Handgerät in Form eines Ein-Loch-Lochers
Die Erfindung betrifft ein Handgerät in Form eines Ein-Loch-Lochers.
Ringordner weisen zwei oder mehr aufklappbare Ringbügel auf, die je nach System in unterschiedlichen Abständen angeordnet sind. Je nach Anzahl der Ringe und Anzahl, Dicke bzw. Steifigkeit der einzuordnenden Blätter ist eine präzise Positionierung der Löcher an den entsprechenden Blattkanten wichtig, um die Blätter ohne Einreißen der Löcher spannungsfrei im Ordner ablegen und umblättern zu können. Bei Mehrfach-Lochem sind die präzisen Positionen und Abstände der Löcher geräteseitig festgelegt. Diese Geräte eignen sich aber jeweils nur für ein ganz bestimmtes Lochmuster.
Bei der Verwendung von Ein-Loch-Lochern werden die einzelnen Löcher nacheinander gestanzt. Sie benötigen daher eine zum seitlichen Positionieren dienende Positionierhilfe, mittels welcher entsprechende Markierungen der Lochpositionen von einer Vorlage abgenommen werden können.
Aus EP 0956 931 A2 ist ein Ein-Loch-Locher mit einer ausziehbaren Gabel bekannt, die für die Lochpositionierung in Bezug auf ein Loch in einer entsprechenden Vorlage auszurichten ist, so daß das Loch in der Vorlage innerhalb der Gabel liegt. Dies ist jedoch umständlich in der Handhabung und aufwendig in der Herstellung.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Handgerät in Form eines Ein-Loch-Lochers zu schaffen, das eine einfach zu handhabende und kostengünstige Positionierhilfe aufweist.
Diese Aufgabe wird entsprechend Anspruch 1 gelöst.
Hiernach ist ein Handgerät in Form eines Ein-Loch-Lochers mit zwei gegeneinander zum Betätigen des Lochers zwischen einer geöffneten Stellung zum Einschieben von zu lochendem Material und einer betätigten Stellung beweglichen Bauteilen mit einem Einführschlitz für zu lochendes Material vorgesehen, der auf einer Seite durch eine Auflagebühne mit Lochmatrize und in seiner Tiefe durch eine Anschlaglinie für zu lochendes Material begrenzt ist, sowie einen durch die Bewegung der Bauteile betätigbaren Lochstempel, wobei eines der Bauteile eine Positionierhilfe zum seitlichen Positionieren des zu lochenden Materials umfaßt, die über einer Linie angeordnet ist, die sich durch die Achse des Lochstempels und senkrecht in Bezug auf die Anschlaglinie erstreckt, so daß das Material über eine Markierung für die Lochposition ausrichtbar ist, wobei die Positionierhilfe als stirnseitige Konturierung eines der Bauteile ausgebildet ist, die gegenüber in den Einführschlitz eingeschobenem Material bei senkrechter Draufsicht auf die Materialebene und dann auch in der geöffneten Stellung der Bauteile sichtbar ist.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der . nachfolgenden Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in den beigefügten Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt ausschnittweise in Seitenansicht eine Ausführungsform eines Handgeräts in Form eines Ein-Loch-Lochers.
Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt von Fig. 1 vergrößert.
Fig. 3 zeigt das Handgerät von Fig. 1 ausschnittweise in Draufsicht.
Fig. 4 zeigt das Handgerät von Fig. 1 perspektivisch von schräg oben.
Fig. 5 zeigt ausschnittweise in Draufsicht eine weitere Ausführungsform eines Handgeräts in Form eines Ein-Loch-Lochers.
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Ausführungsform eines Handgeräts in Form eines Ein-Loch-Lochers umfaßt zwei gegeneinander zum Betätigen des Lochers zwischen einer geöffneten Stellung (dargestellt) zum Einschieben von zu lochendem Material M und einer betätigten Stellung beweglichen Bauteile 1 , 2, die um eine Achse senkrecht zu ihrer Bewegungsrichtung gegeneinander gegen eine Federvorspannung verschwenkbar sind.
Das Handgerät bildet in der geöffneten Stellung einen Einführschlitz 3 für zu lochendes Material M, der auf einer Seite durch eine Auflagebühne 4 mit Lochmatrize 5 und in seiner Tiefe durch eine Anschlaglinie 6 für zu lochendes Material M begrenzt ist. Das Handgerät umfaßt ferner einen durch die Bewegung der Bauteile 1 , 2 betätigbaren Lochstempel 7.
