INTIER AUTOMOTIVE EYBL GMBH
MIT EINEM DEKORELEMENT VERSEHENES AUSSTATTUNGSTEIL FÜR EIN
KRAFTFAHRZEUG
Die Erfindung betrifft ein mit einem Dekorelement versehenes und durch
Hinterspritzen hergestelltes Ausstattungsteil für ein Kraftfahrzeug, wobei das Dekorelement eine mit einem Dekor versehene, transparente oder durchscheinende Kunststofffolie aufweist.
Es ist bekannt, zur Dekoration von Kunststoffteilen, insbesondere auch zur Dekoration von Ausstattungsteilen von Kraftfahrzeugen, Dekorelemente zu verwenden, die auf die zu dekorierenden Oberflächen aufgebracht werden und eine Folie aufweisen, die entweder auf ihrer Außen- oder ihrer Innenseite mit einem Dekor bedruckt ist. Das Aufbringen kann durch ein vollflächiges Verkleben der Dekorelemente erfolgen, wobei das derart erzielbare äußere Erscheinungsbild oft nicht sehr zufriedenstellend ist. Das Aufbringen der Dekorelemente ist, insbesondere bei Oberflächen, die stark gekrümmt oder unregelmäßig gestaltet sind, schwierig. Aus diesem Grund wurde daher oft davon Abstand genommen, diverse Gegenstände oder Bestandteile derselben unter Verwendung solcher Dekorelemente ansprechender zu gestalten.
Dekorelemente, die bei der Herstellung eines Kunststoff - Bauteils durch Hinterspritzen eingebunden sind, weisen bei sorgfältiger Herstellung zwar ein besseres äußeres Erscheinungsbild auf, die Herstellung der Teile ist jedoch technisch aufwändiger. Die Dekorwirkung von derart mit dem betreffenden Teil verbundenen Dekorelementen entspricht jener von verklebten Dekorelementen. Es besteht nun vielfach der Wunsch, optisch ansprechender gestaltete oder gestaltbare Dekorelemente zur Verfügung zu haben, sodass sich der Aufwand und die Kosten der Herstellung durch Hinterspritzen lohnen. Insbesondere bei Ausstattungsteilen
BESTÄTIGUNQSKOPIE
für den Innenraum von Kraftfahrzeugen, wie Zierleisten, Verblendungen, Abdeckteilen, besteht darüber hinaus der Wunsch, die ästhetische Wirkung von Dekorelementen mit einer funktionellen Wirkung, beispielsweise dem Betonen von Bereichen, wo Bedienelemente oder dergleichen untergebracht sind, zu verbinden. Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zu Grunde, mit Dekorelementen versehene Austattungteile für Kraftfahrzeuge derart auszuführen, dass sie den oben erwähnten Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass die Folie beidseitig mit einem nicht flächenbedeckenden Dekor versehen ist, wobei das Dekor auf der Innenseite der Folie zusätzlich mit einer flächenbedeckenden Färb - Deckschicht bedruckt ist.
Gemäß der Erfindung kann das Ausstattungsteil mit Dekorelementen auf vielfältige Weise derart gestaltet werden, dass das Dekor für den Betrachter eine optisch sehr ansprechende Tiefenwirkung entfaltet. Insbesondere kann das Dekor eine dreidimensionale Wirkung aufweisen, die bei weitem die tatsächliche Tiefendimension der bedruckten Kunststofffolie übertrifft. Es lassen sich außerdem Dekorelemente so gestalten, dass, je nach Umgebungslicht- bzw. beleuchtung, Reflexionen und Schatteneffekte auftreten, die zur Folge haben, dass das
Dekorelement des Ausstattungsteils auch unter ungünstigen Lichtverhältnissen gut sichtbar bleibt. Erfindungsgemäß ausgeführte Ausstattungsteile lassen sich durch Hinterspritzen sehr gut mit den Dekorelementen verbinden, sodass es eine Vielzahl von Anwendungsbereichen gibt. Unter Ausnützung dieser Vorteile und Effekte ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, Ausstattungsteile von Kraftfahrzeugen mit Dekorelementen zu versehen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Dekorelement derart gestaltet, dass die Färb - Deckschicht aus zumindest einer bzw. einem gegenüber dem Dekor der Innenseite abweichenden Farbe bzw. Farbton besteht. Damit läßt sich eine besonders effektvolle Kontrastwirkung erzeugen.
Eine besonders deutliche dreidimensionale Wirkung läßt sich dann erzielen, wenn das Dekor der Außenseite mit dem Dekor der Innenseite zumindest im Wesentlichen übereinstimmt.
Die dreidimensionale Wirkung kann ferner erfindungsgemäß dadurch verstärkt werden, dass das Dekor der Außenseite gegenüber dem Dekor auf der Innenseite geringfügig versetzt ist.
Besonders deutliche Licht- /Schatteneffekte sowie Reflexionseffekte lassen sich bei einer Ausführung, bei der sich das Dekor auf beiden Seiten zumindest im Wesentlichen aus geometrischen und insbesondere gleichartigen Strukturen zusammensetzt, erzielen. Gerade solche Ausführungsformen sind bei Ausstattungsteilen im Innenbereich von Kraftfahrzeugen, die bestimmte Bereiche mit Bedienelementen oder dergleichen betonen sollen, von Vorteil.
