Verfahren und Vorrichtung zur Strom- und Wärmeerzeugung
Die Erfindung befaßt sich mit einem Verfahren zum Betreiben einer Anlage zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme mit einem Motor, einem von diesem angetriebenen Generator und Mitteln zur Nutzung der Abwärme der Anlage zur Brauchwassererwärmung und zu Heizzwecken, wobei wenigstens ein Teil der erzeugten elektrischen Energie in einem Batteriespeicher zwischengespeichert, die Gleichspannung mit Hilfe einös""Umformers in eine bestimmte Wechselspannung umgewandelt und die anfallende Abwärme in einem Wärmespeicher gespeichert und zur Brauchwassererwärmung und/oder Beheizung in einem Gebäude herangezogen wird. Ferner betrifft die Erfindung eine Vor- richtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens.
Die kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme wird vor allem bei kleinen bis mittleren Kraftwerken angewendet, wobei die Stromerzeugung im Vordergrund steht und die anfallende Abwär- me als Fernwärme zum Heizen und zur Brauchwassererwärmung genutzt wird. Dabei ist von einem stets vorhandenen Überschuß an Wärme auszugehen. Die Lösung ist nicht nur bei größeren Kraftwerken wegen des schwierigen Wärmetransports problematisch, sondern auch bei sehr kleinen Anlagen, die im zwei- bis dreistelligen Kilowattbereich arbeiten, da bei diesen im sog. Inselbetrieb ein oftmals punktueller Bedarf an Wärme bzw. Strom besteht, so daß im Zweifel unnötig Wärme oder Strom produziert wird, mit der entsprechenden Verschlechterung des Gesamtwirkungsgrades.
Aus der DE 41 02 636 C2 ist es bereits bekannt, wenigstens einen Teil der erzeugten elektrischen Energie in einem Batte-
BESTATIGUNGSKOPIE
riespeicher zu speichern, die Gleichspannung mit Hilfe eines Umformers in eine bestimmte Wechselspannung umzuwandeln und die anfallende Abwärme in einem Wärmespeicher zu speichern und zur Brauchwassererwärmung und -Beheizung heranzuziehen. Ein weiteres Beispiel dieser Art ist in dem DE 298 12 982 Ul beschrieben, während die US 4,686,378 und die DE 27 23 144 Anlagen ohne elektrischen Batteriespeicher zeigen.
Ein solches Verfahren bietet den Vorteil, daß sowohl die Wär- me als auch die elektrische Energie gepuffert werden können, so daß beispielsweise bei erhöhtem Stro bedarf die zwangsläufig anfallende Wärme und umgekehrt bei erhöhtem Wärmebedarf elektrische Energie gespeichert werden kann, so daß zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneutes Hochfahren der Anlage auf die gespeicherte Wärme bzw. den gespeicherten Strom zurückgegriffen werden kann. Der hierdurch ermöglichte Ausgleich zwischen Strom und Wärme erlaubt ein Betreiben der Anlage in wirkungsgradgünstigen Bereichen. Allerdings sind Anforderungsprofile denkbar, die bei einer Ansteuerung des Motors in Abhängigkeit von dem Momentanbedarf zu einer insgesamt nicht optimierten Energiebilanz führen, nämlich dann, wenn sich kurzfristig die Bedarfssituation sehr stark verändert.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht folglich dar- in, ein Verfahren zu schaffen, das bei einer kombinierten Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme einen weiter verbesserten Gesamtwirkungsgrad ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Verfahren der ein- gangs beschriebenen Art gelöst, bei welchem der mittlere Bedarf des betreffenden Gebäues an Strom und Wärme als Kollektiv über einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise einen Ta-
gesverlauf, ermittelt und der Motor in diesem wiederkehrenden Zeitraum entsprechend betrieben wird, so daß unter Zuhilfenahme der Speicherkapazitäten von Strom und Wärme der Gesamtbedarf an Strom und Wärme mit minimalen Energieeinsatz ge- deckt wird.
