Sprühkasten
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befeuchtung von körnigem oder pulverförmigem Streugut mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Wenn körniges oder pulverförmiges Streugut -beispielsweise Streusalz- auf Straßen ausgebracht wird, wird dieses häufig von Luftströmungen während des Ausbringens erfaßt und von der Straße weg ungenutzt in den Straßengraben verfrachtet.
Zur Vermeidung dieses Nachteiles eines ungewollten Verlustes durch Verblasung ist man dazu übergegangen, körniges oder pulverförmiges Streugut vor dem Ausstreuen anzufeuchten.
Das befeuchtete Streugut kann gezielter aufgebracht werden, es fällt deutlich treffsicherer als trockenes Streugut auf die im Streukegel der Streuvorrichtung liegenden Flächen und erhöht dadurch den Wirkungsgrad des Streugu- tes.
Aus dem Stand der Technik ist eine Vorrichtung zur Befeuchtung von körnigem oder pulverförmigem Streugut bekannt, bei welcher während des Beiadens des Streufahrzeu- ges mit einem körnigen oder pulverförmigen Streugut der Streugutstrom mit Wasser bespritzt wird.
Diese bekannte Vorrichtung zur Befeuchtung von körnigem oder pulverförmigem Streugut ist insbesondere deswegen nachteilig, weil ihr Durchsatz zu gering ist und aufgrund
eines zu hohen Feuchtigkeitsgehaltes zusammengebackenes, verfestigtes Streugut diese Vorrichtung schnell verstopfen und unbrauchbar machen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Breitstellung einer Vorrichtung zur Befeuchtung von körnigem oder pulverförmigen Streugut, welche einen hohen Durchsatz an befeuchtetem Streugut in besonders kurzer Zeit erlaubt und eine exakt steuerbare und genau definierbare Befeuch- tung des Streugutes unter Ausschluß der Gefahr eines Zusammenbackens des Streugutes wegen eines zu hohen Feuchtigkeitsgehaltes ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemä- ßen Vorrichtung durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmale gelöst. Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche .
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 eine Seitenansicht eines Silos mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Befeuchtung von körnigem oder pulverförmigem Streugut;
Figur 2 eine schematische, perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen, sprühkastenartigen Vorrichtung zur Befeuchtung von körnigem oder pulverförmigem Streugut;
Figur 3 eine schematische, perspektivische Ansicht der Befeuchtungseinrichtung mit 6 Sprüheinrichtungen gemäß Figur
Figur 4 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung;
Figur 5 eine schematische Seitenansicht einer Silo-Reihe mit einer von Silo zu Silo auf Schienen verfahrbaren erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Befeuchtung von kör- nigem oder pulverförmigem Streugut kann beispielsweise ein oder mehrere Fließbänder zum Antransport des zu befeuchtenden Streugutes (1) umfassen.
Alternativ oder zusätzlich hierzu kann die erfindungsgemä- ße Vorrichtung zur Befeuchtung von körnigem oder pulverförmigem Streugut (1) einen oder mehrere Silos (3) zur Lagerung des zu befeuchtenden Streugutes (1) umfassen, wobei jeder Silo (3) vorzugsweise einen oder mehrere vollständig oder teilweise, sowie handbetätigt oder automatisch öffen- bare und verschließbare Entleerungsöffnungen (5) aufweist.
In der Regel umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Befeuchtung von körnigem oder pulverförmigem Streugut (1) ferner mindestens ein Gehäuse (4), welches unterhalb von der oder den Entleerungsöffnungen (5) des oder der Silos (3) oder unterhalb des stromabwärtigen Endes des Fließbandes (2) starr oder verschiebbar oder verfahrbar vorsehbar ist.
In der Regel sind in dem Gehäuse (4) ein, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neuen, zehn oder mehrere Schrägflächen (6) vorgesehen.
Die Länge der Schrägflächen (6) liegt beispielsweise im Bereich von 5 cm bis 200 cm, vorzugsweise im Bereich von 6 cm bis 120 cm, insbesondere im Bereich von 7 cm bis 100 cm.
