Antimikrobielle Reinigungsmittel
Die Erfindung betrifft Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die antimikrobielle Polymere enthalten.
Besiedlungen und Ausbreitungen von Bakterien auf Oberflächen von Rohrleitungen, Behältern oder Verpackungen sind im hohen Maße unerwünscht. Es bilden sich häufig Schleimschichten, die Mikrobenpopulationen extrem ansteigen lassen, die Wasser-, Getränke- und Lebensmittelqualitäten nachhaltig beeinträchtigen und sogar zum Verderben der Ware sowie zur gesundheitlichen Schädigung der Verbraucher führen können.
Aus allen Lebensbereichen, in denen Hygiene von Bedeutung ist, sind Bakterien fernzuhalten. Davon betroffen sind Textilien für den direkten Körperkontakt, insbesondere für den Intimbereich und für die Kranken- und Altenpflege. Außerdem sind Bakterien fernzuhalten von Möbel- und Geräteoberflächen in Pflegestationen, insbesondere im Bereich der Intensivpflege und der Kleinstkinder-Pflege, in Krankenhäusern, insbesondere in Räumen für medizinische Eingriffe und in Isolierstationen für kritische Infektionsfälle sowie in Toiletten.
Daneben gibt es auch eine Reihe technischer Systeme, die durch mikrobiellen Bewuchs in ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt oder aber sogar gänzlich unbrauchbar werden. Insbesondere Systeme zur Stofftrennung, wie z.B. Membranen oder Filter, werden durch mikrobielle Ablagerungen und Bewuchs stark beeinträchtigt. So verkürzt z.B. bei der Meerwasserentsalzung der Bewuchs der Systeme mit Meeresalgen die Laufzeiten oft beträchtlich. Bei anderen Systemen, wie z. B. der Tiefenfiltration, kann der Filterkuchen durch aufgewachsene Biofilme vorzeitig verstopfen. Dem versucht man bei der Querstromfiltration durch Einsatz einer definierten Strömung quer zur Filtrationsebene zu begegnen, was sich in der Praxis aber bisher als nicht ausreichend zur Verhinderung des Aufwachsens von Biofilmen gezeigt hat.
Gegenwärtig werden Geräte, Oberflächen von Möbeln und Textilien gegen Bakterien im Bedarfsfall oder auch vorsorglich mit Chemikalien oder deren Lösungen sowie Mischungen behandelt, die als Desinfektionsmittel mehr oder weniger breit und massiv antimikrobiell
wirken. Solche chemischen Mittel wirken unspezifisch, sind häufig selbst toxisch oder reizend oder bilden gesundheitlich bedenkliche Abbauprodukte. Häufig zeigen sich auch Unverträglichkeiten bei entsprechend sensibilisierten Personen.
Daneben werden diese Verbindungen rasch verbraucht, so dass entweder die Schutzwirkung nach einer relativ kurzen Phase verpufft oder aber ein erneuter Einsatz dieser toxischen Substanzen vonnöten ist.
Man denke in diesem Zusammenhang z.B. an den Einsatz von WC-Reinigern, die bereits durch den folgenden Spülprozess entfernt werden und ins Abwasser gelangen. Analoges gilt für Bad- und Haushaltsreiniger.
Als Alternative hierzu werden Substanzen gesucht, die über einen längeren Zeitraum hinweg eine effiziente mikrobizide Wirkung zeigen, sich möglichst wenig bis gar nicht toxisch gegenüber höheren Organismen verhalten, nicht in die Raumluft abgegeben werden und sich so problemlos wie konventionelle Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel anwenden lassen.
Antimikrobielle Polymere, sind z. B. aus der europäischen Patentanmeldungen 0 862 858 bzw. den Patentanmeldungen DE 100 24 270, DE 100 22 406, PCT/EP00/06501, DE 100 14 726, DE 100 08 177, PCT/EP00/06812, PCT/EP00/06487, PCT/EP00/06506, PCT/EP00/02813, PCT/EP00/02819, PCT/EP00/02818, PCT/EP00/02780, PCT/EP00/02781, PCT/EP00/02783, PCT/EP00/02782, PCT/EP00/02799, PCT/EP00/02798, PCT/EP00/00545, PCT/EP00/00544, bekannt.
