Selbstverteidigungsmodul und dessen Verwendung
Die Erfindung betrifft ein Selbstverteidigungsmodul mit einem Gehäuse mit wenigstens einer ein fließfähiges Wirkmedium aufnehmenden Kammer und einer Druckgasquelle zum spontanen Ausbringen des Wirkmediums aus der Kammer sowie die Verwendung eines solchen Selbstverteidigungsmoduls.
Derartige Selbstverteidigungsmodule sind bekannt. Das Wirkmedium dient dazu, einen potentiellen Angreifer oder Dieb unter Vermeidung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung entweder vorübergehend handlungsunf hig zu machen oder zumindest abzuschrecken und/oder zu markieren, um ihn zum Zwecke der Ergreifung eindeutig identifizieren zu können. So kommen als Wirkmedien beispielsweise feinpartikuläre Pfefferdispersionen, übelriechende oder reizende Gasgemische, Färbeflüssigkeiten etc. in Frage.
Manuell auslösbare Selbstverteidigungsmodule der vorgenannten Art zum Personenschutz sind praktisch ausschließlich in Form von "Sprays" verwirklicht, wobei das Wirkmedium in einem Druckbehälter bevorratet und mittels Treibgasen freisetzbar ist. Nachteilig sind einerseits die durch das erforderliche Volumen des Treibgases vorgegebenen großen Abmessungen der Selbstverteidigungsmodule, die ein bequemes,
platzsparendes und unauffälliges Mitführen in der Bekleidung, Taschen oder dergleichen erschweren oder gar unmöglich machen. Des weiteren besteht bei Druckbehältern insbesondere bei Wärmeeinwirkung, z.B. unter Sonneneinstrahlung, die Gefahr eines Versagens infolge Überdruck und damit ein gesundheitliches Gefährdungspotential für den Benutzer und dessen Umgebung. Dies gilt insbesondere im Falle des Einsatzes brennbarer Treibgase, wie Kohlenwasserstoffe, die zudem ökologisch bedenklich sind. Ferner ist das Wirkmedium aufgrund des nicht linear vom Druck des Treibgases abhängigen Ausströmverhaltens aus dem Druckbehälter nicht zielgerichtet freisetzbar. Bei sensorisch auslösbaren Selbstverteidigungsmodulen zum Sachenschutz kommt hinzu, daß die Druckbehälter zur Bevorratung des Wirkmediums in regelmäßi- gen Abständen überprüft und gewartet werden müssen, um den sicherheitstechnischen Anforderungen für Druckbehälter zu genügen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der vorgenannten Nachteile ein einfaches und kostengünstiges Selbstverteidigungsmodul vorzuschlagen, welches insbesondere eine Miniaturisierung seiner Abmessungen und seines Gewichtes ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einem Selbstverteidigungsmodul der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Druckgasquelle von einem pyrotechnischen Gasgenerator und einer mit diesem wirkverbundenen Anzündeinheit gebildet ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird der Einsatz von Druckbehältern zur Bevorratung des Wirkmediums entbehrlich, was einerseits zu einer erheblichen Kostenersparnis führt, andererseits gegenüber den bei herkömmlichen Selbst- Verteidigungsmodulen erforderlichen Treibgasvolumen eine
Miniaturisierung des Moduls ermöglicht, da die insbesondere festen und kompakten pyrotechnischen Sätze des Gasgenerators einen demgegenüber erheblich kleineren Raumbedarf erfordern. Das erfindungsgemäße Selbstverteidigungsmodul ar- beitet in einem breiten Temperaturintervall sicher und zuverlässig unter Vermeidung eines unzeitigen Auslösens oder gar Explodierens infolge Überdruck bei Wärmeeinwirkung. Das Ausströmverhalten des Wirkmediums beim Auslösen der Anzünd- einheit geschieht unter reproduzierbaren, durch Art, Menge und Anordnung des pyrotechnischen Satzes des Gasgenerators fest vorgegebenen Bedingungen, so daß das Wirkmedium ziel- genau freisetzbar ist. So kann beispielsweise in Abhängigkeit der Geometrie der Austrittsöffnung (en) der Kammer zum Freisetzen des Wirkmediums die gewünschte Strahlform und - reichweite exakt vorgegeben werden. Die Austrittsöffnung der Kammer kann beispielsweise mittels eines Überdruckventils, einer Berstmembran oder entsprechender Mittel verschlossen sein.