Mit Hilfe der Erfassung des Gesamtbedarfes an Strom und Wärme läßt sich die Anlage vorausschauend betreiben, wobei als Beispiel der Bedarf an Strom und Wärme eines Hotels zu nennen ist:, wo in den Morgenstunden ein sehr hoher Bedarf an Wärme besteht, während im übrigen Tagesablauf der Bedarf an elektrischer Energie im Vordergrund steht. Derartige Ereignisse können bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorhersehend berücksichtigt werden,' während eine Erfassung der momentanen Verbrauchssituation u. U. zu einer insgesamt ungünstigeren
Energiebilanz führt, da eventuell eine momentan zwar günstig erscheinende Betriebssituation eingestellt wird, im. achhinein gesehen jedoch beispielsweise zuviel Wärme erzeugt worden ist, für die später kein Bedarf besteht. Selbstverständlich können auch verschiedene Bedarfskollektive erfaßt und zur Steuerung der Anlage herangezogen werden, um z . B. unterschiedliche Bedürfnisse an verschiedenen Wochentagen und insbesondere auch zu verschiedenen Jahreszeiten berücksichtigen zu können. Die permanente Überwachung erlaubt auch eine Kor- rektur der gespeicherten Bedarfswerte, wenn sich ein anfangs festgelegter Bedarf in der Praxis als unzutreffend erweist.
Ein weiterer Vorteil eines Verfahrens, bei welchem der Generator ausschließlich Gleichstrom erzeugt, beispielsweise durch Nachschalten eines Gleichrichters, besteht darin, daß der Motor und der Generator mit unterschiedlichen Drehzahlen betrieben werden können, was bei der Erzeugung von Wechsel-
ström aufgrund der konstant zu haltenden Netzfrequenz nicht möglich ist. Vorzugsweise wird der Motor in unterschiedlichen Last- und Drehzahlzuständen betrieben und dadurch entsprechend dem Bedarf elektrische Energie in einem bestimmten Ver- hältnis zur anfallenden Wärmeenergie erzeugt. So kann es durchaus vorteilhaft sein, bei geringem Bedarf an elektrischer Energie und hohem Wärmebedarf die Anlage in einem wirkungsgradungünstigen Bereich zu betreiben, während man bei großem Bedarf an elektrischer Energie bestrebt sein wird, die Bereiche des höchsten mechanischen Wirkungsgrades der Anlage anzufahren.
Eine weitere bevorzugte Variante der Durchführung des Verfahrens besteht darin, den Motor je nach Lastanforderung entlang einer bestimmten Kennlinie von Last zu Drehzahl zu betreiben. So kann bei einem insgesamt niedrigeren Bedarf an Strom und Wärme nicht nur die Last, sondern gleichzeitig auch die Drehzahl des Motors reduziert werden, wodurch dieser in einem vom Wirkungsgrad günstiger liegenden Bereich betrieben werden kann, so daß möglichst wenig Abwärme entsteht, wenn diese nicht oder nur begrenzt verwendet werden kann.
Weitere Ausgestaltungen des Verfahrens können darin bestehen, daß der Anteil vom Generator erzeugter elektrischer Energie an dem gesamten momentanen elektrischen Energiebedarf in Abhängigkeit vom überwachten Ladezustand der Batterien gewählt wird, daß bei geringem elektrischem Energiebedarf dieser bevorzugt aus dem Speicher gedeckt wird und/oder daß bei zunehmendem Energiebedarf und/oder bei fortschreitender Entladung des elektrischen Speichers der Generator zugeschaltet wird. Außerdem kann im Bedarfsfall mit Hilfe einer elektrischen
Heizpatrone überschüssige elektrische Energie in Wärme umgewandelt werden.
