Beschreibung
Massagegerät
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Massagegerät bestehend aus einer Massagezubereitung, einem Behälter enthaltend die Massagezubereitung und einer Massage- Vorrichtung, die als Verschluss des Vorratsbehälters ausgebildet ist und über eine Öffnung die Zubereitung auf die zu massierende Fläche appliziert werden kann. Die Massagevorrichtung umfasst zwei Bauelemente über die ein gewünschter Massagekennwert, wie Härte oder Elastizität, der massierenden Oberfläche der Massagevorrichtung einstellbar ist. Das Massagegerät ist für die Anwendung bei Erkrankungen des rheumatischen Form- kreises geeignet.
Es sind Behälter, wie beispielsweise Flaschen oder Tiegel, bekannt, die u. a. als Aufbewahrungsort von Flüssigkeiten im kosmetischen, medizinischen und dermatologischen Bereich genutzt werden. Die Flaschen sind zumeist aus einem flexiblem Kunststoff gefertigt, so dass ein leichter Druck auf den Flaschenkörper ausreicht, die in der Flasche befindliche Flüssigkeit aus der Öffnung zu treiben. Beispielsweise seien hier die bekannten Kunststoffflaschen für Duschzubereitungen, Flüssigseifen, Shampoo, Massageöle angeführt. Bevorzugt werden Flaschen, die mit einem Schraubdeckel verschlossen werden können. Für Salben, Gele oder pastöse Medien sind Tuben geeignet Behältnisse. Die Herstellung der Behälter erfolgt oftmals nach dem Extrusionsblasverfahren.
Aus der US 3 892 829 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Flachflaschen aus einem extrudierten Schlauch bekannt, der in einer Zwischenform vorgeblasen und erst dann in eine Endblasform übergeben wird, deren Formnest die Kontur der herzu- stellenden Flachfiasche hat.
Aus der DE 37 02 844 A1 sind ein diesem Prinzip folgendes Verfahren und eine danach arbeitende Extrusionsblasmaschine bekannt. Dabei wird ein Kunststoffschlauch frei extrudiert, in eine Zwischenform übernommen und dort zu einem rotationssymmetrischen Zwischenformling geblasen. Dieser Zwischenformling, der mithin in jeder Höhe einen
kreisförmigen Querschnitt hat, hat näherungsweise bereits die Länge (Höhe) der herzustellenden Flachflasche und weist in seinen Hauptabschnitten (Boden, Körper, Hals) einen Umfang auf, der den entsprechenden Umfangen der Flachflasche mehr oder minder angenähert ist. Letztere wird durch Übergabe des Zwischenformlings in eine Endblasform aus- geformt, wie sie beispielsweise aus der DE 27 20 448 C2 bekannt ist.
Diese Technik der weitgehend abfall- und dementsprechend quetschnahtfreien Herstellung von Flachflaschen mit im wesentlichen uniformer Wandstärke hat sich bewährt.
In der EP 0 688 658 A1 wird der Zwischenformling zumindest während der Überführung aus der Zwischenform in die Endblasform mechanisch von unten unterstützt. Der Zwischenformling ist zumindest während der Übergabe aus der Zwischenform in die Endblasform durch ein zusätzliches, bewegliches Formteil abgestützt. Dieses Formteil kann vorteilhaft der Bodenkontur des Zwischenformlings angepaßt sein. In der Regel muss das Formteil in vertikaler Richtung verschiebbar sein, damit das Schließen der Endblasform nicht behindert wird.
Auch Massageeinrichtungen sind seit langer Zeit bekannt. Es gibt sie in den verschiedensten Formen und Materialien. Sie können aus Kunststoffen oder natürlichen Materialien bestehen.
So ist eine Massageeinrichtung bekannt, welche elektrisch ansteuerbar und in einem Sitzmöbel, wie Sessel oder dergleichen, integriert ist. Bei dieser bekannten Massageeinrichtung sind ein oder mehrere Massageköpfe unterhalb des Sitzbezuges angeordnet. Diese Massageköpfe werden elektrisch von Elektromotoren angetrieben, so dass sie in Bewe- gung versetzt werden und eine auf dem Sitzmöbel sitzende Person an einer entsprechenden Stelle mittels des Massagekopfs massiert werden kann.
Ferner ist eine Massageeinrichtung bekannt, bei welcher sich von einer Kunststoffkugel Massagenoppen über die Kugelfläche verteilt in radialer Richtung erstrecken, so dass diese Kugel zur Massage auf der zu massierenden Fläche bzw. dem menschlichen Körper abgerollt werden kann.
Massageapplikatoren aus Kunststoff können die verschiedensten Formen haben. Es sind Rollen-/Kugelapplikatoren, sowie Noppenapplikatoren bekannt.
Bei den Rollen- oder Kugelapplikatoren werden bewegliche Kugeln in einer geeigneten Führung gehalten und man erreicht auf diese Weise eine reine Druckmassage. Die Druckmassage ist sehr haütfreundlich, da der Reibungswiderstand auf ein Minimum reduziert wird.
Noppenapplikatoren aus Gummi oder weichem Kunststoff zeigen eine erhöhte Reibung. Diese erhöhte Reibung verstärkt den Massageeffekt in den oberen Hautschichten, kann aber auch an empfindlichen Hautpartien zu Hautirritationen führen. Generell wird durch die Massage mit einem Noppenapplikator ein stärkerer Massageeffekt erzielt. Gleichzeitig führt die Massage mit einem Noppenapplikator auch zu höherer mechanischer Belastung der Haut und des darunter liegenden Gewebes und damit zu einer erhöhten Durchblutung der Haut. Die Erhöhte Durchblutung und die Massage des Unterhaut Gewebes führt zu einer Festigung des Unterhautgewebes. Diese Festigung führt zu einer Verbesserung des Hautbildes und beugt so Cellulites vor oder wirkt ihr entgegen.