Als optisch besonders ansprechend und für den Betrachter auffallend sind dabei Muster, die sich aus n-Ecken mit n > 3, aus Kreisen, Ellipsen, Linien oder dergleichen zusammensetzen.
Alternativ oder zusätzlich kann das auf der Innenseite und der Außenseite der Folie des Dekorelementes aufgebrachte Dekor auch aus Buchstaben und / oder Ziffern bestehen. Demnach können vorteilhafterweise erfindungsgemäße Ausstattungteile Dekorelemente aufweisen, die gleichzeitig zur Beschriftung von Bedienelementen und dergleichen im Innenbereich eines Kraftfahrzeuges dienen.
Die im Dekorelement vorhandene beidseitig bedruckte Folie besteht insbesondere aus Polycarbonat oder aus Polymethylmethacrylat. Diese Materialien sind besonders haltbar, lichtbeständig und transparent, was für sie für einen Einsatz in Dekorelementen für Innenausstattungteile von Kraftfahrzeugen besonders geeignet macht.
Die Dicke der beidseitig bedruckten Folie hat einen gewissen Einfluß auf die erzielbare Tiefenwirkung und wird auch auf das gewählte Dekor abgestimmt. Besonders geeignet sind Folien, die eine Dicke von 0,2 bis 2 mm aufweisen.
Für bestimmte Anwendungsbereiche bzw. bei bestimmte Ausstattungsteile von Kraftfahrzeugen kann es fernen von Vorteil sein, wenn das Dekorelement auch abriebsbeständig und gegenüber Feuchtigkeit unempfindlich ist. Es kann daher günstig sein, wenn die Außenseite des Dekorelementes mit eine Schutzschicht aus einer Kunststofffolie versehen ist, die auf die bedruckte Folie des Dekorelementes auflaminiert sein kann. Ein besonders geeignetes Material für die Schutzschicht ist Polymethylmethacrylat mit einer Foliendicke von 50 bis 500 μm.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden nun anhand der Zeichnung, die schematisch ein Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt, näher beschrieben. Dabei zeigt Fig. 1 eine Schrägansicht eines Ausschnittes eines mit einem Dekorelement versehenen erfindungsgemäßen Ausstattungsteils für ein Kraftfahrzeug.
Fig. 1 zeigt nur einen kleinen Ausschnitt eines Ausstattungsteils 1 , welches mit einem hier streifenförmigen Dekorelement 2 versehen ist, welches mit der Oberseite des Teils 1 insbesondere bündig abschließt. Das Dekorelement 2 besteht aus einer transparenten, zumindest jedoch transluzenten , Kunststofffolie 3, die beidseitig mittels Siebdruck mit einem Dekor 4, 5 versehen ist. Das Dekor 4, 5 wird von einem nicht flächendeckenden Muster gebildet, indem die aufgedruckte Farbe die ausgewählten Strukturen umrandet oder nachzeichnet. Es ist somit nur ein kleiner Teil der Außen- und Innenseite der Folie 3 mit dem Muster bedeckt. Das an der Innenseite der Folie 3 aufgebrachte Dekor 5 ist zusätzlich mit einer Deckschicht 6 aus Farbstoff komplett bedeckt. Die Deckschicht 6 wird entweder aus der oder einer für das Dekor 5 verwendeten Farbe(n) oder aus einer bzw. einem gegenüber dem Dekor 5 auf der Innenseite abweichenden Farbe bzw. Farbton erstellt.
Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführung ist das außenseitige Dekor 4 ein Gitter aus Quadraten. Das innenseitig aufgebrachte Dekor 5 ist ein übereinstimmend ausgeführtes Gitter, das insbesondere gegenüber dem Gitter auf der Außenseite versetzt aufgebracht ist. Der Versatz kann beispielsweise in diagonaler Richtung erfolgen. Das an der Außenseite der Folie 3 aufgebrachte Dekor 4 ist mit einer eine transparente Schutzschicht 7 bildenden Folie bedeckt, die unter Zuhilfenahme eines
Haftvermittlers, beispielsweise eines Schmelzklebers, auflaminiert ist. Je nach den Anforderungen, die an das Teil 1 beispielsweise bezüglich Abriebsbeständigkeit gestellt werden, kann auf die Schutzschicht 7 auch verzichtet werden.
Das derart gestaltete Dekorelement 2 hat für den Betrachter eine auffallende und sehr ansprechende Tiefenwirkung, die insbesondere auf das übereinstimmende Dekor 4, 5 an der Innen- und Außenseite der Folie 3 und auf das Entstehen von Schatteneffekten des an der Außenseite befindlichen Dekors 4 auf dem an der Innenseite befindlichen Dekor 5 bzw. der dort aufgebrachten Deckschicht 6 zurückzuführen ist. Ein gegenseitige Versatz des Dekors 4 zum Dekor 5 verstärkt diesen Effekt. Die für das Dekor 4 auf der Innenseite, das Dekor 5 auf der Außenseite sowie die Deckschicht 6 gewählten Farben können zusätzlich auf die erzielbare Wirkung Einfluss nehmen. So ist es beispielsweise von Vorteil, wenn die Farbe, welche für das Dekor 4 an der Außenseite verwendet wird, einen etwas dunkleren Farbton aufweist, als die für das Dekor 5 an der Innenseite verwendete Farbe. Effekt verstärkend kann auch der Farbton der Deckschicht 6 wirken, beispielsweise wenn dieser wesentlich heller ist als der Farbton für das Dekor 5.
