"Flachmeißel"
Die Erfindung betrifft einen Flachmeißel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Flachmeißel kommen bei der Bearbeitung von Gestein, insbesondere Mauergestein zu Einsatz, um beispielsweise Durchbrüche, Kanäle und Schlitze herzustellen. Aus dem Stand der Technik sind Flachmeißel bekannt, deren Hauptschneide quer zu einer Meißellängsachse angeordnet ist. Nachteilig an derartigen Meißeln ist, dass diese insbesondere bei einer Bearbeitung, bei welcher der Meißel mit dem Meißelkopf tiefer in das Gestein eindringt, zum Verklemmen im Material neigen. Das Verklemmen im Material erfolgt insbesondere an den etwa senkrecht zur Schneide des Meißels orientierten Seitenflächen des Meißelkopfes .
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Flachmeißel zu entwickeln, der eine geringe Neigung zum Verklemmen im zu bearbeitenden Gestein aufweist.
Die Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1 erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen angegeben.
Der erfindungsgemäße Flachmeißel weist wenigstens eine als Seitenschneide ausgebildete Seitenfläche aus. Durch die als Seitenschneide ausgestaltete Seitenfläche ist der Meißel in der Lage, das im Bereich der Seitenfläche befindliche Material zu bearbeiten. Durch diese Bearbeitung wird einem Verklemmen des Meißelkopfes im Gestein im Bereich der Seitenfläche vorgebeugt, da die als Seitenschneide ausgebildete Seitenfläche das zu bearbeitende Material in Form bringt. Somit wird Material, das den Meißelkopf im Bereich der Seitenfläche bremst, schon beim Eindringen des Meißels zerkleinert und aus dem Weg geräumt.
Unter einem Flachmeißel ist ein Meißel mit einer länglichen Schneidkante zu verstehen, die im Wesentlichen senkrecht zu einer Meißellängsachse bzw. quer zu einer Schlagrichtung verläuft .
Gemäß einer vorteilhaften Ausbildung des
Erfindungsgegenstandes geht wenigstens eine Seitenschneide in die Hauptschneide über. Hierdurch ist ein schneidenfreier Bereich vermieden, an dem es zu Verklemmungen des Meißels mit dem zu bearbeitenden Material kommen kann. Außerdem stabilisieren sich die Schneiden gegenseitig.
Eine vorteilhafte Ausbildung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, die Schneidkanten der Hauptschneide und der Seitenschneide in einer gemeinsamen Ebene anzuordnen. Hierdurch ist eine Querbelastung der Schneiden bzw. Schneidkanten beim Vordringen bzw. Herausziehen des Flachmeißels aus dem Material weitgehend vermieden.
Durch eine im Querschnitt giebelförmige Ausführung der Hauptschneide und/oder Seitenschneide ist der Flachmeißel für die verschiedensten Anwendungsfälle und Ansetzwinkel geeignet. Mittels einer rampenförmigen Ausbildung der Hauptschneide und/oder Seitenschneide ist es möglich,
besonders spitze Schneiden zu realisieren, die ein senkrechtes Eindringen in das zu bearbeitende Material begünstigen. Weiterhin erlauben derartig ausgebildete Schneiden ein besonders flaches Ansetzen des Meißels an das zu bearbeitende Material .
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden in der Zeichnung anhand von schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen beschrieben. Bei den Figuren handelt es sich teilweise um CAD-Darstellungen, in welchen die Meißel durch Gitternetzlinien dargestellt sind. Hierbei werden auch verdeckte Kanten als durchgezogene Linien dargestellt.
Hierbei zeigt :
Figur 1 eine Seitenansicht eines Meißels,
Figur 2 eine Teilansicht eines zweiten Meißels,
Figur 3 eine Draufsicht auf den in Figur 2 dargestellten Meißel,
Figur 4 eine Seitenansicht von rechts des in Figur 2 dargestellten Meißel,
Figur 5 eine Draufsicht auf den in Figur 4 dargestellten Meißel und
Figur 6 eine Seitenansicht einer rampenförmigen Schneide.