Die für Massageapplikatoren aus Kunststoff genannten Punkte gelten generell auch für Massageapplikatoren aus natürlichen Materialien wie zum Beispiel Holz. Es gibt bei diesen Naturstoffapplikatoren aber auch noch besondere Formen, die beispielsweise aus geflochtenem Sisalseil oder ähnlichen Materialien bestehen. Bei diesen Applikatoren wird die raue Oberfläche der Naturstoffe für die Massage genutzt.
Der menschliche Körper ist erst mit ca. 20 Jahren ausgewachsen. In dieser Zeit können sich an dem noch empfindlichen Muskel- und Knochenapparat Störungen ausbilden. Es können sich Schwachstellen ausprägen, die sich im Laufe des Erwachsenenlebens zu einer Krankheit entwickeln können. Dabei gelten Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises als die Volkskrankheit Nr. 1.
Der Begriff "Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises" umfasst schmerzhafte Erkrankungen von Gelenken, Muskeln, Nerven oder Sehnen. Diese werden u.a. durch äußere Einwirkungen z.B. Kälte/Hitze oder durch Überanstrengung hervorgerufen. Bekannt sind
über 500 verschiedene Ursachen für Muskel,- Gelenk- und Nervenschmerzen. Muskelverspannungen, Schulter-Arm-Schmerzen, Bindegewebsschmerzen nach Überlastung (Muskelkater), Gelenk- und Nervenschmerzen rheumatischer Art; Sportverletzungen (Prellung, Zerrung, Stauchung), Arthrose im Knie, Nackensteife (Verspannungen im Nacken), Rückenschmerzen, Ischias und Hexenschuss, Periphere Durchblutungsstörungen, nächtlicher Wadenschmerz sind bekannte Beschwerden und Schmerzzustände.
Auslöser für all diese Schmerzzustände können unter anderem
Falsches Sitzen, • Bewegungsmangel,
Haltungsfehler beim Sitzen, Stehen und Liegen,
Falsches Heben und Tragen schwerer Lasten,
Überanstrengung,
Kälte und Zugluft sein.
Bei Verspannungen ist das Muskelgewebe schlecht durchblutet und wird nicht ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Stoffwechselendprodukte werden nicht abtransportiert und lagern sich ab. Der schmerzende Muskel wird automatisch geschont und somit noch weniger durchblutet - ein Teufelskreis entsteht, der Schmerz verstärkt sich. Erst wenn die Schmerzweiterleitung blockiert wird, tritt Linderung ein.
Um die Verspannung zu lösen ist es ratsam, die betroffenen Körperstellen so intensiv wie möglich zu durchbluten. Die dazu bekannten Möglichkeiten umfassen insbesondere Massagen, medizinische Bäder, gezielte sportliche Betätigung und Gymnastik.
Durch besondere Salben wird die tonisierende Wirkung beschleunigt, verstärkt, verlängert und damit die Genesungszeit durch früheren Beginn mit aktiven Bewegungsübungen verkürzt. Auch als Starthilfe ("Gefäßtraining") für Körperübungen im Sport/Wintersport sind verschiedene Massagepräparate erhältlich. Sie verbessern die Arbeitsbedingungen der Muskulatur und helfen damit Muskelschäden zu verhüten.
Bei Muskel- und Gelenkschmerzen spielt Wärme eine wichtige Rolle. Bei akuten Schmerzen kann vor allem eine spezielle, tiefenwirksame Creme, die beispielsweise Wirkstoffe Capsaicin und/oder Nicotinsäurederivate enthält, helfen.
Ein synthetisches Capsaicin ist N-Vanillylnonanamid (Nonivamid). Die natüriiche Basis des Capsaicins ist Paprika, der spanische Pfeffer.
Capsaicin [8-MethyI-trans-6-nonensäure-(4-hydroxy-3-methoxybenzylamid)]
Ausgangsdroge von Capsacicin enthaltenden Zubereitungen sind Capsici fructus (Paprika) und Capsici fructus acer (Cayennepfeffer). Verwendet werden die getrockneten Früchte verschiedener Capsicum-Arten bzw. die getrockneten reifen, meist vom Kech befreiten Früchte von Capsicum frutescens.
Inhaltsstoffe des Cayennepfeffer sind die Scharfstoffe vom Vanillylamidtyp, die Capsanoide, mit bis zu 77% Capsaicin.
Nicotinsäurederivate arbeiteten als Verstärker des Capsaicins. Nicotinsäure ist ein wichtiger Naturbaustein von Haut und Zellwänden. Ein Abkömmling der Nikotinsäure ist 2-Butoxy- ethylnicotinat (Nicoboxil) Über die Zugabe des Nicoboxils kann eine um 40% erhöhte Wirkung des Capsaicins erzielt werden.
Der Wirkstoff Nonivamid wirkt über die Blockierung von Nervenreflexen, die Schmerzimpulse weiterleiten. Nicoboxil fördert die Durchblutung, so dass der Heilungsprozess in dem betreffenden Gewebe unterstützt wird. Die wohltuende starke Heilwärme hält mehrere Stunden an. Verspannungen und Verkrampfungen lösen sich, Schmerzen werden gelindert und die Beweglichkeit wiederhergestellt.