Vorzugsweise sind diese Schrägflächen (6) zueinander in Form eines auf dem Kopfe stehenden Buchstabens U oder V oder in Form einer Pyramide oder eines Kreiskegels oder eines Kegelstumpfes oder eines Kugelsegmentes oder eines Rotationsparaboloids oder eines Polyeders oder eines Keils ausgerichtet .
Im Allgemeinen ist zwischen den Unterkanten (7) jeder Schrägfläche (6) und der jeweils gegenüberliegenden Wand (8) des Gehäuses (4) ein Abstand (9) vorgesehen und ausgebildet, der im Bereich von 1,5 cm bis 45 cm, vorzugsweise im Bereich von 2,0 cm bis 40 cm, insbesondere im Bereich von 3,0 cm bis 35 cm liegt und unter anderem für den Durchtritt des über die Schrägflächen (6) ablaufenden Streugutes (1) sowie als „Flugstrecke" für das abgerutschte Streugut (1) dient.
Die Einhaltung dieses Abstandes (9) zwischen den Unterkanten (7) der Schrägfläche (6) und der jeweils gegenüberlie- genden Wand (8) des Gehäuses (4) in dem oben genannten Bereich ist von besonderer Bedeutung, da nur dann ein ausreichend hoher Durchsatz und eine ausreichend lange „Flugstrecke" zur gezielten Befeuchtung, zur Verwirbelung sowie zur Verhinderung eines Zusammenbackens des Streugutes und damit eines Verstopfens der Vorrichtung gewährleistet ist.
In bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung können von oben auf jede Schrägfläche (6) oder zumindest auf einen Teil hiervon flächendeckend oder ab- schnittsweise sowie senkrecht oder schräg von oben eine
oder mehrere Sprüheinrichtungen (10) zur Versprühung derjenigen Flüssigkeit (22) starr oder in ihrer Position und/oder in ihrer Ausrichtung veränderbar gerichtet sein, mit welcher das entlang den Schrägflächen (6) abfließende Streugut (1) zu besprühen ist.
Alternativ oder zusätzlich hierzu können auf den von dem Fließband und/oder von dem Silo (3) unmittelbar abgegebe- nen Strom (11) von Streugut (1) eine oder mehrere Sprüheinrichtungen (10) starr oder veränderbar gerichtet sein.
Vorzugsweise sind auf die Bereiche (12) zwischen den Unterkanten (7) der Schrägflächen (6) und den diesen gegen- überliegenden Wänden (8) d.es Gehäuses (4) eine _ö,der mehre- re Sprüheinrichtungen (10) starr oder veränderbar von unten und/oder von oben gerichtet.
In der Regel liegt die Fließgeschwindigkeit oder die Strö- mungsgeschwindigkeit des zu befeuchtenden Streugutes (1) entlang den Schrägflächen (6) im Bereich von 0,1 m pro Sekunde bis 10 m pro Sekunde, vorzugsweise im Bereich von 0,3 m pro Sekunde bis 7,0 m pro Sekunde, insbesondere im Bereich von 0,5m pro Sekunde bis 5,0 m pro Sekunde.
Die Dicke (13) der den Schrägflächen (6) entlangströmenden Schicht von Streugut (1) kann beispielsweise im Bereich von 1,0 cm bis 44 cm, vorzugsweise im Bereich von 2,0 cm bis 30 cm, insbesondere im Bereich von 3, 0 cm bis 20 cm, liegen.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen sind die von oben auf die Schrägflächen (6) oder von oben auf die hierzu stromabwärtigen Abschnitte des Streuweges gerichteten
Sprüheinrichtungen (10) zwischen der jeweiligen Schrägfläche (6) und der dieser gegenüberliegenden Wand (8) des Gehäuses (4) vorgesehen.
