Schliessvorrichtung für einen an einem Behälter angeordneten Einfüllstutzen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schliessvorrichtung für einen an einem Behälter angeordneten Einfüllstutzen, insbesondere für mindestens einen auf einem Schienen- oder Strassenfahrzeug angeordneten und zum Beladen pulverförmiger oder körniger Schüttgüter einer Verladestation zuführbaren Behälter, wobei der einzelne Behälter mindestens einen über eine Eintrittsöffnung mit dem Behälterinnenraum in Verbindung stehenden und aussenseitig durch eine Abdeckung verschliess- baren Einfüllstutzen aufweist.
Zum Verladen und Transportieren von Schüttgütern, insbesondere von pulverförmigen Schüttgütern in Form von Zement oder dergleichen sind Schienen- oder Strassenfahrzeug mit einem oder mehreren darauf angeordneten Behältern allgemein bekannt, wobei die jeweils mit mindestens einem Einfüllstutzen versehenen Behälter zum Beladen derselben einer mit einem oder mehreren Silobehältern versehenen Verladestation zuführbar sind. Zum Beladen des einzelnen Behälters wird zunächst eine an dem EinfuUstutzen angeordnete Abdeckung (Wetter-
schütz) entfernt oder relativ zu dem Einfüllstutzen aufgeschwenkt und anschliessend ein mit dem Silobehälter in Verbindung stehender Verladekopf in den Einfüllstutzen beziehungsweise in den Behälterinnenraum eingeführt. Nach dem Beladen und Entfernen des Verladekopfs wird die Abdeckung für den Transport beispielsweise mittels einer Schraubverbindung oder dergleichen wieder an dem Einfüllstutzen befestigt. Der an dem einen Ende weiterhin mit einem Stutzen für eine Druckbeaufschlagung und an dem anderen gegenüberliegenden Ende mit einem Austrittsstutzen versehene Behälter wird bei verschlossenem Einfüllstutzen für die Entleerung bei geöffnetem Austrittsstutzen mit Druckluft beaufschlagt.
Bei den bekannten Transportbehältern besteht das Problem, dass die Abdeckung sowie die Mittel zur Befestigung derselben den äusseren Bedingungen (Sommer- und Winterbetrieb) ausgesetzt sind und beim Beladen mit staubförmigem Material wie Zement oder dergleichen relativ stark verschmutzt werden. Das Entfernen der am Einfüllstutzen angeordneten Abdeckung kann erst unter Berücksichtigung entsprechender Sicherheitsvorschriften nach verhältnismässig zeit- und kostenaufwendigem Reinigen der Abdeckung und Befestigungsmittel erfolgen. Zudem sind die einzelnen Befestigungsmittel (Schraubverbindungen) sowie die den Einfüllstutzen verschliessende Abdeckung nach relativ kurzer Betriebszeit nicht mehr funktionsfähig und müssen unter relativ grossem Zeit- und Kostenaufwand ausgewechselt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde für den an einem Behälter der eingangs genannten Gattung angeordneten Einfüllstutzen eine Schliessvorrichtung zu schaffen, welche die genannten Nachteile des erwähnten Standes der Technik überwindet und ein in Bezug auf die aussenseitig im Bereich des Einfüllstutzens vorgesehenen Elemente und in Bezug auf die Umwelt ein weitgehend staubfreies Beladen des Behälters gewährleistet.
Die erfindungsgemässe Schliessvorrichtung ist gekennzeichnet durch ein im Behälterinnenraum an einem Tragarm gelagertes Verschlusselement, welches in Abhängigkeit einer etwa in horizontaler Ebene orientierten Schwenkbewegung des Tragarms mit einer der Eintrittsöffnung zugeordneten kreisringförmigen Dichtfläche in Eingriff oder ausser Eingriff bringbar ist, wobei die Dichtfläche entweder an einem koaxial in dem Einfüllstutzen angeordneten und in den Behälterinnenraum ragenden Ende eines hohlzylindrischen Einsatzkörpers oder an dem in den Behälterinnenraum ragenden Ende des Einfüllstutzens angeordnet ist.
Weitere Vorteile sowie zweckmässige weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung und den einzelnen Patentansprüchen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigt:
Fig.l eine in schematischer Seitenansicht dargestellte Verladestation zum Beladen eines auf einem Bahnwagen angeordneten und mit mindestens einem Einfüllstutzen versehenen Transportbehälters;
Fig.2 ein in Draufsicht dargestelltes Teilstück der Verladestation gemäss Fig.l mit dem teilweise in die Verladestation eingefahrenen Bahnwagen;
Fig.3 die entlang der Linie III-III in Fig.l in Ansicht dargestellte Verladestation mit dem Bahnwagen und geöffnet dargestellten Einfüllstutzen;
Fig.4 ein in grösserem Massstab und Draufsicht dargestelltes Teilstück des Transportbehälters mit dem Einfüll-
stutzen und einem der Durchtrittsöffnung zugeordneten Verschlusselement;
Fig.5 ein entlang der in Fig.4 eingezeichneten Linie V-V im Schnitt sowie in grösserem Massstab dargestelltes Teilstück des Transportbehälters mit dem an einer Sσhwenkvorrichtung angeordneten Verschlusselement;
Fig.6 ein in Draufsicht dargestelltes Teilstück des Transportbehälters mit dem relativ zu der Durchtrittsöffnung verschwenkt dargestellten Verschlusselement;
Fig.7 ein entlang der in Fig.6 eingezeichneten Linie VII-VII dargestelltes Teilstück des Transportbehälters mit dem verschwenkt dargestellten Verschlusselement;
Fig.8 ein entlang der in Fig.6 eingezeichneten Linie VIII-VIII dargestelltes Teilstück des Transportbehälters mit darin angeordneter Führung für das Verschlusselement;
Fig.9A eine in Ansicht dargestellte Variante der Schwenkvorrichtung für das Verschlusselement sowie eine aussenseitig an dem Einfüllstutzen angeordnete und relativ dazu in horizontaler Ebene schwenkbbare Abdeckung;
Fig.9B die Schwenkvorrichtung gemäss Fig.9A mit relativ zu dem Einfüllstutzen angehobener Abdeckung für die in horizontaler Ebene orientierte Schwenkbewegung; und
Fig.lOA bis 10F jeweils ein Teilstück des Transportbehälters mit dem Einfüllstutzen und der relativ dazu aufschwenkbar gelagerten und in verschiedenen Stellungen dargestellten Abdeckung.