Ein Handelsprodukt das eine Kombination der oben genannten Wirkstoffe enthält ist Finalgon®. Finalgon ist ein Präparat der Firma Thomae und seit dem 15. Februar 1951 auf dem Markt. Weitere im Handel eingeführte Produkte enthalten neben N-Vanillylnonanamid
Benzylnikotinat und Diethylsalicylat (abc-Salbe® der Fa. Beiersdorf). Insbesondere N- Vanillylnonanamid stimuliert direkt die hochsensiblen Nervenenden in der Haut und bewirkt so eine bis um das Fünffache gesteigerte Hautdurchblutung und eine bis zu 160 Prozent gesteigerte Durchblutung der Muskulatur. Mit seiner besonders lang anhaltenden Wirkung mildert es Verspannungen rasch und zuveriässig und beseitigt so nachhaltig den Schmerz. Dieser Wirkmechanismus erklärt sich wie folgt:
Beim Auftreten eines Schmerzes werden die Zellen, bei denen die Schmerzwahrnehmung beginnt, blockiert (analgetische Wirkung). Beim Auftreten eines Reizes werden bestimmte Botenstoffe freigesetzt, die sogenannte "Rezeptoren" erregen. Diese Übernehmen die Information und leiten über die Nervenfasern den Schmerz über das Rückenmark bis in das Zentrale Nervensystem im Hirn (ZNS). N-Vanillylnonanamid greift direkt in das Geschehen ein und unterbricht die Schmerzübertragung. Dies geschieht dadurch, dass N- Vanillylnonanamid sich an bestimmte Rezeptoren bindet und hierüber die Reizfortleitung unterdrückt. 2-Butoxyethylnicotinat unterstützt und verstärkt die Wirkung des N- Vanillylnonanamid.
Neben der Wirkung auf die Schmerzrezeptoren kommt es auch zu einer Erweiterung der Blutgefäße. Die Durchblutung der Haut wird erhöht. Dies wird vom Verbraucher als sehr intensives Wärmegefühl ("Brennen") empfunden. Die Haut ist zum Teil stark gerötet, eine Erwärmung der Haut um bis zu 2 Grad ist nachweisbar. Diese Reaktion wird von vielen Verwendern als mitunter unangenehme Nebenwirkung empfunden, sie ist jedoch völlig harmlos und führt nicht zu Schäden an der Haut. -
Über den Effekt der verstärkten Hautdurchblutung und -erwärmung wird auch das tieferliegende Muskelgewebe erwärmt (durchblutungsfördernde Wirkung). Die Muskulatur entspannt sich.
Für die Anwendung benötigt man pro handtellergroße Fläche nur eine erbsengroße Menge, die im Normalfali mit den Fingern und Händen die Haut einmassiert wird. Insbesondere für geschädigte Personen ist oftmals jede Bewegung sehr schmerzhaft, so das große Teile der Körperfläche nur unter Schwierigkeiten mit den Händen erreicht werden können, geschweige denn massiert werden können. Insbesondere der obere Rückenbereich stellt diesbezüglich eine Herausforderung für Selbstanwender dar.
Eine Aufgabe der Erfindung ist es, die Applikation und vor allem auch das Einmassieren von Massagezubereitungen auch an schwer zugänglichen Stellen des Körpers zu vereinfachen.
Bei der Anwendung und Applikation von Massagezubereitungen kommt es auch zur Benetzung und zum Eindringen des Präparates in die Haut der Finger und Hände. Durch einfaches Abwaschen mit normalen Handreinigungsprodukten ist die restlose Entfernung der Salbenrückstände oftmals nicht möglich. Eine über Stunden bis Tage anhaltende Wärmewirkung ist dann an den penetrierten Hautarealen der Hände und Finger spürbar. Berührt man später, mitunter bis zu mehreren Stunden später, mit derart verunreinigten Händen empfindliche Hautpartien wie Schleimhäute oder Augen, kommt es zu starken Reizzuständen, die im Augenbereich auch zu einer dauerhaften Schädigung führen können.
Die Vermeidung dieser Nachteile durch die Verwendung von Handschuhen bei der Massage wird von vielen Menschen als sehr unangenehm empfunden und unterlassen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher die Applikation und das Einmassieren von Massagepräparaten auf die Haut zu vereinfachen ohne das die Präparate direkt mit den Händen in Berührung kommen.
Überraschend und für den Fachmann nicht vorhersehbar ist, das ein Massagegerät entsprechend dem Hauptanspruch den Nachteilen des Standes der Technik abhilft. Die Erfindung umfasst die Kombination eines Massagepräparates, enthalten in einem Vorrats- behältnis, mit einer Massagevorrichtung, so dass eine erheblich verbesserte Anwendung der zuvor beschriebenen Massage- und Wärmepräparate ermöglicht wird.
Das Massagegerät umfasst eine Massagezubereitung, einen Vorratsbehälter, enthaltend die Zubereitung und eine Massagevorrichtung, auch als Massagekopf bezeichnet. Die Massagevorrichtung ist als Verschluss des Vorratsbehälters ausgebildet und steht in abgewinkelter Stellung zur Hauptachse des Vorratsbehälters. Die Vorrichtung besitzt eine Öffnung durch die die Zubereitung auf die zu massierende Fläche appliziert werden kann. Weiterhin umfasst die Massagevorrichtung eine Einsteileinrichtung, die aus einem ersten
Bauelement, erstes Element, mit wenigstens einer ersten Oberfläche, die bei einer Massage die zu massierende Fläche kontaktiert, und einem zweiten Bauelement, zweites Element, besteht. Über diese Einsteileinrichtung ist ein Massagekennwert im Bereich der ersten Oberfläche einstellbar.
