Einrichtung zur Verhinderung eines Vortex-Effekts im Auslaufbereich eines metallurgischen
Schmelzgefäßes
B e s c h r e i b u n g
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Verhinderung eines Vortex-Effektes im Auslaufbereich eines metallurgischen Schmelzgefäßes. Zum Beispiel im Auslaufbereich eines sogenannten tundish (Zwischengefäß) zur Behandlung von Stahlschmelze kann immer wieder das Phänomen der sogenannten Vortex-Bildung beobachtet werden. Beim Ablassen der Stahlschmelze kommt es zur Bildung eines Strömungswirbels. Es entsteht eine unkontrollierte Strömung der Schmelze vor dem und/oder durch den Ausguß mit der Folge, dass auf der Schmelze schwimmende Schlacketeilchen mitgerissen werden können.
Die Verhinderung oder zumindest Verminderung nicht metallischer Einschlüsse in der Metallschmelze stellt ein vorrangiges Ziel insbesondere im Bereich der Sekundärmetallurgie dar. Es hat deshalb nicht an Versuchen gefehlt, die beobachtete Vortex-Bildung durch unterschiedliche Maßnahmen zu minimieren oder zu verhindern. Dazu gehört der Einbau von feuerfesten Bauteilen im Auslaufbereich, beispielsweise im Bereich einer Freilaufdüse.
In der US 5,382,003 A wird ein solcher feuerfester Körper vorgeschlagen, der auf den Boden des metallurgischen Gefäßes, um den Ausguß herum, aufgestellt wird. Der Körper hat die Form eines „Dreibeins", wobei die „Beine" auf dem Boden des metallurgischen Schmelzgefäßes aufstehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Möglichkeit aufzuzeigen, mit der die Wirbelbildung einer Schmelze im Auslaufbereich eines metallurgischen Schmelzgefäßes zumindest unter normalen Bedingungen zuverlässig verhindert werden kann.
Grundgedanke der Erfindung ist es, eine aus einem feuerfesten keramischen Werkstoff bestehende Einrichtung zu verwenden, die im Auslaufbereich des metallurgischen Schmelzgefäßes angeordnet wird und den Auslaufbereich überdeckt. Auf diese Weise wird der ferrostatische Druck im Auslaufbereich reduziert.
Im Weiteren soll die Einrichtung eine oder mehrere Öffnungen aufweisen, durch die hindurch die im Schmelzgefäß befindliche Schmelze zum Auslaufbereich des Gefäßes, also zum Ausguß, fließen kann.
Ein Basisteil der Einrichtung sorgt dafür, dass die Schmelze auf ihrem Weg zum Auslaufbereich umgelenkt wird. Eine an den Basisteil anschließende Verlängerung dient als „Strömungsbrecher", das heißt, der Schmelzefluß wird in mehrere, voneinander getrennte Teilströme unterteilt. Die Öffnungen sind so platziert, dass sie im montierten Zustand der Einrichtung (im metallurgischen Gefäß) mit Abstand zur Bodenfläche des Gefäßes verlaufen. Der Abstand zum Bodenniveau (= Niveau, von dem aus die Ausgußöffnung verläuft) kann > 20 mm und < 200 mm betragen, beispielsweise 30 bis 60, 60 bis 80 oder 70 bis 100 mm.
Damit entsteht eine Art Barriere für die Schmelze. Die Einrichtung macht damit den Einsatz eines sogenannten ' Starterrohres überflüssig. Die in das Gefäß gefüllte Schmelze und/oder eine voreilende Schlacke werden gehindert, über den Ausguß abzufließen, bis das Schmelzniveau die Unterkante der dem Boden des Gefäßes nächst- liegenden Öffnung erreicht hat.
Insgesamt ergibt sich eine gleichzeitige Umlenkung und Teilung der Strömung der metallurgischen Schmelze auf ihrem Weg zum Ausguß. In Vorversuchen wurde festgestellt, dass die genannte Vortex-Bildung praktisch vollständig verhindert werden kann.