Die auf die Bereiche (12) zwischen den Unterkanten (7) der Schrägflächen (6) und den gegenüberliegenden Wänden (8) des Gehäuses (4) von unten gerichteten Sprüheinrichtungen (10) können beispielsweise vollständig oder zumindest teilweise unterhalb der Schrägflächen (6) vorgesehen sein.
Gemäß der vorliegenden Erfindung kann der Streugutbehälter eines Streugutfahrzeuges aus einem über dem fahrzeugseiti- gen Streugutbehälter befindlichen Silo (3) beladen werden. Zu diesem Zweck kann man das Streugut (1) über die Schräg- flächen (6) unterhalb der Entleerungsöffnung (5) des Silos (3) laufen lassen, wobei jeder der den Schrägflächen (6) entlangströmenden Streugutströme (1) von außen und/oder von innen, nämlich von Orten unterhalb und oberhalb der Schrägflächen (6), mit Flüssigkeit (22) besprüht wird.
Bei der erfindungsgemäß verwendeten Flüssigkeit (22) zur Besprühung kann es sich beispielsweise um Wasser oder eine Lauge wie CaCl2-Lösung, handeln.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist unterhalb einer Entleerungsöffnung (5) eines Silos (3) ein Gehäuse (4) eines erfindungsgemäßen Sprühkastens vorgesehen, in welchem zwei Schrägflächen im wesentlichen dachförmig derart angeordnet sind, daß zwischen der Unterkante (7) jeder Schrägfläche (6) und der gegenüberliegenden Wand (8) des Gehäuses (4) eine Durchtrittsöffnung für das über die Schrägfläche (6) hinweglaufende Streugut (1) verbleibt. Vorzugsweise sind zwischen jeder Schrägfläche (6) und der ihr gegenüberliegenden Gehäusewand (8) oder ihrer Verlän-
gerung nach oben einerseits und unter den Schrägflächen (6) andererseits auf den Weg des Streugutes (1) gerichtete düsenartige Sprüheinrichtungen (10) für eine mittels mindestens einer Pumpe unter Druck geförderte Flüssigkeit (22) angeordnet.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung läßt sich der Behälter eines Streufahrzeuges außerordentlich schnell beladen.
Bei Verwendung üblicher Silos mit einem Fassungsvermögen von 100 m3 bis 250 m3 sind beispielsweise 6 m3 in weniger als drei Minuten mit 20% Feuchtigkeit anreicherbar und können in diesem Zeitraum in den Streugutbehälter eines Streufahrzeuges eingeladen werden. Durch die Form der Schrägflächen (6) kann dabei erreicht werden, daß das Streugut in dem meist rechteckigen Behälter des Streufahrzeuges gut verteilt wird. Grundsätzlich kann eine Durchfeuchtung bis etwa 80 % erreicht werden. Unmittelbar nach der Beladung mit dem angefeuchteten Streugut (1) kann das Streufahrzeug abfahren und sofort oder nach einiger Zeit beginnen, das Streugut auszustreuen. Beispielsweise eine Förderschnecke am Boden des Streugutbehälters kann das Streusalz gegebenenfalls zu einem Streuteller fördern. Am Streuteller wird das Streugut ge- gebenenfalls nocheinmal gemischt, so daß das Streugut in gleichmäßig durchfeuchtetem Zustand ausgestreut wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren sowie die erfindungsgemäße Vorrichtung führen folglich zu dem Vorteil, daß die Streu- fahrzeuge erst unmittelbar vor dem Einsatz -und nicht in einem langandauernden Befüllungsvorgang weit vorher- beladbar sind.
Zur richtigen Dosierung der auf das Streugut (1) aufge- sprühten Flüssigkeitsmenge (22) wird vorteilhafterweise
ein Ventil, beispielsweise ein Magnetventil, in der Flüssigkeitsleitung angeordnet, welche von einer Pumpe zu den gegebenenfalls düsenartigen Sprüheinrichtungen (10) führt.