Durch die spezielle Ausgestaltung der Vorrichtung, dass der Massagekopf zum Vorratsbehälter abgewinkelt angebracht ist, d.h. in abgewinkelter Stellung zur Hauptachse des Produktbehälters steht, ermöglicht auch eine Selbstmassage von mit den eigenen Händen schwer zu erreichenden Rückenpartien. Der Produktbehälter dient somit als Verlänge- rungsgriff für den Massagekopf.
Die Austrittsöffnung für das Massagepräparat ist so gestaltet, das ein Zurücklaufen der Zubereitung oder das Eindringen von Fremdstoffen nicht möglich ist. Die Gestaltung der Austrittsöffnung mit einem selbstschließenden Rückschlagventil ist daher als vorteilhaft anzusehen.
Erfindungsgemäße Produktbehälter sind flexible Hohlblaskörper aus Kunststoffen, Tuben oder starre Flaschen. Insbesondere Flaschen mit griffartiger, zylindrischer Gestalt sind bevorzugt. Ganz besonders bevorzugt sind Behältnisse mit ergonomischer Ausformung, bei denen ein verdrehen in der Hand bei der Massage verhindert wird.
In einer besondere Ausführungsform wird die Zubereitung über ein Steigrohr vom Produktbehälter zur Austrittsöffnung am Massagekopf geleitet, dadurch ist das Applizieren auf den Massagekopf auch in aufrechter Position möglich.
Erfindungsgemäß wird eine Massagevorrichtung vorgeschlagen, welche eine erste Oberfläche aufweist, die beim Massieren die zu massierende Fläche kontaktiert. Die erfindungsgemäße Massagevorrichtung ist insbesondere derart gestaltet, dass sie eine Massagenoppeneinrichtung mit wenigstens einer Noppe aufweist, die an bzw. auf der ersten Oberfläche angeordnet ist.
Der Begriff „Noppe" ist im Sinne der vorliegenden Erfindung weit gefasst zu verstehen und erstreckt sich insbesondere auf Profilierungserhöhungen einer Außenkontur dieser Massagenoppeneinrichtung. Gegebenenfalls ist die Massagenoppeneinrichtung bzw. die Noppe
auch als im wesentlichen unprofilierte Oberfläche bzw. als nicht erhöhte Oberfläche gestaltet. Besonders bevorzugt sind jedoch mehrere Noppen vorgesehen, welche sich mit zylindrischer, kugelsegmentförmiger, halbkugelförmiger, dreieckiger, pyramidenförmiger und/oder sonstiger geometrischer Außenkontur von der ersten Oberfläche der Massage-. noppeneinrichtung erstrecken.
Durch die variable Härte der Massagenoppen ist eine schonende Anwendung auch bei Verletzungen in empfindlichen Körperregionen ohne weitere Schmerzen möglich.
Die zu massierende Fläche ist im Sinne der voriiegenden Erfindung insbesondere eine Außenoberfläche des menschlichen Körpers, wie die Haut des menschlichen Körpers.
Ein Massagekennwert ist im Sinne der vorliegenden Erfindung insbesondere ein Kennwert, welcher die Kraft- und/oder Energieübertragung zwischen der ersten Oberfläche und der zu massierenden Fläche zumindest mitbestimmt, und zwar insbesondere hinsichtlich der flächenmäßigen und/oder zeitlichen Verteilung dieser übertragenden Kraft oder Energie. Vorzugsweise ist ein Massagekennwert im Sinne der vorliegenden Erfindung die Härte oder die Elastizität und/oder die Geometrie der ersten Oberfläche der Massagevorrichtung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird durch die Abbildungen 1 und 2 veranschaulicht ohne sie einzuschränken.
Figur 1 Explosionszeichnung einer Ausführung des erfindungsgemäßen Massagegerätes mit Einzelbestandteilen in seitlicher Ansicht Figur 2 Explosionszeichnung einer Ausführung des erfindungsgemäßen Massagegerätes mit zusammengesetzten Einzelbestandteilen in seitlicher Ansicht
Fig. 1 zeigt das Massagegerät bestehend aus einem Behälter in Flaschenform (1), der Massagevorrichtung (2) bestehend aus einer unteren Kopfkappe (22), einer oberen Kopf- kappe (23), einem Winkelstück (24) mit Flaschengewinde (241), einem Massagegewinde (242) und Ventilsitz (243), einem zweiten Element (Massagenoppeninnenteil) (25) mit Massagehärteverstellgewinde (Gewinde zur Massagekennwerteinstellung) (251) und Ventilausschnitt (252), einem ersten Element (Massagenoppenaussenteil) (26) bestehend
aus Massagenoppenscheibe (261 ) aus weichem Material und Siebplatte mit Drehring (262) aus hartem Material und einer Abdeckkappe (27) in der seitlichen Ansicht.
Die Flasche (1 ), die als Produktbehälter dient, ist von einer zweiteiligen Kappe -(22) und (23)- mit einem innenliegenden Winkelstück (24) verschlossen. Die Flasche (1), beispielsweise nach dem Extrusionsblasverfahren hergestellt, ist im wesentlichen von rechteckiger Gestalt, wobei die Kanten der Flasche (1) abgerundet sein können. Die Flasche weist an ihrem Ende des Flaschenhalses ein Gewinde auf, das eine feste Schraubverbindung zum Gewinde (241) des Massagekopfes, des Winkelstücks (24), ein- zugehen vermag. Die zweite Seite des Winkelstücks weist ebenfalls einen Gewindeansatz (242) auf, auf den der verstellbare Teil der Massageeinrichtung - das zweite Element (Massagenoppeninnenteil) (25) - aufgeschraubt wird. Auf diese Anordnung wird das erste Element (Massagenoppenaussenteil) (26) aufgesteckt, wobei die Mitnehmer (2621) der Massagenoppensiebplatte (262) in die Aussparungen (253) des Massagenoppeninnenteils (25) einrasten. Gleichzeitig wird im Bereich des Drehringes (2622) eine Gleitverbindung mit der unteren und oberen Kopfkappe im Bereich (2623) (Fig. 2) geschaffen. Ein Drehen am Ring (2622) führt zu einer Bewegung des zweiten Elementes, des Massagenoppeninnenteils, perpendikular zur Drehrichtung und damit zum hinein bzw. herausfahren der starren Noppen (254) in bzw. aus den hohlen Massagenoppen (2611 ) des ersten Elementes (26), was eine Änderung des Massagekennwertes und damit der Massagewirkung zu Folge hat.