Die Grenzen des Wirkungsgrades der Anlage werden bei Anwen- düng des erfindungsgemäßen Verfahrens, dadurch bestimmt, daß ' die zur Deckung des Bedarfes an elektrischer Energie zwangsläufig anfallende Wärme nicht mehr genutzt werden kann. Umgekehrt ist durch die Umwandlung von elektrischer Energie in Wärmeenergie oder eventuell eine Abgabe überschüssiger elek- trischer Energie an ein Versorgernetz keine wesentliche Einschränkung des Wirkungsgrades zu befürchten, da die Gesamtenergiebilanz einer derartigen Anlage bei sorgfältiger Ausnutzung der Abwärme durchaus im Bereich einer Brennwertheizanlage liegen kann. Besteht folglich ein grundsätzlich sehr hoher Bedarf an Wärme, kann ein sehr guter Gesamtwirkungsgrad der Anlage auch mit einem im Wirkungsgrad eher ungünstigen Motor erreicht werden, während bei einem eher geringen Wärmebedarf ein im Wirkungsgrad möglichst optimierter Motor, wie z. B. ein aufgeladener Dieselmotor mit Direkteinstritzung, Verwendung finden sollte, um elektrische Energie mit möglichst geringer Abwärme erzeugen zu können. Eine Verlagerung hin zur stärkeren Wärmeerzeugung läßt sich dann immer noch durch Betreiben des Motors in Lastzuständen erreichen, in welchen er einen schlechteren Wirkungsgrad aufweist, oder durch die zuvor genannte Möglichkeit der Umwandlung elektrischer Energie in Wärme.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch eine Vorrichtung zur Durchführung des zuvor beschriebenen erfindungsge ä- ßen Verfahrens. Erfindungsgemäß ist eine Anlage mit einem Motor, einem von diesem angetriebenen Generator und einem Wärmespeicher vorgesehen, der die anfallende Abwärme zur Brauch-
wassererwärmung und für Heizzwecke speichert, wobei ein Gleichstromgenerator als Generator einen elektrischen Speicher auflädt, der über einen Wechselrichter den auf Netzspannung und Netzfrequenz gebrachten Wechselstrom in ein Strom- netz abgibt und weiterhin eine Steuerelektronik das Betreiben des Motors in unterschiedlichen Last- und Drehzahlzahlständen entsprechend einem ermittelten Bedarfskollektiv an Strom und Wärme über einen längeren Zeitraum und ergänzend in besonderen Fällen in Abhängigkeit vom momentanen Bedarf an Wärme und Strom und/oder dem Ladezustand der Speicher ermöglicht ...Das in einem Speicher hinterlegte Bedarfskollektiv kann bei der Errichtung der Anlage ermittelt und einem Speicher hinterlegt werden, vorzugsweise wird jedoch der Bedarf durch eine . geeignete Sensorik fortlaufend ermittelt, um bei Änderung des Nut- zerverhaltens reagieren zu können. Selbstverständlich sind Eingriffe der Steuerung bei unverhergesehenen Ereignissen möglich, wenn das tatsächliche Bedarfsprofil von dem zuvor ermittelten durchschnittlichen Lastkollektiv in stärkerem Maße abweicht, z. B. bei sehr hoher Stromentnahme und drohender vollständiger Entladung der Batterie.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann als sog. Insellösung unabhängig von den großen Stromversorgernetzen arbeiten, wobei allerdings wegen der fehlenden Puffermöglichkeit von Spannungsspitzen durch das Stromnetz in der Anlage entsprechende Vorkehrungen beispielsweise im Bereich des Wechselrichters vorzusehen sind, die Spannungsspitzen beim Einschalten und Ausschalten des Generators oder Trennen der Last abbauen. Eine solche Anlage läßt sich auch bei zeitlich ver- setztem Maximalbedarf an Wärme bzw. Strom in wirkungsgradgünstigen Bereichen betreiben.
