VORRICHTUNG ZUR ÜBERWACHTUNG DER KÖRPERFUNKTIONEN
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zur Überwachung der Körperfunktionen und / oder der körperlichen Verfassung eines Lebewesens, insbesondere eines Menschen. •
Bei Beeinträchtigung der körperlichen Verfassung eines Menschen werden zur Regulierung körpereigener Funktionen mitunter am Körper zu tragende oder implantierte technische Einrichtungen, wie beispielsweise Herzschrittmacher eingesetzt. Daten, welche speziell ausgelegte Messeinrichtungen erfassen, z.B. durch sondieren elektrischer Ströme in der Muskulatur, werden dabei mit Soll-Werten oder einem Rhythmus-Muster abgeglichen. Beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten und Abweichungen werden sodann z.B. geeignete elektrische Impulse an das Gewebe abgegeben, die eine Wiederherstellung der normalen Körperfunktionen einleiten sollen. Die Wartung und die Pflege derartiger Einrichtungen erfordert im allgemeinen die Teilnahme des Patienten an einer stationären Behandlung zur Abwicklung von entsprechenden Maßnahmen.
Fortschreitend sind solche Apparate um eine aktive Sendeeinrichtung erweitert und bieten einer datenempfangenden Instanz, welche in der Regel durch ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis gestellt ist, die Option, ein genaues medizinisches Abbild über die Kondition des Patienten und den Zustand der Geräteeigenschaften zu gewinnen. Eine derartige Vorrichtung ist z.B. in der DE 198 25 898 A1 beschrieben. Diesbezügliche Intervalle oder Phasen für eine Datenübertragung vom Gerät zur datenempfangenden Instanz werden geräteseitig, beispielsweise bei Auftreten von Unregelmäßigkeiten der Körperfunktionen, eingestellt.
Der Verbindungsweg zu dieser, beispielsweise per Mobilfunk, datenempfangenden Instanz stellt jedoch datentechnisch eine Einbahnstraße dar. Die Übertragungsrichtung verläuft einseitig vom Gerät des Trägers zur datenempfangenden Instanz. Die datenempfangende Stelle, welche in der Regel für das wohl des Patienten die Verantwortung trägt, hat demnach keine Möglichkeit der akuten und gezielten Einflussnahme auf die Steuerung des Gerätes oder gar auf die Körperfunktionen des Patienten.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren und eine Einrichtung zur Überwachung der Körperfunktionen und / oder der körperlichen Verfassung eines Lebewesens anzugeben, das eine externe Einflussnahme auf die Steuerung des Gerätes und/oder auf die Körperfunktionen des Geräteträgers erlaubt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst.
Erfindungsgemäß erfasst die Einrichtung mittels geeigneter Sensoren selbstständig Daten und Messwerte über die Körperfunktionen und/oder die körperliche Verfassung des Lebewesens, speichert diese zumindest temporär und übermittelt sie zu einem vorgegebenen Zeitpunkt über ein Kommunikationsnetz an eine externe Einrichtung. Die externe Einrichtung überträgt in Abhängigkeit von den übermittelten Daten und Messwerten über das Kommunikationsnetz Steuersignale an die technische Einrichtung, wobei in Abhängigkeit der Steuersignale der Betrieb der technischen Einrichtung beeinflusst wird und/oder die technische Einrichtung veranlasst wird, mit Hilfe geeigneter Mittel auf das Lebewesen, dessen Körperfunktionen oder dessen Umfeld Einfluss zu nehmen.
Wichtige Informationen, die also bei der online-Analyse der Daten und Messwerte bei der externen Einrichtung selbst oder unterstützt durch die Inanspruchnahme eines angepassten Netzwerkes und gegebenenfalls unter Einbeziehung anderer Merkmale der dem Patienten oder Geräteträger zugeordneten Sensoren im Körper oder dem
Umfeld ermittelt werden, können insbesondere im Notfall genutzt werden, um den Patienten als Adressat regenerierender Maßnahmen zu erreichen.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung werden die Daten und Messwerte in der externen Einrichtung ausgewertet. Die externe Einrichtung erzeugt in Abhängigkeit der Auswertung automatisch entsprechende Steuersignale und übermittelt sie an die technische Einrichtung. Die Auswertung und Beurteilung der Daten und Messwerte kann auch durch geschultes Personal erfolgen, die dann eine Übertragung entsprechender Steuersignale an die technische Einrichtung veranlassen.
Beispielsweise lassen sich von der technischen Einrichtung EKG-Werte, EEG-Werte, Blutwerte und/oder Funktionswerte anderer Köperorgane als Daten und Messwerte erfassen und an die externe Einrichtung übertragen.