Als pyrotechnische Sätze für den Gasgenerator kommen vorzugsweise gesundheitlich unbedenkliche und umweltfreundliche Treib- und Explosivstoffmischungen zum Einsatz, wobei sich vornehmlich Stickstoff enthaltende bzw. freisetzende Mischungen, z.B. auf der Basis von Nitro-1, 2 , 4- triazol-5-on (NTO) , Nitroguanidin (NIGU) etc., in Verbindung mit geeigneten Oxidatoren als vorteilhaft erwiesen haben.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, daß der Gasgenerator durch einen entlang dem Querschnitt der das Wirkmedium aufnehmenden Kammer verschiebbaren Kolben von dem Wirkmedium getrennt ist. Bei Auslösen des pyrotechnischen Gasgenerators wird der Kolben infolge des erzeugten Gasdrucks in der das Wirkmedium aufnehmende Kammer verschoben, dabei das Wirkmedium verdrängt und über eine oder meh-
rere, an der dem Kolben abgewandten Seite der Kammer angeordnete Austrittsöffnungen freigesetzt.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist der Gasgenerator durch eine Berstmembran von der das Wirkmedium aufnehmenden Kammer getrennt, wobei in diesem Fall das von dem Gasgenerator erzeugte Gasvolumen schlagartig in die das Wirkmedium aufnehmenden Kammer überströmt und mit diesem gemeinsam freigesetzt wird.
Die Anzündeinheit kann beispielsweise elektrisch aktivierbar sein, wobei sie je nach Einsatzzweck des Selbstverteidigungsmoduls durch Netzspannung oder auch durch Stromspeicher, wie Batterien, Akkumulatoren oder dergleichen, mit Strom versorgt sein kann. Während im Falle eines stationären Selbstverteidigungsmoduls, z.B. zum Schutz von Gebäuden, eine Versorgung der Anzündeinheit durch Netzspannung vorteilhaft ist, ist im Falle eines Selbstverteidigungsmoduls zum Schutz von Verkehrsmitteln oder eines portablen Selbstverteidigungsmoduls zum Personenschutz insbesondere eine durch Batterien oder Akkumulatoren mit Strom versorgte Anzündeinheit zweckmäßig.
Im Falle einer elektrisch aktivierbaren Anzündeinheit kann ferner eine elektrische Speichereinheit vorgesehen sein, welche einen Teil der beim Auslösen des pyrotechnischen Gasgenerators freiwerdenden Energie in Form von elektrischer Energie speichert. Auf diese Weise wird die zum Frei¬ setzen des Wirkmediums in der Regel nicht vollständig ge- nutzte Energie für eine Mehrfachbenutzung des Selbstverteidigungsmoduls gespeichert. Während die Speichereinheit beispielsweise von einem Akkumulator oder einem Kondensator gebildet sein kann, ist zur Umwandlung der beim Auslösen des Gasgenerators freiwerdenden Gasenergie in elektrische Energie vorzugsweise eine Mikroturbine vorgesehen, die z.B.
im Bereich der Austrittsöffnung oder im Bereich eines von dem Gasstrom durchströmten Querschnitt des Gehäuses des Selbstverteidigungsmoduls angeordnet sein kann.
Alternativ kann die Anzündeinheit z.B. auch von einer mechanischen Schlagbolzeneinheit gebildet sein, indem ein federbelasteter Schlagbolzen den pyrotechnischen Satz des Gasgenerators auf rein mechanische Weise zündet.
Im Falle eines portablen Selbstverteidigungsmoduls, insbesondere zum Personenschutz, ist die Anzündeinheit zweckmäßig manuell auslösbar, was beispielsweise mittels einer mit der elektrischen oder mechanischen Anzündeinheit verbundenen Drucktaste geschehen kann.
• Alternativ kann insbesondere im Falle eines stationären Selbstverteidigungsmoduls, insbesondere zum Sachenschutz, die Anzündeinheit sensorisch auslösbar sein, wobei grundsätzlich beliebige bekannte Sensoren, wie Lichtschranken, Bewegungsmelder, Wärme- oder Schallsensoren, Drucksensoren oder dergleichen, in Frage kommen.
In bevorzugter Ausführung ist der pyrotechnische Satz des Gasgenerators oder der gesamte Gasgenerator vorzugsweise als austauschbare Baueinheit ausgebildet, um eine Mehrfachbenutzung des Selbstverteidigungsmoduls zu gewährleisten. Desgleichen ist das Wirkmedium vorzugsweise austauschbar, wobei beispielsweise patronen- oder magazinartige Wirkmedienreservoire vorgesehen sein, die in das Gehäuse des Selbstverteidigungsmoduls einsetzbar sind und/oder mittels welchen die das Wirkmedium aufnehmende Kammer befüllbar ist .