Fig.l zeigt zur allgemeinen Veranschaulichung der Erfindung eine in schematischer Ansicht dargestellte Verladestation 10, welcher auf einem Schienen- oder Strassenfahrzeug angeordnete Behälter zum Beladen pulverförmiger oder körniger Schüttgüter zuführbar sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Verladestation 10 ein mit einer Plattform 20.1 versehenes Stahlgerüst 20, welches mittels im Abstand zueinander angeordneter Träger auf entsprechend zugeordneten Fundamenten abgestützt ist. Die Plattform 20.1 ist vorzugsweise durch ein Geländer 16.1 und 16.2 begrenzt und über eine seitlich am Stahlgerüst 20 angeordnete und befestigte Leiter 17 für das Bedienpersonal begehbar. Die an den Behältern angeordneten Einfüllstutzen sind jeweils mit einer entsprechend ausgebildeten Schliessvorrichtung versehen, welche von dem Bedienpersonal zum Beladen des Behälters geöffnet und für den Transport wieder geschlossen werden.
Zur besseren Übersicht sind in Fig.l lediglich zwei der gegenüberliegend zueinander angeordneten Fundamente 19.1 und 19.2 mit den darauf abgestützten Trägern 18.1 und 18.2 bezeichnet. Auf der Plattform 20.1 ist ein als Silo ausgebildeter und beispielsweise mit zwei schematisch dargestellten Auslaufbehältern 14.1 und 14.2 versehener Vorratsbehälter 15 angeordnet. Die beiden im Abstand zueinander angeordneten Auslaufbehälter 14.1 und 14.2 sind in Richtung einer nicht näher dargestellten Austrittsöffnung konisch verjüngend ausgebildet und am unteren Ende jeweils mit einem daran angeordneten Verladekopf 12.1 und 12.2 versehen.
Bei dem in Fig.l dargestellten Ausführungsbeispiel sind der Verladestation 10 drei Bahnwagen 1.1 bis 1.3 mit darauf angeordneten Behältern 2.1 bis 2.3 zugeführt. Der mittlere Bahnwagen 1.2 ist beim Durchfahren einer in Fig.l schematisch dargestellten Lichtschranke 21.1 und 21.2 oder dergleichen in Bezug auf die beiden Verladeköpfe 12.1 und 12.2 exakt ausgerichtet in der Beladeposition dargestellt. In der in Fig.l
dargestellten Stellung sind die beiden Verladeköpfe 12.1 und 12.2 in entsprechend an dem Behälter 2.2 angeordnete Einfüllstutzen 5.3 und 5.4 eingeführt.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die einzelnen Einfüllstutzen 5.3 und 5.4 jeweils mittels einer daran angeordneten Abdeckung 6.3 und 6.4 verschliessbar sind. Das Öffnen und Schliessen der als Wetterschutz ausgebildeten Abdek- kung 6.3 und 6.4 kann entweder manuell von einer Bedienperson durchgeführt oder durch entsprechend an der Verladestation angeordnete mechanische Mittel erreicht werden. Vorzugsweise sind der Verlädestation 10 entsprechend ausgebildete Handhabungsmodule zugeordnet, mittels welcher die entsprechenden Bewegungen zum Öffnen und Schliessen der an dem jeweiligen Einfüllstutzen angeordneten Elemente erreichbar ist. Die mechanischen Mittel und Handhabungsmodule sind nicht Gegenstand dieser Erfindung und deshalb nicht näher dargestellt und beschrieben.
Die beiden Verladeköpfe 12.1 und 12.2 können in nicht näher dargestellter Weise, beispielsweise mittels einer entsprechend ausgebildeten Vorrichtung in die an dem Behälter 2.2 angeordneten Einfüllstutzen 5.3 und 5.4 eingeführt werden. Die nicht dargestellte Vorrichtung zur Betätigung der Verladeköpfe 12.1 und 12.2 ist an sich bekannt und wird deshalb nicht näher beschrieben.
Gemäss Fig.l sind die beiden anderen Bahnwagen 1.1 und 1.3 mit den daran angeordneten Einfüllstutzen 5.1 und 5.2 sowie 5.5 und 5.6 in Abhängigkeit der mit Pfeilrichtung X und X1 bezeichneten Fahrtrichtung jeweils in einer sogenannten Zwischenposition dargestellt. Die auf den Bahnwagen 1.1 bis 1.3 gelagerten und mit den im Abstand zueinander angeordneten Einfüllstutzen und mit jeweils daran angeordneter Abdeckung versehenen Transportbehälter 2.1 bis 2.3 werden in der nach-
stehenden Beschreibung generell mit Behälter 2.1 oder Behälter 2.2 beziehungsweise Behälter 2.3 bezeichnet.