In Abhängigkeit der Steuersignale wirkt die technische Einrichtung durch mechanische, elektrische, akustische, optische oder thermische Mittel oder durch Freisetzung von chemischen Substanzen auf das Lebewesen, dessen Körper oder dessen Umfeld ein.
Vorzugsweise werden die Daten und Messwerte in der technischen Einrichtung bereits einer Vorauswertung unterzogen und mit vorgegebenen Sollwerten verglichen. Dabei erfolgt eine Übertragung der Daten und Messwerte an die externe Einrichtung immer dann, wenn die vorgegebenen Sollwerte überschritten / unterschritten werden bzw. nicht in einem vorgegeben Rahmen liegen. Das Verfahren sieht im weiteren vor, beispielsweise Muster und Unregelmäßigkeiten der Körperfunktionen allgemein vordefiniert bzw. auf die jeweilige Person bezogen abzugleichen und geeignete Maßnahmen, bis hin zum Bio- Feedback an die Person zu initiieren.
Natürlich können die in der technischen Einrichtung aktuell erfassten oder dort gespeicherten Daten und Messwerte durch die externe Einrichtung jederzeit über das Kommunikationsnetz abgerufen werden.
Entsprechend ist es auch vorgesehen, dass die in der technischen Einrichtung aktuell erfassten oder dort gespeicherten Daten und Messwerte, z.B. durch den Träger des Gerätes oder einen behandelnden Arzt, mittels einer stationären Empfangseinrichtung abgerufen und angezeigt werden können. Die stationäre Empfangseinrichtung kann schnurlos oder schnurgebunden mit der technischen Einrichtung kommunizieren.
Eine weitere Ausprägung erfährt die technische Einrichtung in Form einer Variante, die eine Optimierung der Körperverträglichkeit hinsichtlich der Strahlenbelastung im Zuge einer schnurlosen Datenvermittlung ermöglicht. Die erforderliche Basis einer geeigneten Miniaturisierung der technischen Einrichtung wird gewährleistet, indem der Verbindungsaufbau nicht mehr alleinig durch die Einrichtung getragen wird. Vielmehr kann der Hauptkommunikationsträger ein zum verwendeten Kommunikationsnetz kompatibles Endgerät, wie z.B. ein Mobiltelefon sein, das dann als Vermittlungsstelle in Aktion tritt.
Die Daten und Messwerte werden von der technischen Einrichtung zunächst schnurlos oder schnurgebunden an ein zum verwendeten Kommunikationsnetz kompatibles Kommunikationsendgerät übermittelt und von diesem über das Kommunikationsnetz an die externe Einrichtung übertragen. Das selbe Prinzip gilt für die Übertragung der Steuersignale zurück an die technische Einrichtung.
Als geeignetes Kommunikationsnetz kann vorteilhaft ein mobiles Kommunikationsnetz eingesetzt werden.
Die technische Einrichtung kann gemäß einer Weiterbildung der Erfindung mit gesteuerten oder selbständig empfangenden anderen technische Geräten im Umfeld der überwachten Person verbunden sein und kommunizieren.
Somit kann die Sende- und Empfangseinrichtung der technischen Einrichtung als zentrales Element zu mehreren Gerätschaften ausgeprägt sein.
Das Empfangsmodul kann generell auch separat eingesetzt sein. Demnach müssen zugeordnete Gerätschaften selbst nicht zwingend mit einer Sendefunktion ausgestattet sein oder in Kontakt zu einer solchen stehen.
Einbezogene Gerätschaften müssen nicht zwingend einer medizinischen Klassifikation zugehörig sein. Ebenso schließt das erfindungsgemäße Verfahren die Anwendung bei Tieren, wie z B einem Blindenhund, und allgemein bei allen Arten von Lebewesen ein.
Die Möglichkeiten zur Anwendung des Verfahrens sind vielfältig. Es kann z.B. zur Trendbestimmung der Kondition eine Person verwendet werden und z.B. ein Abzeichnen eines Herzinfarkts erfassen und bis zum Eintreffen eines Arztes soweit möglich, geeignete Gegenmaßnahmen, z.B. die Ausschüttung eines Medikamentes, einleiten und Warnmeldungen und Verhaltensregeln an den Träger ausgeben.
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges kann es z.B. zur Signalisierung von Müdigkeit und Konzentrationsschwäche des Fahrers eingesetzt werden.
Personen, die unter starker Epilepsie leiden, können rechtzeitig vor einem epileptischen Anfall gewarnt werden und so entsprechende Maßnahmen zu ihrer Sicherheit ergreifen.