatte 9 mit darauf angeordneten Einzellichtquellen 10 sowie dem zugeordneten Konvexlinsenbauteil 11 mit den Konvexlinsen 14 dargestellt. Die von LEDs gebildeten Einzellichtquellen 10 sind in Matrixform 26 angeordnet, und ihnen ist jeweils eine Konvexlinse 14 des Konvexlinsenbauteils 11 zugeordnet .
Einen anderen Lichtleiter 7 zeigt Figur 4. Auch hier ist zu erkennen, dass Einzellichtleitabschnitte 12 als Finger mit in ihrem Verlauf in etwa gleichbleibender Querschnittsfläche 28, 28' ausgebildet sind. Außerdem weisen bei dieser Ausführungsform die Einzellichtleitabschnitte 12 an ihrer der hier nicht dargestellten Lichtquelle zugewandten Lichteintrittsseite 22 jeweils eine - stilisiert dargestellte - Konvexlinse 17 auf. Außerdem weist der Lichtleiter 7 an seiner der - hier ebenfalls nicht dargestellten - Anzeige zugewandten Lichtaustrittsseite 23 Konvexlinsenelemente 18 auf, die jeweils einem Einzellichtleitabschnitt 12 zugeordnet sind und sich an einem gemeinsamen Lichtleitabschnitt 13 befinden.
Von der Ausführungsform nach Figur 4 unterscheidet sich diejenige nach Figur 5 dadurch, dass an der der Anzeige zugewandten Lichtaustrittsseite 25 eines Lichtleiters 7 nicht einzelne Konvexlinsenelemente angeordnet sind, sondern dass der Lichtleiter 7 selbst, nämlich in einem Einzellichtleitabschnitte 12 zusammenfassenden gemeinsamen Lichtleitabschnitt 29, insgesamt konvexartig gewölbt ist. Die an dem gemeinsamen Lichtleitabschnitt 29 angeordnete Lichtaustrittsseite 25 des Lichtleiters 7 ist dementsprechend tonnenförmig gewölbt. Die Einzellichtleitabschnitte 12 des Lichtleiters 7 sind an ihrer Lichteintrittsseite 24 mit - stilisiert dargestellten - Kon- vexlinsenelementen 18 versehen.
Ein Ausschnitt einer Anzeigevorrichtung in der zweiten Ausführungsform ist im einzelnen in Figur 6a gezeigt. Dabei ist eine von einem durchleuchtbaren LCD gebildete Anzeige 2 über einen Lichtleiter 57 aus transparentem, lichtleitendem Kunststoff von einer Lichtquelle 1 beleuchtbar. Die Lichtquelle 1 weist eine Leiterplatte 59 auf, an deren, dem Lichtleiter 57 zugewandten Vorderseite eine Anzahl von Einzellichtquellen 60 angeordnet, befestigt und elektrisch kontaktiert ist. Die Einzellichtquellen 60 werden von LEDs gebildet, und die lichtabstrahlende Gesamtfläche der Einzellichtquellen 60 ist größer als die Fläche der Anzeige 2. An ihrer Rückseite ist die Leiterplatte 59 mit einem Kühlrippen 70 aufweisenden Kühlelement 58 zur Ableitung der von den Lichtquellen 60 erzeugten Wärme versehen. Außerdem weist die Leiterplatte 59 selbst eine hohe Wärmeleitfähigkeit auf und trägt so zur Ableitung der Wärme mit bei.
Der Lichtleiter 57 weist an seiner der Lichtquelle 1 zugewandten Lichteintrittsseite 71 Konvexlinsenelemente 61 auf, wobei jeweils eines der Konvexlinsenelemente 61 mit einer der Einzellichtquellen 60 korrespondiert. Jede Einzellichtquelle 60 strahlt Licht im Wesentlichen in jeweils ein Konvexlinsenelement 61 ein, die das von der Einzellichtquelle 60 abge-
strahlte Licht bündelt. Die Anordnung ist dabei derart gewählt, dass jeweils eine Konvexlinse 61 in der Weise vor einer Einzellichtquelle 60 angeordnet ist, dass eine definierte und zielgerichtete Lichtbündelung des von jeweils einer Einzellichtquelle 60 ausgesandten Lichts durch jeweils eine zugeordnete Konvexlinse 61 erfolgt. An der der Anzeige 2 zugewandten Lichtaustrittsseite 72 des Lichtleiters 57 sind weitere Konvexlinsenelemente 62 angeordnet. Jeweils einem der Konvexlinsenelemente 61 an der Lichteintrittsseite 71 des Lichtleiters 57 ist ein Konvexlinsenelement 72 an der Lichtaustrittsseite 72 des Lichtleiters 57 zugeordnet.