Diese Polymere enthalten keine niedermolekularen Bestandteile; die antimikrobiellen Eigenschaften sind auf den Kontakt von Bakterien mit der Oberfläche zurückzuführen.
Die Wirkung dieser Polymere ist an Oberflächen, d. h. an den Kontakt des Bakteriums mit einer Oberfläche, die antimikrobielle Polymere enthält, gebunden.
Es bestand daher die Aufgabe, ein Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu finden, deren Wirkung über einen längeren Zeitraum wie niedermolekulare Verbindungen anhält, und gleichzeitig nicht an eine Oberfläche fixiert ist.
Es wurde gefunden, dass sich mikrobizide Reinigungs- und Desinfektionsmittel auf Basis von antimikrobiellen Polymeren herstellen lassen, die hervorragende mikrobizide Wirkungen mit einem guten toxikologischen Verhalten gegenüber höheren Organismen verbinden.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind daher Reinigungs- und Desinfektionsmittel, enthaltend 0,01 - 70 Gew.-% mindestens eines antimikrobiellen Polymers.
Es ist möglich, die antimikrobiellen Polymere handelsüblichen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, deren Vorstufen oder Teilabmischungen zuzusetzen. Die erfindungsgemäßen Reinigungs- und Desinfektionsmittel können daher auch andere mikrobizide Mittel wie z. B. Hypochloride, Formalin, Persauerstoff- und Chlorverbindungen, Alkohole und Phenole, Trichlosan (5-Chloro-2-(2,4-dichlorophenoxy)phenol, Terpene, Geraniol, D-Limonen, Biguanide, quartäre Ammoniumverbindungen, Benzalkoniumchlorid oder Didecyldimonium-Chlorid enthalten. Durch Zusatz der antimikrobiellen Polymere können die anderen, im Allgemeinen toxikologisch bedenklichen Mikrobizide, in ihrer Einsatzkonzentration verringert werden, ohne den antimikrobiellen Effekt der Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu verschlechtern. In Einzelfällen kann sogar gänzlich auf die Zugabe weiterer Mikrobizider Substanzen verzichtet werden.
Als weitere Inhaltsstoffe der erfindungsgemäßen Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind zu nennen Persauerstoff- und Chlorverbindungen (Toilettenreiniger), Alkohole und Phenole, Desinfektionsmittel wie Trichlosan (5-Chloro-2-(2,4-dichlorophenoxy)phenol, Terpene wie z.B. Geraniol und D-Limonen, Biguanide und quartäre Ammoniumverbindungen wie z. B. Benzalkoniumchlorid oder Didecyldimonium-Chlorid.
Diese Verbindungen können optional in einer Konzentration von 0,1 - 10 Gew.-% zugesetzt werden.
Die antimikrobiellen Polymere können im Verlauf des Herstellungsverfahrens der Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder im Anschluß daran zugesetzt werden.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel, insbesondere WC-/Bad- und Haushaltsreiniger, lassen
sich so ohne die beschriebenen Nachteile des Standes der Technik mikrobizid ausrüsten.
Weiterhin können die erfindungsgemäßen Reiniger als sanitäre Oberflächenreiniger in der Lebensmittelindustrie, in Krankenhäusern oder der Milch- und Landwirtschaft, als Algizid für Schwimmbäder, Springbrunnen oder Kühltürme verwendet werden.