Die in Fig.l schematisch dargestellten und auf den Bahnwagen 1.1 bis 1.3 angeordneten Behälter 2.1 bis 2.3 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel je mit zwei in Längsrichtung im Abstand zueinander angeordnete Einfüllstutzen versehen. An den einzelnen und je mit einer hier nicht dargestellten Durchtrittsöffnung versehenen Einfüllstutzen 5.1 bis 5.6 ist jeweils eine Abdeckung 6.1 bis 6.6 angeordnet, mittels welcher die einzelnen Einfüllstutzen 5.1 bis 5.6 aussenseitig (Wetterschutz) verschliessbar sind. Bei dem einen Behälter 2.1 ist die an dem Einfüllstutzen 5.1 angeordnete Abdeckung 6.1 geschlossen und der an dem Einfüllstutzen 5.2 angeordnete Abdeckung 6.2 in geöffneter Stellung dargestellt. Bei dem mittleren Behälter 2.2 sind die an den Einfüllstutzen mit 5.3 und 5.4 angeordneten Abdeckungen 6.3 und 6.4 in geöffneter Stellung dargestellt. Bei dem anderen Behälter 2.3 ist die am Einfüllstutzen 5.5 angeordnete Abdeckung 6.5 noch in geöffneter Stellung und die am Einfüllstutzen 5.6 angeordnete Abdek- kung 6.6 in geschlosser Stellung dargestellt.
Zum öffnen beziehungsweise zum Schliessen der jeweils an dem Einfüllstutzen 5.1 bis 5.6 angeordneten Abdeckung 6.1 bis 6.6 kann anstelle der vorstehend allgemein erwähnten Handhabungsmodule an beiden Enden der Verladestation 10 jeweils eine in Fig.l schematisch dargestellte Vorrichtung 22.1 und 22.2 angeordnet werden. Die beiden Vorrichtungen 22.1 und 22.2 sind vorzugsweise so ausgebildet, dass in Abhängigkeit der in Fig.l mit Pfeilen orientierten Fahrtrichtung X oder X1 die einzelne Abdeckung 6.1 bis 6.6 mittels einer sogenannten Auflaufkufe relativ zu dem jeweiligen Einfüllstutzen 5.1 bis 5.6 geöffnet oder geschlossen wird. Die beispielsweise an dem Stahlgerüst 20 der Verladestation 10 angeordneten Vorrichtungen 22.1 und 22.2 zum Öffnen und Schliessen der Abdeckung 6.1
bis 6.6 sind nicht Gegenstand dieser Erfindung und deshalb nicht näher beschrieben.
Zum Entladen der Behälter 2.1 bis 2.3 sind diese je mit mindestens einem Druckstutzen 3.1 bis 3.3 sowie mit mindestens einem Austrittsstutzen 4.1 bis 4.3 versehen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Druck- und Austrittsstutzen gegenüberliegend am vorderen beziehungsweise am hinteren Ende des jeweiligen Behälters 2.1 bis 2.3 angeordnet. Der einzelne Behälter 2.1 bis 2.3 wird bei geschlossenen Einfüllstutzen 5.1 bis 5.6 über den Druckstutzen 3.1 bis 3.3 mit Druckluft beaufschlagt und bei geöffnetem Austrittsstutzen 4.1 bis 4.3 infolge des Druckluftstroms entleert.
Bei einem weiteren, nicht näher dargestellten Ausführungsbei- spiel besteht die Möglichkeit, dass zum Verladen und Transportieren des pulverförmigen oder körnigen Materials der Verladestation ein Motorfahrzeug mit mindestens einem darauf angeordneten Behälter zugeführt wird. Der auf dem Motorfahrzeug angeordnete Behälter wird analog der vorstehend in Verbindung mit den auf den Bahnwagen 1.1 bis 1.3 angeordneten Behältern 2.1 bis 2.3 beschriebenen Funktionen beladen und entladen. In Abhängigkeit der Grosse des auf dem Motorfahrzeug angeordneten Behälters kann dieser beispielsweise mit einem, zwei oder mehreren in Längsrichtung im Abstand zueinander angeordneten Einfüllstutzen versehen sein.
Fig.2 zeigt ein in Draufsicht dargestelltes Teilstück der Verladestation 10 und man erkennt das mittels der auf den beiden gegenüberliegend zueinander angeordneten Fundamenten 19.1 und 19.2 angeordneten Trägern 18.1 und 18.2 abgestützte Stahlgerüst 20. Bei der in Fig.2 dargestellten Position ist der Bahnwagen 1.1 mit dem Behälter 2.1 teilweise in die Verladestation 10 eingefahren, wobei der eine Einfüllstutzen 5.1 mit der Abdeckung 6.1 ausserhalb der Plattform 20.1 angeordnet und noch geschlossen ist, während die an dem anderen Ein-
füllstutzen 5.2 angeordnete Abdeckung 6.2 in aufgeschwenkter Stellung dargestellt ist.