Um sicherzustellen, daß erst dann Flüssigkeit aus den Sprüheinrichtungen (10) austritt, wenn Streugut (1) über die Schrägflächen ( 6) abläuft, wird in besonders bevorzugten Ausführungsformen zwischen der Entleerungsöffnung (5) des Silos (3) und der Oberkante (14) der Schrägflächen (6) beispielsweise eine Licht-, Funk- oder Ultraschall- Schranke angeordnet, welche einen Teil der Steuerungsvorrichtung des Magnetventiles in der Leitung von der Pumpe zu den Sprüheinrichtungen (10) darstellt. Mittels dieser Licht-, Funk- oder Ultraschall-Schranke wird das Magnet- ventil vorzugsweise erst dann geöffnet, wenn das Streugut (1) durch den Zwischenraum zwischen dem die Schrägflächen (6) aufnehmenden Gehäuse (4) und der Unterkante der Entleerungsöffnung (5) hindurchläuft.
Alternativ hierzu kann zur Synchronisierung der Flüssigkeitszufuhr in den Strom des einzuladenden Streumittels eine Steuerungsvorrichtung für die synchronisierte Steuerung der Entleerungsöffnung (5) des Silos (3) und des Magnetventiles zwischen der Pumpe und den Sprüheinrichtungen (10) vorgesehen sein.
Vorzugsweise steht jede Sprüheinrichtung (10) mit einer oder mehreren Pumpen in Verbindung, welche das zu versprühende flüssige Medium (22) mit einem Druck im Bereich von 0,1 bar bis 80 bar, vorzugsweise im Bereich von 0,5 bar bis 60 bar, insbesondere im Bereich von 0, 6 bar bis 19, 0 bar, bereitstellt.
Die Fördermenge einer solchen Pumpe liegt beispielsweise im Bereich von 2000 Litern pro Stunde bis 8000 Litern pro Stunde, vorzugsweise im Bereich von 3500 Litern pro Stunde
bis 7000 Litern pro Stunde, insbesondere im Bereich von 4000 Litern pro Stunde bis 5500 Litern pro Stunde, bei einem Druck beispielsweise von etwa 30 bar.
Als Medium (22) zur Befeuchtung des körnigen oder pulverförmigen Streugutes (1) kommt in der Regel eine Lauge in Betracht, welche bisher in einer gesonderten Anlage hergestellt wurde. Eine derartige gesonderte Anlage ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung grundsätzlich nicht mehr er- forderlich. Sie ist insbesondere dann nicht erforderlich, wenn die Pumpe die Flüssigkeit aus einem Behälter fördert, in welchen eine Rohrleitung mündet, die über ein Dreiwegeventil von der Förderleitung zwischen der Pumpe und den Düsen abzweigt. In diesem Fall kann mit Hilfe eines Um- pumpvorganges die Lauge aus der im Behälter befindlichen Flüssigkeit und dem in den Behälter eingeschütteten Feststoff (Salz) dadurch hergestellt werden, daß die Pumpe über die wieder in den Behälter führende Abzweigleitung das Flüssigkeit-Feststoff-Gemisch solange umpumpt, bis sich alle Feststoffteile in der Flüssigkeit gelöst haben.
Bei größeren Straßenmeistereien ist das Streugut (1) oftmals in mehreren Silos (3) gelagert. In der Regel werden dort die Silos (3) in einer Reihe aufgestellt, unter denen ein Weg für die zu beladenden Fahrzeuge verläuft (siehe Figur 5) .
Wie aus Figur 5 hervorgeht, kann im Falle einer solchen Reihe von Silos (3) das Gehäuse (4) des erfindungsgemäßen Sprühkastens beispielsweise von Rollen (15) verfahrbar getragen sein, wobei diese Rollen (15) gegebenenfalls auf Schienen (16) unterhalb der Silos (3) laufen. Vorzugsweise ist dann zumindest ein Teil der Flüssigkeitsleitung zwischen der Pumpe und den gegebenenfalls düsenartigen Sprü- heinrichtungen (10) in Form eines Schlauches ausgelegt.