Die so hergestellten antimikrobiellen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln lassen sich wie konventionelle Reinigungs- und Desinfektionsmitteln anwenden. So ist ein Aufsprühen auf zu desinfizierende Flächen ebenso durchführbar wie die Auftragung durch Schwämme oder direktes Ausgießen, ebenso durch Pinsel oder analoge Auftrageverfahren, weiterhin in retardierender Form, z.B. in Vorratsbehältern, die unmittelbar in ein WC eingehängt werden und kontinuierlich Produkt abgeben. Auch die Zugabe von weiteren Substanzen, wie z.B. Duftstoffen, ändert an den antimikrobiellen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Erzeugnisse im Allgemeinen nichts und ist daher im Einzelfall problemlos möglich. Die speziellen Eigenschaften der antimikrobiellen Polymere führen im Verlauf der Anwendung im Allgemeinen zur Ausbildung von dünnen Filmen auf den behandelten Flächen. Diese Filme wirken über einen längeren Zeitraum antimikrobiell und müssen nur nach mechanischer Entfernung, z.B. durch wasserbedingte Erosion, erneuert bzw. ersetzt werden.
Durch die beschriebenen Vorgehensweisen erhält man antimikrobiell ausgerüstete Reinigungsund Desinfektionsmittel, die sowohl die erforderlichen anwendungstechnischen Eigenschaften für die gestellten Aufgaben als auch die biochemische Hemmwirkung für das Mikrobenwachstum in nahezu idealer Weise miteinander verbinden. Da das antimikrobielle Polymer keine niedermolekularen Bestandteile in die Umwelt und damit Raumluft oder das Abwasser freigesetzt, können solche Systeme unproblematisch eingesetzt werden, ohne dass mit einem toxikologisch bedenklichen Übertritt von Bioziden aus dem Produkt zu rechnen ist.
Bevorzugt werden zur Herstellung der antimikrobiellen Polymere Stickstoff- und Phosphorfunktionalisierte Monomere eingesetzt. Insbesondere werden diese Polymere aus mindestens einem der folgenden Monomere hergestellt:
Methacrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester, Metha- crylsäure-2-diethylaminomethylester, Acrylsäure-2-tert.-butylaminoethylester, Acrylsäure-3-
dimethylaminopropylester, Acrylsäure-2-diethylaminoethylester, Acrylsäure-2- dimethylaminoethylester, Dimethylaminopropylmethacrylamid, Diethylamino- propylmethacrylamid, Acrylsäure-3-dimethylaminopropylamid, 2-Methacryloyloxy- ethyltrimethylammoniummethosulfat, Methacrylsäure-2-diethylaminoethylester, 2-
Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 3-Methacryloylaminopropyltrime- thylammonium-chlorid, 2-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, 2-
Acryloyloxyethyl-4-benzoylbenzyldimethylammoniumbromid, 2- Methacryloyloxyethyl-4- benzoylbenzyldimethylammoniumbromid, 2-Acrylamido-2-methyl- 1 -propansulfonsäure, 2- Diethylaminoethylvinylether und/oder 3-Aminopropylvinylether.
Optional können bei der Herstellung der antimikrobielle Polymere weitere aliphatisch ungesättigte Monomere Verwendung finden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Acrylate oder Methacrylate, z. B. Acrylsäure, tert.-Butylmethacrylat oder Methylmethacrylat, Styrol oder seine Derivate, Vinylchlorid, Vinylether, Acrylamide, Acrylnitrile, Olefine (Ethylen, Propylen, Butylen, Isobutylen), AUylverbindungen, Vinylketone, Vinylessigsäure, Vinylacetat oder Vinylester, insbesondere z. B. Methacrylsäuremethylester, Methacrylsäureethylester, Methacrylsäurebutylester, Methacrylsäure-tert.-butylester, Acrylsäuremethylester,
Acrylsäureethylester, Acrylsäurebutylester und/oder Acrylsäure-tert.-butylester.
Der Anteil der antimikrobiellen Polymere in den Reinigungs- und Desinfektionsmitteln kann 0.01 bis 70 Gew.-%, bevorzugt 0.1 bis 40 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 20 Gew.-% betragen. Als Alternative zur direkten Beimengung der antimikrobiellen Polymere in fester granulierter oder gelöster Form bietet sich darüber hinaus noch die Zugabe einer auf Basis eines antimikrobiellen Polymers hergestellten antimikrobiellen wäßrigen Emulsion oder Dispersion an.