In Figur 1 ist ein Meißel 1 dargestellt, der als Flachmeißel 2 ausgeführt ist und sich im Wesentlichen aus einem Meißelkopf 3, einem Meißelschaft 4 und einem Einspannschaft 5 bzw. Einsteckende zusammensetzt. Bei dem Einspannschaft 5
handelt es sich um einen sogenannten SDS-Plus-Einspannschaft 6, der zur Ankopplung an kraftangetriebene Bohr- und Meißelhämmer dient. Derartige Meißel werden auch als Einsteckmeißel bezeichnet. Am Meißelkopf 3 ist senkrecht zu einer Meißellängsachse x eine Hauptschneide 7 angeordnet, welche über eine vordere Schneidfläche 8 und eine hintere Schneidfläche 9 in eine vordere Schlagfläche 10 und eine hintere Schlagfläche 11 übergeht. Seitenflächen 12, 13 des Meißelkopfes 3 sind als Seitenschneiden 14, 15 ausgebildet, welche über Schneidflächen 16 in die Schlagflächen 10, 11 übergehen. Schneidkanten 17,18 der Seitenschneiden 14, 15 verlaufen etwa parallel zur Mittellängsachse x des Flachmeißels 2. In einem Übergangsbereich 19 geht der Meißelkopf 3 in den Meißelschaft 4 über.
Figur 2 zeigt eine Teilansicht eines zweiten Meißels 1 bzw. zweiten Flachmeißels 2, wobei von diesem nur ein Meißelkopf 3 und ein Teil des Meißelschafts 4 dargestellt ist. Einer Hauptschneide 7 mit Schneidflächen 8, 9 und einer Schneidkante 20 sind zwei Seitenschneiden 14, 15 zugeordnet, welche Schneidflächen 16 aufweisen. Diese verbreitern sich in Richtung eines nicht dargestellten Einspannschaftes . Schneidkanten 17, 18 der Seitenschneiden 14, 15 verlaufen etwa in einem rechten Winkel zur Schneidkante 20 der Hauptschneide 7. Eine vordere Schlagfläche 10, in welche die Schneidflächen 8 und 16 übergehen, verläuft in einem Übergangsbereich 19 bis zum Meißelschaft 4. Die Hauptschneide 7 geht an Trennkanten 21 in die Seitenschneiden 14, 15 über.
Figur 3 zeigt eine Draufsicht auf den in Figur 2 dargestellten Flachmeißel 2. Hier sind die Schneidflächen 8, 9 zu sehen, welche in der Hauptschneide 20 zusammenlaufen. Die Hauptschneide 20 und die Seitenschneiden 14, 15 verlaufen in einer gemeinsamen Ebene E, die senkrecht auf der Zeichenebene steht.
Figur 4 zeigt eine Seitenansicht von rechts auf den in Figur 2 dargestellten Flachmeißel 2. Die Hauptschneide 7 bildet von der Seite bzw. im Querschnitt gesehen einen Giebel 22, dessen Giebelflächen 23 durch die Schneidflächen 8, 9 gebildet sind.
Figur 5 zeigt eine Draufsicht auf den in Figur 4 dargestellten Flachmeißel 2. Auch die Seitenschneiden 14 , 15 bilden im Querschnitt bzw. von der Seite gesehen mit ihren Schneidflächen 16 Giebel 22, wobei die Schneidflächen 16 ebenfalls Giebelflächen 23 bilden.
Figur 6 zeigt eine Hauptschneide 7 eines nicht weiter dargestellten Flachmeißels 2. Die Hauptschneide 7 ist im Querschnitt bzw. von der Seite gesehen als Rampe 24 ausgebildet und weist eine parallel zu einer Meißellängsachse x verlaufende Schneidfläche 9 und eine schräg zu dieser verlaufende Seitenfläche 8 auf.
Die Erfindung ist nicht auf dargestellte oder beschriebene Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfasst vielmehr Weiterbildungen der Erfindung im Rahmen der Schutzrechtsansprüche. Insbesondere ist es auch vorgesehen, die Schneidkanten der Seitenschneiden in einem von 90° abweichenden Winkel zur Schneidkante der Hauptschneide anzuordnen.
Bezugszeichenliste:
1 Meißel
2 Flachmeißel
3 Meißelkopf
4 Meißelschaft
5 Einspannschaft
6 SDS-Plus-Einspannschaft
7 Hauptschneide
8 vordere Schneidfläche
9 hintere Schneidfläche
10 vordere Schlagfläche
11 hintere Schlagfläche
12 rechte Seitenfläche
13 linke Seitenfläche
14 rechte Seitenschneide
15 linke Seitenschneide
16 Schneidfläche von 14, 15
17 Schneidkante
18 Schneidkante
19 Übergangsbereich
20 Schneidkante
21 Trennkante
22 Giebel
23 Giebelfläche
24 Rampe