In Fig.3 ist die Verladestation 10 gemäss der in Fig.l eingezeichneten Linie III-III schematisch und im Schnitt dargestellt und man erkennt den auf der Plattform 20.1 angeordneten Vorratsbehälter 15 (Silo) mit dem Auslau behälter 14.1 sowie das auf den beiden gegenüberliegend im Abstand zueinander angeordneten Fundamenten mittels der Träger (nicht bezeichnet) abgestützte Stahlgerüst 20. Weiterhin erkennt man in Fig.3 den zwischen den beiden Trägern und Fundamenten angeordneten und in Fahrtrichtung gesehen mittels der Lichtschranke 21.1 und 21.2 positionierten und in der Gesamtheit mit 1.2 bezeichneten Bahnwagen bei welchem der eine Verladekopf 12.1 in den Einfüllstutzen 5.3 des Behälters 2.2 eingeführt ist. Der am vorderen auslaufseitigen Ende etwa trichterförmig ausgebildete Verladekopf 12.1 ist vorzugsweise zum Einführen in den Einfüllstutzen 5.3 mit einem in axialer Richtung ausziehbaren Faltenbalg versehen.
Anhand der Figuren 4 bis 8 wird nachstehend als Ausführungsbeispiel eine zum Nachrüsten für den an dem Behälter 2.2 angeordneten Einfüllstutzen 5.3 ausgebildete und im Behälterinnenraum 7 angeordnete Schliessvorrichtung 25 beschrieben. Die aussenseitig an dem Einfüllstutzen 5.3 angeordnete Abdek- kung 6.3 ist zur besseren Übersicht in den Figuren 4 bis 8 nicht dargestellt.
Fig.4 zeigt ein in grösserem Massstab sowie in Draufsicht dargestelltes Teilstück des Behälters 2.2 und man erkennt den infolge der aufgebrochen dargestellten Behälterwand 7.1 teilweise dargestellten Innenraum 7 sowie den Einfüllstutzen 5.3 mit der Eintrittsöffnung 24. Dem Einfüllstutzen 5.3 ist die in der Gesamtheit mit 25 bezeichnete Schliessvorrichtung zugeordnet, welche ein etwa scheibenförmiges und zum innenseitigen Verschliessen und Öffnen der Eintrittsöffnung 24 ausge-
bildetes Verschlusselement 40 aufweist. Das Verschlusselement 40 ist an einem mit einer Schwenkvorrichtung 65 wirkverbundenen Tragarm 50 gelagert und gemäss Pfeilrichtung R und R1 weitgehend in horizontaler Ebene in dem Innenraum 7 des Behälters 2.2 relativ zu der Eintrittsöffnung 24 schwenkbar.
Bei der in Pfeilrichtung R orientierten Schwenkbewegung wird das Verschlusselement 40 ausser Eingriff der Eintrittsöffnung 24 gebracht und durch eine im Behälterinnenraum 7 angeordnete Haltevorrichtung 75 gesichert. Bei der in Pfeilrichtung R' orientierten Schwenkbewegung wird das Verschlusselement 40 wieder mit der Eintrittsöffnung 24 abdichtend in Eingriff gebracht. Wie in Fig.4 schematisch dargestellt, ist die Schliessvorrichtung 25 beispielsweise mit drei in Umfangs- richtung verteilt zueinander angeordneten Auflageteilen 29.1 bis 29.3 an entsprechend an der Aussenseite 7.2 der Behälterwand 7.1 befestigten Halterungen 34.1 bis 34.3 gelagert und jeweils mit einer Schraubverbindung 30,31 befestigt.
Weiterhin erkennt man in Fig.4 ein schematisch dargestelltes und aussenseitig am Einfüllstutzen 5.3 angeordnetes Schwenklager 85 für die in Fig.4 nicht dargestellte Abdeckung. Die als sogenannter Wetterschutz ausgebildete Abdeckung ist zum aussenseitigen Verschliessen der Eintrittsöffnung 24 ausgebildet und an dem Einfüllstutzen 5.3 angeordnet. Das an der Schliessvorrichtung 25 angeordnete Schwenklager 85 mit der daran angeordneten Abdeckung wird später noch beschrieben.
Fig.5 zeigt ein gemäss der in Fig.4 eingezeichneten Linie V-V im Schnitt sowie in grösserem Massstab dargestelltes Teilstück des Behälters 2.2 mit dem daran angeordneten und in der Gesamtheit mit 5.3 bezeichneten Einfüllstutzen. Weiterhin erkennt man die SchwenkVorric tung 65 sowie die an dem Tragarm 50 angeordnete Schliessvorrichtung 25. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist in der etwa kreisbogenförmigen Behälterwand 7.1 ein mit einem eingeformten oder angeschweissten
Flansch 8. l versehener Rohrstutzen 8 angeordnet und befestigt. Der hohlzylindrische Rohrstutzen 8 wird im dargestellten Ausführungsbeispiel zur nachrüstbaren Aufnahme und Montage der Schliessvorrichtung 25 verwendet. Weiterhin ist in achsparallelem Abstand zu dem Rohrstutzen 8 in der Behälterwand 7.1 ein Führungsgehäuse 60 angeordnet und befestigt. Das Führungsgehäuse 60 ist mit einem Flansch 62 versehen, an welchem die von aussen in den Behälterinnenraum 7 ragende Schwenkvorrichtung 65 gelagert und befestigt ist.