Nach der Entleerung eines Silos (3) kann das die Schrägflächen (6) und die Sprüheinrichtungen (10) aufnehmende Gehäuse (4) unter das nächste Silo (3) gefahren werden und dort die Befeuchtung des Streugutes (1) aus diesem Silo vornehmen. Auf diese Weise ist es möglich, für eine Vielzahl von Silos (3) nur ein einziges auf Schienen laufendes Sprühkasten-Gehäuse (4) zu verwenden, welches Schrägflächen (6) und die Sprüheinrichtungen (10) umfaßt.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Entleerungsöffnung (5) des Silos (3) nach Art eines Fischmaulverschlusses gestaltet, welcher über eine gegebenenfalls hydraulische oder pneumatische Betätigungsvorrichtung offenbar und ver- schließbar ist. Eine derartige Bauform ist insbesondere für eine ferngesteuerte automatische Betätigung geeignet.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung umfaßt zwei Schrägflächen (6), welche zueinander entsprechend eines auf dem Kopfe stehenden
Buchstabens V oder U ausgerichtet sind, wobei sich unterhalb der beiden Schrägflächen (6) vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn oder mehrere düsenartige Sprüheinrichtungen (10) befinden, von denen beispielsweise zwei oder mehrere auf jeden der beiden von den Schrägflächen
(6) herabströmenden Streugutströme (1) von unten gerichtet sind und wobei sich vor den Innenseiten der den Schrägflächen (6) gegenüberliegenden Wände des Gehäuses (4) oberhalb von oder in Höhe der Schrägflächen (6) je eine oder mehrere auf jede Schrägfläche (6) von oben gerichtete düsenartige Sprüheinrichtungen (10) befinden.
Mit dieser Anordnung von Sprüheinrichtungen (10) läßt sich insbesondere bei der Verwendung von einstellbaren, variablen Düsen (10) eine sehr gute Befeuchtung erzielen. Eine derartige Anordnung von Sprüheinrichtungen (10) ist dar-
über hinaus besonders einfach anzubringen. Der Herstellungsaufwand und die Herstellungskosten werden aufgrund dieser einfachen Bauform besonders niedrig gehalten. Aufgrund der einfachen Bauform ist diese Vorrichtung ferner besonders robust.
Es liegt auf der Hand, daß sich die erfmdungsgemaße Vorrichtung nicht nur bei großen Silos (3) verwenden laßt.
Vielmehr kann sie auch bei kleinen Silos (3) zum Einsatz gebracht werden, welche nur eine solche Große besitzen, daß sie das Füllgut für eine einzige Beladung eines Streufahrzeuges aufnehmen. Die erfmdungsgemaße Vorrichtung kann beispielsweise bei Silos (3) zum Einsatz kommen, wel- ehe nur 5 m3 aufnehmen, also eine einzige übliche Lademenge für ein Streufahrzeug.
In der Regel umfaßt jeder Silo (3) eine zylindrische Wandung, die nach unten h durch einen kegelförmig bezie- hungsweise trichterförmig gebildeten Boden abgeschlossen ist, welcher vorzugsweise zentral eine oder mehrere Ent- leerungsoffnungen (5) aufweisen kann. In der Regel steht ηeder Silo (3) auf einem Stander, der aus Fußen und einem Tragring besteht, auf dem das Silo aufgesetzt ist (siehe Figuren 1 und 5) .
Wie insbesondere aus Figur 4 hervorgeht, können in einer besonders bevorzugten Ausführungsform in dem Gehäuse (4) zwei Schragflachen (6) im wesentlichen dachförmig angeord- net oder zueinander in Form eines auf dem Kopfe stehenden Buchstabens V oder U ausgerichtet sein, wobei die Schrag¬ flachen (6) beispielsweise einen Winkel α im Bereich von 50° bis 110°, vorzugsweise im Bereich von 60° bis 95°, insbesondere im Bereich von 70° bis 85° einschließen. Die Oberkanten (14) der Schragflachen ( 6) können beispielsweise
in eine gemeinsame Firstlinie auslaufen. Diese Firstlinie wird vorzugsweise unter der Mitte der verschließbaren Entleerungsöffnung (5) eines Silos (3) vorgesehen.