Der Benutzer des Massagegerätes kann durch leichten Druck auf die Flasche (1) einen Teil des Inhalts durch die Öffnung (243), in dessen Bereich ein Ventil vorgesehen sein kann, was ein Zurücklaufen verhindert, drücken und direkt auf seiner Haut auftragen. Durch die Massageeinrichtung kann er nun den aufgetragenen Inhalt bequem in die Haut einmas- 'sieren, ohne dass er ein zusätzliches Gerät greifen oder suchen müsste und ohne das er mit dem Inhalt in Berührung gekommen ist.
Ein bestimmter Massagekennwert kann erfindungsgemäß mittels der Einsteileinrichtung, gebildet aus dem ersten (26) und zweiten Element (25), stufenlos eingestellt werden.
Die Einsteileinrichtung weist wenigstens ein zweites Element auf, welches relativbeweglich zum ersten Element (26) angeordnet sind. In unterschiedlichen Relativstellungen dieser
Elemente sind unterschiedliche Massagekennwerte, wie Härte und/oder Elastizität und/oder Geometrie, im Bereich der ersten Oberfläche der Massagevorrichtung gegeben.
Vorzugsweise ist wenigstens ein erstes Element eine im wesentlichen hohl gestaltete Noppe und wenigstens ein zweites Element dornartig gestaltet, wobei sich dieses zweite Element in den Hohlraum dieser Noppe erstreckt oder erstrecken kann.
Insbesondere ist das zweite Element in der Richtung, in welcher es sich in die Noppe erstreckt, länger gestaltet, als in seinen Abmaßen der senkrecht zu dieser Richtung ange- ordneten Querschnittsfläche. Bevorzugt ist ferner, dass das zweite Element in der vorher erwähnten Richtung kürzer gestaltet ist als die Abmaße der benannten Querschnittsfläche.
Besonders bevorzugt ist das zweite Element in das erste Element einführbar bzw. im ersten Element verstellbar, wobei bei unterschiedlicher Einführtiefe bzw. bei vorbestimmten unter- schiedlichen Relativpositionen zwischen dem ersten Element und dem zweiten Element unterschiedliche Massagekennwerte wie Härte und/oder Elastizität im Bereich der ersten Oberfläche gegeben sind.
Die auf dem ersten Element angeordneten Massagenoppen können jeweils hohlzylindrisch gestaltet sein und weisen in einem ersten Stimbereich, gegebenenfalls eine abgerundete oder halbkreisförmige stirnseitige Begrenzungswandung auf, und wobei in dem zweiten, dem ersten gegenüberliegenden Stirnbereich, eine Öffnung zur Aufnahme eines, beispielsweise kolbenförmigen, Doms vorgesehen ist, welcher axial innerhalb der Noppe ver- schieblich ist. Die Noppe ist im wesentlichen dünnwandig gestaltet und besteht aus einem im wesentlichen flexiblen Material. Dieses Material weist eine vorbestimmte Elastizität sowie eine vorbestimmte Härte auf. Wenn die Massagevorrichtung zur Massage belastet wird und ein vorbestimmter Außenoberflächenbereich der Noppe die zu massierende Fläche kontaktiert, ist, insbesondere bedingt durch das Material und die geometrische Gestaltung der Noppe, die Wirkung einer vorbestimmten Elastizität dieser Noppe bei der Belastung der zu massierenden Fläche sowie eine bestimmte Härtewirkung gegeben. Diese im Bereich der ersten Oberfläche gegebene Härtewirkung sowie Elastizität kann dadurch verändert werden, dass das zweite Element, ein kolbenförmiger Innenkörper, innerhalb der Noppe axial verschoben wird, wodurch im Bereich der ersten Oberfläche er-
fassbare Kennwerte, wie die Härte oder die Elastizität oder die Knickfestigkeit der Noppe verändert werden. Beispielweise wird die im Bereich der ersten Oberfläche messbare Steifigkeit der Gesamteinrichtung aus Noppen und darin angeordneten Kolben verändert.
Besonders bevorzugt ist ein erstes Bauelement, dass mit der ersten Oberfläche vorgesehen ist, welches verhältnismäßig weich und/oder elastisch im Vergleich zu einem zweiten Bauelement gestaltet ist. Das zweite Element ist gegenüber dem ersten Element relativ beweglich angeordnet und bei einer Relativbewegung wird die Geometrie der ersten Oberfläche oder einer an diese erste Oberfläche angrenzenden Oberfläche verändert. Das Material des ersten Elementes, sollte gegenüber den Materialien aus denen das zweite Element gebildet ist, flexibler und/oder elastischer sein, um eine Verformung bzw. Geometrieänderung der ersten Oberfläche hervorzurufen.