Die erfindungsgemäßen Reinigungs- und Desinfektionsmittel können flüssig (z. B. wässrige Lösung), fest (z. B. Urinstein) oder pastös sein.
Weitere Inhaltsstoffe umfassen z. B. Tenside, Wasser, Alkohole, Scheuerpulver oder Antistatika.
Verwendung der modifizierten Substrate
Weitere Gegenstände der vorliegenden Erfindung sind die Verwendung der erfindungsgemäßen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln als flüssiger, fester oder pastöser, WC-Reiniger, in Urinsteinen, als Zusatz in Wasser für Schwimmbäder, als Reiniger für Computer-Monitore, - Mäuse oder Tastaturen oder als Bodenreiniger in Krankenhäusern.
Zur weiteren Beschreibung der vorliegenden Erfindung werden die folgenden Beispiele gegeben, welche die Erfindung weiter erläutern, nicht aber ihren Umfang begrenzen sollen, wie er in den Patentansprüchen dargelegt ist.
Beispiel 1:
45 mL tert.-Butylaminoethylmethacrylat (Fa. Aldrich) und 230 mL Ethanol werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65 °C erhitzt. Danach werden 0,4 g Azobisisobutyronitril gelöst in 20 mL Ethanol unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch wird auf 70 °C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen. Im Anschluß wird das Produkt für 24 Stunden bei 50 °C im Vakuum getrocknet. Das Produkt wird anschließend in 200 ml Aceton gelöst, danach wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen und für 24 Stunden bei 50 °C im Vakuum getrocknet.
Beispiel la:
5 g des Produktes aus Beispiel 1 werden in 100 mL Ethanol gelöst und in eine handelsübliche Sprühflasche gegeben, wie sie z.B. für auch für Bad- und WC-Reiniger Verwendung findet. Eine handelsübliche Keramikkachel, wie sie im Sanitärbereich breite Verwendung findet, wird in Stücke von 2 mal 3 cm geschnitten und sodann unter Verwendung der Sprühflasche mit einem Teil des Inhaltes der Flasche derart besprüht, dass die Oberflächen der Kachelstücke abgedeckt sind. Nach Ablauf von 5 Sekunden werden die so behandelten Kacheln mit jeweils 50 mL Wasser abgespült, was den Effekt einer Toilettenspülung simuliert.
Beispiel lb:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel la wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas
aeruginosa enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 10 auf 10 Keime pro mL gesunken.
Beispiel lc:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 1 a wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
Beispiel ld:
Je ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel la wird mit Chlorella sp., Trentepohlia sp., Gloeocapsa sp. Calothrix sp. und Aspergilus niger beimpft. Diese Proben werden im Anschluß für 3 Wochen in einen Brutschrank verbracht. Im Gegensatz zu mitlaufenden ist auf keinem der behandelten Kachelstücke ein Bewuchs feststellbar.
Beispiel le:
Die behandelten Kachelfragmente aus Beispiel la werden alle 30 Minuten insgesamt 20 mal mit 50 mL Wasser abgespült, um den Effekt einer im Gebrauch stehenden Toilettenspülung zu simulieren.
Beispiel lf:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 1 e wird auf den
Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 104 Keime pro mL gesunken.
Beispiel lg: Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel le wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt.
Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die
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Keimzahl von 10 auf 10 Keime pro mL gesunken.
Beispiel lh:
Je ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel le wird mit
Chlorella sp., Trentepohlia sp., Gloeocapsa sp. Calothrix sp. und Aspergilus niger beimpft.
Diese Proben werden im Anschluß für 3 Wochen in einen Brutschrank verbracht. Im Gegensatz zu mitlaufenden Kontrollproben ist auf keinem der behandelten Kachelstücke ein Bewuchs feststellbar.