In der Regel sind zumindest zwei Wände des Gehäuses (4) parallel zueinander ausgerichtet. An diesen Wänden können die Schrägflächen (6) beispielsweise seitlich befestigt sein. Die beiden anderen Seitenwände sind vorzugsweise ebenfalls parallel zueinander angeordnet.
In besonders einfach und kostengünstig herzustellenden Ausführungsformen sind alle oder zumindest ein Teil der Wände (8) des Sprühkasten-Gehäuses (4) in Form von ebenen Flächen ausgebildet.
Zumindest die den Unterkanten (7) der Schrägflächen (6) gegenüberliegenden beiden Wände sind jedoch bei seitlicher Betrachtung vorzugsweise gewinkelt ausgebildet (siehe Figur 2) .
Die gewinkelte Ausbildung dieser Wände (8) ist vorzugsweise derart, daß die oberen Teile dieser gewinkelten Wände die gleiche Neigungsrichtung wie die gegenüberliegenden zugehörigen Schrägflächen (6) aufweisen, während die dar- unter angeordneten Wandteile eine entgegengesetzte Neigungsrichtung besitzen. Der Knickpunkt (20) zwischen diesen beiden Wandteilen kann sich beispielsweise in Höhe der Unterkante (7) der korrespondierenden Schrägfläche (6) oder hierzu höhergelegen befinden.
Das auf die Schrägflächen (6) auffallende Streugut (1) aus dem Silo (3) rutscht auf den Schrägflächen ( 6) entlang und fällt beziehungsweise prallt in der Regel auf den unteren Teil (17) der Wand (8) des Sprühkasten-Gehäuses (4) .
Vorzugsweise ist derjenige untere Abschnitt (17) der Wand (8) des Gehäuses (4), welcher im Bereich einer gedachten Verlängerung der Längsachse (18) der Schrägfläche (6) nach unten liegt, im wesentlichen rechtwinklig zur Längsachse (18) der Schrägfläche (6) ausgerichtet oder schließt mit der Verlängerung der Längsachse (18) einen Winkel ß ein, welcher im Bereich von 70° bis 140°, vorzugsweise im Bereich von 75° bis 120°, insbesondere im Bereich von 80° bis 100°, liegt.
Vorzugsweise dient der untere Wandabschnitt (17) als Prallfläche und/oder als Führungsfläche für das von der korrespondierenden Schrägfläche (6) abströmende Streugut (1) -
Die Unterteile der Wände (8) sind dabei vorzugsweise so gestaltet, daß sie einen Trichter bilden.
Diese Ausführungsform ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Streugutbehälter auf den jeweiligen Streugutfahrzeugen eine rechteckige Grundrißform haben. Verfügen die Streugutbehälter der Straßenfahrzeuge hingegen über eine langgestreckte Grundrißform, läßt man das Streugut vorzugsweise in divergierenden Wegen in den langgestreckten Streugutbehälter einfließen.
Die Länge (19) des unteren Abschnittes (17) der Wand (8) des Gehäuses (4), welcher im Bereich einer gedachten Verlängerung der Längsachse (18) der Schrägfläche (6) nach unten liegt, liegt beispielsweise im Bereich von 0,1 bis 4 m, vorzugsweise im Bereich von 0,2 m bis 3,0 m, insbesondere im Bereich von 0,3 m bis 2,0 m.
Unter der Oberkante der Gehäusewand (8) können sich je- weils mittig eine oder mehrere Sprüheinrichtungen (10) be-
finden, mit denen die nach außen weisende Oberfläche des auf den Schrägflächen (6) fließenden Streugutes (1) mit Flüssigkeit (22) besprüht wird.