Der Lichtleiter 57 ist in seiner Grundform in etwa keilförmig ausgebildet, was dadurch zum Ausdruck kommt, dass eine erste Verbindungsgerade 68, die durch ein erstes Konvexlinsenelement 62 ' an der Lichtaustrittsseite 72 und durch ein mit diesem korrespondierendes erstes Konvexlinsenelement 61' an der Lichteintrittsseite 71 verläuft, sowie eine zweite Verbindungsgerade 69, die durch ein zweites Konvexlinsenelement 62 ' ' an der Lichtaustrittsseite 72 und durch ein mit diesem korrespondierendes zweites Konvexlinsenelement 61' ' an der Lichteintrittsseite 71 verläuft, unter einem spitzen Winkel α. zueinander angeordnet sind. Sowohl die erste Verbindungsgerade 88 als auch die zweite Verbindungsgerade 69 sind zentrisch zu den von ihnen geschnittenen Konvexlinsenelementen 61', 62', 61'', 62 ' ' angeordnet.
Ferner ist ein zwischen der ersten Verbindungsgeraden 68 und der zweiten Verbindungsgeraden 69 angeordneter Raumbereich 67 des Lichtleiters 57 einen Zwischenraum bildend von Werkstoff freigestellt. Der Raumbereich 67 trägt im wesentlichen nichts zur Leitung des Lichts von der Lichtquelle 1 zu der Anzeige 2 bei; durch seine Freistellung von Werkstoff wird zum einen das Gewicht des Lichtleiters 57 vermindert und zum anderen eine möglicherweise zu Inhomogenitäten führende Werkstoffanhäufung vermieden.
Eine alternative Lichtquelle 1 mit einem Kühlrippen 70 aufweisenden Kühlelement 58 und einen Ausschnitt eines Lichtleiters 57 zeigt Figur 6b. Auch bei dieser Lichtquelle 1 sind als LEDs ausgebildete Einzellichtquellen 60 auf einer Leiterplatte 59 angeordnet und mit dieser elektrisch kontaktiert. Im Gegensatz zu der Lichtquelle nach Figur 6a weisen die Einzellichtquellen 60 der Lichtquelle 1 nach Figur 6b jeweils eine Konvexlinse 74 auf, wobei jede Einzellichtquelle 60 ein einziges Bauteil bildend mit der ihr zugeordneten Konvexlinse 74 verbunden ist . Dazu bestehen die Konvexlinsen 74 aus Kunststoff und sind an den Einzellichtquellen 60 jeweils in einem Spritzgießverfahren angespritzt. Die Konvexlinsen 24 dienen jeweils einer definierten und zielgerichteten Lichtbündelung des von einer Einzellichtquelle 60 ausgesandten Lichts. Ferner korrespondiert jeweils eine Konvexlinse 74 mit einem Konvexlinsenelement 61 an der Lichteintrittsseite 71 des Lichtleiters 57, wobei die Konvexlinsen 74 und die Konvexlinsenelemente 61 jeweils gegenüberliegend angeordnet sind.
Zur Verdeutlichung des räumlichen Aufbaus einer weiteren Lichtquelle ist in Figur 7 in einer geschnittenen perspektivischen Ansicht die Leiterplatte 59 mit darauf angeordneten Einzellichtquellen 60 sowie einem zugeordneten Konvexlinsen- bauteil 64 mit Konvexlinsen 63 dargestellt. Die von LEDs gebildeten Einzellichtquellen 60 sind in Matrixform 73 angeordnet, und ihnen ist jeweils eine Konvexlinse 63 des Konvexlin- senbauteils 64 zugeordnet. Die Anordnung ist dabei derart gewählt, dass jeweils eine Konvexlinse 63 vor einer Einzel- lichtquelle 60 angeordnet ist, so dass eine definierte und zielgerichtete Lichtbündelung des von jeweils einer Einzellichtquelle 60 ausgesandten Lichts durch jeweils eine zugeordnete Konvexlinse 63 erfolgt.