Bei dem in Fig.5 dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Schliessvorrichtung 25 einen an dem Flansch 8.1 des Rohrstutzens 8 angeordneten Auflagering 28, einen darauf angeordneten Dichtring 26 sowie einen koaxial in dem Rohrstutzen 8 angeordneten und mit der Eintrittsöffnung 24 versehenen Einsatzkörper 35. Der hohlzylindrische Einsatzkörper 35 hat eine erste zylindrische Innenwand 36 sowie eine daran anschlies- sende und sich in Bezug auf den Behälterinnenraum 7 konisch nach aussen erweiternde zweite Innenwand 37. Die Innenwand 37 ist zum zentrischen Einführen des Verladekopfs 12.1 oder 12.2 (Fig.3) konisch ausgebildet. An dem oberen Ende ist der Einsatzkörper 35 mit einem daran angeformten zirkulären Auflage- steg 38 versehen und mit diesem zwischen dem Auflagering 28 und dem Dichtring 26 angeordnet. Die Teile 26,28 und 35 sind mittels in Umfangsrichtung verteilt angeordneter Schrauben 27 miteinander verbunden und als eine Baueinheit koaxial in dem Rohrstutzen 8 des Behälters 2.2 angeordnet.
Die in Fig.5 als Ausführungsbeispiel dargestellte Halterung 34.1 für die als Baueinheit ausgebildeten Teile 26,28 und 35 hat zwei aussenseitig an der Behälterwand 7.1 im Abstand zueinander angeordnete Stege (nicht bezeichnet) . Zwischen den Stegen ist jeweils eine an einem Achskörper 32 gelagerte und an dem Gewindebolzen 30 befestigte LagerScheibe 33 angeordnet. Die in Umfangsrichtung (Fig.4) verteilt zueinander angeordneten Halterungen 34.2 und 34.3 sind analog der vorstehend
beschriebenen Halterung 34.1 ausgebildet. Die mit den einzelnen Teilen 35,29.1 bis 29.3 und 28,26 versehene Baueinheit ist mittels der in Umfangsrichtung verteilt angeordneten Auflageteile 29.1 bis 29.3 an den Stegen der Halterungen 34.1 bis 34.3 gelagert und mittels der Schraubverbindung 30,31 befestigt. Die Baueinheit kann durch Lösen und Verschwenken der Elemente 30,33,31 um den Achskörper 32 als eine Einheit aus dem Rohrstutzen 8 des Behälters 2.2 herausgezogen und bei Bedarf gegen eine neue Einheit ausgetauscht werden.
Fig.5 zeigt weiterhin die koaxial im Innenraum 61 des Führungsgehäuses 60 angeordnete Schwenkvorrichtung 65, welche im wesentlichen einen teilweise im Schnitt dargestellten Hülsenkörper 54 sowie einen denselben in axialer Richtung durchdringenden Achskörper 55 umfasst. Der Hülsenkörper 54 hat am oberen Ende einen daran befestigten Flansch 53, mittels welchem die Schwenkvorrichtung 65 an dem Flansch 62 des Führungsgehäuses 60 gelagert und durch in Umfangsrichtung verteilt zueinander angeordnete Schraubverbindungen 51,52 befestigt ist. Der koaxial in dem Hülsenkörper 54 angeordnete und um die Achse Z gemäss Pfeilrichtung Z1 drehbare Achskörper 55 ist an dem oberen, aus dem Hülsenkörper 54 ragenden Ende beispielsweise mit einem als Mehrkant ausgebildeten Kopfstück 56 versehen und mittels einer aufschraubbaren Haube 59 oder dergleichen in dem Hülsenkörper 54 gehalten und gesichert. Am unteren in den Behälterinnenraum 7 ragenden Ende des Achskörpers 55 ist ein Lager 49 angeordnet und durch einen Sicherungsring 48 oder dergleichen am Achskörper 55 befestigt. An dem Lager 49 ist mit nicht dargestellten Mitteln der Tragarm 50 befestigt, welcher am vorderen Ende zur Aufnahme und Lagerung des Verschlusselements 40 mit einem Rohrstutzen 42 versehen ist.
Weiterhin erkennt man in Fig.5 das im Innenraum 7 des Behälters 2.2 angeordnete und etwa scheibenförmig ausgebildete sowie auf dem Rohrstutzen 42 des Tragarms 50 gelagerte Ver-
Schlusselement 40. Das Verschlusselement 40 ist auf der der kreisringförmigen Dichtfläche 36.1 des Einsatzkörpers 35 zugewandten Seite vorzugsweise mit einem zusätzlichen Dichtring 41 versehen. In dem Rohrstutzen 42 ist ein Bolzen 47 sowie eine Druckfeder 43 angeordnet, welche mit dem einen Ende an einem Anlageflansch 45 des Bolzens 47 abgestützt ist. Der Anlageflansch 45 ist zur Lagerung des mit einer entsprechenden Ausnehmung (nicht bezeichnet) versehenen Verschlusselements 40 ausgebildet. Das Verschlusselement 40 mit dem daran angeordneten Dichtring 41 ist gemäss Pfeilrichtung Z" um die vertikale Achse 47' des Bolzens 47 vorzugsweise in horizontaler Ebene relativ zu dem Schwenkarm 50 an dem Rohrstutzen 42 drehbar gelagert. An dem anderen Ende ist der Bolzen 47 mit einem Gewindestück 44 sowie einer daran angeordneten Schraubmutter 46 versehen, mittels welcher im wesentlichen die an der kreisringförmigen Dichtfläche 36.1 des Einsatzkörpers 35 wirkende Anpresskraft des Verschlusselements 40 beziehungsweise des daran angeordneten Dichtrings 41 einstellbar ist.