Unterhalb der Schrägflächen (6) können auf jeder Seite beispielsweise ein Paar oder mehrere gegebenenfalls düsenartige Sprüheinrichtungen (10) angeordnet sein, mit denen die Unterseite des über die Schrägflächen (6) hinabfließenden Streugutstromes (1) mit Feuchtigkeit (22) besprüh- bar ist. Es können sich also in dem Gehäuse (4) beispielsweise insgesamt zum Beispiel sechs oder mehr Düsen befinden, von denen jeweils vorzugsweise mindestens drei einer Schrägfläche (6) zugeordnet sind.
Wie bereits erwähnt, kann die Entleerungsöffnung (5) des Silos (3) als Fischmaulöffnung gestaltet sein. In diesem Falle umfaßt sie beispielsweise zwei Schaufeln, die sich mit den Kanten an ihrer Unterseite und an ihren Seiten gegeneinander legen, wenn die Entleerungsöffnung (5) ver- schlössen ist. Vorzugsweise sind diese Schaufeln um eine im wesentlichen horizontal verlaufende, obenliegende Achse verschwenkbar und werden beispielsweise mit Hilfe von Hydraulik- oder Pneumatikzylindern bewegt.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die den Schrägflächen (6) jeweils gegenüberliegenden Wände (8) des Gehäuses (4) -bei seitlicher Betrachtung- gewinkelt ausgebildet, wobei der obere Teil jeder dieser Wände eine gleiche Neigungsrichtung wie die gegenüberliegenden und zugehörigen Schrägflächen (6) aufweist, während der darunter befindliche Teil (17) der Wand (8) des Gehäuses (4) eine entgegengesetzte Neigungsrichtung aufweist.
Der Knickpunkt (20) zwischen dem oberen und dem unteren Teil (17) der jeweiligen gewinkelten Wand (8) liegt bei-
spielsweise in etwa auf Höhe der Unterkante (7) der gegenüberliegenden Schrägfläche (6) .
Alternativ hierzu kann der Knickpunkt (20) zwischen dem oberen und dem unteren Teil (17) der jeweiligen gewinkelten Wand (8) in einem Abstand (21) oberhalb der Unterkante (7) der dieser gegenüberliegenden Schrägfläche (6) angeordnet sein, wobei der Abstand (21) beispielsweise im Bereich von 1,0 cm bis 60,0 cm, vorzugsweise im Bereich von 2,0 cm bis 50,0 cm, insbesondere im Bereich von 3,0 cm bis 40,0 cm, liegt.
Zwischen der Unterkante der Entleerungsöffnung (5) des Silos (3) und der Oberkante des Gehäuses (4) könen bei- spielsweise eine oder mehrere Licht-, Funk- oder Ultraschall-Schranken angeordnet sein.
Vorzugsweise wird der vom Sender abgestrahlte und vom Empfänger aufgefangene Strahl unterbrochen, sobald die Entleerungsöffnung (5) des Silos (3) geöffnet wird und Streu- gut aus dem Silo (1) nach unten herausfällt.
Durch den Empfänger kann dann beispielsweise eine Steuerung für ein Magnetventil in Tätigkeit gesetzt werden, wobei dieses Magnetventil gegebenenfalls in der Zuleitung der Flüssigkeit zu den gegebenenfalls düsenartigen Sprüh- einrichtungen (10) angeordnet ist. Sobald kein Streugut (1) mehr durch den vom Sender zum Empfänger führenden Weg hindurchläuft, wenn also der Empfänger wieder den Strahl des Senders empfangen kann, wird das Magnetventil vorzugsweise geschlossen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Entleerungsöffnung (5) des Silos (3) verschlossen wird oder der jeweilige Silo (3) leer ist.
Durch das Vorsehen einer derartigen Licht-, Funk- oder Ultraschall-Schranke in Verbindung mit einem oder mehreren Magnetventilen wird sichergestellt, daß Flüssigkeit (22)
nur dann aus den Sprüheinrichtungen (10) austritt, wenn auch wirklich Streugut (1) durch das Gehäuse (4) hindurchläuft.
Auf diese Weise wird eine Unterfeuchtung oder eine Überbe- feuchtung des Streugutes (1) sicher vermieden.