Der Lochstempel 7 befördert Locherabfälle durch die Lochmatrize 5 in ein Aufnahmefach, das mit einem verschwenkbaren Deckel 8 verschlossen ist. Der Deckel 8 kann durchsichtig sein, um den Füllgrad des Aufnahmefachs kontrollieren zu können, er kann auch mit einer Anzeigehilfe für seinen gefüllten Zustand versehen sein, die beispielsweise darin besteht, daß der Deckel 8 im gefüllten Zustand in eine etwas nach außen vorstehende Position geschwenkt wird.
Das Bauteil 1 umfaßt eine Positionierhilfe 9 zum seitlichen Positionieren des zu lochenden Materials M, die über einer Linie angeordnet ist, die sich durch die Achse des Lochstempels 7 und senkrecht in Bezug auf die Anschlaglinie 6 erstreckt, so daß das Material M über eine Markierung H für die Lochposition ausrichtbar ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Positionierhilfe 9 in Form eines dreieckigen, insbesondere pfeilförmigen Vorsprungs ausgebildet, der eine stirnseitige Konturierung des Bauteils 1 bildet und einstückig mit der Abdeckung des
Bauteils 1 ausgebildet ist. Die Positionierhilfe 9 ist gegenüber in den Einführschlitz 3 eingeschobenem Material M bei senkrechter Draufsicht auf die Materialebene und zusätzlich in dieser Draufsicht auch in der geöffneten Stellung der Bauteile 1 , 2 sichtbar.
Zweckmäßigerweise reicht die Positionierhilfe 9 im wesentlichen bis zum Einführschlitz 3, so daß ihr Ende praktisch mit der Auflagebühne 4 fluchtet.
Zum Lochen kann zu lochendes Material M in den Einführschlitz 3 bis zum Anschlag an die Anschlaglinie 6 eingeführt und ein Muster P, das mit Markierungen H mit in einer zum Abheften geeigneten Anordnung versehen ist, so aufgelegt werden, daß die Positionierhilfe 9 in Form eines pfeilförmigen Vorsprungs auf die jeweilige Markierung H des Musters P zeigt, wonach gelocht wird.
Vorzugsweise wird als Muster P eine bereits gelochte Vorlage verwendet, welche seitlich bündig auf das zu lochende Material M aufgelegt wird, wobei die Positionierhilfe 9 auf die Mitte der jeweiligen Markierung H in Form eines Lochs ausgerichtet wird.
Ferner ist es möglich, eine zusätzliche Positionierhilfe 10 auf derselben Linie wie die als stirnseitige Konturierung ausgebildete Positionierhilfe 9, jedoch auf der anderen Seite des Lochstempels 7 und durch ein Fenster 11 sichtbar vorzusehen. In diesem Fall kann das Lochen an den für ein Abheften benötigten Stellen auch derart vorgenommen werden, daß auf zu lochendem Material M an den entsprechenden Stellen randseitig ein Strich angebracht wird, der mit der Positionierhilfe 10 durch das Fenster 11 hindurch in Kongruenz gebracht wird, wonach das Lochen erfolgt.
Bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform besteht die Positionierhilfe 9 aus einer Kerbe, die im dargestellten Fall nahezu halbkreisförmig mit einem Radius etwas größer als der Radius der in dem Material M anzubringenden Löcher ist.
Die Kerbe kann aber auch spitz sein, außerdem kann sie an einem Vorsprung angeordnet sein.
Jedenfalls ist die Kerbe gegenüber in den Einführschlitz 3 eingeschobenem
Material M bei senkrechter Draufsicht auf die Materialebene und zusätzlich in dieser Draufsicht auch in der geöffneten Stellung der Bauteile 1 , 2 sichtbar.
Die Positionierhilfen 9 und 10 sind vorzugsweise an dem Bauteil 1 angeordnet, das die Auflagebühne 4 mit der Lochmatrize 5 enthält.
Die Bauteile 1 , 2 können weitere Werkzeuge 12 wie eine Messer, eine Schere od.dgl. in einem entsprechenden Aufnahmefach ausklappbar aufnehmen, wobei das Ausklappen durch Schwenkhebel 13 erleichtert sein kann, die die weiteren Werkzeuge 12 in eine angehobene Position zum leichten Ergreifen bringen. Die Bauteile 1, 2 können ferner die Funktionsteile eines Hefters umfassen.
Die Bauteile 1 , 2 sind in den dargestellten Ausführungsbeispielen im wesentlichen kongruent zueinander ausgebildet und bilden im geschlossenen Zustand, in dem sie verriegelbar und über eine Taste entriegelbar sein können, einen langgestreckten Körper.