Das an dem Tragarm 50 gelagerte und mit dem Dichtring 41 versehene Verschlusselement 40 ist, wie in Fig.4 schematisch dargestellt, mittels der Schwenkvorrichtung 65 relativ zu der Eintrittssöffnung 24 in horizontaler Ebene schwenkbar und in Abhängigkeit der Bewegungsrichtung R oder R1 mit der kreisringförmigen Stirnseite 36.1 des Einsatzkörpers 35 abdichtend in Eingriff oder ausser Eingriff bringbar. Unter Berücksichtigung der zusätzlich um die vertikale Achse 47' gemäss Pfeilrichtung Z" in horizontaler Ebene orientierten Drehbewegung des Verschlusselements 40 wird dieses bei jeder Schwenkbewegung in einer anderen Stellung mit der Stirnseite 36.1 in Eingriff gebracht. Hiermit wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass das Verschlusselement 40 mit der Dichtfläche 41 jeweils mit einer selbsttätig geänderten Stellung gegen die Stirnseite 36.1 des Einsatzkörpers 35 gedrückt und infolge davon eine weitgehend gleichmässige Abnutzung der kreisringförmigen Dichtflächen erreicht.
Fig.6 zeigt das schematisch und in Draufsicht dargestellte Teilstück des Transportbehälters 2.2 gemäss Fig.4 und man erkennt den Einfüllstutzen 5.3 mit der Schliessvorrichtung 25 für die Eintrittsöffnung 24. Die Schliessvorrichtung 25 ist mittels der in Umfangsrichtung verteilten Auflageteile 29.1 bis 29.3 an der oberen Aussenseite 7.2 der Behälterwand 7.1 gelagert. In Fig.6 ist die Behälterwand 7.1 teilweise aufgebrochen dargestellt und man erkennt das mittels der Schwenkvorrichtung 65 relativ zu der Durchtrittsöffnung 24 verschwenkt dargestellte Verschlusselement 40 mit dem daran angeordneten Dichtring 41. Für die in horizontaler Ebene orientierte Schwenkbewegung des Verschlusselements 40 ist an der Innenseite der Behälterwand 7.1 die mit zwei parallel zueinander angeordneten Gleitschienen 78.1 und 78.2 sowie einem dazwischen angeordneten Distanzstück 77 versehene Haltevorrichtung 75 angeordnet. Bei der Schwenkbewegung wird das Verschlusselement 40 durch die Wirkung der im Rohrstutzen 42 des Tragarms 50 angeordneten Druckfeder 43 (Fig.5) gegen die Schmalseiten der im Bewegungsbereich des Verschlusselements 40 angeordneten Gleitschienen 78.1 und 78.2 und in der Schliessstellung gegen die kreisringförmige Dichtfläche 36.1 des Einsatzkörpers 35 gedrückt. In Abhängigkeit der in Fig.4 eingezeichneten Pfeilrichtung R oder R1 orientierten Bewegungsrichtung des Verschlusselements 40 wird dieses entweder mit der Eintrittsöffnung 24 abdichtend in Eingriff oder, wie in Fig.6 dargestellt, relativ dazu verschwenkt ausser Eingriff der Eintrittsöffnung 24 gebracht.
Fig.7 zeigt das gemäss der in Fig.6 eingezeichneten Linie VII-VII im Schnitt dargestellte Teilstück des Transportbehälters 2.2 mit dem teilweise aufgebrochen dargestellten Einfüllstutzen 5.3 und man erkennt die daran angeordnete Schliessvorrichtung 25 sowie die Schwenkvorrichtung 65 mit dem Verschlusselement 40. In Fig.7 ist das Verschlusselement 40 teilweise an der Dichtfläche 36.1 des Einsatzkörpers 35 anliegend geführt und relativ zu der Durchtrittsöffnung 24
verschwenkt dargestellt. Das an dem Tragarm 50 gelagerte Verschlusselement 40 wird bei der relativ zu der Durchtrittsöffnung 24 orientierten Schwenkbewegung einerseits an der Dichtfläche 36.1 des Einsatzkörpers 35 und andererseits an den Schmalseiten der beiden im Abstand zueinander angeordneten Gleitschienen 78.1 und 78.2 der Halterung 75 geführt.
In Fig.8 ist das Teilstück des Transportbehälters 2.2 gemäss der in Fig.6 eingezeichneten Linie VIII-VIII im Schnitt dargestellt und man erkennt den Einfüllstutzen 5.3 mit der daran angeordneten Schliessvorrichtung 25 sowie die zugeordnete Schwenkvorrichtung 65 mit dem teilweise dargestellten Tragarm 50. In dem Behälterinnenraum 7 ist an der Behälterwand 7.1 die Halterung 75 angeordnet, welche die beiden Gleitschienen 78.1 und 78.2 sowie das dazwischen angeordnete Distanzstück 77 mit den beiden Stegen 76.1 und 76.2 umfasst. An den beiden Stegen 76.1 und 76.2 des Distanzstücks 77 sind die beiden im Innenraum 7 des Behälters 2.2 in Längsrichtung orientierten Gleitschienen 78.1 und 78.2 angeordnet und durch eine nicht näher dargestellte Schraubverbindung befestigt. Die beiden Gleitschienen 78.1 und 78.2 sind an den Stegen 76.1 und 76.2 in Bezug auf die kreisringförmige Dichtfläche 36.1 des Einsatzkörpers 35 vorzugsweise beliebig einstellbar angeordnet.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Schwenkvorrichtung 65 zur Betätigung des im Behälterinnenraum 7 angeordneten Verschlusselements 40 mit geeigneten Mitteln (nicht dargestellt) manuell von der Bedienperson oder aber von, einem Betätigungs- oder Handhabungsmodul (Roboter) automatisch durchführbar ist.
