Verfahren zur Herstellung eines Zahnersatzes
Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Zahnersatzes gemäss dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 4.
Stand der Technik
Anhand oder direkt auf einem Modell eines Gebissabdruckes werden Kappen, Kronen, Brücken und teilweise auch Bearbeitungshaltestege in Wachs oder anderen Werkstoffen modelliert. Die modellierte Form wird mittels eines mechanischen Abtasters, Lasers oder anderen Vermessungssystemen digitalisiert und an das Bearbeitungsprogramm CAM/CNC/NC zur Bearbeitung übergeben.
Das hier zum Stand der Technik gehörende Verfahren weist aber bei seiner Umsetzung erhebliche Nachteile auf, welche nachfolgend noch im einzelnen zur Erläuterung kommen werden. Insbesondere sei aber hervorzuheben, dass mit dem bekannt gewordenen Verfahren zu einer Fehlerkumulierung kommt, die der notwendigen Qualitätssicherung bei solchen Produkten äusserst abträglich ist. Im Grunde genommen ist eine Replizierbarkeit in Frage gestellt, was zwangsläufig nachträgliche gezielte und kostspielige Korrekturen vonnöten macht.
Darstellung der Erfindung
Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung, wie sie in den Ansprüchen gekennzeichnet ist, liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Verfahren der eingangs genannten Art eine fehlerfreie Replizierbarkeit anzubieten. Dabei wird das Modell eines Gebissabdruckes so unter der Vermessungseinheit ausgerichtet, dass die Vermessungsachse Z der zu produzierenden Einheit der Einschubrichtung im Patientenmund entspricht, also die sichere und genaue Herstellung eines Unikats mit einem allgemein gültigen Verfahren zu bewerkstelligen.
Die wesentlichen Vorteile der Erfindung sind darin zu sehen, dass
a) gegenüber dem allgemeinen Stand der Technik können die Präparationsgrenzen, welche sehr genau sein müssen, direkt vermessen werden und erfahren dadurch keine Fehlerkumulierung über den Zwischenschritt der Wachsmodellierung;
b) gegenüber dem allgemeinen Stand der Technik können die Präparationsgrenzen, welche sehr genau sein müssen, direkt vermessen werden. Dies erübrigt die aufwendige passgenaue Modellierung an den Präpärationsgrenzen des Zahnstumpfes;
c) als Zwischenglieder können handelsübliche vorgefertigte Teile, z.B. Wachsteile eingesetzt werden. Diese können zusätzlich abgeändert und angepasst oder selbst modelliert werden und lassen so sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten auch für Extremfälle auf einfachste Art und Weise zu;
d) das Verfahren die einfache Miteinbeziehung des Gegenbisses ermöglicht, indem dies durch Erstellen der Modellationseinheiten im Artikulator geschieht;
e) Zwischenstege in ihrer Form nicht gebunden sind, wobei bei CAD-Konstruktionen sind die Zwischenstege meist in einer runden, ovalen, etc., Form vorgegeben. Da-
durch lassen sich, auf einfachste Art und Weise, an jeder Konstruktion die optimalen Anpassungen in Hinblick auf Festigkeit und Ästhetik modellieren;
e) für viele Anwendungen auf ein CAD-Programm verzichtet werden kann. Dadurch ermässigt sich der Preis für eine Produktion- oder Vermessungs/Konstruktions-Einheit und es erübrigt die aufwendige Einarbeitung in CAD-Programme. Der Zahntechniker kann mit den ihm bekannten Arbeitsweisen arbeiten.
Vorteilhafte und zweckmässige Weiterbildungen der erfindungsgemässen Aufgabenlösung sind in den weiteren Ansprüchen gekennzeichnet.
Im folgenden wird anhand der Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert. Alle für das unmittelbare Verständnis der Erfindung nicht wesentlichen Merkmale sind weggelassen worden. Gleiche Elemente sind in den verschiedenen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Es zeigt:
Fig. 1 ein Modell eines Gebissabdruckes;
Fig. 2 eine Modellierung von Teilen auf dem bestehenden Gebissmodell;
Fig. 3 eine Modellierung gemäss Fig. 2 mit Einbringung von Bearbeitungshalteste- gen;
Fig. 4 Kappen und Kronen bei speziellen Aufmassen;
Fig. 5 eine erste Bearbeitungsfläche in Z-Richtung;
Fig. 6 eine zweite Bearbeitungsfläche;
Fig. 7 die Fräsung ersten Flächenaddition und der zweiten Fläche und
Fig. 8 eine fertiggestellte θgliedrige Brücke.
Wege zur Ausführung der Erfindung, gewerbliche Verwendbarkeit
Grundsätzlich wird zuerst das Modell eines Gebissabdruckes so unter der Vermessungseinheit ausgerichtet, dass die Vermessungsachse Z der zu produzierenden Einheit der Einschubrichtung im Patientenmund entspricht.
Wie aus Fig. 1 hinsichtlich einer ersten Bearbeitungsseite hervorgeht, bildet ein Modell eines Gebissabdruckes mit seinen bestehenden beschliffenen Zähnen oder A- butments und dem Zahnfleischbett 1 die Ausgangslage. Alternativ kann Zahnfleisch 4 (z.B. im Zwischengliedbereich aufgebaut, oder z.B. mit Lacken der Zementspalt örtlich erhöht werden. Der Oberflächenverlauf, des Gebissabdruckes kann also auf vielseitiger Weise den Anforderungen angepasst werden. Danach wird mittels eines mechanischen Abtasters, Lasers oder anderer Systeme aus der Optik der Z-Achse, der relevante Teil der Gebissform, digitalisiert. Die so erhaltene Punktewolken oder Flächen dienen als Bearbeitungsgrundlage für die erste Bearbeitungsseite der herzustellenden Form. Die erhaltenen Punktewolken oder Flächen können bei Bedarf noch computertechnisch zugeschnitten oder ergänzt werden, unter Berücksichtigung der Präparationsgrenze 3 und des beschliffenen Zahnes 2 oder Abutments.