In ihrer allgemeinsten Ausführungsform betrifft die Erfindung eine Einrichtung zur Verhinderung eines Vortex- Effekts im Auslaufbereich eines metallurgischen Schmelzgefäßes, mit folgenden Merkmalen:
- die Einrichtung besteht aus einem feuerfesten keramischen Werkstoff,
- die Einrichtung umfaßt einen Basisteil,
- an den Basisteil schließt eine zylinderförmige Verlängerung mit mindestens einer wandseitigen Öffnung an,
- die Öffnung ist so angeordnet, dass sie nach Platzierung der Einrichtung im Auslaufbereich des Schmelzgefäßes einen Abstand zum Boden des Schmelzgefäßes aufweist und eine Verbindung zum Auslaufbereich des Schmelzgefäßes schafft.
Die vorgenannten allgemeinen konstruktiven Vorgaben zur Gestaltung der Einrichtung lassen sich in unterschiedlichsten konkreten Ausführungsformen realisieren.
Soweit von einer „zylinderförmigen" Verlängerung gesprochen wird, bedeutet dies „im Wesentlichen zylinder- förmig" und umfaßt zum Beispiel auch bauchige Formen, mehreckige Querschnitte oder dergleichen.
Die Einrichtung kann nach Art einer Haube gestaltet sein, die auf den Boden des metallurgischen Schmelzgefäßes aufgesetzt wird, wobei der Auslaufbereich vollständig überdeckt wird. Mit anderen Worten: ein unterhalb der Haube ausgebildeter Hohlraum weist oberhalb des Gefäßbodens zumindest an einer Stelle eine horizontale
Querschnittsfläche auf, die mindestens so groß ist wie die Querschnittsfläche des Auslaufbereiches im Bereich der Oberfläche des Bodens (des Bodenniveaus) des Schmelzgefäßes. U fangsseitig wird dieser Hohlraum von der genannten Verlängerung begrenzt, oberseitig vom Basisteil der Einrichtung.
Um einen Zufluß der Schmelze durch diese Haube zum Auslaufbereich zu erreichen, sind die genannten Durchbrechungen/Öffnungen im Wandbereich vorgesehen. Nach einer Ausführungsform sind mehrere solcher Öffnungen regelmäßig verteilt im Wandbereich angeordnet.
Eine Optimierung der Strömungsverteilung, also eine Untergliederung der Strömung der Metallschmelze in einzelne Teilströme wird erreicht, wenn die Einrichtung rotationssymmetrisch ausgebildet ist, und zwar rotationssymmetrisch in Bezug auf eine durch ihren Schwerpunkt verlaufende gedachte Achse (Symmetrieachse) . Die Symmetrie läßt sich ebenso in Bezug auf eine gedachte Mittenlängsachse der Verlängerung beziehungsweise der gesamten Einrichtung definieren.
Die nachfolgende Figurenbeschreibung offenbart Einzelheiten möglicher Ausführungsformen.
Der Basisteil der Einrichtung kann in Bezug auf die Verlängerung beziehungsweise den Auslaufbereich konvex gewölbt sein, so dass die Haube eine Art Glockenform erhält, wobei sich der Wandbereich der Verlängerung im Wesentlichen zylinderförmig an den Basisteil anschließen kann.
Die Haubengestaltung schließt Ausführungsformen ein, bei der die Einrichtung nach Art eines Kugelsegmentes, nach Art eines Quaders, nach Art einer Pyramide oder nach Art eines Zylinders gestaltet ist. Ebenso sind unsymmetrische Formen und Querschnitte möglich oder Hauben mit konkaver Deckfläche (bezogen auf den Auslaufbereich) . Die Öffnungen können als Kanäle mit unterschiedlicher Steigung ausgebildet sein.
Die geometrische Gestaltung der Einrichtung und ihrer Teile kann in weiten Grenzen variieren und richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsfall . Die Öffnungen (Verbindungskanäle) können einen Halbkreis- oder Kreisquerschnitt aufweisen, geradlinig oder kurvenförmig, gegebenenfalls auch evolventenartig in Richtung auf einen Bereich um die Mittenlangsach.se der Einrichtung herum verlaufen. Ebenso können die Öffnungen als Schlitze gestaltet sein, die im Wesentlichen in Axialrichtung der Einrichtung (Axialrichtung des Ausgusses) verlaufen. Symmetrische wie unsymmetrische Formen und Querschnitte sind möglich.