In Fig.8 ist als Ausführungsbeispiel ein mit nicht dargestellten Mitteln relativ zu dem Kopfstück 56 der Schwenkvorrichtung 65 in Pfeilrichtung Y und Y" verstellbares Betätigungs- oder Handhabungsmodul 80 schematisch dargestellt. Das Betätigungs- oder Handhabungsmodul 80 ist mit nicht darge-
stellten Mitteln in Bezug auf das als Mehrkant ausgebildete Kopfstück 56 der Schwenkvorrichtung 65 ausrichtbar und zur Betätigung derselben gemäss Pfeilrichtung Y damit in Eingriff bringbar. Das Betätigungs- oder Handhabungsmodul 80 ist mit einem Antrieb 81 derart wirkverbunden, dass das Kopfstück 56 um die vertikale Achse Z in Pfeilrichtung Z1 drehbar ist. In Abhängigkeit der Bewegungsrichtung wird das an dem Tragarm 50 angeordnete Verschlusselement 40, wie in Fig.4 dargestellt, gemäss Pfeilrichtung R1 mit der Eintrittsöffnung 24 abdichtend in Eingriff oder gemäss Pfeilrichtung R ausser Eingriff gebracht.
In Fig.9A und Fig.9B ist als weitere Variante eine an dem Behälter 2.2 angeordnete Schwenkvorrichtung 65.1 dargestellt. Die Schwenkvorrichtung 65.1 ist für eine etwa in horizontaler Ebene orientierte Schwenkbewegung der im Behälterinnenraum 7 angeordneten Schliessvorrichtung 25.1 sowie für eine den Einfüllstutzen 5.3 aussenseitig verschliessende und relativ dazu in horizontaler Ebene schwenkbaren Abdeckung 63 ausgebildet. Die Schliessvorrichtung 25.1 ist weitgehend analog der vorstehend in Verbindung mit Fig.5 beschriebenen Schliessvorrichtung 25 ausgebildet und umfasst das am Behälter 2.2 angeordnete Führungsgehäuse 60, die darin angeordnete Führungshülse 54, einen koaxial darin gelagerten Achskörper 55.1 sowie den am unteren Ende damit wirkverbundenen Tragarm 50 für das Verschlusselement 40. Das Verschlusselement 40 ist vorzugsweise analog dem Ausführungsbeispiel gemäss Fig.5 in horizontaler Ebene drehbar an dem Tragarm 50 gelagert.
Abweichend von dem Ausführungsbespiel gemäss Fig.5 ist bei der Variante gemäss Fig.9A an dem Achskörper 55.1 ein Anlageflansch 69 für eine Druckfeder 68, eine Lagerhülse 66 sowie eine Distanzhülse 67 angeordnet. An der mit nicht dargestellten Mitteln mit dem Achskörper 55.1 wirkverbundenen Lagerhülse 66 ist mindestens ein zur Befestigung der etwa haubenför- mig ausgebildeten Abdeckung 63 ausgebildeter Tragarm 64 ange-
ordnet. Der Achskörper 55.1 ist an dem oberen Ende mit einem als Mehrkant ausgebildeten Kopfstück 56.1 sowie mit einem daran anschliessenden Aussengewinde 57 versehen. An dem Aussengewinde 57 ist ein Schraubstück 58 angeordnet. Die ausser- halb des Behälters 2.2 angeordneten Elemente der Schwenkvorrichtung 65.1 sind vorzugsweise in einem als Schutzkappe ausgebildeten Gehäuse 70 angeordnet. Das Gehäuse 70 hat eine Aussparung 71 für den Tragarm 64, wobei die Aussparung 71 entsprechend der um die vertikale Achse Z in Pfeilrichtung Z1 oder Z" orientierten Schwenkbewegung des an der Abdeckung 63 angeordneten Tragarms 64 ausgebildet ist.
In Fig.9A ist die etwa haubenförmig ausgebildete Abdeckung 63 im Schnitt dargestellt und man erkennt den mit dem einen Ende daran angeordneten Tragarm 64 sowie eine an der Innenseite 74 der Abdeckung 63 angeordnete Halterung 72 für eine kreisringförmige Dichtung 73. Durch eine mit nicht dargestellten Mitteln um die vertikale Achse Z in Pfeilrichtung Z ' orientierte Drehbewegung des am Gehäuse 70 abgestützten Schraubstücks 58 wird die Abdeckung 63 gemäss der in Fig.9A eingezeichneten Pfeilrichtung P bewegt und dabei mit der Dichtung 73 abdichtend gegen den Einfüllstutzen 5.3 gedrückt. In geschlossener Stellung der Abdeckung 63 ist die in dem Gehäuse 70 angeordnete Druckfeder 68 weitgehend zusammengedrückt (Fig.9A).
Durch eine mit nicht dargestellten Mitteln um die vertikale Achse Z in Pfeilrichtung Z" orientierte Drehbewegung des Schraubstücks 58 werden die einzelnen Elemente infolge der Rückstellkraft der Druckfeder 68 gemäss der in Fig.9B eingezeichneten Pfeilrichtung P1 bewegt und dabei die Abdeckung 63 relativ zu dem Einfüllstutzen 5.3 angehoben. Die Druckfeder 68 ist so ausgebildet und dimensioniert, dass diese die in Pfeilrichtung P1 orientierte Hubbewegung gewährleistet. Anstelle der in Form einer Spiralfeder ausgebildeten Druckfeder 68 kann an dem Achskörper 55.1 ein entsprechend ausgebildetes Tellerfederpaket (nicht dargestellt) angeordnet werden.