Geometrische Strukturen, wie die in Fig. 1 dargestellte Struktur, tragen dazu bei, dass bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen - Sonneneinstrahlung oder künstliche Beleuchtung - Licht- und Schatteneffekte entstehen können, die das Dekorelement 2 besonders gut sichtbar machen. Dabei kann der Effekt entstehen, dass das Dekorelement 2 in einer sehr hellen Umgebung, bei Tageslicht und Sonnenschein, sehr gut sichtbar ist und/oder der Effekt, dass das Dekorelement 2 bei eher schlechteren Lichtverhältnissen, etwa Nachts oder bei schlechter Beleuchtung, gut sichtbar bleibt.
Zur Herstellung des Dekorelementes 2 wird insbesondere eine Folie 3 aus Polycarbonat oder Polymethylmethacrylat mit einer Dicke von 0,2 bis 2 mm, verwendet. Auf die beiden Folienseiten wird das vorgesehene Dekor durch
Siebdruck aufgebracht. Die auf beiden Seiten bedruckte Folie 3 wird getrocknet und dehydriert. Anschließend wird, bei Bedarf, auf die Außenseite der Folie 3 die Schutzschicht 7 auflaminiert. Die Schutzschicht 7 besteht insbesondere aus PMMA (Polymethylmethacrylat) und weist eine konstante Dicke, die zwischen 50 und 500
μm betragen kann, auf. Die derart bearbeitete Folie 3 wird anschließend thermisch verformt, um sie an das Teil 1 anzupassen. Das Verformen kann in bekannter Weise durch Tiefziehen unter Vakuum erfolgen. Das derart entstandene Formteil wird den Konturen des Fertigteiles, des Dekorelementes 2, entsprechend gestanzt.
Das nun fertige Dekorelement 2 ist in seinen Dimensionen auf das Spritzgießwerkzeug abgestimmt, damit es beim Einlegen in die Spritzgießform nicht beschädigt wird. Zur Herstellung des betreffenden Kunststoffteils wir das Dekorelement 2 in die offene Spritzgießform eingelegt, die Form wird geschlossen und das Dekorelement 2 wird durch Einspritzen des Kunststoffmaterials hinterspritzt. Über die Anspritzgeometrie wird sichergestellt, dass das Dekorelement 2 auf schonende Weise mit dem eingebrachten Kunststoffmaterial in Berührung kommt, um Beschädigungen während des Hinterspritzens zu vermeiden. Das fertige Ausstattungsteil 1 wird dem Spritzgießwerkzeug entnommen und, wie vorgesehen, weiter verarbeitet bzw. mit dem Endprodukt zusammengefügt.
Mit erfindungsgemäß ausgeführten Dekorelementen lassen sich beispielsweise Zierleisten, Verkleidungsteile oder Verblendungen, die im Bereich der Fahrzeugtüren, der Instumententafel, der Mittelkonsole und dergleichen einsetzbar sind, herstellen. Diese Teile können in Folge ihrer erfindungsgemäßen
Ausgestaltung nicht nur sehr ansprechend wirken, sondern auch die Funktion übernehmen, bestimmte Bereiche im Innenraum eines Fahrzeuges optisch hervorheben. Letzteres kann insbesondere bei Verblendungen oder Abdeckungen der Fall sein, etwa um dort angebrachte Bedienelemente, wie Kippschalter oder dergleichen, auffallender anzuordnen. Dadurch kann dem Benutzer auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen das Auffinden der Bedienelemente erleichtert werden. In die für ein bestimmtes Teil vorgesehene Spritzgießform können verschiedentlich gestaltete Dekorelemente eingelegt werden. Dies eröffnet somit den Kraftfahrzeugherstellern die Möglichkeit, ihren Kunden eine Vielzahl verschiedener Dekors zur Auswahl anzubieten.
Selbstverständlich ist die Herstellung der Dekorelemente 2 nicht an bestimmte Formen, Farben oder Dekorstrukturen gebunden. Die Dekorelemente 2 lassen sich in einer Vielzahl von Formen herstellen, beispielsweise auch mit Ausnehmungen
oder Öffnungen. Auch bezüglich der verwendeten Farben und der möglichen Muster gibt es kaum Einschränkungen. Mit geometrischen Mustern unter Verwendung von Dreiecken, Rechtecken, Kreisen, Linien und dergleichen als Grundelemente lassen sich besonders gute Tiefenwirkungen erzielen, es sind jedoch auch Schriftzüge, Buchstaben, Ziffern etc. gut geeignet.