Vorzugsweise ist das zweite Element wenigstens teilweise im ersten Element oder in einer Vertiefung des ersten Elements angeordnet. Besonders bevorzugt ist das erste Element ein auswechselbarer oder verstellbarer Aufsatz, welcher auf wenigstens ein zweites Element aufgesetzt werden kann oder aufgesetzt ist.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens ein erstes Element zumindest teilweise hohl gestaltet.
Bevorzugt ist wenigstens ein zweites Element axial beweglich innerhalb des ersten Elements angeordnet. Diese axiale Beweglichkeit ist insbesondere derart gestaltet, dass das zweite Element längsverschieblich innerhalb des ersten Elements angeordnet ist.
Besonders bevorzugt ist die Außenkontur wenigstens eines zweiten Elements mit einem Außengewinde versehen und die Innenkontur wenigstens eines ersten Elements mit einem Innengewinde, so dass das Außengewinde des zweiten Elements in das Innengewinde des ersten Elements eingreifen kann.
Das erste Element ist, bevorzugt im Bereich seiner Außenoberfläche, und zwar insbesondere im Bereich der ersten Oberfläche der Massagenoppeneinrichtung bzw. der Massagevorrichtung, weicher gestaltet, als das zweite Element in einem vorbestimmten Außenober-
flächenbereich dieses zweiten Elements. Dieser vorbestimmte Außenoberflächenbereich ist besonders bevorzugt ein Oberflächenbereich, welcher sich unter vorbestimmten Gegebenheiten gegen eine Innenoberfläche des ersten Elements abstützt, und zwar gegebenenfalls bei einer vorbestimmten Relativstellung zwischen dem ersten Element und dem zweiten Element in einem Bereich der Innenoberfläche des ersten Elements, welcher dem als weicher bezeichneten Außenoberflächenbereich dieses Elements zugeordnet ist. -
Beispielweise wird als erstes Element, umfassend einen harten Noppenkem, in die hohle Noppe des zweiten Elementes geschoben und diese wird dadurch in ihrer Härte, Kontakt- fläche, Beweglichkeit, Anschmiegsamkeit etc, verändert.
Wenigstens ein erstes Element unterscheidet sich vorzugsweise von einem zweiten Element durch sein Material, wobei besonders bevorzugt das erste Element aus einem weicheren Material besteht als das zweite Element. Das erste Element sowie das zweite Element ist jeweils aus einem oder aus verschiedenen Materialien gefertigt.
Bevorzugt ist das erste und/oder das zweite Element aus Kunststoff, wie Polyethylen oder Polypropylen, gefertigt. Besonders bevorzugt ist das erste und/oder das zweite Element aus einem Thermoplast und/oder Duroplast und/oder Elastomer gefertigt.
Vorzugsweise weist das Material, aus welchem das erste Element gefertigt ist, wenigstens einen Werkstoffkennwert auf, welcher sich von einem Werkstoffkennwert des zweiten Elements unterscheidet.
Bevorzugt ist wenigstens ein Oberflächenbereich der ersten Oberfläche der Massagenoppeneinrichtung im wesentlichen abgerundet gestaltet.
Eine bevorzugte erfindungsgemäße Massagevorrichtung weist eine Arretiereinrichtung auf, mittels welcher wenigstens ein erstes Element gegenüber wenigstens einem zweiten Element in einer vorbestimmten Relativposition gehalten und/oder arretiert werden kann.
Besonders bevorzugt ist wenigstens ein zweites Element gegenüber wenigstens einem ersten Element bzw. innerhalb wenigstens eines ersten Elements in wenigstens einer vorbestimmten Relativstellung zwischen diesen Elementen klemmbar,
Besonders bevorzugt ist die Massagevorrichtung, insbesondere die ersten und/oder zweiten Bauelemente, manuell betätigbar. Vorzugsweise ist die Massagevorrichtung mechanisch betätigbar. Besonders bevorzugt ist die Massagevorrichtung nicht-elektrisch betätig bar.
Das erfindungsgemäße Massagegerät ist vorzugsweise so gestaltet, das die Massagevorrichtung als Behälterdeckel angeordnet ist.
Besonders bevorzugt ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Massagevorrichtung an einem Behältnis vorgesehen ist, welches als Massageölflasche oder Salbentube gestaltet ist, oder an einer sonstigen Flasche bzw. einem sonstigen Behältnis zur Aufnahme von Fluiden oder an einem Behälter zur Aufnahme von festen, pastösen oder gasförmigen Stoffen, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind.
Die feste Verbindung von Massagekopf und Behälter kann auch in der Art und Weise gestaltet sein, das sich die Verbindung Zwecks Nachfüllung lösen lässt.
Ein besonderer Vorteile dieses Massagegerätes ist die leicht durchzuführende Reinigung der Massagevorrichtung, insbesondere des ersten und zweiten Elements und der ersten Oberfläche, da durch die spezielle Konstruktion ein ungehinderter Wasserdurchtritt durch die Führungskörper gewährleistet ist. Dadurch kann auf eine hohe Konservierungsmittel- konzentration im Reinigungsmittel verzichtet werden. Die mikrobiologische Sicherheit des Produkts ist auch so gewährleistet.
Die spezielle Konstruktion der Massagevorrichtung ermöglicht eine reine Druckmassage, so werden Hautreizungen durch übermäßige Reibung auf der Hautoberfläche verhindert. Auf diese Weise kommt es zu einer sehr schonenden Anwendung der Massagepräparate. Die tieferliegenden Gewebeschichten werden während einer Massage weniger gereizt
Im Sinne der Erfindung wird vorzugsweise ein runder, abgewinkelter Massagekopf verwendet und dadurch die Massage erheblich vereinfacht. Der Massagekopf ist vorzugsweise oval und in spezieller, konzentrischer Anordnung ausgelegt.