Der Sender und der Empfänger der vorbeschriebenen Licht-, Funk- oder Ultraschall-Schranke können beispielsweise im Bereich der Oberkante der Wände (8) des Gehäuses (4) ange- bracht sein. Auch das Magnetventil kann außen am Gehäuse (4) befestigt sein. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß bei einem Verschieben des Gehäuses (4) von einem Silo zu einem anderen Silo die Steuerungsvorrichtung gleich mitverschoben wird.
Für diesen Verschiebungsvorgang des Gehäuses (4) ist es vorteilhaft, wenn zumindest ein Teil der Flüssigkeitszu- leitung als Schlauch ausgebildet ist. Dieser Schlauch kann in bekannter Weise in mehreren Schlaufen aufgehängt sein, so daß sich der Schlauch während einer Bewegung des Gehäuses (4) von einem Silo (3) zum nächsten Silo (3) nicht verheddert.
In bevorzugten Ausführungsformen ist die Flüssigkeitszu- leitung an den Ausgang einer Hochdruckpumpe angekoppelt. In der Regel wird die Pumpe mit Flüssigkeit (22) aus einem Flüssigkeitsbehälter über eine separate Leitung gespeist.
Hinter der Pumpe kann sich ein Mehrwegeventil befinden, welches gegebenenfalls ermöglicht, die aus der Pumpe kommende Druckflüssigkeit (22) entweder in diese Zuleitung oder in eine Rückleitung zu pumpen.
Die Rückleitung führt beispielsweise in den Flüssigkeitsbehälter zurück. Die gegebenenfalls vorhandene Rückleitung wird benutzt, um beispielsweise eine Lauge in dem Flüssig-
keitsbehalter aus Wasser und einem Feststoff (Salz; CaCl2) zu erzeugen, indem das Feststoff-Flussigkeits-Gemisch solange umgepumpt wird, bis sich der Feststoff vollständig gelost hat. Diese Ruckleitung wird aber auch gegebenenfalls benutzt, wenn vor dem Abstellen der Pumpe diese drucklos arbeiten soll oder wenn diese wahrend des Anlaßvorganges drucklos zu arbeiten hat.
In einer bevorzugten Ausf hrungsform der erfindungsgemaßen Vorrichtung kann die komplette Anlage vollautomatisch auf einen Knopfdruck hin arbeiten.
Zu diesem Zwecke ist es vorteilhaft, eine entsprechende Steuerungsschaltung vorzusehen, welche die Pumpe anlaufen laßt, die Zuleitung an die Pumpe anschaltet und die Ent- leerungsoffnung (5) betätigt. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, daß das Magnetventil gleichzeitig mit dem Offnen und dem Schließen der Entleerungsoffnung (5) betätigt wird, wenn beispielsweise keine Lichtschranke zum Einsatz kommt.
Bei dem Streugut (1) handelt es sich beispielsweise um Streusalz, Kunstdunger oder Saatgut.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß die erfmdungsgemaße Vorrichtung zur Befeuchtung von kornigem oder pulverformigem Streugut gegenüber der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung zur Befeuchtung von kornigem oder pulverformigem Streugut insbesondere deswegen vorteilhaft ist, weil ihr Durchsatz insbesondere aufgrund des exakt vorgegebenen Abstandes (9) zwischen den Unterkanten (7) der Schragflachen (6) und den gegenüberliegenden Wanden (8) des Gehäuses (4) sehr groß ist und die Gefahr eines Verstopfens dort nicht besteht.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Befeuchtung von körnigem oder pulverförmigem Streugut ist darin zu sehen, daß sie in einer besonders kurzen Zeit und gegebenenfalls mit einer besonders geringen Flüssigkeitsmenge eine exakt steuerbare und genau definierbare Befeuchtung des Streugutes unter Ausschluß der Gefahr eines Zusammenbackens des Streugutes -selbst bei einem sehr hohen Feuchtigkeitsgehalt- ermöglicht.