Als fließfähige Wirkmedien kommen je nach Einsatzzweck des Selbstverteidigungsmoduls grundsätzlich beliebige bekannte
Vertreter, wie Reiz- und Geruchsstoffe in fluider oder dispergierter Form, schwer entfernbare Färbemittel oder dergleichen in Frage. Ferner können Barbiturate als Wirkmittel vorgesehen sein, um z.B. öffentliche Gebäude oder Banken vor kriminellen Anschlägen, wie Entführungen, Erpressungen, Rauben oder dergleichen, zu schützen bzw. potentielle Attentäter vorübergehend außer Gefecht zu setzen. Überdies sind adsorptiv und/oder absorptiv wirksame Substanzen, beispielsweise Aktivkohlestaubdispersionen denk- bar, um im Falle terroristischer Anschläge auf Gebäude oder Verkehrsmittel, wie Flugzeuge, Bahnen oder Omnibusse, mit chemischen Kampfstoffen einen wirksamen Personenschutz zu gewährleisten. Alternativ oder zusätzlich kommen für denselben Verwendungszweck als Wirkmedien solche Substanzen in Betracht, die zur Neutralisierung von chemischen Kampfstoffen geeignet sind. Schließlich kommen auch antibiotisch wirksame Substanzen oder Desinfektionsmittel, z.B. Tenside, Titandioxiddispersionen oder beliebige andere bekannte, entsprechend wirkende Stoffe in Frage, um im Falle terrori- stischer Anschläge, insbesondere mit biologischen Kampfstoffen, die betroffenen Personen zu schützen.
Wie bereits angedeutet, ist das erfindungsgemäße Selbstverteidigungsmodul aufgrund seines geringen Raumbedarfs als portables Selbstverteidigungsmittel, z.B. zum Einbau in insbesondere kleinformatige Gebrauchsgegenstände, wie Schreibgeräte, Mobiltelefone, Taschenlampen, Schlüsselanhänger und dergleichen, geeignet, wobei es insbesondere zum Schutz eines potentiellen Angreifers oder Diebs dienen kann, um ihn vorübergehend handlungsunfähig zu machen oder zumindest abzuschrecken, ohne seine Gesundheit zu beeinträchtigen.
Ferner ist das Selbstverteidigungsmodul auch als Einbruchs - Sicherung oder Zusatzausstattung einer Einbruchssicherung
mit anderem Wirkmechanismus zum stationären Einbau in Gebäude, Sicherheitsschränke, Tresore, Safes und dergleichen geeignet, wobei es insbesondere in Verbindung mit einer sensorisch auslösbaren Anzündeinheit zum wirksamen Selbst- schütz gegen Einbrecher und Diebe dient.
Das erfindungsgemäße Selbstverteidigungsmodul eignet sich auch als Diebstahlsicherung für mobile Gegenstände oder als Zusatzausstattung einer Diebstahlsicherung mit anderem Wirkmechanismus, z.B. zum Einbau in Kraftfahrzeuge und Krafträder, Sportgeräte, wie Boote, Surfbretter, Skis, Snowboards, Fahrräder und dergleichen, oder elektronische Geräte, wie Fernseher, Stereoanlagen, Videorekorder, Kameras, Autoradios etc., um diese gleichfalls vor unbefugtem Zugriff zu sichern. Dabei geht die Erfindung von der statistisch erwiesenen Erkenntnis aus, daß viele fest installierte Sicherungssysteme bei Kenntnis der Auslösemechanismen, der Energieversorgung etc. von einer unbefugten Person problemlos außer Funktion gesetzt werden können, ohne daß sie von ihren rechtswidrigen Manipulationen wirksam abgehalten wird. Ebenso verfehlen optische und akustische Warnanlagen vielfach ihre Abschreckungswirkung, weil sie einerseits wegen ihrer Häufigkeit, andererseits dem Wissen um ihre häufige Fehlfunktion nicht mehr ernstgenommen wer- den, zumal der unbefugt Eingreifende nicht unmittelbar persönlich beeinträchtigt wird. Mit einem eingebauten erfindungsgemäßen Selbstverteidigungsmodul wird hingegen der Eingreifende unmittelbar handlungsunfähig gemacht oder markiert .
Schließlich eignet sich das Selbstverteidigungsmodul auch zum Schutz von Gebäuden und/oder Verkehrsmitteln, wie Flug¬ zeugen, Bahnen, Omnibussen oder dergleichen, vor kriminel¬ len oder terroristischen Anschlägen, wobei es entweder die Attentäter durch Einsatz von Schlafmitteln vorübergehend
handlungsunfähig macht oder freigesetzte chemische und/oder biologische Kampfstoffe zumindest in ihrer Wirkung beeinträchtigt.