Nach einer Ausführungsform soll die Querschnittsfläche der Gesamtheit der Öffnungen größer als die Querschnittsfläche des Auslaufbereiches in Höhe der Oberfläche des Bodens des Schmelzgefäßes sein.
Die Einrichtung kann an dem, dem Basisteil gegenüberliegenden Ende, konisch verjüngt gestaltet sein. Ist die Form korrespondierend (zur inneren) Form des Ausgusses,
läßt sich die Einrichtung leicht im Ausgußbereich platzieren, beispielsweise auch vermörteln oder verkleben. Eine formschlüssige Verbindung ist auch besonders dicht. Profilierungen auf der Außenfläche des Endteils der Einrichtung sind dabei hilfreich. Die Figuren zeigen Beispiele .
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung ist, dass die Einrichtung einteilig sein kann und sich in einem Verfahrensgang herstellen läßt. Dies gilt selbst bei einer Ausführung mit konisch verjüngtem Endteil. Auf die bekannten Herstellungsverfahren wie Schlickerguß (bei Porzellan) oder das Ausbrennen von temporären Einsätzen zur Ausbildung von Hohlräumen wird Bezug genommen.
Der Abstand des Basisteils zum Ausguß in Höhe des Bodenniveaus beträgt in der Regel bis 250 mm. Die Querschnitts- fläche des Basisteils sollte so gewählt werden, dass sie den genannten Eingang des Ausgusses allseitig um min- ' destens 20 mm überdeckt, wobei ein Überdeckungsgrad von 100 mm in der Regel ausreichen dürfte.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche sowie den sonstigen Anmeldungsunterlagen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand verschiedener Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Dabei zeigen - in jeweils stark schematisierter Darstellung -:
Figur 1: einen Längsschnitt durch einen Teil eines metallurgischen Schmelzgefäßes im bodenseitigen Auslaufbereich mit zwei alternativen Gestaltungsformen einer erfindungsgemäßen Einrichtung
Figur 2: eine analoge Darstellung wie Figur 1, jedoch für ein drittes Ausführungsbeispiel.
In den Figuren sind gleiche oder gleichwirkende Bauteile mit gleichen Bezugsziffern dargestellt.
In Figur 1 bezeichnet das Bezugszeichen 10 einen Boden eines metallurgischen Sch elzgefäßes, hier eines Verteilers (tundish) . Der aus Feuerfestmaterial üblicher Art gebildete Boden 10 wird außenseitig (unterseitig) von einem Stahlmantel 12 begrenzt. Im Boden 10 sind schematisch zwei Ausgußsteine 14 dargestellt, die jeweils eine mittige Ausflußöffnung 16 aufweisen, die an ihrem oberen, einer Metallschmelze 18 zugewandten Ende trichterförmig gestaltet sind. Daraus ergibt sich ein Durchmesser „d" der AuslaufÖffnungen 16 im Bereich einer Oberfläche lOo des Bodens 10.
Jeder Auslaufbereich 16 wird von einer Einrichtung 20 überdeckt, wobei zunächst die in der Figur links dargestellte Einrichtung 20 erläutert wird:
Diese ist haubenartig gestaltet und weist einen in Bezug auf den Ausgußstein 14 konvexen Basisteil 20b auf, an den sich eine im wesentlichen zylindrische Verlängerung (Wandabschnitt 20w) anschließt, die mit ihrem (unteren) freien Ende auf der Oberfläche lOo des Bodens 10 aufsteht.
Im Wandbereich 20w sind gleichmäßig verteilt mehrere Öffnungen 22 mit Kreisquerschnitt angeordnet. Der Abstand zum Bodenniveau lOo ist mit „h" angegeben und beträgt 72 m .
Die Metallschmelze 18 wird auf ihrem Weg zur Ausflußöffnung 16 um den Basisteil 20b umgelenkt und entsprechend der Zahl der Öffnungen 22 (hier: acht Stück, die gleichmäßig über den Umfang des Wandteils 20w verteilt sind) in acht Teilströme aufgeteilt, die in einen gemeinsamen Hohlraum 20h münden, der oben vom Basisteil 20b, seitlich vom Wandteil 20w und unten teilweise vom Boden 10 begrenzt wird.