Als Wärmespeicher dient vorzugsweise ein Brauchwasservorrat mit einem integrierten Wärmetauscher zur Erwärmung von Heizwasser. Diese Variante ist einfach und kostengünstig, da ein Brauchwasservorrat ohnehin benötigt wird und Wasser auch sehr günstige Eigenschaften zur Speicherung von Wärme besitzt. Denkbar ■ ist auch der Einsatz von- Wärmespeichern mit anderen Medien, beispielsweise mit sich ändernden Aggregatzuständen, wobei allerdings die Wärme dann noch auf das Brauchwasser und das Heizwasser übertragen werden muß.
Als elektrischer Speicher finden bevorzugt Batteriespeicher mit zentrierter Erdung Verwendung, um eine möglichst hohe Gleichspannung und entsprechend niedrigere Ströme zu erreichen.
Nachfolgend wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher auf ein Ausführungsbeispiel der Erfindung eingegangen. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockdiagramm einer Anlage zur kom- binierten Erzeugung von Wärme und
Strom;
Fig. 2 ein Diagramm der Betriebskennlinie des Motors der Anlage nach Fig. 1.
In Fig. 1 ist eine Anlage 10 zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme als Blockdiagramm dargestellt. Als Primärwandler ist ein Dieselmotor 12 vorgesehen, der über einen Vorratstank 14 mit Brennstoff versorgt wird. Der Vorteil ei- nes Dieselmotors 12 besteht in seinem hohen mechanischen Wirkungsgrad, seiner guten Verfügbarkeit und der Möglichkeit, ihn mit dem verbreiteten leichten Heizöl betreiben zu können,
Auch der Einsatz weiterer Primärenergieträger, wie z.B. Biodiesel oder Erdgas ist denkbar.
Der Dieselmotor 12, der über einen Ansaugkanal 16 Luft an- saugt, treibt einen Generator 18 an, der als permanentmagneterregter, selbsterregender Synchrongenerator ausgeführt ist, wobei zur Erzeugung von Gleichstrom ein Brückengleichrichter (nicht näher gezeigt) vorgesehen ist. Der Dieselmotor 12 ist gekapselt ausgeführt, um einerseits die Geräuschemision zu senken und andererseits für eine möglichst. geringe Wärmeabgabe nach außen zu sorgen.
Der Gleichrichter ist unmittelbar in dem Generator 18 angeordnet und mit einer Schalteinheit 20 verbunden. Ein elektro- chemischer Speicher 22, der aus sechs zentriert geerdeten, herkömmlichen . Fahrzeugbatterien besteht, ist zur Speicherung elektrischer Energie vorgesehen. Der Ladezustand der Batterien wird überwacht, um unterschiedliche Lade-/Entladezustände zu vermeiden, wobei zur Vermeidung von Vollzyklen eine Lade- spielsteuerung mit Lastmagnet vorgesehen ist.
Die Schalteinheit 20 verfügt ferner über einen rekuperativen Dreiphasenwechselrichter, der die 72 Volt Gleichstrom in 55 Volt Wechselstrom mit 150 Ampere umformt, wobei eine quarzge- regelte Spannungskonstanthaltung einschließlich exakter Nachbildung des örtlichen Netz-Sinus (EVU) mit Scheitelabflachung vorgesehen ist. Die Welligkeitskontrolle erfolgt im Millisekundentakt einschließlich automatischer . achregelung.
Ein ebenfalls in der Schalteinheit 20 vorgesehener Dreiphasentransformator in Z-Schaltung transformiert die 55 Volt Ausgangsspannung des Wechselrichters auf 230 Volt und 400
Volt für einphasige bzw. dreiphasige Lasten. Die Z-Schaltung gewährleistet eine gleichwertige Stabilität des Inselnetzes 23 auch gegenüber Versorgernetzen bei einphasiger Schieflast.