Beispiel li:
5 g des Produktes aus Beispiel 1 werden in 100 mL Ethanol gelöst und in eine handelsübliche Sprühflasche gegeben, wie sie z.B. für auch für Bad- und WC-Reiniger Verwendung findet. Ein handelübliches Stahlblech, wie es im Sanitärbereich Verwendung findet, wird in Stücke von 2 mal 3 cm geschnitten und sodann unter Verwendung der Sprühflasche mit einem Teil des Inhaltes der Flasche derart besprüht, dass die Oberflächen der Stahlstücke abgedeckt sind. Nach Ablauf von 5 Sekunden werden die so behandelten Stücke mit jeweils 50 mL Wasser abgespült, was den Effekt einer Toilettenspülung simuliert. Beispiel li: Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Stahlfragmentes aus Beispiel li wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 103 Keime pro mL gesunken.
Beispiel lk:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Stahlfragmentes aus Beispiel li wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt.
Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
Beispiel 11:
Je ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Stahlfragmentes aus Beispiel li wird mit
Chlorella sp., Trentepohlia sp., Gloeocapsa sp. Calothrix sp. und Aspergilus niger beimpft.
Diese Proben werden im Anschluß für 3 Wochen in einen Brutschrank verbracht. Im Gegensatz zu mitlaufenden Kontrollproben ist auf keinem der behandelten Stahlfragmente ein Bewuchs feststellbar.
Beispiel 2: 40 mL Dimethylaminopropylmethacrylamid (Fa. Aldrich) und 200 mL Ethanol werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65 °C erhitzt. Danach werden 0,4 g Azobisisobutyronitril gelöst in 20 mL Ethanol unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch wird auf 70 °C erhitzt und 6 Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen und für 24 Stunden bei 50 °C im Vakuum getrocknet. Das Produkt wird anschließend in 200 ml Aceton gelöst, danach wird der Reaktionsmischung das Lösemittel durch Destillation entzogen und für 24 Stunden bei 50 °C im Vakuum getrocknet. Das Reaktionsprodukt wird im Anschluß fein zermörsert.
Beispiel 2a:
5 g des Produktes aus Beispiel 2 werden in 100 mL Ethanol gelöst und in eine handelsübliche Sprühflasche gegeben, wie sie z.B. für auch für Bad- und WC-Reiniger Verwendung findet. Eine handelsübliche Keramikkachel, wie sie im Sanitärbereich breite Verwendung findet, wird in Stücke von 2 mal 3 cm geschnitten und sodann unter Verwendung der Sprühflasche mit einem Teil des Inhaltes der Flasche derart besprüht, dass die Oberflächen der Kachelstucke abgedeckt sind. Nach Ablauf von 5 Sekunden werden die so behandelten Kacheln mit jeweils 50 mL Wasser abgespült, was den Effekt einer Toilettenspülung simuliert.
Beispiel 2b: Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 2a wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden
geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 104 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 2c:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 2a wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
Beispiel 2d:
Je ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 2a wird mit Chlorella sp., Trentepohlia sp., Gloeocapsa sp. Calothrix sp. und Aspergilus niger beimpft. Diese Proben werden im Anschluß für 3 Wochen in einen Brutschrank verbracht. Im Gegensatz zu mitlaufenden ist auf keinem der behandelten Kachelstücke ein Bewuchs feststellbar.
Beispiel 2e:
Die behandelten Kachelfragmente aus Beispiel 2a werden alle 30 Minuten insgesamt 20 mal mit 50 mL Wasser abgespült, um den Effekt einer im Gebrauch stehenden Toilettenspülung zu similieren.
Beispiel 2f:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 2e wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 104 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 2g: Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 2e wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt.
Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 104 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 2h: Je ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 2e wird mit Chlorella sp., Trentepohlia sp., Gloeocapsa sp. Calothrix sp. und Aspergilus niger beimpft. Diese Proben werden im Anschluß für 3 Wochen in einen Brutschrank verbracht. Im Gegensatz zu mitlaufenden ist auf keinem der behandelten Kachelstücke ein Bewuchs feststellbar.
Beispiel 3:
10 g 3-Aminopropyl-vinylether (Fa. Aldrich), 10 g Methacrylsäuremethylester (Fa. Aldrich), und 100 ml Ethanol werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 65 °C erhitzt. Danach werden 0,2 g Azobisisobutyronitril gelöst in 6 ml Ethylmethylketon unter Rühren langsam zugetropft. Das Gemisch wird auf 70 °C erhitzt und 72 h Stunden bei dieser Temperatur gerührt. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Reaktionsmischung in 0,8 1 VE-Wasser eingerührt, wobei das polymere Produkt ausfällt. Nach Abfiltrieren des Produktes wird der Filterrückstand mit 100 ml VE-Wasser gespült, um noch vorhandene Restmonomere zu entfernen. Im Anschluß wird das Produkt für 24 Stunden bei 50 °C im Vakuum getrocknet.
Beispiel 3 a:
5 g des Produktes aus Beispiel 3 werden in 100 mL Ethanol gelöst und in eine handelsübliche Sprühflasche gegeben, wie sie z.B. für auch für Bad- und WC-Reiniger Verwendung findet. Eine handelübliche Keramikkachel, wie sie im Sanitärbereich breite Verwendung findet, wird in Stücke von 2 mal 3 cm geschnitten und sodann unter Verwendung der Sprühflasche mit einem Teil des Inhaltes der Flasche derart besprüht, dass die Oberflächen der Kachelstücke abgedeckt sind. Nach Ablauf von 5 Sekunden werden die so behandelten Kacheln mit jeweils 50 mL Wasser abgespült, was den Effekt einer Toilettenspülung simuliert.
Beispiel 3b:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 3 a wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas
aeruginosa enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 102 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 3c:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 3 a wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
Beispiel 3d:
Je ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 3 a wird mit Chlorella sp., Trentepohlia sp., Gloeocapsa sp. Calothrix sp. und Aspergilus niger beimpft. Diese Proben werden im Anschluß für 3 Wochen in einen Brutschrank verbracht. Im Gegensatz zu mitlaufenden ist auf keinem der behandelten Kachelstücke ein Bewuchs feststellbar.
Beispiel 3e:
Die behandelten Kachelfragmente aus Beispiel 3a werden alle 30 Minuten insgesamt 20 mal mit 50 mL Wasser abgespült, um den Effekt einer im Gebrauch stehenden Toilettenspülung zu similieren.
Beispiel 3f:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 3e wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 102 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 3 g:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 3e wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus
aureus enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 102 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 3h:
Je ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 3e wird mit Chlorella sp., Trentepohlia sp., Gloeocapsa sp. Calothrix sp. und Aspergilus niger beimpft. Diese Proben werden im Anschluß für 3 Wochen in einen Brutschrank verbracht. Im Gegensatz zu mitlaufenden ist auf keinem der behandelten Kachelstücke ein Bewuchs feststellbar.
Beispiel 4:
8 mL tert.-Butylaminoethylmethacrylat (Fa. Aldrich), 22 g Triton X 405 (Fa. Aldrich), 100 mL VE- Wasser und 0,3 g Kaliumperoxodisulfat (Fa. Aldrich) werden in einem Dreihalskolben vorgelegt und unter Argonzustrom auf 60 °C erhitzt. Danach werden über einen Zeitraum von 4 Stunden weitere 90 mL tert.-Butylaminoethylmethacrylat zugetropft. Anschließend rührt man die Mischung noch weitere 2 Stunden bei 60 °C , danach läßt man die entstandene Emulsion auf Raumtemperatur abkühlen.