Dadurch, dass Massageapplikator und Behälter fest bzw. nicht ohne weiteres trennbar miteinander verbunden sind, wird die Gefahr der Verkeimung minimiert.
Gleichzeitig ist durch eine entsprechend technische Ausführung der Flasche und oder des Applikators (z. B. mit einem Ventil) sichergestellt, dass keine Fremdstoffe, wie zum Beispiel Wasser oder Hautpartikel, in das Packmittel gelangen können. Somit wird einer gefährlichen Verkeimung des Füllgutes vorgebeugt. Auf diese Art und Weise kann auf eine hohe Konzentration von Konservierungstoffen im Füllgut verzichtet werden, was der Verträglichkeit des Produktes zu Gute kommt.
Als erfindungsgemäßes Ventilsystem eignen sich Ventilsysteme zum dosierten Auslassen einer Substanz aus einem Behälter, wobei für das Auslassen der Substanz aus dem Behälter eine Abgabeöffnung durch zumindest eine der Wände des Behälters und für eine Rückbelüftung eine Belüftungsöffnung durch zumindest eine der Wände des Behälters vorgesehen ist; mit einem ersten Ventil, welches die Abgabeöffnung für die Substanz ab- dichtet, solange eine Druckdifferenz zwischen dem Behälterinneren und dem Behälteräußeren kleiner als ein erster vorgegebener Grenzwert ist, und welches die Abgabeöffnung für die Substanz öffnet, wenn die Druckdifferenz zwischen dem Behälterinneren und dem Behälteräußeren größer als der erste vorgegebene Grenzwert ist, sowie mit einem zweiten Ventil, welches die Belüftungsöffnung für die Rückbelüftung öffnet, solange eine Druck- differenz zwischen dem Behälterinneren und dem Behälteräußeren kleiner als ein zweiter vorgegebene Grenzwert ist, und welches die Belüftungsöffnung für die Rückbelüftung abdichtet, wenn die Druckdifferenz zwischen dem Behälterinneren und dem Behälteräußeren größer als der zweite vorgegebene Grenzwert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ventil aus einem flexiblen Material besteht und in Form einer Lippe ausgebildet ist, welche in der Lage ist, die Belüftungsöffnung zu verschließen.
Erfindungsgemäß befindet sich die Rückbelüftungsöffnung in dem ersten Ventil und/oder das zweite Ventil ist in das erste Ventil integriert.
Erfindungsgemäß ist zumindest eines der Ventile aus einem flexiblen Material und in Form einer Lippe ausgebildet ist, welche in der Lage ist, sich zur Abdichtung über eine Öffnung zu legen.
Zu den bevorzugt einsetzbaren Massagepräparaten zählen medizinische, dermatologische und/oder kosmetische Zubereitungen, die in Form von Gelen, Emulsionen, Mikro- emulsionen, Suspensionen, Dispersionen, Kolloiden, Pudern, Pulvern und/oder Pasten vorliegen und zur perkutanen Applikation geeignet sind.
Besonders vorteilhaft ist die Kombination der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit flüssigen medizinischen Massagemitteln, die durch den speziellen Behälter zur massierenden Applikation verwendet werden können.
Insbesondere niederviskose Zubereitungen mit einer Viskosität von 0,1 bis 10 Pa*s, insbesondere unter 10 Pa*s sind vorteilhaft.
Erfindungsgemäß können diese Zubereitungen Analgetika und Antirheumatika enthalten, insbesondere nichtsteroidale Antiphlogistika und Salicylsäurederivate.
Erfindungsgemäße nichtsteroidale Antiphlogistika sind Arylessig- und Arylpropionsäure und deren Derivate (Diclofenac, Ibuprofen, Indometacin), Anthranilsäurederivate (Flufenaminsäure, Mefenaminsäure), Pyrazolonderivate und Oxicame. Erfindungsgemäße Salicylsäurederivate sind Acetylsalicylsäure, Methylsalicylat, Diethylaminsalicylat und Hydroxyethylsalicylat.
Erfindungsgemäße Wirkstoffe zur Gefäßerweiterung und Durchblutungsförderung sind unter anderem Nicotinsäure und deren Derivate und Capsaicin und dessen Derivate, insbesondere Methylnicotinat, Benzylnicotinat, N-Vanillylnonanamid, Campher, o- Carbamoylphenoxyessigsäure, Extr. Fruct. Capsici (natürliches Capsaicin) und Cumarin.
Erfindungsgemäß können die Zubereitungen auch Heparin bzw. Heparinoide als gerinnungshemmende Stoffe enthalten, insbesondere Heparin-Natrium, Mucopolysaccharidpolyschwefelsäureester, Glucosamin-N-sulfatmucopolysaccharid.
Erfindungsgemäß können die Zubereitungen auch ätherische Öle enthalten, insbesondere Terpentinöl, Rosmarinöl, Levomenthol, Lavendelöl, Fichtennadelöl, Bergamotteöl, Latschenkieferöl. Sie können als Gruchs- bzw. Parfümstoffe und als medizinischer Wirk- stoff dienen.
Erfindungsgemäß können in diesen Formulierungen Hautpflegesubstanzen enthalten sein. Als Hautpflegesubstanzen können Rückfetter, Conditioner, Peelingkörper oder Wirkstoffe zum Einsatz kommen.