Neben der Erzeugung von elektrischer Energie ist die Anlage 10 auch zur Deckung des in einem Gebäude bestehenden Bedarfes an Wärme geeignet. Hierzu sind ein Oder mehrere Wärmetauscher in der Anlage 10 vorgesehen, die zur Erwärmung eines Brauchwasservorrates 24 dienen, der über ein Brauchwassereinlaß 26 und einen Brauchwasserauslaß 28 verfügt. In dem Brauchwasservorrat 24 ist ein Heizungswärmetauscher 30 vorgesehen, der in den Umlauf 32 einer Heizanlage eingebunden ist und für eine Erwärmung des Heizwassers sorgt. Beispielhaft für die Wärmegewinnung sind ein Kühlwasserwärmetauscher 34, der dem zur Kühlung des Dieselmotors 12 und des Generators 18 dienenden Kühlwassers, das in einem Kühlwasserkreislauf 35 zirkuliert, die Wärme entzieht und sie an den Brauchwasservorrat 24 abgibt, und ein Abgaswärmetauscher 36 vorgesehen, der dem Abgas des Dieselmotors möglichst viel Wärme entzieht und diese ebenfalls an den Brauchwasservorrat 24 abgibt. Weitere Wärmetauscher zur Verbesserung des Gesamtwirkungsgrades können an Stellen der Anlage 10 vorgesehen sein, an denen weitere Abwärme entsteht, beispielsweise im Bereich des Wechselrichters und/oder des Transformators in der Schalteinheit 20.
Ein Keramik-Abgaskondensator 38, eventuell in Kombination mit dem Abgaswärmetauscher 36, dient zur Kühlung und Reinigung der Abgase auf ca. 30 - 40° C, wobei auskondensiertes Wasser CO, C02, N0X, SOx, Öl und Ruß auslöst bzw. -wäscht und das saure Kondensat anschließt über Aktivkohle und Dolomitfilter neutralisiert und gereinigt wird. Die handwarme, saubere Abluft wird über Kunststoff-Abluftrohre 40 ins Freie geleitet,
so daß kein Kamin notwendig ist. Da die Kondensationswärme ebenfalls genutzt wird, läuft die Anlage 10 als Brennwertgerät .
Mit Hilfe des als Wärmespeicher dienenden Brauchwasservorrats 24 und des elektrochemischen Speichers 22 ermöglicht die Anlage eine bessere Anpassung des Betriebs des Dieselmotors 12 an verschiedene Bedarfszustände . So kann bei einem momentan erhöhten Wärmebedarf Strom auf Vorrat produziert werden, der später ohne erneutes Betreiben des Dieselmotors 12 entnommen werden kann. Hierdurch ergeben sich beträchtliche Einsparpotentiale .
Dank der Erzeugung einer Gleichspannung ist es auch möglich, den Generator 18 mit unterschiedlichen Drehzahlen zu betreiben, während bei bisherigen Anlagen mit Rücksicht auf die Netzfrequenz eine konstante Generatordrehzahl eingehalten werden mußte, wodurch der Antriebsmotor in zum Teil sehr ungünstigen Lastzuständen betrieben werden mußte, beispielswei- se nahezu ohne Last bei Nenndrehzahl. Bei der abgebildeten Anlage wird der Dieselmotor 12 je nach Lastanforderung entlang einer in Fig. 2 gezeigten normierten Kennlinie, die eine Funktion der Last über die Drehzahl darstellt, betrieben, d.h. bei sich verringernder Lastanforderung wird gleichzeitig auch die Drehzahl des Dieselmotors 12 gesenkt, wodurch das
Anfahren im Wirkungsgrad günstiger liegender Kennfeldbereiche des Dieselmotors 12 möglich ist. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Dieselmotor 12 immer im Bereich eines möglichst hohen mechanischen Wirkungsgrades zu betreiben, um mit möglichst ge- ringer Abwärme Strom zu erzeugen. Der Gesamtwirkungsgrad der Anlage 10, der sich aus dem Verhältnis von erzeugter Wärme und elektrischer Energie im Verhältnis zum Brennwert des ein-
gesetzten Primärenergieträgers bestimmt, reduziert sich nämlich erst dann in wesentlichem Ausmaß, wenn bei einem bestimmten Bedarf an elektrischer Energie die zwangsläufig entstehende Abwärme nicht mehr sinnvoll genutzt werden kann und beispielsweise mit Hilfe eines Wärmetauschers an die Umgebung abgegeben werden muß, um eine Überhitzung der Anlage 10 zu vermeiden. Andererseits läßt sich bei einem bestimmten Wärmebedarf erzeugte elektrische Energie problemlos, beispielsweise mit Hilfe einer Heizpatrone in dem Brauchwasservorrat 24, in Wärme umwandeln oder an ein Versorgernetz abgeben, so daß eine Überschußproduktion an Strom im Gegensatz zu einer Überschußproduktion von Wärme als für den Gesamtwirkungsgrad unschädlich anzusehen ist.