Nachstehend ist die Erfindung anhand von Ausführungsbei- spielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittansicht einer Ausfüh- rungsform eines erfindungsgemäßen Selbstverteidigungsmoduls und
Fig. 2 eine Ausführungsvariante des Selbstverteidigungs- moduls gemäß Fig. 1 als stationäres Modul zum Schutz von Gebäuden oder Verkehrsmitteln.
Das in Fig. 1 dargestellte Selbstverteidigungsmodul 1 umfaßt ein im wesentlichen rohrförmiges Gehäuse 2 mit einer ein fließfähiges Wirkmedium aufnehmenden Kammer 3, die mit einer z.B. von einem Drucksteuerventil (nicht dargestellt) verschlossenen stirnseitigen Austrittsöffnung 4 ausgestattet ist. Als Druckgasquelle zum Ausbringen des Wirkmediums aus der Kammer 3 ist ein an diese an ihrer der Austritts - Öffnung 4 abgewandten Seite angrenzender Pyrotechnischer Satz 5 eines Gasgenerators 6 vorgesehen, welcher mit einer Anzündeinheit 7, z.B. in Form einer elektrisch aktivierbaren Anzündeinheit, in Wirkverbindung steht. Der pyrotechnische Satz 5 des Gasgenerator 6 ist beim vorliegenden Aus- führungsbeispiel durch einen entlang dem Querschnitt der das Wirkmedium aufnehmenden Kammer 3 des Gehäuses 2 verschiebbaren Kolben 8 von dem in der Kammer 4 bevorrateten Wirkmedium getrennt, wobei der Kolben 8 beim Zünden des pyrotechnischen Satzes 5 des Gasgenerators 6 infolge des erzeugten Gasdrucks in Richtung der Austrittsöffnung 4 ver-
schoben und das Wirkmedium somit über die Austrittsöffnung 4 spontan freigesetzt wird.
Im Falle eines portablen Selbstverteidigungsmoduls 1 zum Personenschutz ist die Anzündeinheit 7 zweckmäßig manuell auslösbar und durch Akkumulatoren oder Batterien, z.B. KnopfZeilen (nicht dargestellt) , mit Strom versorgt. Das im Vergleich mit herkömmlichen Selbstverteidigungsmodulen in Form von Druckgasbehältern kleinformatige Selbstverteidi- gungsmodul 1 kann in diesem Fall in beliebige Gebrauchsgegenstände, wie Schreibgeräte, Mobiltelefone, Taschenlampen, Schlüsselanhänger oder dergleichen, integriert sein (nicht gezeigt) .
Fig. 2 zeigt das Selbstverteidigungsmodul 1 gemäß Fig. 1 als stationäres Modul, welches z.B. in einem Gebäude 9, öffentlichen Verkehrsmittel oder dergleichen zum Schutz vor unbefugtem Zutritt und/oder kriminellen oder terroristischen Anschlägen vorgesehen ist. Die (nicht dargestellte) Anzündeinheit des Selbstverteidigungsmodul 1 ist mit einem
Sensor 10, z.B. einer Lichtschranke, einem Wärmesensor etc., zum Zwecke einer automatischen Auslösung verbunden.
Sobald sich eine Person 12 unbefugten Eintritt in das ge- schützte Gebäude 9 verschafft, wird die Anzündeinheit des Selbstverteidigungsmoduls 1 sensorisch ausgelöst und das Wirkmedium 11 aus der Austrittsöffnung 4 des Moduls 1 zielgerichtet freigesetzt. Bei dem Wirkmedium 11 kann es sich beispielsweise um Reizstoffe oder Barbiturate handeln, um die Person 12 vorübergehend handlungsunfähig zu machen, ohne ihr gesundheitlichen Schaden zuzufügen. Ebenfalls kann es sich um schwer entfernbare Färbestoffe handeln, um die Person zu markieren und der öffentlichen Gewalt somit ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal zur Verfügung zu stel- len. Zum Schutz vor kriminellen oder terroristischen An-
schlagen kommen ferner Ab- oder Adsorbentien, chemische Kampfstoffe neutralisierende oder antibiotisch wirksame Substanzen und Desinfektionsmittel in Betracht, um mutwillig freigesetzte Schadstoffe zumindest in ihrer Wirksamkeit abzuschwächen und gesundheitlichen Schaden von betroffenen Dritten so weit möglich abzuwenden.