Aus den Fig. 2 , 3 und 4 geht eine zweite Bearbeitungsseite hervor, wobei hier gezeigt wird, wie mittels Wachs oder anderen Materialien je nach Bedarf eines oder mehrere der folgenden Teile modelliert und auf dem bestehenden Gebissmodell ein- gepasst und aufgesetzt werden:
- Zwischenglieder 5 (siehe Fig. 2)
- Brückenstege 6 (siehe Fig. 2)
- Bearbeitungs-Haltestege 7 (siehe Fig. 3)
- Kappen und Kronen wenn spezielle Aufmasse von Nöten sind (siehe Fig. 4)
- Geschiebe (nicht näher gezeigt)
Der relevante Teil des so verändert aufgebauten Gebissmodells wird in der selben Einspannung nochmals mittels mechanischen Abtasters, Lasers, oder anderer Messsysteme, aus der Optik der Z-Achse digitalisiert. Die so erhaltene Punktewolken oder Flächen aus der neuen Oberfläche des Gebissabdruckes dienen als Bearbeitungsgrundlage für die zweite Bearbeitungsseite der herzustellenden Form. Bei der Erstellung von Kappen oder Kronen, welche keine Veränderung der Grundform erfahren, kann auch direkt die erste digitalisierte Bearbeitungsfläche als zweite Bearbeitungsfläche benutzt werden. Die erhaltenen Punktewolken oder Flächen können bei Bedarf noch computertechnisch zugeschnitten oder ergänzt werden.
Gemäss Fig. 5 wird die erste Bearbeitungsfläche (Kantenverlauf 11 der Bearbeitungsfläche) in Z-Richtung (also an die xy-Fläche) mit Abstand Null gespiegelt und an- schliessend in Y-Richtung (also an die xz-Fläche) mit Abstand Null gespiegelt. Die Bearbeitungsfläche wird nun in eine horizontale Fläche eingetaucht, so dass der tiefste Punkt der Bearbeitύngsflächenkante 11 noch über dieser Horizontalfläche 9 zu liegen kommt. Diese Flächenaddition wird in das zu bearbeitende Werkstück 12, gemäss den Platzverhältnissen, platziert. Diese Flächenaddition wird nun von oben mit einem Fräser 10 bearbeitet. Entlang der Bearbeitungsflächenkante 11 entsteht so eine senkrechte Kurvenfläche 13.
Das Werkstück 12 wird in der X-Achse um 180 Grad in der Aufspannvorrichtung gedreht. Die dadurch eventuelle Verschiebung des Nullpunktes im Koordinatensystem der Bearbeitungsfläche zu den Maschinenkoordinaten in xy-Richtung wird in der Maschinensteuerung korrigiert. Unter Einbezug der Werkstückdicke erhält man so den neuen Maschinennullpunkt zur Platzierung der zweiten Bearbeitungsfläche
Die Fig. 6 und 7 zeigen die zweite Bearbeitungsfläche, wie sie über die erste im selben Koordinatensystem platziert, wobei der Kantenverlauf der Bearbeitungsfläche In Z-Richtung weitergezogen wird.
Die Fräsungen 15 der ersten Flächenaddition und die Fräsungen der zweiten Fläche mit ihrer Verlängerung in Z-Richtung, schneiden sich. So entsteht das Fertigprodukt, das nur noch an den Haltestegen 7 (siehe Fig. 7) im Werkstück 12 festgehalten wird. Diese werden dann durchtrennt und verschliffen.
Ergänzend sei festgehalten, dass durch Verschieben der beiden Bearbeitungsflächen zueinander auf der z-Achse die Wandstärke in der z-Achse variiert werden kann. Der seitliche xy-Zementspalt kann dadurch erreicht werden, dass der Durchmesser des Werkzeuges für die erste Bearbeitungsseite kleiner als effektiv angegeben wird. Die Wandstärke von Kappen und Kronen in der xy-Richtung kann dadurch erreicht werden, dass der Durchmesser des Werkzeuges für die zweite Bearbeitungsseite grösser ist als effektiv angegeben wird.
Die verschiedenen Auf- oder Untermasse lassen sich aber auch durch einzelne Ver- grösserungsfaktoren für die xyz-Achsen und/oder durch Verschieben der Kurven zueinander erreichen.
Bei Prozessen welche eine nachträgliche Schrumpfung erfahren (wie z.B. Sinterungsprozesse) lassen sich die digitalisierten Flächen durch einzelne oder gesamthafte Faktoren für die xyz-Achsen dreidimensional so anpassen, dass sie im Endzustand wieder den gewünschten Endmassen entsprechen.
Beide Bearbeitungsflächen können einzeln nach Bedarf mit CAD-Konstruktionen erweitert und/oder kombiniert werden.
Fig. 8 zeigt schliesslich eine nach dem beschriebenen Verfahren hergestellte δgliedrige Brücke
Bezugszeichenliste
Zahnbett beschliffener Zahn oder Abutment
Präparationsgrenze
Zahnfleisch
Zwischenglied
Brückensteg
Bearbeitungshaltesteg spezielles Aufmass horizontale Eintauchfläche
Fräser
Kantenverlauf der Bearbeitungsfläche
Werkstück senkrechte Kurvenfläche
Fräsung