Aufgrund dieser Unterteilung der Strömung wird eine Vortex-Bildung zuverlässig verhindert und die Metallschmelze 18 verwirbelungsfrei dem Ausflußbereich 16 zugeführt .
Die Abschnitte 20s zwischen den Öffnungen 22 und der Bodenfläche lOo verhindern, dass Schmelze oder Schlacke unkontrolliert abfließt, insbesondere beim Angießen.
Die in Figur 1 rechts dargestellte Einrichtung 20 umfaßt ebenfalls einen Basisteil 20b, der nach Art einer kreisförmigen Platte gestaltet ist, von der eine zylinder- för ige Verlängerung 20w in Richtung auf den Boden 10 des Schmelzgefäßes absteht, wobei dieser Wandbereich 20w wiederum auf der Oberfläche lOo des Bodens 10 aufsteht.
Im Bereich der Verlängerung (des Wandbereiches ) 20w sind analog dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel eine Vielzahl von Durchbrechungen (Verbindungsöffnungen) 22 angeordnet, die kanalartig mit Kreisquerschnitt gestaltet sind und eine j eweils schräg nach oben in den Hohlraum 20h gerichtete Steigung aufweisen, wie durch den Winkel α symbolisiert (α = 35° ) .
Der mit dieser Einrichtung erzielbare Effekt entspricht im Wesentlichen dem der links in Figur 1 dargestellten Einrichtung . Auch hier wird die Schmelze 18 in Teilströme aufgeteilt, die durch die Verbindungsöffnungen 22 in den Hohlraum 20h und von dort durch den Auslauf bereich 16 weggeführt werden . Die Wandabschnitte 20s sorgen dafür, dass die Einrichtung die Funktion eines Starterrohrs übernehmen kann .
Figur 1 läßt sich bei beiden Aus führungs formen entnehmen, dass der j eweilige Basisteil 20b der Einrichtungen 20 mit Abstand oberhalb des Bodens 10 verläuft und die Verlängerungen 20w die Austrittsöffnung 16 für die Metallschmelze allseitig mit Abstand umgeben, wobei der Abstand vom Randbereich der Austrittsöffnung 16 zur inneren Wandfläche der Verlängerung 20w größer als der Durchmesser d der Austrittsöffnung 16 im Bereich der Oberfäche lOo des Bodens 10 ist .
Figur 2 zeigt eine alternative Aus führungs form, wie sie bei einem Schmelzgefäß gemäß Figur 1 ebenfalls verwendet werden kann.
Die Einrichtung 20 gemäß Figur 2 ähnelt der rechten Variante in Figur 1 mit folgender Besonderheit: Der (horizontale) Querschnitt ist kleiner und an den zylindrischen Wandabschnitt 20w schließt ein Endabschnitt 20e an, der nach unten offen und konisch verjüngt ist. Die Außenkontur des Endabschnitts 20e entspricht etwa der Innenkontur des oberen Ausgußteils, so dass sich die Einrichtung 20 formschlüssig im oberen Ausgußteil platzieren läßt, wobei eine Mörtelschicht 50 Toleranzen ausgleicht. Eine Oberflächenprofilierung 20p des Endabschnitts 20e optimiert die Verbindung. Ein kleines Loch 60 im Basisteil 20b ermöglicht es, Gase wegzuführen, die sich im Hohlraum 20h sonst sammeln könnten. Das Loch 60 kann durch Ausbrennen eines bei der Herstellung in situ eingelegten Füllteils gebildet werden.
Die beschriebenen Einrichtungen können gegossene feuerfeste Teile sein. Ebenso ist es möglich, die Teile zu pressen oder zu stampfen, je nach Ausführungsform.. Die Auswahl der jeweiligen Feuerfestsorte richtet sich nach der jeweiligen Anwendung. Spezielle Anforderungen an das Feuerfestmaterial werden nicht gestellt. Es muß in üblicher Weise temperaturbeständig sein und möglichst erosionsbeständig und sollte zudem günstige Duktilitäts- eigenschaften besitzen.