Um einen optimalen Betrieb der Anlage 10 zu ermöglichen, ist der Gesamtbedarf eines Gebäudes an Wärme und Strom in Abhängigkeit von der Tageszeit als mittlerer Wert in einer Steuerelektronik (nicht gezeigt) hinterlegt, wobei diese Anforderungsprofile beim Betreiben des Dieselmotors 12 berücksich- tigt werden. Hierdurch ist es möglich, überraschende Be- triebszustände zu vermeiden, wobei aus Sicht des Gesamtwirkungsgrades der kritischste Zustand ein leerer elektrochemischer Speicher 22 bei hohem Bedarf an elektrischer Energie und maximal erwärmtem Brauchwasservorrat 24 ohne momentanem Bedarf an Wärme darstellt. Die Regelung nimmt auch Einfluß darauf, inwieweit der momentane elektrische Bedarf unmittelbar aus erzeugtem Generatorstrom oder aus dem elektrochemischen Speicher 22 gedeckt wird, um einerseits einer Tiefentladung der Batterien vorzubeugen und andererseits bei gefüll- ten Batterien und relativ kleinem elektrischen Bedarf unter Umständen vollständig auf den Betrieb des Dieselmotors 12 verzichten zu können. So ist es beispielsweise denkbar, den
Dieselmotor 12 nur in den Morgen- und Abendstunden zur Dek- kung des dann erhöhten Bedarfs an Wärme zu betreiben, und im Tagesverlauf bei ausgeschaltetem Dieselmotor 12 den geringen elektrischen Bedarf ausschließlich aus den Batterien 22 zu decken.
Selbstverständlich ist es möglich, die zuvor beschriebene Anlage 10 durch Solarelemente oder auch eine Windenergieanlage zur zusätzlichen Stromerzeugung zu ergänzen, um den Einsatz von Primärenergie weiter reduzieren; zu können.
Die Anlage 10 kann ferner mit einer Fernüberwachung versehen sein, die eine Fernwirkmöglichkeit einschließt. Elektronische Wärme- und Stromzähler können zu Abrechnungszwecken genutzt werden, aber auch zur stetigen Ermittlung des Bedarfsprofils an Wärme und Strom, um ggf. das Betreiben des Dieselmotors 12 den geänderten Anforderungen anpassen zu können.
Eine elektronische Treibstoffverbrauchsmessung, die wegen des Dieselrücklaufs mit einer Differenzmeßkammer erfolgen muß, kann ebenso vorgesehen sein, wie eine elektronische Füllstandskontrolle des Treibstofftanks, wiederum mit der Option einer Fernüberwachung, so daß sämtliche Wartungs- und Überwachungstätigkeit, z. B. über das Internet, durch den Dienst- leister erfolgen können und der Nutzer von Wartungsaufgaben weitestgehend entlastet wird.