Beispiel 4a: 10 g des Produktes aus Beispiel 4 werden mit in 40 mL Wasser verdünnt und in eine handelsübliche Sprühflasche gegeben, wie sie z.B. für auch für Bad- und WC-Reiniger Verwendung findet. Eine handelsübliche Keramikkachel, wie sie im Sanitärbereich breite Verwendung findet, wird in Stücke von 2 mal 3 cm geschnitten und sodann unter Verwendung der Sprühflasche mit einem Teil des Inhaltes der Flasche derart besprüht, dass die Oberflächen der Kachelstucke abgedeckt sind. Nach Ablauf von 5 Sekunden werden die so behandelten Kacheln mit jeweils 50 mL Wasser abgespült, was den Effekt einer Toilettenspülung simuliert.
Beispiel 4b:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 4a wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit
7 ^ ist die Keimzahl von 10 auf 10 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 4c:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 4a wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt.
Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine
Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
Beispiel 4d: Je ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 4a wird mit
Chlorella sp., Trentepohlia sp., Gloeocapsa sp. Calothrix sp. und Aspergilus niger beimpft.
Diese Proben werden im Anschluß für 3 Wochen in einen Brutschrank verbracht. Im Gegensatz zu mitlaufenden ist auf keinem der behandelten Kachelstücke ein Bewuchs feststellbar.
Beispiel 4e:
Die behandelten Kachelfragmente aus Beispiel 4a werden alle 30 Minuten insgesamt 20 mal mit 50 mL Wasser abgespült, um den Effekt einer im Gebrauch stehenden Toilettenspülung zu similieren.
Beispiel 4f:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 4e wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 103 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 4g:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 4e wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 107 auf 102 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 4h:
Je ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Kachelfragmentes aus Beispiel 4e wird mit Chlorella sp., Trentepohlia sp., Gloeocapsa sp. Calothrix sp. und Aspergilus niger beimpft. Diese Proben werden im Anschluß für 3 Wochen in einen Brutschrank verbracht. Im Gegensatz zu mitlaufenden ist auf keinem der behandelten Kachelstücke ein Bewuchs feststellbar.
Beispiel 4i:
10 g des Produktes aus Beispiel 4 werden mit in 40 mL Wasser verdünnt und in eine handelsübliche Sprühflasche gegeben, wie sie z.B. für auch für Bad- und WC-Reiniger Verwendung findet. Ein handelsübliches Stahlblech, wie es im Sanitärbereich Verwendung findet, wird in Stücke von 2 mal 3 cm geschnitten und sodann unter Verwendung der Sprühflasche mit einem Teil des Inhaltes der Flasche derart besprüht, dass die Oberflächen der Stahlstücke abgedeckt sind. Nach Ablauf von 5 Sekunden werden die so behandelten Stücke mit jeweils 50 mL Wasser abgespült, was den Effekt einer Toilettenspülung simuliert.
Beispiel 4j:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Stahlfragmentes aus Beispiel 4i wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Pseudomonas aeruginosa enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Keimzahl von 10 auf 10 Keime pro mL gesunken.
Beispiel 4k:
Ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Stahlfragmentes aus Beispiel 4i wird auf den Boden eines Becherglases gelegt, das 10 mL einer Testkeimsuspension von Staphylococcus aureus enthält. Das so vorbereitete System wird nun für die Dauer von 4 Stunden geschüttelt. Danach wird 1 mL der Testkeimsuspension entnommen. Nach Ablauf dieser Zeit sind keine Keime von Staphylococcus aureus mehr nachweisbar.
Beispiel 41:
Je ein 2 mal 3 cm großes Stück eines behandelten Stahlfragmentes aus Beispiel 4i wird mit Chlorella sp., Trentepohlia sp., Gloeocapsa sp. Calothrix sp. und Aspergilus niger beimpft.
Diese Proben werden im Anschluß für 3 Wochen in einen Brutschrank verbracht. Im Gegensatz zu mitlaufenden ist auf keinem der behandelten Stahlfragmente ein Bewuchs feststellbar.