Erfindungsgemäße Hilfsstoffe sind Triglyceride, Glycerinmonostearat, Partialglyceride natürlicher pflanzlicher Fettsäuren, nichtionogene Emulgatoren, Kaliumsorbat, Cetylstearylalkohol, Oleyloleat, Decyloleat, Glycerin, Polysorbat 60, Vaselin, Propylenglycol, Paraffin, MacrogolGlycerin-Triricinoleat 35, Macrogolstearat-100, Macrogolmonolauryether, Parabene, Methylcellulose, Sorbitol, Isopropylalkohol, Hydroxycelulose, Wollwacsalkohole, Dimethicon, Kalium-hexadecylphosphat, Cetylalkohol, Stearinsäure, Cellulose- Hydroxyethylether, Butylhydroxytoluol (Oxynex 2004), PoIyoxypropylen-(15)-stearylalkohol, Polyacryisäurem (Carbopol 940, 934), Ethomeen C25, Ölsäuredecylester, Siliciumoxid, Titandioxid, 2,2',2"-Nitrilotriethanol, Felicitas PH0/042946, Tris[dodecylpoly(oxyethylen)4]phosphat, Rizinusöl, Edetinsäure, Polyoxyethylen-12- Cetylstearylalkohol, Sorbinsäure, Antioxidantien, 2-Amioethanol, Spiköl, Citronensäure, Isopropylmyristat, Benzylalkohol, Natriumeitrat, Natriumhydroxid, Diisopropylamin, Polyolfettsäureester (Cetiol HE), Trometamol, Levomenthol
Durch die Verwendung einer Vorratsflasche mit integriertem Massageaufsatz ist gewährleistet, dass Produkt und Massageapplikator gut aufeinander abgestimmt sind und eine unsachgemäße Anwendung durch den Verbraucher somit ausgeschlossen ist. Massageapplikator und Zubereitung sind so aufeinander abgestimmt, dass ein optimaler Massageeffekt erzielt wird.
Die Viskosität der Zubereitung ist gezielt auf diese Anwendung abgestimmt und auch die Gleitfähigkeit der Formulierung auf der Haut ist optimiert. Somit erzielt der Verbraucher einen optimalen, hautschonenden Massageeffekt.
Konservierungsmittel sind unter Dermatologen für ihre allergieauslösende- und hautschädigende Wirkung bekannt. Durch einen Verzicht auf Konservierungsmittel kann die Verträglichkeit dieses Produktes erheblich verbessert werden. Dies ist besonders bei dieser Applikationsform wichtig, da das Produkt durch die Massage erheblich länger auf der Haut verbleibt. Die längere Applikationsdauer würde ansonsten das Auftreten von Irritationen durch waschaktive Substanzen begünstigen.
Während des Auftragens von dermatologischen Zubereitungen kann gleichzeitig ein positiver Effekt beispielsweise für die Hautstraffung oder gegen Cellulitis erzielt werden.
Die Massageformulierung ist dermaßen gewählt, das eine Reinigung des Applikators nach Gebrauch problemlos möglich ist, insbesondere durch Abspülen mit heißem Wasser.
Gleichzeitig verbessert das Ventil im Applikator entscheidend die Dosierung der Zubereitung während der Anwendung (Massage).
Ist der Applikator in der Art und Weise gestaltet, dass die Massageintensität variabel ist, dann ist die Massage selbst empfindlicher Körperpartien möglich.
Die folgenden Beispiele, in welchen Zubereitungen zur Behandlung von lokalen Schmerzzuständen und Rheuma beschrieben werden, für die die erfinderische Vorrichtung hervorragend Anwendung finden kann, sollen die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen erläutern. Die Zahlenwerte in den Beispielen bedeuten Gewichtsprozente, bezogen auf das Gesamtgewicht der jeweiligen Zubereitung.
Beispiele
Massage- und Wärmesalbe zur lokalen Schmerztherapie:
Benzylnikotinat: 2,00 Gew.-% Diethylaminsalycilat 5,00 Gew.-%
N-Vanillylnonanamid 0,30 Gew.-%
In einer wässrigen Salbengrundlage unter anderem enthaltend Glycerinmonostearat, mittelkettigen Triglyceriden, Partialglyceriden, nichtionogene Emulgatoren, Kaliumsorbat und Säuerungsmittel.
Massage- und Wärmegel zur lokalen Schmerz-/Rheumatherapie:
Hydroxyethylsalicylat 5,00 Gew.-%
Benzylnicotinat 1 ,50 Gew.-%
In einem wässrigen Gel unter anderem enthaltend Isopropylalkohol, Glycerin, Polyacrylate
(Carbomere).
Massage- und Wärmeeinreibung zur lokalen Schmerz-/Rheumatherapie: Methylsalicylat 3,00 Gew.-%
Benzylnicotinat 0,25 Gew.-%
Campher 2,50 Gew.-% in einem wässrigen Gel unter anderem enthaltend Isopropylalkohol, Glycerin, Polyacrylate (Carbomere), Ethomeen 25.
Massage- und Wärmeöl zur lokalen Schmerz-/Rheumatherapie:
Hydroxyethylsalicylat 1 ,80 Gew.-% Benzylnicotinat 2,00 Gew.-%
Campher 3,00 Gew.-%
In einem öligen Formulierung unter anderem enthaltend Cetylstaerylalkohol, Natriumcetylstearylsulfat, nichionogene Emulgatoren, Paraffinöl, Wasser
Massage- und Wärmesalbe zur lokalen Rheumatherapie:
2-Butoxyethylnicotinat 1 ,10 Gew.-%
Sorbinsäure 0,20 '? Gew.-%
N-Vanillylnonanamid 0,20 Gew.-%
In einer wässrigen Salbengrundlage unter anderem enthaltend Cetylstearylalkohol, Stearinsäure, Paraffinöl, Cetomacrogol, Decyloleat.