In der in Fig.9B dargestellten Stellung kann mit nicht dargestellten Mitteln der mit dem Mehrkant 56.1 versehene Achskörper 55.1 um die vertikale Achse Z in Pfeilrichtung Z" gedreht werden. Mit der Drehbewegung wird erreicht, dass die im wesentlichen mit dem Achskörper 55.1 wirkverbundene Abdeckung 63 relativ zu dem Einfüllstutzen 5.3 verschwenkt wird. Bei der Schwenkbewegung der Abdeckung 63 kann gleichzeitig das an dem Tragarm 50 gelagerte Verschlusselement 40 relativ zu dem in den Behälterinnenraum 7 ragenden Einsatzkörper 35 in horizontaler Ebene verschwenkt werden.
Nachstehend wird anhand der Figuren 10A bis 10F eine Variante zum zwangsläufigen Betätigen der an dem Einfüllstutzen 5.3 angeordneten Abdeckung 6.3 beschrieben, wobei in Fig.lOA bis 10D das Öffnen und in Fig.lOE sowie 10F das Schliessen der Abdeckung 6.3 dargestellt ist.
Fig.lOA zeigt ein Teilstück der schematisch dargestellten Verladestation 10 mit daran im Abstand zueinander angeordneten Halterungen 11 und 11. l für zwei in Einfahrrichtung orientiert angeordnete und mit 13 sowie 13.1 bezeichnete Führungsschienen. Weiterhin erkennt man den schematisch dargestellten Behälter 2.2 mit dem Einfüllstutzen 5.3 sowie die daran angeordnete Abdeckung 6.3 in geschlossener Stellung. An dem Einfüllstutzen 5.3 ist ein schematisch dargestelltes sowie mit einem Hebelarm 86 versehenes Schwenklager 85 angeordnet. Das Schwenklager 85 umfasst weiterhin einen an der Abdeckung 6.3 befestigten und damit wirkverbundenen Tragarm 89. An der etwa haubenformig ausgebildeten Abdeckung 6.3 ist ein plattenförmiges Gleitstück 87 angeordnet und mit nicht dargestellten Mitteln befestigt. Weiterhin kann an der dem Schwenklager 85 gegenüberliegenden Seite der Abdeckung 6.3 ein Griff 88 angeordnet und befestigt werden.
Die beiden in nicht näher dargestellter Weise in der Verladestation 10 gemäss Fig.l in Fahrrichtung orientierten und be-
festigten Führungsschienen 13 und 13.1 sind derart ausgebildet und angeordnet, dass diese beim Einfahren des einzelnen Bahnwagens in die Verladestation 10 sowie beim Herausfahren jeweils in Abhängigkeit des am Behälter 2.2 angeordneten Schwenklagers 85 entweder mit der einen Führungsschiene 13 oder mit der gegenüberliegenden anderen Führungsschiene 13.1 in Eingriff bringbar sind.
Ausgehend von der in Fig.lOA in geschlossenem Zustand dargestellten Abdeckung 6.3 ist diese in den Figuren 10B und IOC gemäss Pfeilrichtung S in beliebig gewählter Zwischenstellung und in Fig.lOD in maximal geöffneter Endstellung dargestellt. Bei dem Öffnungsvorgang wird die Abdeckung 6.3 mittels der gegen den Hebelarm 86 drückenden Führungsschiene 13 um die nicht dargestellte Drehachse des Schwenklagers 85 relativ zu dem Einfüllstutzen 5.3 bis in die Endstellung gemäss Fig.lOD aufgeschwenkt, in welcher der Behälter 2.2 beladen wird. Nach dem Beladen wird der Bahnwagen weiter transportiert und dabei, wie in den Figuren 10D und 10E dargestellt, die Abdek- kung 6.3 infolge der gegen das Gleitstück 87 drückenden Führungsschiene 13 gemäss Pfeilrichtung S1 geschwenkt und die Abdeckung 6.3 mit dem Einfüllstutzen 5.3 schliessend in Eingriff gebracht (Fig.lOF).
Die vorstehend im einzelnen beschriebenen und als Wetterschutz ausgebildeten und an dem Bahnwagen oder dergleichen angeordneten Abdeckungen 63 (Fig.9A,9B) oder die Abdeckung 6.3 (Fig.lOA bis 10E) sind beispielsweise aus Leichtmetall (Aluminiumguss) oder aus geeignetem Kunststoff hergestellt. Die einzelne Abdeckung 6.3 oder 63 kann mit nicht näher dargestellten Mitteln form- oder kraftschlüssig an dem Einfüllstutzen befestigt werden.
Das beispielsweise an der Verladestation 10 angeordnete und in Fig.8 schematisch dargestellte Betätigungs- oder Handhabungsmodul 80 (Roboter) für die Betätigung der Schwenkvor-
richtung 65 (Fig.5) oder der Schwenkvorrichtung 65.1 (Fig.9A und 9B) sowie die einzelnen an der Verladestation 10 angeordneten Halterungen 11 und 11.1 mit den daran befestigten und in Transportrichtung orientierten Führungsschienen 13 und 13.1 gemäss Fig.lOA bis 10F sind nicht Gegenstand vorliegender Erfindung und deshalb nicht näher beschrieben.